17.4025
Singen der Nationalhymne zu Sessionsbeginn
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Le président (de Buman Dominique, président): Le Bureau propose de rejeter la motion.
Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Warum, so frage ich Sie, sollten wir nicht unsere Nationalhymne singen? Wir haben doch die Ehre, die Bevölkerung, unsere Bevölkerung zu vertreten. Jede Nationalhymne ist identitätsstiftend und, ja, über alle Parteigrenzen hinweg verbindend. Und ja, es ist patriotisch, und das sollten wir doch alle sein, denn schliesslich handeln wir hier für die Schweiz, im Interesse der Schweiz und ihrer Bevölkerung.
Das Büro schreibt, es käme dem Singen der Landeshymne am Sessionsbeginn nicht die entsprechende Würde zu, weil die Tagesordnung nicht darauf ausgerichtet sei. Diese Feststellung ist sehr abenteuerlich, denn einerseits würde die Tagesordnung ja nach der Annahme meiner Motion neu ausgerichtet, und es wäre jedem Mitglied dieses Parlamentes klar, dass die Landeshymne zu Beginn gesungen wird. Und Singen vereint: "Wo man singt, da lass dich ruhig nieder, böse Menschen haben keine Lieder."
In diesem Sinne: Lassen Sie uns zum Sessionsbeginn die Nationalhymne singen.
Graf-Litscher Edith · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion
Bereits mit der Motion Estermann 08.3071, "Würdigung der Landeshymne im Parlament", wurde gefordert, dass im Nationalrat zu Beginn jeder Session die Landeshymne gesungen wird. Der Nationalrat lehnte die Motion jedoch ab. Im darauffolgenden Jahr wurde die Motion Marra 09.3946, "Nationalhymne zur Eröffnung der Legislaturperiode", eingereicht. Die Büros beider Räte haben das Anliegen, jeweils zu Beginn der Legislatur die Landeshymne zu spielen, unterstützt, und sowohl Nationalrat als auch Ständerat haben die Motion angenommen. So wurde 2011 die 49. Legislatur zum ersten Mal mit der Landeshymne eröffnet. Dieser Entscheid hat sich 2015 bei der Eröffnung der 50. Legislatur bewährt.
Das Büro möchte an dieser Praxis festhalten. Es ist der Ansicht, dass der Legislaturbeginn auf diese Weise eine zusätzliche Würdigung erfährt und damit auch dessen feierlicher Charakter unterstützt wird. Nach Auffassung des Büros hat die Landeshymne eine wichtige kulturelle Bedeutung sowie eine identitätsstiftende und vereinende Rolle. Ihre Darbietung verdient einen besonders würdevollen Rahmen, wie er vor allem bei wichtigen Anlässen gegeben ist. Dies ist bei Legislaturbeginn der Fall, wenn die Landeshymne den feierlichen Charakter der Vereidigung der Ratsmitglieder in Anwesenheit des Gesamtbundesrates und zahlreicher Gäste unterstreicht.
Zum Auftakt einer ordentlichen Session ist diese Feierlichkeit im Allgemeinen nicht gegeben, da die Tagesordnung nicht darauf ausgerichtet ist. In den Augen des Büros käme der Landeshymne mit dem Singen in diesem Kontext, besonders beim Abspielen einer Tonaufnahme, nicht die ihr zustehende Würde zu.
Das Büro beantragt Ihnen mit dieser Begründung, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 64 Stimmen
Dagegen ... 115 Stimmen
(2 Enthaltungen)