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Staatsrechnung 2018 / Voranschlag 2019. Nachtrag I
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eigentlich könnte ich es kurz machen und sagen: "Alles bestens, bitte stimmen Sie der Rechnung und den Nachträgen zu!" Das wäre vielleicht das kürzeste Votum, aber dann müsste ich mir vorwerfen lassen, ich hätte es mir als Kommissionspräsident doch etwas einfach gemacht.
Die Finanzkommission hat die Rechnung 2018 und den Nachtrag I zum Voranschlag 2019 an der Sitzung vom 13. Mai im Beisein von Bundespräsident Maurer beraten, nachdem ihre Subkommissionen die Rechnungen und Nachträge der Departemente sowie der Behörden und Gerichte geprüft hatten. Die Finanzkommission stimmt dem Antrag des Bundesrates auf Genehmigung der Rechnung 2018 zu. Sie beantragt einhellige Zustimmung zu den drei Bundesbeschlüssen sowie zu den beiden Bundesbeschlüssen zum Nachtrag I zum Voranschlag 2019.
Vorweg sei erwähnt, dass nach Artikel 74 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes Eintreten auf Rechnung und Nachtrag obligatorisch ist.
Zunächst eine Vollzugsmeldung, damit Sie nachher nicht nachfragen müssen: Es geht um den Vollzug der Beschlüsse von vor einem Jahr. Damals fügte das Parlament dem Bundesbeschluss I über die Staatsrechnung 2017 einen neuen Artikel 5, "Nachträgliche Korrekturen", hinzu. Mit dieser Bestimmung wurde der Bundesrat beauftragt, die Buchungsfehler bei den Einnahmen aus der Verrechnungssteuer bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, bei der Bewertung der Nationalstrassen beim Bundesamt für Strassen und bei der Bewertung der Rüstungsbauten bei Armasuisse Immobilien beim Vorliegen der definitiven Zahlen nachträglich in der Staatsrechnung 2017 zu korrigieren und die berichtigten Abschlusszahlen 2017 dem Parlament spätestens mit der Botschaft 2018 zur Genehmigung zu unterbreiten. Das wurde erledigt, vergleiche dazu Artikel 1 Absätze 1 und 2 des Bundesbeschlusses I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2018. Das ist auch nachzulesen, ich verweise auf Seite 129 von Band 1 des Berichtes zur Staatsrechnung 2018: Dort wird alles im Detail dargelegt. Auf den folgenden Seiten kann man die einzelnen Zahlen unter den diversen Restatements nachkontrollieren, nachschlagen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat uns die Korrektheit der getätigten Korrekturbuchungen und Restatements explizit bestätigt. Ich danke dafür und komme nun zum Rechnungsabschluss 2018.
Vorweg sei erwähnt, dass wir diese Woche doppelten Grund zur Freude haben: Einerseits begleitete uns zum Auftakt der Sommersession die Sonne, andererseits dürfen wir heute erneut einen goldenen Rechnungsabschluss zur Kenntnis nehmen. Meine Krawatte hat zufällig dieselbe oder zumindest eine ähnliche Farbe, das ist reiner Zufall.
Die ordentliche Rechnung schliesst bei Einnahmen von 73,51 Milliarden und Ausgaben von 70,57 Milliarden mit einem Einnahmenüberschuss von 2,94 Milliarden Franken ab. Budgetiert war ein Überschuss von lediglich 300 Millionen Franken. Im ausserordentlichen Rechnungsabschluss kommen dann noch die 90 Millionen hinzu, die die Postauto AG zu viel an Abgeltungen bezogen und zurückerstattet hat. Das Gesamtergebnis beläuft sich somit auf 3 Milliarden Franken.
Welches sind die Hauptgründe für den erfreulichen Abschluss? Nachdem die Einnahmen im Jahr 2017 um 5,1 Prozent gewachsen waren, haben sie im Jahr 2018 noch einmal um 3,7 Prozent zugenommen. Das Einnahmenwachstum fiel erneut stärker aus als das nominale Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent, wie es die Expertengruppe für 2018 prognostiziert hatte. Der Zuwachs der Einnahmen um insgesamt 2,7 Milliarden geht vor allem auf die direkte Bundessteuer zurück - plus 1,5 Milliarden - sowie auf die erstmalige Verbuchung des Netzzuschlags in der Bundesrechnung, plus 1,1 Milliarden. Letztere bläst allerdings die Einnahmen und die Ausgaben um jeweils 1,1 Milliarden Franken auf. Es geht hier um 2,3 Rappen pro Kilowattstunde, die in der KEV ausgewiesen werden.
Zum andern fielen die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer um fast 1,6 Milliarden oder rund 25 Prozent höher aus als budgetiert. Insgesamt bewegt sich der Saldo jedoch leicht unter dem Rekord des Vorjahres. Hier ist noch festzuhalten, dass die Verrechnungssteuer inzwischen bemerkenswerte 10 Prozent der gesamten Bundeseinnahmen ausmacht.
Ich kann Ihnen, wenn Sie es wünschen und es in den Berichterstattungen aus den einzelnen Ressorts nicht gemacht wird, noch weitere Stichworte geben zur Mehrwertsteuer, zur direkten Bundessteuer, zur Verrechnungssteuer, zu den Stempelabgaben, zur Mineralölsteuer, zur Tabaksteuer und zum sogenannten Netzzuschlag, auf den ich schon verwiesen habe. Ich verzichte aus zeitlichen Gründen darauf und belasse es bei einer Bemerkung zu den Stempelabgaben, die rückläufig sind, und zwar um 13,1 Prozent. Der Bundesrat hat hier darauf verwiesen, dass er demnächst mit einer Vorlage zu kommen gedenkt, um die Schweiz punkto Emissionsstempel wieder attraktiver zu machen.
Bei den nichtfiskalischen Einnahmen verzeichnen wir einen Zuwachs um 17,5 Prozent, der in erster Linie auf die Umwandlung der Darlehen an die Sifem AG in Aktienkapital zurückzuführen ist. Sie finden diese Beträge sowohl bei den Einnahmen wie auch bei den Ausgaben.
Nun zu den Ausgaben: Hier ist ganz erfreulich festzustellen, dass die Budgetabweichung mit minus 0,6 Prozent - also einer leichten Unterschreitung gegenüber dem Vorjahr mit 0,5 Prozent - sehr gering ist und klar unter dem zehnjährigen Durchschnitt liegt. Das spricht für die Budgetdisziplin in der Bundesverwaltung, aber auch für die verbesserte Genauigkeit bei der Budgetierung. Vor Überraschungen ist man freilich nie gefeit. Die Ausgaben sind von Sonderfaktoren geprägt, so von der Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds. Die Einlage dort finden wir dann auch bei den Ausgaben. Verändert hat sich die soziale Wohlfahrt. Die Ausgaben sind etwas zurückgegangen, weil die Asylzahlen tiefer als erwartet bzw. als budgetiert waren. Bei den Krankenkassenprämienverbilligungen und den Ergänzungsleistungen sind die Ausgaben leicht gesunken. Die Einlage in den erwähnten Verkehrsfonds hat um 14,8 Prozent zugenommen.
Die übrigen Ausgaben bewegen sich im Rahmen des Budgets oder hängen mit den Einnahmen zusammen, so zum Beispiel beim AHV-Fonds. Ich verzichte auf weitere Ausführungen zu den einzelnen Positionen. Bildung und Forschung sind leicht gewachsen, die Sicherheit ist leicht rückläufig, aber wegen einer Umbuchung. Es ist also nicht weniger in die Sicherheit investiert worden; wir hören dazu vielleicht noch mehr. Beziehungen zum Ausland: leichter Zuwachs; Landwirtschaft und Ernährung: leichter Rückgang. Die Rückverteilung der CO2-Abgabe fiel wegen des höheren Abgabesatzes um 418 Millionen höher aus. Das findet sich aber wiederum auch bei den Einnahmen.
Ein Wort zur Schuldenbremse: Die Schuldenbremse konnte im Rechnungsjahr 2018 problemlos eingehalten werden. Gefordert war ein konjunktureller Überschuss von 368 Millionen Franken. Der strukturelle Überschuss beträgt 2,57 Milliarden Franken, die dem Ausgleichskonto gutgeschrieben werden. Der neue Stand des Ausgleichskontos beläuft sich auf 27,5 Milliarden Franken. Die ausserordentlichen Einnahmen, diese 100 Millionen Franken, werden dem Amortisationskonto gutgeschrieben, dessen neuer Stand nun 2,9 Milliarden Franken beträgt.
Ganz besonders erfreulich ist die Schuldensituation: Die Bruttoschulden liegen nämlich erstmals seit dem Jahr 1997 wieder unter 100 Milliarden Franken. Die Schuldenquote beläuft sich jetzt noch auf 14,4 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Dafür, Sie können sich das vorstellen, wird die Schweiz mit Blick auf die internationale Schuldensituation natürlich beneidet.
Ich möchte danken, nicht nur dem Parlament für die Ausgabendisziplin - die Schuldenbremse trägt ja das ihre dazu bei -, sondern namentlich auch dem Finanzminister und der Verwaltung für diese erfreuliche Entwicklung.
Ein Wort zur konsolidierten Rechnung - auch diese haben Sie erhalten -, die die zusammengefasste Rechnung der Bundesverwaltung, der Sozialwerke und der bundeseigenen Betriebe ist. Sie gibt einen Gesamtüberblick über den Vermögensstand der Verwaltung - ein interessantes und sehr umfangreiches Werk. Die konsolidierte Rechnung zeigt, dass der Gesamterfolg aller Bundesbetriebe 5,7 Milliarden Franken beträgt. 4,5 Milliarden davon entfallen auf die Bundesverwaltung, 2,5 Milliarden auf die Unternehmen. Die Sozialwerke schliessen insgesamt mit einem Defizit von 1,3 Milliarden Franken ab. Die Medien haben das Defizit der AHV von gut 2 Milliarden Franken aufgegriffen. Da hat inzwischen die Abstimmung zur Steuerreform und AHV-Finanzierung einen positiven Verlauf genommen, sodass wir auch dort in Zukunft mindestens für ein paar Jahre wieder etwas Entspannung haben. Das konsolidierte Eigenkapital in der Gesamtrechnung des Bundes beläuft sich auf 70 Milliarden Franken. Davon stehen 63 Milliarden dem Bund zu, 7 Milliarden sind in Minderheitsanteile an der Swisscom und der BLS Netz AG investiert.
Zum Nachtrag I: Die Kommission beantragt Zustimmung zu den neuen Krediten im Umfang von 75,4 Millionen Franken. Der grösste Kredit ist eine Kreditverschiebung von 58,5 Millionen für die Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Es sind dort mehr Gesuche eingegangen, die vorgezogen werden. Es ist kein zusätzlicher Kredit, sondern ein Vorbezug in Bezug auf die Auszahlung. Ein Mehrbedarf von 11,5 Millionen Franken resultiert bei den Personalressourcen im Bereich Cyberdefence. Sie werden im Generalsekretariat des VBS umgebucht, damit der entsprechende Aufbau erfolgen kann.
Noch ein Ausblick auf die nächsten Jahre: Hier sieht es nicht ganz so rosig aus. Trotz sonnigem Wetter zeichnet sich ab, dass auch einige Wolken auftauchen könnten. Für 2020 wird mit einem Überschuss von 400 Millionen Franken gerechnet, für 2021 mit einem von 1 Milliarde und für 2022 noch mit einem von 300 Millionen. Da gibt es aber verschiedene Unsicherheiten. Offen ist beispielsweise die Frage der Beseitigung der Heiratsstrafe, die mit 1 Milliarde Franken zu Buche schlagen könnte. Eine weitere grosse Unsicherheit besteht nach wie vor bei der Verrechnungssteuer. Man hat dort die Einnahmen stark erhöht. Wenn man dort das Ziel erreichen will, muss der Wirtschaftsverlauf auch entsprechend positiv sein.
Unsicherheiten gibt es natürlich auch bei der direkten Bundessteuer und bei anderen Steuern, bei denen immer mit Schwankungen zu rechnen ist. Die Bundesverwaltung versucht dies jeweils mit exakten Berechnungen zu antizipieren, aber das ist nicht immer ganz einfach. Sie sehen: Es gibt also trotz Schönwetterphase auch noch einige Gewitterwolken, die im Anzug sind.
Abschliessend danke ich namens der Finanzkommission dem Bundespräsidenten, Finanzminister Ueli Maurer, dem Bundesrat sowie der Verwaltung und auch der Eidgenössischen Finanzkontrolle als Kontrollorgan und Revisionsstelle für die offene und ausgezeichnete Zusammenarbeit.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bin für Eintreten und Gutheissen sämtlicher Rechnungen und Nachtragskredite. Trotzdem möchte ich noch ein paar Bemerkungen dazu machen.
Wiederum dürfen wir von einem sehr positiven Rechnungsergebnis Kenntnis nehmen. Die Verrechnungssteuer ist betreffend Stabilität - wegen der Unwägbarkeiten bei den Rückforderungen - zwar eine etwas nebulöse, aber doch eine immer wichtigere Position. Wir sind mit 11,5 Milliarden Franken Rückstellungssaldo auf gewisse Schwankungen gut vorbereitet. Das ist nicht zuletzt das Verdienst des EFD. Hier ist den Zuständigen und Hartnäckigen nach meiner Auffassung ein Kränzchen zu winden.
Etwas kritischer beurteile ich den Umgang mit Bundesanleihen. Aufgrund der guten Ergebnisse und der hohen Liquidität wird trotz historischer Niedrigzinsphase der Anteil tendenziell verringert. Ob dies mit Blick auf schlechtere Ergebnisse und steigende Zinsen eine gute Strategie ist, müsste mindestens laufend infrage gestellt werden. Da spielt auch die Bundessparkasse etwas hinein. Dieses Vehikel ist immer weniger zeitgemäss, und regulatorisch sowie für die Tresorerie ist es wohl eher Last als Lust. Die Finanzverwaltung des Bundes als Sparkasse oder Sparbank müsste meines Erachtens eigentlich der Vergangenheit angehören.
Vermehrte Aufmerksamkeit ist zukünftig auch den Reservebildungen zu schenken. Klar, diese sind meistens mit irgendwelchen Verzögerungen bei IT-Projekten verbunden und dementsprechend zweckgebunden. Aber alleine dies hat schon Manipulationsmasse für kleinere Ungereimtheiten. Der Mensch ist ein kreatives Wesen, und manchmal kommen zwei, drei Kreative zusammen. Da dürfen wir uns nichts vormachen! Es ist an uns, diesen Handlungsspielraum einzugrenzen.
Wenn wir heute diese Rechnung abnehmen, werden wir 349 Millionen Franken solcher zweckgebundenen Reserven genehmigen. Das ist aber nur der eine Teil. Wir werden auch noch 97 Millionen Franken allgemeine Reserven für gut befinden - also Gelder, die keiner Zweckbindung zugeordnet sind. Das ist dann schon fast völlig freie Manipulationsmasse für Bundesrat und Verwaltung, um Budgetentscheide des Parlamentes zu entschärfen oder gar zu umgehen. Klar, Übertreibung macht die Sache anschaulich. Aber selbst vermeintliche Übertreibungen werden nicht selten von der Realität eingeholt.
Zum Schluss noch eine Sorge und ein Spartipp: Für Letzteres ist ein Finanzminister wohl immer zugänglich, aber ich beginne mit der Sorge. Durch die grosse Migration landessprachlich und schulisch schlecht gebildeter Flüchtlinge wird es für unser Land eine Herkulesaufgabe werden, für diese Menschen adäquate Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, wenn unsere Staatsebenen nicht eine finanzielle Überbelastung erleben wollen. Es braucht deshalb meines Erachtens unbedingt auch eher niederschwellige Arbeitsplätze in der Industrie. Wir sollten dies immer vor Augen haben, wenn wir die Arbeit laufend verteuern. Die produzierende Wirtschaft braucht gute Rahmenbedingungen, um auch solche Arbeitsplätze in unserem Land bereitzustellen - zum Wohle und zum Nutzen aller in diesem Land Lebenden. Man kennt ja zum Beispiel auch die Problematik der älteren Arbeitslosen in diesem Land. Wir gehen nach meiner Ansicht mit diesen Überlegungen nicht selten zu sorglos um und geben dann wieder Gegensteuer mit weiter verteuernden Massnahmen und Vorschriften für die Wirtschaft, die öffentliche Hand und die Gesellschaft. Da wäre manchmal etwas weitsichtigeres Denken angebracht, im Parlament, aber sogar auch im Bundesratszimmer.
Nun noch zum Erfreulichen für den Finanzminister, zum Spartipp: Am 1. Mai 2019 habe ich mit separater Paketpost vom Bundesamt für Statistik ein mehrfarbiges Hochglanzheft erhalten - es ist dieses hier. (Der Redner zeigt eine Broschüre) Der Titel dieser teuren Dokumentation: "Kosten und Finanzierung des Verkehrs 2015". Mein Kurzkommentar dazu: Bingo! Wenn diese Erhebungen und Statistiken nicht früher vorliegen, stellen Sie diese doch einfach als Information ins Netz. Da braucht es keine Hochglanzprospekte und Hochglanzhefte und auch keine Separatpost. Sie sparen damit doppelt, beim Bund Kosten und bei mir Ärger.
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Wie Sie schon mehrmals gehört haben: Das Rechnungsergebnis 2018 ist tatsächlich erfreulich. Geplant haben wir einen Überschuss von rund 300 Millionen Franken. Schlussendlich sind es 3 Milliarden Franken, also etwa zehnmal so viel. 3 Milliarden Franken sind sehr viel Geld. Wenn wir das in Relation zum Gesamtbudget setzen, sind es 4 Prozent. Das relativiert das ein Stück weit und zeigt, dass wir heute mit einem Budget oder einer Rechnung von über 70 Milliarden Franken umgehen müssen.
Die Hauptgründe für diesen Überschuss liegen bei den höheren Einnahmen. Einerseits sind es Mehreinnahmen bei der direkten Bundessteuer, rund 900 Millionen Franken. Es geht insbesondere um Unternehmensgewinne, die entsprechend zu Buche schlagen. Zum andern sind es Mehreinnahmen bei der Verrechnungssteuer von 1,6 Milliarden Franken. Zu diesen 1,6 Milliarden Franken ist gleichzeitig anzuführen, dass wir hier finanzwirksame Rückstellungen vorgenommen haben. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass Rückforderungen im Raum stehen, die noch eintreffen werden. Dafür haben wir entsprechende finanzwirksame Rückstellungen verbucht.
Vielleicht kurz zur Verrechnungssteuer, die jedes Jahr ein Thema ist: Sie wissen, dass man die Verrechnungssteuer während drei Jahren zurückfordern kann. Kantone können das während fünf Jahren tun. Was Sie auf Ihrer Steuererklärung bei der Verrechnungssteuer abziehen, behandeln die Kantone, und sie haben dann während fünf Jahren die Gelegenheit, das Geld beim Bund zurückzufordern. Wir schätzen, dass die Kantone im Moment etwa eine Milliarde nicht zurückfordern, weil sie überliquid sind und diese Gelder dann zu Negativzinsen anlegen müssten. Das ist dieser eine Teil, dafür machen wir Rückstellungen.
Die Rückforderungen sind im letzten Jahr aber gewachsen. Es zeigt sich, dass diese Fristen ablaufen, und die Rückforderungen sind um 18,5 Prozent gestiegen. Wir werden wohl auch in den kommenden Jahren einen solchen Anstieg haben. Gleichzeitig sind aber die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer ebenfalls um 8 Prozent gestiegen. Inzwischen sind 90 Prozent der Verrechnungssteuereinnahmen dividendenbedingt, kommen also aus Dividenden. Das zeigt wieder, wie abhängig wir von den Grosskonzernen und vom Wirtschaftsverlauf sind.
Das positive Ergebnis bei der Verrechnungssteuer ist auch auf die US-Steuerreform zurückzuführen. Amerikanische Unternehmen können ihre Erträge steuerfrei in die USA zurücktransferieren. Wir haben einen Sockel von 5 Prozent, den wir behalten können. Diese 5 Prozent machen schätzungsweise 1,3 Milliarden Franken aus. Mit anderen Worten: Es wurden Gewinne im Umfang von 30 bis 40 Milliarden Franken als Folge der US-Steuerreform zurückgeführt. Es ist für uns sehr schwierig einzuschätzen, wie sich diese Zahlen entwickeln. Aber das gute Ergebnis bei der Verrechnungssteuer umfasst auch diesen Sonderfaktor der US-Steuerreform.
Die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer haben sich laufend erhöht. Wir haben dazu Modelle entwickelt und gehen eigentlich davon aus, dass wir jetzt eine Grenze erreicht haben und dass wir trotz allen Unwägbarkeiten relativ gut budgetieren können. Überraschungen im Ausmass, wie wir es in den letzten Jahren bei der Verrechnungssteuer hatten, schliessen wir eher aus. Vielleicht wird das Ergebnis im Jahr 2019 nochmals etwas positiver sein, als es im Budget vorgesehen war. Aber später in der Finanzrechnung werden wir etwa dort sein, wo wir sein sollten.
Das sind eigentlich die Hauptgründe dieses Überschusses: höhere Einnahmen bei der direkten Bundessteuer und höhere Verrechnungssteuereinnahmen. Es gibt weitere Abweichungen, die nicht so bedeutungsvoll sind. Die Mehrwertsteuereinnahmen liegen etwas tiefer, weil die Konjunktur flacher war, als wir es erwartet hatten. Wir budgetieren das aufgrund der Wirtschaftsprognosen, die nicht wir erstellen, sondern die wir vom Seco übernehmen. Andere Bereiche sind mehr oder weniger dort, wo sie im Budget waren. Das bietet keine grossen Überraschungen.
Es wurde durch den Kommissionssprecher darauf hingewiesen, dass die Rechnung auch die Korrekturen beinhaltet, die Sie letztes Mal gefordert haben. Einerseits waren das direkte Folgen der Verrechnungssteuer in der Rechnung 2017. Aber wir haben bis ins Jahr 2008 Korrekturen rückwirkend vorgenommen - bei der Bilanzierung, insbesondere bei Strassen- und Armeebauten. Das sind über hundert Projekte, die neu beurteilt werden mussten. Sie finden die Details dieser Anpassungen in Band 1 der Rechnung; ab Seite 128 ist das aufgelistet. Damit können wir davon ausgehen, dass die Rechnung 2018 diese Korrekturen und diesen Abschreibungsnachholbedarf entsprechend ausweist.
Mehr möchte ich zur Rechnung nicht sagen, der Kommissionssprecher hat es ausgeführt. Vielleicht noch zum Nachtragskredit: Er ist relativ klein, 75 Millionen Franken. Der grosse Posten sind 58,5 Millionen Franken Auszahlungen an die Verdingkinder, an diesen Fonds. Das ist nur eine Verschiebung, weil die Auszahlungen rascher erfolgen werden und die Forderungen schneller eingegangen sind, als wir eigentlich gedacht haben. Es sind also nicht zusätzliche Mittel, sondern es ist eine Verschiebung ins Jahr 2019. Wir haben das im Jahr 2020 entsprechend vorgesehen.
Noch zum Ausblick: Wir müssen uns, wenn wir diese Rechnung abnehmen, bewusst sein, dass wir wahrscheinlich am Ende einer Periode sind, die als ausserordentlich zu beurteilen ist. Wir hatten in den letzten zehn Jahren, während einer Phase, wie wir sie sonst eigentlich noch nie in diesem Ausmass hatten, ein überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum. Wir haben immer rund 1 Prozent mehr ausgegeben als das Wirtschaftswachstum. Weshalb war das möglich? Ein Grund waren die sinkenden Zinsen auf den Schulden. Herr Hösli hat das angetönt. Wir haben uns mit unseren Anleihen wesentlich günstiger finanziert. Wir liegen bei den Bundesobligationen heute im Durchschnitt bei 0,25 Prozent. Da liegt natürlich ein gewisses Explosionspotenzial, falls die Zinsen wieder einmal steigen sollten. Wir haben immerhin 100 000 Millionen Franken Schulden. Die Verzinsung von 100 000 Millionen Franken Schulden schlägt sich, wenn die Zinsen wieder steigen, nieder.
Der zweite Grund, warum wir bei den meisten Positionen immer mehr ausgeben konnten, ist das Sparpotenzial bei der Armee. Die Armee hatte als einziger Bereich in den letzten Jahren einen rückläufigen Ausgabenplafond. Das wurde erst jetzt wieder korrigiert. Aber es wurden eigentlich viele Ausgaben finanziert, indem wir bei der Sicherheit gespart haben. Das wird jetzt wieder korrigiert.
Zinsen und Sicherheit haben dazu geführt, dass wir mehr ausgeben konnten - und auch mehr ausgegeben haben -, als die Wirtschaft gewachsen ist. Ich sage das darum, weil wir in den nächsten Jahren wohl nicht mehr mit einer so guten Ausgangslage rechnen können. Schon in der Vergangenheit waren ja Sparpakete erforderlich, um den Konsum zu bezahlen. Wenn wir etwas vorwärtsblicken, dann zeigt sich, dass wir auch in den nächsten Jahren eher wieder in eine Phase kommen werden, in der wir den Franken dreimal und nicht nur zweimal umdrehen müssen. Unmittelbar sieht es zwar gut aus. Für nächstes Jahr haben wir einen Budgetüberschuss von 700 Millionen Franken geplant, für das Jahr 2021 im Moment einen von 1 Milliarde Franken. Diese Milliarde Überschuss entsteht, weil die Abschaffung der Heiratsstrafe verzögert wird. Wenn Sie dann dieser Vorlage zustimmen, sind wir praktisch bereits wieder im Sparmodus. Das heisst, wir haben keine Mittel für irgendwelche neuen Aufgaben.
Kommt dazu, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass wir, wenn die Wirtschaftsentwicklung so weitergeht, wie sich das abzeichnet - nämlich eher leicht rückläufig -, in der Finanzplanung die Einnahmen leicht nach unten korrigieren müssen. Im Moment sind wir in der Finanzplanung aufgrund der bestehenden Prognosen diesbezüglich noch relativ optimistisch. Aber damit möchte ich einfach sagen: Wir sollten uns nicht täuschen lassen von den vergangenen zehn guten Jahren. Diese haben dazu geführt, dass wir uns vieles geleistet haben, was wir uns in Zukunft in diesem Ausmass wohl nicht mehr leisten können. Das ist meine Hauptbotschaft für die nächsten Jahre.
Ich möchte noch auf die Bemerkungen von Herrn Ständerat Hösli eingehen. Diese zweckgebundenen Reserven, die wir haben, sind auf unser Finanzhaushaltgesetz zurückzuführen. Im Gegensatz zum Sprecher erachte ich das nicht als gefährlich. Denn es sind wirklich zweckgebundene Reserven für Projekte, die sich verzögert haben. Diese werden überwacht, einerseits selbstverständlich durch die Finanzverwaltung, andererseits aber auch durch die Finanzkontrolle. Das gibt hier etwas mehr Flexibilität. Das wünschen wir uns natürlich in der Verwaltung. Dass Sie das kritisch begleiten, gehört dann wiederum zu Ihren Aufgaben.
Zur Frage der Migration und der Belastung: Das ist tatsächlich ein Problem, das sich in den nächsten Jahren immer mehr auf die Gemeinden verschieben wird. Denn nach sieben Jahren sind die Gemeinden zuständig dafür. Wenn Sie die aktuellen Migrationszahlen anschauen, dann sehen Sie, dass wir heute einen grösseren Zuwachs bei den Migrationszahlen haben durch Geburten, die in der Schweiz erfolgen, und durch den Familiennachzug. Das wird gerade die Gemeinden noch enorm fordern, wenn es darum geht, diese Kosten dann auch aufzufangen und zu verteilen. Das haben wir auf dem Radar und besprechen das auch laufend.
Das zweite Problem, das Sie angesprochen haben, ist, dass wir neben Dienstleistungsarbeitsplätzen, die einen hohen Lohn generieren, auch Arbeitsplätze für Leute mit einer weniger guten Ausbildung brauchen. Dieses Problem ist bei uns erkannt. Im Moment sieht man zwar einen leichten Rückgang der Ausgaben für die Migration, aber sie verharren in Anbetracht der rückläufigen Asylzahlen, die wir haben, auf einem sehr hohen Niveau.
Zum Bericht des Bundesamtes für Statistik: Wir haben ein Sparprogramm. Wir sparen 6 Millionen Franken bei den Publikationen. Wir geben insgesamt in der Bundesverwaltung etwa 30 Millionen Franken für die ganzen Publikationen aus. Mit diesen 6 Millionen Franken, die wir einsparen, tue ich mich ebenso schwer wie Sie. Wir versuchen, immer mehr dazu überzugehen, solche Berichte auf dem Internet zu präsentieren, sie nicht mehr zu drucken. Dann können sie abgerufen werden. Wir müssen uns auch immer noch fragen, was ins Internet gehört und was in den Druck. Ich habe immer den Verdacht, dass wir sehr vieles machen, was kaum benutzt wird. Ich bin dankbar, wenn Sie mich bei diesen Fragen unterstützen. Ich habe den gleichen Ärger; den teile ich mit Ihnen.
Das wären meine Ausführungen. Ich möchte mich meinerseits ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit im Finanzbereich bedanken. Die Schweiz hat im internationalen Vergleich eine gute Rechnung, um die wir beneidet werden. Dafür ist einerseits sicher die Verwaltung verantwortlich. Andererseits ist es aber auch das Parlament, das im Bereich des Budgets sehr diszipliniert mitarbeitet.
Einfach ein kleiner Vergleich zum Schluss: Die Schulden des Bundes gemessen am Bruttoinlandprodukt betragen noch gut 14 Prozent. Das ist beispielsweise etwa ein Zehntel der Schulden Italiens. Italien ist vielleicht nicht gerade die Benchmark. Es gibt aber bei diesen 14 Prozent weitere Verbesserungsmöglichkeiten. Wir waren auch schon auf 10 Prozent.
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