16.3055
Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zur Änderung
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Dettling, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Matter, Rime)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Approuver la modification
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Dettling, Egloff, Flückiger Sylvia, Martullo, Matter, Rime)
Rejeter la motion
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.
Marra Ada · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Rappelons que cette motion a été déposée en mars 2016. Elle a été acceptée par notre conseil en mai 2017.
La version initiale de la motion Jauslin chargeait le Conseil fédéral d'harmoniser les intérêts perçus ou crédités au titre des impôts fédéraux afin que ne soit appliqué qu'un seul intérêt créditeur et un seul intérêt moratoire. Le taux de référence de ces intérêts serait fixé en fonction de l'évolution des conditions du marché. Autrement dit, cette motion vise deux buts: l'harmonisation des différents taux d'intérêt sur le plan étatique; un taux de référence selon l'évolution des conditions du marché.
Le Conseil fédéral, dès le départ, et le Conseil des Etats, en septembre 2018, ont tiqué sur la deuxième partie de la motion. En effet, en ce qui concerne l'intérêt moratoire, s'il était fixé en se référant à l'évolution des conditions du marché, il existerait un grand risque de perte pour la caisse fédérale. Pourquoi? Parce que pour ce qui est du droit privé, c'est le Code des obligations qui s'applique. Par conséquent, une somme d'argent due est frappée d'un intérêt moratoire de 5 pour cent même si un taux inférieur avait été fixé pour l'intérêt conventionnel. Or, l'auteur de la motion souhaiterait que ce soit précisément ce taux qui soit fixé en fonction des conditions du marché pour le droit public. Dans l'état actuel des choses, ce taux serait bien inférieur à 5 pour cent. Avec une conséquence programmée: les débiteurs de créances fiscales impayées régleraient toujours celles-ci après d'autres créances ayant un taux d'intérêt plus élevé. Ni le Conseil fédéral ni le Conseil des Etats ne souhaitent induire ce comportement.
De plus, il a été relevé que les deux Commissions des affaires juridiques avaient décidé de donner suite à l'initiative parlementaire Regazzi 16.470, "Aligner l'intérêt moratoire appliqué par la Confédération sur les taux du marché", qui traite du même sujet, et que la commission compétente examine le projet d'acte.
La commission soutient la première partie de la motion. En effet, elle estime que les intérêts perçus doivent inciter les contribuables à s'acquitter de leurs impôts dans les délais impartis, tandis que les intérêts crédités sur les versements anticipés ou excédentaires ne doivent pas être trop élevés, afin d'éviter qu'ils soient considérés comme des placements rentables. Une harmonisation peut donc être envisagée.
La majorité de la commission s'est toutefois ralliée à la décision de la CER-CE et aux cautèles ainsi fixées en ce qui concerne la deuxième partie, que je viens de développer.
Dès lors, après une courte discussion, une majorité confortable de la commission vous demande d'adopter la motion telle qu'elle a été modifiée par le Conseil des Etats - la commission a pris sa décision par 17 voix contre 8.
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Hier geht es um die Motion Jauslin. Er beantragt, der Bundesrat sei zu beauftragen, einerseits die Zinsen in den Bundessteuererlassen zu harmonisieren und andererseits die Referenzzinssätze an die Marktentwicklung anzubinden. Unser Rat, der Nationalrat, hat die Motion am 31. Mai 2017 mit 138 zu 49 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Was will die Motion? Sie will zwei Sachen, einerseits die Harmonisierung der Verzugs- und Vergütungszinsen und andererseits die Anbindung der Zinssätze an die Marktentwicklung.
Heute haben wir sehr unterschiedliche Zinssätze. Bei der direkten Bundessteuer haben wir zum Beispiel 3 Prozent Verzugszins, bei der Mehrwertsteuer und beim Zoll 4 Prozent, bei den Stempelabgaben, bei der Tabaksteuer, bei der Biersteuer, bei der Verrechnungssteuer oder auch bei der Automobilsteuer haben wir 5 Prozent Verzugszins. Bei den Vergütungszinsen ist es wiederum anders. Bei der direkten Bundessteuer haben wir keinen, also 0 Prozent, bei der Tabaksteuer, bei der Mehrwertsteuer usw. haben wir bei den Vergütungszinsen die gleichen Zinssätze wie bei den Verzugszinsen.
Die Forderung einer Harmonisierung ist unbestritten. Umstritten ist aber die Anpassung an die Marktentwicklung. Sie wissen es, im Privatrecht haben wir einen Verzugszins von 5 Prozent, der im Obligationenrecht geregelt ist. Jetzt besteht die Angst, dass der Anreiz entstünde, dass man zuerst die Privatschulden und erst dann die Schulden gegenüber dem Staat bezahlen würde, wenn der Bund seine Verzugszinsen allzu stark senken würde.
Der Ständerat hat sich eingehend mit der Motion auseinandergesetzt und sie abgeändert. Er hat den ersten Teil, die Harmonisierung der Zinssätze, belassen. Den zweiten Teil der Motion, die Anbindung an die Marktentwicklung, hat er aber herausgestrichen. Der Ständerat hat dann diese abgeänderte Motion ohne Gegenantrag im Plenum angenommen.
Die WAK unseres Rates hat sich dann mit der abgeänderten Version befasst. Sie hat mit 17 zu 8 Stimmen der Version des Ständerates zugestimmt. Eine Minderheit stellt den Antrag - Sie werden das jetzt dann hören -, dass die Zinssätze weiterhin, wie das der Motionär wollte, an die Marktentwicklung angebunden werden. Wir werden darüber abstimmen.
Vielleicht noch zur Klarheit: Es wurde die Frage gestellt, ob mit dieser Motion die Verzugszinsen auf gleicher Höhe wie die Vergütungszinsen liegen müssten. Das ist nicht der Fall. Es ist die Idee, dass man innerhalb der Verzugszinsen und innerhalb der Vergütungszinsen harmonisiert. Ob diese gleich wären oder nicht, müsste sich dann noch zeigen.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, dieser Motion, wie sie in abgeänderter Form vom Ständerat angenommen wurde, ebenfalls zuzustimmen.
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion hätte die ursprüngliche Motion von Kollege Jauslin unterstützt. Aber in der Zwischenzeit wurde diese Motion durch den Ständerat abgeändert, und die Motion entspricht jetzt nicht mehr dem ursprünglichen Willen des Motionärs. Jetzt lautet die abgeänderte Motion wie folgt: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Zinsen in den Bundessteuererlassen dahingehend zu harmonisieren, dass ein allgemeingültiger Verzugs- und Vergütungszins festgelegt wird." Mit anderen Worten, wir haben jetzt keine Anbindung an die Marktentwicklung mehr.
Wenn Sie schauen, wo die Verzugszinsen heute liegen, so sind sie zum Teil sehr tief und zum Teil doch sehr hoch: Wir haben 3 Prozent bei der direkten Bundessteuer - das ist also relativ tief -, 4 Prozent bei der Mehrwertsteuer und relativ hohe 5 Prozent bei den Stempelabgaben, bei der Tabak- und der Biersteuer, bei der Verrechnungssteuer und bei der Automobilsteuer.
Wenn Sie jetzt den Bundesrat beauftragen, die Zinsen grundsätzlich zu harmonisieren, dann befürchten wir, dass es eine Harmonisierung nach oben geben wird - dass am Schluss alle Verzugs- und Vergütungszinsen bei 5 Prozent liegen werden - und nicht eine Senkung auf 3 Prozent, wie wir das gerne hätten. Das ist die Crux bei dieser abgeänderten Vorlage.
Aus diesem Grund haben wir Ihnen beantragt, auf diese abgeänderte Motion zu verzichten und sie abzulehnen. Die Lösung haben wir nämlich bereits: Das ist der Vorschlag von Fabio Regazzi, der mit seiner parlamentarischen Initiative 16.470 den richtigen Weg einschlägt; diese lautet "Verzugszinssatz des Bundes. Anpassung an Marktzinsen", und das wäre genau unser Anliegen.
Deshalb möchte ich Ihnen jetzt wirklich beantragen, diese abgeänderte Motion abzulehnen und auf die parlamentarische Initiative von Kollege Regazzi zu vertrauen. Diese wird in den RK beraten, und das ist die richtige Stossrichtung, denn diese Initiative führt dazu, dass dann, wenn der Zinssatz tief ist, auch die Verzugszinsen des Bundes tief sind. Ansonsten haben wir in der Verordnung des Bundes einen Zinssatz von 5 Prozent oder sogar eine noch höhere Regelung.
Deshalb bitte ich Sie, hier Nein zu sagen und stattdessen die parlamentarische Initiative Regazzi zu unterstützen.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ja, Kollege Thomas Aeschi, ich hätte eine Frage betreffend den Vorstoss Regazzi, der auch bei mir durchaus Sympathien geniesst, obwohl dort die Harmonisierung fehlt. Wie möchten Sie dann sicherstellen, dass die Verzugs- und auch die Vergütungszinsen überall gleich, also einheitlich sind?
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wie Sie wissen, einer parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben bedeutet, dass man grundsätzlich in dem Bereich etwas unternehmen möchte. Man ist aber nicht zwingend eins zu eins an den Wortlaut der parlamentarischen Initiative gebunden. Mit anderen Worten: Die Kommission für Rechtsfragen kann die Harmonisierung sehr wohl vorsehen, wenn sie die Initiative in der zweiten Phase im Detail berät.
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Wie erwähnt wurde, haben wir zu dieser Frage zwei verschiedene Vorstösse. Einerseits wurde der parlamentarischen Initiative Regazzi Folge gegeben. Sie sieht die Koppelung an den Marktwert vor, die Harmonisierung fehlt aber darin. Andererseits haben wir die Motion Jauslin, die der Bundesrat ursprünglich zur Ablehnung empfohlen hat, die aber durch den Ständerat angepasst und korrigiert wurde.
Wir gehen davon aus, dass wir aufgrund dieser beiden Vorstösse, die eigentlich das gleiche Ziel verfolgen, ohnehin gesetzgeberisch tätig werden müssen. Einerseits ist es die parlamentarische Initiative, die bei Ihnen liegt, andererseits diese Motion. Daraus entsteht eine Vorlage, die Sie wieder zu behandeln haben. Allenfalls sind dort auch wieder Korrekturen oder Anpassungen möglich.
Aus unserer Sicht kann die Motion Jauslin, die durch den Ständerat abgeändert wurde, angenommen werden. Wir nehmen sie dann in ein Gesamtwerk auf - wenn man dem so sagen kann - und warten die Beratung der parlamentarischen Initiative ab. Ich glaube nicht, dass hier unüberbrückbare Gegensätze entstehen. Vielmehr können wir die Harmonisierung oder Anpassung mit den beiden Vorstössen vornehmen und Ihnen dann die entsprechende Vorlage wieder unterbreiten. Das Ziel ist, dass wir in Anbetracht des Zinsumfeldes, das so bleiben oder sich wieder ändern kann, keine überhöhten Verzugszinsen haben; aus heutiger Sicht sind sie eher überhöht. Heute haben wir auch keine Harmonisierung. Eine Anpassung an die Marktverhältnisse und eine Harmonisierung ist mit diesen beiden Vorstössen grundsätzlich gegeben. Wenn Sie die abgeänderte Motion jetzt annehmen, werden wir sie in diesem Sinn zusammen mit der parlamentarischen Initiative Regazzi behandeln und Ihnen dann eine entsprechende Vorlage unterbreiten.
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La commissione propone di accogliere la mozione nella formulazione decisa dal Consiglio degli Stati. La minoranza Aeschi Thomas propone di respingere la mozione.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen
(0 Enthaltungen)