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Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung und Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems EES

46131 · Amtliches Bulletin

Vom 3. Juni 2019

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/46131/de/weiterentwicklung-des-schengen-besitzstands-ubernahme-der-rechtsgrundlagen-zur-errichtung-und-nutzung-des-einreise-und-ausreisesystems-ees

Abgerufen am 6. Sept. 2026

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Geschäft: Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung und Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems EES (18.087)

18.087

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung und Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems EES

Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

1. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung und Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (EES) (Verordnungen [EU] 2017/2226 und 2017/2225) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands)

1. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre des échanges de notes entre la Suisse et l'UE concernant la reprise des bases juridiques en vue de la création et de l'utilisation du système d'entrée et de sortie (EES) (règlements [UE] 2017/2226 et 2017/2225) (Développements de l'acquis de Schengen)

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Glättli, Pantani, Reimann Lukas)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Glättli, Pantani, Reimann Lukas)

Ne pas entrer en matière

Brand Heinz · 2VP-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Gegenstand des vorliegenden Geschäftes sind eigentlich zwei Themen. Zum einen ist es ein Bundesbeschluss, welcher die Rechtsübernahme der Schengen-Bestimmungen in das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) vorsieht, zum andern eine materielle Gesetzesanpassung, eine Teilrevision des AIG. Wir behandeln dieses Geschäft als Zweitrat. Der Ständerat hat es bereits behandelt. Er ist darauf eingetreten. Es hat keine grosse Diskussion gegeben. Grund für diese Vorlage ist die Einführung des Entry-Exit-Systems (EES) im Schengen-Raum. Die Schweiz als assoziierter Schengen-Staat muss nun diese Bestimmungen übernehmen.

Es geht im Wesentlichen darum, neue Einreisebestimmungen für Drittstaatenangehörige einzuführen, wie wir sie bereits heute für die Vereinigten Staaten von Amerika kennen. Die EU bzw. der Schengen-Raum will nun ein vergleichbares System einführen. Mit diesem neuen EES sollen die Einreise- und Aufenthaltsdaten, allenfalls auch die Ablehnungsgründe von Einreisewilligen aus Drittstaaten erfasst und für einige Zeit gespeichert werden. Mit diesen Daten soll sodann der Aufenthalt von Drittstaatenangehörigen während des bewilligungsfreien Aufenthalts kontrolliert werden, d. h., ob die 90 Tage innerhalb der erlaubten 180 Tage nicht überschritten werden. Es ist also mit anderen Worten eine proaktive Kontrolle, die hier durchgeführt wird.

Der Bundesrat hat von der Möglichkeit, für Vielreisende bzw. für Vieleinreisende eine Sonderlösung zu treffen, keinen Gebrauch gemacht. Das neue EES bietet den Schweizer Behörden, sprich den Grenzwachtbehörden, den Visabehörden, aber auch den Strafverfolgungsbehörden, neue Kontrollmöglichkeiten. Die Kontrollen erfolgen einerseits über eine weitgehende Automatisierung sowie über einen starken Abgleich dieser Daten, andererseits eben auch über eine nachträgliche Kontrolle des Aufenthaltes im schweizerischen Staatsgebiet.

Die Vorlage war in der Kommission weitgehend unbestritten. Es haben vor allem die Datenschutzbestimmungen viel zu reden gegeben; insbesondere die Datensammlung auf Vorrat war stark umstritten. Deshalb finden Sie in der Vorlage auch verschiedene Datenschutzbestimmungen, namentlich Bestimmungen über die Erhebung der Daten, über die Aufbewahrung der Daten. Die Reisedaten werden während drei bzw. fünf Jahren aufbewahrt. Für Personen, die ihre Aufenthaltszeit überschritten haben, werden sie fünf Jahre aufbewahrt. Die Kosten dieses Projektes werden aufgeteilt, einerseits auf die Kantone, andererseits auf den Bund. Der Bund bzw. das Staatssekretariat für Migration hat als Erstinvestitionen Kosten von 11,9 Millionen Franken zu tragen; die jährlichen Betriebskosten betragen 2,1 Millionen. Auch die Eidgenössische Zollverwaltung hat Kosten zu tragen; diese sind im Reorganisationsprojekt der Zollverwaltung enthalten.

Die Kommission ist mit 17 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten.

In der Detailberatung hat vor allem eine Bestimmung noch etwas zu reden gegeben, sie betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Strafverfolgungsbehörden auf die Daten Zugriff haben sollen. Der diesbezügliche Änderungsantrag Marti Samira wurde indessen abgelehnt.

In der Gesamtabstimmung ist der Bundesbeschluss mit 18 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen worden, und die Revision von Artikel 5 Absatz 3 AIG ist mit 20 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen worden.

Addor Jean-Luc · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le projet qui nous est soumis maintenant constitue un développement de plus de l'acquis de Schengen. De ce simple fait, il suscite évidemment certaines résistances. Vous aurez toutefois noté qu'au-delà de considérations, en l'occurrence, non politiques qui expliquent parfois le choix des rapporteurs, et c'est peut-être un signe pour ce projet particulier, que les rapporteurs appartiennent tous les deux à un parti politique qui d'ordinaire se montre, on va dire, plutôt circonspect à l'égard de tout ce qui nous vient de l'Union européenne ou qui nous est imposé par Schengen, en particulier. Dans le même sens, le Conseil des Etats, en mars dernier, a approuvé ce projet à l'unanimité après l'avoir à peine modifié par rapport au projet initial du Conseil fédéral. Disons-le d'emblée, ce texte a recueilli une très large majorité au sein de notre Commission des institutions politiques.

De quoi s'agit-il? En deux mots, il s'agit du contrôle de l'entrée en Suisse et de la sortie de notre pays. L'objectif de ce projet, au-delà de l'obligation qui nous est imposée par l'accord de Schengen de reprendre une nouvelle réglementation européenne, est pour l'essentiel de créer en droit suisse les bases légales nécessaires à la mise en oeuvre pour la Suisse aussi ce que l'Union européenne a appelé le système d'entrée et de sortie (EES). Le champ d'application de ce système, ce sont deux catégories de personnes: d'une part, les ressortissants d'Etat tiers qui entrent dans l'espace Schengen pour une courte durée - pas plus de 90 jours par période de 180 jours - et, d'autre part, ces mêmes ressortissants d'Etats tiers auxquels l'entrée dans l'espace Schengen est refusée. Ce sont ces personnes dont les données peuvent être enregistrées et traitées électroniquement. Ces données comprennent entre autres l'image faciale, voire les empreintes digitales. Par là, l'objectif est de garantir un contrôle plus efficace qu'aujourd'hui de l'immigration illégale dans l'espace Schengen et du séjour illégal dans cet espace.

Il se présente formellement en deux volets. Premièrement le projet 1, un arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre de la nouvelle réglementation européenne, avec diverses modifications de la loi fédérale sur les étrangers et l'intégration - c'est le gros morceau, celui qui a cristallisé les oppositions en commission. Deuxièmement le projet 2, qui prévoit une modification de cette même loi pour donner au Conseil fédéral la compétence de prévoir des dérogations aux conditions d'entrée en Suisse pour des motifs humanitaires ou d'intérêt national, ou en raison d'obligations internationales.

En commission, les oppositions qui se sont manifestées ont porté essentiellement sur deux problématiques: d'une part, la protection des données, en particulier les modalités et la durée de leur conservation, et, d'autre part, des réserves liées à la nature même du système Schengen et de l'obligation de contrôler les frontières extérieures de cet espace, plutôt qu'uniquement nos frontières nationales.

Une majorité très claire de la commission a donné la priorité à une amélioration de l'efficacité du contrôle des entrées et du séjour dans l'espace Schengen, bien sûr, mais aussi chez nous, en Suisse, ainsi qu'à des considérations de sécurité. Contestée par une minorité des membres de la commission, l'entrée en matière sur le projet 1 a été néanmoins acceptée par 17 voix contre 2 et 3 abstentions. Sur le fond, la commission a adhéré à la décision du Conseil des Etats. Pour le projet 1, elle l'a fait par 18 voix contre 2 et 2 abstentions et à l'unanimité pour le projet 2, dont l'entrée en matière a été acceptée sans opposition. Lors du vote sur l'ensemble, le projet qui vous est soumis a été accepté par 20 voix contre 3 et aucune abstention.

La commission vous propose donc d'entrer en matière et d'adopter les projets 1 et 2 lors de la discussion par article et lors du vote sur l'ensemble, comme le Conseil des Etats l'a fait en mars de cette année.

Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Ich spreche auch gleich für die grüne Fraktion, die sich nachher nicht nochmals separat zu Wort melden wird.

Für uns Grüne - auch innerhalb der Partei - ist die europäische Zusammenarbeit wichtig, und ich habe mich in der Vorbereitung auf dieses Geschäft ausgetauscht und auch die Stellungnahmen der Grünen im EU-Parlament zu diesem Geschäft genau angeschaut. Sie waren sehr klar. Der grüne Europa-Parlamentarier Jan Philipp Albrecht, damals war er stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses, hat das Schengener Einreise- und Ausreisesystem scharf kritisiert, und ich teile seine Analyse. Er sagte: "Das vorliegende Einreise- und Ausreisesystem ist unverhältnismässig, wirkungslos und teuer. Es stellt Touristen und Geschäftsleute künftig unter Generalverdacht, und die anlasslose - also verdachtslose - Erfassung aller Fingerabdrücke und Gesichtsscans bringt nicht mehr als Futter für die Statistik und ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre von Millionen unbescholtener Reisender. Die Daten dieser Reisenden werden bereits heute mit dem Schengener Informationssystem abgeglichen, aber eben: Sie werden nicht, wie neu vorgesehen, auf Dauer gespeichert. Der einzige Mehrwert, den man sehen kann, ist, dass die Polizei- und Sicherheitsbehörden künftig eher wissen, wer sich nach Ablauf seines Visums weiterhin in der Europäischen Union respektive im Schengen-Raum aufhält, aber nicht wo und auch nicht warum. Die eine Milliarde Euro, die dieses System gesamthaft an Investitionen erfordert, wäre sicher besser aufgehoben bei Investitionen in die Ausstattung und in die EU-weite Kooperation von Polizeien und Sicherheitsbehörden, damit man die bereits jetzt vorhandenen Informationen über Verdächtige oder Risikopersonen auch besser individuell kontrollieren könnte."

Verschiedene Studien stützen die kritische Haltung. Der Juristische Dienst des Europäischen Parlamentes selbst hat die Dauer der Vorratsdatenspeicherung kritisiert und auch die Möglichkeit des Zugriffs der Strafverfolgungsbehörden als unverhältnismässig bezeichnet. In einer Studie im Auftrag der den Grünen nahen Heinrich-Böll-Stiftung steht, es sei definitiv unverhältnismässig, dass jährlich von hundert Millionen Menschen Fingerabdrücke und Fotos erhoben und dann für Jahre gespeichert werden. Am wichtigsten ist: Ein aktueller Avis de droit, den die grüne Fraktion in Auftrag gegeben hat, macht den Vergleich zwischen diesem Vertragswerk und einer "Opinion", die der Europäische Gerichtshof abgegeben hat, die "Opinion 1/15". Sie wurde abgegeben im Zusammenhang mit dem Versuch, mit Kanada einen Vertrag über ein neues System für die Flugpassagierdaten abzuschliessen. Die Kritik, die dort angebracht wurde, gilt auch hier. Es geht nicht an, dass man uns weismacht, es sei eine vielleicht teure, aber notwendige und sinnvolle Investition im Kampf gegen Terrorismus. Nein, das ist es nicht!

Wenn wir in der Vergangenheit die schrecklichen Anschläge angeschaut haben, mussten wir ja immer konstatieren, dass die Personen schon bekannt waren. Bei jedem einzelnen der 22 islamistischen Mordanschläge in der EU seit 2014 war mindestens eine Person, mindestens ein Täter als gewaltaffin oder sogar als extrem polizeibekannt. Wir Grünen meinen: Statt hier in die Fichierung von Hunderten von Millionen von Personen, die sich nichts zuschulden kommen liessen, Geld zu investieren, wäre es klüger, sich zu überlegen, wie man gesamteuropäisch die polizeiliche Zusammenarbeit stärken könnte, mit dem Ziel, dass wir nicht den Heuhaufen grösser machen, was es uns immer schwieriger machen wird, die Stecknadel darin zu finden, sondern dass wir die bereits vorhandenen Informationen besser auswerten, aussortieren und dort, wo wirklich Risiken bestehen, mehr Ressourcen haben, um einzugreifen.

Meine Minderheit und die grüne Fraktion - ich habe auch gleich für die grüne Fraktion gesprochen - bitten Sie mit diesen Überlegungen, nicht auf die vorliegende Vorlage einzutreten und, falls Sie eintreten, sie am Schluss abzulehnen.

Streiff-Feller Marianne · Mit-F · Nationalrat · Bern · CVP-Fraktion

Im Namen der CVP-Fraktion empfehle ich Ihnen, auf das Geschäft einzutreten und der Vorlage analog zu Bundesrat und Ständerat zuzustimmen. Das Abkommen trägt zur wirksamen Stärkung der öffentlichen Sicherheit in der Schweiz und in Europa bei. Vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen der Einreisenden und des wachsenden Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung braucht es neue Lösungen und neue Kontrollmöglichkeiten. Die Schengen-Aussengrenze soll verstärkt werden. Das Einreise- und Ausreisesystem EES erfasst, wie es der Name sagt, die Ein- und Ausreisedaten sowie die Einreiseverweigerungen von allen Drittstaatenangehörigen, wenn sie für einen Kurzaufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen. Es enthält auch biometrische Daten, vier Fingerabdrücke und das Gesichtsbild der entsprechenden Personen. Dadurch wird aber die Qualität der Grenzübertrittskontrollen verbessert und vereinfacht. Man weiss, wer wie lange schon hier ist und wie lange eine Person noch hier bleiben darf. Man weiss auch, wer sich zu lange im Schengen-Raum aufgehalten hat. Diese Personen werden systematisch erfasst und zuverlässig identifiziert. Dies ist ein wichtiger Punkt für die innere Sicherheit. Die Daten werden nach drei Jahren gelöscht.

Zweifellos gilt es, den mit der Einführung der Neuerungen verbundenen Konsequenzen verantwortungsvoll Rechnung zu tragen, und es gilt, nicht unkritisch den Bereich des Datensicherungsmanagements zu hinterfragen. Dass der Edöb bei der Ausarbeitung dieser Vorlage einbezogen war und mit der Vorlage so einverstanden ist, ist für uns jedoch die Bestätigung, dass die notwendige Sorgfaltspflicht beim Datenschutz erfüllt ist.

Aus diesem Grund sind wir für Eintreten und unterstützen die Vorlage, wie sie uns vom Bundesrat und vom Ständerat vorgelegt wurde.

Brunner Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion

Für die FDP-Liberale Fraktion ist klar, dass den Herausforderungen im Sicherheits- und Asylbereich am besten mit europäischer Zusammenarbeit begegnet werden kann, und sie bekennt sich klar zum Schengen/Dublin-Abkommen. Wir empfehlen deshalb, auf die Vorlage zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands einzutreten und sie gemäss dem Entwurf anzunehmen.

Die Assoziierung an Schengen/Dublin bringt der Schweiz viele Vorteile. Sie deckt einerseits unsere sicherheits- und migrationspolitischen Interessen ab und hat andererseits einen klaren volkswirtschaftlichen und finanziellen Nutzen. Die vorliegende Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands hat zum Ziel, die Sicherheit des Schengen-Raums weiter zu erhöhen. Durch die Automatisierung zahlreicher Prozesse werden die Grenzkontrollen effizienter gestaltet und wird der steigenden Anzahl Reisender Rechnung getragen.

Zwei Entwicklungen sind für die Schaffung eines Systems zur Erfassung der Ein- und Ausreise von Drittstaatenangehörigen entscheidend:

Erstens ist in den letzten Jahren das Sicherheitsbedürfnis im Schengen-Raum gestiegen; dies vor allem vor dem Hintergrund des erhöhten Drucks auf die Aussengrenzen durch Kriminalität und Terrorismus.

Zweitens hängt die Schaffung des Einreise- und Ausreisesystems mit der weiterhin steigenden Anzahl Grenzübertritte zusammen. Hier setzen die neuen EU-Verordnungen an. Mit der Einführung des elektronischen Systems wird ein Informationssystem für die Überprüfung von Drittstaatenangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt von 90 Tagen in den Schengen-Raum einreisen, geschaffen. Während die Pässe der Ein- und Ausreisenden heute manuell kontrolliert und gestempelt werden, sollen in Zukunft biometrische Daten erfasst und in das elektronische EES eingespeist werden. Damit wird das Aussengrenzenmanagement stark vereinfacht. Das EES hilft zudem bei der Verhinderung und Aufdeckung von irregulärer Migration und unterstützt die Bekämpfung des Terrorismus sowie die Verfolgung von schweren Straftaten.

Die FDP-Liberale Fraktion heisst die vorliegende Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands gut. Aus unserer Sicht ist das EES sicherheitsrelevant, da es zu einem besseren Überblick über die Ein- und Ausreisen in den und aus dem Schengen-Raum beiträgt und gegenüber der manuellen Stempelung verlässlicher ist. Mit dem EES wird den Grenzwächtern zudem ein verlässliches und modernes Instrument in die Hand gegeben, um irreguläre Migranten, z. B. Personen, die den Schengen-Raum trotz abgelaufenem Visum nicht verlassen, besser aufzudecken und um undokumentierte Reisende mittels biometrischer Daten zu identifizieren. Die Daten aus dem EES ergänzen die Daten aus dem bestehenden Schengener Informationssystem und können den Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung krimineller Aktivitäten insbesondere im Bereich Menschenhandel, Menschenschmuggel oder Terrorismus dienen.

Aus diesen Gründen wird die FDP-Liberale Fraktion auf das Geschäft eintreten und den Entwurf gemäss dem Antrag der Mehrheit der vorberatenden Staatspolitischen Kommission gutheissen.

Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Die Grünliberalen treten auf die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und die Übernahme der Rechtsgrundlage zur Errichtung und Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems ein und bitten Sie, das auch zu tun. Für die Grünliberalen ist klar: Die gestiegene und immer weiter steigende Mobilität in Europa, nach Europa, aus Europa und auf der ganzen Welt lässt sich nur gemeinsam bewältigen, und zwar gilt das genauso, was die Sicherheit wie auch was die Administration angeht.

Bis im Jahr 2025 werden über 880 Millionen Grenzübertritte jedes Jahr erwartet. Rund ein Drittel davon wird Menschen betreffen, die nicht im EU-Schengen-Raum leben, d. h. Drittstaatenangehörige. Für diese Drittstaatenangehörigen werden heute schon entsprechende Erfassungen gemacht. Sie sind alle manuell, erfolgen an den Grenzstationen und sind fehlerbehaftet oder fehleranfällig. Das neue System EES, das nun eingeführt wird, hilft uns in der Administration zum einen bei der Bekämpfung der illegalen Migration, zum andern und vor allen Dingen schafft es mehr Sicherheit, mehr Effizienz und letztlich dann eben auch mehr Freiheit für die Einzelnen, die ein- und ausreisen, einfach, weil es schneller und effizienter geht.

Die Frage des Datenschutzes wurde angesprochen - Herr Kollege Glättli hat das ausführlich gemacht. Das ist auch für uns sehr wichtig. Deshalb haben wir uns auch entsprechend versichern lassen und sind sicher, dass das auch so funktioniert, denn das EES wird der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen. Die nötigen Anpassungen haben wir ja in der Schweiz mittlerweile auch vorgenommen. Die Aufsicht für die schweizerische Datenerfassung ist im Pflichtenheft unseres Datenschutzbeauftragten enthalten. Das sichert auf der einen Seite, dass die Daten, die erhoben werden, eben nur für das erhoben werden, wofür sie auch gedacht sind; es sichert auf der anderen Seite, dass die Strafverfolgungsbehörden dann, wenn sie jemandes habhaft werden, der den Schengen-Raum nicht verlassen hat, obwohl er das hätte tun sollen, auch über diese Informationen verfügen.

Dass die Balance zwischen der Datenerhebung, dem Datenschutz, der Sicherheit der Bevölkerung und der Reisefreiheit eingehalten wird, dafür stehen wir ein. Diesbezüglich funktioniert das Schengen-System ganz hervorragend. Für die Schweiz alleine wäre das alles nicht zu bewältigen.

Ich bitte Sie deshalb namens der Grünliberalen, hier überall der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Die Kontrolle an der Schengen-Aussengrenze soll im Zeitraum Ende 2021, Anfang 2022 durch den Einsatz moderner Technologien verstärkt werden. Zum einen soll ein Einreise- und Ausreisesystem eingeführt werden, bei dem die Ein- und Ausreisedaten sowie die Einreiseverweigerungsdaten von allen Drittstaatenangehörigen erfasst werden, wenn sie für einen Kurzaufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie der Visumpflicht unterliegen oder nicht. Zum andern soll ein freiwilliges System zur automatisierten Grenzkontrolle eingeführt werden. Schliesslich wird unabhängig von der Übernahme dieser Schengen-Weiterentwicklung eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes bei den Einreisevoraussetzungen beantragt.

Mit der Einführung des EES werden folgende Ziele verfolgt: Die Qualität der Grenzübertrittskontrollen wird durch die automatische Berechnung und Überprüfung der Dauer des zulässigen Aufenthaltes im Schengen-Raum verbessert. Personen, die sich über die bewilligte Dauer hinaus im Schengen-Raum aufhalten, werden damit systematischer und zuverlässiger identifiziert. Die innere Sicherheit und auch die Bekämpfung des Terrorismus werden verbessert, indem die Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die erfassten Reisebewegungen haben.

Im EES werden die Ein- und Ausreisedaten sowie die Einreiseverweigerungen erfasst. Es werden bei der ersten Einreise Informationen zur Identität und zu den Reisedokumenten sowie biometrische Daten im EES gespeichert. Die Daten von sogenannten Overstayern werden, Sie haben es von Nationalrat Brand gehört, fünf Jahre lang gespeichert, die Daten aller übrigen Drittstaatenangehörigen während drei Jahren ab der letzten Ausreise aus dem Schengen-Raum. Einen direkten Zugang zu den im EES gespeicherten Daten haben im Schengen-Raum die Grenzkontrollbehörden, die Visumbehörden und die Behörden, die überprüfen, ob die Drittstaatenangehörigen die Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt im Schengen-Raum erfüllen, und die in diesem Rahmen Ausländerinnen und Ausländer identifizieren sollen.

Für die Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonst schwerer Straftaten erhalten gewisse Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Staaten auf begründeten Antrag an eine nationale Kontaktstelle hin Einsicht in die im EES gespeicherten Daten. Für die Schweiz soll die Einsatzzentrale des Fedpol diese Funktion übernehmen. Jede Bearbeitung der im EES enthaltenen Daten muss angemessen und für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der zuständigen Behörden tatsächlich notwendig sein.

Der Schengener Grenzkodex wird aufgrund der Einführung des EES angepasst. Zusätzlich enthält diese Revision des Schengener Grenzkodex folgende wichtige Neuerungen: eine Automatisierung der Grenzkontrolle und ein nationales Erleichterungsprogramm für vielreisende Drittstaatenangehörige beim Grenzübertritt. Die Schengen-Staaten können jedoch selbst entscheiden, ob diese beiden zusätzlichen Massnahmen eingeführt werden sollen. Die Vorlage des Bundesrates enthält für die Automatisierung der Grenzkontrolle die notwendigen gesetzlichen Grundlagen. Die zuständigen Grenzkontrollbehörden können in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Flughafenbetreibern jedoch selber entscheiden, ob sie diese Systeme einführen wollen oder nicht.

Zudem verzichtet der Bundesrat vorläufig auf das sogenannte nationale Erleichterungsprogramm aufgrund des geringen Nutzerpotenzials und der geringen Wirtschaftlichkeit.

Nach der Vernehmlassung haben wir im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) eine Änderung eingeführt. Diese betrifft die Voraussetzungen für die Einreise in die Schweiz für Angehörige von Drittstaaten. Die schon heute bestehende Kompetenz des Bundesrates, insbesondere aus humanitären Gründen Ausnahmen von den allgemeinen Einreisevoraussetzungen vorzusehen, soll im AIG ausdrücklich geregelt werden. Diese Ausnahmemöglichkeiten entsprechen dem Schengener Grenzkodex.

Zum Nichteintretensantrag der Minderheit Glättli: Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zu folgen und auf die Vorlage einzutreten. Wir haben von Nationalrat Glättli gehört, dass im Europäischen Parlament kritische Stimmen betreffend den Datenschutz lautgeworden sind. Ich möchte dazu einfach erwähnen, dass die Europäische Kommission die EES-Verordnungen und die damit einhergehenden Änderungen des Schengener Grenzkodex unter Einbezug des Europäischen Datenschutzbeauftragten erarbeitet hat. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die EES-Regelung im Einklang mit dem Recht auf Privatsphäre und dem Datenschutzrecht in der EU steht. Ein ganzes Kapitel der EES-Verordnung ist übrigens dem Datenschutz und auch dessen Überwachung gewidmet.

In der Schweiz hat der Edöb - auch das haben Sie bei den Eintretensvoten gehört - ebenfalls eine Kontrollfunktion. Es besteht zudem ein Recht auf Korrektur und Löschung von fehlerhaften Daten. Das Europäische Parlament hat die Frage des Datenschutzes ebenfalls intensiv geprüft, und so wurde beispielsweise einem Anliegen entsprochen, die Speicherfrist für EES-Daten von fünf auf drei Jahre herabzusetzen.

Eine umfassende Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen ist wichtig für das reibungslose Funktionieren des Schengen-Raums. Dazu dient auch das EES. Es verbessert das Aussengrenzenmanagement und vereinfacht den Grenzübertritt für die Reisenden. Das EES hilft bei der Verhinderung und Aufdeckung von irregulärer Migration und unterstützt die Bekämpfung des Terrorismus sowie die Verfolgung von schweren Straftaten. Die zusätzlichen Möglichkeiten einer Automatisierung der Grenzkontrollen bei allen Reisenden kann die Arbeit der Grenzkontrollbehörden deutlich erleichtern, insbesondere auch im Hinblick auf die in den nächsten Jahren zu erwartenden steigenden Passagierströme.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, dem Beschluss des Ständerates und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und auf beide Vorlagen einzutreten.

Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il gruppo socialista sostiene l'entrata in materia. I relatori rinunciano a prendere la parola. Votiamo sulla proposta di non entrata in materia della minoranza Glättli.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 159 Stimmen

Dagegen ... 17 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Änderung eines Erlasses

Modification d'un acte

Einleitung; Art. 7 Abs. 3; 103a-103g; 109a Abs. 1; 120d

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Introduction; art. 7 al. 3; 103a-103g; 109a al. 1; 120d

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 160 Stimmen

Dagegen ... 20 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

2. Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration

2. Loi fédérale sur les étrangers et l'intégration

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I, II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I, II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 160 Stimmen

Dagegen ... 21 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Tutti e due gli oggetti sono pronti per la votazione finale