02.3029
Steuerpaket
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
M. Hess demande la discussion. - Ainsi décidé.
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Aussagen des Bundesrates lassen sich in vier Kernaussagen gliedern:
1. Die Steuererträge wachsen bis zum Inkrafttreten weiter; die finanzschwachen Kantone erleiden dadurch keine Ausfälle.
2. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hat sich gegen eine grundlegende Änderung des Systems des Finanzausgleichs bis zu dessen Neugestaltung ausgesprochen.
3. Die Massnahme wäre unter den Kantonen kaum mehrheitsfähig.
4. Die finanzschwachen Kantone wurden in den letzten Jahren in anderen Bereichen besser gestellt.
Ich erlaube mir, kurz meine Bemerkungen zu diesen Aussagen zu machen:
Zum ersten Punkt: Der Bundesrat bestätigt, dass die Ertragsausfälle pro Kopf der Bevölkerung in den finanzschwachen Kantonen grösser sein werden als bei der Mehrheit der übrigen Kantone. Dass wir als finanzschwacher Kanton keine Einbussen erleiden, weil die Gesamterträge der direkten Bundessteuer anwachsen werden, ist ein sehr kleiner Trost. Ich sehe diesen Trost unter dem Motto: Das Wasser steht euch zwar bis zum Hals, aber es steht euch gut. Wir gehören wirklich zu den Verlierern. Der Ertrag der direkten Bundessteuer hat in den letzten fünf Jahren um 36,8 Prozent auf 12,272 Milliarden Franken zugenommen. Es erstaunt sicher nicht, dass die Zunahme in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich verlaufen ist. Bei den heute finanzschwachen Kantonen betrug der Zuwachs in diesen Jahren nur 12 Prozent; die finanzstarken Kantone dagegen erzielten eine Steigerung der Einnahmen bei der direkten Bundessteuer von 48 Prozent. Entsprechend hat sich auch die Grundlage für die jeweiligen kantonalen Steuererträge unterschiedlich entwickelt. Die Diskrepanz zwischen den Steuerbelastungen steigt rasant an. Kantone und Gemeinden mit sehr tiefen Steuerbelastungen erhalten zunehmend mehr Steuereinnahmen, und zwar trotz niedrigen Steuersätzen.
Es erstaunt in diesem Zusammenhang auch nicht, dass im neuesten Gesamtsteuerbelastungsindex des Jahres 2001 alle finanzschwachen Kantone auf den hintersten Rängen anzutreffen sind. Wir wissen, dass eine Volksinitiative zur gesamtschweizerischen Angleichung der Steuersätze geplant ist. Der Initiativtext sieht eine einheitliche Steuerhöhe vor, die von den Gemeinden um 20 Prozent über- oder unterschritten werden darf. Auch wenn ich nicht hinter einer materiellen Steuerharmonisierung stehe, kann ich nicht verschweigen, dass der Unmut in der Bevölkerung über die divergierenden Steuersätze zunehmend spürbar wird.
Zum zweiten Punkt: Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hat sich gegen eine grundlegende Änderung des Systems des Finanzausgleichs bis zu dessen Neugestaltung ausgesprochen. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass mit der Lösung, wie sie jetzt vorliegt, am System grundsätzlich nichts geändert werden soll. Es geht bei meinem Vorschlag lediglich um den Satz des Finanzausgleichs; er soll schon vor dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs von 13 auf 15 Dreissigstel erhöht werden.
Zum dritten Punkt: Die Massnahme wäre unter den Kantonen kaum mehrheitsfähig. Die Mehrzahl der Kantone, ausser die finanzstarken Kantone und die Kantone Glarus und Schwyz, würde von der vorgeschlagenen Änderung profitieren. Die finanzstarken Kantone haben in den letzten fünf Jahren nicht nur von einem überproportionalen Anstieg der Erträge der direkten Bundessteuer profitiert und werden dies wohl auch zukünftig tun, sondern auch von einer damit einhergehenden Erhöhung ihres eigenen Steuersubstrats.
Zum vierten Punkt: Die finanzschwachen Kantone wurden in den letzten Jahren in anderen Bereichen besser gestellt. Es trifft zu, dass in einigen wenigen Bereichen die finanzschwachen Kantone besser gestellt worden sind. Dem ist aber entgegenzuhalten, dass praktisch bei allen neuen Gesetzen - mit Ausnahme der Prämienverbilligung - auf die Abstufung der Beitragsleistungen nach der Finanzkraft der Kantone verzichtet wurde, seit die Idee der Neugestaltung des Finanzausgleichs geboren wurde.
Ebenso wurden bei der Revision von Gesetzen die bestehenden Finanzkraftzuschläge bereits aufgehoben. Beispiele hiezu sind: Kürzung der Beiträge im öffentlichen Regionalverkehr, Wegfall der Bundesbeiträge an die Abwasserreinigungsanlagen, Kürzung der Subventionssätze für die Hauptstrassen, Wegfall der Finanzkraftzuschläge beim Berufsbildungsgesetz, massive Erhöhung der Beiträge gemäss der Universitätsvereinbarung, Finanzierung der Fachhochschulen. Man könnte diese Liste noch verlängern. All dies führte zu einer schleichenden Erodierung des heutigen Finanzausgleichssystems. Es stimmt zwar, dass den sechs finanzschwachen Kantonen, einschliesslich Berns, 245 Millionen Franken aus dem Nationalbankgewinn zufliessen werden. Diesem Betrag können aber die 175 Millionen Franken entgegengehalten werden, die durch den Ausfall der Familienbesteuerung im Finanzausgleich fehlen werden, und auch die zusätzlichen Ausfälle, die durch den Kostenanteil an der direkten Bundessteuer zu erwarten sind. Auch hier rechnet man mit 30 bis 50 Millionen Franken.
Aus diesen Gründen bitte ich Herrn Bundespräsident Villiger, auf seinen Standpunkt zurückzukommen und meinem Vorschlag auf Erhöhung des für den Finanzausgleich bestimmten Anteils von 13 auf 15 Dreissigstel vor dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs Folge zu geben. Der Dank der finanzschwächsten und der weitaus grössten Zahl der anderen Kantone wird Ihnen, sehr geehrter Herr Bundespräsident, gewiss sein, und die finanzstarken Kantone und die Kantone Glarus und Schwyz werden für diesen Schritt freundeidgenössisches Verständnis zeigen.
Villiger Kaspar · BPR-M · Bundesrat · Luzern
Da ich am Freitag an der 650-Jahr-Feier des Beitritts des Kantons Glarus zur Eidgenossenschaft teilnehme, kann ich mir ausgerechnet heute natürlich keine Unfreundlichkeiten dem Kanton Glarus gegenüber leisten. (Heiterkeit) Aber dies ist natürlich ein dornenvolles Gebiet, und ich gestatte mir doch zwei, drei Bemerkungen dazu.
Es ist in der Tat so, dass die Familienbesteuerungsreform zu Ausfällen führt. Diese Ausfälle, diese 400 Millionen Franken, verteilen sich natürlich unterschiedlich. Die Tatsache, dass auch finanzschwache Kantone besonders betroffen sind, zeigt eben, dass das heutige System bereinigungswürdig oder reformbedürftig ist.
Ich gestatte mir hier doch den Hinweis auf das Paket des neuen Finanzausgleichs. Unsere Studien - sie bestehen schon länger, sie wurden schon durch meinen Vorgänger eingeleitet - haben ja gezeigt, dass das heutige System eigentlich äusserst komplex, teuer, undurchsichtig und nicht steuerbar ist. Wenn man am Schluss all die komplexen Finanzströme auswertet, dann merkt man, dass das System eigentlich wenig bewirkt. Wer da hat, dem wird gegeben, und wer da nicht hat - die Bibel etwas frei interpretiert -, dem belässt man das wenige. Wir sind zum Schluss gekommen, dass man das ändern muss.
Deshalb haben wir ja mit den Kantonen zusammen beschlossen - Hans Lauri hat hier sehr viel Herzblut vergossen, als er noch dem hehren Stand der Exekutive angehörte -, partnerschaftlich ein Konzept und ein Modell zu machen, das tatsächlich zu Verbesserungen führt, das steuerbar ist. Wir versuchen in diesem Konzept vor allem - ich muss das hier sagen, weil ich nachher noch auf die von Ihnen angetippte Steuerharmonisierung komme -, die Anreize richtig zu setzen, d. h. das berühmte fiskalische Äquivalenzprinzip durchzusetzen: Wer zahlt, befiehlt. Nur dann haben wir autonome Gliedstaaten, die auch in Würde ihre Aufgabe wahrnehmen können.
Das führt natürlich auch zu Konkurrenz, und Konkurrenz führt zu gesamthaft besseren Steuerbelastungen im Lande, es führt zu besseren Leistungen, aber es führt zu Ungleichheiten. Deshalb müssen wir die Ungleichheiten bereinigen, und hier sind natürlich die starken Stände - Schwyz, Zürich, Zug usw. - gefragt. Wir hoffen sehr, dass wir, wenn wir diese Frage an der Wurzel packen, zu einem System kommen, das es auch den schwächeren Kantonen ermöglicht, ihre Aufgaben vernünftig wahrzunehmen.
Bei den finanzschwachen Kantonen gibt es vielleicht auch noch Wenn und Aber, aber das System wird doch sehr begrüsst. Die Reserve ist eher bei den stärkeren Kantonen. Hier muss ich an die Solidarität appellieren. Wir müssen in diesem Land einen gewissen Ausgleich haben, wenn wir gut zusammenleben wollen. Die stärkeren Stände haben ja auch gewisse Vorteile, die andere nicht anbieten können. Das Ganze ist, glaube ich, nicht auf schlechtem Wege, obschon es lange gedauert hat.
Es ist jetzt an der Spezialkommission Ihres Rates, die diesen Problemen sehr auf den Grund geht, zu sagen, was für sie richtig ist. Aber es wird noch einiges brauchen, und ich erwarte von den Kantonen - und vor allem auch vom Ständerat als Kantonsvertretung - eigentlich, dass sie sich für diese Veränderung einsetzen. Wenn wir das nicht tun, wursteln wir weiter wie bisher: Das Ganze wird immer unschärfer, und wir lösen die Fragen, indem wir hier ein Pflästerchen und dort ein Pflästerchen machen - und das wäre falsch.
Ich bin mir bewusst, und unsere Umfragen zeigen, dass im Volk über diese Steuerbelastungsunterschiede Unmut besteht. Wir hoffen, mit diesem neuen Konzept zumindest die Dynamik brechen, aber auch einen Ausgleichseffekt erzielen zu können. Materielle Steuerharmonisierungen, auch mit Bandbreiten - das zeigen alle ausländischen Erfahrungen -, führen letztlich immer zu mehr Eingriffen, denn Sie müssen ja doch irgendwie erzwingen, dass die Reicheren höhere Steuern bezahlen. Und diese verlieren dann die Motivation, haushälterisch vorzugehen: Sie vergolden lieber ihre Dorfplätze, als anderen etwas zu geben. Umgekehrt werden die Anreize für die anderen, ihre Situation zu verbessern, etwas schwach.
Wir haben gerade am Dreiertreffen - unsere Verwaltung mit den Verwaltungen der Länder Österreich und Deutschland - dieses Thema sehr vertieft. Herr Siegenthaler ist zurückgekommen und hat gesagt, falls er noch etwas mehr Überzeugung gebraucht hätte, dass das der falsche Weg sei, wäre er durch diese Beispiele dazu gekommen. So gesehen ist das kein Medikament, aber Sie sehen, dass solche Ideen natürlich Auftrieb bekommen, wenn wir im anderen Bereich nichts tun.
Nun sind die Kantone - wir haben diese Fragen natürlich immer wieder besprochen - der Meinung, man solle, bevor dieses neue Modell kommt, nicht mehr grundsätzlich am System schrauben, denn sonst könnte sehr viel in Bewegung kommen. Wir haben eine kleine Ausnahme gemacht, Sie haben in Ihrem Text darauf hingewiesen. Bern ist ja leider in der Finanzkraftskala abgerutscht, und wenn ein grosser Kanton abrutscht, bringt das das ganze System in Franken natürlich etwas durcheinander. Hier haben wir eine Übergangsfrist beschlossen, die von Bern, aber auch von anderen gewisse Opfer verlangt. Ich glaube, das ist eine pragmatische Lösung.
Mein Hauptappell an Sie wäre also: Machen Sie vorwärts mit dem Finanzausgleich und stehen Sie dahinter.
Jetzt aber doch noch zur konkreten Lage: Sie haben bei einigen Gesetzen schon gesagt, dass man etwas von diesen Finanzkraftzuschlägen weggekommen sei. Aber das, was wir zusätzlich gemacht haben, dürfen Sie nicht unterschätzen. Es ist die Verbilligung der Krankenkassenprämie - Sie haben das erwähnt -, es ist die Schwerverkehrsabgabe, aber es ist vor allem auch die Gewinnausschüttung der Nationalbank. Sie dürfen jetzt, Herr Hess, nicht nur diese neue Steigerung der Gewinnausschüttung nehmen, die sehr willkommen ist, sondern Sie müssen schauen, was in den letzten paar Jahren überhaupt passiert ist. Als ich hier angefangen habe, hat die Nationalbank 600 Millionen Franken bezahlt. Dann haben wir hier sehr rasch eine erste Gesetzesänderung gemacht, die es der Nationalbank erlaubt, ihre Anlagen rentabler zu machen, auch unter Wahrung der Geldpolitik. Das hat zu höheren Einnahmen geführt, und wir konnten von 600 Millionen auf 1,5 Milliarden Franken gehen, und jetzt von 1,5 Milliarden auf 2,5 Milliarden Franken. Das sind also ganz gewaltige Sprünge, die in der Verteilung - und das ist auch richtig so - an die finanzschwächeren Kantone gehen. All diese Veränderungen, bei denen Kantone und Bund partnerschaftlich vorgehen müssen, sind auch wegen der Vielfalt der Kantone relativ delikat und schwierig, sodass ich - dem Bund ist es ja gleich - den Finanzdirektoren, wenn ich sie wieder einmal sehe, durchaus so ein kleines "Schüpfchen" geben kann. Aber ich glaube nicht, dass die Erfolgschancen wahnsinnig gross sind. Also, Sie haben mein tief empfundenes Verständnis, aber ich sehe nicht, dass man das so rasch verändern kann.