18.063
Multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Genehmigung
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion
Wir sprechen also über das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Hinter diesem umständlichen Titel verbirgt sich das sogenannte Beps-Projekt. Beps ist die Abkürzung für Base Erosion and Profit Shifting. Die Bekämpfung der ungerechtfertigten Steuervermeidung multinationaler Unternehmungen ist ja zu einem zentralen Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft geworden. Deshalb lancierte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die OECD, zusammen mit den G-20-Staaten im Jahre 2013 dieses Beps-Projekt. Mit seiner Botschaft vom 22. August 2018 beantragt der Bundesrat, dem Bundesbeschluss über die Genehmigung dieses Abkommens zuzustimmen. Der Klarheit halber: Es handelt sich hier nicht um das sogenannte Country-by-Country-Reporting. Dieses Beps-Projekt haben wir bereits genehmigt, und es tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
2015 wurden mehrere Berichte zum Beps-Aktionsplan von 2013 veröffentlicht. Verschiedene dieser Berichte enthalten Vorschläge für Bestimmungen zur Anpassung der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen. Damit diese Anpassungen rasch und kosteneffizient umgesetzt werden können, wurde das Beps-Übereinkommen multilateral ausgearbeitet. Die Schweiz war an dessen Ausarbeitung beteiligt und unterzeichnete es am 7. Juni 2017.
Das Beps-Übereinkommen ermöglicht es, Vorbehalte anzubringen. Die Schweiz muss also Bestimmungen, die keine Mindeststandards des Abkommens betreffen, nicht übernehmen. Eine Liste der schweizerischen Vorbehalte und Notifikationen ist Bestandteil des Bundesbeschlusses. Sie haben die Liste in Ihren Unterlagen. Im Wesentlichen setzt die Schweiz mit dem Beps-Übereinkommen die Mindeststandards zur Verhinderung eines Missbrauchs des Abkommens und zur Verbesserung der Wirksamkeit von Streitbeilegungsmechanismen um. Der Ständerat ist Erstrat.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten und sie anzunehmen.
Der Kern der Vorlage - staatsrechtlich gesehen - ist der Umstand, dass der Bundesrat in Zukunft gewisse Änderungen an Doppelbesteuerungsabkommen selbstständig vornehmen darf. Klar ist, dass, wenn die Schweiz ihre Vorbehalte und Notifikationen anpassen möchte, der Bundesrat das in diesem Falle nicht eigenständig tun kann, sondern mit dem ordentlichen Staatsvertragsverfahren die Vorlage mit einem Bundesbeschluss dem Parlament vorlegen muss und es auch eine Referendumsmöglichkeit gibt. Wenn es aber um reine Ausdehnungen des heute genehmigten Abkommens auf zusätzliche Staaten geht und die Vorbehalte der Schweiz uneingeschränkt übernommen werden, soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, dies eigenständig zu machen.
Das heutige Abkommen bezieht sich erst, aber immerhin auf Argentinien, Chile, Indien, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Südafrika, Tschechien und die Türkei. Es ist durchaus denkbar, dass weitere Staaten dazukommen. Für diese Situation ist gemäss Artikel 2 des Bundesbeschlusses die vorliegende Vereinfachung gedacht.
In der Vernehmlassung haben namentlich die Kantone Vorbehalte geäussert, Vorbehalte bezüglich des Streitbeilegungsmechanismus. Deshalb sieht die Vorlage, die jetzt vor Ihnen liegt, vor, dass die Bestimmungen erst ab Inkrafttreten und nicht rückwirkend gelten. Es ist vorgesehen, dass das Verfahren nur für die kommenden Steuerjahre gelten wird, also nur für die Steuerjahre ab der Anwendbarkeit des Abkommens, bzw. für diejenigen Fälle, bei denen die Schiedsklausel gemäss Beps-Übereinkommen in die Doppelbesteuerungsabkommen übernommen wird.
Ich beantrage Ihnen namens Ihrer Kommission, auf die Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen.
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Gestatten Sie mir zu all den internationalen Abkommen, die wir Ihnen unterbreiten, eine Vorbemerkung. Es kommt darin zum Ausdruck, dass die Schweiz als Sitz vieler multinationaler Unternehmen in das internationale Wirtschaftsgeschehen eingebunden und eigentlich auch dazu verpflichtet ist, für diese Unternehmen gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie international auch entsprechend wettbewerbsfähig sind. Es ist also nicht so, dass der Bundesrat Ihnen solche Anpassungen einfach im vorauseilenden Gehorsam unterbreitet, sondern er wägt immer ab, ob sie schlussendlich auch einen Mehrwert bringen. In dieser Güterabwägung kommen wir zum Schluss, dass dieses multilaterale Übereinkommen letztlich ein Vorteil ist.
Worum geht es? Es geht darum, dass Doppelbesteuerungsabkommen im Rahmen dieses Beps-Projekts abgeändert werden können. Doppelbesteuerungsabkommen sind eben gerade für multinationale Unternehmen, aber auch für Privatpersonen in der Schweiz ausserordentlich wichtig, weil sie verhindern, dass an zwei Orten für das Gleiche Steuern bezahlt werden müssen. Diese Doppelbesteuerungsabkommen regeln mit einem Partnerstaat die Besteuerung von entsprechenden Unternehmen und verhindern eben Doppelbesteuerungen - darum geht es. Hier setzen wir keine neuen Standards, sondern es ist eigentlich ein Abkommen, das regelt, wie es umgesetzt werden soll. Die Umsetzung setzt voraus, dass der entsprechende Partnerstaat, wenn ein solches Doppelbesteuerungsabkommen geändert werden soll, sich zu den gleichen Grundsätzen bekennt. Die Mindeststandards, die wir hier übernehmen, betreffen eigentlich nur den Abkommensmissbrauch und die Streitbeilegung. Das sind die Mindeststandards. Das schafft wiederum Rechtssicherheit, weil so Abkommen nicht missbraucht werden können und in Bezug auf die Streitbeilegung in einem solchen Fall ein gleiches Verfahren gewählt wird.
Wenn diese Punkte betroffen sind, kann der Bundesrat die Doppelbesteuerungsabkommen entsprechend anpassen. Es sind weltweit rund 3000 Doppelbesteuerungsabkommen, die in diesen Bereich fallen. Wie der Kommissionssprecher ausgeführt hat, wären das für die Schweiz im Moment Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien, Chile, Island, Italien, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Österreich, Portugal, Südafrika, Tschechien und der Türkei. Sie würden in diesen Bereichen auf den neuesten Stand gebracht, und es würde wieder Rechtssicherheit geschaffen. Es ist aus unserer Sicht politisch kein sehr brisantes Geschäft, weil keine neuen Standards geschaffen werden. Der Anwendungsbereich - also die Frage, mit wem es möglich ist und mit wem eben nicht - ist klar geregelt. Die administrative Umsetzung wird vereinfacht, und es wird Klarheit geschaffen für Unternehmen oder Privatpersonen, die mit solchen Ländern im Geschäftsverkehr stehen, allenfalls in solchen Ländern Steuern bezahlen oder dort wohnen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr so zuzustimmen.
Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über die Genehmigung des multilateralen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Arrêté fédéral portant approbation de la convention multilatérale pour la mise en oeuvre des mesures relatives aux conventions fiscales pour prévenir l'érosion de la base d'imposition et le transfert de bénéfices
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 33 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(3 Enthaltungen)