18.095
Umweltschutzgesetz. Verbot des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Antrag Wicki
Rückweisung der Vorlage an die Kommission
mit dem Auftrag, die Auswirkungen auf die Branchen zu prüfen und eventuell eine Anhörung durchzuführen.
Proposition Wicki
Renvoyer le projet à la commission
avec mandat d'examiner les répercussions sur les secteurs et, éventuellement, de mener une audition.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Grundlage dieser Gesetzesrevision sind die beiden gleichlautenden Motionen Flückiger Sylvia 17.3843 und Föhn 17.3855, "Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz". Der Bundesrat wurde damit beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine mit der Europäischen Union identische Regelung zu schaffen, welche den Import von Holz aus illegalem Holzschlag verbietet und unnötige Handelshemmnisse von Schweizer Unternehmen gegenüber der EU beseitigt.
Eine vollständige Gleichbehandlung des ersten Inverkehrbringens aus der Schweiz und der EU kann aber nur durch eine Vereinbarung mit der EU erreicht werden. Das ist nicht Teil dieser Vorlage. Die Einführung von analogen Regelungen wie in der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) ist aber praktisch Voraussetzung für entsprechende Verhandlungen. Diese Regelungsanpassung wird hiermit gemacht.
Die Nachfrage nach Holz und Holzerzeugnissen ist weltweit steigend, was den illegalen Holzeinschlag und den damit verbundenen Handel in der Tendenz fördert. Gemäss Schätzungen wird alle zwei Sekunden die Fläche von zwei Fussballfeldern illegal abgeholzt. In vielen Ländern ist sogar mehr als die Hälfte des geernteten Holzes illegal eingeschlagen, wodurch weltweit die Entwaldung zu etwa 17 Prozent zu den gesamten menschengemachten CO2-Emissionen beiträgt. Hier nun klare Grenzen zu setzen ist also ein hehres Ziel.
Die im USG nun vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, dass nur noch Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr gebracht werden dürfen, die auf legale Weise geerntet und gehandelt wurden. Wer Holz und Holzerzeugnisse erstmals in Verkehr bringt, muss deshalb für die Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten einen entsprechenden Nachweis erbringen. Dabei geht es um Informationen zu Art und Herkunft des Holzes und um adäquate Massnahmen für die Minderung des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz. Ebenso ist die Nachvollziehbarkeit von Ein- und Verkäufen sicherzustellen.
Für die Kontrolle des ersten Inverkehrbringens von Holz aus dem Schweizer Wald werden die Kantone verantwortlich sein. Das Risiko für illegalen Holzeinschlag in der Schweiz ist mit Blick auf die notwendigen Schlagbewilligungen und Schlagkontrollen sowie die bestehende Waldgesetzgebung sehr klein, und der Aufwand für die Kantone ist wohl vernachlässigbar.
Die Überwachung der Einfuhren und der Einhaltung der Sorgfaltspflicht, der Verpflichtungskontrollen über die Rückverfolgbarkeit, der Kommunikation mit den betroffenen Unternehmen sowie der Risikominderungsmassnahmen verlangt jedoch nach einer spezialisierten Einheit auf Bundesebene. Es würde keinen Sinn machen, diese Verantwortung an die Kantone zu delegieren. Die bundesrätliche Botschaft umschreibt den Stellenbedarf mit 400 bis 600 Prozent. Eine Auswertung der Zollstatistik der Eidgenössischen Zollverwaltung für das Jahr 2017 mit Lieferungen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit aus Drittstaaten ausserhalb der EU und aus der EU hat ergeben, dass total um die 26 000 Akteure 309 882 Einzellieferungen mit einem Wert von 5,3 Milliarden Franken im Geltungsbereich der Regelung in die Schweiz einführten. Mengenmässig sind dies 96 Prozent der Importe aus der EU mit einem Wert von fast 5 Milliarden Franken.
Im Rahmen des indirekten Gegenvorschlages zur Volksinitiative "für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft" hatte der Bundesrat unter anderem eine gesetzliche Grundlage zur Einführung einer EU-Timber-Regulation-kompatiblen Regelung für den illegalen Holzeinschlag im Bundesgesetz über den Umweltschutz vorgesehen und eine Vernehmlassung durchgeführt. Dies war damals unbestritten, wodurch auf eine neuerliche Vernehmlassung verzichtet werden konnte.
Der Nationalrat ist ohne Gegenantrag auf dieses Geschäft eingetreten und hat in der Detailberatung die Vorlage in zwei hauptsächlichen Punkten ergänzt. Der eine ist Artikel 35e Absatz 3. Diese vom Nationalrat neu eingefügte Bestimmung würde es als Kann-Formulierung dem Bundesrat ermöglichen, im Einklang mit internationalen Standards auch an weitere Rohstoffe und Produkte Anforderungen zu stellen oder das Inverkehrbringen zu verbieten, wenn deren Anbau, Abbau oder die Herstellung die Umwelt erheblich belastet oder die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen erheblich gefährdet.
Der Bundesrat hat in der nationalrätlichen Debatte klargestellt, dass die Ausweitung auf andere Rohstoffe und Produkte nur in Koordination und in Abstimmung mit der EU und internationalen Standards erfolgen kann, und dies gemäss Information in unserer Kommission auch nur dann, wenn freiwillige Massnahmen der Wirtschaft nicht den gewünschten Erfolg bringen, wenn Trittbrettfahren nicht verhindert werden kann und wenn die Regelungen verhältnismässig und wirtschaftlich tragbar sind. Und, auch noch wichtig: Dieser neue Absatz 3 werde vom Bundesrat nicht für einen Alleingang der Schweiz genutzt, welcher nur wieder Handelshemmnisse heraufbeschwören würde.
Die zweite vom Nationalrat eingefügte Änderung betrifft Artikel 35g, bei dem ein neuer zweiter Absatz aufgenommen wurde. Dieser verpflichtet Händler, die Holz oder Holzerzeugnisse an den Konsumenten abgeben, die Holzart und die Herkunft des Holzes zu deklarieren. Dem Bundesrat wird dabei die Kompetenz eingeräumt, das Holz und die entsprechenden Erzeugnisse zu bestimmen, für die diese Deklarationspflicht gilt. Ihre Kommission schlägt hier eine Änderung vor. Ich werde diese in der Detailberatung erläutern - wenn es denn so weit kommt.
Ihre Kommission ist in Kenntnis der nationalrätlichen Veränderungen einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Nun liegt uns aber ein Rückweisungsantrag an die Kommission von Kollege Wicki vor, und es macht meines Erachtens deshalb Sinn, dass wir nun die Begründung von Herrn Wicki anhören, ehe ich dann dazu Stellung nehmen kann.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Ich würde es, wenn ich das jetzt schon sagen darf, sehr bedauern, wenn die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen würde. Ich würde das persönlich bedauern, aber ich würde es auch bedauern in meinen Funktionen als Präsident von Wald Schweiz, dem Verband der schweizerischen Waldeigentümer, und als Vorstandsmitglied von Lignum, dem Dachverband der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft.
Die Vorlage, wie sie auf dem Tisch liegt, enthält wichtige Anliegen für die Wald- und Holzbranche: Das erste Anliegen ist die Umsetzung der Anliegen der gleichlautenden Motionen Föhn 17.3855 und Flückiger Sylvia 17.3843, "Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz". Damit wird eine für uns absurde Situation gelöst: Es kann ja nicht sein, dass Holzexporteure aus der Schweiz im europäischen Wirtschaftsraum gleich behandelt werden wie Exporteure aus Ländern, in denen tatsächlich illegale Holzschläge vorkommen. Unser schweizerisches Waldgesetz garantiert, dass es keine illegalen Holzschläge gibt. In diesem Sinn ist es ein sehr wichtiges Anliegen. Wenn die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen würde - man kann das selbstverständlich tun -, würde dies zu einer Verzögerung der Umsetzung eines an sich unbestrittenen Anliegens führen.
Das zweite Anliegen, das ich mittrage, ist, dass die Deklarationspflicht für Massivholz und Holzprodukte aus Massivholz, die wir heute auf Verordnungsstufe geregelt haben, beibehalten und auf Gesetzesstufe festgeschrieben wird. Damit kann eine Sensibilisierung der Konsumenten erreicht werden - etwas, das wir auch im Waldgesetz bei der letzten Revision so angestrebt haben. Es führt aber auch zu einer Sensibilisierung und zu einer Information der Händler und der Verarbeiter. Ich würde es bedauern, wenn die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen würde, weil es dabei um eine Ergänzung der Vorlage geht, welche im Nationalrat völlig unbestritten war.
Anlass für den Rückweisungsantrag von Kollege Wicki war wahrscheinlich die Ergänzung in Artikel 35e Absatz 3, wonach der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, im Einklang mit internationalen Standards Anforderungen an das Inverkehrbringen von weiteren Rohstoffen und Produkten zu stellen. Ich muss darauf hinweisen, dass diese Ergänzung im Nationalrat einigermassen klar mit 101 zu 76 Stimmen gutgeheissen wurde. In der Gesamtabstimmung hat die Vorlage mit dieser Ergänzung mit 177 zu 3 Stimmen eine sehr, sehr klare Mehrheit gefunden.
Letztlich möchte ich darauf hinweisen - ich durfte Ersatz in der Kommission sein -, dass Ihre vorberatende Kommission diese Vorlage im Wissen um diese Ergänzungen beraten, auch diese Ergänzungen gewürdigt und die Vorlage einstimmig ans Ratsplenum überwiesen hat.
In diesem Sinne meine ich, dass wir auf diese Revisionsvorlage eintreten und die Detailberatung durchführen sollten.
Wicki Hans · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion
Wieso stelle ich diesen Rückweisungsantrag? Die Version des Nationalrates und jetzt auch unserer UREK zu Artikel 35e Absatz 3 geht meines Erachtens etwas sehr weit. Es geht natürlich, wie der Kollege jetzt gesagt hat, um den Begriff "weitere Rohstoffe und Produkte". Die Ergänzung "weitere Rohstoffe" ist meines Erachtens etwas unpräzis, und auch die Auswirkungen sind meines Erachtens nicht absehbar.
Soviel ich weiss - ich war ja weder Mitglied noch Stellvertreter in der Kommission -, wurden die entsprechenden Branchen nicht angehört und auch nicht konsultiert. Aber ich wurde von den Branchen konsultiert und muss einfach sagen: Es gibt so viele Unklarheiten bezüglich des Begriffs "weitere Produkte". Was das heisst und wie die Interpretation der Verwaltung dann erfolgen kann, das können wir uns hier gar noch nicht vorstellen. Aber das Argument "vorwärtsmachen, schnell machen, wir warten jetzt darauf" ist in meinen Augen ein schlechter Ratgeber.
Was passiert, wenn man eben etwas unpräzis oder unklar legiferiert, spürt zurzeit der wichtigste Arbeitgeber in meinem Kanton. Damals war es in diesem und im anderen Rat auch unbestritten, aber heute leidet mein Kanton darunter. Ich möchte grundsätzlich nur, dass man Klarheit hat, was mit diesen "weiteren Produkten" gemeint ist, wie es gemeint ist und was auf uns zukommt.
Wir haben schon gestern versucht, eine Alternative zu formulieren, aber wir waren alle nicht wirklich schlau. Es war übrigens auch nicht einfach. Aus diesem Grund finde ich, es ist intelligenter, wenn wir das noch einmal in die Kommission zurückgeben, präzis legiferieren und dann das haben, was wir wollen, statt dass wir jetzt in der Hitze des Gefechts schnell etwas vor uns her legiferieren.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, meinen Antrag auf Rückweisung an die Kommission zu unterstützen.
Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vorerst möchte ich dem Bundesrat, aber auch den Kommissionen recht herzlich danken, die den Auftrag, so wie er gegeben wurde, eigentlich buchstabengetreu ausgeführt haben. Das haben sie sehr gut gemacht.
Jetzt geht es in Artikel 35e Absatz 3 um die Frage, ob das ausgedehnt werden soll oder kann. Herr Wicki, ich muss Ihnen sagen, es ist natürlich eine Kann-Formulierung. Sie werden auch nachher nicht mehr wissen, wenn das als Kann-Formulierung beschlossen wird. Bei uns, in der Holzbranche, ist es wirklich - Herr Fässler hat es gesagt, ich danke ihm - ein zeitlicher Faktor. Es geht hier jetzt wirklich um die internationale Zusammenarbeit. Können wir weiterhin liefern?
Ich bitte Sie, diesen Rückweisungsantrag abzulehnen - einzig und allein aus zeitlichen Gründen. Ich hätte es natürlich auch lieber ohne diesen Absatz gehabt. Aber das wurde jetzt ausgeweitet, damit der Bundesrat irgendeinmal, wenn wiederum eine Branche auf den Bundesrat zukommt, auch reagieren kann. Ich bin überzeugt, der Bundesrat wird nicht von sich aus aktiv werden. Er wird mit diesen Branchen, die dann zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht in eine ähnliche Lage kommen wie jetzt die Holzbranche, sprechen und dann eine Ausdehnung vornehmen. Einfach von sich aus, davon bin ich zu hundert Prozent überzeugt, wird er - die Frau Bundesrätin kann das auch bestätigen - nicht aktiv werden. Aber wenn Not am Mann, an der Frau ist, dann wird er das machen können. Klar, wir haben einen anderen Antrag gestellt, einzig und allein für die Holzbranche.
Ich bitte Sie dringend, das Geschäft jetzt durchzuziehen und abzuschliessen, damit der Bundesrat das Gespräch mit der Europäischen Union aufnehmen und diese Sache eben erledigen kann. Wir wussten auch damals schon beim Umweltschutzgesetz, dass wir das liebend gern hätten. Aber damals war natürlich das Fuder überladen, weshalb alles bachab ging. Das war schade.
Ich bitte Sie, dem Rückweisungsantrag nicht zuzustimmen und das Geschäft möglichst schnell zu erledigen.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Sie haben es gehört, diese Botschaft des Bundesrates geht auf zwei gleichlautende Motionen von Frau Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni und Herrn Ständerat Peter Föhn zurück mit dem Titel "Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz". Es geht hier darum, gleich lange Spiesse zu schaffen und allenfalls ungleiche Ausgangslagen zu beseitigen. Der Bundesrat hat das mit der Vorlage, die Ihnen heute vorliegt, umgesetzt. Der Nationalrat hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 177 zu 3 Stimmen sehr deutlich angenommen.
Sie haben es gehört, der Nationalrat hat gegenüber der bundesrätlichen Vorlage zwei Ergänzungen vorgenommen. Einerseits geht es um die gesetzliche Grundlage für die Weiterführung der Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte, die es ja heute bereits gibt. Dann geht es um die Möglichkeit, bei weiteren Rohstoffen und Produkten auch Anforderungen an das Inverkehrbringen zu stellen.
Ich komme zuerst auf die wichtigsten Elemente der Regelung von Holz und Holzerzeugnissen zu sprechen. Die Änderungen im Gesetz sehen vor, dass nur noch Holz in Verkehr gebracht und gehandelt werden darf, das vorgängig legal geerntet und gehandelt wurde. Wer also Holz erstmals in Verkehr bringt, muss auch den Nachweis erbringen, dass die Sorgfaltspflicht eingehalten wurde. Der Nachweis für eine Risikobewertung soll Informationen zur Holzart und zum Herkunftsland des Holzes enthalten. Entsprechend dem Ergebnis der Risikobewertung sind Massnahmen zu treffen, um das Risiko des Inverkehrbringens von illegalem Holz auf ein Niveau zu vermindern, dass es vernachlässigbar ist. Die Händler in der Schweiz sind verpflichtet, die Namen ihrer vorgelagerten Lieferanten und nachgelagerten Käufer zu dokumentieren, um eben auch die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.
Noch dieser Hinweis: Das Bundesamt für Umwelt soll mit dem Vollzug dieser Regelung betraut werden. Das ist eine wichtige Message in diesem Bereich, dass eben die bundesrätliche Verordnung die europäische Holzhandelsregulierung identisch abbilden soll, weil wir ja auch Handelshemmnisse abbauen wollen. Dann braucht es eben diese Übereinstimmung.
Ich sage gerne noch etwas zur Finanzierung. Das Umweltschutzgesetz ermöglicht eine teilweise Rückfinanzierung der Kontrollen über Gebühren. Da besteht die Möglichkeit zu einer gewissen Finanzierung. Wir denken an rund hunderttausend Franken pro Jahr. Das ist nicht wahnsinnig viel, aber so können mit Gebühren diese Einnahmen generiert werden.
Wichtig ist, und das haben der Motionär und der Kommissionssprecher erwähnt: Es braucht eine vollständige Gleichbehandlung von Erstinverkehrbringern aus der Schweiz und der EU. Denn nur so kann man eine Vereinbarung mit der EU erreichen. Wir sind der Meinung, dass die Verordnung und die gesetzliche Regelung, die Sie jetzt diskutieren, die Voraussetzung sind, um diese Vereinbarung mit der EU abschliessen zu können. Ich kann Ihnen aber sagen: Der Bundesrat hat das UVEK, konkret das Bafu, zusammen mit dem WBF und dem EDA bereits beauftragt, exploratorische Gespräche mit der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission aufzunehmen, und es haben auch bereits erste Treffen stattgefunden. Wir versuchen hier also, parallel zur Legiferierung und dann auch zur entsprechenden Verordnung vorwärtszumachen.
Der Nationalrat hat dann, wie erwähnt, diese Botschaft um zwei weitere Elemente ergänzt, nämlich auf der einen Seite mit der gesetzlichen Grundlage für die Deklarationspflicht. Diese war unbestritten, man will sie weiterführen. Sie funktioniert ja auch und ist eine wichtige Information, auch für die Konsumentinnen und Konsumenten. Auf der anderen Seite hat der Nationalrat, wie gesagt, für weitere Rohstoffe und Produkte zusätzlich eine weiter gehende Regulierungskompetenz aufgenommen.
Der Bundesrat unterstützt diese Ergänzung. Es ist eine Kann-Formulierung, das wurde auch von Ständerat Föhn erwähnt. Die Kann-Formulierung bedeutet, dass der Bundesrat eben solche Einschränkungen in Betracht ziehen kann, aber auch nur fallweise und nur dann - ich glaube, das ist jetzt wichtig; ich spreche bereits vom Rückweisungsantrag Wicki -, wenn freiwillige Massnahmen nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben. Das ist eine Konsequenz. Man kann also nicht einfach kommen und sagen, jetzt werde gerade reguliert. Man muss es zuerst mit freiwilligen Massnahmen versuchen, auch wenn Trittbrettfahren nicht anderweitig verhindert werden kann. Es geht ja hier darum, dass man da nicht plötzlich jemandem etwas vorschreibt, und die anderen fahren ohne Vorschriften daran vorbei.
Eine Voraussetzung ist ebenfalls, dass entsprechende Regelungen verhältnismässig und wirtschaftlich tragbar sind und dass die Regelungen auch mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Einklang stehen. Es ist also nicht pleins pouvoirs für den Bundesrat, dass er gleich zu legiferieren beginnen könnte, wenn er noch eine Idee hätte. Vielmehr ist es eine klare Vorgabe, wie vorgegangen werden muss, wie wir sie aus anderen Bereichen ebenfalls kennen. Der Bundesrat würde also, bevor er überhaupt mit der Branche Anforderungen für das Inverkehrbringen festlegt, zuerst freiwillige Vereinbarungen und Begleitmassnahmen anstreben.
Ich kann Ihnen gerne ein Beispiel nennen, das Ihnen wahrscheinlich bereits bekannt ist, nämlich die Bestrebungen des Bundesrates zur Reduktion des Torfverbrauchs. Da machen wir auch nicht gleich ein Verbot oder eine Vorschrift, sondern versuchen, zusammen mit der Branche zu schauen, wie man hier mit freiwilligen Massnahmen zu einer Reduktion des Torfverbrauchs gelangen kann. Ich glaube, das ist ein Anliegen, das hier von allen unterstützt wird.
Es gibt auch das Beispiel der Schweizer Plattform für nachhaltigen Kakao. Auch beim Kakao, glaube ich, sind wir uns einig, dass es etwas zu tun gibt. Man probiert das aber zuerst mit einer Plattform, auf der man sich austauscht, auf dem freiwilligen Weg.
Ein drittes Beispiel sind die Kriterien für Palmöl im Freihandelsabkommen mit Indonesien. Auch da hat man zusammen mit der Branche eine Lösung gefunden.
Sie sehen also: Das ist das Vorgehen, das ins Auge gefasst würde, wenn die Produktion oder der Handel anderer Rohstoffe Probleme schaffen würden. Diese Voraussetzungen müssten erfüllt sein. Ich meine, Sie können das schon in der Kommission nochmals diskutieren, aber ich glaube nicht, dass jetzt noch viel Neues hinzukommt. Vielmehr ist es dieses Prozedere. Sie haben die Beispiele gehört, und ich kann Ihnen namens des Bundesrates sagen: Wir begrüssen diese Ergänzung, aber wir würden das, wie gesagt, mit der gleichen Zurückhaltung angehen, wie wir das auch schon bei anderen Beispielen gemacht haben.
In diesem Sinn bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Le président (Fournier Jean-René, président): Je passe la parole au rapporteur afin qu'il s'exprime au sujet de la proposition de renvoi Wicki.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir sind in der UREK gut organisiert und strukturiert. Deshalb wird nun der Kommissionspräsident das Schlusswort haben und die Stellungnahme der Kommission nochmals erläutern.
Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es ist meine letzte Session, ich muss ein bisschen sprechen, damit meine Bilanz ein wenig besser aussieht, weil ich ja dann allen Medien bekanntgeben muss, was ich alles gemacht habe! (Heiterkeit) Nein, Spass beiseite. Es ist ja nicht üblich, dass man nach der Frau Bundesrätin spricht. Aber ich denke, ihre Erklärungen waren sehr erhellend. Ich denke auch, dass es eine moderne Art und Weise ist, wie wir mit internationalen Abkommen umgehen und dem Bundesrat auch eine gewisse Kompetenz zugestehen können, damit er zeitgerecht in einer sauberen Kann-Formulierung und immer aufgrund eines Ablaufschemas handeln kann.
Unter diesem Aspekt glaube ich - wie Sie es in Ihrem Schlusssatz erwähnt haben, Frau Bundesrätin -, dass wir keine neuen Erkenntnisse gewonnen haben, auch durch den Rückweisungsantrag nicht. Wir sehen, wie der Bundesrat diese Formulierung in Artikel 35e Absatz 3 umsetzen und anwenden will. Es macht keinen Sinn, diese Position an die Kommission zurückzuweisen. Es gibt keine neuen Erkenntnisse; wir werden nicht schlauer, wenn wir das nochmals zwei Stunden debattieren.
Unter diesem Aspekt bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen.
Verfahrensbeitrag
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Le président (Fournier Jean-René, président): Nous votons maintenant sur la proposition de renvoi Wicki.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Wicki ... 11 Stimmen
Dagegen ... 27 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Bundesgesetz über den Umweltschutz
Loi fédérale sur la protection de l'environnement
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Gliederungstitel vor Art. 35d, Gliederungstitel nach Art. 35d
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I introduction, titre précédant l'art. 35d, titre suivant l'art. 35d
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 35e
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Debatte wurde beim Eintreten mehrheitlich geführt. Es geht um das Inverkehrbringen von anderen Produkten und Rohstoffen. Der Gliederungstitel wird ergänzt zu "Holz und Holzerzeugnisse sowie weitere Rohstoffe und Produkte". Das hat dann natürlich eben auch Anpassungen bei der Sorgfaltspflicht in Artikel 35f, bei der Rückverfolgbarkeit und der Deklaration in Artikel 35g, bei den Vollzugskompetenzen in Artikel 41 und bei den Strafbestimmungen in den Artikeln 60 und 61 zur Folge.
Die Begründungen, warum der Nationalrat zum Schluss kam, diesen Artikel 35e einzubauen, wurden dargelegt. Es gibt da nichts mehr weiter anzufügen.
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 35f
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 35g
Antrag der Kommission
Titel
Rückverfolgbarkeit und Deklaration
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2
Jede Person, die ... abgibt, muss ...
Art. 35g
Proposition de la commission
Titre
Traçabilité et déclaration
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2
Toute personne qui remet ... doit ...
Angenommen - Adopté
Art. 35h; 41 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 35h; 41 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 60 Abs. 1 Bst. r
Antrag der Kommission
r. ... verletzt (Art. 35e sowie 35f Abs. 1 und 2 Bst. a).
Art. 60 al. 1 let. r
Proposition de la commission
r. ... définis par le Conseil fédéral conformément à l'article 35e alinéa 3 (art. 35e et 35f al. 1 et 2 let. a).
Angenommen - Adopté
Art. 61 Abs. 1 Bst. mbis
Antrag der Kommission
mbis. ... verletzt (Art. 35g Abs. 1);
Art. 61 al. 1 let. mbis
Proposition de la commission
mbis. ... été introduite (art. 35g al. 1);
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 35 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(4 Enthaltungen)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté
Le président (Fournier Jean-René, président): Lors du traitement de cet objet, la commission a aussi pris acte de la pétition Anja Gonseth, Corinne Lüscher et Liv Morgenthaler 17.2016, "Interdire la vente de produits à base d'huile de palme issue d'une production non durable", et l'a examinée selon l'article 126 alinéa 2 de la loi sur le Parlement.