18.031
Steuervorlage 17
Verfahrensbeitrag
1. Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung
1. Loi fédérale relative à la réforme fiscale et au financement de l'AVS
Block 1 (Fortsetzung) - Bloc 1 (suite)
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Es geht weiter mit dem sozialen Ausgleich, mit dem Kuhhandel, mit der AHV-Finanzspritze. Diese Verknüpfung sei sicher ein Grenzfall - das sind die Worte, welche die Experten im Bundesamt für Justiz dafür gefunden haben. Die "Handelszeitung" schreibt dazu: "Die Doppelvorlage aus dem Parlament ist ein Murks. Und einer Demokratie unwürdig." Das sehen wir von der grünliberalen Fraktion auch so.
Wir lehnen diese Verknüpfung, den Kuhhandel mit der AHV-Finanzspritze, ab. Die Verknüpfung der wichtigen Steuervorlage mit einer Scheinrevision der AHV verunmöglicht dem Parlament und der Bevölkerung eine differenzierte Willensäusserung. Darum verlangt der Einzelantrag Moser eine gesonderte Abstimmung über beide Vorlagen, ohne gegenseitige Verknüpfung.
Die AHV-Finanzspritze ist ein Angriff auf den funktionierenden Generationenvertrag, weil damit echte Reformen der Altersvorsorge auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden. Die bundesrätliche Vorlage zur AHV 21 ist erarbeitet und ist noch bis Mitte Oktober in der Vernehmlassung. Diese echte Reform der AHV wird gefährdet. Die erwerbstätige Generation soll mit dem Kuhhandel noch mehr Geld in die AHV einzahlen, ohne dass die dringend notwendigen, strukturellen Reformen in der AHV angegangen werden. Dies belegen auch die Aussagen von SP-Parteipräsident Levrat und Gewerkschaftsbund-Präsident Rechsteiner: Beide haben gesagt, das Rentenalter 65 für Frauen sei mit diesem Kuhhandel vom Tisch. Wenn wir die strukturelle Reform der Altersvorsorge weiter verschleppen, belasten wir die Jungen, die arbeitende Bevölkerung und die Wirtschaft - das wollen wir Grünliberalen nicht.
Die Bevölkerung soll abwägen und entscheiden können: für oder gegen die Steuervorlage, für oder gegen die AHV-Vorlage.
Einige Worte zu den konkreten Minderheitsanträgen:
Zu den AHV-Beiträgen: Eigentlich - ich habe es ausgeführt - wollen wir Grünliberalen keine Verknüpfung, aber in diesem Bereich sind wir bereit, die Vorlage zu verbessern. Generell geht es um die Lohnbeiträge für die Altersvorsorge. Dabei ist es ganz wichtig zu berücksichtigen: In der zweiten Säule kennen wir keine andere Finanzierung als über die Lohnbeiträge, deshalb ist jede Erhöhung der Lohnbeiträge für die AHV eine Schmälerung des Handlungsspielraums für die absolut notwendige und dringende Reform der zweiten Säule. Deshalb unterstützen wir die Minderheit II (Matter).
Zur Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre: Wir Grünliberalen sind für das Rentenalter 65/65. Aber hier in dieser Vorlage fehlt die Gesamtschau. Es fehlt auch der Bezug zur zweiten Säule, das betrifft beispielsweise den Koordinationsabzug. In der Altersvorsorge dürfen wir nicht ein einzelnes Puzzlestück umformen und gleichzeitig das Gesamtbild aus den Augen verlieren. Deshalb empfindet die Mehrheit der Fraktion den Antrag, das Frauenrentenalter in dieser Vorlage zu erhöhen, als Provokation und lehnt den Antrag der Minderheit Brunner Toni ab.
Zur Erhöhung des Bundesbeitrages an die AHV in Artikel 103 AHVG und in den Übergangsbestimmungen: Für mich ist dies eigentlich der richtige Ansatz, denn wer profitiert, soll auch bezahlen. Von der Steuervorlage profitiert die Bundeskasse. Wenn ein sozialer Ausgleich notwendig ist, dann wäre das der richtige Zahler. Aber wir wissen alle: Die Erhöhung des Bundesbeitrages an die AHV hat enorme Nebenwirkungen. Ich erwähne hier nur die künftigen Budgetdiskussionen.
Die Minderheit III (Rytz Regula) werden wir unterstützen. Sie will die Vorlage teilen. Wir unterstützen anschliessend auch die Minderheit IV (Grossen Jürg) und den Einzelantrag Moser. Ein doppeltes Ja einzufordern ist Erpressung und verunmöglicht die freie Willensäusserung. Wir Grünliberalen sind bereit, das Ergebnis von unabhängigen Vorlagen zu akzeptieren.
Zu den Eventualanträgen der Minderheit Aeschi Thomas gibt es nicht viel zu sagen: Das sind widersinnige Verknüpfungen aus dem Parteibüchlein der SVP, die abzulehnen sind.
Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion
Kollege Weibel, ich habe eine Frage. Vor einigen Jahren haben die Grünliberalen die Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" lanciert. Ich gehe davon aus, dass Sie diese Initiative auch unterstützt haben. Da hiess es, wenn ich mich richtig erinnere, dass 20 Prozent der Erträge an die AHV fliessen sollten. War das kein Kuhhandel? Wie war denn das?
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Danke für die Frage, da muss ich jetzt etwas zurückgehen und meinen Speicher anzapfen. Selbstverständlich habe ich die Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" unterstützt. Der Mittelabfluss in die AHV ist mir, ehrlich gesagt, nicht mehr präsent. Das müsste ich nachschauen und werde das gerne bei einem Kaffee mit Ihnen bereinigen.
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Le président (de Buman Dominique, président): Monsieur Weibel, dans la question du "Kuhhandel", il y a les vaches à cornes et les vaches sans cornes et c'est peut-être en cela que réside la différence! (Hilarité)
Landolt Martin · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD
Viele Kühe machen Mühe.
Die BDP-Fraktion wird in diesem Block die Minderheit IV (Grossen Jürg) unterstützen, die sämtliche sachfremden Elemente streichen möchte, und wir werden eventualiter auch den Einzelantrag Moser unterstützen.
Ich habe Ihnen beim Eintreten gesagt, dass die im Ständerat generierte Harmonie tatsächlich bemerkenswert ist. Diese Harmonie ist aber eine politische Innensicht. Ausserhalb dieses Hauses habe ich diesbezüglich vor allem etwas angetroffen: Misstrauen, grosses Misstrauen. Vielleicht ist es unter anderem gerade diese trügerische Harmonie, welche die Menschen draussen misstrauisch macht. Vielleicht ist es aber auch einfach ein grosses Staunen darüber, dass man nach einer gescheiterten Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III und einer gescheiterten Abstimmung über die Altersvorsorge nun ausgerechnet diese beiden Fragestellungen miteinander verknüpfen will. Ich spreche da niemandem die guten Absichten ab, aber ich habe bisher nur Menschen getroffen, die dieses Vorgehen nicht verstehen. Im Gegenteil, sie sind misstrauischer denn je, was diesen Kuhhandel betrifft. Und ich weiss, dass der Begriff Kuhhandel den eigentlich guten Absichten der Urheber nicht Rechnung trägt. Aber er ist bei den Menschen bereits angekommen, und wir glauben deshalb schlichtweg nicht daran, dass diese Verknüpfung an der Urne Bestand haben wird. Zusätzliche Komplexität führt zu zusätzlichen Angriffsflächen und zu zusätzlichem Misstrauen.
Wir haben auch staats- und demokratiepolitische Bedenken, wenn zwei komplett verschiedene Fragestellungen miteinander verknüpft werden. Wenn das Schule macht, werden wir hier zunehmend einen Basar haben, der nichts mit einer sorgfältigen Kompromissfindung gemeinsam hat. Schon in dieser Vorlage sind die Verknüpfungsideen im Lauf der Zeit immer vielfältiger und komplexer geworden. Sie haben gehört, wie Herr Aeschi die Entwicklungszusammenarbeit, die Leistungen an Asylsuchende oder an Sans-Papiers hier thematisiert hat. Nur zur Erinnerung: Eigentlich hätten wir die Aufgabe, eine Steuervorlage zu erarbeiten. Es bleibt uns dafür nicht mehr viel Zeit. Stattdessen üben wir uns in einem Steigerungslauf von Verknüpfungsideen.
Die BDP-Fraktion will all diese sachfremden Verknüpfungen nicht. Unser Ziel ist eine möglichst hohe Akzeptanz dieser Vorlage, und im Unterschied zum Ständerat und zur Kommissionsmehrheit sind wir davon überzeugt, dass dieses Ziel ohne sachfremde Verknüpfungen besser erreicht wird.
Unterstützen Sie deshalb die Minderheit IV (Grossen Jürg).
Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion
Bevor ich zu meinen Ausführungen komme, muss ich noch etwas zu den landwirtschaftlichen Handelsgepflogenheiten sagen. Fünf Redner haben mittlerweile von "Kuhhandel" gesprochen. Ich muss Ihnen eines sagen: Beim Kuhhandel gibt es so einige Regeln, die Sie einhalten sollten, wenn Sie einmal eine Kuh kaufen oder verkaufen sollten:
1. Es braucht absolute Ehrlichkeit.
2. Es gibt keine schriftlichen Verträge, sondern Handschlag.
3. Das Wertvollste, was Sie mit falschen Aussagen oder Tieren, die entgegen den gegebenen Versprechen die entsprechende Leistung nicht bringen, verlieren können, ist Ihre Glaubwürdigkeit.
Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen und das Wort "Kuhhandel" in einem positiv besetzten Sinne zu verwenden. Das war das Wort des Bauernpräsidenten.
Die CVP-Fraktion wird bei Block 1 immer der Mehrheit folgen. In Block 1 liegt eine ganze Reihe von Minderheitsanträgen vor, die in der Kommission, aus gutem Grunde, keine Zustimmung gefunden haben. Der Grund war, dass sämtliche dieser Minderheitsanträge die im Ständerat gefundene Kompromisslösung nicht stärken, sondern deutlich schwächen würden. Die CVP-Fraktion ruft alle Fraktionen auf, gerade in der Frage des sozialen Ausgleichs die Verantwortung für die Schaffung eines Kompromisses wahrzunehmen! Würde die Streichung oder das Vermindern der Erhöhung der Lohnprozente für die AHV eine Mehrheit finden, wäre dies das Ende des gefundenen Kompromisses. Dies ist aber eines der Herzstücke der Vorlage, und ich muss Ihnen sagen: Wir hatten keine besseren Anträge, die für den sozialen Ausgleich Mehrheiten gefunden hätten. Und ich sage Ihnen auch, wieder mit einer bäuerlichen Argumentation: Deshalb sollten wir hier nicht leichtfertig an diesem dünnen Ast, auf dem wir mit dieser Vorlage noch sitzen, auf der Seite des Stammes sägen. Ins gleiche Kapitel gehört der Antrag der Minderheit, die die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auch noch in diese Steuervorlage 17 packen will.
Die Minderheit IV (Grossen Jürg) will auf die Vorlage 2 gar nicht eintreten. Auch hier gilt, dass grosse Reformen immer Kompromisse sind, die breit getragen werden müssen. Wenn wir die Vorlage 2 streichen, ist der gefundene Kompromiss im sozialen Bereich hinfällig. Eine bessere Lösung konnte, wie gesagt, nicht gefunden werden.
Die Teilung der Vorlage gemäss der Minderheit III (Rytz Regula) wird von der CVP-Fraktion nicht unterstützt. Diese Teilung würde den Kompromiss schwächen und bei Referenden zu beiden Vorlagen, die dann denkbar wären, nicht den Konsens der Gesamtvorlage, sondern die vermeintlichen Zugeständnisse in den Mittelpunkt rücken, die in der einen oder der anderen Vorlage gemacht werden. Dies ist nicht im Sinne einer ganzheitlichen Diskussion, die wir hier führen müssen.
Dann sind da noch die vier Minderheitsanträge Aeschi Thomas, die die Beschränkung der Leistungen für Sans-Papiers auf Nothilfe, die Beschränkung staatlicher Leistungen für Asylsuchende, die Reduktion der Ausgaben für Entwicklungshilfe auf 0,4 Prozent des Bruttonationaleinkommens und die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas fordern. Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass diese vier Minderheitsanträge die Diskussion verzetteln und die Chance, für die Steuervorlage 17 eine Mehrheit zu finden, verringern.
Erlauben Sie mir am Schluss noch ein persönliches Wort. Wir hier in diesem Saal tragen eine grosse politische Verantwortung für unser Land, für die Bevölkerung und in dieser Vorlage auch für die Wirtschaft. Viele von Ihnen sehen in der Vorlage politische Punkte, die nicht auf ihrer eigenen Agenda stehen, aber umso wichtiger für einen anderen Teil des Rates sind. Wir tun gut daran, hier den Kompromiss, den Konsens in den Vordergrund zu stellen. Unser politisches System ist darauf aufgebaut, dass wir hart diskutieren, um Lösungen ringen und am Schluss auch Kompromisse finden. An der Erfüllung dieser Aufgabe müssen wir uns messen lassen. Wir alle müssen uns politisch aufeinander zubewegen und am Schluss eine Lösung finden, die auch vor dem Volk Bestand hat. Ich bitte Sie, sich bei Ihrem Entscheid an dieser Prämisse messen zu lassen.
Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Gerne möchte ich auch noch aus Sicht der grünen Fraktion zu den Anträgen in Block 1 Stellung nehmen. Alle Anträge zu einer materiellen AHV-Reform oder gar zu einer Verschlechterung der AHV lehnen wir hier selbstverständlich ab. Es ist überhaupt nicht unsere Aufgabe, in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben oder nun hier im Plenum sozialpolitische Weichenstellungen wie aus der Hüfte geschossen vorzunehmen. Zur Zukunft des wichtigsten Sozialwerkes in der Schweiz ist von unserem Bundespräsidenten bekanntlich bereits eine Reform vorgelegt worden. Die Vernehmlassung läuft, und die zuständige Sachkommission wird sich in aller Sorgfalt über diese Vorlage beugen. Der Beschluss des Ständerates beschränkt sich zu Recht auf eine kurzfristige finanzielle Stabilisierung der AHV. Mehr kann man und darf man ohne grundsätzliche Debatte nicht tun - sonst läuft das vollends aus dem Ruder. Es ist wirklich absurd, was hier vorgeschlagen wird. Auch über den Antrag der Minderheit Brunner Toni zum AHV-Rentenalter reden wir gerne ein anderes Mal.
Auch die Anträge der Minderheit Aeschi Thomas zur Verknüpfung der Steuervorlage mit weiteren Sachgeschäften lehnen wir selbstverständlich ab. Sie zeigen - das möchte ich hier nochmals betonen - ganz klar auch die Risiken dieser Steuerdeal-Logik auf, die wir heute auf dem Tisch haben. Herr Aeschi stellt sich nämlich auf den Standpunkt: Wenn man die AHV-Stabilisierung mit der Steuerreform verknüpfen kann, dann kann man hier letztlich auch noch die Abschaffung des Bundesgesetzes über die Ostmilliarde hineinpacken. Ich sehe überhaupt nicht ein, was das für einen Zusammenhang hat.
Besonders erstaunt bin ich natürlich, dass das nicht auch von der Verwaltung her kritisch begutachtet wurde. Dass Herr Aeschi sein Parteiprogramm zu jedem Thema der Welt hier auch noch aufsagen kann, das kennen wir ja. Was mich aber wirklich irritiert hat, ist, dass die Verwaltung in unserer Kommissionsberatung nicht gesagt hat: Hier gibt es eine Rote Karte, das kann man formell gar nicht machen. Sie hat uns nur gesagt, das sei für die Akzeptanz des ganzen Pakets nicht nützlich. Das ist schon eine gefährliche Entwicklung. Vielleicht kann Bundesrat Ueli Maurer nachher noch etwas dazu sagen, denn wenn es wirklich die neue Philosophie dieses Parlamentes ist, dass man alles irgendwie miteinander verknüpfen kann, dann haben wir wirklich ein grosses Problem, und dann wird unsere Arbeit vollends unplanbar und chaotisch. Wir brauchen doch für unsere Arbeit formelle Spielregeln, so, wie das auf jedem guten Fussballplatz üblich ist.
Die Anträge der Minderheit Aeschi Thomas sind für mich ganz klar ein weiterer Beleg dafür, dass wir diese Steuervorlage auftrennen müssen, aber beide Teile miteinander verknüpft behalten sollen, eben wegen des politischen Kompromisses, der gesucht wurde und der auch weiterhin möglich sein soll. Aber es ist sicher wichtig, dass wir die Frage der Einheit der Materie auch bei unserer Parlamentsarbeit nicht einfach auf den Müllhaufen der Geschichte werfen.
Ich bitte Sie, mit der Zustimmung zum moderaten Antrag meiner Minderheit auch eine Differenz zum Ständerat zu schaffen, damit sich der Ständerat noch einmal in aller Ruhe überlegen kann, wie er die Chance für seinen Kompromiss, zu dem er ja offensichtlich fast einstimmig steht, noch einmal verbessern kann. Vielleicht müsste er auch noch einmal prüfen, ob sich die Neinstimmen in einer Abstimmung nicht kumulieren könnten. Damit wäre seiner Idee auch nicht viel geholfen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Beim vorliegenden Block geht es um nichts mehr und nichts weniger als um die Grundsätze unserer Demokratie. Es geht darum, wie wir Gesetze machen und welche Möglichkeit das Volk hat, Ja oder Nein zu sagen. Der Grundsatz der Einheit der Materie sollte gelten. Eine Vorlage kann nur ein Thema und nicht völlig verschiedene Dinge, die nichts miteinander zu tun haben, behandeln.
Der tiefere Sinn der Einheit der Materie ist offensichtlich: Wie kann man sich zu einer Vorlage äussern, die mehrere Fragen, die nicht verbunden sind, miteinander behandelt? Das ist hier der Fall. Sie wollen eine Unternehmenssteuerreform mit einem Milliardenzuschuss an die AHV verbinden. Sie tun das, weil Sie glauben, dass man die Steuerreform sonst nicht beim Volk durchbrächte. Die Steuerreform wird für die Linken noch mit der Goldpolitur "AHV" zum Glänzen gebracht. Das soll deren Akzeptanz erhöhen. Tatsächlich aber wollen Sie mit diesem Doppelpack die Stimmbürger austricksen und die Demokratie aushebeln. Kommt es nämlich zur Abstimmung über die Steuer-AHV-Reform: Wie soll sich dann der Stimmbürger verhalten? Wie stimmt man ab, wenn man zwar für die AHV-Finanzierung ist, einem aber die Steuerreform nicht gefällt, oder umgekehrt, wenn jemand die Steuerreform, aber keine Milliardenzuschüsse an die AHV ohne nachhaltige Sanierung will? Was soll der Stimmbürger auf seinen Stimmzettel schreiben? Wie gewichtet man einen AHV-Zuschuss gegenüber einer Steuerreform?
Nein, wir dürfen keine willkürlichen Gesetzespakete zusammenbinden, zu denen sich das Volk nicht einzeln äussern kann. Damit nehmen wir dem Volk faktisch das Stimmrecht weg. Würden Bürger eine solche Initiative machen, würde sie ganz klar als ungültig erklärt. Auch wir Parlamentarier dürfen uns über diese Prinzipien nicht einfach hinwegsetzen. Wir dürfen keine Sonderrechte für uns in Anspruch nehmen, die wir allen anderen im Staat, auch dem Volk, verwehrt haben.
Wir von der SVP-Fraktion vertreten klar die Meinung, dass die Schweiz eine schnelle und sichere Reform der Unternehmenssteuern braucht. Wir stehen mehr als alle anderen zu einem attraktiven und wettbewerbsfähigen Standort - auch Steuerstandort - Schweiz. Es ist uns jedoch ein genauso grosses Anliegen, die AHV auf sichere Beine zu stellen und die Renten zu sichern. Die nachhaltige Sanierung der AHV ist ein Muss.
Leider bringt der vorliegende Vorschlag überhaupt keine Lösung für die AHV, sondern zieht nur den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Geld aus der Tasche, und zwar nicht nur den 7 Prozent der Bevölkerung und den Milliardären, die heute schon mehr einzahlen, als sie beziehen, sondern jedem, der arbeitet. Jeder wird mehr bezahlen müssen, ohne dass er eine Garantie auf eine gesicherte Altersvorsorge hat. Keine einzige strukturelle, nachhaltig wirkende Massnahme für die AHV ist in der Vorlage enthalten. Dagegen wehren wir uns, und wir sind erst recht nicht bereit, unsere Demokratie hier preiszugeben.
Geben Sie dem Volk die Gelegenheit, sich einzeln zur Steuerreform und zur AHV zu äussern! Verweigern Sie dem Volk nicht das Stimmrecht, trennen Sie die Vorlagen auf, integrieren Sie strukturelle Massnahmen zur AHV, und belasten Sie nicht einseitig die arbeitende Bevölkerung mit Mehrabgaben! Lassen Sie uns eine gute Steuerreform machen und eine nachhaltige AHV-Sanierung finden, ohne dass wir die Bürgerinnen und Bürger austricksen müssen!
Die SVP-Fraktion ist nicht bereit und bietet nicht Hand dazu, die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger abzuschaffen.
Lüscher Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Comme vous m'avez posé une question, je pensais qu'il était poli de vous en poser aussi une. (Remarque intermédiaire Martullo: C'est très gentil!)
Si j'ai bien compris, lorsque le projet est ressorti des travaux du Conseil des Etats, vous avez déclaré que vous y étiez favorable. Or, le projet sur lequel nous allons nous prononcer aujourd'hui est à peu près le même que celui qui est issu des décisions du Conseil des Etats. Que s'est-il passé entre-temps et pourquoi avez-vous changé d'avis? N'avez-vous pas l'impression que, ce faisant, vous faites un affront à votre propre conseiller fédéral?
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nein, das sehe ich gar nicht so. Die Vorlage ist auch gar keine Bundesratsvorlage mehr, sondern eine Ständeratsvorlage. Es stimmt, dass ich am Anfang zur Ständeratsvorlage gesagt habe, ich könnte mir vorstellen, dass wir irgendeine Lösung für beides - die Steuerreform und die AHV - finden könnten. Wir müssen ja sowieso beides lösen. Natürlich habe ich auch gedacht, dass die schnell über Nacht zusammengezimmerte Vorlage des Ständerates von uns im Nationalrat auch verbessert werden und dass mindestens das Stimmvolk zweimal abstimmen könnte.
Aber leider haben eben gerade Sie - wir zusammen hätten ja die Mehrheit in der Kommission und auch im Rat gehabt - dazu überhaupt nicht Hand geboten. Wie stur bleiben Sie an dieser Vorzimmer-über-Nacht-Lösung hängen! Sie bringen keine Verbesserungsvorschläge. Wir wollten die Lohnabzüge streichen, und wir wollten Rentenalter 65/65, was Sie sowieso immer wollten - aber jetzt wollen Sie es plötzlich nicht mehr. Bei der Dividendenbesteuerung hätten wir zusammen eine gute Lösung gehabt, bei der wir zwei Jahre für eine Formulierung gekämpft haben. Sie boten keine Hand dazu! Jetzt müssen wir halt sagen: Sorry, dazu können wir jetzt nicht Hand bieten.
Aber Sie sehen, das ist das Problem, wenn man zwei Vorlagen miteinander verknüpft. Wie gewichte ich eine Steuerreform gegenüber einer AHV-Finanzierung? Sage ich Ja, sage ich Nein? Im Zweifel wird das Volk Nein sagen - wie wir.
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Lassen Sie mich zuerst etwas zur AHV-Finanzierung sagen, bevor ich auf die Verknüpfung zu sprechen komme. Das Konzept, das der Ständerat entwickelt hat, geht davon aus, dass ein Franken der Steuerreform einem Franken der AHV entsprechen soll. Das entspricht diesen rund 2,1 Milliarden Franken. Dieser Betrag soll gedrittelt werden. Ein Drittel soll der Bund aus der allgemeinen Rechnung bezahlen, und je ein Drittel sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit 0,15 Lohnprozenten finanzieren. 0,15 Prozent macht pro 1000 Franken Einkommen Fr. 1.50. Bei einem Einkommen von 5000 Franken im Monat sind es etwa 90 Franken im Jahr, die sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber bezahlen müssten. Mit diesem Beispiel sehen wir die Relationen etwas.
Wenn Sie auf diese Finanzierung verzichten - das haben wir in der Botschaft ausgeführt, die unterwegs ist -, dann muss der Betrag über die Mehrwertsteuer erhoben werden. Zur Sicherung der AHV bis 2030 - da werden Verschiedene von Ihnen mit der Rente, die Sie dann erhalten, auch betroffen sein - brauchen wir etwa 5 Milliarden Franken pro Jahr und die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65. Das heisst, es braucht etwa 1,7 Prozent Mehrwertsteuer.
Wenn Sie dieser Finanzierung zustimmen, haben wir von den 5 Milliarden etwa 2 Milliarden finanziert. Dann braucht es nicht 1,7 Prozent Mehrwertsteuer, sondern etwa 1 Prozent. Leistungen an die AHV müssen in jedem Fall erfolgen, sonst müssen wir die Renten kürzen, und das wollen wir nicht, oder sehr rasch das Rentenalter massiv erhöhen, und das geht politisch nicht. Es braucht also die rund 5 Milliarden Franken. Hier würden Sie 2 Milliarden finanzieren, dann braucht es weniger Mehrwertsteuer.
Die Lösung, die der Ständerat in diesem Paket vorschlägt, ist, würde ich sagen, in der Tendenz mittelstandsfreundlicher. Eine Familie mit vier Kindern bezahlt über die Mehrwertsteuer einen wesentlich grösseren Anteil, weil sie das praktisch auf das ganze Einkommen machen muss, als wenn es über das vorgeschlagene Paket läuft. Das zur Frage der Differenz zwischen den beiden Finanzierungen. Aus dieser Sicht kann die Teilfinanzierung in diesem Paket durchaus Sinn machen. Sie ist auch sozialverträglicher, als wenn alles über die Mehrwertsteuer finanziert wird.
Ich bitte Sie, am Konzept des Ständerates nichts zu ändern, denn es ist ein Paket, das ausbalanciert ist, und wenn man hier etwas ändert, dann gerät dieses Gleichgewicht wieder aus den Fugen.
Zum Minderheitsantrag von Herrn Brunner zur Erhöhung des Frauenrentenalters: Da sind wir materiell gleicher Meinung. Wie gesagt, hat der Bundesrat das nicht verschoben, wie Sie ihm unterstellt haben, sondern beschleunigt: Die Vorlage mit Rentenalter 65 ist bereits unterwegs. Zudem gibt es nicht 3 Milliarden Franken in diesen Fonds, sondern nur 2 Milliarden; das ist ein kleiner Rechnungsfehler, den Sie vielleicht noch korrigieren müssen. Zur Finanzierung der AHV haben wir mit Herrn Brunner materiell keine Differenzen.
Wie Sie die AHV finanzieren, ob über diese Abzüge oder später über die Mehrwertsteuer, das können Sie hier entscheiden. Der Beschluss des Ständerates ist nicht schlechter als das, was der Bundesrat vorsieht. Sie sehen das dann übrigens in der Vernehmlassungsvorlage, wir haben es dort entsprechend ausgeführt.
Nun zur Frage der Teilung der Vorlage: Hier steht der Antrag der Minderheit III (Rytz Regula) zur Diskussion. Ich sehe im Endeffekt keine Differenz, weil sie die Vorlage zwar trennen, dann aber wieder verknüpfen will. Das heisst, in einer möglichen Volksabstimmung - und darauf zielt der Antrag ab - könnte ich z. B. zur AHV-Finanzierung Nein sagen und zur Unternehmenssteuerreform Nein oder umgekehrt; das Volk könnte aber mehrheitlich anders abstimmen. Die Einheit der Materie ist damit keineswegs gewährleistet, weil die Vorlagen wieder miteinander verknüpft werden. Wenn Sie die Vorlagen trennen wollten, müssten Sie sie ganz trennen. Aber das ist nicht der Sinn der Vorlage.
Ich denke immer wieder an die letzte Volksabstimmung und an die Forderung, es brauche einen sozialen Ausgleich. Ich gehe davon aus, dass diese sozialen Forderungen nach einem Ausgleich in der Bevölkerung immer noch präsent ist. Das spricht eigentlich für eine Kompensation. Der Bundesrat hat eine andere vorgeschlagen, und Sie haben es entsprechend geändert.
Herr Grossen wirft die Frage auf, ob alles Fremde in den Vorlagen voneinander getrennt werden sollte. Es ist natürlich so: Ihre Initiative von damals hat genau diese Themen ebenfalls vermischt; damit ist die Einheit der Materie wohl eine politische Frage, die Sie von Fall zu Fall auf Ihre parteipolitischen Interessen anwenden und dann ausführen. Ich denke, es ist ein politischer Entscheid, ob Sie das wollen oder nicht. Gemessen an der letzten Abstimmung kann das Sinn machen - aber das müssen Sie entscheiden. Es gibt hier keine reine Lehre. Schauen Sie doch einmal in den Spiegel, und überlegen Sie sich, wo Sie schon solche Dinge miteinander verknüpft haben.
Die Minderheitsanträge Aeschi Thomas machen in diesem Ausmass wohl keinen Sinn. Da wurde der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben. Die Vorlage zusätzlich noch anzureichern macht wohl keinen Sinn. Darin sind wir uns wohl einig.
Ich bitte Sie also, auf der Linie des Ständerates zu bleiben. Das Konzept ist an sich klar und kann erklärt werden. Es ist aufgrund der Analyse des Ergebnisses der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III entstanden.
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Ich komme kurz zu den Minderheitsanträgen in Block 1: Es geht vorerst darum zu entscheiden, ob wir die Vorlage auftrennen wollen oder nicht. Hier haben wir zwei Minderheitsanträge zu beurteilen.
Der eine ist der Antrag der Minderheit IV (Grossen Jürg). Gemäss dieser Minderheit sollen die beiden Vorlagen aufgeteilt werden, und auf die AHV-Vorlage, also die Finanzierungsvorlage, soll nicht eingetreten werden. Wenn man diesem Minderheitsantrag zustimmen würde, hätte man eine reine Steuervorlage.
Dann haben wir den zweiten Minderheitsantrag, den Antrag der Minderheit III (Rytz Regula). Hier geht es darum, die beiden Vorlagen aufzutrennen, sie aber dann beim Inkrafttreten wiederum zu verknüpfen. Wir hätten einfach das Ergebnis der Volksabstimmung getrennt. Aber es würden nur beide Vorlagen in Kraft treten, wenn zu beiden Ja gesagt würde.
Dann haben wir jetzt den Einzelantrag Moser erhalten. Diesen hatten wir so in der Kommission nicht. Hier geht es um eine vollständige Trennung. Erlauben Sie mir hier eine Bemerkung, damit Sie sich bewusst sind, was passieren könnte. Es gibt ja vier Varianten. Es gibt Ja-Ja, dann haben wir das gleiche Ergebnis. Es gibt Nein-Nein, dann haben wir beide Vorlagen vom Tisch. Es gibt auch die Variante Ja zur Steuervorlage und Nein zur AHV-Finanzierung. Dann hätten wir die Steuervorlage. Aber es gibt eben auch die vierte Variante, und die wäre dann Nein zur Steuervorlage und Ja zur AHV-Finanzierung. Ich glaube, es gibt ja wohl niemanden, der am Schluss ein solches Ergebnis möchte. Hier drin herrscht eine andere Meinung vor, so, wie ich das mitbekomme.
Das zu diesen Trennungsanträgen.
Wenn wir die AHV-Finanzierung in der Vorlage belassen, haben wir noch drei Minderheitsanträge zu beurteilen, bei denen es um die Finanzierung geht. Wir haben den Antrag der Minderheit II (Matter). Er will keine Erhöhung der Lohnprozente. Hier hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung einen gleichlautenden Antrag abgelehnt. Abgelehnt wurde mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung auch der von der Minderheit angenommene Antrag Brunner Toni, das Frauenrentenalter auf 65 Jahre anzuheben. Als Drittes zu diesem Themenbereich hatten wir einen Antrag auf Erhöhung des Bundesbeitrages an die AHV, was dem Antrag der Minderheit II (Aeschi Thomas) entspricht; ein gleichlautender Antrag wurde in der Kommission mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zur Frage der Finanzierung durch Mehrwertsteuerprozente anstelle von Lohnprozenten; in der Vorlage sieht man das nicht. In der Kommission wurde über diese Frage diskutiert, sodass ich sie auch zuhanden der Öffentlichkeit erwähnen will: Wenn man die Mehrwertsteuerprozente erhöhen möchte, braucht es eine Verfassungsänderung; das ist einmal klar. Verfahrenstechnisch war es unmöglich, sie im Rahmen dieser Vorlage zu erarbeiten, denn eine Verfassungsänderung kann in der Kommission nicht einfach mit einem Antrag eingebracht werden; das sagt Artikel 76 des Parlamentsgesetzes. Die WAK hätte eine parlamentarische Initiative machen müssen, und diese hätte gutgeheissen werden müssen. Auch die Schwesterkommission hätte die parlamentarische Initiative gutheissen müssen. Danach wäre diese parlamentarische Initiative in die zweite Phase gegangen. Es hätte einen Erlassentwurf, einen Bericht dazu und eine allfällige Vernehmlassung geben müssen, und erst danach hätte die Verfassungsänderung umgesetzt werden können.
Ich komme zum letzten Block der Minderheitsanträge, hier gibt es Anträge auf weitere Verknüpfungen, nämlich Verknüpfungen mit dem Ausländergesetz, mit dem Asylgesetz, mit der Entwicklungszusammenarbeit und mit der Zusammenarbeit mit Osteuropa. Hier haben wir in der Kommission überall Nein-Resultate gehabt, mit 16 zu 8 Stimmen ohne Enthaltung, mit 15 zu 8 Stimmen ohne Enthaltung, nochmals mit 15 zu 8 Stimmen ohne Enthaltung und am Schluss, bei Osteuropa, auch mit 15 zu 8 Stimmen ohne Enthaltung. Diese Anträge wurden also alle abgelehnt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Anträgen der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kommissionssprecher, ich habe eine Verständnisfrage. Sie haben zum Einzelantrag Moser gesagt, es gäbe unter anderem die Variante, dass das Volk zur Steuervorlage Nein und zur AHV-Vorlage Ja sagen könnte. Ist es aber nicht so, dass hierfür beide Vorlagen hier in diesem Hause zunächst einmal nicht zurückgewiesen werden und danach in der Schlussabstimmung durchkommen müssten? Es wäre ja denkbar, dass eine bürgerliche Mehrheit dieses Rates die AHV-Vorlage zurückweist oder ihr am Schluss nicht zustimmt, und dann läge dem Volk einfach nur die Steuervorlage zur Abstimmung vor. Oder liege ich da falsch?
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Nein, Herr Kollege Portmann, Sie haben natürlich völlig Recht. Aber ich habe diesem Haus unterstellt, dass es, wenn diese Minderheitsanträge oder Einzelanträge eine Mehrheit finden würden, diesen Anträgen in der Schlussabstimmung zustimmen würde und dass diese dann dem Volk vorgelegt werden könnten, sofern das Referendum ergriffen würde. Davon bin ich ausgegangen.
Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Ce premier bloc concerne les compensations sociales dont le projet fiscal sera assorti. La majorité de la commission vous propose d'en rester aux dispositions adoptées par le Conseil des Etats.
Ainsi, par 15 voix contre 9 et 1 abstention, la commission vous recommande de rejeter la proposition défendue par la minorité Brunner Toni, qui prévoit d'inscrire dans le projet l'augmentation de l'âge de la retraite des femmes. En effet, la compensation sociale, telle qu'imaginée par le Conseil des Etats, est axée sur un financement additionnel de l'AVS et non pas sur des mesures structurelles. Les mesures structurelles, comme l'augmentation de l'âge de la retraite des femmes, seront traitées dans le projet de réforme de l'AVS, qui est en consultation publique jusqu'au 17 octobre prochain.
Par 15 voix contre 9 et 1 abstention, la commission vous invite aussi à refuser la proposition défendue par la minorité II (Matter), qui vise à supprimer toute augmentation des cotisations sociales dans l'AVS. En effet, l'augmentation des cotisations dans l'AVS est un élément central de la compensation imaginée dès lors que les revenus soumis aux cotisations AVS ne sont pas plafonnés, à l'inverse des rentes versées, lesquelles sont plafonnées.
La commission vous recommande aussi de rejeter la proposition défendue par la minorité II (Aeschi Thomas), qui prévoit de faire passer la contribution de la Confédération aux dépenses de l'AVS de 20,2 à 20,5 pour cent. La commission voit d'un mauvais oeil l'augmentation de la contribution de la Confédération aux dépenses de l'AVS, dans la mesure où il s'agirait de nouvelles dépenses liées, alors que le Conseil fédéral cherche en ce moment à réduire l'ampleur des dépenses liées de manière à offrir au Parlement davantage de marge de manoeuvre lors des débats budgétaires.
Par 15 voix contre 10, la commission vous recommande aussi de refuser les propositions défendues par la minorité IV (Grossen Jürg) et la minorité III (Rytz Regula), qui visent, d'une manière ou d'une autre, à découpler le projet fiscal du projet de financement additionnel de l'AVS. Ces deux éléments forment un tout; ces deux éléments constituent - comme j'ai eu l'occasion de le dire tout à l'heure - un pacte intergénérationnel; ces deux éléments sont utiles au pays.
Enfin, la majorité de la commission vous propose de rejeter les propositions de la minorité Aeschi Thomas, qui visent à faire des économies en limitant l'accès des sans-papiers et des requérants d'asile aux prestations de l'Etat, ou en réduisant l'aide au développement ou les contributions versées à titre de coopération avec les Etats d'Europe de l'Est.
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Ziff. 6 Art. 2
Antrag der Mehrheit
Abs. 4, 5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Feller, Gössi, Lüscher, Schneeberger, Walti Beat)
Abs. 4
... betragen 8,5 Prozent ... Mindestbeitrag von 792 Franken ...
Abs. 5
... Mindestbeitrag liegt bei 792 Franken ...
Antrag der Minderheit II
(Matter, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Rime)
Abs. 4, 5
Unverändert
Ch. 6 art. 2
Proposition de la majorité
Al. 4, 5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Feller, Gössi, Lüscher, Schneeberger, Walti Beat)
Al. 4
... sont égales à 8,5 pour cent du revenu ... cotisation minimale de 792 francs ...
Al. 5
... cotisation minimale est de 792 francs ...
Proposition de la minorité II
(Matter, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Rime)
Al. 4, 5
Inchangé
Ziff. 6 Art. 5 Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Feller, Gössi, Lüscher, Schneeberger, Walti Beat)
... ein Beitrag von 4,25 Prozent ...
Antrag der Minderheit II
(Matter, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Rime)
Unverändert
Ch. 6 art. 5 al. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Feller, Gössi, Lüscher, Schneeberger, Walti Beat)
Une cotisation de 4,25 pour cent ...
Proposition de la minorité II
(Matter, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Rime)
Inchangé
Ziff. 6 Art. 6
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Feller, Gössi, Lüscher, Schneeberger, Walti Beat)
Abs. 1
... Beiträge von 8,5 Prozent.
Abs. 2
... den Arbeitnehmer je 4,25 Prozent ...
Antrag der Minderheit II
(Matter, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Rime)
Unverändert
Ch. 6 art. 6
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Feller, Gössi, Lüscher, Schneeberger, Walti Beat)
Al. 1
... des cotisations de 8,5 pour cent ...
Al. 2
... s'élève alors à 4,25 pour cent ...
Proposition de la minorité II
(Matter, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Rime)
Inchangé
Ziff. 6 Art. 8
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Feller, Gössi, Lüscher, Schneeberger, Walti Beat)
Abs. 1
... Beitrag von 7,9 Prozent ... Skala bis auf 4,25 Prozent.
Abs. 2
... Mindestbeitrag von 396 Franken ...
Antrag der Minderheit II
(Matter, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Rime)
Unverändert
Ch. 6 art. 8
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Feller, Gössi, Lüscher, Schneeberger, Walti Beat)
Al. 1
Une cotisation de 7,9 pour cent ... cotisation est ramené jusqu'à 4,25 pour cent ...
Al. 2
... cotisation minimale de 396 francs ...
Proposition de la minorité II
(Matter, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Rime)
Inchangé
Ziff. 6 Art. 10 Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Feller, Gössi, Lüscher, Schneeberger, Walti Beat)
... beträgt 396 Franken ... weniger als 396 Franken ...
Antrag der Minderheit II
(Matter, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Rime)
Unverändert
Ch. 6 art. 10 al. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Feller, Gössi, Lüscher, Schneeberger, Walti Beat)
... cotisation minimale est de 396 francs ... moins de 396 francs ...
Proposition de la minorité II
(Matter, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Rime)
Inchangé
Ziff. 6 Art. 13
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Feller, Gössi, Lüscher, Schneeberger, Walti Beat)
... beträgt 4,25 Prozent ...
Antrag der Minderheit II
(Matter, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Rime)
Unverändert
Ch. 6 art. 13
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Feller, Gössi, Lüscher, Schneeberger, Walti Beat)
... s'élèvent à 4,25 pour cent ...
Proposition de la minorité II
(Matter, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Rime)
Inchangé
Le président (de Buman Dominique, président): La proposition de la minorité I (Feller) a été retirée.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 79 Stimmen
(0 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Ziff. 6 Art. 21 Abs. 1
Antrag der Minderheit
(Brunner Toni, Aeschi Thomas, Amaudruz, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Matter, Rime)
Personen, die das 65. Altersjahr vollendet haben, haben Anspruch auf eine Altersrente ohne Abzüge oder Zuschläge.
Ch. 6 art. 21 al. 1
Proposition de la minorité
(Brunner Toni, Aeschi Thomas, Amaudruz, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Matter, Rime)
Les personnes qui ont 65 ans révolus ont droit à une rente de vieillesse, sans réduction ni supplément.
Ziff. 6 Übergangsbestimmungen
Antrag der Minderheit
(Brunner Toni, Aeschi Thomas, Amaudruz, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Matter, Rime)
Titel
Übergangsbestimmungen zur Änderung vom ... (Bundesgesetz über ...)
Bst. a Titel
a. Referenzalter der Frauen
Bst. a Text
Das Referenzalter der Frauen beträgt ab dem:
a. 1. Januar des Jahres des Inkrafttretens der Änderung: 64 Jahre und 3 Monate;
b. 1. Januar des ersten Jahres nach Inkrafttreten der Änderung: 64 Jahre und 6 Monate;
c. 1. Januar des zweiten Jahres nach Inkrafttreten der Änderung: 64 Jahre und 9 Monate;
d. 1. Januar des dritten Jahres nach Inkrafttreten der Änderung: 65 Jahre.
Bst. b Titel
b. Bundesbeitrag
Bst. b Text
Der Bundesbeitrag beträgt ab dem:
a. 1. Januar des Jahres des Inkrafttretens der Änderung bis zum 31. Dezember des fünften Jahres nach Inkrafttreten 21,5 Prozent;
b. 1. Januar des sechsten Jahres nach Inkrafttreten der Änderung bis zum 31. Dezember des zehnten Jahres nach Inkrafttreten 21 Prozent.
Ch. 6 dispositions transitoires
Proposition de la minorité
(Brunner Toni, Aeschi Thomas, Amaudruz, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Matter, Rime)
Titre
Dispositions transitoires de la modification du ... (Loi fédérale relative ...)
Let. a titre
a. Age de référence pour les femmes
Let. a texte
L'âge de référence pour les femmes est de:
a. 64 ans et 3 mois à partir du 1er janvier de l'année de l'entrée en vigueur de la modification;
b. 64 ans et 6 mois à partir du 1er janvier de la première année qui suit l'entrée en vigueur de la modification;
c. 64 ans et 9 mois à partir du 1er janvier de la deuxième année qui suit l'entrée en vigueur de la modification;
d. 65 ans à partir du 1er janvier de la troisième année qui suit l'entrée en vigueur de la modification;
Let. b titre
b. Contribution de la Confédération
Let. b texte
La contribution de la Confédération est de:
a. 21,50 pour cent à partir du 1er janvier de l'année de l'entrée vigueur jusqu'au 31 décembre de la cinquième année qui suit l'entrée en vigueur de la modification;
b. 21 pour cent à partir du 1er janvier de la sixième année qui suit l'entrée en vigueur de la modification jusqu'au 31 décembre de la dixième année qui suit l'entrée en vigueur de la modification.
Ziff. 9
Antrag der Minderheit
(Brunner Toni, Aeschi Thomas, Amaudruz, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Matter, Rime)
Titel
9. Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
Art. 13 Abs. 1
Personen, die das 65. Altersjahr vollendet haben, haben Anspruch auf Altersleistungen.
Ch. 9
Proposition de la minorité
(Brunner Toni, Aeschi Thomas, Amaudruz, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Matter, Rime)
Titre
9. Loi fédérale du 25 juin 1982 sur la prévoyance professionnelle vieillesse, survivants et invalidité (LPP)
Art. 13 al. 1
Les personnes qui ont 65 ans révolus ont droit à des prestations de vieillesse.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 64 Stimmen
Dagegen ... 127 Stimmen
(6 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Ziff. 6 Art. 103
Antrag der Mehrheit
Abs. 1bis, 1ter
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Feller, Gössi, Lüscher, Schneeberger, Walti Beat)
Abs. 1
Der Bundesbeitrag beläuft sich auf 20,4 Prozent ...
Antrag der Minderheit II
(Aeschi Thomas, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Rime)
Abs. 1
Der Bundesbeitrag beläuft sich auf 20,5 Prozent ...
Ch. 6 art. 103
Proposition de la majorité
Al. 1bis, 1ter
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Feller, Gössi, Lüscher, Schneeberger, Walti Beat)
Al. 1
La contribution de la Confédération s'élève à 20,4 pour cent ...
Proposition de la minorité II
(Aeschi Thomas, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Rime)
Al. 1
La contribution de la Confédération s'élève à 20,5 pour cent ...
Le président (de Buman Dominique, président): La proposition de la minorité Feller a été retirée.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 130 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 67 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 1bis - Al. 1bis
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 177 Stimmen
Dagegen ... 21 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Ziff. 7
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 7
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abstimmung
Art. 2 Abs. 1 - Art. 2 al. 1
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 124 Stimmen
Dagegen ... 72 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Titel Vorlage 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit III
(Rytz Regula, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Grossen Jürg, Martullo, Matter, Rime)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre projet 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité III
(Rytz Regula, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Grossen Jürg, Martullo, Matter, Rime)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ziff. 6 Art. 2 Abs. 4, 5; Art. 5 Abs. 1; 6; 8; 10 Abs. 1; 13
Antrag der Minderheit III
(Rytz Regula, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Grossen Jürg, Martullo, Matter, Rime)
Unverändert
Ch. 6 art. 2 al. 4, 5; art. 5 al. 1; 6; 8; 10 al. 1; 13
Proposition de la minorité III
(Rytz Regula, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Grossen Jürg, Martullo, Matter, Rime)
Inchangé
Ziff. 6 Art. 103 Abs. 1bis, 1ter; Ziff. 7
Antrag der Minderheit III
(Rytz Regula, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Grossen Jürg, Martullo, Matter, Rime)
Streichen
Ch. 6 art. 103 al. 1bis, 1ter; ch. 7
Proposition de la minorité III
(Rytz Regula, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Grossen Jürg, Martullo, Matter, Rime)
Biffer
2. Bundesgesetz über die AHV-Finanzierung
2. Loi fédérale relative au financement de l'AVS
Antrag der Minderheit III
(Rytz Regula, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Grossen Jürg, Martullo, Matter, Rime)
Titel
Bundesgesetz über die AHV-Finanzierung vom ...
Ingress
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. März 2018, beschliesst:
Ziff. I Einleitung
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
Ziff. I Ziff. 1 Titel
1. Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
Ziff. I Ziff. 1 Art. 2 Abs. 4
... betragen 8,7 Prozent ... Mindestbeitrag 810 Franken im Jahr entrichten.
Ziff. I Ziff. 1 Art. 2 Abs. 5
... liegt bei 810 Franken ...
Ziff. I Ziff. 1 Art. 5 Abs. 1
... ein Beitrag von 4,35 Prozent erhoben.
Ziff. I Ziff. 1 Art. 6 Abs. 1
... Beiträge von 8,7 Prozent.
Ziff. I Ziff. 1 Art. 6 Abs. 2
... je 4,35 Prozent des massgebenden Lohnes.
Ziff. I Ziff. 1 Art. 8 Abs. 1
... von 8,1 Prozent ... Skala bis auf 4,35 Prozent.
Ziff. I Ziff. 1 Art. 8 Abs. 2
... den Mindestbeitrag von 405 Franken ...
Ziff. I Ziff. 1 Art. 10 Abs. 1
... Der Mindestbeitrag beträgt 405 Franken ... weniger als 405 Franken ...
Ziff. I Ziff. 1 Art. 13
Der Arbeitgeberbeitrag beträgt 4,35 Prozent ...
Ziff. I Ziff. 1 Art. 103 Abs. 1
Der Bundesbeitrag beläuft sich auf 20,2 Prozent ...
Ziff. I Ziff. 2 Titel
2. Bundesbeschluss vom 20. März 1998 über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV
Ziff. I Ziff. 2 neuer Titel
Bundesgesetz über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV
Ziff. I Ziff. 2 Ingress
Gestützt auf Artikel 130 Absatz 3 der Bundesverfassung
Ziff. I Ziff. 2 Art. 1
Zur Sicherstellung der Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt angehoben:
a. der Normalsatz um 1 Prozentpunkt;
b. der reduzierte Satz um 0,3 Prozentpunkte;
c. der Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,5 Prozentpunkte.
Ziff. I Ziff. 2 Art. 2 Abs. 1
Der gesamte Ertrag aus der Anhebung der Mehrwertsteuersätze geht an die AHV.
Ziff. I Ziff. 2 Art. 2 Abs. 2, 3
Aufheben
Ziff. II Abs. 1
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
Ziff. II Abs. 2
Der Bundesrat bestimmt unter Vorbehalt von Absatz 3 das Inkrafttreten.
Ziff. II Abs. 3
Dieses Gesetz tritt nur in Kraft, sofern feststeht, dass:
a. gegen das Bundesgesetz vom ... über die Steuervorlage 17 kein Referendum zustande gekommen ist; oder
b. das Bundesgesetz vom ... über die Steuervorlage 17 in der Volksabstimmung angenommen worden ist.
Antrag der Minderheit IV
(Grossen Jürg, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Landolt, Martullo, Matter)
Nichteintreten
Antrag Moser
Ziff. II Abs. 1
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
Ziff. II Abs. 2
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Schriftliche Begründung
Die sachfremde Verknüpfung der Steuervorlage mit der AHV verunmöglicht dem Parlament, aber insbesondere auch der Stimmbevölkerung eine differenzierte Willensäusserung. Im Falle eines Referendums gibt es für den Stimmbürger, die Stimmbürgerin keine Möglichkeit, die Steuervorlage anzunehmen und die Zusatzfinanzierung für die AHV abzulehnen oder umgekehrt - selbst bei Annahme des Antrages der Minderheit III (Rytz Regula) bleiben die Vorlagen miteinander verknüpft und treten nur bei einem zweifachen Ja in Kraft. Damit wird das Prinzip der freien Willensäusserung, ein zentrales Element einer starken und funktionierenden Demokratie, im Kern missachtet. Der vorliegende Antrag möchte diesen Missstand beseitigen und zwei voneinander unabhängige Willensäusserungen zu beiden Vorlagen ermöglichen.
Proposition de la minorité III
(Rytz Regula, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Grossen Jürg, Martullo, Matter, Rime)
Titre
Loi fédérale relative au financement de l'AVS du ...
Préambule
L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu le message du Conseil fédéral du 21 mars 2018, arrête:
Ch. I introduction
Les actes mentionnées ci-après sont modifiés comme suit:
Ch. I ch. 1 titre
1. Loi fédérale du 20 décembre 1946 sur l'assurance-vieillesse et survivants (AVS)
Ch. I ch. 1 art. 2 al. 4
... sont égales à 8,7 pour cent du revenu ... cotisation minimale de 810 francs ...
Ch. I ch. 1 art. 2 al. 5
... La cotisation minimale est de 810 francs ...
Ch. I ch. 1 art. 5 al. 1
Une cotisation de 4,35 pour cent ...
Ch. I ch. 1 art. 6 al. 1
... des cotisations de 8,7 pour cent ...
Ch. I ch. 1 art. 6 al. 2
... s'élève alors à 4,35 pour cent ...
Ch. I ch. 1 art. 8 al. 1
Une cotisation de 8,1 pour cent ... jusqu'à 4,35 pour cent selon un barème dégressif établi par le Conseil fédéral.
Ch. I ch. 1 art. 8 al. 2
... la cotisation minimale de 405 francs ...
Ch.. I ch. 1 art. 10 al. 1
... La cotisation minimale est de 405 francs ... moins de 405 francs ...
Ch. I ch. 1 art. 13
Les cotisations d'employeurs s'élèvent à 4,35 pour cent ...
Ch. I ch. 1 art. 103 al. 1
La contribution de la Confédération s'élève à 20,20 pour cent ...
Ch. I ch. 2 titre
2. Arrêté fédéral du 20 mars 1998 sur le relèvement des taux de la taxe sur la valeur ajoutée en faveur de l'AVS/AI
Ch. I ch. 2 titre nouveau
Loi fédérale sur le relèvement des taux de la taxe sur la valeur ajoutée en faveur de l'AVS
Ch. I ch. 2 préambule
Vu l'article 130 alinéa 3 de la constitution fédérale
Ch. I ch. 2 art. 1
Pour garantir le financement de l'assurance-vieillesse et survivants (AVS), les taux de la taxe sur la valeur ajoutée sont relevés comme suit:
a. le taux normal, de 1 point;
b. le taux réduit, de 0,3 point;
c. le taux spécial pour les prestations du secteur de l'hébergement, de 0,5 point.
Ch. I ch. 2 art. 2 al. 1
La totalité des recettes provenant du relèvement des taux de la TVA est affectée à l'AVS.
Ch. I ch. 2 art. 2 al. 2, 3
Abroger
Ch. II al. 1
La présente loi est sujette au référendum.
Ch. II al. 2
Le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur, sous réserve de l'alinéa 3.
Ch. II al. 3
La présente loi entre en vigueur uniquement s'il est établi que
a. aucun référendum n'a abouti contre la loi fédérale relative au Projet fiscal 17 du ... ou
b. la loi fédérale relative au Projet fiscal 17 du ... a été acceptée par le peuple.
Proposition de la minorité IV
(Grossen Jürg, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Landolt, Martullo, Matter)
Ne pas entrer en matière
Proposition Moser
Ch. II al. 1
La présente loi est sujette au référendum.
Ch. II al. 2
Le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur.
1. Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung
1. Loi fédérale relative à la réforme fiscale et au financement de l'AVS
Ziff. II
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit III
(Rytz Regula, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Grossen Jürg, Martullo, Matter, Rime)
Abs. 1
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
Abs. 2
Dieses Gesetz tritt nur in Kraft, sofern feststeht, dass:
a. gegen das Bundesgesetz vom ... über die AHV-Finanzierung kein Referendum zustande gekommen ist; oder
b. das Bundesgesetz vom ... über die AHV-Finanzierung in der Volksabstimmung angenommen worden ist.
Abs. 3
Die Artikel 72y Absatz 3 und 78g Absätze 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden treten unter Vorbehalt von Absatz 2 am Tag nach dem Tag in Kraft, an dem:
a. feststeht, dass gegen das Gesetz kein Referendum zustande gekommen ist; oder
b. das Gesetz in der Volksabstimmung angenommen worden ist.
Abs. 4
Der Bundesrat bestimmt unter Vorbehalt von Absatz 2 das Inkrafttreten der übrigen Bestimmungen.
Ch. II
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité III
(Rytz Regula, Aeschi Thomas, Amaudruz, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Grossen Jürg, Martullo, Matter, Rime)
Al. 1
La présente loi est sujette au référendum.
Al. 2
La présente loi entre en vigueur uniquement s'il est établi que
a. aucun référendum n'a abouti contre la loi fédérale relative au financement de l'AVS du ... ou
b. la loi fédérale relative au financement de l'AVS du ... a été acceptée par le peuple.
Al. 3
Les articles 72y alinéa 3 et 78g alinéas 1 et 2 de la loi fédérale du 14 décembre 1990 sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes entrent en vigueur sous réserve de l'alinéa 2 le lendemain du jour:
a. auquel il est établi qu'aucun référendum n'a abouti contre la loi, ou
b. auquel la loi a été acceptée par le peuple.
Al. 4
Le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur des autres dispositions, sous réserve de l'alinéa 2.
Verfahrensbeitrag
Le président (de Buman Dominique, président): Nous avons traité matériellement les dispositions du bloc 1. Il s'agit maintenant de nous prononcer sur la question de savoir si nous voulons scinder ce projet en deux et transférer les dispositions des articles 2, 5, 6, 8, 10, 13 et 103 LAVS ainsi que le chiffre 7 et le chiffre II dans un nouveau projet 2.
Pour ce faire, nous allons nous prononcer en deux étapes:
Dans un premier vote, nous allons nous prononcer sur la question de savoir si nous voulons laisser les dispositions dans le projet 1, comme le veut la majorité, ou si nous voulons les biffer du projet 1, comme le veut la minorité III (Rytz Regula). Si la majorité l'emporte, les dispositions telles que nous venons de les décider resteront dans le projet 1 et la minorité IV (Grossen Jürg), qui vise à ne pas entrer en matière sur le projet 2, deviendra caduque.
Si la minorité III (Rytz Regula) l'emporte et que les dispositions sont biffées du projet 1, le conseil devra se prononcer sur la question de savoir s'il veut entrer en matière sur le nouveau projet 2 selon la proposition de la minorité III (Rytz Regula), ou s'il ne veut pas entrer en matière sur le projet 2, selon la proposition de la minorité IV (Grossen Jürg).
A la suite de cela, et pour autant que le conseil soit entré en matière sur le projet 2, il devra se prononcer au chiffre II sur la proposition individuelle Moser. S'il n'est pas entré en matière ou s'il n'a pas accepté de scinder le projet en deux, la proposition Moser deviendra caduque.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 101 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III ... 93 Stimmen
(3 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Le président (de Buman Dominique, président): Les dispositions restent ainsi dans le projet 1. La proposition de la minorité IV (Grossen Jürg) de ne pas entrer en matière sur le projet 2 est caduque, de même que la proposition Moser.
Ziff. 10
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Matter, Page, Rime)
Titel
10. Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)
Art. 55a Titel
Einschränkung staatlicher Leistungen
Art. 55a Text
Personen ohne regulären Aufenthaltsstatus (Sans-Papiers) haben keinen Anspruch auf staatliche Leistungen jeglicher Art, insbesondere Sozialhilfeleistungen, Krankenkassenprämien, Prämienverbilligungen, Wohnkosten, Mietnebenkosten, Zahnarzt, Optiker, AHV-Beiträge, Möbel, Freizeitaktivitäten von Kindern, Aufwendungen für Verwandtschaftskontakte, Versicherungsprämien, schulische Leistungen, Sprachkurse, Kinderbetreuung, Familienberatung und Ähnliches. Davon ausgenommen ist die Nothilfe, das bundesgerichtlich garantierte Existenzminimum von acht Franken pro Tag. Diese wird von den Behörden in Gutscheinen und nicht in Bargeld ausbezahlt.
Verfahrensbeitrag
Ch. 10
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Matter, Page, Rime)
Titre
10. Loi fédérale du 16 décembre 2005 sur les étrangers (LEtr)
Art. 55a titre
Limitation du droit aux prestations de l'Etat
Art. 55a texte
Les personnes dénuées de statut de séjour régulier (sans-papiers) ne peuvent se prévaloir d'aucune prestation de l'Etat; elles n'ont droit notamment ni aux prestations de l'aide sociale, ni à la prise en charge des primes d'assurance-maladie ou aux réductions de primes, ni encore à la prise en charge des frais de logement et des charges locatives, des frais de dentiste et d'opticien, des cotisations AVS, des frais de mobilier, des frais de loisirs des enfants, des dépenses consacrées aux contacts avec les proches, des autres primes d'assurance, des frais scolaires, des cours de langue, des frais de garde des enfants et des frais de conseils familiaux. Fait exception l'aide d'urgence, à savoir le montant de huit francs par jour servant à couvrir les besoins vitaux garantis par le Tribunal fédéral. L'aide d'urgence est octroyée par les autorités sous forme de bons et non d'argent liquide.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen
Dagegen ... 130 Stimmen
(0 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Ziff. 11
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Matter, Page, Rime)
Titel
11. Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG)
Art. 84a Titel
Höchstbetrag staatlich ausgerichteter Leistungen
Art. 84a Text
Für Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer und anerkannte Flüchtlinge ausgerichtete staatliche Leistungen (Sozialhilfeleistungen, Krankenkassenprämien, Prämienverbilligungen, Wohnkosten, Mietnebenkosten, Zahnarzt, Optiker, AHV-Beiträge, Möbel, Freizeitaktivitäten von Kindern, Aufwendungen für Verwandtschaftskontakte, Versicherungsprämien, schulische Leistungen, Sprachkurse, Kinderbetreuung, Familienberatung und Ähnliches) dürfen in der Summe folgende Höchstbeträge nach dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung nicht überschreiten:
a. für verheiratete Personen den Höchstbetrag der Altersrente für Ehepaare;
b. für unverheiratete Personen den Höchstbetrag der Altersrente;
c. für Personen, die für Kinder sorgen, den Höchstbetrag der Kinderrente.
Verfahrensbeitrag
Ch. 11
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Matter, Page, Rime)
11. Loi du 26 juin 1998 sur l'asile (LAsi)
Art. 84a titre
Plafonnement des prestations de l'Etat
Art. 84a texte
Le montant des prestations octroyées par l'Etat aux demandeurs d'asile, aux étrangers admis à titre provisoire et aux réfugiés reconnus (prestations de l'aide sociale, prise en charge des primes d'assurance-maladie ou réductions de primes, ainsi que prise en charge des frais de logement et des charges locatives, des frais de dentiste et d'opticien, des cotisations AVS, des frais de mobilier, des frais de loisirs des enfants, des dépenses consacrées aux contacts avec les proches, des autres primes d'assurance, des frais scolaires, des cours de langue, des frais de garde des enfants et des frais de conseils familiaux, notamment) ne doit pas dépasser les plafonds suivants, définis dans la loi fédérale du 20 décembre 1946 sur l'assurance-vieillesse et survivants:
a. pour les couples mariés: le montant maximal de la rente de vieillesse pour couples mariés;
b. pour les personnes célibataires: le montant maximal de la rente de vieillesse;
c. pour les enfants à charge: le montant maximal de la rente pour enfant.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen
Dagegen ... 130 Stimmen
(0 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Ziff. 12
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Matter, Page, Rime)
Titel
12. Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
Art. 9 Abs. 2bis
Die Höhe der Kredite nach Absatz 1 und der Kredite nach Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 30. September 2016 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas ist so festzulegen, dass die an die öffentliche Entwicklungshilfequote der Schweiz (APD-Quote) anrechenbaren Ausgaben die Richtgrösse von 0,4 Prozent des Bruttonationaleinkommens erreichen.
Ch. 12
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Matter, Page, Rime)
Titre
12. Loi fédérale du 19 mars 1976 sur la coopération au développement et l'aide humanitaire internationales
Art. 9 al. 2bis
Le montant des crédits visés à l'alinéa 1 et des crédits visés à l'article 10 de la loi fédérale du 30 septembre 2016 sur la coopération avec les Etats d'Europe de l'Est est fixé de sorte que les dépenses engagées à titre d'aide publique au développement (taux APD) de la Suisse atteignent la valeur indicative de 0,4 pour cent du revenu national brut.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen
Dagegen ... 129 Stimmen
(1 Enthaltung)
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Ziff. 13
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Matter, Page, Rime)
Aufheben des Bundesgesetzes vom 30. September 2016 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
Ch. 13
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Brunner Toni, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Matter, Page, Rime)
Abroger la loi fédérale du 30 septembre 2016 sur la coopération avec les Etats d'Europe de l'Est
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen
Dagegen ... 130 Stimmen
(0 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Block 2 - Bloc 2
Dividendenbesteuerung, Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer, weitere Änderungen im Gesetz über die direkte Bundessteuer
Imposition des dividendes, part cantonale à l'impôt fédéral direct, autres changements dans la loi sur l'impôt fédéral direct
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Es geht bei meinem Minderheitsantrag um Artikel 18b Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 1bis des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und um Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 2quinqies des Steuerharmonisierungsgesetzes. Ich bitte Sie hier, die Besteuerung der Grossaktionäre bei den Dividenden - sowohl beim Bund wie auch bei den Kantonen - auf 90 Prozent anzuheben.
Eine hauchdünne Mehrheit hatte die Unternehmenssteuerreform II damals angenommen und beschlossen, dass Grossaktionäre, die mehr als 10 Prozent eines Aktienpaketes halten, nur noch einen Teil der Dividenden besteuern müssen. Man hat uns damals mit dem Argument der sogenannten Doppelbesteuerung dieses Paket schmackhaft gemacht. Wer viel Geld in einer Firma hat, würde doppelt besteuert: zuerst auf dem Gewinn der Firma und dann auf der Dividende, wenn sie als Einkommen besteuert wird.
Dass diese Teilbesteuerung, die man mit der Unternehmenssteuerreform II beschlossen hatte, genau zum Gegenteil führen würde, nämlich zu einer systematischen Unterbesteuerung von Kapitalbesitzern, hat man uns damals nicht gesagt. Frei nach dem Motto "Wer hat, dem wird gegeben" wurden in der Folge die Einkünfte aus Gewinnausschüttungen von Steuern befreit. Beim Bund waren sie auf 50, 60 Prozent angelegt, und bei den Kantonen ging man sogar noch weiter.
Jetzt, rund zehn Jahre später, stellen wir fest, dass die Mehrheit der Grossaktionäre für die Erträge ihres Geldes deutlich weniger Steuern bezahlt als all die Angestellten, die ihr Einkommen mit ihrer Arbeit erzielen. Das ist inakzeptabel, eine schreiende Ungerechtigkeit! Das war nie der Sinn dieser Vorlage, und das entspricht auch nicht der Auskunft, die wir damals vor der Abstimmung vom Bundesrat erhielten. Allein deshalb tut eine Korrektur not. Wir sind überzeugt: Die Unternehmenssteuerreform II wäre nie angenommen worden, wenn das so kommuniziert worden wäre.
Ich bitte nun mit meinen Minderheitsanträgen, wieder sicherzustellen, dass mindestens 90 Prozent der Dividendengewinne als Einkommen besteuert werden. Denken Sie daran: Die Kleinaktionäre bezahlen alle 100 Prozent Einkommenssteuern auf ihren Dividendenerträgen. Es sind nur die Grossaktionäre, die von dieser Teilbesteuerung profitieren. Sie würden also, wenn Sie meinen Anträgen folgen, nicht nur die systematische Benachteiligung von Lohnempfängern, sondern auch jene von Kleinaktionären eindämmen.
Warum beantrage ich 90 Prozent für Bund und Kantone? Mit 90 Prozent würden dem Bund rund 300 Millionen Franken zusätzlich zufliessen und den Kantonen etwa 750 Millionen. Das würde vor allem die Probleme der Städte und Gemeinden erheblich entschärfen, die eben folgen, wenn die Kantone die Steuersenkungen, die sie angekündigt haben, auch tatsächlich wahrmachen. Die öffentliche Hand würde also mit dieser Lösung um rund eine Milliarde Franken entlastet. Das Paket wäre so deutlich ausgewogener. Es wäre eine echte Antwort auf die entstehenden Probleme, die mit dieser Vorlage auf Kantone und Gemeinden zukommen.
Ist das unfair gegenüber den KMU? Das hört man immer wieder. Nein, denn Gewinnausschüttungen in Form von Dividenden machen nur Firmen, die erstens als Aktiengesellschaften organisiert sind, zweitens grosse Gewinne schreiben und diese drittens nicht in ihr Unternehmen investieren. Das ist nur ein ganz kleiner Teil aller Gesellschaften, es sind nur die, denen es gutgeht. Es sind genau die Unternehmen, die profitieren werden, wenn die Kantone ihre Gewinnsteuersätze senken. Auch deshalb wäre es konsequent, hier zu korrigieren. Über 90 Prozent aller Unternehmen sind in einem normalen Jahr davon gar nicht betroffen.
Alle die, die vorhin wortreich die Verknüpfung der Vorlagen bekämpft haben, bekommen hier, wenn sie die Dividendenbesteuerung erhöhen, die Chance zu zeigen, dass sie auch für eine ausgewogene Steuervorlage zu haben sind. Wenn sie meine Minderheitsanträge ablehnen, sind sie nicht glaubwürdig.
Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Bei Block 2 kommen wir zu einer Pièce de Résistance der Steuervorlage, nämlich zur Dividendenbesteuerung. Das ist einer der Punkte, bei denen der Bundesrat nach der Abstimmungsniederlage im Frühling 2017 reagiert hat. Im Sinne einer echten Gegenfinanzierung schlägt er nun vor, die Dividendenbesteuerung für natürliche Personen mit qualifizierten Beteiligungen bei Bund und Kantonen auf 70 Prozent zu erhöhen. Das ist ein wichtiger Schritt, aber er ist nicht gross genug. Wir Grünen verlangen eine Besteuerung von mindestens 80 Prozent. Ich sage es aber schon hier: Wir können sehr gut auch mit dem Minderheitsantrag I (Jans) leben.
Die privilegierte Besteuerung von Dividenden wurde bekanntlich mit der Unternehmenssteuerreform II eingeführt; Beat Jans hat vorhin noch einmal ausgeführt, wie sie diskutiert wurde. Sie war damals umstritten, und es ist wirklich höchst interessant, dass der Bundesrat heute, in seiner Botschaft zur Steuervorlage 17, selber sagt, dass die Gewinnsteuerbelastung in der Schweiz in den letzten Jahren tendenziell so stark gesunken ist, dass das Privileg der Dividendenbesteuerung zu einer Unterbesteuerung führt. Wie erklären Sie das Ihren Wählerinnen und Wählern, die mit einem Lohnausweis ihren Lohn zu 100 Prozent versteuern müssen, während mit dem Systemwechsel der Unternehmenssteuerreform II die Aktionäre und Aktionärinnen der grössten Firmen, die hier leben, nun unterbesteuert werden? Hier besteht ein grosser Handlungsbedarf.
Der Bundesrat weist in seiner Botschaft - Sie können es nachlesen - noch auf eine andere Fehlentwicklung hin. Durch die tiefe Besteuerung von Dividenden seien viele Personengesellschaften in Aktiengesellschaften umgewandelt worden - das betrifft Architekten, Zahnärzte, Anwälte und KMU in Sektoren, in denen hohe Gewinne gemacht werden können -; diese zahlen heute lieber Dividenden aus statt Lohn und sparen damit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Sie erinnern sich sicher alle noch an die Warnrufe von Andreas Dummermuth, dem damaligen Vizepräsidenten der Konferenz der kantonalen AHV-Ausgleichskassen. Er hatte nach dem Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II geschätzt, dass dieser ganze Systemwechsel zu jährlichen Ausfällen bei den Sozialwerken von mehreren Hundert Millionen Franken führt. Das war ganz klar eine Fehlentwicklung. Allein aus diesem Grund rechtfertigt sich eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung; das hat der Bundesrat selbst gesagt. Wir können dem nur beipflichten, wir sagen aber: Dann machen wir es doch gerade richtig! Der Bundesrat wollte die Dividendenbesteuerung eigentlich bereits bei der Unternehmenssteuerreform II auf 70 Prozent erhöhen. Das gleiche Parlament wie heute hat das damals abgelehnt. Wir haben heute also die Chance, es besser zu machen - packen wir doch diese Chance!
Nachdem der Ständerat versucht hat, eine Brücke zur SVP-Fraktion zu bauen, indem er die Unternehmensbesteuerung bei den Kantonen nicht so stark erhöhen will, damit es die Family Holdings nicht noch stärker trifft, und die SVP diese Brücke nun gar nicht will, kann man wirklich mindestens auf das zurückkommen, was der Bundesrat vorgeschlagen hat, nämlich auf diese 70 Prozent. Das ist auch ein ausserordentliches Signal an die Städte, denn diese haben klar signalisiert, dass sie keinen Finger für die Steuervorlage rühren werden, wenn hier nicht mindestens die Bundesratsvorlage gilt.
Wir sollten es aber - ich habe es anfangs erwähnt - noch besser machen, denn die Teilbesteuerung der Dividenden ist grundsätzlich umstritten. Das Bundesgericht hat wiederholt Zweifel an der Verfassungsmässigkeit des Konzepts der wirtschaftlichen Doppelbelastung geäussert. Auch das Bundesamt für Justiz stand einer privilegierten Besteuerung von Dividenden mit einer Entlastung von mehr als 20 Prozent bei der Unternehmenssteuerreform II sehr kritisch gegenüber. Wir sollten diese Bedenken jetzt ernst nehmen - wir wollen nicht, dass diese Unterbesteuerung weitergeht.
Mein Vorschlag ist deshalb, dass wir die Mindestbesteuerung der Dividenden bei Bund und Kantonen auf 80 Prozent erhöhen. Damit werden wir den Bedenken des Bundesgerichtes und des Bundesamtes für Justiz gerecht und setzen einen Anreiz, dass wieder vermehrt AHV-pflichtiger Lohn bezogen wird. Trotzdem werfen wir nicht gerade den ganzen Kompromiss über den Haufen.
Wir Grünen, ich habe es gesagt, können aber auch sehr gut mit dem Antrag der Minderheit I (Jans) leben. Er orientiert sich ja auch an den Überlegungen des Bundesrates. Der Bundesrat hat nämlich klar gesagt, auch in seiner Botschaft - es lohnt sich, diese zu lesen -, dass die Besteuerung der Dividenden bis zu 90 Prozent offenbar völlig unproblematisch sei. Und, das ist natürlich klar, das ist dann auch eine substanzielle Gegenfinanzierung zu dieser Steuerreform. Ich danke Ihnen deshalb für die Unterstützung und freue mich auf die weiteren Beratungen.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Frau Kollegin Rytz, Sie haben in Ihrem Votum die Problematik der Aktiengesellschaften angesprochen, dass Zahnärzte oder Architekten zur Steueroptimierung Aktiengesellschaften gründen. Können Sie mir auch noch andere Gründe sagen, warum Aktiengesellschaften gegründet werden?
Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Das ist die Entscheidung, in welcher Form man seine Firma führen will. Es gibt verschiedene Rechtsformen, die mit verschiedenen Risiken und Chancen verbunden sind. Ich kann das jetzt hier nicht für sämtliche Unternehmungen in der Schweiz beurteilen. Das entscheidet man selber. Wer eine Aktiengesellschaft hat, hat Vor- und Nachteile, wer eine andere Gesellschaft hat, auch. Wirklich sichtbar war - und um das geht es hier in dieser Diskussion -, dass nach der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II sehr viele Personengesellschaften in Aktiengesellschaften umgewandelt wurden, eben gerade weil die Dividenden nur teilbesteuert werden und weil bei einer Lohnzahlung natürlich Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Diese Verzerrung müssen wir wieder korrigieren.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zu Beginn muss ich als Vertreterin des Gewerbes und der KMU eine Bemerkung machen: Wenn ich den Voten hier zuhöre - vor allen Dingen von der linken Seite -, muss ich sagen, komme ich mir schon vor wie in einer fremden Welt. Sie wissen nicht, was die KMU alles leisten, was sie an Risiko tragen und welche Verantwortung sie für ihre Mitarbeitenden übernehmen. Sie bieten auch eine sehr grosse Anzahl an Ausbildungsstellen an. Ich habe gerade gestern wieder ein Treffen mit vielen Unternehmern gehabt. Es ist nämlich überhaupt nicht so einfach in diesem Land. Und jetzt wollen Sie diese Unternehmen einfach schröpfen, wo es überall nur noch geht, und dem Staat möglichst viele finanzielle Mittel zufliessen lassen. Dagegen wehre ich mich einfach.
Jetzt zu meinem Minderheitsantrag: Mit meiner Minderheit möchte ich die Beibehaltung der Dividendenteilbesteuerung auf Stufe Bund nach geltendem Recht beantragen. Es darf nicht darauf hinauslaufen, dass die Steuervorlage 17 auf dem Buckel der KMU, der Familienunternehmen und des Gewerbes ausgetragen wird. Gemäss Beschluss des Ständerates wäre dies jetzt aber der Fall. Denn so, wie die Vorlage jetzt daherkommt, haben wir eine antiföderalistische Ausrichtung der Steuervorlage 17. Auf Stufe Bund bleibt die Erhöhung der Dividendenteilbesteuerung bestehen, obwohl keine Kompensation der Gewinnsteuer vorgesehen ist. Dazu kommt noch die sachfremde Erhöhung der AHV-Beiträge. Das bedeutet nichts anderes als eine Mehrbelastung und Schlechterstellung unserer mittelständischen Unternehmen. Das hat seine Auswirkungen. Viele mittlere und grössere Unternehmen richten oft eine Dividende aus, damit die Inhaber der Unternehmen die anfallenden Vermögenssteuern bezahlen können. Die Besteuerung der Dividenden ist aber zusammen mit der Gewinnsteuer eine klassische Doppelbesteuerung. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Die Milderung dieser Mehrfachbesteuerung durch die aktuelle Teilbesteuerung der Dividenden von qualifizierten Beteiligungen über 10 Prozent ist für Familienunternehmen elementar. Sie lindert die wirtschaftliche Doppelbesteuerung, welche durch die Besteuerung von Dividende und Gewinn entsteht.
Die Linderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung war auch ein wichtiges Ziel der Unternehmenssteuerreform III. Es ist nicht nur ein Rückschritt, die Doppelbelastung einzuführen, sondern eine grosse Belastung unserer Unternehmen. Alles, was diese in Form von Steuern abliefern müssen, wirkt sich negativ auf Investitionen und Arbeitsplätze und damit auch auf künftiges Steuersubstrat aus - das ist ja auch nichts Neues.
Deshalb muss auf eine Erhöhung und Vereinheitlichung der Dividendenteilbesteuerung verzichtet werden. Denn auf Stufe Bund ist keine Reduktion der Gewinnsteuer vorgesehen, und in den Kantonen ist eine allfällige Gewinnsteuersenkung nicht vorgesehen, beziehungsweise sie ist nicht Teil der Steuervorlage 17.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Mit der heute geltenden Teilbesteuerung von Dividenden werden zwei Ziele verfolgt. Zum einen soll die wirtschaftliche Doppelbelastung von Dividendenzahlungen verhindert bzw. gemildert werden. Zum andern soll respektive sollte die Teilbesteuerung von Dividenden eine rechtsformneutrale Besteuerung der Unternehmensgewinne von juristischen und natürlichen Personen ermöglichen. Einfach gesagt: Ein Unternehmen soll gleich besteuert werden, egal, ob es eine AG, eine GmbH, eine andere Kollektiv- oder eine Einzelunternehmung ist.
Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft eine Dividendenbesteuerung bei den Kantonen von einheitlich 70 Prozent, der Ständerat in seiner Version eine solche von 50 Prozent. Beide Ansätze sind für gewisse Kantone passend - das ist so. Aber es ist eben auch so, dass es für andere Kantone nicht passend ist.
Ich beantrage mit meiner Minderheit deshalb eine Verankerung der rechtsformneutralen Besteuerung ohne fixe Prozentsätze. Fixe Grenzen oder Prozentwerte für die Dividendenbesteuerung schränken den Spielraum der Kantone ein, und sie ermöglichen weiter eine unfaire Besteuerung, welche gewisse Unternehmen übermässig belastet oder auch unnötig privilegiert. Eine rechtsformneutrale Besteuerung lässt den Kantonen viele Freiheiten bei der Wahl der Besteuerung und lässt so den Steuerwettbewerb weiter zu. Sie verhindert aber, dass einzelne Unternehmen nur aufgrund ihrer Rechtsform ungleich behandelt werden - eine Forderung, die von der Wissenschaft, aber auch vonseiten der Wirtschaftsverbände wie Economiesuisse usw. regelmässig aufgebracht wird.
Votanten von links und von rechts haben heute immer wieder von Ausgewogenheit gesprochen. Mit meinem Minderheitsantrag haben sie nun die Möglichkeit, ihren schönen Worten auch echte Taten folgen zu lassen. Mit der Rechtsformneutralität könnte die tatsächliche Fairness hergestellt und könnten heutige Fehlanreize beseitigt werden. Heute werden natürliche und juristische Personen innerhalb des gleichen Kantons teilweise sehr unterschiedlich besteuert. Das führt dann dazu, dass ein Einzelunternehmer, der wie eine natürliche Person besteuert wird, je nachdem deutlich mehr oder deutlich weniger Steuern zahlen muss, als er zahlen müsste, wenn er die gleiche Unternehmung als AG organisieren würde.
Die von mir beantragte Lösung sichert einerseits Steuersubstrat für die Kantone und Gemeinden und garantiert den KMU, dass sie nicht den Preis für die Abschaffung der Steuerprivilegien von Holdinggesellschaften bezahlen müssen. Das System sichert andererseits aber auch den natürlichen Personen, also allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, zu, dass sie im Vergleich mit den Unternehmen nicht zu hohe Steuern bezahlen müssen.
Eine ausgewogene Steuervorlage muss in sich und ohne artfremde Verknüpfungen möglich sein. Mit dem Grundsatz der Rechtsformneutralität würde dieses Anliegen auf eine faire Art und Weise erreicht. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird damit definiert, was unter einer vollständigen Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung zu verstehen ist.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, meiner Minderheit zuzustimmen.
Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Diese Vorlage verfolgt als Hauptziel die internationale Akzeptanz des Schweizer Steuersystems. Nachdem die Unternehmenssteuerreform III beim Volk nicht durchgekommen ist, muss das Geschäft möglichst schlank gehalten werden. Sämtliche nicht zwingend mit dieser Gesetzesrevision durchzuführenden Gesetzesanpassungen sollen ausgegliedert und eventuell auf später verschoben werden, was unter anderem - zumindest auf Kantonsebene - auch heisst: keine Änderung bei der Teilbesteuerung der Dividenden!
Wir erinnern uns: Die Dividendenbesteuerung, wie übrigens auch das Kapitaleinlageprinzip, wurde am 24. Februar 2008 im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II vom Volk angenommen. Ob das knapp war oder eindeutig, spielt eigentlich keine Rolle: Das Volk hat sie angenommen. Die damals beschlossene Reform hat bewiesenermassen positive dynamische Effekte. Entsprechend sind die Steuereinnahmen bei juristischen Personen seit der Inkraftsetzung der Unternehmenssteuerreform II fast ununterbrochen überproportional gestiegen.
Die SVP-Fraktion wendet sich entschieden dagegen, dass wir jetzt mit der Steuervorlage 17 diese positiven dynamischen Effekte trotz Volksentscheid wieder rückgängig machen. Schweizer Unternehmer würden mit dieser Vorlage doppelt bestraft. Viele Schweizer Unternehmer haben eine private Familienholding. Sie werden ihr Holdingprivileg verlieren und bezüglich ihrer Holding eindeutig mehr Steuern bezahlen; das ist unbestritten. Als Dank dafür dürfen sie dann, wenn sie die Dividende privat ausschütten - und zwar meistens, um ihre Vermögenssteuern zu bezahlen -, auch noch mehr Dividendensteuern abliefern. Diese doppelte Erhöhung wird durch die eventuelle Reduktion der kantonalen Gewinnsteuern solcher Unternehmen in den meisten Kantonen nicht kompensiert, ganz sicher jedenfalls nicht im Kanton Zürich.
Ich ersuche Sie deshalb auch aus föderalistischen Überlegungen, wenigstens im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden den Kantonen betreffend Doppelbesteuerung der Unternehmensgewinne wie bisher freie Wahl zu lassen.
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Gerne komme ich zur Begründung meiner Minderheitsanträge, die Sie auf Seite 20 der Fahne finden. Vorhin wurde von Kollege Pardini moniert, es gehe ihm um die soziale Kompensation. Wenn Sie, Kollege Pardini, etwas machen möchten, das sozial ist, dann bitte ich Sie, doch endlich die Krankenkassenprämien voll abzugsfähig zu machen. Es ist doch nicht fair, dass jemand, der einen hohen Betrag an Krankenkassenprämien zahlt, diese steuerlich nicht in Abzug bringen kann. Das wollen wir mit dem Minderheitsantrag, den Sie auf Seite 20 der Fahne finden, ermöglichen. Ich bitte Sie, auch den entsprechenden Vorstoss von Kollege Alfred Heer zu unterstützen.
Wenn wir weitergehen auf Seite 26 der Fahne, dann sehen Sie dort einen weiteren Minderheitsantrag von mir. Die grosse Gefahr, die wir mit dieser Steuervorlage haben, ist eben, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ganz fälschlicherweise denken, dass sie am Schluss mehr belastet werden könnten. Wenn es denn so wäre, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mehr belastet würden, dann müsste man doch diesen entgegenkommen. Genau einen solchen Minderheitsantrag stelle ich auf Seite 26 der deutschen Fahne, dass eben die Steuerbelastung für die natürlichen Personen um 13 Prozent gesenkt wird. Es geht darum, dass wir diese entlasten, dass wir den natürlichen Personen, die heute schon einen Grossteil ihrer Einnahmen, vor allem bei der Bundessteuer, an den Staat abliefern, mit dieser Steuervorlage ebenfalls entgegenkommen. Denn sie nehmen eben an, dass mit den kantonalen Steuervorlagen, die ihnen im Nachgang zu dieser Steuervorlage 17 an der Urne unterbreitet werden, vielleicht die Steuerbelastung für sie persönlich steigen könnte. Deshalb stelle ich hier den Minderheitsantrag, die Steuerbelastung bei der Bundessteuer für die natürlichen Personen um 13 Prozent zu senken. Ich bitte Sie, insbesondere auch die Vertreter der Wirtschaftspartei FDP/die Liberalen, diesem Minderheitsantrag zu folgen.
Auf Seite 29 finden Sie schliesslich noch meinen dritten Minderheitsantrag. Es geht hier um eine Plafonierung der Einnahmen aus der Unternehmensbesteuerung für den Bund. Bundesrat Maurer wird Ihnen bestätigen können, wie stark die Einnahmen gestiegen sind. Im Jahr 1990 waren es etwa 5 Milliarden Franken, welche der Bund von den juristischen Personen eingenommen hat. Unterdessen sind es schon fast 11 Milliarden Franken, es gab also mehr als eine Verdoppelung.
Da sehen Sie auch, dass es Märchen sind, die von linker Seite erzählt werden, wonach die Unternehmen sich nicht genug an der Finanzierung des Staates beteiligen würden. Es liegt mehr als eine Verdoppelung vor: 1990 haben juristische Personen - Steuerzahler, die Firmen sind - erst 5 Milliarden Franken an den Staat abgeliefert, unterdessen sind es fast schon 11 Milliarden Franken, die die Eidgenossenschaft von juristischen Personen einnimmt.
Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen, dass die Einnahmen aus der Besteuerung von juristischen Personen plafoniert werden. Sobald die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer den Betrag von 11 Milliarden Franken überschreiten, werden anschliessend die Abgaben der Firmen plafoniert.
Hier, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der FDP- und der CVP-Fraktion, können Sie den Wirtschaftsstandort stärken, wenn das wirklich in Ihrem Interesse liegt.
Ich bitte Sie, die drei Minderheitsanträge zu unterstützen.
Barazzone Guillaume · Mit-M · Nationalrat · Genf · CVP-Fraktion
Merci de me donner l'occasion de défendre ma proposition de minorité, qui concerne la part de l'impôt fédéral direct versée aux cantons. Vous vous souviendrez que, actuellement, la Confédération reverse 17 pour cent de la part de l'impôt fédéral direct aux cantons, que le projet d'alors du Conseil fédéral (RIE III) prévoyait une élévation à 20,5 pour cent et que le Conseil des Etats prévoit désormais une élévation à 21,2 pour cent.
A la suite, notamment, de l'audition des villes et d'un certain nombre de prises de position des cantons - je précise qu'il s'agit de cantons romands principalement, notamment les cantons de Genève et de Vaud -, j'ai déposé en commission cette proposition de minorité de manière à augmenter la part de l'impôt fédéral direct reversée aux cantons à 22,3 pour cent, ce qui correspond, à peu près, à 200 à 220 millions de francs de plus dans la besace des cantons par rapport à la solution du Conseil des Etats.
Pourquoi donner davantage d'argent aux cantons? Tout simplement parce que cette réforme va non seulement coûter à la Confédération, mais également aux cantons. Le postulat de base, notamment du Conseil fédéral, c'est d'obtenir une symétrie des efforts entre, d'une part, la Confédération et, d'autre part, les cantons. Or, la symétrie, en l'espèce, n'est pas donnée: si, en fin de compte, on puise autant dans la caisse fédérale que dans les caisses cantonales, la Confédération réaffectera en réalité la grande partie de ce montant au financement de l'AVS. Par conséquent, la symétrie des efforts n'est pas donnée.
C'est la raison pour laquelle nous vous demandons d'augmenter la part d'impôt fédéral direct pour une période transitoire de cinq ans. C'est le fruit d'un compromis que nous avons trouvé avec Monsieur Feller, rapporteur, de manière à permettre aux cantons qui ont beaucoup de sociétés à statut privilégié de limiter leurs pertes et de prendre des mesures sociales de compensation.
Au nom de tous ces cantons et des villes qui ont besoin d'argent pour pouvoir faire passer leur réforme au niveau local, et parce que nous souhaitons également que les cantons ne soient pas prétérités, je vous invite à accepter ma proposition de minorité.
Pardini Corrado · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Meine Minderheit verlangt, dass Kantone mit einem durchschnittlichen Gewinnsteuersatz - Bund, Kanton und Gemeinden - von weniger als 16 Prozent 83 Prozent der bei ihnen eingegangenen Steuerbeträge, Bussen wegen Steuerhinterziehung oder Verletzung von Verfahrenspflichten sowie Zinsen dem Bund abliefern. Konkret: Kantone, die unter 16 Prozent Gewinnbesteuerung gehen, sollen nicht in den Genuss des höheren Kantonsanteils von 21,2 Prozent an der direkten Bundessteuer kommen.
Warum ist dieser Antrag für die Finanzsolidität und die Stabilität der Kantone notwendig? Jeder Wettbewerb braucht Regeln und Rahmenbedingungen - insbesondere Wettbewerbe, bei denen ein hohes Risiko auf Kollateralschäden voraussehbar ist. Wenn es keine Regeln gibt, ist es kein korrekter Wettbewerb, der unseren Standort stärkt, sondern ein Steuerwettlauf mit ungleich langen Spiessen, der die nationale und soziale Kohäsion sprengen wird. Die Schweiz ist die Schweiz, weil wir Rücksicht auf Minderheiten, Schwächere und Benachteiligte ins Zentrum unseres Handelns stellen. Wer dieses Prinzip aushöhlt, rüttelt an den Grundfesten unserer Demokratie, unserer Schweiz. All das gilt es bei der Behandlung dieses Minderheitsantrages zu berücksichtigen.
Der Bund stellt mit diesem Gesetz den Kantonen rund eine Milliarde Franken zur Verfügung, um kantonale Steuersenkungen für alle Aktiengesellschaften zu kompensieren. Damit das nicht eine ruinöse Steuerspirale nach unten in Bewegung setzt, müssen wir minimale Leitplanken für diese Milliarde schaffen, die wir den Kantonen gewähren. Mein Minderheitsantrag schützt alle Kantone und deren Bevölkerung vor der Erosion des kantonalen Steuersubstrats. Tun wir das nicht, werden sich immer mehr Kantone vor sozial schädlichen Abbaurunden wiederfinden - Abbaurunden, welche die Spitex, die Bildung, die Infrastruktur, die Kultur und vor allem die Schwächsten treffen werden.
Wir respektieren die verfassungsmässige Tarifhoheit der Kantone. Wir müssen trotz oder gerade wegen unseres föderalen Systems gewisse Mindeststandards setzen. Kantone, welche die Leitplanke mit einem Gewinnsteuersatz von mindestens 16 Prozent nicht berücksichtigen und somit den Steuerwettbewerb unter den Kantonen auf eigenes Risiko hin anheizen, sollen - wie heute im geltenden Gesetz vorgesehen - 83 Prozent der bei ihnen eingegangenen Steuern abliefern und nicht in den Genuss der Vergünstigung kommen, wie es die Vorlage vorsieht.
Warum diese Leitplanke? Ich habe mir überlegt, wie ich die Situation der Kantone, die den Steuerwettbewerb in diesem Teufelskreis anheizen, den Bürgerinnen und Bürgern auf der Strasse erklären soll. Es sind mir zwei Beispiele in den Sinn gekommen: Die Schweiz als Wirtschaftsstandort, seit Jahrzehnten immer "top of the tops", hat es schlichtweg weder verdient noch nötig, sich unter ihrem Wert zu verkaufen. Denn darum geht es bei dieser Vorlage: Wie teuer wollen wir uns als Schweiz verkaufen? Wollen wir weiterhin, dass wir uns als Schweiz in der internationalen Fiskalprostitution an vorderster Front unter unserem Wert verkaufen, oder nicht? Anders gesagt: Mich würde interessieren, ob die Ratsrechte weiterhin dem Volk weismachen will, dass wir eine moderne, gut eingerichtete, sich an bester Lage befindende Attikawohnung zum Preis einer ungeheizten Mansarde vermieten wollen.
Mein Minderheitsantrag schränkt die Fiskalprostitution ein und verlangt für die Schweiz von den Unternehmungen eine gerechte, angemessene Miete für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Minderheit.
Genecand Benoît · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Monsieur Pardini, si j'ai bien compris la proposition, elle vise à diminuer la pression au niveau de la concurrence intercantonale. Selon ma compréhension du système suisse, la péréquation financière règle déjà cette question, c'est-à-dire que, à partir d'un certain niveau d'impôt, si vous descendez plus bas, vous payez plus à la péréquation que l'économie que vous faites. Est-ce que vous estimez que cette péréquation financière est insuffisante et qu'il faut faire plus?
Pardini Corrado · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich danke für diese Frage. Es ist effektiv so, dass wir, wenn ich die Entwicklung in den letzten Jahren anschaue, davon ausgehen müssen, dass natürlich sämtliche Kantone unter Druck stehen, wenn einzelne Kantone ihre Gewinnsteuersätze senken. Auch Kantone, die es sich nicht leisten können, sind gezwungen, diesem Druck nachzugeben. Die Leidtragenden sind schlussendlich die Kantone selber und die Städte, die kaum mehr Finanzen haben, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
Wir haben das zum Beispiel im Kanton Luzern eklatant gesehen. Es mussten zum Beispiel plötzlich Unterrichtsstunden gestrichen werden, weil die kantonalen Budgets nicht mehr reichten, um die Schule genügend zu finanzieren. Wir haben andere Kantone, die wiederum Sparübungen durchziehen - Kollege Aeschi hat mich ja angesprochen -, zum Beispiel bei der Krankenkassenprämienverbilligung. Gute Beispiele sind Kantone, die dann auf dem Buckel der Schwächsten sparen.
Wir haben Instrumente, da haben Sie Recht. Aber diese sind scheinbar ungenügend. Diese Teufelsspirale dreht ins Unendliche. Ich glaube, wir wären gut beraten, wenn wir grundsätzlich die Tarifautonomie der Kantone und den Föderalismus aufrechterhalten, aber schlussendlich mit diesem Antrag sagen: Wenn ihr bei diesem ruinösen Wettbewerb mitmacht, dann werdet ihr nicht mit dem bevorzugten Prozentsatz zum Handkuss kommen. Die Kantone müssen damit rechnen, dass sie nicht belohnt werden, wenn sie diesen Steuerwettbewerb ins Unendliche treiben. So hätten wir eine minimale, sehr, sehr dezente Steuerungsmöglichkeit.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Es ist wohl unbestritten, dass die Gemeinden und die Städte wie die Kantone wichtige Teile unseres föderalistischen Staatswesens sind, und sie werden immer wichtiger. Wir stellen auch politische Prozesse fest, die zur Folge haben, dass die Gemeinden und die Städte immer mehr Aufgaben übernehmen müssen. Dass sie wichtig sind, haben wir auch im Parlament anerkannt, indem wir in der Bundesverfassung die Gemeinden und die Städte explizit ansprechen, und wir haben das jetzt auch mit einer Revision des Parlamentsgesetzes in unserer eigenen Gesetzgebung verankert.
Von der vorliegenden Steuerreform sind nun auf der einen Seite die Städte und Gemeinden ebenfalls stark betroffen: Sie erleiden erhebliche Einbussen bei den Einnahmen. Auf der anderen Seite erhalten die Kantone mit der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent zusätzliche Mittel; das sind rund eine Milliarde Franken. Es ist nun selbstverständlich, dass die Folgen dieser Reform den Städten und Gemeinden angemessen abzugelten sind. Die Minderheit verlangt deshalb, dass man diese Abgeltung verbindlich ins Gesetz aufnimmt.
Es ist ja interessant, wenn wir auf die Unternehmenssteuerreform III und die Volksabstimmung dazu zurückschauen: Sie haben sicherlich zur Kenntnis genommen, dass das Nein zur Unternehmenssteuerreform III auch sehr stark vom Widerstand der Gemeinden und der Städte ausgegangen ist. Wenn jetzt in der Botschaft geschrieben wird - ich verweise auf Seite 2559 -, dass die Anhörung zur Steuervorlage 17 vonseiten der Städte und Gemeinden klargemacht habe, dass sie eine explizite Bestimmung verlangen, ist das richtig. Aber was jetzt der Bundesrat aufgenommen hat, Herr Bundesrat Maurer, reicht den Städten und Gemeinden nicht: Sie haben das uns gegenüber auch verschiedentlich geltend gemacht, unter anderem auch mit Schreiben, die wir jetzt vor der Beratung bekommen haben. Ich will Ihnen das jetzt nicht vorlesen.
Meine Minderheit verlangt, dass die Kantone die Städte und Gemeinden nicht einfach angemessen "berücksichtigen", sondern dass sie die Auswirkungen der Reform auf die Gemeinden angemessen "abgelten". Das ist nicht nur eine kleine semantische Variation der Formulierung, sondern es ist ganz klar ein verbindlicher Auftrag, den wir hier in das Gesetz aufnehmen müssen. Denken Sie daran: Die Gemeinden und die Städte sind wichtig in diesem Prozess der Unternehmenssteuerreform. Sie tragen die Folgen der Reform wesentlich mit.
Ich komme jetzt noch zu meinem Einzelantrag zur Dividendenbesteuerung; ich möchte auch dazu rasch noch etwas sagen. Die Frage der Gerechtigkeit bei der angemessenen Besteuerung der Dividenden ist ausgiebig erläutert worden. Ich verweise dazu auf die Ausführungen von Herrn Jans und von Frau Rytz. Mit meinem Einzelantrag beantrage ich Ihnen zusätzlich, dass man im Steuerharmonisierungsgesetz, also bei den Kantonen, festlegt, dass die Dividendenbesteuerung nicht auf mindestens 50 Prozent festgelegt wird, sondern auf mindestens 60 Prozent. Das wiederum hat erhebliche Auswirkungen auf die Einnahmen der Gemeinden.
Ich erinnere nochmals daran: Der Bundesrat hatte 70 Prozent vorgeschlagen, was Mehreinnahmen von 335 Millionen Franken bedeutet hätte, wovon wiederum 138,5 Millionen Franken auf die Gemeinden und Städte entfallen wären. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit, mit 50 Prozent, liegen wir natürlich viel zu tief, sodass die Einnahmenausfälle der Gemeinden und der Städten bei Weitem nicht ausgeglichen würden. Mit der Mittellösung von 60 Prozent erhalten die Gemeinden zusätzlich durchschnittlich rund 62 Millionen Franken; das wäre ein wichtiger Schritt in Richtung eines Kompromisses.
Ich bitte Sie deshalb: Tragen Sie den Anliegen der Städte und der Gemeinden Rechnung. Unterstützen Sie insbesondere bei Artikel 196 Absatz 1bis DBG die verbindliche Formulierung gemäss meinem Minderheitsantrag. Und ich bitte Sie, auch meinem Einzelantrag zur Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf mindestens 60 Prozent zuzustimmen.
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr
La séance est levée à 12 h 55