18.316
Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Antrag der Kommission
Der Initiative keine Folge geben
Antrag Häberli-Koller
Der Initiative Folge geben
Proposition de la commission
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition Häberli-Koller
Donner suite à l'initiative
Le président (Fournier Jean-René, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 30. August 2019 die vom Kanton Thurgau am 16. August 2018 eingereichte Standesinitiative vorgeprüft. Mit der Standesinitiative verlangt der Kanton Thurgau, dass bei sämtlichen Einfuhren im privaten Warenverkehr die Schweizer Mehrwertsteuer zu entrichten sei, sofern die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert werde. Unsere Kommission beantragt mit 6 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Die Standesinitiative fordert, die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene dahingehend anzupassen, dass bei sämtlichen Einfuhren im privaten Warenverkehr die Schweizer Mehrwertsteuer zu entrichten sei, sofern die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert werde. Zur Begründung werden Gründe der Steuergerechtigkeit aufgeführt, die auch aus Sicht der Kommission nachvollziehbar sind. Der im Ausland einkaufende Kunde bezahle bis zu einem Freibetrag von 300 Franken pro Person keine Mehrwertsteuer, dies im Gegensatz zu jenem, der in der Schweiz einkaufe. Das führe zu Wettbewerbsnachteilen für den Schweizer Detailhandel. Zudem weisen die Initianten darauf hin, dass sich die Verkehrssituation im Raum Konstanz/Kreuzlingen verschärft habe. Im Kern wird eigentlich eine neue Zollregelung gefordert, welche die Detailhändler nicht mehr benachteiligt.
Der Kommission sind diese Argumente und Themen seit Längerem bekannt. Anlässlich der Beratung einer Standesinitiative St. Gallen und zweier Motionen, einer Motion Hösli und einer Motion Hegglin Peter, diskutierte der Ständerat letztmals am 6. März 2019 über die Problematik des Einkaufstourismus. Der Rat ist damals den Anträgen der Kommission gefolgt und hat die vorgenannten Vorstösse alle abgelehnt. Schon damals wies die Kommission auf den vom Bundesrat in Aussicht gestellten Bericht über mögliche Massnahmen zur Bekämpfung des Einkaufstourismus hin und kündigte an, dass die WAK-SR vor dem Hintergrund dieser Auslegeordnung auch selbst tätig werden würde.
Anlässlich der Vorprüfung der vorliegenden Standesinitiative ist die Kommission auf die Thematik zurückgekommen und hat auch vom Bericht Kenntnis genommen. Jedoch ist die Kommission auch nach einer eingehenden und vertieften Diskussion zum Schluss gelangt, dass jede Anpassung am heutigen System der Mehrwertsteuer-Freigrenze neue Schwierigkeiten mit sich bringt. Sowohl Lösungen, die von den Konsumenten einen Negativbeweis verlangen wollen, damit sie von der Freigrenze profitieren können, als auch Lösungen, die eine Beweispflicht für die Konsumenten einführen möchten, sind beim heutigen System in verschiedener Hinsicht untaugliche Ansätze. Sie sind administrativ enorm aufwendig, leicht zu umgehen, und ihre Einhaltung ist eben auch nicht kontrollierbar.
Die Kommission lehnt es auch ab, einen zusätzlichen administrativen Aufwand in Kauf zu nehmen oder die Zollressourcen massiv auszubauen. Das ist nicht die Lösung. Die Kommission sieht jedoch im Einsatz neuer Technologien, die heute im Zollbereich noch nicht zur Verfügung stehen, eine Möglichkeit, zukünftig nochmals auf den Entscheid zurückzukommen. Solange nicht neue technologische Möglichkeiten bei der Zollabwicklung bestehen - wir alle kennen das Dazit-Projekt, das ja bei der Zollverwaltung in Betrieb ist -, macht es aus Sicht der Kommissionsmehrheit keinen Sinn, diese Vorstösse weiterzubearbeiten, auch wenn wir grosses Verständnis für die Problematik haben. Es war in der Kommission klar, dass sie bereit ist, die Thematik wiederaufzunehmen, wenn dannzumal eine technologische Möglichkeit der vereinfachten Abrechnung bestehen sollte, beispielsweise im Rahmen der Umsetzung des Projektes Dazit.
Ich bitte Sie deshalb, sich der Kommissionsmehrheit anzuschliessen und der Standesinitiative Thurgau keine Folge zu geben.
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion
Erlauben Sie mir zu dieser Standesinitiative Thurgau einen kurzen Rückblick, um Ihnen in Erinnerung zu rufen, dass dieses Thema eben nicht nur aus den Grenzkantonen kommt, sondern eine lange, eine unendliche, eine etwas mühsame Geschichte aufzuweisen hat.
Schweizer Konsumenten profitieren vom Einkaufstourismus, da sie sich aufgrund der höheren Kaufkraft mit ihrem Einkommen im Ausland mehr leisten können. Als wichtigstes Argument gilt natürlich der Preis; bei Umfragen werden auch die im Vergleich attraktiveren Ladenöffnungszeiten genannt. Letzteres trifft allerdings gerade auf den Kanton Thurgau kaum zu, denn von Montag bis Samstag dürfen sämtliche Verkaufsgeschäfte bei uns von 6 bis 22 Uhr geöffnet sein. Gemäss einer GfK-Studie mit dem Titel "Auslandeinkäufe 2015" gaben Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten insgesamt 4,8 Milliarden Franken für gezielte Einkäufe im Ausland aus. Zusammen mit Online- und Ausflugseinkäufen wurde gar der Betrag von 10 Milliarden Franken überschritten.
Eine Herabsetzung oder gar Aufhebung der Wertfreigrenze war und ist auf Bundesebene wiederholt Gegenstand politischer Diskussionen. Am 17. Dezember 2015 zum Beispiel reichte der Thurgauer Nationalrat Markus Hausammann eine Motion mit dem Titel "Den Einkaufstourismus nicht weiter mit Steuergeschenken fördern" ein. Am 15. März 2017 reichte Ständerat Werner Hösli eine Motion mit dem Titel "Den Schweizer Detailhandel nicht benachteiligen" ein. Diese forderte eine Reduktion der Wertfreigrenze für die mehrwertsteuerbefreite Einfuhr von Waren aus dem Ausland zum privaten Gebrauch von 300 auf 50 Franken. Am 10. Mai 2017 beantragte dann der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Diese wurde am 6. Juni 2017 zur Vorberatung an die WAK-SR überwiesen; unser Rat hat also eine Überweisung an die Kommission beschlossen. Dann geht es weiter: Am 12. Juni 2017 ging eine weitere Motion in dieser Sache von Nationalrat Marcel Dobler ein. Sie wurde auch im Nationalrat angenommen.
Am 13. Juni 2017 reichte Ständerat Peter Hegglin seine Motion mit dem Titel "Stopp der Zoll- und Steuerfreigrenze rund um die Schweiz" ein; Mitunterzeichner waren auch Ständerat Roland Eberle und ich. Die Motion verlangte, im grenzüberschreitenden Einkaufsverkehr bestehende Einnahmelücken bei der Mehrwertsteuer zu schliessen. Es seien mit den Nachbarstaaten Regelungen zu definieren, um entweder mit informatikgestützten Mitteln beim Grenzübertritt die im Einkaufsland geltende Mehrwertsteuer zurückzuerstatten und die im Einfuhrland geltende aufzurechnen oder die Mehrwertsteuer nicht mehr zurückzuerstatten, sondern die aufgrund der Einkaufserhebungen abgeleitete Summe dem Nachbarstaat zu überweisen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Der Ständerat wies die Motion jedoch seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben zu.
Mit Beschluss vom 7. Dezember 2017 entschied der Nationalrat, ein Postulat seiner Finanzkommission anzunehmen. Am 22. Dezember 2017 reichte der Kanton St. Gallen die Standesinitiative "Keine Subventionierung des Einkaufstourismus" ein. Wie Sie sehen, gibt es eine ganze Reihe von verschiedenen Standesinitiativen und Vorstössen aus beiden Räten.
In seinem Bericht zur Geldpolitik vom 6. Dezember 2016 und in seinen Stellungnahmen zu den verschiedenen Vorstössen der Vergangenheit wies der Bundesrat jeweils darauf hin, dass die Wertfreigrenze im Jahr 2002 bei 300 Franken angesetzt wurde, um den administrativen Aufwand für die Zollverwaltung im Reiseverkehr möglichst klein zu halten. Bei einem Einkauf von 300 Franken fällt lediglich eine Mehrwertsteuer von Fr. 23.10 an, und falls es sich um Lebensmittel handelt, gar nur eine solche von Fr. 7.50. Diese leichten Mehrkosten hätten dann, führte der Bundesrat aus, angesichts der sich tendenziell vergrössernden Preisdifferenz bei den Produkten aus dem In- und Ausland keine nennenswerte Auswirkung auf das Einkaufsverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten. Er geht deshalb davon aus, dass eine tiefere Wertfreigrenze in der Schweiz wohnhafte Personen kaum davon abhalten würde, im benachbarten Ausland einzukaufen. Dem stände ein erheblicher und kaum vertretbarer Mehraufwand für den Zoll gegenüber. Die tiefere Wertfreigrenze würde zu einer wesentlichen Zunahme der geringfügigen Verzollungen im Reiseverkehr führen, die für die Zollverwaltung nur mit einem unverhältnismässigen und keineswegs kostendeckenden Aufwand zu bewältigen wäre.
Tatsache ist aber, dass der Einkaufstourismus die Schweizer Wirtschaft und insbesondere den Detailhandel in Grenznähe in ganz beträchtlichem Masse schädigt. Es werden Arbeitsplätze gefährdet, und es entsteht umweltbelastender Mehrverkehr. Zudem entgehen dem Schweizer Fiskus etwa 500 bis 600 Millionen Franken an Mehrwertsteuern. Der administrative Mehraufwand bei einer Senkung der Wertfreigrenze würde sich in Grenzen halten, insbesondere würden persönliche Gebrauchsgegenstände und Reiseproviant zollfrei bleiben. Auch die Untergrenze von 5 Franken für die Erhebung der Steuer könnte beibehalten werden. Um den Aufwand für die Erhebung der Mehrwertsteuer nicht allzu gross zu halten, könnten beispielsweise auch Mehrwertsteuer-Automaten eingerichtet werden. Verschiedene Möglichkeiten sind zu prüfen und sind einfach zu realisieren.
Die nun vorliegende Standesinitiative Thurgau 18.316, "Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus", zielt in die gleiche Richtung wie die bereits erwähnten Vorstösse. Sie hat aber den Vorteil, dass sie nicht einfach eine neue fixe Grenze betragsmässig festsetzen will, was durchaus als willkürlich empfunden werden könnte und von weiten Teilen der Bevölkerung möglicherweise nicht verstanden würde. Die Standesinitiative verlangt stattdessen, dass bei sämtlichen Einfuhren im privaten Warenverkehr die Schweizer Mehrwertsteuer zu entrichten sei, sofern die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert wird. Aufgrund der Ergebnisse der erwähnten Studie kann davon ausgegangen werden, dass gerade bei Klein- und Spontaneinkäufen auf eine Rückforderung verzichtet würde.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, heute der Standesinitiative Thurgau Folge zu geben. Es kann doch nicht sein, dass aus Gründen von möglichen administrativen Aufwänden oder technischen Herausforderungen - was ich nicht richtig glauben kann - dieses wichtige Anliegen, das wir jetzt schon lange beraten, einmal mehr vom Tisch gefegt wird. Deshalb bitte ich Sie, der Standesinitiative Thurgau 18.316, "Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus", Folge zu geben und damit den Weg frei zu machen, sodass wir uns jetzt konkret und intensiv an die Lösung dieses Problems machen können.
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Standesinitiative Thurgau 18.316, "Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus", ist bekanntlich keineswegs die erste Standesinitiative zum Thema Einkaufstourismus, Wertfreigrenze, Mehrwertsteuer, die wir in den letzten Jahren debattiert haben. 2017 debattierten wir die Motion Hegglin Peter, Sie haben es gehört, im letzten Frühling kam ein weiterer Strauss von Vorstössen hinzu. Leider wurden diese Vorstösse allesamt abgelehnt. Das ist erstaunlich, weil zwei Drittel aller Kantone Grenzkantone sind und somit eigentlich ähnliche Probleme haben wie der Thurgau. Der Thurgau steht ähnlich wie St. Gallen, Schaffhausen, Aargau und die beiden Basel, die allesamt an Deutschland grenzen, besonders unter Druck. Wir könnten diese Standesinitiative in die ruhmlose Serie abgewiesener Vorstösse einreihen. Ich sehe jedoch einige Argumente, neue Gegebenheiten, die für diese Initiative sprechen:
1. Nicht nur die Schweiz, sondern auch Deutschland bewegt sich. Deutschland wird voraussichtlich bald eine Bagatellgrenze von 50 Euro einführen. Bei Einkäufen unterhalb dieser Bagatellgrenze wird also keine Mehrwertsteuer mehr rückerstattet. Das heisst, dass die Schweiz wiederum kleine und mittelgrosse Einkäufe bis zu diesem Betrag nicht mit der Schweizer Mehrwertsteuer belasten müsste, erst bei Rechnungen ab 50 Euro. Dies wird zu einer wesentlichen administrativen Vereinfachung führen, nicht nur in Deutschland, sondern - wird diese Initiative angenommen - auch in der Schweiz. Die Befürchtung ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Einführung dieser Bagatellgrenze in Deutschland dazu führen wird, dass neu das Umsatzvolumen der Auslandeinkäufe sogar zunehmen könnte. Wer heute nämlich für 40 Euro einkauft, könnte motiviert sein, noch 10 Euro draufzulegen, weil er diese zusätzlichen 10 Euro dank der Rückerstattung wieder retour erhalten wird, sobald er die 50er-Grenze erreicht. Die Einführung der Bagatellgrenze wird einerseits administrativ helfen, Kleineinkäufe durchzuwinken, umgekehrt aber das Grundproblem - mehrwertsteuerfreies Einkaufen - keineswegs entschärfen.
2. Der Zeitpunkt ist ideal, da zurzeit ohnehin der Digitalisierungsprozess Dazit läuft. Durch die Digitalisierung im Zollverkehr sollen Zollgeschäfte fortan wesentlich erleichtert und automatisiert werden. Ein Stichwort ist die Handy-App Quickzoll, mit der beim Grenzübertritt Waren selbstständig online gemeldet und verzollt werden können. Es ist naheliegend, dass hier die Mehrwertsteuerproblematik angegangen werden könnte und sollte.
3. Der Bundesrat und die WAK haben die eingangs erwähnten Vorstösse regelmässig deshalb zur Ablehnung empfohlen, weil der Bundesrat an der Ausarbeitung eines Berichtes in Erfüllung des Postulates 17.3360 war. Kürzlich wurde nun dieser Bericht "Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer" verabschiedet. Er skizziert diverse Lösungsansätze gegen den Einkaufstourismus.
Ich war vom Bericht eher enttäuscht, denn der Bundesrat zeigt darin nicht gerade viel Änderungsbereitschaft. Einige Argumente kann man gelten lassen. Ein weiteres Verharren im Status quo, der die Steuergerechtigkeit verletzt, ja geradezu in volkswirtschaftlich unsinniger Weise noch fiskalisch belohnt, ist ein No-go. Serge Gaillard, der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, beziffert - auch das haben wir gehört - den Mehrwertsteuerverlust wegen des Einkaufstourismus auf mehrere Hundert Millionen Schweizerfranken, seit die Nationalbank den Mindestkurs zum Euro aufgegeben hat.
4. Zuletzt ist noch erwähnenswert - das ist meine "key message" -, dass wir im letzten Herbst die Motion Vonlanthen 18.3540, "Mehrwertsteuerpflicht von Online-Plattformen bei Verkäufen aus dem Ausland in die Schweiz", angenommen haben. Unterdessen hat sie auch der Nationalrat angenommen. Somit muss der Bundesrat handeln. Der Bundesrat wird uns also Massnahmen vorschlagen müssen, wie die ausländischen Online-Shops und -Dienstleistungsplattformen, die Lieferungen in die Schweiz und Dienstleistungen in der Schweiz anbieten, der Mehrwertsteuer unterstellt werden können und müssen. Auch dort ist die Motivation dieselbe: Man will die derzeit hohen Mehrwertsteuerausfälle beim Online-Shopping verhindern.
Es ist unklar, weshalb wir dieselbe Problematik beim virtuellen Shopping, beim Online-Shopping im Ausland angehen wollen, nicht aber beim physischen Shopping ennet der Schweizer Grenze. Was die Mehrwertsteuererhebung betrifft, wäre es inkonsequent, Einkäufe mit dem Computer im Ausland - also z. B. in Deutschland oder Frankreich - zu berücksichtigen, nicht aber Einkäufe mit dem Auto. Wir müssen diese Steuerungerechtigkeit im Einkaufstourismus endlich korrigieren.
Ich bitte Sie, dieser Standesinitiative Folge zu geben.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In der Frühjahrssession wurde meine diesbezügliche Motion abgelehnt. Der Kommissionssprecher stellte in seinen damaligen Ausführungen in Aussicht, bei Vorliegen des bundesrätlichen Berichtes über das enorme Ausmass des Einkaufstourismus von der Kommission her tätig zu werden.
Ich habe das damals wie folgt kommentiert: "Ich anerkenne grundsätzlich, dass die Kommission Aktivwerden in Aussicht stellt - vielleicht einmal, irgendwann einmal." (AB 2019 S 50) Und siehe da: Bereits heute kommt nun die Wahrheit ans Licht. Diese Standesinitiative Thurgau wird von der Kommission wiederum abgelehnt, und die Kommission schreibt dazu sinngemäss, man erkenne zwar die Problematik, aber man mache jetzt nichts. Es sei ja doch nicht kontrollierbar. Das, liebe Kommissionsmitglieder, glauben Sie ja wohl selber nicht. Frau Fetz hat kürzlich in diesem Saal gesagt, dass wir heute im 21. Jahrhundert leben. Über eine Zoll-App kann sicherlich jeder Einkauf im Ausland, sollte die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert werden, mit Leichtigkeit zur Entrichtung der Schweizer Mehrwertsteuer angemeldet werden. Wird das nicht gemacht und gibt es eine Kontrolle, erfolgen die Sanktionen. Aber es wird nicht jeder kontrolliert. Es wird ja auch nicht jeder Autofahrer kontrolliert, ob er die Geschwindigkeitslimite einhält. Sonst müssten wir keine Schilder mit den Tempolimiten mehr aufhängen. Die Leute beachten die Regelungen nur, wenn es ihnen gerade passt. Wenn sie sowieso pressant sind, machen sie es halt nicht. Wenn sie dann kontrolliert werden, ist der Fall klar: Dann gibt es Sanktionen. So funktioniert dieses System.
Was bei der Begründung der Kommission ganz speziell aufhorchen lässt, ist die Aussage, dass jede Anpassung des heutigen Systems neue Schwierigkeiten mit sich bringe. Man mache auch deshalb nichts. Wenn es die Grundhaltung der Politik ist, bei der Lösung von Problemen einfach zu sagen, wir machen nichts, weil es andere Probleme geben könnte, dann können wir gleich einpacken. Das ist ja die Herausforderung. Es wird bei der Lösung von Problemen neue Problemfelder geben, die man wieder bearbeiten muss. Der Bundespräsident hat kürzlich bei der Beratung der Vorlage bezüglich Ehepaarbesteuerung gesagt, es sei klar, dass wir nicht alle Probleme in einem Mal lösen, aber wir würden das Problem angehen und dann Schritt für Schritt Korrekturen machen. Genau so müsste es hier auch sein.
In diesem Zusammenhang zum Schluss noch dies: Bereits heute verursacht der Einkaufstourismus zwei Milliarden zusätzlich gefahrene Autokilometer. Das entspricht dem CO2-Ausstoss einer Stadt von 50 000 bis 60 000 Einwohnern. Wenn wir nicht bald einmal etwas machen, werden es demnächst drei Milliarden Autokilometer sein, die dafür benötigt werden. Es ist schon erstaunlich, dass es bezüglich des Verschwindens unserer Detailhändler und unserer Arbeitgeber in der Schweiz und vor allem in den Grenzkantonen sowie aufgrund der eben dargelegten klimapolitischen Auswirkungen nicht schon längst bei allen Klick gemacht hat.
Ich bitte Sie von ganzem Herzen, dieser Standesinitiative Folge zu geben, und danke Ihnen dafür.
Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Ich melde mich natürlich, weil Herr Hösli den damaligen Kommissionssprecher angesprochen hat, möchte aber zuerst zwei Vorbemerkungen machen, bevor ich darauf eingehe.
Erste Vorbemerkung - es ist schon wichtig, dass wir uns dessen bewusst sind -: Die Freigrenzen wurden nicht für den Einkaufstourismus eingeführt. Die Freigrenzen wurden eingeführt, damit Menschen, die in die Ferien gehen, Menschen, die im Ausland tätig sind, nicht über jedes Snickers und jedes Mars Buchhaltung führen müssen, wenn sie zurückkommen. Das war der Grund für die Freigrenze. Dass es jetzt beim Einkaufstourismus einen Missbrauch gibt, ist sehr störend; man kann aber nicht a priori sagen, damit müsse man die Freigrenze für alle abschaffen. Das ist die erste Vorbemerkung.
Die zweite Vorbemerkung ist meiner Meinung nach noch viel wichtiger: Bitte machen Sie der Bevölkerung nicht vor, machen wir uns nicht vor, dass, wenn dieses Problem gelöst ist, der Einkaufstourismus eingeschränkt würde. Erstens hat das Ausland viel höhere Mehrwertsteuern als wir in der Schweiz; zweitens sind die Preisdifferenzen auch mehrwertsteuerbereinigt immer noch da, und sie sind immer noch signifikant. Wir lösen hier also ein kleines Problem.
Dies gesagt, möchte ich für die Kommission schon eine Lanze brechen. Wir haben die Problematik wirklich genau angeschaut. Ich persönlich bin überzeugt, dass man das Problem auf dem Weg lösen muss, dass man sagt, wer die Schweiz für weniger als 24 Stunden verlässt, hat eine tiefere Freigrenze. Diejenigen, die länger gehen, können auf der Freigrenze bleiben, die man heute hat. Das kann man auch mit modernen Mitteln lösen; da bin ich bei Kollege Minder, da bin ich bei Kollegin Häberli-Koller, und da bin ich bei Kollege Hösli. Ich bin überzeugt, dass die neue Zollverwaltungssoftware das auch unterstützen kann.
Vielleicht bin ich auch bereit, dazu in der Wintersession einen Vorstoss zu machen; ich wollte das einfach nicht jetzt tun. Vermutlich wäre es aber der richtige Weg, dass man in diese Richtung geht und dass wir in der Wintersession eine Motion machen. Ich möchte hier nicht aus der Kommission sprechen; Sie wissen, dass man nicht als Minderheit Kommissionsmotionen in den Rat tragen kann. Ich glaube aber wirklich, das wäre der richtige Weg, um das Problem der Freigrenze vernünftig zu lösen.
Das Problem des Einkaufstourismus gegenüber Deutschland werden wir aber so nicht lösen. Darum, glaube ich, müssen wir auch etwas aufpassen, wenn wir hier zu viele wüste Lieder absingen. Das Problem mit der Mehrwertsteuer ist ein kleiner Teil des Problems des Einkaufstourismus. Mit dessen Lösung lässt sich der Einkaufstourismus nicht bekämpfen. Aber dort, wo man Hand bieten kann, sollte man das tun.
Ich fühle mich auch nach wie vor im Wort bei Kollege Hösli, dort etwas zu machen. Ich habe das auch im Vorgespräch gesagt. Aber ich glaube, wir sollten uns Zeit nehmen und überlegen, was zu tun ist. Die Freigrenze mit einem Negativbeweis hinzukriegen, wie das die Thurgauer machen wollen, scheint mir nicht der Weisheit letzter Schluss. Das mit der Tagesverschiebung wäre vermutlich ein viel einfacher zu kontrollierender Mechanismus. Ich wäre bereit, einen entsprechenden Vorstoss in der Wintersession mit den Kollegen, die hier sind, zu prüfen und dann auch einzureichen.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte noch abschliessend eine Bemerkung machen. Jetzt wurde quasi der Eindruck erweckt, dass sich die Kommission des Problems nicht angenommen hätte oder das Problem negieren würde. Das ist keinesfalls so! Ich selbst habe die Motion Hösli unterschrieben und bin auch immer noch überzeugt, dass es eine Lösung braucht, eine Anpassung in diesem Bereich. Trotzdem beantrage ich Ihnen hier die Ablehnung der Standesinitiative. Wir haben in der Kommission - jetzt bin ich froh, dass Kollege Noser darauf hingewiesen hat - bei der Freigrenze verschiedenste Varianten diskutiert, etwa ob man differenzieren sollte zwischen Reisenden und denjenigen, die eben nur kurz einkaufen gehen und dann wieder zurückkommen. Insbesondere haben wir uns mit der Frage der Umsetzung beschäftigt. Gerade auch vor diesem Hintergrund: Wenn wir im CO2-Gesetz höhere Benzinpreise beschliessen und es zukünftig noch attraktiver wird, im Ausland zu tanken, dann müssen wir uns bewusst sein, dass man gerade mit dem Einkaufen vielleicht auch noch tanken kann und das befördert. Das Thema liegt auf dem Tisch.
Aber die Frage war dann in Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung: Wie löst man das? Wie setzt man das praktisch um? Da wurde uns vonseiten des Departementes und der Zollverwaltung ganz offen gesagt: Solange das Projekt Dazit nicht umgesetzt ist, macht es keinen Sinn, in diesem Bereich weitere Personalressourcen aufzubauen und weitere Kontrollmechanismen einzubauen. Das hat die Mehrheit davon überzeugt, dass die Standesinitiative jetzt einfach der falsche Weg ist. Wir würden jetzt gesetzgeberisch in einem Handlungsfeld tätig werden, in dem sich vonseiten der Zollverwaltung das Projekt Dazit in der Umsetzung befindet. Deshalb sind wir zum Schluss gekommen, dass man diese Initiative ablehnen sollte - und nicht, weil wir das Problem negieren würden. Das ist eine andere Frage. Aber ich bin auch der festen Überzeugung, dass es Sache des Bundesrates ist, uns einen Entwurf vorzulegen, wie wir das umzusetzen haben, und dass wir das berechtigte Anliegen nicht auf dem Weg der Standesinitiative weiterverfolgen sollten, weil wir das falsche Handlungsorgan sind.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Initiative keine Folge zu geben.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 18 Stimmen
Dagegen ... 19 Stimmen
(1 Enthaltung)