19.3633
Ombudsstelle für Kinderrechte
Stöckli Hans · 1VP-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Ordnungsantrag Würth
Zuweisung der Motion 19.3633 an die zuständige Kommission zur Vorprüfung.
Motion d'ordre Würth
Transmettre la motion 19.3633 à la commission compétente pour examen préalable.
Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · CVP-Fraktion
Nach Rücksprache und auch im Einvernehmen mit dem Motionär beantrage ich Ihnen die Überweisung dieser Motion an die zuständige Kommission. Ich begründe dies wie folgt:
Kinderrechte sind Menschenrechte, und die Stärkung dieser Rechte sollten wir in einem grösseren Kontext anschauen. Sie wissen, ich bin bis März 2020 auch Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen. Wir sind derzeit daran, mit dem Bundesrat, mit dem EDA eine Nachfolgeorganisation für das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte aufzubauen, eine nationale Menschenrechtsinstitution nach Massgabe der Pariser Prinzipien. Angedacht ist ein Verein oder eine Stiftung unter Beteiligung der Kantone. Diese Organisation soll die verschiedenen Akteure in der Schweiz stärken und befähigen, Menschenrechte im Allgemeinen und Kinderrechte im Besonderen noch besser wahrzunehmen und durchzusetzen. Diese Vorlage soll laut EDA demnächst zugeleitet werden, die Stellungnahme der Kantone zu diesem Vorhaben ist für die KdK-Plenarversammlung von Ende September oder Ende Dezember geplant, und es zeichnet sich ab, dass die Kantone diese Bestrebungen aufgrund der Vorarbeiten unterstützen. Es empfiehlt sich deshalb, die Beratung dieser Motion zeitlich wie inhaltlich auf diese Vorlage abzustimmen. Im Rahmen der zuständigen Kommission kann dies einlässlich erfolgen, gegebenenfalls auch mit einer Anhörung der Kantone, welche im Bereich Kinderschutz hauptsächlich zuständig sind.
Vor diesem Hintergrund danke ich Ihnen, wenn Sie meinen Ordnungsantrag unterstützen.
Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Ich werde mich nur einmal äussern und nachher das zweite Geschäft als erledigt bezeichnen. Aber zuerst möchte ich Kollege Würth für diese Informationen danken, sie waren mir und auch weiten Kreisen so nicht bekannt. Herr Würth hat Recht: Meine Motion bricht einen Teil aus dieser ganzen Geschichte der Menschenrechts-Nachfolgeorganisation heraus. Wenn das der Weg ist, dann bitte ich die Kommission, das wirklich anzuschauen und zu prüfen. Ich persönlich ging bis zu diesem Votum davon aus, dass es etwas länger gehen wird, bis das effektiv kommen wird.
Ich möchte aber noch zwei, drei Punkte aus der Antwort des Bundesrates zur Motion und zur Interpellation ansprechen. Ich gehe sehr einig mit dem Bundesrat, dass wir ein hervorragendes Kinderrecht haben in unserem Land; da gibt es eigentlich keinen Handlungsbedarf. Was ich etwas schwierig finde, ist, wenn der Bundesrat sagt, das werde auch automatisch so angewandt. Ich möchte Sie fragen: Was passiert heute, wenn Behörden - Sie wissen, es sind verschiedenste Behörden, die sich darum kümmern - dieses Recht nicht richtig umsetzen?
Hier liegt meiner Ansicht nach die Differenz zum Bundesrat und auch der Grund, warum mich die Antwort zur Interpellation nicht befriedigt hat, und damit der Grund, warum ich in der Sommersession diese Motion eingereicht habe. Wir brauchen eine Ombudsstelle, weil die bestehenden Kinder- und Verfahrensrechte durch staatliche Stellen wie Behörden und Gerichte nicht immer korrekt angewandt werden und die Checks and Balances für die Kinder fehlen.
Somit teile ich die Einschätzung des Bundesrates nicht, dass es in diesem Sinn keine Lücke gibt. Wer Kinder, die in ihrem Recht verletzt sind, beraten will, braucht zum einen ein vertieftes juristisches Wissen in sehr vielen Rechtsgebieten, zum andern Know-how im Umgang mit Kindern. Um die Situation zielgerichtet prüfen und wirkungsvoll helfen und vermitteln zu können, braucht es aber auch ein Recht auf Auskunft bei den Behörden und Gerichten. Den vom Bundesrat in der Motionsantwort erwähnten Anlaufstellen wie Kescha, Pro Juventute, Kinderanwaltschaft Schweiz sowie den Anlaufstellen in den Kantonen fehlt aber oft dieses Auskunftsrecht, um Informationen von den Behörden und Gerichten zu erhalten.
Ich möchte Ihnen zwei einfache Beispiele geben, die das sehr schnell aufzeigen:
1. Ein Jugendlicher in einem Heim möchte seinen Vater besuchen, der einen Herzinfarkt hat und in der Reha ist. Der Beistand erlaubt ihm diesen Besuch nicht. An wen wendet sich dieser Jugendliche?
2. Drei Geschwister sollen fremdplatziert werden, obwohl weder die Kinder angehört wurden noch ein Rechtsvertreter eingesetzt wurde. Es liegt weder ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit der Mutter vor, noch gibt es Anzeichen einer akuten Kindeswohlgefährdung. Wohin wenden sich diese drei Geschwister, damit ihnen die Kinderrechte und die Verfahrensrechte zugestanden werden, bevor sie fremdplatziert werden?
Das sind ganz schwierige Fragen, die wir ernst nehmen müssen. Wir haben auf nationaler Ebene verschiedenste Ombudsstellen für viele Dinge.
Stöckli Hans · 1VP-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen gemäss Ordnungsantrag Würth
Adopté selon la motion d'ordre Würth