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Offenlegung der Interessenbindungen von Richtern und Staatsanwälten
Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir haben jetzt beim vorangehenden Vorstoss die Lobbytätigkeit der Exekutive angeschaut. Sehr oft richtet sich der Fokus auf die Lobbytätigkeit der Legislative. Wo aber niemand hinschaut oder nur sehr wenige, das sind die Tätigkeiten der Judikative. In Zeiten, in denen das Bundesgericht Volksentscheide für ungültig oder Verordnungen für illegal erklärt, in solchen Zeiten muss der Fokus auch auf die Judikative gerichtet sein. Gerade weil ein Richter nur dem Amt und nur dem Recht verpflichtet ist, wie der Bundesrat richtig schreibt, ist es wichtig, dass auch die Interessenbindungen der Richterinnen und Richter bekannt sind. Nur das kann das Vertrauen der Bevölkerung in Gerichtsentscheide stärken, nur das führt dazu, dass Gerichtsentscheide allgemein akzeptiert werden und man nicht von Willkürjustiz und Mauscheleien spricht. Wir wissen, die Schweiz ist ein kleines Land, und der juristische Kuchen in der Schweiz ist noch kleiner. Es kommt nun mal vor, dass der Richter und der Anwalt im gleichen Golfclub, im gleichen Rotary-Club oder sonst in einem Club sind. Der Bürger denkt dann, es könnte auch vorkommen, dass die über seinen Fall sprechen.
Es ist nicht so, dass wir hier völliges Neuland betreten würden. Es ist so, dass im Kanton St. Gallen - in unserem Kanton, Frau Bundesrätin - und auch im Kanton Zürich diese Regel bereits eingeführt worden ist, und zwar mit Erfolg. Man sagt, zur Stärkung der Justiz, zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz sollen diese Interessen offengelegt werden. Es ist heute eben nicht so, dass alle Interessen einfach nicht vereinbar wären.
Ich war lange genug in der Gerichtskommission, um zu wissen, wie politisch auch Richterwahlen sind. Da werden zwar zuerst nur Leute angehört, die die Grundbedingungen erfüllen. Aber die Fragen, die dann in der Gerichtskommission gestellt werden, sind hochpolitisch. Da ist kaum je eine unpolitische Frage gekommen. Da interessiert es eben doch, in welcher Partei ein Richter ist, es interessiert, in welchem Gesellschaftsclub ein Richter ist, es interessiert, wo ein Richter sich sonst noch betätigt, auch bei den Ämtern, die zugelassen sind.
Wenn schon Kantone bei Kantonsrichtern diese Transparenz einführen, bitte ich Sie, erst recht auf der Bundesebene diesem Anliegen zuzustimmen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Der Motionär wünscht für die Mitglieder der eidgenössischen Gerichte sowie für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Bundes ein Register über Interessenbindungen. Es gehört zu den Fundamenten unseres Rechtsstaates, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften ihre Arbeit unabhängig ausüben müssen. Gemäss Artikel 191c der Bundesverfassung sind die richterlichen Behörden in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet. Die Gesetzgebung über die eidgenössischen Gerichte verbietet den Richterinnen und Richtern aussergerichtliche Tätigkeiten, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten des Bundes sind nach dem anwendbaren Bundespersonalgesetz Nebenbeschäftigungen immer unzulässig, wenn Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden können. Die Gesetzgebung auf Bundesebene ist hier also klar. Zudem müssen Behördenmitglieder, die in einer Angelegenheit als befangen erscheinen könnten, nach der Verfassung und den Verfahrensgesetzen des Bundes von Amtes wegen in den Ausstand treten.
Angesichts dieser bestehenden strengen Regelungen besteht kein Bedarf, für die Mitglieder der eidgenössischen Gerichte sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Bundes gesetzlich ein Register über Interessenbindungen vorzusehen. Der Nutzen eines solchen Registers wäre gering, der Aufwand für eine zeitgemässe, wirklich aktuelle Registerführung hingegen unverhältnismässig gross.
Noch ein Wort zu Nationalrat Lukas Reimann, der das Auswahlverfahren in der Gerichtskommission angesprochen hat. Ich war dort nie dabei, aber wir müssen doch einfach sehen: Wir sind alle nicht wertfrei; wir vertreten alle Interessen in dem Sinne, dass wir alle geprägt sind. Wir sind geprägt, vielleicht durch unser Geschlecht, durch unsere Herkunft, durch die Ausbildung, die wir genossen haben, durch das Umfeld, in dem wir aufgewachsen sind; all das prägt uns. Die Richterinnen und Richter sind ja auch Mitglied einer Partei, und das gibt auch ein Indiz für eine Werthaltung. Also so zu tun, wie wenn wir alle neutrale Personen wären, die nie und nirgendwo durch die Erziehung, durch die Umwelt, durch das Umfeld beeinflusst - und damit meine ich geprägt - wurden, wäre wahrscheinlich vermessen. Es ist bei Ihnen so, Herr Reimann, es ist bei mir so, es ist bei allen Menschen so; alle sind auch das Produkt ihrer Erfahrungen, ihrer Prägungen, ihrer Umwelt, ihrer Ausbildung usw.
Abstimmung
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 82 Stimmen
Dagegen ... 89 Stimmen
(4 Enthaltungen)