18.3876
Stimm- und Wahlunterlagen allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Landes zustellen
Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Die Schweiz ist zu Recht stolz auf ihre lange Tradition der direkten Demokratie, und sie baut diesen Stolz auf diese Tradition auch überall in ihre Gesetzgebung ein, wo sie das kann. Das schlägt sich beispielsweise im neuen Bürgerrechtsgesetz nieder, das auf den 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. In Artikel 12 des Bürgerrechtsgesetzes werden die Integrationskriterien genau festgelegt. Ein Teil der Erwartungen, die wir an neue Bürgerinnen und Bürger in diesem Land stellen, ist, dass sie mit dem politischen System der Schweiz vertraut sind. Das ist nicht einfach eine Forderung, die wir an Menschen stellen, um ihnen das Leben schwerzumachen, sondern eine Bedingung, die sie erfüllen müssen, um überhaupt am politischen System der Schweiz teilzunehmen, völlig egal, ob sie den Pass ab Geburt haben oder ob sie eingebürgert worden sind.
In der Schweiz ist jede Abstimmung und jede Wahl mit einer grösseren und mehrmonatigen Kampagne zu den Themen und Inhalten des jeweiligen Abstimmungskampfes verbunden, das brauche ich Ihnen nicht zu erklären. Die Demokratie hat meines Erachtens ein grosses Interesse, dass Menschen, wenn sie stimmberechtigt werden - sei es mit 18 oder sei es nach der Einbürgerung -, bereits im Besitz der vollen Kompetenzen sind, um sich dann aktiv beteiligen zu können. Wir schlagen Ihnen mit der Motion 18.3876 ehrlicherweise einen ganz kleinen Baustein vor, einen Baustein, der einerseits ein klares Signal der Schweiz und ihrer politischen Institutionen an einbürgerungswillige Menschen aussendet, das sagt: Wir möchten, dass Sie sich bereits vor Ihrer Einbürgerung mit dem politischen System und den Diskussionen beschäftigen. Gleichzeitig sagt es auch: Es ist uns als Schweiz wichtig, dass Sie als Menschen, die hier leben und potenziell eingebürgert werden könnten, informiert sind über das, was der Gesetzgeber in Bern und der Souverän entscheiden. Weiter schaffen wir mit der Zustellung der Stimm- und Wahlunterlagen an alle Bewohnerinnen und Bewohner dieses Landes einen positiven Anreiz im Sinne einer Erinnerung. Wenn sie drei- bis viermal im Jahr die Wahl- und Abstimmungsunterlagen zugestellt bekommen, dann steigt die Chance, dass sie aufmerksam werden, dass sie sich da einmal einlesen und dass sie sich von einer Gesellschaft dann auch politisch willkommen fühlen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie der Motion 18.3876 folgen. Sie ist ein Angebot an die Menschen in diesem Land, die nicht Schweizerin oder Schweizer sind, bereits vor ihrer Einbürgerung die Wahl- und Abstimmungsunterlagen zu erhalten. Es ist ein Informationsangebot, das die Eidgenossenschaft mit einem absolut vertretbaren Aufwand machen kann. Es wäre sinnvoll, dieses Symbol zu schaffen, für die Schweiz und für ihre demokratischen Institutionen.
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Gemäss den Voto-Abstimmungsanalysen konsultieren regelmässig bis rund 90 Prozent der Stimmenden die Erläuterungen des Bundesrates im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmungen. Das "Abstimmungsbüechli" wird offensichtlich als Quelle zur Informationsgewinnung geschätzt, und vielleicht würde auch bei einem Teil der Nichtstimmberechtigten, seien dies Ausländerinnen und Ausländer oder Minderjährige, das Interesse an unserem demokratischen System und das Wissen darüber tatsächlich gefördert, wenn ihnen die Erläuterungen standardmässig zugestellt würden.
Der Bundesrat beantragt Ihnen trotzdem, die Motion abzulehnen. Bund, Kantone und Gemeinden betreiben bereits heute eine beträchtliche Abstimmungslogistik. Die Zustellung der Abstimmungsinformationen an alle Bewohnerinnen und Bewohner liesse sich vielleicht realisieren. Der vorab symbolische Mehrwert einer solchen Aktion rechtfertigt jedoch den Aufwand für Druck und Distribution nicht.
Zudem existiert für Interessierte und solche, die es werden wollen, bereits heute ein breites Angebot an Informationen zum politischen System der Schweiz im Allgemeinen und zu den Abstimmungsvorlagen im Speziellen. Ich zitiere nur ein paar: "Der Bund kurz erklärt" als Grundlage für das Verständnis des politischen Systems. Diese Broschüre gibt die Bundeskanzlei jährlich heraus. Man kann sie kostenfrei beziehen. Sie steht auch online oder als App zur Verfügung. Die Erläuterungen des Bundesrates, von denen hier die Rede ist, sind auf admin.ch oder auf ch.ch zusammen mit weiteren Abstimmungsinformationen elektronisch zugänglich und können in gedruckter Form kostenlos bestellt werden. Etabliert und über diverse Kanäle einsehbar sind mittlerweile auch die Abstimmungsvideos zu den eidgenössischen Vorlagen. Darüber hinaus haben wir zusammen mit den Kantonen die Abstimmungs-App "Vote Info" lanciert. Diese App bündelt die behördlichen Informationen für sämtliche eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlagen und zeigt am Abstimmungssonntag auch die Ergebnisse an. Da kann man alles einsehen. Ebenso wichtig ist schliesslich, dass sich die Bewohner und Bewohnerinnen durch die Medien über das politische Geschehen informieren können. Es besteht also jenseits der gedruckten Abstimmungserläuterungen bereits ein ausgebautes Angebot an einfach zugänglichen Informationen, das sowohl Stimmberechtigten als auch Nichtstimmberechtigten zur Verfügung steht.
Deshalb beantragen wir Ihnen, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 48 Stimmen
Dagegen ... 141 Stimmen
(2 Enthaltungen)