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Rückübernahmeabkommen mit Algerien, der Dominikanischen Republik, Marokko und Tunesien abschliessen
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt mit 8 zu 2 Stimmen, die Motion abzulehnen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung der Motion.
Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Durch die erwähnte Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Rückübernahme von Angehörigen der Staaten Algerien, Dominikanische Republik, Marokko und Tunesien durchzusetzen. In diesem Wort - "Durchsetzung" - liegt auch der grösste Teil des Problems, das wir angesichts dieser Motion haben. Ich werde im Detail darauf zu sprechen kommen.
Wie erwähnt hat der Nationalrat die Motion angenommen, das war am 15. März dieses Jahres, und zwar mit 124 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung. Unsere Kommission beantragt hingegen die Ablehnung, und zwar mit 8 zu 2 Stimmen.
Es gibt dafür sozusagen eine lange Erklärung, und es gäbe eine kurze Erklärung. Ich möchte Ihre Geduld nicht allzu lange auf die Probe stellen, aber trotzdem auf die Komplexität hinter diesem Anliegen eingehen. Das Hauptproblem dieser Motion besteht nämlich vor allem in der Tatsache, dass dem Bundesrat schlicht die Möglichkeiten fehlen, die Rückübernahme einseitig durchzusetzen, wie es die Motion verlangt. Hingegen ist die Kommission genauso wie der Bundesrat der Ansicht, dass die Motionärin Recht hat, wenn sie Rückübernahmeabkommen wichtig findet und darauf hinarbeiten will, dass solche abgeschlossen und alle verfügbaren Massnahmen genutzt werden, um den Wegweisungsvollzug auch sicherzustellen. Aber wie gesagt, sowohl der Abschluss eines Abkommens als auch die Art und Weise, wie ein solches Abkommen dann umgesetzt wird, sind Entscheidungen und Situationen, die der Bundesrat nicht alleine ausgestalten kann.
Wenn wir einen Blick auf die verschiedenen Länder werfen - das hat die Bundesrätin in ihren Ausführungen auch schon im Nationalrat und auch schriftlich in der Antwort auf diese Motion dargelegt -, dann sehen wir, dass es eben je nach Land auch ganz unterschiedliche Herausforderungen gibt, mit denen man sich konfrontiert sieht. Bei Algerien sind es vor allem die Schwierigkeiten in der ganz praktischen Organisation der Rückkehr. Bei Tunesien sind es langwierige Identifikationsverfahren. Bei der Dominikanischen Republik kann man eine Situation feststellen, die eigentlich zufriedenstellend ist. So hängt die Situation sehr individuell einerseits davon ab, welche Abkommen bestehen, und andererseits davon, wie diese umgesetzt werden.
Auch bei der Frage, ob es dazu kommt, dass ein Abkommen abgeschlossen wird, möchten wir seitens der Kommission den Bundesrat dabei unterstützen, diesen Weg weiterhin zu gehen. Wir sehen aber auch, dass hier seitens des Bundesrates letztlich keine einseitige Durchsetzungsmöglichkeit besteht.
Das ist der Grund, warum wir es nicht für sinnvoll halten, hier dieser Motion zuzustimmen, und deshalb beantragen wir mit 8 zu 2 Stimmen die Ablehnung der Motion - übereinstimmend mit der Haltung des Bundesrates.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Diese Motion hat tatsächlich ein Anliegen, das der Bundesrat absolut teilt. Auch wir sind der Meinung, dass wir immer und immer wieder darauf hinarbeiten müssen, dass eben mit Rückübernahmeabkommen oder einfach in der Zusammenarbeit mit Herkunftsstaaten von Asylsuchenden, die kein Asyl bekommen, diese Rückführungen auch funktionieren. Wenn ich die Schweiz mit anderen europäischen Staaten vergleiche, dann muss ich Ihnen sagen: Ich kenne kein anderes europäisches Land, das wie die Schweiz nun wirklich seit zwanzig Jahren eine Rückkehrpolitik hat. Einerseits haben wir das, um eine glaubwürdige Asylpolitik zu haben. Andererseits ist unsere Rückkehrpolitik so gestaltet, dass wir mit der Rückkehrhilfe oder mit Migrationspartnerschaften mit einzelnen Staaten wirklich auch eine echte, gute Zusammenarbeit mit diesen Staaten pflegen. Das, glaube ich, haben wir gar nicht so schlecht gemacht.
Die Schweiz hat bis jetzt 62 solcher Rückübernahmeabkommen abgeschlossen, auch mit Algerien, auch mit Tunesien. Ein Rückübernahmeabkommen klärt aber eigentlich den operationellen Rahmen für die konkrete Zusammenarbeit, die Ausstellung von Laissez-passer, das Vornehmen von Identifikationen. Das ist eigentlich der technische Teil der Rückführung respektive der Rückübernahme. Allerdings ist es auch so, dass wir zum Teil eine gute operationelle Zusammenarbeit mit Staaten haben, obwohl wir kein Rückübernahmeabkommen mit ihnen haben. Es gibt andere Staaten, mit denen wir ein Abkommen haben, mit denen es aber trotzdem nicht so gut funktioniert. Es gibt auch Staaten, die sagen: Mit uns gibt es kein Rückübernahmeabkommen - fertig. Da ist also vieles möglich, und von daher ist schon nur die Vorstellung, den Bundesrat zu verpflichten, Rückübernahmeabkommen abzuschliessen - es braucht ja immer zwei für einen Vertrag -, verfehlt. Man kann das zwar schon wollen, aber ich glaube, es macht keinen Sinn, der Bevölkerung gegenüber so zu tun, als ob Sie das dem Bundesrat irgendwie befehlen könnten, und dann funktioniere es; die Kommissionssprecherin hat bereits darauf hingewiesen.
Ich möchte nur kurz etwas zu Algerien sagen. Mit Algerien haben wir seit 2006 ein Rückübernahmeabkommen. Es ist seit 2007 in Kraft. Aber es ist halt so, dass Algerien schon damals nicht bereit war, Sonderflüge zu regeln, also die zwangsweise Rückführung mit Sonderflügen zu akzeptieren. Das ist bis heute so. Algerien ist auch nicht bereit, diesen Punkt neu zu verhandeln. Trotzdem finden zwangsweise Rückführungen nach Algerien statt, allerdings nur auf Linienflügen. Das ist eben halt die Komplexität des Lebens. Das schränkt dann in gewissen Situationen die Rückführungsmöglichkeiten auch ein. Hingegen gibt es auch eine positive Entwicklung: Algerien hat im letzten Jahr zum Beispiel 25 Prozent mehr Ersatzreisepapiere ausgestellt als 2016. Und ohne Ersatzreisepapiere können Sie so viele Abkommen machen, wie Sie wollen, es gibt einfach keine Rückkehr. Das sind so die Feinheiten in der Asylpolitik, die man halt auch kennen muss.
Mit Tunesien haben wir ja ein Rückübernahmeabkommen, auch eine Migrationspartnerschaft. Das ist positiv. Da muss ich gar nicht lange darauf eingehen.
Mit Marokko haben wir kein Abkommen im Rückkehrbereich und trotzdem auch hier positive Entwicklungen. Wir hatten ja von 2014 bis April letzten Jahres gar keinen Kontakt, also keinen Migrationsdialog mehr. Er wurde im April letzten Jahres wieder aufgenommen. Es sind dann halt manchmal diese Gespräche oder Dialoge, die dazu führen, dass sich der Identifikations- und Rückkehrprozess deutlich verbessert. Die Zahl der zwangsweisen Rückführungen konnte im letzten Jahr gegenüber dem Vorjahr, also 2016, fast verdoppelt werden. Also Sie sehen: Manchmal ist es das Abkommen, das hilft, manchmal sind es andere Kontakte, manchmal sind es halt Migrationsdialoge. Sie sehen auch, dass das SEM hier dauernd dran ist - dauernd.
Jetzt sage ich abschliessend noch etwas zur Dominikanischen Republik: Dort haben wir keine Probleme mit der Rückführung. Trotzdem strebt das SEM jetzt auch dort ein Rückübernahmeabkommen an. Wir sagen immer, wir machen es auch dann, wenn die Beziehungen gut sind, wenn wir keine Probleme haben, für den Fall, dass wir vielleicht mal ein Problem haben - damit wir dann mindestens rechtliche Grundlagen in einem gemeinsamen Abkommen festgelegt haben.
In diesem Sinne, glaube ich, kann man anhand dieser Beispiele sehen, dass das SEM hier wirklich permanent dran ist, auch mit guten Resultaten. Aber jetzt den Bundesrat zu verpflichten, mit diesen Staaten etwas abzuschliessen, mit denen ja zum Teil bereits Verträge bestehen, das macht in der Tat, wie es die Kommissionssprecherin gesagt hat, keinen Sinn.
Ich bitte Sie, Ihre Kommission zu unterstützen und die Motion abzulehnen.
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Abgelehnt - Rejeté