19.001
Geschäftsbericht des Bundesrates 2018
Fiala Doris · Mit-F · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Es freut mich sehr, mit Ihnen den Geschäftsbericht des Bundesrates zu behandeln, den die Geschäftsprüfungskommission wie jedes Jahr im Mai mit den Bundesräten und Bundesrätinnen beraten hat. Der Ständerat hat diesen Bericht bereits vorher, am 13. Juni 2019, behandelt. Die GPK-NR und die GPK-SR hatten die Möglichkeit, die Exekutive, also unsere Landesregierung, zu allen relevanten Themen anzuhören und zu befragen. So viel vorweg.
Als Präsidentin der GPK-NR darf ich Ihnen beantragen, den Geschäftsbericht des Bundesrates 2018 zu genehmigen. Zum Berichtsjahr hat die GPK insgesamt 19 Sitzungen, 67 Sitzungen von Subkommissionen beziehungsweise Arbeitsgruppen und 11 Sitzungen der Geschäftsprüfungsdelegation abgehalten. Insbesondere verweise ich darauf, dass wir zwei Querschnittthemen behandelt haben: Erstens haben wir uns der Frage gewidmet, wie einzelne Departemente mit Kritik unserer Bürgerinnen und Bürger und sogenannten Aufsichtsbeschwerden umgehen. Zweitens haben wir uns mit dem Reporting über die Ferien- und Zeitguthaben der Topkader des Bundes auseinandergesetzt. Hintergrund hierfür waren riesige Guthaben, die angehäuft werden. Die Auswertung dazu steht in der GPK noch aus.
Weiter freut es mich, dass im Anschluss an meine einleitenden Ausführungen Kollegin Ida Glanzmann, Subkommissionspräsidentin EDA/VBS, unter anderem zur Umsetzung der Cyberdefence im VBS und zum Kernwaffenverbotsvertrag sprechen wird. Nationalrätin Feri ihrerseits berichtet aus dem EFD/WBF; Stichworte hierfür sind ETH, Kriegsmaterial und Finma. Kollegin Piller Carrard wird zu Ihnen betreffend EJPD/Bundeskanzlei sprechen.
Aufmerksamen Zuhörerinnen und Zuhörern wird es nicht entgangen sein, dass die Subkommission EDI/UVEK fehlt, denn hier hat ein Wechsel von unserem langjährigen und geschätzten Kollegen Stahl zu Kollege de Courten eben erst stattgefunden.
Besonders zuversichtlich erlaube ich mir, Ihnen heute ein paar Worte zum Risikoreporting zuhanden des Bundesrates zu sagen. Seit Jahren durfte ich als Mitglied der Arbeitsgruppe Risikoreporting die Entwicklung der Tätigkeit und Expertise beobachten. Die GPK begleitet diesen Prozess eng, und ich bin stolz darauf, öffentlich berichten zu dürfen, dass grosse Fortschritte sowohl in der Expertise als auch in der Methodik zu verzeichnen sind.
Risiken haben ja meist globale Dimensionen. Diesem Umstand wird in hohem Masse Rechnung getragen. Der Bericht vom 30. Januar 2018 verweist auf sechs Empfehlungen an den Bundesrat, unter anderem darauf, dass der Bottom-up-Ansatz durch einen Top-down-Ansatz ergänzt werden sollte und einheitliche Kriterien der Risikobeurteilung erfasst und gelebt werden müssen. Gemäss Handbuch wird ein Risiko heute insbesondere durch folgende Parameter definiert:
1. finanzielle Auswirkungen;
2. Personenschäden;
3. Beeinträchtigung der Reputation;
4. Beeinträchtigung von Geschäftsprozessen;
5. Auswirkungen auf die Umwelt.
Das Ziel besteht darin, dass Departemente die Analysen der Auswirkung einheitlich, transparent und ganzheitlich festhalten. Das positive Fazit enthält trotz allem auch ein Fragezeichen, inwiefern nämlich der Bundesrat das Risikoreporting und -management effektiv als Führungs- und Steuerinstrument nutzt. Last, but not least werden fehlende Möglichkeiten der Einflussnahme als risikoausschliessendes Element, fehlende finanzielle Ressourcen sowie fehlende Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme explizit behandelt und mit konkreten Empfehlungen beantwortet.
Auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos nicht immer beeinflusst werden kann, gilt es, über das Risikomanagement sicherzustellen, dass Massnahmen ergriffen werden, um potenziellen Schaden einzugrenzen und auf das Minimum zu reduzieren. Die Krisenfrüherkennung als zentraler Aspekt des Risikomanagements findet angemessene Erwähnung. In diesem Zusammenhang danke ich nicht nur für die äusserst professionelle Führung der Geschäfte durch die Sekretariate, sondern auch den Generalsekretärinnen und Generalsekretären sowie selbstverständlich auch dem Bundesrat für die herausragende Zusammenarbeit gerade auch bei schwierigen Fragen.
Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, danke ich bereits jetzt für die Genehmigung des Geschäftsberichtes des Bundesrates 2018.
Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Ich habe die Berichterstattung für das EFD und das WBF übernommen. Zuerst spreche ich zur ETH.
Im Februar 2017 wurde die Schulleitung der ETH Zürich von den Ombudspersonen und von anderen ETH-Angestellten über Vorwürfe mehrerer Doktorierender gegen eine Professorin informiert. Gemäss den Vorwürfen soll die Professorin des Instituts für Astronomie der ETH Zürich gegenüber vielen ihrer Doktorierenden ein unangemessenes Führungsverhalten an den Tag gelegt haben. Sie erinnern sich an die verschiedenen Medienberichte. Die Subkommission EFD/WBF des Ständerates beschäftigt sich seit Ende 2017 mit diesem Thema. Seit die ETH Zürich dem ETH-Rat die Entlassung von Professorin Marcella Carollo beantragt hat, nahm die mediale Aufmerksamkeit stark zu. Einerseits behauptet Frau Carollo, sie sei im Verfahren nicht angemessen behandelt und einbezogen worden. Andererseits erhob eine andere Professorin, Frau Ursula Keller, Vorwürfe zur Vergabe der finanziellen Mittel unter den Instituten sowie zur Transparenz über die Mittelzuteilung im Physikdepartement der ETH Zürich. Gleichzeitig äusserte sie auch allgemeine Vorwürfe gegen die ETH Zürich und sprach dabei von Korruption, Sexismus sowie Amts- und Machtmissbrauch. Sie konnten das alles lesen.
Die GPK sind weder für die Beurteilung von Personalangelegenheiten im Allgemeinen noch für Einzelfälle zuständig. Ausserdem werden sie bei den verselbstständigten Einheiten nur tätig, wenn qualifizierte und konkrete Hinweise auf Mängel vorliegen, die das ordnungsgemässe Funktionieren der Einheit gefährden könnten. Zu den Vorwürfen von Frau Keller ist zudem festzuhalten, dass im Auftrag des ETH-Rates eine Administrativuntersuchung durchgeführt wird.
Das Gespräch mit den Vertretungen der ETH war intensiv. Wir sind zur Überzeugung gelangt, dass es an der ETH einen Kulturwandel braucht, und konnten uns versichern lassen, dass die zuständigen Personen die Angelegenheit sehr ernst nehmen. Die Subkommission des Ständerates wird das Thema weiterhin begleiten.
Zur Kriegsmaterialausfuhr: Der zuständigen Subkommission der GPK wird jährlich ein vertraulicher Bericht über Kriegsmaterialausfuhren zugestellt. Es gab in diesem Jahr keine grösseren Themenkomplexe, welche aus Sicht der Oberaufsicht zu behandeln gewesen wären. Trotzdem konnten wir Fragen klären im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung über Schweizer Handgranaten und Sturmgewehre, welche angeblich im Jemen-Krieg verwendet worden sind. Ebenso konnten wir mit Bundesrat Parmelin Fragen im Zusammenhang mit den Bewilligungskriterien für die Ausfuhr von Kriegsmaterialien, dem Vergleich der Rechtsgrundlagen in der Schweiz mit jenen anderer Staaten, Ausfuhrzahlen und anderem intensiv diskutieren.
Wir haben auch über die Ruag und über die verschiedenen Tochterfirmen der Ruag im Ausland gesprochen. Es interessierten insbesondere die Einflussmöglichkeiten des Bundes auf die Geschäftstätigkeiten der Ruag und ihrer Tochterfirmen. Am schwierigsten erscheint es, die Tochterfirmen der Ruag zu kontrollieren und zu überprüfen, ob sie unsere Grundsätze, welche verbindlich sind, auch wirklich einhalten. Die Subkommission wird das Thema weiterhin mindestens einmal jährlich verfolgen und kritisch hinschauen.
Zur Finma: Die Finma hat drei Haupttätigkeiten: Aufsicht, Rechtsdurchsetzung und Regulierung. Die Finma hat die Methode der risikobasierten Aufsicht in allen Aufsichtsbereichen - Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Märkten - etabliert. Die Risikoorientierung war und ist die einzig mögliche logische Herangehensweise, um mit den beschränkten Aufsichtsressourcen eine maximale Wirkung zu erzielen. Je grösser das Risiko oder je problematischer das Verhalten, desto intensiver ist die Aufsicht.
Zur Rechtsdurchsetzung: Öffentlich bekannte Meilensteine waren der Abschluss des Verfahrens gegen die Credit Suisse und deren US-Cross-Border-Geschäft sowie zu deren Geldwäschereibekämpfung und des Verfahrens gegen die UBS, ebenfalls wegen des US-Cross-Border-Geschäfts, wegen nicht autorisierter Handelsaktivitäten des Händlers Adoboli, wegen der Libor-Manipulationen oder wegen Devisenmanipulationen. Nicht zu vergessen sind die Fälle im Zusammenhang mit der Governance bei Unternehmen wie Raiffeisen oder verschiedenen grösseren Versicherungen. Alle diese Verfahren haben zu klaren Verbesserungen der internen Organisation dieser Unternehmen geführt. Wichtige Fälle gab es aber nicht nur bei grossen Unternehmen, sondern auch bei kleineren.
Zur Finanzmarktregulierung: Die Anhebung des Sicherheitsniveaus für systemrelevante Banken hat nachweislich zu einer höheren Stabilität im gesamten Schweizer Finanzsektor geführt. Für die Stabilität des Finanzsektors und der Schweizer Volkswirtschaft insgesamt ist auch die Abwicklungsfähigkeit systemrelevanter Finanzinstitute zentral. Die beiden Grossbanken haben strukturelle Anpassungen vorgenommen, die ihre Sanierungs- und Abwicklungsfähigkeit verbessert haben. Die GPK hat im Sinne der Oberaufsicht auch bei der Finma keinen Handlungsbedarf erkennen können.
Gerne schliesse ich mich dem Dank der Präsidentin, Doris Fiala, an das GPK-Sekretariat, die Verwaltung und auch den Bundesrat an.
Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Als Subkommissionspräsidentin berichte ich Ihnen über einige Geschäfte der Subkommission EDA/VBS. Eines der wichtigsten Geschäfte in diesem und im nächsten Jahr ist bestimmt Air 2030. Obwohl wir sonst immer zurückschauen bei unseren Berichten, hat die Vorsteherin des VBS, Bundesrätin Viola Amherd, dieses wichtige Geschäft auch in der GPK präsentiert. Air 2030 besteht aus den beiden Projekten "Neues Kampfflugzeug" und "Bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite" (Bodluv). Die beiden Seiten, die technisch-kommerzielle Seite mit den Offerten, Erprobungen und Evaluationen und die politische Seite der Entscheidfindung mit dem Referendum, sind für den Kauf der Kampfflugzeuge sehr wichtig. Die Erprobung der Kampfflugzeuge war für Juni vorgesehen. Ein Anbieter - dies meine Anmerkung als Berichterstatterin - musste sich zurückziehen, weil er den Anforderungen der Erprobung nicht gerecht wurde.
Zum System Bodluv sind bisher zwei Offerten eingegangen, eine aus den USA und eine aus Frankreich. Israel hat auf eine Offerte verzichtet. Diese Systeme werden im Spätsommer getestet. Die Expertenberichte von Herrn Claude Nicollier, der sich für die Kampfjetbeschaffung ausgesprochen hat, von Herrn Kurt Grüter, der Offsetgeschäfte von maximal 60 Prozent favorisiert, und ein zusätzlicher Bericht über die Sicherheitslage haben die Vorsteherin des VBS in ihrer Haltung zum Vorgehen bei der Beschaffung der beiden Systeme bestätigt, das heisst, dem Parlament einen Planungsbeschluss über die Luftwaffe und eine separate Botschaft über die Beschaffung von Bodluv über das normale Rüstungsbudget vorzulegen.
Im Weiteren berichte ich über die Umsetzung der Cyberdefence im VBS: Während langer Zeit begleitete die Verwaltung unsere Subkommission in Bezug auf die Cyberattacke auf die Ruag. Das VBS wurde in diesem Bereich sensibilisiert und erarbeitete darauf den Aktionsplan Cyberdefence. Das GS-VBS übernimmt nun die strategische Umsetzung dieses Plans im VBS. Es gibt dazu verschiedene Teilprojekte. Als Pilotprojekt gibt es neu einen Lehrgang Cyberdefence, welcher im Sommer 2018 erfolgreich gestartet ist. Die ersten Unteroffiziere werden im Sommer 2019 ihre Ausbildung absolviert haben und Anfang 2020 die Prüfung mit dem eidgenössischen Diplom zum Experten Cybersecurity abschliessen.
Mit der Cyberübung Locked Shields 2018-2019 konnten Fortschritte im Bereich der taktischen Abwehr von Cyberangriffen sowie der Zusammenarbeit mit VBS-externen Partnern auf strategischer Stufe erzielt werden. Die Übung Cyberpakt wird jährlich zusammen mit den Partnern aus dem EFD, dem EDA und dem EJPD durchgeführt. Seit Anfang 2019 wird durch die Armasuisse das Projekt Cybercampus umgesetzt. Dort wird zusammen mit Hochschulen, der Industrie und den Betreibern kritischer Infrastrukturen die Schaffung einer Antizipationsplattform, der Aufbau eines technischen Kompetenznetzwerkes, die Erhöhung der technischen Interoperabilität zwischen den Partnern und das Management der nötigen Talente als Ziel verfolgt.
Beim letzten Geschäft möchte ich mich noch kurz auf das EDA beziehen. Der Kernwaffenverbotsvertrag war bei der Berichterstattung des Vorstehers, Bundesrat Ignazio Cassis, ein Thema. Er führte uns dazu aus, dass beim interdepartementalen Expertenbericht die Nachteile eines Beitritts überwiegen. Der Bundesrat hat darum, entgegen dem Parlament, das eine Motion Sommaruga Carlo angenommen hat, beschlossen, den Vertrag vorerst nicht zu unterzeichnen, sondern an den Staatenkonferenzen als Beobachterin teilzunehmen, immer mit dem Bezug auf die Neutralität der Schweiz.
Der Bundesrat hat vorgesehen, diesen Vertrag 2025 neu zu beurteilen. In der Zwischenzeit und wohl nicht zuletzt unter Druck des Parlamentes hat der Bundesrat dies nochmals angeschaut und will 2020 eine erneute Standortbestimmung vornehmen. Die GPK wird dies kritisch begleiten.
Als Präsidentin der Subkommission EDA/VBS bedanke ich mich an dieser Stelle bei den beiden Departementen für die immer sehr gute Zusammenarbeit und dafür, dass wir kritische Fragen nicht nur stellen konnten, sondern auf sie auch Antworten erhielten.
Piller Carrard Valérie · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Pour présenter le rapport de gestion du Conseil fédéral 2018, en particulier les thèmes de la sous-commission DFJP et Chancellerie, j'ai choisi d'aborder deux thèmes, à savoir le vote électronique et la lutte contre le terrorisme, qui ont été traités lors de la séance de la Commission de gestion de notre conseil les 13 et 14 mai derniers. Le vote électronique s'inscrit dans l'objectif 3 du Conseil fédéral: "La Suisse crée les conditions-cadres nécessaires pour que la numérisation puisse contribuer à garantir et à accroître la prospérité". Cet objectif a été considéré comme "atteint en majeure partie".
Le Conseil fédéral a décidé, le 19 décembre dernier, d'ouvrir la consultation sur la mise en exploitation du vote électronique comme troisième canal de vote. Une révision partielle de la loi fédérale sur les droits politiques doit mettre fin à l'actuelle phase d'essai et créer une base légale solide pour l'e-voting.
Le 13 mai 2019, la Commission de gestion s'est entretenue avec le chancelier de la Confédération. Monsieur Thurnherr a rappelé que le canton de Genève avait annoncé qu'il cesserait l'exploitation de son système de vote électronique dès 2020, par manque de moyens financiers. A cette date, il ne restera donc qu'un prestataire d'e-voting, à savoir la Poste, à moins qu'un nouveau prestataire de vote électronique s'annonce d'ici là, ce qui n'est pas impossible. Le chancelier de la Confédération a balayé l'exigence, formulée à plusieurs reprises, que l'Etat devienne lui-même prestataire de vote électronique, en rappelant que l'Etat n'est pas informaticien, comme l'ont montré les mauvaises expériences faites dans le canton de Genève.
En février et mars derniers, la Poste a donc soumis son système à de larges tests, en mettant son code source à disposition du public. Suite à cela, 3200 personnes, dont 75 pour cent à l'étranger, ont tenté de pirater le système en s'y introduisant ou en le manipulant de manière invisible. Ces essais de piratage ont mis en évidence deux failles majeures: l'une permet de modifier le vote sans laisser de trace, et l'autre de savoir qui a voté. Le système de vote électronique de la Poste a donc été jugé insuffisant par le Conseil fédéral, qui lui a demandé de l'améliorer pour remplir les exigences légales.
En conséquence, la Poste a repoussé l'introduction du vote électronique prévu le 19 mai dans certains cantons. Elle a demandé à plusieurs acteurs clés d'examiner jusqu'à fin mai ce qu'il faudrait changer ou réparer dans le code source.
Le chancelier de la Confédération prévoit de soumettre avant la fin juin ses propositions de mesures supplémentaires au Conseil fédéral. Mais il critique d'ores et déjà la proposition de n'autoriser le vote électronique qu'aux Suisses de l'étranger, car elle n'est pas cohérente: soit le système est sûr pour tout le monde, soit il ne l'est pas, mais il ne peut pas l'être uniquement pour les Suisses de l'étranger.
La sous-commission compétente de la Commission de gestion va continuer le traitement de ce dossier et le suivre attentivement.
Le deuxième thème concerne la lutte contre le terrorisme. La lutte contre le terrorisme constitue l'objectif 15 du Conseil fédéral: "La Suisse prévient la violence, la criminalité et le terrorisme et lutte efficacement contre ces phénomènes". Il est, lui aussi, considéré comme "atteint en majeure partie".
Le 14 septembre 2018, le Conseil fédéral a adopté un projet, accompagné d'un message, sur le renforcement des normes pénales contre le terrorisme et le crime organisé, avec notamment une norme pénale sanctionnant le recrutement, l'entraînement et les voyages à des fins terroristes, ainsi que le financement de ces voyages.
Le 13 mai 2019, la Commission de gestion s'est entretenue avec la ministre responsable du Département fédéral de justice et police. Madame Keller-Sutter a souligné qu'en 2018, le Conseil fédéral avait publié trois messages en matière de lutte contre le terrorisme et que la menace terroriste reste accrue en Suisse comme dans toute l'Europe.
Elle a expliqué la décision du Conseil fédéral de ne pas mener une politique de rapatriement active envers les ressortissants suisses adultes partis faire le djihad. L'argument prioritaire est la sécurité de la Suisse, qui, justement, en cas de rapatriement de ces personnes, se trouverait menacée. D'ailleurs, Madame la conseillère fédérale Keller-Sutter a rappelé qu'aucun Etat européen ne rapatrie ses combattants adultes et qu'il n'existe pas de droit au rapatriement dans un tel cas.
La situation est par contre différente pour les mineurs, qui sont soumis à la Convention relative aux droits de l'enfant et dont les cas font l'objet d'un examen individuel. Mais la question est compliquée, car concernant par exemple le conflit en Syrie, la Suisse devrait passer un accord avec le Kurdistan occidental alors qu'elle ne l'a pas reconnu. De plus, pour rapatrier un enfant, l'accord des parents est nécessaire si l'on ne veut pas courir le risque d'être accusé de kidnapping. Le rapatriement des mineurs fait actuellement l'objet d'un examen au Département fédéral des affaires étrangères et est étroitement discuté avec les responsables de la Croix-Rouge.
Je tiens encore à remercier l'ensemble du secrétariat de la Commission de gestion pour son excellent travail et sa collaboration sans faille.
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Ich gehe gerne auf einige Punkte unseres Geschäftsberichtes ein und nehme auch noch zu aufgeworfenen Fragen Ihrer Referenten Stellung.
Der Bundesrat hat für die Arbeit drei Leitlinien aufgestellt. Die erste heisst: "Die Schweiz sichert ihren Wohlstand." Was haben wir hier erreicht?
Wir haben die Steuervorlage 17, die Unternehmenssteuerreform, durchgebracht. Das Volk hat dieser zugestimmt. Sie haben diese mit der AHV-Finanzierung angereichert. Damit haben wir auch in Bezug auf die AHV-Finanzierung einen kleinen Schritt hin zur Absicherung getan - mit Betonung auf "kleinen Schritt": Die Altersvorsorge und die AHV werden uns auch in Zukunft noch heftig beschäftigen.
Im Bereich der Informatik ist ein grosses Projekt unterwegs zu Ihnen; das haben wir schon in den Kommissionen diskutiert. Es ist eigentlich die Ablösung der gesamten Software der Verwaltung. Das Projekt heisst Superb, und die Kosten werden im Moment inklusive Eigenleistungen auf insgesamt 980 Millionen Franken geschätzt. Sie werden die Botschaft gegen Ende dieses Jahres erhalten. Das soll dann die Voraussetzung schaffen, um digitalisierte Prozesse in der Verwaltung einzuführen und damit auch langfristig Einsparungen zu erzielen.
In der Agrarpolitik hat der Bundesrat die Vorlage AP 2022 plus in die Vernehmlassung geschickt. Hier können Sie demnächst mit der definitiven Botschaft rechnen, die dann nächstes Jahr bei Ihnen in den Räten beraten werden kann.
In Bezug auf die digitale Schweiz hat der Bundesrat eine entsprechende Strategie verabschiedet. Auch in diesem Bereich steht uns, in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des föderalistischen Systems - also mit Kantonen und Gemeinden - wie auch mit der Privatwirtschaft, eine sehr grosse Arbeit bevor.
Betreffend Cybersicherheit, die ja ein Anliegen von Ihnen ist, sind wir daran, dieses Cybersicherheitszentrum aufzubauen. Wir haben letzte Woche den Cyberdelegierten gewählt und sind in einem engen Austausch mit der Privatwirtschaft und mit der Wissenschaft. Die Fülle an Aufgaben, die hier zu lösen ist, wird uns aber noch lange beschäftigen. Ich denke, dass wir jetzt ein Commitment gefunden haben, um alle im gleichen Boot zu haben.
In Bezug auf die Aussenwirtschaftspolitik hat der Bundesrat 2018 das Freihandelsabkommen mit Indonesien unterzeichnet, und wir haben die Kontakte mit den USA intensiviert. Die Aussichten, dass wir auch mit den USA ein Freihandelsabkommen abschliessen können, sind eindeutig besser geworden. Wir sind hier optimistisch. Eine Erweiterung des Freihandelsabkommens mit China steht ebenfalls zur Diskussion. Das Gleiche gilt in Bezug auf eine Aufwertung des Freihandelsabkommens mit Japan.
Die Europapolitik ist eine Geschichte, die wir dieses Jahr und wohl auch noch nächstes Jahr weiterschreiben. Ich glaube, es macht keinen Sinn, hier zusätzliche Ausführungen zu machen. Sie haben dieses Geschäft letzte Woche im Zusammenhang mit den Motionen diskutiert und werden es sicher auch demnächst weiter diskutieren. Angekündigt wurde, dass die Schweiz jetzt wegkommt von der grauen Liste der Länder, die in Steuerfragen nicht kompatibel sind. Das ist im Oktober der Fall. Offen ist im Moment die Äquivalenz der Börse, da warten wir auf einen Entscheid der EU.
Im Bereich der Bildungspolitik hat der Bundesrat ein neues nationales Forschungsprogramm zum Thema digitale Transformation verabschiedet, das im Bereich der neuen Technologien das Wissen und das Know-how der Schweiz wieder fördern soll.
In der Verkehrspolitik hat der Bundesrat 2018 die Botschaft zum Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2035 verabschiedet, und Sie haben diesen bereits fröhlich aufgestockt, wenn ich dem so sagen kann.
In der Energiepolitik ist die zweite Etappe für den Sachplan geologische Tiefenlager erfolgt. In der dritten Etappe werden nun die drei noch verbliebenen Standorte geprüft.
In der Umweltpolitik wurde der Bericht Umwelt Schweiz 2018 verabschiedet.
Die zweite Leitlinie des Bundesrates heisst: "Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit."
In der Medienpolitik hat Ihnen der Bundesrat in diesem Zusammenhang das Bundesgesetz über elektronische Medien zugestellt, das im Moment in den Kommissionen etwas in den Seilen hängt; dies ist mein Eindruck, wenn ich die entsprechenden Protokolle lese. Sie werden dieses Jahr darüber entscheiden.
In der Familienpolitik haben wir Ihnen eine bescheidene Vorlage für höhere Steuerabzüge für Drittbetreuungskosten zugestellt, die im Moment beraten wird. Diese sollen es ermöglichen, dass auch Gutverdienende nicht allzu sträflich benachteiligt werden, wenn sie in den Arbeitsprozess zurückkehren. Dieses Geschäft werden Sie sicher im Herbst weiterbearbeiten.
In Sachen internationales Genf - das ist sozusagen die Visitenkarte der Schweiz gegen aussen - haben wir die Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren verabschiedet und stehen im Übrigen auch mit den entsprechenden Organisationen in einem engen Kontakt. Genf bleibt für die Schweiz eine wichtige Plattform, um sich international darzustellen und über internationale Kontakte zu verfügen.
In der Entwicklungspolitik haben wir die Botschaft verabschiedet. Sie sieht vor, dass man sich fokussiert, auf Länder konzentriert und dort auch die wirtschaftliche Entwicklung mitberücksichtigt und in den Vordergrund stellt. Das werden Sie demnächst auch beraten können.
In der Sportpolitik hat der Bundesrat 2018 die Botschaft zur Genehmigung des revidierten Übereinkommens des Europarates gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen verabschiedet. Dieses Übereinkommen setzt vermehrt auf präventive Massnahmen. Das Thema ist ja gerade in den letzten Monaten wieder aktuell geworden.
Wir kommen zur dritten Leitlinie, die heisst: "Die Schweiz sorgt für Sicherheit und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt."
In der Sozialpolitik werden Sie demnächst das letztes Jahr erarbeitete Paket AHV 21 zur Stabilisierung der AHV erhalten, als Ergänzung zum Finanzierungsschritt mit der Steuerreform.
Bei den Gesundheitskosten haben wir ein Programm zur Dämpfung der Kosten verabschiedet. Das sollte sich in den nächsten Jahren dämpfend auswirken.
In der Migrationspolitik hat der Bundesrat 2018 ein Geschäft im Rahmen des Ausländergesetzes verabschiedet. Die Vorlage soll die Durchsetzbarkeit des Verbots von Reisen in Heimat- und Herkunftsstaaten der Flüchtlinge verbessern.
Bei der Bekämpfung der Kriminalität haben wir eine Botschaft zur Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums und der organisierten Kriminalität verabschiedet.
In der Sicherheitspolitik werden Sie demnächst die Botschaft zu einem Planungskredit zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge erhalten. Hier ist anzumerken, dass die Beschaffung dieser neuen Flugzeuge in der Finanzplanung bis 2030 eingereiht ist. Es braucht also keine zusätzlichen Massnahmen, um diese entsprechend zu finanzieren.
In Bezug auf Ruag, Finma, ETH sind einige Bemerkungen gefallen. Das sind die bundeseigenen Betriebe. Der Bundesrat führt demnächst eine Klausur zur Governance dieser Betriebe durch. Zu berücksichtigen ist, dass wir in der Bundesverwaltung rund 37 000 Personen beschäftigen; in den bundeseigenen Betrieben sind es über 110 000. Das Verhältnis beträgt also in etwa eins zu drei. Nur schon aus dieser Zahl ergibt sich die Bedeutung dieser bundeseigenen Betriebe für den Bund. In Bezug auf die Ruag haben wir beschlossen, sie aufzuteilen. Sie erhalten die entsprechenden Vorschläge: einen Teil Ruag Unterhalt zugunsten der Armee und einen Teil Ruag internationales Geschäft, der dann auch an die Börse gebracht werden kann.
In Bezug auf die Finma und die Aufsichtstätigkeit ist insgesamt der Finanzplatz Schweiz im Auge zu behalten. Die Voraussetzungen für den Finanzplatz haben sich in den letzten Jahren doch eher verschlechtert. Zum einen ist die Verdienst- und Ertragsmöglichkeit des Finanzplatzes durch die Negativzinsen gesunken. Die Ertragslage ist gedrückt. Das ist eine etwas spezielle Situation für den Schweizer Finanzplatz im internationalen Umfeld. Dazu ist zu berücksichtigen, dass der Schweizer Finanzplatz keinen Marktzutritt in die EU hat. Das sind erschwerende Elemente für den Marktplatz Schweiz. Das wird wohl einige Zeit so anhalten. Wir haben ein besonderes Augenmerk auf diesen Finanzplatz zu richten.
In Bezug auf das Kernwaffenverbot haben Sie gehört, dass wir uns am 25. Juni noch einmal damit beschäftigen und dabei versuchen werden, die Folgerungen aus den entsprechenden Analysen zu ziehen. Wir werden dabei entsprechend eine Gewichtung der Frage der Neutralität der Schweiz vornehmen.
Im Bereich E-Voting und E-Government sind wir in engem Kontakt mit den Kantonen und Gemeinden, um die Digitalisierung nicht nur innerhalb der Bundesverwaltung horizontal voranzutreiben, sondern auch vertikal mit den Gemeinden und den Kantonen. Hier haben wir eine unterschiedliche Entwicklung. Auf der einen Seite wird Digitalisierung gefordert. Man ist bereit, praktisch sämtliche Daten freizugeben. Auf der anderen Seite traut man der Sache dann doch nicht so ganz. Zum E-Voting läuft eine Initiative. Mit diesem Bereich des E-Governments werden wir uns in den nächsten Jahren intensiv beschäftigen: Was ist möglich, welche Sicherheiten werden vorausgesetzt?
Das waren einige Bemerkungen. Ich möchte mich am Schluss ganz herzlich für die Zusammenarbeit mit der Geschäftsprüfungskommission bedanken, die sehr offen, sehr konstruktiv ist. Wir profitieren immer wieder von ihren Fragen und Hinweisen - herzlichen Dank also für eine Kommission, die sehr oft unterhalb des Radars arbeitet, das aber sehr intensiv und gut macht. Besten Dank!
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über den Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 2018
Arrêté fédéral approuvant le rapport de gestion du Conseil fédéral de l'année 2018
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Considerato che l'entrata in materia è obligatoria, la votazione sul complesso non avrà luogo. Le decisioni delle due Camere sono concordanti. Il decreto federale essendo stato accettato dal Consiglio nazionale e dal Cosiglio degli Stati è così liquidato.