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Gewächshäuser auf Fruchtfolgeflächen

47240 · Amtliches Bulletin

Vom 19. Sept. 2019

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/47240/de/gewachshauser-auf-fruchtfolgeflachen

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Quelle

Geschäft: Gewächshäuser auf Fruchtfolgeflächen (17.3918)

17.3918

Gewächshäuser auf Fruchtfolgeflächen

Siegenthaler Heinz · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Ich gebe meine Interessenbindung bekannt: Ich besitze und bewirtschafte Fruchtfolgeflächen. Ich besitze und bewirtschafte keine Gewächshäuser.

Was will ich mit meiner Motion erreichen? Es ist nur ein kleines Detail in der Gesetzgebung. Ich will den Verzicht auf die Kompensationspflicht beim Errichten von Gewächshäusern auf Fruchtfolgeflächen. Das tönt jetzt etwas kompliziert oder auch etwas detailliert. Wenn Sie meinen Text lesen, sehen Sie sofort, dass diese Forderung nicht grundsätzlich für alle Gewächshäuser gilt, sondern nur für Gewächshäuser zur Produktion von Nahrungsmitteln, also nicht von Blumen oder anderen Pflanzen. Sie gilt also nur für Gewächshäuser, die der Produktion von Nahrungsmitteln dienen. Und sie gilt nur dann, wenn der natürliche Boden regelmässig kultiviert und durch dieses Errichten nicht versiegelt wird. Es gibt also ganz einschränkende Bedingungen.

Als Landwirt ist mir natürlich bewusst, dass Fruchtfolgeflächen für uns Ackerbauern die wertvollste Produktionsgrundlage sind. Fruchtfolgeflächen sind ja jene Flächen, die man - einfach gesagt - bearbeitet, pflügt, auf denen man ansät, erntet und wieder pflügt. Daher ist der Schutz dieser Produktionsgrundlage eminent wichtig. Ich möchte den Schutz vor Überbauung und Zubetonierung auch nicht lockern - mit dem Zubetonieren werden Fruchtfolgeflächen ja unwiederbringlich zerstört. Hier nun kommt das Detail: Gewächshäuser zerstören diese Produktionsgrundlage nicht, im Gegenteil: Auf der gleichen Fläche kann man drei- bis viermal mehr Lebensmittel produzieren, nicht, weil es intensiver ist, sondern weil man die Witterung, die Jahreszeiten ausgleichen kann. Vielleicht wissen Sie es nicht: Ganz viele gute Bioprodukte werden in Gewächshäusern produziert - das hat nichts mit intensiver Landwirtschaft zu tun. Es ist auch kein Freibrief zum Errichten von Gewächshäusern. Alle anderen Gesetze, welche einen Wildwuchs verhindern, bleiben weiterhin in Kraft. Die Anforderungen an die Landwirtschaft werden immer grösser: Innovativ sollen wir sein, wirtschaftlich, unternehmerisch und so weiter. Aber wenn wir das tun möchten, verhindert das die aktuelle Gesetzgebung.

Die Idee mit der Kompensation von Fruchtfolgeflächen tönt im ersten Augenblick gut. Wir kennen das von den Wäldern, da wird einfach aufgeforstet, das ist relativ einfach. Aber ich frage Sie: Wollen Sie Fruchtfolgeflächen kompensieren? Im Seeland müssten wir den Bielersee aufschütten - oder was? - oder in Zürich vielleicht den Flughafen umgraben oder in Bern den Bundesplatz. Das geht einfach nicht. Daher ist diese Gesetzgebung eigentlich faktisch ein Verbot, Gewächshäuser zu errichten.

Ich zitiere noch aus der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion: Eine Expertengruppe sagt, dass "Flächen in Gewächshäusern dann an das kantonale Fruchtfolgeflächen-Kontingent angerechnet werden können sollen, wenn der Boden die Qualitätskriterien der Fruchtfolgeflächen weiterhin erfüllt". Genau das will ja mein Vorstoss.

Ich bitte Sie daher, meine Motion zu unterstützen.

Schneider-Schneiter Elisabeth · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · CVP-Fraktion

Herr Kollege, ich unterstütze Sie absolut, ich habe einfach eine Frage: Ist Ihnen bewusst, dass Landwirtschaft in Gewächshäusern in Staaten wie beispielsweise den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Zukunftsmodell ist, weil es viel weniger Wasser, viel weniger Pestizide und Fungizide braucht? Es ist ein viel nachhaltigeres Wirtschaften. Ist Ihnen das bewusst?

Siegenthaler Heinz · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Ich kenne die Vereinigten Arabischen Emirate nicht, ich war noch nie dort, aber ich war schon in Gewächshäusern im Kanton Bern. (Heiterkeit) Ich war sehr beeindruckt, wie da Lebensmittel auf ganz intensive und gesunde Art produziert werden können. Ein Problem sind z. B. die Fungizideinsätze, die es braucht, wenn es viel regnet oder wenn es - wie bei uns im Seeland - viel Nebel hat. In Gewächshäusern haben Sie dieses Problem nicht. Da bleiben die Pflanzen immer trocken, brauchen keine Fungizide, ein paar Hummeln zur Befruchtung reichen, und Sie können alles steuern. In dem Sinne gebe ich Ihnen grundsätzlich Recht. Ich bin aber ausserstande, Ihre Frage zu den Vereinigten Arabischen Emiraten und den Gewächshäusern dort detailliert zu beantworten.

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern

Die Eingriffe in den Boden sind nicht bei jedem Gewächshaustyp gleich stark. Bei Plastiktunnels z. B. sind die Eingriffe gering, und der Boden kann weiterhin an die Fruchtfolgeflächen angerechnet werden. Bei Hors-sol-Gewächshäusern wird die Bodenfruchtbarkeit gemäss heutigen Erkenntnissen durch den Bau und den Betrieb jedoch so stark beeinträchtigt, dass diese Flächen nicht mehr als Fruchtfolgeflächen angerechnet werden können. Viele Kantone verlangen deshalb eine Kompensation dieser Flächen, um ihr Kontingent sichern zu können.

Das UVEK hat zur Überarbeitung und Stärkung des Sachplans Fruchtfolgeflächen eine Expertengruppe eingesetzt. Diese Expertengruppe empfiehlt in ihrem Bericht vom Januar 2018, dass Böden in Gewächshäusern nur dann an das kantonale Fruchtfolgeflächenkontingent angerechnet werden sollen, wenn die Qualitätskriterien der Fruchtfolgeflächen auch weiterhin erfüllt werden können. Das ist die Empfehlung. Diese entspricht der heutigen Praxis.

Wir wissen es, der Boden ist ein knappes Gut. Vor dem Hintergrund des in den letzten Jahrzehnten fortgeschrittenen Kulturlandverlustes und auch des anhaltenden Siedlungsdrucks hat der Bundesrat 2015 beschlossen, den Sachplan Fruchtfolgeflächen zu überarbeiten. Die Anhörung zum Entwurf hat Anfang Jahr stattgefunden. Grossmehrheitlich wurde gefordert, dass auch der neue Sachplan das Ziel haben soll, die besten landwirtschaftlichen Böden zu erhalten, um so zur Ernährungssicherung beizutragen. Bodenunabhängige Produktionsformen in Hors-sol-Gewächshäusern leisten natürlich ebenfalls einen Beitrag zur Nahrungsmittelproduktion. Es würde aber dem Zweck des Sachplans widersprechen, wenn stark beeinträchtigte Böden weiterhin als Fruchtfolgeflächen angerechnet werden könnten.

Es ist aber so, zurzeit untersucht die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt - das könnte Sie interessieren, Herr Nationalrat Siegenthaler -, wie sich der Bau und der Betrieb von Gewächshäusern auf den Boden auswirken. Das ist ja genau Ihr Thema. Dabei sollen auch Erkenntnisse über Massnahmen gewonnen werden, die zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit beitragen. Dieser Bericht sollte bis Ende Jahr vorliegen. Ich denke, deshalb werden wir Ihre Motion auch zur Ablehnung beantragen. Bevor man überhaupt darüber nachdenkt, hier bereits eine Aufweichung vorzunehmen, muss zuerst diese Arbeit gemacht werden. Die Beurteilung, ob die Böden intakt bleiben und weiterhin den Fruchtfolgeflächen zugerechnet werden können, muss mit Blick auf das konkret infrage stehende Projekt erfolgen. Wie gesagt, auch diese Untersuchungen, die im Moment laufen, diese Abklärungen, werden dann zeigen, wie dem Erhalt der Bodenfruchtbarkeit beim Bau von Gewächshäusern vermehrt Rechnung getragen werden kann. Deshalb brauchen Sie jetzt aber nicht eine Revision des Raumplanungsgesetzes vorzunehmen.

Deshalb beantragen wir Ihnen auch die Ablehnung der Motion; Sie verlangen ja eine Revision des Raumplanungsgesetzes. Aber Sie sehen, dass hier Überlegungen gemacht werden. Ich glaube, die Vorbereitung des überarbeiteten Sachplans gibt dann Möglichkeiten, diese Überlegungen einzubeziehen. Ich bitte Sie deswegen, hier auf eine Revision des RPG zu verzichten.

Abstimmung

La présidente (Moret Isabelle, première vice-présidente): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 100 Stimmen

Dagegen ... 84 Stimmen

(0 Enthaltungen)