18.3505
International konkurrenzfähige kollektive Kapitalanlagen ermöglichen. KAG im Interesse der Schweizer Anleger anpassen
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Birrer-Heimo, Badran Jacqueline, Jans, Marra, Pardini, Rytz Regula)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Birrer-Heimo, Badran Jacqueline, Jans, Marra, Pardini, Rytz Regula)
Rejeter la motion
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.
Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich wundere mich eigentlich selber, dass ich heute als Kommissionssprecher vor Ihnen stehe - aber ich kann Ihnen versichern, dass mir das nicht so bald wieder passieren wird. (Heiterkeit)
Mit der Motion Noser soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament die Änderungen des Kollektivanlagengesetzes zu unterbreiten, die es ermöglichen, bei Schweizer Kollektivkapitalanlagen für qualifizierte Anlegerinnen und Anleger wahlweise auf die zusätzliche Produktgenehmigung zu verzichten. Der Ständerat hat die Motion in der letzten Herbstsession oppositionslos unterstützt, und die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantragt Ihnen mit 16 zu 5 Stimmen ebenfalls, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen.
Worum geht es? Der Schweizer Finanzplatz spielt hierzulande nach wie vor eine bedeutsame Rolle, als Fondsdomizil kommt er aber zunehmend unter Druck. Die Möglichkeiten des Vertriebs in die EU sind erschwert, speziell für Privatkunden, denen auch in der Schweiz vorwiegend ausländische Fonds - etwa luxemburgischer oder irländischer Herkunft - angeboten werden. Auch sind schweizerische Fonds sogar für qualifizierte Anleger, in der Schweiz speziell Pensionskassen oder Versicherungen, kaum konkurrenzfähig. Ein hoher Aufwand an Zeit und Kosten bis zur Produktgenehmigung sorgt dafür, dass sogar Schweizer Kunden kollektive Anlagen im Ausland vorziehen. Dies schadet dem Interesse unseres Finanzplatzes und dem der qualifizierten Anleger.
Die spürbare Konkurrenz ist namentlich darauf zurückzuführen, dass im Ausland zunehmend neue, innovative Modelle gehandelt werden. Die Schweiz muss darum heute ein vergleichbares Modell einführen. Darum soll der Bundesrat angehalten werden, Vorkehrungen zu treffen, damit genehmigungsfreie kollektive Kapitalanlagen gemäss Kollektivanlagengesetz geschaffen werden können, die ohne zeitraubende Finma-Genehmigung schneller und kostengünstiger aufgesetzt werden können.
Die Produkte, die ausschliesslich qualifizierten Anlegern gemäss Kollektivanlagengesetz offenstehen sollen, garantieren die erforderliche Qualität und Sicherheit. Dies wird durch die indirekte Aufsicht sichergestellt. Beim Vermögensverwalter von gesellschaftsrechtlich organisierten Fonds bzw. bei der Fondsleitung muss es sich immer um ein von der Finma überwachtes Institut handeln. Diese Aufsicht trägt dem Kundenschutzbedürfnis von qualifizierten Anlegern durchaus hinreichend Rechnung. Der Bundesrat soll des Weiteren durch die erforderlichen zusätzlichen Anpassungen im Kollektivanlagengesetz sicherstellen, dass die nicht genehmigungspflichtigen Schweizer Fonds im Ergebnis materiell nicht strengeren Regeln unterstehen als genehmigte Fonds: Sie sind diesen auch steuerlich gleichzustellen.
Eine Kommissionsminderheit sieht zwar auch Positives an der Motion Noser, möchte sie aber sistieren, um noch schriftliche Stellungnahmen der Finma und des Bundesamtes für Sozialversicherungen einzuholen. Es seien Missbrauchsfälle bei Fonds denkbar. Diese Befürchtung der Minderheit kann aber insofern relativiert werden, als sowohl die Finma als auch das Bundesamt die positive bundesrätliche Stellungnahme begrüssen.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, die Motion Noser anzunehmen.
Lüscher Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
La motion charge le Conseil fédéral de présenter au Parlement un projet de modification de la loi sur les placements collectifs afin que les investisseurs qualifiés puissent opter pour des placements collectifs suisses ne requérant pas une approbation supplémentaire du produit.
Pourquoi cette motion a-t-elle été déposée par notre collègue Noser au Conseil des Etats? Parce que, vous le savez, la Suisse est une place mondiale majeure dans le domaine financier, mais elle peine à s'imposer comme domicile de fonds. La Suisse est exposée à la concurrence des places étrangères dans ce domaine, où sont proposés des modèles qui sont beaucoup plus novateurs, comme c'est par exemple le cas au Luxembourg. Le but de cette motion est que les placements collectifs ne soient plus soumis au régime d'approbation actuel et soient en revanche soumis à un système de surveillance dit indirect, puisque ce sera le gestionnaire du fonds organisé selon le droit des sociétés ou la direction d'un fonds contractuel qui sera l'établissement soumis à la surveillance de la FINMA.
Le Conseil fédéral propose d'adopter la motion. Il a déjà pris des mesures dans ce sens avec la FINMA et les organismes concernés. Le Conseil des Etats a, à l'unanimité - sans la moindre contestation, ce qui fait rêver dans notre conseil - décidé d'adopter la motion.
Le 25 février 2018, la Commission de l'économie et des redevances de notre conseil a traité cette motion. Je précise que, à teneur de l'article 28a du Règlement du Conseil national, l'examen de cette motion par la commission devait être achevé au plus tard avant la session de printemps 2019. Vous le voyez, la commission a respecté cette mission.
Lors de la séance de commission du 25 février 2018, le Département fédéral des finances, par la voix de Monsieur Ueli Maurer, président de la Confédération, a réitéré son accord avec le contenu de la motion et a réitéré également avoir déjà initié les travaux visant à sa mise en oeuvre, en coordination notamment avec la Banque nationale suisse et la FINMA.
La commission a adopté la motion, par 16 voix contre 5. La minorité va s'exprimer, mais, en résumé, celle-ci voulait dans un premier temps suspendre le traitement de cette motion jusqu'à ce que nous obtenions des prises de position écrites de la FINMA et de la Banque nationale, ce qui est impossible en raison du délai de traitement de l'objet. Dans un deuxième temps, la minorité a demandé que cette motion soit rejetée, faute de prises de position écrites.
La majorité vous recommande néanmoins d'adopter la motion du Conseil des Etats.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Die Minderheit ist nicht grundsätzlich gegen diese Motion. Aber was uns in der Debatte gefehlt hat, sind Informationen. Es geht hier darum, dass wir heute im Kollektivanlagengesetz eine Bestimmung haben, dass solche Fonds - auch neugeschaffene Fonds - von der Finma genehmigt werden müssen. Jetzt will man hier Fonds schaffen, die nicht genehmigungspflichtig sind, und sagt, dass ja nur qualifizierte Anlegerinnen und Anleger dieses Geschäft abschliessen können - und diese kennen das Geschäft. Das sind zum Beispiel Pensionskassen.
Unsere Haltung, die Haltung der Minderheit, war: Wenn wir in einem solchen Bereich Genehmigungen wegnehmen, das heisst die Aufsicht schwächen, auch wenn die Fondsleitung noch beaufsichtigt wird, ist das Produkt selber nicht mehr einer Genehmigung unterworfen. Schlussendlich ist aber das Produkt meistens dann das Problem, wenn es Verluste gibt. Wenn wir diese Änderung im Bereich der qualifizierten Anleger machen, dann brauchen wir schon etwas mehr Informationen. Wir haben Pensionskassen, die dann vielleicht solche Anlagen tätigen. Wir haben das Bundesamt für Sozialversicherungen, das in diesem Bereich auch involviert ist, weil es eben dann um Gelder der zweiten Säule geht.
Wir hatten dazu null Informationen. Wir hatten einzig diese Motion, die möchte, dass man das begünstigt, weil das gut für den Finanzplatz wäre - fertig. Das reicht einfach nicht, um in diesem Bereich so zu legiferieren! Das war die Haltung, die zur Ablehnung führte.
Ob es im konkreten Fall bei einzelnen Fonds Sinn machen kann, eine Vorlage zu lockern oder nicht, muss man anschauen. Aber es geht nicht an, dass wir unsere Anlagegelder in der zweiten Säule dann quasi so leichtfertig auf den Markt werfen können, weil wir nicht genehmigungspflichtige Fonds haben.
Jetzt möchte ich noch etwas zu diesen Fonds und zu diesen qualifizierten Anlegern bemerken und zur Aussage, die Finma würde ja die Fondsleitungen beaufsichtigen.
Die "Handelszeitung" hat im Januar einen sehr positiven Bericht über diese Fonds publiziert, der besagt, man solle die Änderung machen. Interessanterweise steht am Schluss aber doch noch, dass es die inhärente Komplexität der Materie und die Informationsasymmetrie zugunsten des Anbieters erleichtern, dass man den Anlegerschutz schwächt. In der Mitte des Artikels steht, dass das Risiko von einseitigen Verträgen zusätzlich dadurch erhöht werde, dass allfällige Schwächen erst im Fall von Verlusten und nach vielen Jahren sichtbar würden. Dann kann die Finma noch lange sagen, dass sie gesehen habe, dass die Fondsleitung gut sei, dass die Leute supertoll seien. Wenn der Fonds selber schlecht ist und Verluste generiert, die nachher qualifizierte Anleger tragen müssen, dann ist das nicht gut für uns alle, da wir unser Geld in der Vorsorge haben.
Deshalb mein Appell: Ich bin mir bewusst, dass es schwierig wird, hier den Antrag meiner Minderheit durchzubringen - ich mache aber dieses Votum, weil ich will, dass jetzt, da legiferiert wird, genau hingeschaut wird. Ich will, dass die Finma genau hinschaut, dass das BSV genau hinschaut und dass man hier keine qualifizierten Anlegerinnen und Anleger einem Risiko aussetzt und sie nachher der Gelder verlustig gehen können.
Deshalb bitte ich Sie trotz allem, hier diese Minderheit zu unterstützen. Die Bedenken sind zumindest deponiert, und es wird nicht einfach alles so sang- und klanglos durchgewinkt.
Landolt Martin · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD
Frau Kollegin Birrer-Heimo, glauben Sie denn nicht, dass wir mit dem Finanzdienstleistungsgesetz einen wirksamen Kundenschutz geschaffen haben, und zwar dort genau am richtigen Ort?
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kollege, hier sind wir ja beim Kollektivanlagengesetz. Das ist ein anderes Gesetz, es ist nicht das Fidleg. Das Fidleg ist im Vergleich zur europäischen Gesetzgebung, Mifid II und so weiter, schwächer. Wir haben in der Schweiz einen schwächeren Anlegerschutz. Deshalb schon finde ich diesen Vergleich gar nicht gut. Danke für die Frage, das ist ein Steilpass. Denn es ist so: Wir haben grosse Bedenken, sie bestehen auch seitens der Wissenschaft, dass wir mit dem Fidleg beim Anlegerschutz teilweise tiefer liegen als der europäische Anlegerschutz. Jetzt löchern wir auch noch das Kollektivanlagengesetz.
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Wir arbeiten bereits seit September an der Umsetzung. Es braucht ja eine Änderung des Kollektivanlagengesetzes. Wir werden Ihnen die Vernehmlassungsvorlage noch vor den Sommerferien unterbreiten. Dann sehen Sie, was wir Ihnen genau vorschlagen. Selbstverständlich teilen wir die Bedenken, die die Minderheit jetzt gerade geäussert hat. Sie werden das in der Vorlage dann entsprechend sehen. Wir nehmen darauf Rücksicht und sind auch in der Erarbeitung der Vorlage mit der Finma und der Branche in engem Kontakt.
Ich kann Sie also bitten, die Motion anzunehmen. Eine Vorlage ist schon unterwegs.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Herr Bundespräsident, Sie sind ja eigentlich schon in vorauseilendem Gehorsam daran, diese noch nicht angenommene Motion zu erfüllen. Können Sie vielleicht den Leuten hier im Raum und auch dem Parlament erklären, was die Not dahinter ist, das unbedingt zu tun? Was sind die guten Gründe dafür, das zu tun? Cui bono? Die wichtigste Frage in der Politik: Wem nützt das?
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Vorab: Es ist nicht vorauseilender Gehorsam, sondern es ist so, dass der Bundesrat manchmal einfach noch etwas schneller ist als das Parlament. Das spricht ja für den Bundesrat.
Ich denke, unser Finanzplatz befindet sich in einem harten internationalen Wettbewerb, und wir sollten Instrumente und Voraussetzungen schaffen, damit die Anbieter auf unserem Finanzplatz gleich lange Spiesse haben wie ausländische Anbieter. Was wir gerade hier erleben, ist nämlich, dass dann einfach ausländische Fonds - Luxemburg wurde genannt - verkauft werden können, übrigens ohne Aufsicht und Kontrolle.
Es ist ja dann Ihnen oder wem auch immer freigestellt - auch den Damen und Herren auf der Tribüne -, ob Sie davon profitieren wollen oder nicht. Ich werde das persönlich nicht benutzen. Aber nur weil ich persönlich keinen Bedarf habe, kann ich ja nicht dagegen sein. Ich glaube, es ist eine gute Möglichkeit, und unser Finanzplatz braucht möglichst viele Instrumente, die ihn wettbewerbsfähig und attraktiv machen.
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La maggioranza della commissione propone di accogliere la mozione. La minoranza Birrer-Heimo propone di respingerla.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 118 Stimmen
Dagegen ... 53 Stimmen
(0 Enthaltungen)