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Milliarden-Entwicklungshilfezahlungen an die EU gehören vors Volk

47200 · Amtliches Bulletin

Vom 18. Sept. 2019

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/47200/de/milliarden-entwicklungshilfezahlungen-an-die-eu-gehoren-vors-volk

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Geschäft: Milliarden-Entwicklungshilfezahlungen an die EU gehören vors Volk (18.3247)

18.3247

Milliarden-Entwicklungshilfezahlungen an die EU gehören vors Volk

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In meinem Vorstoss geht es um die Forderung an den Bundesrat, die Kohäsionsmilliarde für die EU der Bevölkerung zu unterbreiten. Ich bin mir bewusst, dass wir das im Rat schon diskutiert und abgelehnt haben. Aber damit haben Sie noch einmal die Chance, die demokratischen Rechte bis an die Basis gelten zu lassen.

Ich möchte hier erwähnen: Die Schweiz hat gegenüber der Europäischen Union niemals einen Vertrag oder eine Verpflichtung verletzt. Nie haben wir etwas verletzt. Trotzdem piesackt uns die EU, sei es mit der Nichtanerkennung der Börse, sei es mit der aktuellen Drohung, Medizinaltechnikprodukten die Äquivalenz nicht mehr zu gewähren, sei es mit der Drohung im Bereich Forschungsprogramme, die Schweiz nicht mehr voll an Horizon teilnehmen zu lassen.

Als Dank sollen wir jetzt der EU einfach noch 1,3 Milliarden Franken schenken - grundlos schenken. Die wirtschaftliche Lage in den osteuropäischen Ländern hat sich massiv verbessert. Das Wachstum ist deutlich grösser als jenes in der Schweiz. Deshalb haben wir vonseiten unserer Partei immer die Auffassung vertreten, diese Kohäsionsmilliarde sei nicht auszurichten. Da Sie dies aber offensichtlich wollen, fordere ich mit meiner Motion, dass man das wenigstens auch der Bevölkerung unterbreitet.

Ich bin der Auffassung, Herr Bundesrat, dass hier durchaus das Gesetz angepasst werden müsste. Ich bin der Meinung, der Bundesrat und auch das Parlament ritzen mit der bevorstehenden Genehmigung das bestehende Gesetz, indem die Kohäsionsmilliarde auf Bildung, aber auch auf die Unterstützung im Bereich Asyl aufgeteilt wird. Hier kann man durchaus die Meinung vertreten, dass es einen referendumsfähigen Beschluss braucht, ohne gleich zu sagen, das käme einem generellen Präjudiz für ein Finanzreferendum gleich. Hier war ich von Anfang an der Auffassung, es wäre das Mindeste, dass die Bevölkerung am Schluss entscheiden kann.

Wenn ich sage, Sie würden das genehmigen, können Sie einwenden: Nein, das ist ja noch gar nicht verabschiedet. Aber dass alle Parteien mit Ausnahme der SVP die Kohäsionsmilliarde, also diese 1,3 Milliarden Franken, verabschieden wollen, genehmigen wollen, haben Sie bewiesen, indem Sie, ohne die Stimmen der SVP gerechnet, den Antrag Aeschi Thomas, dass das noch vor den Wahlen traktandiert wird, einstimmig abgelehnt haben.

Ich muss Ihnen sagen: Das ist ein Tiefpunkt in unserer politischen Debatte, dass man nicht bereit ist, die Position zu einer so wichtigen Frage vor den Wahlen offenzulegen. Deshalb bitte ich Sie, wenn Sie der Bevölkerung schon nicht Gelegenheit geben, Wahlentscheide in Bezug auf diese Frage zu fällen, ihr mit einem Ja zu dieser Motion doch mindestens die Möglichkeit zu geben, anschliessend mittels eines obligatorischen Referendums über die Kohäsionsmilliarde - die 1,3 Milliarden Franken Osthilfe - abzustimmen.

Cassis Ignazio · BR-M · Bundesrat · Tessin

Eigentlich könnte ich Ihnen die gleiche Antwort geben, die ich vorhin Nationalrat Salzmann gegeben habe. Dazu muss ich praktisch nur das eine Gesetz durch das andere ersetzen. Ihre Motion wird vom Bundesrat aus zwei Gründen zur Ablehnung empfohlen: aus einem formellen und aus einem materiellen.

Formell findet genau die gleiche Diskussion wie bei der vorherigen Motion statt. Wir bewegen uns in einem Finanzrahmen. Finanzkredite unterstehen nicht dem fakultativen Referendum. Wenn wir diese Büchse der Pandora öffnen, sind wir die ganze Zeit am Abstimmen über alle möglichen Finanzkredite. Da muss man sich zuerst die Frage stellen: Aufgrund welchen Gesetzes ist dieser Finanzkredit überhaupt zustande gekommen? Im Fall Ihrer Motion sind es jetzt zwei Gesetze betreffend den Erweiterungsbeitrag: das Asylgesetz und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas. Lehnt man diesen finanziellen Rahmen ab, muss man das Gesetz in dem Moment bekämpfen, in welchem es vom Parlament verabschiedet wird. Das war vor drei Jahren der Fall.

Oder man bekämpft das Finanzreferendum im Parlament. Das ist der materielle Grund. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Kohäsionsbeitrag im Interesse der Schweiz liegt, falls die Grosswetterlage auch stimmt. Das Parlament selbst hat jetzt entschieden, dass materiell, auch wenn dieser Bundesbeschluss vom Parlament angenommen wird, kein Geld fliesst, ohne dass Diskriminierungsmassnahmen gegenüber der Schweiz abgeschafft werden. In beiden Kammern wurde das so entschieden. Ob dieser Entscheid in dieser Session oder erst in der nächsten durchkommt, ändert wohl nichts an dieser Tatsache.

Der Bundesrat lehnt die Motion also aus formellen Gründen ab, weil Finanzkredite nicht dem fakultativen Referendum unterstehen, und aus materiellen Gründen, weil der Kohäsionsbeitrag im Interesse der Schweiz liegt.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Motion abzulehnen.

Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Herr Bundesrat, ich habe eine Frage. Im Jahr 2006 hat das Volk über das Osthilfegesetz abgestimmt. Ist es richtig, dass damals das Volk eigentlich nicht nur eine, sondern alle Kohäsionszahlungen in die Zuständigkeit des Parlamentes gelegt hat? Hätte man somit Unterschriften für ein Referendum sammeln müssen, wenn man gewollt hätte, dass man eine neue Zahlung stoppt? Ist es richtig, dass hierzu das Volk früher bereits einmal befragt wurde und zugestimmt hat?

Cassis Ignazio · BR-M · Bundesrat · Tessin

Ja, Herr Nationalrat Portmann, das ist richtig. Das war das erste Gesetz. Der heutige Kohäsionsbeitrag beruht auf einem zweiten Gesetz, weil das erste Gesetz zeitlich limitiert war. Das zweite wurde nicht mit einem Referendum angefochten. Das wurde vom Parlament 2016 - wenn ich mich richtig erinnere - entschieden und ist ohne Referendum in Kraft gesetzt worden. Dieses Gesetz ist relevant für den zweiten Kohäsionsbeitrag.

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Bundesrat, war es dem Parlament bei der Verabschiedung des Gesetzes bewusst, dass mit diesem Gesetz auch Asylhilfe geleistet wird?

Cassis Ignazio · BR-M · Bundesrat · Tessin

Danke, Herr Nationalrat Rösti, für diese Frage.

Nein, das war dem Parlament nicht bewusst. Das Osthilfegesetz hat nichts mit Asylhilfe zu tun; das ist später hinzugekommen. Als der Bundesrat abklärte, wie diese 1,3 Milliarden Franken eingesetzt werden sollen, haben wir die osteuropäischen Länder natürlich konsultiert. Wir haben sie gefragt, welches die Bedürfnisse seien. Wir haben zudem auch gespürt, dass das Schweizer Parlament viel Druck bezüglich der Migrationsfragen machte. Hierauf haben wir die Idee gehabt, wir könnten beides anbieten. Aus diesem Grund gibt es diese Mischung. Der Kohäsionsbeitrag betrifft alle EU-Länder, nicht nur jene gemäss Osthilfegesetz, sondern auch die südlichen EU-Länder, die in Bezug auf Migrationsfragen stärker betroffen sind, weil die Mittelmeerroute die gefährliche Route ist. Sie mögen sich vielleicht erinnern, dass in diesem Saal über eine unterschiedliche Verteilung dieser Beiträge - Asyl- und Osthilfe - gesprochen worden ist. Letztlich hat man einen Entscheid gefällt. Doch so ist es in der Politik. Das ist die Entwicklung, wie sie im Laufe einer Beratung vonstattengehen kann.

Abstimmung

La présidente (Moret Isabelle, première vice-présidente): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 65 Stimmen

Dagegen ... 119 Stimmen

(0 Enthaltungen)