17.069
Urheberrechtsgesetz. Änderung
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
1. Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
1. Loi fédérale sur le droit d'auteur et les droits voisins
Art. 13 Abs. 2 Bst. d
Antrag der Minderheit
(Gmür-Schönenberger, Aebischer Matthias, Arslan, Bregy, Fehlmann Rielle, Flach, Guhl, Marti Min Li, Naef, Rytz Regula, Vogler, Wasserfallen Flavia)
d. Ausleihe von Werkexemplaren durch gemeinnützige Institutionen ohne Erhebung einer Gebühr pro Exemplar.
Art. 13 al. 2 let. d
Proposition de la minorité
(Gmür-Schönenberger, Aebischer Matthias, Arslan, Bregy, Fehlmann Rielle, Flach, Guhl, Marti Min Li, Naef, Rytz Regula, Vogler, Wasserfallen Flavia)
d. le prêt d'exemplaires d'oeuvres par des institutions d'utilité publique sans perception d'un émolument pour un exemplaire spécifique.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Was lange währt, wird endlich gut - so hoffen wir. Eine der letzten Differenzen betrifft die gemeinnützigen Bibliotheken, die rein kostendeckend arbeiten. Der von der Schiedskommission auf Antrag der Verwertungsgesellschaft Pro Litteris genehmigte Tarif führt neu dazu, dass gemeinnützige Bibliotheken auch auf ihre pauschalen Jahresgebühren eine Urheberrechtsvergütung von bis zu 9 Prozent bezahlen müssen. Damit wird die seit Jahren bestehende Praxis geändert und jetzt, im letzten Moment, doch noch eine Bibliothekstantieme durch die Hintertüre eingeführt; dies, nachdem sämtliche Parteien und alle Kantone sich bereits in der Vernehmlassung gegen diesen Vorschlag ausgesprochen hatten. Die nun beschlossene Tarifänderung bringt für die Bibliotheken enorme Unsicherheiten und vor allem auch Mehrkosten.
Der Ständerat hat als Reaktion auf den Entscheid der Schiedskommission in der Sommersession beschlossen, dass gemeinnützige Bibliotheken wie auch Schulen von tariflichen Vergünstigungen profitieren sollen. Die damit verbundene Honorierung der Arbeit von Bibliotheken ist ja erfreulich. Faktisch ist die Regelung aber kein Kompromiss, sondern ein Rückschritt, denn damit wird neu eine Abgabe auf Mitgliederbeiträgen im Gesetz verankert. Die Bibliotheken wären damit einverstanden gewesen, dass die Vermietungen weiterhin abgabepflichtig sind, nicht aber die Beiträge von Mitgliedern.
Die neue Regelung wird zu massiv höheren Kosten für die Träger von Gemeinde- und Stadtbibliotheken führen. Wir müssen aufpassen, dass Bibliotheken nicht verschwinden, wenn sie immer neu belastet werden. Zudem sind gerade Bibliotheken die grössten Förderer von Autorinnen und Autoren: Sie schaffen die Werke an, sie veranstalten Lesungen und machen auch immer wieder Werbung.
Mit meinem Antrag wird ein praktikables System verankert, bei dem auch die Autorinnen und Autoren zu ihrem Recht kommen. Bibliotheken bezahlen eine Urheberrechtsabgabe, wenn sie einzelne Bücher gegen Gebühr ausleihen, nicht aber bei pauschalen Bibliotheksgebühren oder anderen Entgelten. Damit werden Bibliotheken im Vergleich zu heute nicht entlastet. Vielmehr wird die Einführung einer Bibliothekstantieme durch die Hintertüre gestoppt und werden höhere Kosten für Gemeinde- und Stadtbibliotheken verhindert, so, wie das von Beginn weg immer gefordert wurde.
Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion
Wenig überraschend stimmt die CVP-Fraktion dem Antrag der Minderheit Gmür-Schönenberger zu, es liegt ja eine gewisse parteipolitische Nähe vor. Aber das Ziel ist hier nicht Parteipolitik, nein, das Ziel ist hier, Bibliotheken und insbesondere kleinere Bibliotheken in ländlichen Regionen und Berggebieten, die es nicht leicht haben zu überleben, zu stärken und zu entlasten, damit sie überleben können.
Wir machen nichts Neues; wir machen eigentlich nur etwas Analoges zur Schule. Wie Frau Gmür-Schönenberger bereits ausgeführt hat, entspricht Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe d eigentlich nur einer Präzisierung, einer Klärung. Massgeblich ist dabei, dass es sich um gemeinnützige Institutionen und um Ausleihungen ohne Erhebung einer Gebühr handelt.
Eine Bibliothek hat einen öffentlichen Auftrag im Sinne einer kulturellen und bildungspolitischen Ausrichtung. Schaffen wir heute hier Klarheit, stärken wir Bibliotheken, insbesondere die kleineren Gemeindebibliotheken. Ich bin überzeugt, dass der Ausfall von 600 000 bis 1 Million Franken, wie er von der Verwaltung ziemlich unpräzise beziffert worden ist, durchaus tragbar ist, denn wir stärken mit den Bibliotheken wirklich die Kultur, eine kulturelle Ausrichtung und schlussendlich, wie es Frau Gmür-Schönenberger ebenfalls bereits erwähnt hat, auch die Autorinnen und Autoren.
Ich danke Ihnen insbesondere im Namen der kleineren, ländlichen Bibliotheken, auch derjenigen im Berggebiet, für Ihre Unterstützung.
Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion
In dieser Gesetzespassage geht es um einen Interessenkonflikt zwischen Bibliotheken und den Rechteinhabern. Anlässlich der Kommissionsberatung wurde uns jedoch versichert, dass es keinen Konflikt gebe, weshalb dieser Antrag eine blosse Ergänzung und Präzisierung von Artikel 60 Absatz 4 sei - wie das auch vorhin erwähnt worden ist. Gerade deshalb, weil die kleinen Bibliotheken vom Aussterben bedroht sind, war es uns ein Anliegen, das zu unterstützen. Sie spielen nämlich eine wichtige Rolle, auch für die Rechteinhaber.
Nun aber stellen wir im Nachhinein fest, dass der ständerätliche Beschluss die spezifische Situation der Bibliotheken genügend berücksichtigt. Er kommt den Bibliotheken mit dem eingefügten privilegierenden Artikel 60 Absatz 4 bei der Bemessung der Vergütungshöhe entgegen. Alles Weitere würde die Rechteinhaber einschränken. Zudem werden die Bibliotheken auch von der öffentlichen Hand finanziert. Deshalb wollen wir nicht, dass die Bibliotheken eben auch in einer schwierigen Lage sind.
Inzwischen ist ein Vermietrecht, nicht aber ein Verleihrecht aufgenommen worden. Auf die Einführung einer Entschädigung für das unentgeltliche Verleihen, also für ein Verleihrecht, wurde zugunsten des politischen Kompromisses in der aktuellen Urheberrechtsrevision verzichtet. Es wurde gesagt, dass ein Tarif festgelegt worden ist, und das haben wir inzwischen zur Kenntnis genommen.
Mit dem Minderheitsantrag würden anscheinend die Bibliotheken sogar dann den Autorinnen und Autoren keine Entschädigung mehr bezahlen müssen, wenn sie für die Vermietung ihrer Werke Geld einkassieren würden. Weil davon in der Agur 12 nie die Rede war und es eine klare Verschlechterung der Situation der Urheberinnen und Urheber im Vergleich zum Status quo wäre, haben die Grünen grossmehrheitlich beschlossen, der Mehrheit zu folgen. Eine kleine Minderheit wird sich enthalten, und zwar, damit wir eine gute Lösung für alle Akteure haben.
Mazzone Lisa · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Cela a été dit, la proposition de la minorité Gmür-Schönenberger prévoit qu'il n'y ait plus de redevance de droits d'auteur lorsque les usagères et les usagers des bibliothèques paient un forfait, et non une location, pour un exemplaire spécifique. L'expression "exemplaire spécifique" prête à confusion, je tiens à le dire.
Par cette minorité, il y a une tentative de régler dans la loi un différend entre les sociétés de perception des droits d'auteur et les bibliothèques qui est actuellement pendant devant le Tribunal administratif fédéral, suite à une décision de la Commission arbitrale fédérale. Il faut relever que le tarif pour les bibliothèques est déjà préférentiel, on parle de 4,5 pour cent dès 2020. Si on prend une cotisation de l'ordre de 50 francs, cela représenterait un peu plus de 2 francs qui reviendraient aux auteurs, ce qui est déjà minime.
Il faut aussi rappeler, et je pense que c'est important, que le droit de prêt a été rejeté; il ne fait pas partie de la proposition qui nous est soumise aujourd'hui, et ceci bien qu'il existe dans de nombreux pays, notamment de l'Union européenne. Par contre, ce droit de location sur forfait devra être particulièrement avantageux pour les bibliothèques en mains publiques ou accessibles au public, parce que cela a été réglé par le Conseil des Etats à l'article 60 alinéa 4, article qui n'est pas contesté. Ainsi, la position de la Commission arbitrale fédérale est garantie, c'est-à-dire un tarif préférentiel pour les bibliothèques en mains publiques ou accessibles au public.
Les montants sont, comme je l'ai dit, dans les faits, minimes. En revanche, ceux qui y perdent, ce sont les auteurs, qui devraient mettre à disposition totalement gratuitement leurs oeuvres destinées à la location tarifaire, livres, DVD, CD. Il s'agit des écrivaines et des écrivains, des traducteurs, des musiciens et autres ayants droit, qui ne toucheraient rien sur l'argent que les usagères et les usagers verseraient aux bibliothèques. Il faut relever aussi que la location d'exemplaires spécifiques n'est que très peu courante dans les bibliothèques, voire presque inexistante à l'heure actuelle.
A ce titre, la majorité du groupe des Verts estime que cette proposition de minorité est injuste et de ce fait vous invite à la rejeter.
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il gruppo liberale-radicale respinge la proposta della minoranza. Il gruppo borghese democratico sostiene la proposta della minoranza.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Mit der tariflichen Begünstigung von Bibliotheken liegt Ihnen ein Antrag zu einem Thema vor, zu dem sich Ihr Rat bisher nicht geäussert hat. Ich möchte deshalb diesen Antrag, der Ihnen so vorliegt, kurz erläutern.
Wie Sie wissen, hat sich die Agur 12 darauf geeinigt, kein sogenanntes Verleihrecht in die Revision aufzunehmen, und an dieser Auffassung hat sich auch nichts geändert. In der Zwischenzeit hat aber die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten eine Praxisänderung beim Bibliothekstarif gutgeheissen. Bisher galt gemäss Tarif, dass pauschale, nicht pro Vermietvorgang erhobene periodische Verwaltungsgebühren, die einen Teil der Betriebskosten decken, keine Entgelte sind. Die Bibliotheken bezahlten deshalb auf diesen Gebühren keine Vergütung. Diese Regelung wurde nun aber gestrichen. Neu werden auch diese Verwaltungsgebühren bei der Bestimmung der Vergütung mitberücksichtigt.
Die Rechteinhaber sind der Ansicht, dass diese Praxisänderung mit dem Verzicht auf ein Verleihrecht vereinbar ist, weil sie keine Gesetzesänderung erfordert. Die Bibliotheken hingegen sehen dies anders. Sie sehen in der Praxisänderung die Einführung eines Verleihrechts durch die Hintertür. Sie sind der Auffassung, dass der Verzicht auf ein Verleihrecht mit der Beibehaltung der bisherigen Praxis gleichzustellen ist. Die Bibliotheken fordern deshalb, dass die bisherige Praxis ins Gesetz geschrieben wird.
Der Ständerat erachtet die Forderung der Bibliotheken als nicht zielführend. Er schlägt deshalb vor, Bibliotheken tariflich zu begünstigen. Sein Beschluss basiert unter anderem auf den Erkenntnissen zweier Experten, die an der Sitzung der WBK-SR teilgenommen haben. Ihre Kommission folgt dem Ständerat und empfiehlt Ihnen, die vorgeschlagene Lösung anzunehmen.
Ich bin auch dieser Auffassung und möchte Ihnen beliebt machen, dass Sie dem Ständerat hier folgen, weil die vorgeschlagene tarifliche Begünstigung sehr flexibel ist. Sie führt nicht zwingend zu einer generellen Privilegierung aller Bibliotheken, sie kann aber spezifische Fälle berücksichtigen und so beispielsweise kleine Gemeindebibliotheken, die nur dank viel ehrenamtlicher Arbeit existieren, völlig freistellen, wenn die Vergütung existenzbedrohend werden könnte. Ihnen liegt aus meiner Sicht mit der tariflichen Begünstigung ein pragmatischer Antrag vor, der Raum für praxisorientierte Lösungen schafft. Er berücksichtigt die Interessen aller und bietet dabei grösstmögliche Flexibilität.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.
Aebischer Matthias · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Sie haben der Diskussion entnommen, dass es primär alle gut mit den Bibliotheken meinen. Die Frage ist nur, was "gut" heisst. Eine knappe Mehrheit unserer Kommission - der Entscheid fiel mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung - ist der Meinung, dass der ständerätliche Kompromiss eine gute Lösung ist. Die Minderheit unserer Kommission hingegen will bei Artikel 13 einen zusätzlichen Buchstaben d einfügen. Minderheit und Mehrheit beriefen sich in der Kommissionsdiskussion auf den Agur-12-Kompromiss, was gelinde gesagt etwas Verwirrung stiftete. Die Bundesrätin hat vorhin gut erklärt, dass der Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission vom 10. Dezember 2018 Auslöser dieser Verwirrungen ist, zumal dieser Entscheid noch nicht rechtskräftig ist: Er wurde ans Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen weitergezogen.
Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum hat unserer Kommission die Differenzen zwischen der Ansicht der Rechteinhaber und derjenigen der Bibliotheken geschildert. Wir werden in Kürze abstimmen. Falls noch Konfusion herrscht, versuche ich noch einmal genau zu erklären, worum es geht. Es ist einfach: Gemäss geltendem Recht sind Bibliotheken vergütungspflichtig, wenn bei der Ausleihe von Büchern, CD oder DVD etwas bezahlt werden muss. Dann also erhalten die Urheber eine Vergütung. Man spricht hier von einem Vermietrecht. Nicht der Fall ist dies, wenn die Bibliothekskundinnen und -kunden nichts oder eine wiederkehrende Gebühr, also z. B. eine Jahresgebühr, bezahlen müssen. Dies nennt man Verleihrecht.
Mitten im Prozess der Entstehung des neuen Urheberrechtsgesetzes, am 10. Dezember 2018, hat die Eidgenössische Schiedskommission entschieden, dass auch Bibliotheken mit einer periodisch erhobenen Gebühr, also mit einer Jahresgebühr, eine Vergütung an die Urheber bezahlen müssen. Der Ständerat hat auf diese Neuigkeit reagiert und schlägt bei Artikel 60 vor, die öffentlichen Bibliotheken wenigstens tariflich zu begünstigen - wie, das soll dann im Tarif 5 der Verwertungsgesellschaften geregelt werden. Die Minderheit Gmür-Schönenberger hingegen will, dass es so bleibt, wie es beim Agur-12-Kompromiss diskutiert wurde, und dass die frühere Praxis in Bezug auf die periodischen Verwaltungsgebühren wiederhergestellt wird.
Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung ist die Kommission der Meinung, dass der ständerätliche Kompromiss einen gangbaren Weg darstellt.
Bauer Philippe · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Vous l'avez entendu et compris, il existe encore aujourd'hui deux divergences entre notre conseil et le Conseil des Etats dans le projet de révision de la loi sur le droit d'auteur.
La première, celle dont nous discutons actuellement, concerne les bibliothèques, et plus particulièrement l'absence de rémunération de l'auteur d'une oeuvre lors du prêt gratuit de celle-ci par une bibliothèque d'utilité publique. Sur cette question - absence de rémunération en ce qui concerne les prêts -, vous l'avez entendu aussi, deux conceptions s'opposent. La première, celle de la majorité, vous propose d'approuver le compromis négocié entre tous les intéressés par le droit d'auteur, le compromis voulu par le Conseil des Etats, avec l'introduction de la rémunération des auteurs à l'article 60 alinéa 4 de la loi et le tarif qui y sera lié. Ce compromis ne prévoit donc pas que le prêt gratuit d'oeuvres par des bibliothèques reconnues d'utilité publique ne procure aucune rémunération à l'auteur.
Cette majorité estime en effet que les conditions du prêt ne justifient pas une exception. Il y a selon elle deux choses différentes: les conditions du prêt et la rémunération de l'auteur, qui, comme je l'ai dit, est réglée à l'article 60 de la loi.
Par contre, vous l'avez aussi entendu, la minorité Gmür-Schönenberger estime que les cotisations forfaitaires, lors du prêt d'un ouvrage, ne devraient pas apporter une rémunération à l'auteur, avec comme argument que l'accès aux oeuvres littéraires doit être garanti.
En commission, la proposition Gmür-Schönenberger a été rejetée par 12 voix contre 11 et 1 abstention. Je vous remercie de suivre la majorité et de rejeter la proposition de la minorité.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen
Dagegen ... 106 Stimmen
(6 Enthaltungen)
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 13a Abs. 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 13a al. 5
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 19 Abs. 1 Bst. d
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen Flavia, Aebischer Matthias, Arslan, Fehlmann Rielle, Marti Min Li, Naef, Rytz Regula)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 19 al. 1 let. d
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Wasserfallen Flavia, Aebischer Matthias, Arslan, Fehlmann Rielle, Marti Min Li, Naef, Rytz Regula)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Wasserfallen Flavia · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Es mag manchmal elegant und klug sein, ein Anliegen aus einer parlamentarischen Initiative in das laufende Verfahren einer Gesetzesrevision aufzunehmen und damit auch Zeit zu gewinnen. Manchmal ist es aber auch einfach nur unüberlegt und schlecht, wie hier bei Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d. Mit dem Minderheitsantrag möchten wir beim geltenden Recht bleiben, wie es auch der Bundesrat und - einstimmig - der Ständerat empfehlen.
Was ist das geltende Recht? Radio- und Fernsehbeiträge zählen zu den geistigen Werken, und wer sie verwendet, muss deren Urheberinnen und Urheber entgelten. Das ist die urheberrechtliche Vergütung. Ausgenommen davon sind jedoch alle, die diese Beiträge im Eigengebrauch konsumieren, also zum Beispiel Sie, wenn Sie zu Hause oder in der eigenen Ferienwohnung Fernsehen schauen. Vergütungspflichtig hingegen sind Hotels, Spitäler, Gefängnisse oder eben auch vermietete Ferienwohnungen - wenn das Kriterium des Eigengebrauchs wegfällt. Das Kriterium des Eigengebrauchs fällt weg, weil Hotels gewinnorientierte Unternehmen sind. Es besteht ein kommerzielles Interesse. Das wurde im Tarifverfahren zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Nutzerverbänden so geklärt, und das Bundesgericht hat diese Unterscheidung zwischen privatem Gebrauch und kommerzieller Nutzung im Dezember 2017 bestätigt.
Natürlich ist es legitim, eine unliebsame Regelung, die gerichtlich bestätigt wurde, mit einer parlamentarischen Initiative aus der Welt zu schaffen, wie es hier versucht wird. Es ist aber nicht nur heikel, weil damit eine ziemlich abwegige Definition von Eigengebrauch eingeführt würde. Es ist vor allem auch heikel, weil dies nie - nie! - ein Thema in der Arbeitsgruppe Agur 12 war.
Es zeigt sich auch: Je länger wir darüber diskutieren, desto mehr verändern wir nicht nur den Kompromiss zuungunsten der Schweizer Künstlerinnen und Künstler, sondern desto mehr handeln wir uns damit möglicherweise auch noch weitere Probleme ein. Im Ständerat wurde von Ständerat Noser wie auch von der zuständigen Bundesrätin darauf hingewiesen, dass diese willkürliche Erweiterung der Eigengebrauchsschranke nicht WTO-konform sei. Die Schweiz, als einziges Land weithin mit einer solchen Bestimmung, könnte von anderen Ländern in ein Streitschlichtungsverfahren gezogen werden, denn wir sind im Bereich des Urheberrechts, das ja logischerweise eine starke internationale Bedeutung hat, mit dem Abkommen über das Immaterialgüterrecht die Verpflichtung eingegangen, uns an gemeinsame Spielregeln zu halten.
Uns hier nun Probleme zu schaffen mit einer solchen Ausnahme rechtfertigt sich angesichts der geringen finanziellen Belastung, die die Urheberrechtsvergütungen mit sich bringen, nicht. Selbst Hotels mit einer Fläche von über 1000 Quadratmetern bezahlen nicht einmal einen Franken pro Zimmer und Monat.
Die Minderheit bittet Sie aus all diesen Gründen, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d wieder zu streichen.
Merlini Giovanni · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Bei Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d geht es darum, eine Doppelvergütung für veröffentlichte Werke, die in privaten Räumen von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen verwendet werden, zu vermeiden. Unsere Fraktion bittet Sie, hier festzuhalten und somit diese bescheidene Ausweitung der Eigengebrauchsschranke im Sinne einer direkten Umsetzung der parlamentarischen Initiative Nantermod 16.493 zu bestätigen.
Eine Werkverwertung im persönlichen Bereich oder im kleinen Kreis soll nämlich nicht zu weiteren finanziellen Belastungen führen und dürfte nicht gegen die internationalen Verpflichtungen der Schweiz verstossen, wie vom Ständerat befürchtet wird. Auf internationaler Ebene ist die Frage, ob in privaten Räumen von Hotels eine Vergütung geschuldet ist oder nicht, ziemlich unerheblich. Vielmehr geht es darum, die illegalen Kopien, vor allem von Hollywood-Filmen, die im Umlauf sind, zu bekämpfen. Wir erachten somit das Risiko, dass hier die Vereinigten Staaten oder die EU vor der WTO Streitschlichtungsverfahren gegen unser Land anstrengen könnten, als sehr gering.
Wir bitten Sie deshalb, hier der Mehrheit zu folgen.
Fehlmann Rielle Laurence · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Il s'agit là de la principale divergence que nous avons encore avec le Conseil des Etats.
Cette nouvelle lettre d à l'article 19 alinéa 1 a intégré l'initiative parlementaire Nantermod visant à ce que l'utilisation d'une oeuvre à titre privé dans les hôtels, les hôpitaux ou encore les prisons ne soit pas taxée. Les hôtels et maisons de vacances auraient le droit de diffuser des oeuvres sans payer de droits d'auteur. Par oeuvre, on entend dans ce cas des programmes ou des films qui sont à disposition des clients des hôtels.
La majorité de la commission a estimé que l'hôtelier, qui s'acquitte déjà de la redevance de radio-télévision, ne doit pas en plus payer une redevance de diffusion au titre du droit d'auteur, car il serait taxé deux fois.
L'article 19 dans son ensemble prévoit différentes exceptions au paiement de droits d'auteur, par exemple pour l'utilisation à titre personnel, dans le cadre de l'enseignement, ou encore pour l'utilisation d'une oeuvre à but d'information dans une entreprise. L'exception proposée par cette nouvelle disposition à la lettre d ne cadre pas avec le principe de cet article.
Selon la minorité, il y a une claire différence entre l'utilisation de la radio ou de la télévision dans un cadre privé et la diffusion d'émissions pour des clients d'hôtel. Dans ce cas, on est dans un contexte commercial, ce qui justifie une redevance. Ce point de vue a été confirmé par le Tribunal fédéral en 2017. Les divertissements sous forme de films font partie des prestations qu'un hôtel digne de ce nom peut offrir à ses clients et qui sont incluses dans le prix de la chambre. Il ne s'agit donc pas d'une somme excessive et cela permet aux auteurs d'engranger des revenus qui leur sont nécessaires. Il n'y a donc pas de raison de changer cela maintenant sous la pression des milieux de l'hôtellerie.
Enfin, cet ajout ne fait pas partie du compromis Agur 12 qui a été âprement négocié. Cette exception serait en contradiction avec l'accord de l'Organisation mondiale de la propriété intellectuelle sur le droit d'auteur et avec certains accords de l'OMC. La Suisse pourrait s'exposer à des plaintes ou à des sanctions commerciales. Si cette nouvelle disposition à la lettre d était introduite, elle ne pourrait s'appliquer qu'aux auteurs suisses, puisqu'elle violerait nos engagements internationaux, ce qui entraînerait une discrimination entre les auteurs suisses et les auteurs étrangers.
Pour la petite histoire, il est un peu piquant de constater que plusieurs membres de la commission tiennent à introduire cette exception dans la loi, alors qu'ils reconnaissent que, à l'avenir, il n'y aura peut-être plus de téléviseurs dans les chambres d'hôtels, en raison de l'augmentation de l'utilisation des ordinateurs portables pour visionner des films. Dans ce contexte, est-il pertinent de légiférer maintenant? Nous répondons par la négative.
Je vous recommande donc de suivre la minorité Wasserfallen Flavia ainsi que le Conseil des Etats et de biffer cette lettre d.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion
Der Wille der Mehrheit war klar: Soziale Institutionen - Spitäler, Altersheime und Gefängnisse - und touristische Einrichtungen wie Hotels und Ferienwohnungen sollen von dieser Gebühr entlastet werden. Sie sollen quasi von einer Doppelgebühr entlastet werden, wie es bereits Herr Kollega Merlini gesagt hat. Die leichte Ausweitung der Eigengebrauchsschranke ist ein effektives Mittel und ein starkes Zeichen zugunsten eines starken Tourismus. Eine Entlastung von rund 400 000 Franken bei den Hotels und eine von 340 000 Franken bei Ferienwohnungen ist verträglich; sie ist zwar nicht mehr als ein kleines, aber immerhin ein klares Zeichen zugunsten eines starken Tourismus in der Schweiz.
Es mag sein, dass dieser Aspekt nicht Teil des Agur-12-Kompromisses gewesen ist. Aber manchmal kommen eben im Laufe einer parlamentarischen Debatte neue Ideen zum Tragen, und diesem Umstand hat die Kommission richtigerweise Rechnung getragen.
Die CVP-Fraktion hat sich bereits bei der ersten Debatte im Nationalrat klar für eine Entlastung der Hotels und Ferienwohnungen eingesetzt, hat sich damit klar zugunsten der Tourismusbranche positioniert und wird das auch heute tun. Anders als von Kollegin Flavia Wasserfallen ausgeführt, handelt es sich hierbei nicht um eine willkürliche Ausweitung der Eigengebrauchsschranke, sondern um ein klares und sinnvolles Zeichen.
Bliebe zu guter Letzt noch die Frage der angeblichen oder eben angeblich nicht bestehenden WTO-Kompatibilität. Hierzu hat die Kommission keine klaren Antworten erhalten. Zudem ist auch davon auszugehen, dass die Schweiz nicht in ein Streitschlichtungsverfahren involviert werden würde, falls es sich um eine Verletzung handeln sollte.
In diesem Sinne bitte ich Sie um dieses klare Zeichen zugunsten des Tourismus in der Schweiz, zugunsten der Hotellerie- und Ferienwohnungsbranche.
Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion
Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission hat hier im Rahmen der parlamentarischen Initiative Nantermod 16.493 eine Ausnahmeregelung eingeführt, indem man den Eigengebrauch auf Hotels, Ferienwohnungen, Spitäler und Gefängnisse ausweitet.
Das Werk und das Geld gehören den Werkschaffenden und nicht den Hotels! Deshalb finden wir diese Ausdehnung auch sehr problematisch. Hier geht es um Fairness, darum, dass diejenigen, die die Werke geschaffen haben, auch davon profitieren können und dass nicht solche Institutionen das Geld für ihr kommerzielles Interesse einkassieren können. Es wird von einer Doppelvergütung gesprochen, was eben vom Bundesgericht nicht bejaht wurde; es wurde eigentlich bestätigt, dass das nicht der Fall ist. Wenn wir diese Bestimmung einführen, werden wir unsere Schweizer Urheber eigentlich schlechter stellen als ausländische Akteure oder Filmschaffende, die sich hier einsetzen, und es wäre nicht WTO-konform.
Deshalb ist es wichtig, dass wir Klarheit schaffen und dem Minderheitsantrag und dem Ständerat folgen, sodass keine kommerziellen Interessen im Fokus liegen, sondern die Interessen der Urheberinnen und Urheber.
Mazzone Lisa · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
La proposition de la majorité de la commission est à notre sens injuste et injustifiable. Le plus problématique, c'est qu'elle fait un sort au périlleux compromis qui a été trouvé entre les différents acteurs et entre les différents intérêts en présence. A ce titre, c'est particulièrement problématique, puisqu'elle met en péril cette loi et ce compromis.
Les artistes devraient en effet, selon cette proposition, mettre gratuitement leurs oeuvres à disposition des hôteliers qui en font pourtant un usage commercial. Ce n'est pas libéral à notre sens de contraindre les artistes suisses à subventionner le tourisme. Cette redevance de droits d'auteur n'est perçue que sur les appareils installés dans les chambres d'hôtel ou appartements de vacances mis en location.
Concrètement, les hôteliers vendent une prestation, à savoir la mise à disposition de films ou de musique. La preuve qu'il s'agit d'un usage commercial, c'est que la présence d'une télévision ou d'une radio est une condition sine qua non pour obtenir ne serait-ce qu'une étoile dans la classification d'Hotelleriesuisse.
Probablement que cette exonération, par ailleurs proposée par la majorité, ne pourrait être appliquée que pour les artistes suisses, en raison des conventions internationales. Cela créerait une inégalité de traitement avec les artistes étrangers qui serait encore plus difficile à justifier à mon sens. Concrètement, plusieurs millions de francs seraient soustraits à la rémunération de la création artistique en Suisse, et ce serait regrettable.
Il faut rappeler de quoi on parle: on parle d'un prix payé par les hôteliers qui est minime, moins d'un franc par mois et par chambre. Concernant les logements de vacances, la redevance ne doit être payée que lorsqu'ils sont loués, évidemment, donc lorsqu'il s'agit d'un usage commercial. Dans cette proposition, il n'y a à mon sens ni logique ni système, à part celui de pénaliser les artistes. Relevons encore que les hôpitaux et les pénitenciers, qui sont aussi concernés par la proposition de la majorité, n'ont rien demandé. Ce n'est pas répondre à une de leurs attentes que d'accepter cette proposition.
C'est pour cette raison que le groupe de Verts suit la minorité Wasserfallen Flavia ainsi que le Conseil des Etats.
Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD
Es steht im Antrag der Mehrheit "im kleinen Kreis, in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern oder Gefängnissen". Ich beginne mit den Gefängnissen: Jemand, der im Gefängnis ist, der wird dort, wenn er etwas liest oder schaut, es garantiert im privaten Kreis lesen oder schauen, denn er wird keinen Besuch haben. Er ist dort effektiv im privaten Bereich. Ein Tag im Strafvollzug kostet heute rund 400 Franken. Wenn Sie hier mit der Minderheit stimmen, wird er noch verteuert werden. Ich weiss nicht, warum man den Strafvollzug noch verteuern soll. Dasselbe gilt für Spitäler: Jemand, der stationär im Spital ist, der ist nicht freiwillig dort. Wenn er dort etwas lesen will, dann soll er das auch tun können.
Zu guter Letzt: Die BDP setzt sich auch stark für den Tourismus ein, weshalb wir hier für den Antrag der Mehrheit stimmen werden.
Wasserfallen Flavia · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Kollege Bregy hat ja vorhin diese Erweiterung der Eigengebrauchsschranke mit Vehemenz und Nachdruck als wichtige Massnahme für den Tourismus gepriesen. Können Sie bestätigen, dass es sich hierbei nur um 400 000 Franken handelt, um die wir die Hoteliers damit erleichtern würden, und auch, dass das für die Künstlerinnen und Künstler unter Umständen viel Geld ist?
Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD
Es ist so, dass es hier natürlich um eine Erleichterung für den Tourismus geht, und dafür setzen wir uns seitens der BDP auch ein. Es ist aber so, dass im Artikel, über den wir abstimmen, Hotels, Ferienwohnungen, Spitäler und Gefängnisse zusammengefasst sind. Wenn Sie den Tourismus hier herauslösen wollen, dann haben Sie es in der Hand, in der nächsten Runde in der Kommission hier allenfalls einen Änderungsantrag zu stellen und dann allenfalls separat über die Hotels abstimmen zu lassen. Jetzt stimmen wir aber über die Gesamtheit ab, und insbesondere auch der Respekt gegenüber den Gefängnissen lässt uns hier ganz klar bei der Mehrheit sein.
Hausammann Markus · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Kollege Guhl, ich bin als nicht direkt Einbezogener etwas verwirrt über diese Debatte. Sie verläuft genau umgekehrt, als wir es uns sonst gewohnt sind. Die Haltung der Bürgerlichen ist normalerweise, dass für eine Leistung, die geboten wird, auch bezahlt wird. Würden Sie auf der gegenüberliegenden Seite dann im Gegenzug mehr Kulturbeiträge leisten wollen, wenn die Werke nicht mehr abgegolten werden?
Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD
Es ist ja nicht so, dass sie generell nicht mehr abgegolten werden. Es sind hier spezifische persönliche Bereiche aufgelistet: Hotels, Ferienwohnungen, Spitäler, Gefängnisse. Alle anderen Bereiche zahlen für diese Beiträge, überall sonst bezahlt man das. Es ist ein kleiner Teil dieser ganzen Abgaben.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Es ist symptomatisch, dass wir hierüber diskutieren, wo es doch eigentlich, gemessen an unserem gesamten Bundesbudget, um geringe Beträge geht. Es geht um etwa 400 000 Franken, die von Hoteliers, Spitälern, Gefängnissen oder Vermietern von Ferienwohnungen in den Topf einbezahlt werden, aus dem dann wieder die Kulturschaffenden Geld beziehen können. Für sie ist es viel, für alle anderen ist es grundsätzlich wenig. Auf der einen Seite besteht ein grosser bürokratischer Aufwand für all diejenigen, die hier in der Pflicht sind, quasi nach Selbstdeklaration und Erklärungen über Formulare und so weiter diese Gebühren dann eben einzubezahlen. Aber auf der anderen Seite ist es natürlich tatsächlich auch so, dass wir internationale Übereinkommen haben, die vorsehen, dass wir so eine Vergütung einziehen und das Geld dann den Kulturschaffenden geben.
Für die Grünliberalen ist das hier keine einfache Entscheidung, weil es um einen Grundsatz geht. Auf der einen Seite stellt sich die Frage: Wie viel Bürokratie wollen wir jedem einzelnen kleinen oder mittelgrossen Betrieb aufbürden für die Erfassung dieser Beträge und zur Ermittlung, ob er überhaupt zahlungspflichtig ist? Auf der anderen Seite, es wurde schon gesagt, haben wir die Spitäler, Kliniken und so weiter. Die bezahlen wir über die Krankenkasse und über die Steuergelder letztlich dann auch wieder. Bei den Gefängnissen, Herr Kollege Guhl hat es gesagt, ist es ja dann wirklich sehr stossend, wenn wir zusätzlich zu allen anderen Kosten, die wir haben, dort auch noch einen Kulturbeitrag abgeben. Was auch noch hinzukommt, und das sollten wir in dieser Diskussion auch nicht vergessen, das ist der technologische Wandel. Sehr viele Leute haben halt eben in den Ferienwohnungen keinen Fernseher mehr, oder in den Hotels wird dann, statt dass es einen Fernseher gibt, einfach ein WLAN angeboten, und über das WLAN können Sie alles konsumieren, was Sie wollen, über Streaming-Dienste und so weiter. Das bezahlen Sie dann halt über die Werbung.
Aus diesem Grund sind die Grünliberalen hier bei der Minderheit. Wir sagen, wir können jetzt dieses System nicht umkehren, weil wir, wie gesagt, diese internationalen Verpflichtungen haben. Aber für die Zukunft müssen wir uns hier etwas überlegen. Es macht keinen Sinn, dass wir wegen nur gerade 400 000 Franken die gesamte Branche in die Pflicht nehmen, hier diese Bürokratie zu betreiben. Ich sage das auch als Aufruf an die Bundesrätin, sich für die Zukunft hier etwas zu überlegen und sich dafür einzusetzen, dass wir eine andere Art der Kulturförderung betreiben, nicht eine, die auf der einen Seite ein bisschen Geld generiert und auf der anderen Seite einen riesigen bürokratischen Aufwand verursacht.
Ich bitte Sie deshalb, hier der Minderheit zu folgen. Die Grünliberalen werden das grossmehrheitlich tun oder sich enthalten, auch als Zeichen, dass man hier einem Anachronismus anhängt.
Wasserfallen Flavia · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Kollege Flach, Sie haben zu Recht den technologischen Wandel angesprochen. Können Sie bestätigen, dass keine Urheberrechtsvergütung anfällt, wenn in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen eben keine Empfangsgeräte wie Radio oder Fernseher stehen - wie das heute auch in modernen Hotels üblich ist -, sondern einfach ein WLAN zur Verfügung steht, mit dem ich dann mein Spotify- oder Netflix-Abonnement nutzen kann?
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Ja, Frau Kollegin Wasserfallen, Sie haben Recht. Das ist ein weiterer Grund dafür, sich das zu überlegen, weil sich der eine oder andere Hotelier oder Anbieter von Ferienwohnungen, wenn er dieses Formular wieder bekommt, überlegen wird, ob er die Fernseher nicht einfach rausschmeissen soll. Das würde dann aber auch bedeuten, dass die Kulturschaffenden von ihm eben diesen Franken nicht mehr bekommen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
In der ersten Lesung haben Sie sich für eine Privilegierung von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen ausgesprochen. Der Ständerat hat diese Regelung bekanntlich abgelehnt. Nach seinem Willen soll das Aufstellen von Fernsehern und Radios in diesen Einrichtungen für den jeweiligen Betreiber vergütungspflichtig bleiben, weil die Vergütungen ja an den Rechteinhaber gehen. Es geht also nicht um eine doppelte Vergütung, wie das jetzt teilweise gesagt wurde, sondern es ist der Hotelier oder das Gefängnis oder das Spital, das den Rechteinhaber entschädigt.
Nun, der Ständerat ist beim Entwurf des Bundesrates geblieben. Ich pflichte Herrn Nationalrat Flach bei, dass es in der Zukunft sicherlich Entwicklungen geben wird, die man beobachten muss, und dass es sich auch technologisch entwickeln würde. Aber Gesetzgebung ist ja nicht für die Ewigkeit bestimmt, deshalb kann man das bei Gelegenheit wieder anschauen.
Zwei Gründe waren aber für den Entscheid des Ständerates massgebend: erstens die Befürchtung, dass eine solche Schranke mit internationalen Verpflichtungen unvereinbar sein könnte, und zweitens der Umstand, dass diese Schranke dem Agur-12-Kompromiss entgegensteht.
Ich möchte insbesondere auf die Frage der Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen eingehen. Das internationale Recht gibt vor, dass die Rechte der Urheber nur unter gewissen Bedingungen eingeschränkt werden dürfen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, könnte mittels WTO-Streitschlichtungsverfahren überprüft werden. Bei dieser Prüfung würde sich ein WTO-Panel insbesondere die Frage stellen, ob gewichtige Gründe im öffentlichen Interesse eine solche Schranke rechtfertigen. Die "Hotelzimmerschranke" kann auch nicht so ausgestaltet werden, dass sie mit Sicherheit die internationalen Vorgaben erfüllt. Dies hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Verwaltungsmitgliedern und zwei Experten, bereits abgeklärt.
Der Ständerat hat sich ja in der Kommission zuerst knapp für diese Schranke ausgesprochen und dann, nach vertiefter Prüfung dieser Frage, einstimmig dagegen. Würde ein WTO-Panel eine Verletzung internationaler Verpflichtungen feststellen, könnte im schlimmsten Fall mit Handelssanktionen darauf reagiert werden. Der Ständerat wollte dieses Risiko nicht eingehen, weil es auch mit einem internationalen Reputationsschaden verbunden sein könnte. Gleichzeitig wollte der Ständerat auch keine neue Bestimmung in den Entwurf aufnehmen, die nicht Teil des Agur-12-Kompromisses ist; ihre Einführung könnte die laufende Revision unnötig belasten. Es handelt sich um die letzte Differenz zum Ständerat, die Sie hier zu bereinigen haben.
Aus diesen Gründen möchte ich Sie bitten, heute dem Ständerat zu folgen und ebenfalls auf eine "Hotelzimmerschranke" zu verzichten.
Aebischer Matthias · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Zuhanden des Amtlichen Bulletins möchte ich die Entstehung dieses Zusatzes in Artikel 19 zur Werkverwendung in Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern oder Gefängnissen kurz zusammenfassen.
Noch vor der Beratung des Urheberrechtsgesetzes in unserer Kommission haben wir die parlamentarische Initiative Nantermod 16.493 behandelt, ihr Folge gegeben und dann entschieden, sie gleich ins neue Urheberrechtsgesetz mit einzubauen. Sie entspricht Buchstabe d von Artikel 19 Absatz 1. Dass sie also nicht Teil des Agur-12-Kompromisses war, versteht sich somit von selbst. Die ganze Diskussion, ob dieser Vorschlag WTO-konform ist oder nicht, kam dann erst im Ständerat auf. Die Bundesrätin hat dies vorhin erklärt.
Die Mehrheit unserer Kommission ist der Meinung, dass die Gefahr eines Streitschlichtungsverfahrens gering ist. So wurde denn auch die Frage gestellt, wer überhaupt potenzieller Kläger sein könnte.
Eine Minderheit ist der Meinung, dass Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d einen Präzedenzfall darstellen könnte, welcher weitere Ausnahmen nach sich ziehen könnte. Diese Minderheit spricht sich für die ständerätliche Version aus. Der Ständerat ist der Meinung, dass eben auch das Abspielen von Werken in Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern oder Gefängnissen eine Vergütung an die Urheber nach sich ziehen muss.
Die ständerätliche Variante erhielt 8 Stimmen in unserer Kommission, auf den Antrag auf Festhalten entfielen 16 Stimmen. Die Mehrheit will das Anliegen der Initiative Nantermod ins Gesetz aufnehmen.
Bauer Philippe · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Je ne reviendrai pas sur les débats qui ont eu lieu fin 2018 devant notre conseil et qui portaient déjà sur cette question, si ce n'est pour vous rappeler que le Conseil des Etats n'a pas été convaincu par notre argumentation et souhaite effectivement qu'une redevance soit aussi payée par les hôtels, les prisons ou les hôpitaux.
Vous l'avez entendu, deux positions manifestement irréconciliables s'opposent aujourd'hui. Il y a les tenants d'une position qui veut que les chambres d'hôtels - par opposition aux halls d'entrée ou aux endroits publics de l'hôtel -, les cellules de prison, les logements de vacances et les hôpitaux soient considérés comme des endroits privés, auxquels s'applique le principe posé à l'article 19 de la loi qui veut que l'usage d'une oeuvre dans un cadre privé soit en principe autorisé et gratuit. C'est l'avis de la majorité de la commission qui estime que les locaux précités sont par essence assimilables à des locaux privés et que l'usage d'une oeuvre dans ces locaux doit dès lors être exonéré de la redevance.
Vous l'avez aussi entendu, une minorité, soutenue par le Conseil fédéral, considère le contraire, à savoir qu'il n'appartient en définitive pas aux auteurs de subventionner, d'aider soit la branche hôtelière, soit les prisons, les hôpitaux ou les logements de vacances. Pour cette minorité, l'exception que la majorité propose d'introduire serait de plus peut-être contraire à la Convention de Berne, voire à certains accords de l'Organisation mondiale du commerce, tout comme elle violerait ce subtil compromis dont nous vous rabâchons les oreilles depuis maintenant plusieurs heures, Agur 12. A ce titre, la minorité vous propose de renoncer à cette exonération.
C'est toutefois par 16 voix contre 8 que votre Commission des affaires juridiques a décidé d'en rester à son premier avis et vous propose, aujourd'hui, de rejeter la proposition défendue par la minorité Wasserfallen Flavia.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 68 Stimmen
(12 Enthaltungen)
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 35a Abs. 2 Bst. b Ziff. 1; 60 Abs. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 35a al. 2 let. b ch. 1; 60 al. 4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté