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Abbau von technischen Handelshemmnissen bei der Erhöhung oder Absenkung des Garantiegewichts und der Anhängelast von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme der Motion.
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Die Motion verlangt, dass bei der Erhöhung oder Absenkung des Garantiegewichts von Personenwagen keine zwingenden technischen Änderungen vorgenommen werden müssen. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion, der Nationalrat hat sie am 16. März 2018 ohne Gegenstimme angenommen.
Es gibt heute sogenannte Garantiegewichte. Das ist ein Gesamtgewicht, eine Anhängelast oder ein zulässiges Achsgewicht eines Personenwagens oder eines leichten Nutzfahrzeugs. Beim Vorstoss geht es um Fahrzeuge, die weniger als 3,5 Tonnen schwer sind. Wer ein solches Garantiegewicht ändern möchte, braucht eine Garantie des Herstellers. Das ist in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge so festgelegt.
Das Problem ist, dass eine solche Garantie des Herstellers in der Praxis kaum zu erhalten ist. Die erwähnte Verordnung verlangt zwingend, dass der Umbauer auch tatsächlich einen physischen Umbau vornehmen muss, ob dies nun nötig ist oder nicht. Künftig soll nur noch nötig sein, dass der Umbauer einen Bericht einer anerkannten Prüfstelle des Astra zu dieser Auflastung einfordert.
Die Revision der Verordnung steht offenbar bereits kurz vor der Genehmigung durch den Bundesrat - ich weiss nicht, ob sie bereits erfolgt ist - und soll auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten. Der Vorstoss rennt also eigentlich offene Türen ein.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Motion anzunehmen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Es gibt keine Differenzen. Wie der Kommissionssprecher schon ausgeführt hat, war die Revision dieser Verordnung bereits in der Vernehmlassung. Es ist dagegen kein Einwand erhoben worden. Ich werde sie somit noch in diesem Jahr dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreiten, und dann sollte die Änderung auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten können.
Die Revision, die wir in die Vernehmlassung geschickt haben, geht noch weiter, als es die Motion verlangt, weil wir nicht nur für Einzelfälle die Heraufsetzung verlangen, sondern künftig sogar die Genehmigung von Kleinserien möglich wird.
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté