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Der Fraktionsstärke entsprechende Zusammensetzung des Büros des Nationalrates

46315 · Amtliches Bulletin

Vom 11. Juni 2019

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/46315/de/der-fraktionsstarke-entsprechende-zusammensetzung-des-buros-des-nationalrates

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Quelle

Geschäft: Der Fraktionsstärke entsprechende Zusammensetzung des Büros des Nationalrates (18.412)

18.412

Der Fraktionsstärke entsprechende Zusammensetzung des Büros des Nationalrates

Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Büchel Roland, Aeschi Thomas, Estermann)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Büchel Roland, Aeschi Thomas, Estermann)

Donner suite à l'initiative

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Gerne begründe ich meine parlamentarische Initiative 18.412, "Der Fraktionsstärke entsprechende Zusammensetzung des Büros des Nationalrates".

Worum geht es? Im Jahr 2018, im letzten Jahr, hatte das Büro des Nationalrates wie üblich vierzehn Mitglieder. Die Fraktionen waren wie folgt vertreten: die SVP-Fraktion mit drei Vertretern, die SP-Fraktion mit drei Vertretern, die FDP-Liberale Fraktion ebenfalls mit drei Vertretern, die CVP-Fraktion mit zwei Vertretern, die grüne, die grünliberale und die BDP-Fraktion mit je einem Vertreter. Es ist offensichtlich, dass aufgrund der wechselnden Zusammensetzung des Präsidiums - das sind die Präsidentin und die beiden Vizepräsidenten - gewisse Fraktionen im Büro des Nationalrates untervertreten sind, während andere Fraktionen eben übervertreten sind.

Solange das Büro unseres Rates einzig in organisatorischen und administrativen Belangen gemäss Artikel 35 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes und Artikel 9 des Geschäftsreglementes des Nationalrates tätig ist, kann eine Unter- respektive Übervertretung in Kauf genommen werden. Wenn nun aber das Büro, entgegen seinen in Artikel 35 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes und Artikel 9 des Geschäftsreglementes beschriebenen Aufgaben, zunehmend legislativ zu wirken beginnt, wie es zum Beispiel beim Vorstoss 18.403, "Pauschalregelung für die Bezüge der Ratsmitglieder", geschah, muss die Zusammensetzung des Büros entsprechend der Stärke der Fraktionen im Rat angepasst werden.

Die neue Regelung hätte ein Sitzverteilungsverfahren analog zu jenem in der Gerichtskommission zur Folge. Dort werden in einem ersten Schritt die Sitze nach der Fraktionsstärke zugewiesen, und in einem zweiten Schritt wird die Berücksichtigung aller Fraktionen sichergestellt. Damit kann eine der Fraktionsstärke entsprechende Zusammensetzung des Büros sichergestellt werden, ohne die Zahl der Büromitglieder zu erhöhen.

Ich danke für die Unterstützung dieses Vorstosses.

Büchel Roland Rino · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In den letzten zwei, drei Minuten hat sich die Anzahl der Anwesenden fast verdoppelt, deswegen werde ich zwei, drei Punkte, die Herr Aeschi erwähnt hat, wiederholen und sie nochmals klarmachen.

Was will die parlamentarische Initiative? Sie verlangt etwas, was in unserer Demokratie eigentlich selbstverständlich sein sollte. Sie will, dass ein sehr wichtiges Gremium des Parlamentes, nämlich das Büro des Nationalrates, entsprechend der Fraktionsstärke zusammengesetzt ist. Jede Fraktion soll Anspruch auf mindestens einen Sitz haben; das ist auch klar und unbestritten. Die Fraktionen sollen also auch im Büro angemessen vertreten sein.

Was heisst "angemessen"? "Angemessen" wären die gleichen oder zumindest ähnliche Verhältnisse, wie wir sie hier im Rat haben. Das Büro hat vierzehn Mitglieder. Nehmen wir die Zusammensetzung des letzten Jahres, ich sage es noch einmal, ganz bewusst: Die SVP-Fraktion hatte drei Sitze, die SP- und die FDP-Liberale Fraktion ebenfalls je drei Sitze. Die CVP-Fraktion hatte zwei Sitze, die grüne Fraktion, die grünliberale Fraktion und die BDP-Fraktion je einen. Nähme man den Schlüssel einer Dreizehnerkommission, so hätte die SVP fünf Sitze, bei einer Fünfzehnerkommission wären es gar sechs.

Nochmals: Das Büro hat vierzehn Mitglieder. Die SVP-Fraktion hatte im letzten Jahr drei Sitze und hat in diesem Jahr vier Sitze. Es ist evident, dass wegen der wechselnden Zusammensetzung des Präsidiums gewisse Fraktionen im Büro über- und andere untervertreten sind. So ist jetzt in diesem Jahr etwa die CVP-Fraktion im Büro klar untervertreten.

Sie sehen anhand dieses Beispiels: Durch diese Änderungen der Zusammensetzung kann jede Fraktion von einer Untervertretung betroffen sein. Dem könnte entgegengewirkt werden, wenn man ein Sitzverteilungsverfahren analog zum Verfahren in der Gerichtskommission - und analog heisst nicht zwingend "gleich" - anwenden würde. Dort werden die Sitze erstens nach Fraktionsstärke zugewiesen, und zweitens werden alle Fraktionen berücksichtigt.

Ich bin mir natürlich durchaus bewusst, dass die Gerichtskommission aus Mitgliedern des National- und des Ständerates zusammengesetzt ist und dass das einen Einfluss auf die Berechnung hat.

Bei parlamentarischen Initiativen geht es in der ersten Phase - und in dieser befinden wir uns - jeweils um die Grundsatzfrage, ob Handlungsbedarf besteht oder eben nicht. Gerade wenn man feststellt, dass das Büro, wie Kollege Aeschi es soeben erwähnt hat, tendenziell verstärkt legislativ tätig ist, besteht ein solcher Handlungsbedarf. Haben Sie keine Angst: Wir wären nicht an den exakten Initiativtext gebunden. Stimmen wir der parlamentarischen Initiative in dieser Phase doch zu, und erarbeiten wir eine Formel, welche eine ausgewogene Vertretung ermöglicht! Ich traue dem Büro zu, dass es diese Formel finden wird.

Graf-Litscher Edith · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion

Das Ratsbüro setzt sich grundsätzlich aus Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern zusammen. Dies sind die Ratspräsidentin, die erste Vizepräsidentin, der zweite Vizepräsident, die Fraktionspräsidien sowie die Stimmenzählenden. Dies ist so im Parlamentsgesetz verankert. Das tragende Element in der Zusammensetzung des Büros ist also die Funktion und nicht die Fraktionszugehörigkeit der Mitglieder.

Unter der Voraussetzung, dass das Büro nicht vergrössert wird und dass das Präsidium des Rates mit der Präsidentin, der ersten Vizepräsidentin und dem zweiten Vizepräsidenten sowie die Präsidentinnen und Präsidenten der Fraktionen darin vertreten sein sollen, ist eine proportionalere Vertretung, wie es der Initiant vorsieht, nicht umsetzbar. Die Minderheit hat die Zahlen des letzten Jahres präsentiert. Ich präsentiere Ihnen jetzt die aktuellen Zahlen zur Zusammensetzung des Büros: vier SVP-Sitze, drei SP-Sitze, drei FDP-Liberale-Sitze, ein CVP-Sitz, ein grüner Sitz, ein BDP-Sitz und ein GLP-Sitz.

Aufgrund der unterschiedlichen Zusammensetzung des Präsidiums schwankt der Anteil der Bundesratsparteien im Büro somit zwischen 7 und 29 Prozent. Bis anhin war dies im Büro nie ein Problem. Das Büro erachtet die Zusammensetzung des Gremiums als geeignet, um die ihm zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Es möchte deshalb daran festhalten. Insbesondere gilt es zu betonen, dass das Büro im Unterschied zu den Kommissionen aus Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern und nicht parteipolitisch zusammengesetzt ist, was sich auch in der Arbeitsweise des Büros niederschlägt.

Der Initiant schlägt für das Büro eine proportionalere Zusammensetzung vor, wie es in der Gerichtskommission der Fall ist. Diese verfügt mit insgesamt zwölf Mitgliedern über zwei Mitglieder weniger als das Büro. Um das Prinzip des Dreierpräsidiums und der Vertretung der Fraktionen einzuhalten, müsste die Anzahl Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler von vier auf zwei reduziert werden. Gemäss dem Proportionalitätsprinzip würden diese zwei Stimmen der SVP-Fraktion zugeteilt. Im Gerichtskommissionssystem käme die SVP-Fraktion bei einem Ja zur parlamentarischen Initiative ohne Präsidium auf drei Sitze, also auf 25 Prozent, und in den Jahren mit Präsidium auf vier Sitze, also auf 33 Prozent. Die Fraktionen von SP, FDP/die Liberalen und CVP wären in diesem System hingegen nur mit 8 Prozent ohne Präsidium bzw. mit 17 Prozent mit Präsidium vertreten.

Mit der heutigen Büroregelung verfügt die SVP-Fraktion dieses Jahr über 29 Prozent der Stimmkraft. In einer Fünfundzwanzigerkommission verfügt die SVP über 36 Prozent der Kommissionssitze.

Die einzige Möglichkeit, das Anliegen des Initianten umzusetzen und die Fraktionsstärke stärker wiederzugeben, wäre, die Anzahl der Büromitglieder zu erhöhen. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass 2015 eine Kommissionsinitiative der SPK-NR, die eine grössere Mitgliederzahl für das Büro wollte, scheiterte bzw. zurückgezogen wurde.

Das Büro empfiehlt Ihnen mit 10 zu 3 Stimmen, das Büro nicht aufzublähen und die bewährte jetzige Grösse und Zusammensetzung beizubehalten.

Büchel Roland Rino · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das Büro ist ein Vierzehnergremium. Aber es ist schon richtig: In Dreizehnerkommissionen wären es normalerweise fünf und in Fünfzehnerkommissionen sechs SVP-Vertreter. Es ist schon richtig, was ich dargelegt habe, oder?

Graf-Litscher Edith · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion

Tatsache ist einfach, dass die Zusammensetzung des Büros ändert, je nachdem, wie das Präsidium zusammengesetzt ist. Ich glaube, das ist wichtig. Wichtig ist aber auch, dass das Büro eben keine politische Organisation ist, sondern die Funktion hat, den Ratsbetrieb vorzubereiten.

Abstimmung

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La commissione propone di non dare seguito all'iniziativa. Una minoranza Büchel Roland propone di darvi seguito.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 64 Stimmen

Dagegen ... 115 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Schluss der Sitzung um 21.50 Uhr

La séance est levée à 21 h 50