17.3708
Die Bestrafung von Radar-Warngruppen stoppen
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit der vorliegenden Motion wird der Bundesrat beauftragt, Artikel 98a des Strassenverkehrsgesetzes so zu ändern, dass Warnmeldungen in geschlossenen sozialen Gruppen, z. B. SMS, Whatsapp, Messenger, Facebook, Snapchat usw., die sich auf den Strassenverkehr beziehen, nicht mehr bestraft werden. Warum?
Es kommt immer wieder vor, dass Personen happige Bussen erhalten, nur weil sie sich aktuelle Meldungen zum Strassenverkehr zuschicken. Man darf dabei aber Folgendes nicht vergessen: Natürlich entstehen diese Chatgruppen primär aufgrund von Radarmeldungen. Gleichzeitig werden in solchen Gruppen aber auch andere Gefahrenmeldungen zum Strassenverkehr ausgetauscht, z. B. zu Glatteisgefahr, Verkehrshindernissen, Stau, Sperrungen, Unfällen usw. Das sensibilisiert dann die Mitglieder dieser Gruppen für diese bestehenden Gefahren.
Solche Meldungen zu kriminalisieren ist aus meiner Sicht kontraproduktiv und auch nicht Aufgabe eines freiheitlichen Staates. Auch Meldungen über aktuelle Radarstandorte sind sinnvoll. Sie erinnern die Verkehrsteilnehmer regelmässig daran, eben vorsichtig zu fahren und sich an die Geschwindigkeitslimiten zu halten. Man kann nicht sagen, es handle sich dabei um den Versuch, bestehende Verbote zu umgehen, weil solche Warnungen nie vollständig sind; sie sind immer nur eine Momentaufnahme. Selbst wenn diese Meldungen vollständig wären, hiesse das noch lange nicht, dass niemand mehr in diesem Land geblitzt würde. Ausserdem können Radarwarnungen, die nur wenige Minuten alt sind, bereits gar nicht mehr aktuell sein, weil mobile Blitzer laufend ihre Standorte wechseln.
Als Gegenargument zu dieser Argumentation kann nicht behauptet werden, die Sicherheit im Strassenverkehr sei besser, wenn Radarwarnungen verboten seien. Es ist durchaus sinnvoll, dass Menschen sich über die aktuelle Verkehrslage und über Geschwindigkeitslimiten und auch über Geschwindigkeitsmessungen austauschen.
Tatsächlich problematisch ist, dass heutzutage viele Geschwindigkeitsmessungen nur auf das Eintreiben von Geldern für den Staat und nicht auf die Verkehrssicherheit ausgerichtet sind. Leider werden Blitzer primär dort aufgestellt, wo sie rentieren, nicht dort, wo Menschen potenziell gefährdet sind. Nur weil sich Menschen heutzutage auf elektronischem Weg Hinweise zum Strassenverkehr geben, gibt das dem Staat nicht einfach so das Recht, diese zu bestrafen. Die Bestrafungspraxis entspricht einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern. Die Kriminalisierung von Radar-Chats ist ausserdem eine Verschwendung von öffentlichen Ressourcen. Dagegen gibt es genügend echte Schwerverbrecher in diesem Land, welche die öffentliche Sicherheit wirklich gefährden.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die vorliegende Motion anzunehmen.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Warum macht man Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen? Einzig aus dem Grund der Verkehrssicherheit; es gibt keinen anderen Grund, solche Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Gerade weil diese Kontrollen eben nicht lückenlos sind - man hat ja nicht ununterbrochen überall Kontrollen -, haben sie auch eine präventive Wirkung.
Ich muss Ihnen übrigens widersprechen. Ich war ja mal Gemeinderätin. Ich weiss genau, wo wir diese Kontrollgeräte in der Gemeinde aufstellten, nämlich z. B. in der Nähe von Schulhäusern, an Orten, von denen wir wussten, dass besonders heikle Situationen entstehen können; auch bei Ortseinfahrten, von denen man, wie gesagt, wusste, dass es dort schwierig ist, bis man abgebremst hat. Wir sagten, wir wollen dort präventiv solche Kontrollgeräte aufstellen.
Die Tatsache, dass diese Kontrollen nicht lückenlos sind und man eigentlich jederzeit damit rechnen muss, dass man kontrolliert wird, hat eine präventive Wirkung, die viel grösser ist als die Wirkung des eigentlichen Blechpolizisten - so haben wir dem jeweils gesagt - oder wie diese Radarkontrollen alle heissen. Es ist wirklich die unvorhersehbare Kontrolle, die eigentlich die wichtigste Wirkung erzielt.
Nun ist es so, dass sich Warnungen vor solchen Kontrollen auf die Verkehrssicherheit natürlich negativ auswirken können. Ihre Ausführungen waren vielleicht vorhin nicht ganz so präzis, indem Sie eines noch nicht gesagt haben: Es ist ja nicht jede Form von Vorwarnung verboten und wird bestraft. Es sind nur die öffentlichen Warnungen, die öffentlichen Warnungen vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr. Nichtöffentliche Warnungen sind erlaubt, sie werden nicht bestraft.
Man muss noch beachten - das hat ja der Motionär auch angesprochen -, dass diese sogenannt geschlossenen sozialen Gruppen öffentlichen Charakter aufweisen können. Insbesondere bei einer hohen Anzahl von Gruppenmitgliedern muss man dann natürlich sagen, das sei jetzt schon eine öffentliche Warnung. Die Beurteilung, wann eine Warnung als öffentlich zu qualifizieren und somit eben nicht mehr privat ist, die hängt vom Einzelfall ab. Sie lässt sich insbesondere aber sicher nicht aus dem Status einer Gruppe in den sozialen Medien ableiten.
Ich bitte Sie, diese Bestimmung, die Sie ja seinerzeit ins Strassenverkehrsgesetz aufgenommen haben, im Sinne der Verkehrssicherheit nicht zu ändern. Ich sehe keinen Grund, weshalb man davon abweichen sollte. Es gibt ja auch keine Probleme.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen.
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte hier direkt anknüpfen. Sie haben darüber gesprochen, ob eine Radar-Warngruppe einen öffentlichen oder einen nichtöffentlichen Charakter aufweist. Sie entspricht einer gerichtlichen Interpretation, die heutige Praxis, aber der Gesetzgeber hat sich zu dieser Frage bisher nicht geäussert, und das möchte ich mit meiner Motion erreichen. Es ist doch legitim, dass der Gesetzgeber hier entsprechendes Recht spricht.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Es ist sowieso legitim, dass Sie eine Motion einreichen und das Gesetz ändern wollen. Die Frage ist nur: Gibt es heute Probleme? Die Unterscheidung, dass solche privaten Warnungen möglich sind, auch erlaubt sind, dass aber eben öffentliche Warnungen nicht erlaubt sind, das - so die Meinung des Bundesrates - entspricht eigentlich dem, was wir in Bezug auf die Verkehrssicherheit brauchen. Er hat auch darin keine Probleme erkannt und kommt deshalb zum Schluss, dass aus seiner Sicht eine Gesetzesänderung hier nicht angebracht ist.
Abstimmung
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 82 Stimmen
Dagegen ... 100 Stimmen
(8 Enthaltungen)