16.3982
Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Antrag der Kommission
Ablehnung der Motion
Antrag Minder
Annahme der Motion
Proposition de la commission
Rejeter la motion
Proposition Minder
Adopter la motion
Le président (Fournier Jean-René, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. Le Conseil fédéral propose le rejet de la motion.
Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Der Nationalrat hat diese Motion am 19. September 2018 mit 102 zu 72 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Motion fordert eine Praxisänderung, wonach verurteilte Terroristinnen und Terroristen nach Verbüssung der Haftstrafe auch dann in ihr jeweiliges Heimatland zurückgeschafft werden, wenn dieses als unsicher gilt.
Angesprochen wird mit diesem Vorstoss ein ganz schwieriges, auch ein schwerwiegendes Dilemma. Einerseits stellen verurteilte Terroristen, die nach Verbüssung ihrer Strafe in der Schweiz bleiben, für die Öffentlichkeit eine potenzielle Gefahr dar. Das ist uns bewusst. Andererseits ist zu sagen: Schickt man Menschen in Länder zurück, von welchen man weiss, dass ihnen dort Folter oder die Todesstrafe droht, macht man sich sozusagen zum Folterknecht und verstösst gegen das Non-Refoulement-Prinzip.
Dieses Prinzip verbietet ja, Sie wissen das, die Auslieferung, die Ausweisung oder die Rückschiebung einer Person in ein anderes Land, falls dort für die betreffende Person ein ernsthaftes Risiko von Folter, unmenschlicher Behandlung oder anderen Formen von Menschenrechtsverletzungen besteht. Diese Bestimmung ist nicht nur Bestandteil der Genfer Konvention, sondern auch unserer Bundesverfassung. Sie schützt Menschen also vor einer Ausschaffung in ein Land, in welchem ihnen diese Risiken drohen. Das gilt auch für verurteilte Terroristinnen und Terroristen.
Die Kommission ist mehrheitlich der Ansicht, dass die Motion ein schwieriges Thema aufgreift, dass sie aber einen falschen Weg für den Umgang mit diesem Dilemma aufzeigt.
Ich skizziere in aller Kürze die heute geltende Regelung: Wenn ein Ausländer wegen der Unterstützung einer terroristischen Organisation verurteilt wird, so führt dies bereits heute zu einer obligatorischen Landesverweisung. Erfüllt die von der Landesverweisung betroffene Person die Flüchtlingseigenschaft, wird ihr unabhängig davon auch die Gewährung von Asyl verweigert, und es erlischt auch das bereits gewährte Asyl. Auch die Gewährung einer vorläufigen Aufnahme ist bei einer Person mit einer rechtskräftigen Landesverweisung gemäss Artikel 83 Absatz 9 des Ausländer- und Integrationsgesetzes ausgeschlossen.
Wir haben also eine zu Recht harte Linie, aber eine Nulltoleranz ist auch nicht möglich. So ist nämlich vor der Rückführung einer ausländischen Person in ihren Herkunftsstaat in jedem Fall zu prüfen, ob das Rückschiebeverbot, das ich vorhin erläutert habe, auch eingehalten ist. Daran will die Kommission auch in Zukunft festhalten.
Wir haben uns intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt und uns auch seitens der Bundesverwaltung über die zahlreichen Bestrebungen informieren lassen, hier für mehr Sicherheit zu sorgen. Die Kommission begrüsst mit Nachdruck die Bestrebungen des Staatssekretariates für Migration, Lösungen für die Rückschiebung von verurteilten Terroristinnen und Terroristen zu suchen, beispielsweise in Form von Garantien, dass bei einer Rückschaffung weder Folter noch die Todesstrafe angewendet werden. Wir haben auch Kenntnis genommen vom bereits angenommenen Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) und von den vom Bundesrat geplanten Änderungen im Strafrecht, um terroristische Straftaten besser verfolgen zu können. Gemäss unserer Information - die Frau Bundesrätin kann hier sicher noch Ausführungen dazu machen - dürfen wir auch nächstens mit entsprechenden Vorschlägen rechnen.
Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg, um mit dieser schwierigen Situation, mit diesem Dilemma - wie ich es geschildert habe -, umzugehen. Hingegen möchten wir nicht einen Verstoss gegen das Non-Refoulement-Prinzip auf uns nehmen, um diesem Dilemma zu begegnen. Ich kann Sie deshalb darüber informieren, dass die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung der Motion empfiehlt, dass sie von unserer heutigen restriktiven Rechtsgrundlage Kenntnis genommen hat und dass sie auch Kenntnis davon genommen hat und es ausdrücklich unterstützt, dass der Bundesrat und das Staatssekretariat für Migration hier weiter gehende Lösungen suchen und der Kommission auch Vorschläge unterbreiten werden. Die Mehrheit ist aber klar der Ansicht, dass die Motion einen falschen Weg aufzeigt.
Ein Minderheitsantrag wurde im Rahmen der Kommissionsberatung nicht deponiert. Nun liegt aber ein Einzelantrag Minder vor. Ich möchte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit bitten, diesen Einzelantrag bzw. die Motion abzulehnen.
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das Thema ist ein Evergreen, es beschäftigt uns im Dauermodus. Solange wir das Problem nicht endlich lösen, kosten uns diese Nichtrückkehrer, diese Dschihadisten, diese Gefährder Millionen von Franken. Zudem verursachen sie in den Kantonen, beim Bund und in der Bevölkerung Frust und Unverständnis. Frau Bundesrätin, ich bitte Sie wirklich, dieses Thema zuoberst auf Ihre Pendenzenliste zu setzen.
Eigentlich ist es an Absurdität nicht zu übertreffen, wenn ein souveräner Staat einen Landesverweis nicht mehr vollziehen kann. Wir wissen alle von der Problematik des zwingenden Völkerrechtes, doch hier greift es erwiesenermassen nicht. Es greift, was den "Nicht-Landesverweis" anbelangt, doch im Sinne der Länderverantwortung, der Souveränität der Länder und des Zusammenlebens der Weltgemeinschaft greift es nicht. Man kann kriminell, hochkriminell, sogar rechtskräftig verurteilt und nach Verbüssung der Strafe noch immer gemeingefährlich sein, doch das Land verlassen muss man trotz Landesverweis nicht. Das ist für jeden Rechtsstaat absurd und total unbefriedigend. Der Staat, und somit der ehrliche Bürger und Steuerzahler, sorgt noch für "bread and butter" und für ein Dach über dem Kopf - und noch schlimmer: Er bezahlt Sozialhilfe.
Letzte Woche wurde ein Fall publik, zu dem jeder Kommentar eigentlich fehl am Platz ist, nämlich jener, bei dem eine mit Landesverweis belegte Person bei uns noch an der Uni studieren wollte. Den grössten Fall eines rechtskräftig verurteilten Dschihadisten und Nichtrückkehrers kennen Sie alle: Es ist Osama M. aus Irak, wohnhaft in meinem Kanton. Er hat eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und acht Monaten bekommen, ist nun aber wieder auf freiem Fuss. Das Land verlassen müsste er längst, doch er will nicht, und weil er nicht will, darf er bleiben. Da ihn keine Gemeinde im Kanton will, wurde er im kantonalen Asyldurchgangsheim platziert, was ja ziemlich das Dümmste ist, denn dort könnte er Neuankömmlinge radikalisieren. Der Kanton hat nun verschiedentlich versucht, ihn in einer Gemeinde zu platzieren, doch diese Gemeinden haben verständlicherweise opponiert. Dieser Fall ist in meinem Kanton zum Karussell geworden. Von den anfallenden Kosten will ich gar nicht erst sprechen. Die Bundesanwaltschaft hat versucht, den Mann auszuschaffen - ohne Erfolg. Die Verantwortlichen sind bei den irakischen Behörden aufgelaufen. Das Gleiche gilt für unzählige Algerier, Marokkaner und Personen anderer Nationalitäten. Mittlerweile liegen sich der Bund und die Kantone in den Haaren, weil jeder meint, der andere mache zu wenig. Frau Bundesrätin, da ist Regierungsrat Mario Fehr nicht der Einzige.
Für die Kantone, die diese Leute bekanntlich bei sich haben und für sie bezahlen, ist die Situation untragbar. In Schaffhausen jedenfalls liegt die Regierung uns Ständeräten regelmässig in den Ohren, wir sollten doch endlich Dampf machen und nach Lösungen suchen, wie man diese Querschläger ausschaffen könne. Für mich gibt es hier nur eine Lösung: Diese Typen sind in präventive Haft zu nehmen, um ihnen so den Garaus zu machen. Zudem sollten wir in diesen Ländern sofort die Entwicklungshilfe stoppen. Osama M. kommt aus Irak. Dort geben wir jährlich über 10 Millionen Franken für Entwicklungshilfe aus. Aus Dank dafür dürfen wir die kriminellen Landsleute aus Irak behalten. Paradoxer kann eine internationale Zusammenarbeit nicht mehr sein. Ich habe gelesen, dass unter den Problemländern, welche ihre Landsleute ebenfalls nicht zurücknehmen, auch China figuriert. Frau Bundesrätin, stimmt das wirklich? Gibt es chinesische Landsleute, welche China nicht zurücknimmt? Ich frage darum, weil wir einerseits mit China sogar ein Freihandelsabkommen haben und wir uns andererseits regelmässig mit den Verantwortlichen treffen. Gegenwärtig wird zwischen der Schweiz und China über eine weitere Entwicklung der bilateralen Beziehungen debattiert. Ich hoffe sehr, dass es von da an dann keine Nichtrückkehrer aus China mehr gibt.
Aus all diesen Überlegungen heraus bitte ich Sie um Annahme der Motion.
Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Ich habe ein gewisses Verständnis für den Frust unseres Kommissionsmitgliedes und Einzelantragstellers Kollege Minder, der sich darüber ärgert, dass man gewisse Verbrecher nicht in ihr Land zurückschafft. Aber wenn man die Motion betrachtet, dann stellt man fest, dass sie genau ein Ziel hat, nämlich gewisse Straftäter auch dann in ihr Herkunftsland auszuweisen, wenn ihnen dort Folter droht. Was noch nicht gesagt wurde: Es ist relativ schwer zu erklären, warum man das genau für eine gewisse Gruppe von Straftätern tun soll und genau sie neu der verpönten Folter aussetzen soll. Die Motion ist klar: Sie spricht von Dschihadisten, das ist das Feindbild du jour, das sehe ich. Aber die Motion greift für mich unverständlicherweise nur diese Kategorie auf und spricht nicht von anderen Massenmördern. Und dass Massenmord und Terrorismus nicht an eine Religion gebunden sind und sich auch gegen alle Religionen richten können, das sieht nur schon, wer dieser Tage nach Christchurch blickt.
Dass wir unsere Verfassung und das Völkerrecht verletzen würden, das wurde bereits erwähnt. Das Wichtigste ist für mich, dass wir unsere allerhöchsten Grundsätze verraten würden, denn das Folterverbot ist das innere Heiligtum unseres Rechtsstaates. Wir foltern nicht, und wir lassen auch nicht foltern. Natürlich muss man schauen, dass der Folterbegriff nicht komplett ausufert, sodass jede Wohlfühlbeeinträchtigung dann als Folter gilt. Aber für Folter im Sinne von Folter gebe ich mich nicht her, nicht einmal gegenüber den Folterknechten selber - und zwar nicht zum Schutz der Folterknechte, sondern zum Schutz unseres Rechtsstaates und unserer höchsten Werte! Wir sollten diese nicht im blinden Eifer gegen die blinden Eiferer zerstören, damit wir nicht eines Tages werden wie sie.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Die Argumente, die uns auch die Kommissionssprecherin vorgetragen hat, kann ich sehr gut nachvollziehen. Am Schluss, in der Abwägung, stehen wir auch vor der Frage: Sehen wir bei diesem Thema gesetzgeberischen Handlungsbedarf? Die Motion ist zugegebenermassen, wie das Herr Caroni gesagt hat, ein bisschen einseitig formuliert. Es ist eine Schwäche der Motion, dass sie sich auch begrifflich nur auf Dschihadisten bezieht. Das ist viel zu stark eingeengt.
Ich werde am Schluss dieser Abwägung dem Antrag von Herrn Minder zustimmen, damit der Bundesrat handeln muss, aber unter der Voraussetzung - und davon gehe ich aus -, dass er die Schranken der Bundesverfassung bei der Umsetzung der Motion beachten wird. Von der Kommissionssprecherin wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass in Artikel 25 Absatz 3 der Bundesverfassung steht, dass niemand in einen Staat ausgeschafft werden darf, in dem Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht. Die Motion bezieht sich aber auf unsichere Staaten. Für mich gibt es gegenüber dem heutigen Recht einen gesetzgeberischen Handlungsspielraum, der vonseiten des Bundesrates noch besser ausgenutzt werden kann. Die Spannbreite zwischen der Gesetzgebung und der Verfassungsbestimmung kann überprüft werden, ohne das Non-Refoulement-Prinzip zu brechen.
Aufgrund dieser Erwägungen bin ich eben der Auffassung, dass es ein Fehler von uns wäre, die Motion abzulehnen und das Thema ad acta zu legen. Vielmehr sollten wir der Frau Bundesrätin das Geschäft mit der Auflage übertragen, den von der Verfassung gegebenen Spielraum grösstmöglich zu nutzen, ohne das völkerrechtliche Prinzip zu brechen.
Mit dieser Begründung werde ich mir erlauben, der Motion zuzustimmen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Es wurde jetzt noch einmal von Herrn Ständerat Caroni erwähnt, dass die Motion verlangt, die Praxis bei verurteilten Dschihadisten so anzupassen, dass diese auch dann in ihr jeweiliges Herkunftsland ausgewiesen werden, wenn dieses als unsicher gilt. Konkret soll also Artikel 33 Absatz 2 der Flüchtlingskonvention, der die Ausweisung von Flüchtlingen in bestimmten Ausnahmefällen vorsieht, Artikel 25 Absatz 3 der Bundesverfassung vorgehen. Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, und ich kann auch vieles von dem, was Sie gesagt haben, Herr Minder, durchaus unterschreiben. Wir sind uns alle einig, dass wir die Bedrohung durch den Terrorismus konsequent bekämpfen und ihr entgegentreten müssen. Die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung hat erste Priorität; aber wir müssen uns auch an die Grenzen des Rechtsstaates halten.
Wenn eine ausländische Person wegen der Unterstützung einer terroristischen Organisation oder der Finanzierung von Terrorismus verurteilt wird, wird sie obligatorisch des Landes verwiesen. Die entsprechenden Gesetzesbestimmungen wurden im Rahmen der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Die Landesverweisung hat unter anderem zur Folge, dass das Asyl verweigert wird und bereits gewährtes Asyl erlischt. Auch eine vorläufige Aufnahme ist bei einer rechtskräftigen Landesverweisung nicht möglich. Sie ist sogar ausgeschlossen. Zudem sieht das Ausländer- und Integrationsgesetz vor, dass das Fedpol zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz gegenüber Ausländerinnen und Ausländern eine Ausweisung verfügen kann. Es muss also nicht jemand strafrechtlich wegen Terrorismus verurteilt sein und dann gerichtlich eine Landesverweisung erhalten, sondern es ist auch möglich, gestützt auf die Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit eine solche Ausweisung zu verfügen.
Diese Massnahmen werden auch konsequent umgesetzt, das kann ich Ihnen versichern. Vor der Rückführung einer ausländischen Person in ihren Heimatstaat muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das Rückschiebeverbot eingehalten ist. Das menschenrechtliche Rückschiebeverbot ist sowohl in der Bundesverfassung - zitiert wurde Artikel 25 Absatz 3 - als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehalten. Im Gegensatz zum flüchtlingsrechtlichen Rückschiebeverbot schützt das menschenrechtliche Rückschiebeverbot jede ausländische Person; die betreffende Person muss also keine Flüchtlingseigenschaft haben. Wenn einer Person Folter oder eine andere grausame oder unmenschliche Behandlung oder Bestrafung droht, darf eine Ausweisung nicht vollzogen werden.
In den Medien sind immer wieder die fünf Iraker thematisiert worden, und auch Herr Ständerat Minder hat jetzt einen Fall aus dem Kanton Schaffhausen thematisiert. Sie können davon ausgehen, Herr Minder, dass das bei mir eine hohe Priorität hat, und ich habe die fünf Fälle auch abklären lassen. Wir sind hier nicht in einem Setting, in dem der Ursprungsstaat die Personen nicht übernehmen wollte oder übernehmen würde. Aber es ist klar, und ich habe das auch abklären lassen, dass diesen Personen im Moment die Todesstrafe und je nachdem eben auch Folter droht. Dann ist es im Moment aufgrund dieser Erkenntnisse, die man hat, nicht möglich, diese Personen zurückzuschieben, auch wenn uns das ärgert.
Mich ärgert es auch zu sehen, dass wir Personen in unserem Land haben müssen, die wir als Gefährder einstufen, die wir als gefährlich einstufen. Sie gefährden vielleicht uns, aber wir dürfen sie nicht wegweisen, weil sie auch gefährdet sind. Das ist schon etwas schwierig zu verdauen, aber trotzdem gilt hier das Non-Refoulement-Prinzip.
Bei anderen Staaten ist es anders. Sie haben noch andere Fälle zitiert: Dort ist es einfach so, dass die Staaten eine zwangsweise Rückführung nicht akzeptieren. Diese Personen sind also nicht unbedingt oder zwingend von Folter oder von der Todesstrafe bedroht. Sie sprechen den Fall in Zürich an. Dort will der Ursprungsstaat die Person einfach nicht zurücknehmen, und dann wird es einfach relativ schwierig.
Herr Ständerat Schmid hat gesagt, er würde jetzt dieser Motion zustimmen, denn der Bundesrat müsse einfach die Bundesverfassung einhalten. Aber ich muss Ihnen sagen: Wenn Sie jetzt den Text anschauen, sehen Sie, dass der Text nicht so präzis und scharf formuliert ist. Es heisst: "... auch wenn diese Länder als 'unsichere Länder' gelten." Es geht aber nicht darum, dass ein Staat unsicher ist: Wir schaffen auch Leute in Staaten zurück, die nicht sicher sind. Der springende Punkt ist die Frage, ob die Einzelperson jeweils im Einzelfall von Folter und unmenschlicher Behandlung bedroht ist oder nicht. Das ist das Kriterium, es geht nicht um die Frage, ob es in diesem Staat sicher ist oder nicht. Da sind wir einfach im Bereich des zwingenden Völkerrechts, das können wir nicht umgehen.
Was hingegen stattfindet, sind Gespräche zwischen dem EJPD und dem EDA. Gerade in Bezug auf die fünf Iraker hat unlängst eine Besprechung stattgefunden. Sie soll die Möglichkeit einer Ausweisung eröffnen, wenn diplomatische Zusicherungen vorhanden sind. Konkret: Wenn der Herkunftsstaat garantiert, dass die Person unversehrt bleibt, oder wenn es möglich ist, die Person in einen Drittstaat auszuschaffen, das hat man auch schon versucht, dann werden wir selbstverständlich eine Rückführung vornehmen. Das wird wahrscheinlich nicht bei allen fünf möglich sein. Aber wir sind nahe dran. Das Fedpol ist nahe dran; gemeinsam mit dem EDA überprüft es laufend, ob eine Rückführung möglich ist. Sie haben Recht, Herr Minder: Für den Bund und für die Kantone ist das eine Belastung, vor allem auch gerade für kleine Kantone. Sie müssen dann solche Personen unterbringen, was sehr viel kostet. Das ist dann auch in Bezug auf die Sicherheit sehr aufwendig.
Frau Bruderer Wyss, die Kommissionspräsidentin, hat noch angesprochen, dass es Personen mit terroristischem Hintergrund gebe, die mit der neuen bundesrätlichen Vorlage, der sogenannten PMT-Vorlage, erfasst werden sollen. Präzis geht es um das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Hier geht es um das präventive Instrumentarium der Polizei. Es hat bereits eine Vernehmlassung stattgefunden. Diese ist abgeschlossen. Die Kantone haben in der Vernehmlassung thematisiert, dass bei Personen, die wegen terroristischer Straftaten verurteilt wurden, nach der Verbüssung der Haft eine geschützte Unterbringung erfolgen müsste. Wir sind daran, das zu überprüfen.
Ich sage es Ihnen offen: Es ist nicht ganz einfach, hier eine Massnahme zu finden, die mit den Grundrechten vereinbar ist. Wenn jemand eine Haftstrafe verbüsst hat, dann hat er sie verbüsst. Dann ist es relativ schwierig, wieder eine Haft anzuordnen. Wir werden das aber in der Botschaft vertiefen; die Abklärungen laufen. Möglichkeiten bestehen darin, dass man von Anfang an beispielsweise das Instrument der Verwahrung prüft oder dass man eine Unterbringung nach Artikel 59 des Strafgesetzbuches prüft, das sind die Massnahmen, oder dass der Haftgrund der Ausführungsgefahr zur Anwendung kommt.
Die Kantone und wir sind daran, diese Frage auch in einem Rechtsgutachten überprüfen zu lassen, damit der Bundesrat, wenn er in die zuständige Kommission kommt, die Fragen dann auch tatsächlich à fond geprüft hat. Wenn es Möglichkeiten gibt, die Kantone hier zu entlasten und eine geschützte Unterbringung einzuführen, die mit rechtsstaatlichen Kriterien vereinbar ist, dann sind wir nicht dagegen. Aber wir müssen hier auch jeweils die Schranken des Rechtsstaates berücksichtigen.
Eine weitere Änderung, die ich persönlich nach der Vernehmlassung noch gerne einbringen möchte, bevor das Geschäft in den Bundesrat geht, ist die Frage der Sozialhilfe. Es gibt Personen, die gestützt auf die Gefährdung der äusseren oder inneren Sicherheit durch das Fedpol weggewiesen werden und die dann unter Umständen in den Genuss von Sozialhilfe kommen. Bei Personen mit Landesverweis ist das nicht der Fall, diese erhalten Nothilfe. Ich möchte eigentlich all diese Personen gleichstellen, sodass alle Nothilfe und nicht Sozialhilfe bekommen - unabhängig davon, wer die Ausweisung angeordnet hat, also ob ein Gericht den Landesverweis angeordnet hat oder allenfalls das Fedpol. Man muss sich einfach bewusst sein: Wir haben Hinweise, dass die Sozialhilfe in die Terrorfinanzierung fliessen kann, und da wird es dann schon relativ problematisch.
Die weiteren Massnahmen, die in der PMT-Vorlage vorgesehen sind, sind Ihnen bekannt: Das ist der Hausarrest, das sind Fussfesseln, Eingrenzungen, Ausgrenzungen usw.
Ich glaube auf der einen Seite, dass das Anliegen, wie es formuliert wird, in weiten Kreisen der Bevölkerung auf grosses Verständnis stösst, weil man nicht versteht, dass man diese Personen nicht wegweisen kann. Auf der anderen Seite möchte ich Sie trotzdem bitten, die Motion abzulehnen, denn wir sind - das möchte ich hier nochmals klar unterstreichen - an die Bundesverfassung und auch an das zwingende Völkerrecht gebunden: Wir können nicht Personen wegweisen, von denen wir gesichert wissen, dass sie von Folter oder unmenschlicher Behandlung bedroht sind.
Ich habe die Frage von Herrn Ständerat Minder zu beantworten vergessen und entschuldige mich dafür. - Sie haben die Frage gestellt, ob chinesische Landsleute von China nicht zurückgenommen werden. Ich kann Ihnen aus meiner kurzen Erfahrung sagen, dass es teilweise so ist, dass tibetische Staatsangehörige nicht zurückgenommen werden. Das betrifft Personen, die beispielsweise in Tibet oder dann auch in anderen Staaten wie Indien sozialisiert wurden. Zwangsweise Rückführungen sind aber dort technisch möglich.
Zusammenfassend möchte ich Sie bitten, die Motion abzulehnen, auch wenn das Anliegen an und für sich berechtigt ist. Ich habe Ihnen gesagt, wir arbeiten daran, auch gemeinsam mit dem EDA, dort, wo es möglich ist und wo wir diplomatische Garantien erhalten, diese Leute zurückzuführen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 22 Stimmen
Dagegen ... 18 Stimmen
(1 Enthaltung)