02.5189
Torpedierung des Standortes St. Gallen
Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.
1. Es besteht kein Widerstand gegen eine rasche Verwirklichung des Baus des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen. Erste Kontakte zwischen der Projektleitung für den Aufbau der neuen Bundesgerichte und dem Standortkanton St. Gallen haben stattgefunden, und die Planung ist unverzüglich an die Hand genommen worden. Allerdings zeichnet sich gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan eine leichte Verzögerung ab.
2. Die Verzögerung lässt sich auf folgende Gründe zurückführen: Im Jahr 2000, d. h. im Vorfeld der Verabschiedung der Botschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege, war noch die Rede von einem möglichen Bezug des Gerichtes in den Jahren 2004/05. In der Botschaft zum Sitz des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28. September des letzten Jahres wird darauf hingewiesen, dass ein Bezug des neuen Gebäudes nicht vor dem Jahre 2005, sondern wahrscheinlich erst im Jahr 2006 erfolgen wird.
Mit der Verabschiedung des Verwaltungsgerichtsgesetzes ist aus heutiger Sicht nicht vor Ende 2003 zu rechnen. Es wird erst mit dem neuen Bundesgerichtsgesetz in Kraft gesetzt werden können. Zudem ist den Kantonen eine gewisse Zeit für die Anpassung ihrer eigenen Gesetzgebung zu geben. Das Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen und somit auch die Einsetzung des neuen Gerichtes werden daher kaum vor dem Jahr 2006 möglich sein.
3. Auf die parlamentarische Beratung der Gesetzgebungsvorlagen in den Räten hat der Bundesrat nur beschränkt Einfluss. Was die baulichen und finanziellen Massnahmen betrifft, wird er alles daransetzen, mit dem Standortkanton ins Einvernehmen zu kommen.
4. Der Bundesrat hat die Vorkehrungen getroffen, damit das Bundesverwaltungsgericht seine Tätigkeit mit der Inkraftsetzung des neuen Bundesgerichtsgesetzes aufnehmen kann.
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte eine Zusatzfrage.
Ist Ihnen bekannt, dass die Asylrekurskommission geltend macht, das Zusammentreffen verschiedener EDV-Plattformen im neuen Gericht werfe grosse Probleme auf und man müsse deshalb mit einem Umzug noch längere Zeit zuwarten?
Ist Ihnen bekannt, dass vonseiten des Bundes plötzlich zu hören ist, dass das neue Gebäude des Verwaltungsgerichtes zu wenig repräsentativ sei - obwohl man seit dem Standortentscheid in diesem Parlament einen konkreten Vorschlag auf dem Tisch hat?
Können Sie verbindlich zusagen, dass das neue eidgenössische Verwaltungsgericht seinen Betrieb in St. Gallen auch tatsächlich spätestens 2006 aufnehmen kann?
Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.
Zuerst zur letzten Frage, Herr Brunner: Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass wir auf die parlamentarische Beratung des Gesetzes keinen grossen Einfluss haben. Von der Beratung, Verabschiedung und Inkraftsetzung des Gesetzes wird es abhängen, wann das Bundesverwaltungsgericht seine Arbeit aufnehmen kann. Wir hoffen sehr, dass die Infrastruktur zu dem Zeitpunkt vorhanden sein wird, in dem das Gesetz in Kraft gesetzt werden kann.
Was den Standort selber betrifft, ist man im Parlament in der Tat davon ausgegangen, dass der Standort an der St. Leonhardstrasse sein wird. Wir haben allerdings in der Zwischenzeit erfahren, dass dort ein Projekt für einen normalen Bürotrakt geplant ist und nicht für ein Gebäude für ein Verwaltungsgericht. Diesbezüglich sind weitere Gespräche notwendig, weil das Projekt so, wie es vorliegt, sofort weitergeführt werden müsste. Weil schon mit dem Bau begonnen wurde, bevor mit den Behörden des Bundes entsprechende Gespräche geführt wurden, bestehen bestimmte Probleme.
Zur ersten Zusatzfrage, die Sie bezüglich der Asylrekurskommission gestellt haben: Mir ist nicht bekannt, dass die Asylrekurskommission hier geltend macht, dass es weitere Verzögerungen geben werde. Ich gehe von der Richtigkeit der Aussage aus, dass das Zusammenführen sämtlicher Rekurskommissionen und Beschwerdeinstanzen auch für die Informatik eine grosse Herausforderung darstellt. Dass dies aber zu einer Verzögerung führen sollte, wäre mir neu.