18.077
Raumplanungsgesetz. Teilrevision. 2. Etappe
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Nichteintreten
Antrag der Minderheit
(Bäumle, Friedl Claudia, Girod, Jans, Nordmann, Semadeni, Thorens Goumaz)
Eintreten
Proposition de la majorité
Ne pas entrer en matière
Proposition de la minorité
(Bäumle, Friedl Claudia, Girod, Jans, Nordmann, Semadeni, Thorens Goumaz)
Entrer en matière
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Lors de ses séances des 18 et 19 février et des 24 et 25 juin derniers, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie de notre conseil s'est penchée sur la deuxième phase de la révision partielle de la loi sur l'aménagement du territoire.
De quoi parle-t-on? Voici quelques chiffres qui permettent de préciser la situation des bâtiments construits hors de la zone à bâtir, dont il est question dans cette révision. Les bâtiments situés hors de la zone à bâtir représentent environ 20 pour cent des bâtiments érigés à ce jour. Entre 1979 et 1985, les superficies dédiées à ces bâtiments ont crû de 27 pour cent. Quinze pour cent des bâtiments sans lien avec l'agriculture situés hors de la zone à bâtir sont dévolus à l'habitation. Les surfaces occupées par des bâtiments agricoles ont augmenté de 25 pour cent, passant de 6000 à 7500 hectares. Cette augmentation est due avant tout au développement de superficies dédiées au bien-être des animaux et au fait que de nouvelles constructions ont été nécessaires, sans pour autant que les anciens bâtiments aient disparu.
En plus d'avoir analysé les propositions contenues dans le projet du Conseil fédéral, la CEATE a mené des auditions sur le sujet en avril dernier. L'avis majoritairement exprimé au sein de la commission est que les mesures proposées ne sont pas en adéquation avec les attentes en ce qui concerne les constructions situées hors de la zone à bâtir. Au contraire, les propositions du Conseil fédéral, notamment l'introduction de la méthode de planification et de compensation, créeraient de nouveaux problèmes.
Des conflits programmés surgiraient non seulement pour les bâtiments non conformes à l'affectation de la zone, mais aussi pour la protection des terres agricoles inscrite à l'article 104a, "Sécurité alimentaire", de la Constitution. Sans compter que le mitage du territoire s'en trouverait aggravé, et c'est là l'argument principal d'une partie des opposants à la révision dans la commission, parce que les exceptions dans la loi sur l'aménagement du territoire permettraient encore des réaffectations.
Pour ce qui est des autres arguments, la détention d'animaux dans des zones spéciales poserait aussi des problèmes. Pour la majorité des membres de la commission, la création de telles zones, où serait concentrée la production animale, n'est pas souhaitable, tant pour ce qui concerne les épizooties que le suivi du bétail, ainsi que la proximité avec le milieu bâti. La concentration de la détention d'animaux serait absurde, car elle irait à l'encontre du bien-être et de la santé des animaux et créerait des surenchères au niveau des terrains.
Le message prévoit également d'assortir à l'avenir les autorisations de construire hors zone à bâtir d'une obligation de démolir. Une telle pratique entraînerait des coûts disproportionnés pour les exploitants agricoles, qui verraient ainsi leur exploitation grevée d'un gage immobilier. Les coûts supplémentaires liés à la démolition du bâtiment pourraient même avoisiner les 20 pour cent du coût initial, ce qui mettrait à mal la trésorerie des familles paysannes, qui ne pourraient pas répercuter ces coûts sur la vente de leurs produits. Nous devons aussi, dans le cadre de notre appréciation, respecter la garantie de la propriété inscrite dans notre Constitution.
Forte de ces constats, la commission vous propose, par 16 voix contre 7 et 1 abstention, de ne pas entrer en matière sur la deuxième étape de la révision partielle de la loi sur l'aménagement du territoire.
Je vous invite, au nom de la majorité de la commission, à en faire de même.
J'aimerais encore préciser que la majorité de la CEATE a pris la décision de ne pas entrer en matière sur le projet lors de sa séance des 24 et 25 juin derniers. Suite à cela, la commission a chargé plusieurs de ses membres de se réunir de manière informelle, afin de rédiger une motion de commission en vue de définir les principales orientations à donner à cette révision pour la partie concernant les constructions hors zone à bâtir. Toutefois, compte tenu des divergences exprimées au sujet de la proposition de motion, la CEATE a décidé, lors de sa séance des 28 et 29 octobre derniers, de tout de même vous soumettre sa proposition de non-entrée en matière, sans pour autant y joindre une motion de commission indiquant comment cette révision doit se poursuivre. Une fois que l'objet aura été traité par le Conseil des Etats, la CEATE procédera à une nouvelle analyse de la situation.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes sollen insbesondere die Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen aus einer Gesamtsicht weiterentwickelt werden, damit sie ihre Funktion, nämlich eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens zu fördern und sicherzustellen, optimal erfüllen können.
Mit dem Planungs- und Kompensationsansatz wird gemäss Bundesrat das Ziel verfolgt, den Kantonen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen mehr Handlungsspielraum einzuräumen und somit den kantonalen und regionalen Bedürfnissen nachzukommen. Mit diesem Ansatz sollen gemäss Bundesrat räumliche Probleme massgeschneidert dort gelöst werden, wo sie anfallen, nämlich auf kantonaler oder regionaler Stufe. Um sicherzustellen, dass das grundlegende Prinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet gewahrt bleibt, wollte der Bundesrat die zugelassenen Nutzungen mit Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen verknüpfen.
Zentrales Instrument für die Konkretisierung des Planungs- und Kompensationsansatzes wäre der kantonale Richtplan, der dem Bund zur Prüfung und zur Genehmigung vorgelegt werden muss. In der Baubewilligung für die zugelassene Mehrnutzung müsste sichergestellt werden, dass die erforderliche Kompensation dann auch tatsächlich vorgenommen wird.
Ebenfalls auf das Bauen ausserhalb der Bauzonen würde sich folgende Neuerung beziehen: Baubewilligungen für neue Bauten und Anlagen sollten grundsätzlich mit einer Beseitigungspflicht verknüpft werden. Die Bewilligungen sollen neu nicht mehr für die Ewigkeit, sondern nur noch für einen bestimmten Zweck erteilt werden. Fällt dieser Zweck im Laufe der Jahre dahin, müssen diese Bauten vollumfänglich zurückgebaut werden, was wir von der Kommission als grosse Herausforderung ansehen. Mit dieser Bestimmung würde das Ziel verfolgt, den Gebäudebestand ausserhalb der Bauzonen zu stabilisieren und damit einen Beitrag zum Schutz des Kulturlandes zu leisten. Wir von der Kommission sind hier dezidiert anderer Meinung.
Mit der vorliegenden Revision sollen die Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen systematisch neu geordnet und neu zusammengefasst werden, was gemäss Bundesrat eine Vereinfachung herbeiführen soll. Mit der Präzisierung der in Artikel 2 des Raumplanungsgesetzes umschriebenen Planungspflicht wird gemäss Bundesrat den Anliegen nach einer Förderung der Planung in funktionalen Räumen und einer Stärkung der raumplanerischen Interessenabwägung Rechnung getragen. Die Raumplanung im Untergrund würde ebenfalls neu geregelt werden.
Wir von der UREK haben uns klar gegen die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes entschieden, welche das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu regeln soll. Die UREK hat sich mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, auf diese Teilrevision nicht einzutreten.
Die Kommission sieht zwar mit Blick auf die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen sowie die damit verbundene Zunahme des Verkehrs den Handlungsbedarf. Diese Vorlage in der aktuellen Form ist jedoch nicht die geeignete Basis, um entsprechende Herausforderungen und Probleme anzugehen. Die UREK beurteilt gerade den vom Bundesrat beantragten Planungs- und Kompensationsansatz als nicht umsetzbar und nicht praxistauglich. Speziallandwirtschaftszonen werden als nicht zweckmässig erachtet, da aufgrund der Nähe zu Siedlungsgebieten neue Probleme wie beispielsweise Lärm- oder Geruchsimmissionen entstehen können. Ebenso ist fraglich, ob die vorgesehene Rückbaupflicht in der Praxis umsetzbar sowie verhältnismässig wäre, denn sie würde insbesondere in der Landwirtschaft hohe Zusatzkosten verursachen. Eine Betriebsübergabe würde damit erschwert.
Hier muss man schauen, ob ein solches Gesetz praxistauglich ist - ja oder nein. Wir von der UREK kommen zum Schluss, dass mit diesen Forderungen, mit diesen Massnahmen in dieser Botschaft die Praxistauglichkeit schwer umstritten ist. Die beantragten Instrumente lassen gemäss Kommission somit zu viele Fragen offen und stellen eine nicht zweckmässige Stossrichtung bei der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes dar, welche in vorliegender Form von einer Mehrheit der Kommission als nicht praxistauglich eingestuft wurde.
Die Mehrheit der UREK bittet Sie, nicht auf dieses Geschäft einzutreten.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Die Raumplanung beschäftigt uns in diesem Rat seit Jahren. Mit der Revision RPG 1 haben wir vor Jahren einen wichtigen Schritt gemacht, doch ausserhalb der Bauzonen haben wir zunehmend ungelöste Probleme, und die Zersiedelung schreitet weiter voran. Es wurden hier viele Vorlagen angenommen, die in Einzelfällen weitere Lockerungen gebracht haben.
Im Rahmen der letzten Volksinitiative der Jungen Grünen haben wir das Thema auch diskutiert. Die Initiative wurde damals zu Recht als nicht zielführend verworfen. Gleichzeitig wurden Ansätze für einen Gegenvorschlag mit dem Verweis auf den Entwurf des Bundesrates zur Revision RPG 2 abgelehnt. Nun liegt der Entwurf des Bundesrates vor. Er wird von den Kantonen ausdrücklich begrüsst. Doch in der UREK waren die Kritiker schon wieder in der Mehrheit und wollten gar nicht erst auf die Vorlage eintreten - Sie haben es von den Kommissionssprechern gerade gehört. Nichteintreten ist aber die falsche Antwort.
Die Vorlage will das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu regeln und schlägt mit dem Planungs- und Kompensationsansatz eine Regelung vor, die den Kantonen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen mehr Gestaltungsspielraum einräumt. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen die Kantone über die bisherigen Vorschriften zum Bauen ausserhalb der Bauzonen hinausgehen können. Damit das grundlegende Prinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet trotzdem gewahrt bleibt, müssen solche Nutzungen im Ergebnis aber die räumliche Gesamtsituation verbessern. Daher müssen die damit zugelassenen Nutzungen mit Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen verbunden werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass störende, nicht mehr genutzte Bauten beseitigt werden. Die Kantone, die vom Planungs- und Kompensationsansatz Gebrauch machen wollen, müssen aber im Richtplan entsprechende Voraussetzungen schaffen und diese vom Bund genehmigen lassen. In der Baubewilligung für eine konkrete Mehrnutzung muss zudem sichergestellt werden, dass Letztere auch tatsächlich kompensiert wird.
Ein weiteres Element der Vorlage ist eine Beseitigungspflicht: Baubewilligungen für zonenkonforme und standortgebundene Anlagen und Bauten sollen nicht mehr für alle Ewigkeit eine Bestandesgarantie haben, sondern eben für den konkreten Zweck, für den sie erstellt worden sind. Sollte die zonenkonforme Nutzung dahinfallen, müssen die Bauten auch wieder entfernt werden. Diese Regelung zielt klar darauf ab, den Gebäudebestand ausserhalb der Bauzonen zumindest zu stabilisieren und zum Schutz des Landwirtschaftslandes beizutragen.
Auch Ausnahmebewilligungen für zonenkonforme Bauten sollen möglich sein. Die Kantone erhalten hier mehr Spielraum. Auch eine Planungspflicht, insbesondere für Nutzungen im Untergrund, soll neu ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden. Last, but not least: Bestimmungen für Speziallandwirtschaftszonen werden präzisiert, indem diese neu klar festgelegt werden müssen.
Die Berichte des Bundesrates, die der UREK-N vorlagen, zeigen auf, dass es sich um eine komplexe Thematik handelt, dass aber viele Chancen und Möglichkeiten bestehen. Ich habe nun Mühe damit, dass der vorliegende Ansatz von allen Seiten bereits verworfen und dass nicht einmal auf die Vorlage eingetreten wird. Man mache am besten nichts. Mit der vagen Idee einer Kommissionsmotion soll der Bundesrat aufgefordert werden, eine neue Vorlage zu erarbeiten - ja, mit was für einem Inhalt denn? Bedenken Sie: Beim Raumplanungsrecht ausserhalb der Bauzonen haben wir es noch nie geschafft, eine national einheitliche Lösung zu finden, die für alle Kantone umsetzbar ist. Zu verschieden waren die Interessen und die Probleme der Kantone.
Die Ängste der Landwirtschaft können die Grünliberalen durchaus nachvollziehen, aber sie sind falsch. Wer einen solchen Weg, der die Landwirtschaft stärken kann, blockiert, riskiert zu einem späteren Zeitpunkt den Erfolg einer radikalen Initiative. Die Zersiedelung ausserhalb der Bauzonen wird sich bei einem Nichtstun noch weiter verstärken, und der Druck wird weiter ansteigen.
Es lagen immer Initiativen und Vorlagen auf dem Tisch, die mit dem Versprechen abgelehnt wurden, es komme etwas Besseres. Die grünliberale Fraktion findet den Entwurf des Bundesrates gut und findet, dass man auf die Vorlage eintreten soll und kann. Es darf nicht sein, dass man nur deshalb nicht darauf eintritt, weil das Thema als zu komplex erscheint. Das ist eine Ausrede. Ein Nichteintreten wäre schade. Die Vorlage hat das Eintreten verdient. Wir könnten uns auch vorstellen, diese Vorlage später mit einem Experimentierartikel zu ergänzen oder umzubauen, damit die Kantone sie freiwillig anwenden könnten. Um solche Möglichkeiten zu eröffnen, um Alternativen zu schaffen, müssen Sie auf die Vorlage eintreten.
Treten Sie mit der grünliberalen Fraktion auf diese Vorlage ein, und geben Sie ihr eine Chance, damit wir mit dem Raumplanungsrecht ausserhalb der Bauzonen endlich vernünftig regulieren können.
Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Lieber Kollege Bäumle, ich habe eine Frage. In dieser Vorlage ist das Zentrale ja der Planungs- und Kompensationsansatz. Dieser wurde bereits in der Vernehmlassung 2014 über die Revision des gesamten Raumplanungsgesetzes von allen Seiten massiv verworfen. In der Vernehmlassung 2017 zur Revision RPG 2 wurde er von allen Seiten massiv verworfen. Nun bildet er in dieser Vorlage wiederum das Grundkonstrukt. Erachten Sie diesen Konstruktionsfehler hier in dieser Vorlage überhaupt als verbesserungsfähig?
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Aus meiner Sicht ist das kein Konstruktionsfehler. Die Kantone haben zum Entwurf, wie er jetzt vorliegt, im Grundsätzlichen ein Ja gegeben. Denn alle Kantone wissen, dass die Kantone so unterschiedlich sind, dass eine einheitliche Regulierung durch das Bundesrecht fast nicht möglich ist. Der Planungs- und Kompensationsansatz gibt z. B. dem Kanton Appenzell die Möglichkeit, anders auf eine Streusiedlungsweise zu reagieren als der Kanton Zürich oder der Kanton Basel-Stadt mit städtischen, urbanen Gebieten.
Ja, ich bin überzeugt, wir können diesen Planungs- und Kompensationsansatz als Grundlage nehmen und möglicherweise mit einem Experimentierartikel arbeiten, damit die Kantone das Gebiet testen können und erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wird, welche Regelungen definitiv eingeführt werden. Ich glaube, wir sollten bei diesem Thema einfach etwas intelligenter werden und weiterdenken und nicht schon jetzt abbrechen.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Es gibt wohl kaum ein politisches Feld, bei dem sich bezüglich der Problemlage praktisch alle so einig sind wie bei der Raumplanung. Der Landverschleiss in der Schweiz ist eindrücklich. Die Fruchtfolgeflächen sind unter Druck. Die Qualität der Landschaft und somit eines der grössten Kapitalien unseres Landes leidet. Den Menschen in unserem Land kommen nicht nur Naherholungsraum, sondern auch Identität und Wohlbefinden abhanden. Es besteht Handlungsbedarf, und er ist dringend. Da sind wir uns einig. Bloss: Wie handeln wir? Da ist es dann mit der Minne schon schnell einmal vorbei.
Der Bundesrat hat es zumindest versucht. Er hat mit dem Entwurf zur zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes einen Versuch gemacht, den Kantonen und Gemeinden zusätzliche Instrumente und somit zusätzliche Kompetenzen in die Hand zu geben. Das ist für die politische Mitte genauso ein löblicher Grundsatz wie jener der strikten Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet und der Stabilisierung der Anzahl Bauten und des Bauvolumens ausserhalb der Bauzonen.
Der Entwurf des Bundesrates versucht diesen Spagat zwischen dem Schutz der Landschaft und der Wahrung der Entwicklungsmöglichkeiten des ländlichen Raumes mit dem Planungs- und Kompensationsansatz zu lösen. Massgeschneiderte Lösungen für die Regionen statt schweizweite Ausnahmetatbestände sollten so möglich sein.
Nun, wir haben uns in den Parteigremien und in der Kommission die Gehirne zermartert, um herauszufinden, wie und in welchen Fällen man mit dem Planungs- und Kompensationsansatz zu eben diesen massgeschneiderten Lösungen kommen kann. Die Erkenntnis aus dieser Geistesakrobatik war, kurz zusammengefasst: Es ist mit diesem Planungs- und Kompensationsansatz theoretisch eigentlich alles möglich, aber praktisch ist es ein Papiertiger. Weil eben theoretisch alles möglich ist, ist der Widerstand von der einen Seite vorprogrammiert, und weil der Ansatz in der Praxis kaum umsetzbar ist, ist der Widerstand von der anderen Seite vorprogrammiert. Wenn sogar die Umweltorganisationen gegen ein Instrument sind, welches die Betroffenen fürchten, dann kann man es möglicherweise eben vergessen.
Da muss ich Herrn Bäumle jetzt halt schon korrigieren: Wir sagen hier nicht, dass wir nicht eintreten wollen, weil die Thematik zu komplex wäre. Wir wollen nicht eintreten, weil der Ansatz nicht zielführend ist - das ist der Punkt. Es geht nicht um die Komplexität der Problematik, es geht um die Komplexität des Ansatzes, den man gewählt hat. Das ist der eine Punkt, der für die Mitte-Fraktion dafür spricht, nicht auf dieses Gesetz einzutreten: Das zentrale Instrument der Revision trägt nicht. Daneben gibt es noch weitere Elemente, welche in ihren Auswirkungen dermassen ungewiss sind, dass wir zur Überzeugung gelangt sind, dass ein Neuaufgleisen der beste Weg ist.
Da ist zuerst die Beseitigungspflicht zu nennen. Was bedeutet diese Beseitigungspflicht für den jeweiligen Ersteller, für die Landwirtschaftsbetriebe? Was bedeutet sie bei einer Betriebsübergabe an die nächste Generation? Was bedeutet es für die Gemeinden, wenn ein Besitzer zahlungsunfähig ist zum Zeitpunkt, in dem der Rückbau ansteht? Wir orten grösste Vollzugsprobleme. Gleiches - massive Vollzugsprobleme - orten wir beim Thema der Speziallandwirtschaftszonen.
Unter dem Strich haben wir also eine Vorlage vor uns, die mehr Unklarheit schafft, als sie Sicherheit und Problemlösung bietet, und das in einer Zeit, in der die Kantone immer noch intensiv mit der Umsetzung der ersten Etappe der RPG-Revision beschäftigt sind. Lassen wir doch die Kantone diese Arbeit an der RPG 1 machen, und versuchen wir, in der Zwischenzeit eine neue zweite Etappe zu entwickeln. Die Kommission hat das mit einer entsprechenden Kommissionsmotion versucht; wir haben das gehört. Sie liegt noch nicht vor. Sie ist erst als Idee geboren; das wissen wir. Dass diese Kommissionsmotion heute noch nicht vorliegt, mag vielleicht beunruhigen, es ist aber vor allem Ausdruck davon, wie schwierig es ist, den angesprochenen Spagat zu meistern.
Die Mitte-Fraktion wird nicht auf diesen Entwurf eintreten, auch wenn sie mit den Zielen völlig einverstanden ist und auch wenn sie die Einschätzung teilt, dass es Massnahmen gegen die Zersiedelung und für den Schutz unserer Kultur- und Naturlandschaften braucht - und zwar zeitig und nicht am Sankt-Nimmerleins-Tag. Doch nach der Diskussion und den offensichtlich zu weit auseinanderliegenden Einschätzungen muss man einfach kurz und knapp sagen: Es nützt nichts, schneller zu rennen, wenn man nicht weiss, in welche Richtung.
Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP wird auf dieses Geschäft nicht eintreten.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Haben Sie gehört, was mein Vorredner gesagt hat? Haben Sie es gehört? Er hat gesagt, der Handlungsbedarf sei gross. Er hat gesagt, wir seien uns einig, dass es riesige Probleme gebe, aber wir sollen bitte im Moment nicht arbeiten. Das hat er gesagt.
Seit bald vierzig Jahren hat die Schweiz ein Raumplanungsgesetz. Dieses will im Grundsatz, dass in der Bauzone gebaut wird und dass in der Nichtbauzone, in der Landwirtschaftszone, nicht gebaut wird - im Grundsatz. Inzwischen gibt es allerdings 43 Ausnahmen für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Die Trennung zwischen Bauland einerseits und Landwirtschaftszone andererseits, die man machen wollte, wurde laufend durchlöchert.
Inzwischen ist es so, dass unsere heimatliche Landschaft unter Masten, sich aufblähenden Höfen, Strassen, Einstellhallen, Silos, Pferdeställen und Tourismusbauten verschwindet. Seit wir dieses Raumplanungsgesetz haben, sind ausserhalb der Bauzone Flächen zugebaut worden, die im Umfang den Städten Zürich, Genf, Basel und Bern entsprechen. Und da kommt eine Kommissionsmehrheit und sagt: Lasst uns im Moment nicht arbeiten, schieben wir den Ball auf den Sankt-Nimmerleins-Tag irgendwie an den Bundesrat zurück, ohne zu sagen, was der Bundesrat denn anders machen soll! Was kommt denn anderes heraus, wenn wir dem Bundesrat, der uns eine Vorlage gemacht hat, den Ball zurückspielen, ohne ihm zu sagen, was er konkret ändern soll? Wir wissen es nicht. Niemand weiss das.
Der Bundesrat hat schon 2011 die erste Vernehmlassung gemacht. Er hat dann realisiert, dass das Projekt nicht ideal ist. Er hat vor fünf Jahren die zweite Vernehmlassung gemacht, hat Arbeitsgruppen mit den Kantonen eingesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass das jetzt sein Vorschlag ist. Er präsentiert uns einen Entwurf, den auch wir skeptisch beurteilen, das ist richtig. Aber wenn wir Probleme sehen bei diesem Entwurf, dann lösen wir sie doch! Wenn wir Mühe haben mit diesem Planungs- und Kompensationsansatz, dann streichen wir ihn halt aus der Vorlage. Das können wir doch, das liegt doch in unserer Kompetenz! Wenn wir sehen, dass der Versuch misslingt, und wenn auch wir es nicht schaffen, eine mehrheitsfähige Vorlage zu zimmern, dann lehnen wir das Projekt am Schluss ab. Wir haben nicht einmal Zeit verloren damit, weil der Bundesrat ja bis jetzt gar keinen alternativen Auftrag von uns erhalten hat.
Es ist wahr, in der Kommission hat man den Versuch gewagt, einen neuen Auftrag zu formulieren, eine Kommissionsmotion. Was diese Motion gezeigt hat, ist vor allem eines: Es entsteht da nichts Neues. Es entsteht nichts, was wir nicht jetzt in diesem Verfahren selber machen könnten. Es kommen keine neuen Ideen. Es muss am Schluss gelingen, eine mehrheitsfähige Vorlage zu zimmern aufgrund dessen, was im Raum steht. Alles andere, ich sage es nochmals, ist schlicht und einfach Arbeitsverweigerung.
Seit die Kommission den Beschluss gefasst hat, hier gar nicht erst einzutreten, ist noch etwas passiert, und das scheint mir sehr wichtig: Die Landschafts-Initiative wurde lanciert, und sie wird Anfang nächsten Jahres eingereicht. Warum gehen wir jetzt nicht hin und überlegen uns Elemente für dieses Raumplanungsgesetz, die als Gegenvorschlag für diese Landschafts-Initiative tauglich wären? Warum nicht? Es gibt überhaupt keinen Grund, das jetzt nicht anzupacken.
Ich habe auch Verständnis für die Bedenken der Landwirte, vor allem dafür, dass sie Angst haben, dass sie Rückbauten allenfalls selber finanzieren müssen und das nicht vermögen. Aber auch das ist ein Problem, das wir lösen können. Die Landwirtschaft hat ganz sicher genug Sympathien in diesem Rat, sodass hier entsprechende Instrumente zur Verfügung gestellt werden. Einfach nicht zu arbeiten, kann nicht die Lösung sein.
Die Landwirte, das ist nun mal eine Realität, sind an der Versiegelung ihrer Fruchtfolgeflächen erheblich selber schuld. Sie sind selber mitverantwortlich, denn seit wir das Landwirtschaftsgesetz haben, hat sich die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe halbiert, und trotzdem ist die Fläche der Landwirtschaftsgebäude in der Landwirtschaftszone um 25 Prozent angestiegen. Es geht also darum, jetzt gemeinsam mit den Landwirten Lösungen zu finden, damit die schon überbauten Flächen effizienter genutzt werden. Das ist absolut auch in ihrem Interesse.
Deshalb bitte ich Sie, hier jetzt einzutreten, einen konstruktiven Prozess zu lancieren, der Landschafts-Initiative rechtzeitig etwas entgegenzustellen, sodass wir nicht unnötig - wirklich völlig unnötig - Jahre verlieren.
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Jans, inwiefern sind Sie, um die Zersiedelung zu stoppen, bereit, das Problem an der Wurzel anzupacken, nämlich bei der Zuwanderung? Inwiefern sind Sie dazu bereit? Oder sagen Sie beim Thema Zuwanderung auch "Nichteintreten"?
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Imark, ich verstehe, dass Sie bei jedem Problem einen Zusammenhang zur Migration herstellen wollen. Aber in diesem Fall scheint mir das doch allzu weit hergeholt. Es geht, wie gesagt, nicht um das Bauen innerhalb der Bauzonen und um das Schaffen von Bauzonen für zusätzlich zugewanderte Leute, sondern es geht um das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Dort nimmt die Zahl der Gewerbetreibenden, die dieses Land beanspruchen, ab und nicht zu. In diesem Fall liegen Sie mit Ihrer Analyse, die ja jedes Mal kommt, völlig falsch.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Jans, wir haben immer mehr Auflagen - Tierschutz, Gewässerschutz - zu erfüllen. Auch im Berggebiet gibt das sehr grosse Bauten. Zusätzliche Auflagen kommen. Meine Frage: Wie sollen wir da kleine Bauten aufstellen, wenn wir diese Auflagen erfüllen müssen? Und dann diese Kompensation - also diese Vorlage ist wirklich nicht durchdacht.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Die Kompensation könnte sein, dass leere Ställe, solche, die nicht mehr gebraucht werden, zurückgebaut werden und dass dies mit Beiträgen aus dem Mehrwertabgabefonds, den wir ja beschlossen haben, finanziell unterstützt würde. Das wäre zum Beispiel ein Ansatz im Sinne der Landwirte.
Nicolet Jacques · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Monsieur Jans, vous avez évoqué le fait que les agriculteurs étaient coresponsables du mitage du territoire en zone agricole. Ne pensez-vous pas que ce soit plutôt la politique de densification voulue dans les agglomérations, notamment, qui a poussé les agriculteurs à aller s'installer en zone agricole?
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ja, es gibt Bauten, die in der Landwirtschaftszone ermöglicht werden sollen. Die Bauern müssen ihre Betriebe modernisieren können. Aber gleichzeitig ist es ganz wichtig, dass der Boden effizienter genutzt wird. Wenn Sie in die Landschaft und auf die Höfe gehen, sehen Sie das. Sie wissen das auch: Es gibt enorm viele völlig ineffizient genutzte Gebäude in der Landwirtschaftszone. Da werden alte Einstellhallen und alte Ställe einfach mit irgendetwas gefüllt, und nebenan wird eine neue Halle aufgestellt. Das ist etwas, was wir unbedingt korrigieren müssen. Es ist im Interesse aller, auch der Landwirte, dass der bebaute Boden effizienter genutzt wird. Denn die Alternative ist - und das ist traurig -, dass Fruchtfolgeflächen überbaut werden und Kulturland verloren geht. Das wollen wir alle nicht.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Jans, ist das nicht eine ungeheure Unterstellung, die Sie jetzt gerade an die Adresse der Bauern gemacht haben, nämlich dass diese sozusagen freiwillig Land verschwenden würden? Ist es nicht vielmehr so, dass gerade Sie sehr oft gefordert haben, dass viel grössere Ställe gebaut werden müssen - ich stelle das nicht infrage -, und zwar tierschutzmässig und ökologisch? Sie sollten nicht den Bauern unterstellen, dass Boden verschwendet wird.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Die Statistik gibt eigentlich die Antwort, Herr Rösti. Ich sage es noch einmal: Die Fläche mit landwirtschaftlichen Bauten ist innerhalb von 35 Jahren um 27 Prozent angewachsen - um 27 Prozent! -, obwohl sich die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe halbiert hat. Das Problem sind nicht unbedingt die neu gebauten Ställe, sondern dass die alten falsch, ineffizient und nicht im Sinne des Raumplanungsgesetzes genutzt werden.
Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Monsieur Jans, pouvez-vous nous dire combien il y a dans les régions de montagne en général, et dans les cantons alpins en particulier, d'anciennes constructions "fausses" - c'est le terme que vous venez d'utiliser -, c'est-à-dire qui n'ont plus d'affectation agricole et qui doivent par conséquent être démolies, ce qui entraînerait de longues procédures et des coûts? Pouvez-vous nous donner un chiffre ou une évaluation?
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Nein, diese Zahl habe ich nicht präsent.
Haab Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Jans, Sie sprechen vom Verschleiss von wertvollen landwirtschaftlichen Fruchtfolgeflächen durch zonenkonforme landwirtschaftliche Bauten. Erachten Sie es ebenfalls als eine Verschwendung von Fruchtfolgeflächen, wenn Fruchtfolgeflächen für die Revitalisierung von Gewässern gebraucht werden?
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Nein, weil sie ein ganz wichtiges Ziel verfolgen, nämlich die Erhaltung der Biodiversität in unserem Land.
Da sind Sie schon sehr inkonsequent: Es werden etwa zehnmal mehr Fruchtfolgeflächen zerstört durch landwirtschaftliche Bauten als durch Revitalisierung. Wenn Sie also, ehrlich gesagt, ein Problem damit haben, dass Revitalisierungen auf Fruchtfolge- oder Kulturlandflächen stattfinden, dann müssten Sie jetzt hier auf meiner Seite stehen und vehement dafür kämpfen, dass wir das Landwirtschaftsland künftig auch für die Landwirte effizienter nutzen.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Es ist erfreulich, so viele neue Gesichter - am Anfang der Session noch alle sehr aufmerksam - zu sehen. Ich weiss das zu schätzen. Hier geht es um das Eintreten. Jetzt hatten wir schon fast eine Detailberatung, aber eigentlich geht es beim Eintreten nur um die Frage: Besteht Handlungsbedarf oder nicht? Soll sich das Parlament mit der Lösungsfindung in diesem Bereich beschäftigen oder nicht? Ich weiss noch gut, was gesagt wurde, als die Initiative der Jungen Grünen zur Diskussion stand. Es hiess landauf, landab: Ihr habt ja schon recht, man muss da etwas machen, das Thema ist wichtig, aber euer Ansatz ist nicht richtig, und es kommt ja die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes - das wäre diese hier -, und dort werden wir das Problem lösen. Heute hätten wir die Gelegenheit, das Problem zu lösen. Man kann es aber nur angehen, wenn man auch wirklich eintritt.
Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Wenn wir die gesamte Siedlungsfläche der Schweiz anschauen, dann stellen wir fest, dass 37 Prozent der Siedlungsfläche sich ausserhalb der Bauzonen befinden. Das sind mehr als eine halbe Million Gebäude, die ausserhalb der Bauzonen sind! Die Herausforderung ist, dass es dort zwar einen Rückgang der Wohnbevölkerung gibt, aber eine starke Zunahme der Fläche. Nur schon in den letzten zwanzig Jahren - das müssen Sie sich einmal vorstellen! - wurde im Nichtbaugebiet, also im Landwirtschaftsgebiet, im Umfang der Fläche der Städte Zürich, Genf, Basel und Bern gebaut. So viel wurde in der Schweiz ausserhalb der Bauzonen gebaut. Das kann es ja nicht sein! Genau diese Fehlentwicklung sehen Sie, wenn Sie mit dem Zug oder dem Auto durch die Schweiz fahren und in die Landschaft schauen. Sie sehen: Es wird am falschen Ort gebaut.
Wenn wir das stoppen wollen, dann können wir nicht immer alles an den Bundesrat zurückweisen, dann müssen wir hier im Rat handeln. Wir hatten die erste Etappe der Revision. Da ging es um die Bauzonen selber und darum, dass diese weniger stark wachsen sollen. Dort gab es gewisse Fortschritte. Aber wenn wir jetzt hier nichts machen, wenn wir jetzt hier die Augen zumachen, dann haben wir die Superzersiedelung, weil dann das Siedlungsgebiet genau dort wächst, wo es am wenigsten wachsen sollte, genau dort, wo es die grössten Infrastrukturkosten verursacht, weil dann die Erschliessung erfolgen muss. Aber auch für die Natur, für das Kulturland werden dann die grössten Kosten verursacht. Deshalb ist es wirklich entscheidend, dass wir hier Lösungen gegen die Zersiedelung finden.
Der Entwurf des Bundesrates ist auch für die Grünen alles andere als perfekt. Er ist ungenügend, er muss verbessert werden. Wir haben hier teilweise unterschiedliche Ansichten. Aber sagen die Grünen, nur weil sie nicht mit allem einverstanden sind, was im Entwurf des Bundesrates steht, sie seien gegen Eintreten? Die Grünen würden vielleicht am Schluss der Beratung, wenn wir durch die Detailberatung gegangen sind und uns nicht geeinigt haben, die Revision ablehnen; das ist möglich. Aber ich finde, dass wir dem Geschäft wenigstens eine Chance geben sollten, um zu schauen, ob es uns gelingt, zumindest bei gewissen Instrumenten einen gemeinsamen Nenner zu finden. Ich sage nicht, dass es einfach ist, ich sage auch nicht, dass es möglich ist. Aber ich finde, dass wir es zumindest versuchen sollten, sonst grenzt das schon auch etwas an Arbeitsverweigerung.
Ich weiss auch nicht, was man sich davon erhofft, die Vorlage jetzt an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Bundesrat hat 2014 mit einer ersten Vernehmlassung begonnen - negative Rückmeldung. Dann hat er noch eine zweite Vernehmlassung durchgeführt und dann noch einmal Änderungen vorgenommen. Haben Sie das Gefühl, dass der Bundesrat nun plötzlich mit der neuen Lösung kommt, die uns alle zufriedenstellt?
Ich glaube, wir kommen nicht darum herum, uns selber auch etwas die Finger dreckig zu machen und zu schauen, ob, wo und wie es eine Lösung gibt. Ganz unmöglich ist es nicht. Man kann schauen, was die Kantone machen. Man kann auch anderswo schauen, es wurden verschiedene Ideen genannt. Es ist aber an uns, hier Lösungen zu finden. Ich bin einverstanden: Es ist schwierig. Aber zu allen, die jetzt gesagt haben, es bestehe Handlungsbedarf, sage ich: Es ist auch unsere Aufgabe, diese heisse Kartoffel nicht einfach zurück an den Bundesrat zu schicken, zumal sich der Bundesrat schon mehrmals bemüht hat, Lösungen zu finden.
Eines, das kann ich Ihnen sagen, ist sicher: Das Thema ist dringend, und die nächste Volksinitiative wird kommen. Die nächsten Volksinitiativen sind schon unterwegs. Wenn wir hier die Arbeit verweigern, wird es immer schwieriger werden, bei neuen Volksinitiativen nochmals auf die RPG-Revision zu verweisen und zu sagen, man werde mit einer Lösung kommen.
Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Girod, ist es nicht ein bisschen absurd, wenn Sie hier den Verlust von Fruchtfolgeflächen beklagen und gleichzeitig einer der Haupttreiber einer ungehinderten Zuwanderung von rund 60 000 Personen im Jahr sind, was netto die Überbauung einer Fläche von rund 3000 Fussballfeldern zur Folge hat?
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Vielen Dank, Herr Kollege, für diese Frage. Zuhören scheint nicht Ihre Stärke zu sein. (Heiterkeit) Denn es ist so, ich kann es wiederholen: Die Wohnbevölkerung hat im Nichtbaugebiet abgenommen - nicht zugenommen, sondern abgenommen. Dennoch hat die Siedlungsfläche zugenommen. Das ist die Herausforderung. Deshalb sollten wir hier Lösungen finden.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Die RPG-Revision ist in der Tat wirklich eine schwierige Geschichte. Wir hatten schon erhebliche Geburtswehen bei der ersten Etappe der RPG-Revision. Ich erinnere einfach den Rat noch einmal daran: Noch nicht alle Kantone haben heute einen genehmigten Richtplan nach RPG 1. Noch nicht alle Kantone sind in diesem System. Sechs Kantone haben heute einen generellen Einzonungsstopp, weil sie entweder eine Mehrwertabgabe haben, welche dem Bundesrecht nicht genügt, oder weil der Richtplan eben noch nicht genehmigt wurde. Das heisst, die erste Etappe ist alles andere als abgeschlossen. Wenn man das sieht und wenn man auch die Mühen in Kantonen wie in meinem Kanton sieht, dem Kanton Bern, der immer sehr haushälterisch mit dem Boden umgegangen ist und trotzdem Mühe hat, die RPG-1-Umsetzung zu vollziehen, muss man sich schon die Frage stellen, ob wir jetzt schon wieder die nächsten Baustellen eröffnen wollen - im wahrsten Sinne des Wortes.
Es wurde jetzt von verschiedenen Vorrednern, auch von Herrn Girod, gesagt: Ja, wir müssen nach Lösungen suchen. Das ist eine edle Absicht. Aber in Hinblick auf die verschiedenen Anliegen muss man vielleicht noch irgendwie die Richtung vorgeben, in die diese Lösung dann gehen soll. Dazu habe ich leider gar nichts gehört.
Wir haben es in der Kommission schlicht nicht geschafft, eine Lösung zu finden, welche landwirtschaftlichen Tätigkeiten, städtischen, urbanen Bevölkerungsschichten, der Bauindustrie usw. irgendwie genügen kann. Wir haben diese Motion nach vorne und nach hinten entwickelt, und wir haben keinen gemeinsamen Nenner gefunden - nicht einmal in der Kommission. Wenn ein Thema derart unreif ist, muss man einfach auch einmal beim Nichteintreten bleiben können.
Warum sage ich das? Herr Jans sagt so einfach, dieser Kompensationsansatz sei wahnsinnig interessant. Wenn man aber den Kompensationsansatz so liest, wie ihn der Bundesrat vorgegeben hat, nämlich mit dem Gebiets- und Objektansatz, dann sieht man, dass der Gebietsansatz so gewählt ist, dass man durchaus in verschiedenen Zonen andere Tätigkeiten als landwirtschaftliche Tätigkeiten planen und umsetzen kann. Wenn ich dann auf der anderen Seite die Landschafts-Initiative anschaue, so sehe ich, dass es dort in diesen Zonen faktisch verboten wird, etwas anderes zu tun, als landwirtschaftlich tätig zu sein, und es wird in diesen Zonen keine Entwicklungsmöglichkeiten geben. Da muss ich mir dann schon die Frage stellen, ob man überhaupt noch weiss, was alles auf dem Tisch liegt.
Anders gesagt: Der Kompensationsansatz, mit dem Gebietsansatz, den der Bundesrat vorgegeben hat, ist total inkompatibel mit der Landschafts-Initiative. Man muss sich doch entscheiden, ob man schützen und es verbieten will, in diesen Zonen zu bauen, oder ob man es ermöglichen und Flexibilität will. Da sehe ich einfach diametral Entgegengesetztes - Widersprüche in Ihrer Argumentation, welche Sie leider heute nicht ausräumen konnten.
Die Flexibilität im Raumplanungsrecht ist dringend notwendig. Herr Girod, ich habe die Initiative der Jungen Grünen nicht mit Verweis auf die RPG-2-Revision abgelehnt. Ich habe sie abgelehnt, weil sie total untauglich war. Die Initiative der Jungen Grünen sah vor, dass es einen Flächenaustausch über die Kantone gibt. Jene Kantone, in denen zu wenig Bauzonen übrig sind, sollten von Kantonen Baugebiet erhalten, welche zu viel Bauzonen haben. Das ist ein absolut theoretisches Modell, das nicht einmal innerhalb einer Gemeinde oder innerhalb einer Gebietskörperschaft einer Agglomeration funktioniert. Deshalb ist das abgelehnt worden und nicht wegen der RPG-2-Debatte.
Ich möchte zum Schluss auch noch betonen, dass wir, wenn wir in der RPG-2-Revision oder bezüglich des Bauens ausserhalb der Bauzonen wirklich etwas Gutes tun wollten, wahrscheinlich trotzdem versuchen müssten - und das würde der Landschafts-Initiative widersprechen -, Gebietskörperschaften so anzusehen, dass wirklich absolut individuelle Lösungen möglich wären. Demnach müsste es beispielsweise auch möglich sein, dass man einer Schreinerei, die noch wachsen wollte, das Wachstum ermöglicht, auch wenn sie neben einem Landwirtschaftsbetrieb betrieben wird, der ausserhalb des Baugebiets liegt, und die Schreinerei deshalb an diesem Ort eigentlich nicht wachsen dürfte. Was wäre nämlich die Konsequenz, wenn wir das nicht so regeln würden? Die Schreinerei wäre dort aufzugeben und in irgendein Gewerbegebiet zu verlagern, was jene Person, die den Betrieb wachsen lassen möchte, vielleicht nicht finanzieren könnte. Täte sie es trotzdem, wäre in der Gewerbezone neu zu bauen, während die Liegenschaft am alten Standort verfallen würde, sodass eine Bauruine zurückzubauen wäre, was horrende Kosten nach sich zöge. Das sind die realen Probleme des Bauens ausserhalb der Bauzonen. Ich kann aber, ehrlich gesagt, bei der RPG-2-Revision keinen Ansatz erkennen, wie man solche Probleme lösen würde. Es kann nicht sein, dass man, wo wir hier doch seriös arbeiten möchten, nicht weiss, in welche Stossrichtung man arbeiten soll, aber man dennoch versucht, etwas übers Knie zu brechen. Das ist nicht seriöse Legislativarbeit.
Aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass wir nicht auf diese Vorlage eintreten sollten.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Ich bitte Sie namens der grünliberalen Fraktion einzutreten. Ich bin Mitglied des Initiativkomitees der Landschafts-Initiative, die jetzt schon mehrfach erwähnt wurde. Die Landschafts-Initiative ist noch nicht einmal eingereicht worden. Trotzdem ist allen bewusst, dass sie etwas in Bewegung setzen wird. Denn wir haben ein Problem. Wir haben nach der ersten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes nun die zweite Etappe anzugehen und das Bauen ausserhalb der Bauzonen ebenfalls besser zu regeln. Wir haben es schon verschiedentlich gehört: Seit 1985 ist die Fläche des Siedlungsraums, der ausserhalb der Bauzonen bebaut worden ist, um 186 Quadratkilometer gewachsen. Diese Fläche ist, Sie haben es gehört, das Äquivalent mehrerer Städte.
Natürlich ist es so, dass das, was der Bundesrat gebracht hat, mit diesem Planungs- und Kompensationsansatz auf Gebietsstufe einerseits und auf Objektstufe andererseits, etwas sehr Kompliziertes ist. Es ist klar, dass das in einem föderalistisch organisierten Land wie dem unseren, das auch, je nachdem, in welchem Kanton man schaut, topografisch ganz unterschiedliche Ausgangslagen aufweist, schwierig ist und dass das eine grosse Aufgabe ist.
Jedoch hat gerade die Revision RPG 1 gezeigt, dass es funktioniert. Auch dort hatten wir zu Beginn grosse Vorbehalte. Es gab grossen Widerstand. Es hiess, das Gesetz sei misslungen, es funktioniere niemals usw. Heute wissen wir aber: Die Kantone haben sich angestrengt oder sind noch dabei, sich anzustrengen. Wir haben deshalb in verschiedenen Kantonen einen Einzonungsstopp, sodass nicht weiter eingezont werden darf, um die Siedlungen weiter auszubauen. Die anderen Kantone haben ihre Aufgaben gemacht und haben bewiesen, dass es möglich ist. Es zeigt sich auch, dass mit der Revision RPG 1 die Siedlungsentwicklung nach innen mit einer Qualitätssteigerung für alle Menschen einhergeht und dass das auch funktioniert.
Als die UREK-N am 25. Juni 2019 sagte, sie trete nicht auf die RPG 2 ein, sagte sie im gleichen Satz, sie werde aber eine Motion einreichen und den Bundesrat beauftragen, entsprechende Massnahmen zu verabschieden, die in diese Richtung gehen und damit das Bauen ausserhalb der Bauzonen eindämmen und bremsen. Diese Motion - das haben wir jetzt gehört - ist noch nirgends. Wenn man im entsprechenden Kommissionsprotokoll liest, was dort hätte hineingeschrieben werden sollen, ist es auch klar, dass das mit dieser Motion nicht funktionieren kann und nicht funktionieren wird. Darum bitte ich Sie, hier jetzt auf diese Revision RPG 2 einzutreten und diese Ansätze und Instrumente, wie sie jetzt einmal vorliegen, mindestens durchzudiskutieren und zu schauen, wie das funktionieren könnte.
Natürlich ist es schwierig, wenn man verlangt, dass das Bauen ausserhalb der Bauzonen gebremst wird; denn heute ist es halt eben so, dass so vieles zugelassen wird, wie niemals beabsichtigt war. Auch dieser Rat hier hat in den vergangenen Jahren leider ganz viele Lockerungen verabschiedet, die dazu geführt haben, dass weiter zersiedelt wird und weiter ausserhalb der Bauzonen gebaut werden kann. Da müssen wir uns auch selber an der Nase nehmen und uns wieder in Erinnerung rufen, dass wir diese Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet nicht einfach nur aus Freude vorgenommen haben oder für die Bauern oder nur für die Wirtschaft, damit die Spiesse gleich lang sind. Wir haben das vielmehr getan, um dieses Land und unsere wertvollen Naturräume, unsere Landschaft, unser Gebiet, den Lebensraum von uns allen auch zu schützen und für unsere Enkel in einer Art und Weise sowie in einer Qualität aufrechtzuerhalten, die dann eben ihnen auch die Möglichkeit gibt, in diesem schönen Land weiterzuleben.
Darum ist es wichtig, dass wir gemeinsam Instrumente erarbeiten. Das können eben auch Kompensationsmassnahmen sein. Allenfalls gibt es wirklich Gebiete, wo es notwendig und sinnvoll ist, nicht nur wirtschaftlich, sondern auch landschaftsschützerisch Verbesserungen anzubringen, selbst wenn etwas Neues gebaut wird. Denn sonst wird dann eben schlicht und ergreifend die Landschafts-Initiative kommen. Diese wird dann tatsächlich sehr restriktiv sein. In dieser steht nämlich, dass endlich der Grundsatz "Bauernland in Bauernhand" gelten und es nur ganz wenige Ausnahmen geben solle, aber für die Landwirtschaft, nicht für grosse Ökonomiegebäude, wo nachher die Mähdrescher stehen oder Partyräume, eine Schreinerei oder andere Gewerbebetriebe ausserhalb der Bauzonen erstellt werden, die dort nichts verloren haben. Allenfalls ist es noch in anderen wichtigen Gebieten möglich, etwas zu erstellen, aber eben unter sehr restriktiven Auflagen.
Ebenso ist in diesem Gesetz endlich auch ein Ansatz vorhanden, um den tiefen Untergrund zu planen. Das ist eines der Probleme, die wir nebenbei auch noch haben und die ebenfalls angegangen werden müssen, weil wir zunehmend Probleme bekommen und auch sehen, dass wir uns aufgrund der Dichte und der Entwicklung mit verschiedensten Infrastrukturen, die sehr grosse Ausmasse annehmen können, auch in den Untergrund begeben müssen. Da ist es wichtig, dass wir klare Planungsgrundsätze haben.
Zusammengefasst bitte ich Sie, trotz der Schwierigkeit und der Komplexität auf diese Revision RPG 2 einzutreten. Haben wir den Mut, auch komplizierte und schwierige Geschäfte an die Hand zu nehmen und hier endlich etwas zu machen, um das Bauen ausserhalb der Bauzonen im Interesse unserer Landschaft einzudämmen.
Page Pierre-André · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Le groupe UDC, au nom duquel je m'exprime, s'oppose très clairement à entrer en matière sur la révision partielle de la loi sur l'aménagement du territoire (LAT). D'ailleurs, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie de notre chambre a fait de même, puisque, par 16 voix contre 7 et une abstention, elle propose elle aussi de ne pas entrer en matière sur cette deuxième étape de la révision de la LAT.
Le projet du Conseil fédéral est lacunaire, et les propositions de notre gouvernement, que ce soit la délimitation de zones agricoles spéciales pour la détention d'animaux ou l'obligation de démolir en vertu d'un gage immobilier, ou encore la méthode de planification et de compensation, sont tout simplement inacceptables.
Laissez-moi vous présenter deux éléments qui me touchent particulièrement en tant qu'agriculteur praticien et propriétaire de terrain hors zone à bâtir. Je ne peux pas accepter que ce projet prévoie, en cas d'autorisation de construire octroyée hors des zones à bâtir, une obligatoire de démolir. L'application de cette règle entraînerait des coûts supplémentaires élevés, et l'agriculture, vous le savez, est un secteur déjà sous grande pression, soit financière, soit législative. De plus, je ne peux pas accepter non plus que ce projet prévoie de concentrer la détention d'animaux dans des zones spéciales.
Voici trois raisons de considérer cela comme aberrant.
Premièrement, s'agissant de la concentration des animaux dans des zones spéciales, je vous laisse imaginer les risques de maladies, d'épizooties, sans oublier les concentrations de nuisances et d'odeurs émises dans ces secteurs.
Deuxièmement, les animaux ont leur place dans les fermes afin que les exploitants puissent s'en occuper 24 heures sur 24. Ce sont les élevages et les engraissements de porcs, de poulets, de poules ou encore de dindes qui seraient concernés par ces exigences.
Enfin, ces concentrations d'animaux dans des zones spéciales feront tout simplement diminuer le nombre d'animaux, puisqu'on diminuera le nombre des secteurs d'engraissement, et il en découlera la nécessité d'importer de la nourriture de l'étranger afin de satisfaire notre consommation. Voilà quelque chose que notre population n'est certainement pas prête à accepter.
La Suisse a un paysage rural bâti très riche. Nous devons le maintenir et adapter notre législation, mais pas comme cela est proposé par cette révision, que nous refusons. Nous devons utiliser nos bâtiments existants d'une façon optimale afin d'économiser nos riches terres agricoles. Et si, par exemple, Mme la conseillère fédérale, on inscrivait au registre foncier que ces constructions hors de la zone à bâtir n'obligent pas les communes à investir dans des trottoirs ou les transports publics, cela éviterait le risque que les habitants ayant choisi d'emménager dans des lieux éloignés n'exigent toutes ces commodités une fois installés.
Enfin, n'oublions pas nos cantons. Nous devons leur redonner une compétence pour certaines constructions hors de la zone à bâtir. Nous l'avons déjà maintes fois constaté avec toutes les initiatives des cantons que nous avons traitées ici dans ce Parlement.
Ce projet de révision partielle de la LAT est non abouti. De nombreuses questions restent sans réponse et les instruments suggérés donnent à cette révision partielle une orientation totalement inopportune. Contrairement à ce qu'a dit M. Jans tout à l'heure, je dirai que nous devons attendre le résultat de l'initiative populaire sur le paysage pour avoir l'avis de la population.
Je vous recommande de ne pas entrer en matière et vous remercie de votre attention.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Auch wenn Sie es nicht gerne hören und vorhin geschmunzelt haben, als Fragen gestellt wurden - und da hat ja die jetzt doch viel grössere grüne Fraktion mit den Bauern und auch mit unserer Fraktion einiges gemeinsam -: Das Beste, das Sie tun können, um die landwirtschaftliche Kulturfläche zu schützen und noch die Biodiversität zu erhöhen, ist es, im Mai einfach der Begrenzungs-Initiative zuzustimmen - da brauchen Sie dieses Gesetz nicht. Es ist einfach so! Es ist einfach so, wenn in diesem Land zu viel bebaut wird, wenn Sie Fläche schützen wollen. Sie können die 50 000 Leute, die jährlich ins Land einwandern, nicht unter der Brücke schlafen lassen.
Das ist das Perfide an dieser Gesetzesvorlage - deshalb sind wir klar für Nichteintreten -: Diese Gesetzesvorlage will jetzt plötzlich die Bauern zu den Sündenböcken für die Überbauung der Fläche machen. Da sagt Herr Jans, wie viel mehr Fläche landwirtschaftliche Gebäude ausmachten. Ja, natürlich: Wir haben ein Tierschutzrecht, aber auch eine fünf- bis sechsfache Stallfläche, wenn man anstelle der bisherigen Anbindehaltung einen Laufstall macht. Das braucht mehr Fläche. Aber das effektive Problem der Überbauung dieses Landes ist nun weiss Gott nicht die Landwirtschaft, deren Anzahl Betriebe jährlich massiv abnimmt.
Dieses Gesetz ist jenseits jeglichen liberalen Geistes, da man von einem Eigentümer verlangt, dass er, wenn er einen Stall bauen will, bereits ein Pfandrecht darauf gewährt - sodass ihm also bereits Kosten entstehen, ohne dass er gebaut hat -, um dann den Rückbau zu finanzieren. Damit verhindern Sie in der Landwirtschaft jegliche Entwicklung, oder Sie wissen nicht, wie eng kalkuliert wird. Wenn Sie für den Rückbau eines normalen, durchschnittlichen Stalls bereits 50 000 bis 100 000 Franken auf die Seite legen müssen - so viel wird es kosten, da können Sie die Bauunternehmer hier fragen -, bekommen Sie von der Bank gar keine Kredite mehr, geschweige denn einen Investitionskredit, den es hierzu braucht. Deshalb ist auf ein solches Konzept nicht einzutreten.
Es wird alternativ zum Pfandrecht verlangt, volumenmässig gleich viel rückzubauen. Ja, jetzt gehen Sie mal die Realitäten anschauen, gehen Sie ins Appenzell, ins Berner Oberland, Sie können gehen, wohin Sie wollen: Die Bauern dort mit kleinen Gebäuden, die einen grösseren Stall, einen Laufstall, wie sich das heute gehört, bauen wollen - alle wollen tierfreundliche Haltungssysteme -, müssen ja dreimal ihr ganzes Gebäude abreissen, um diesen Stall volumenmässig zu kompensieren.
Es ist schlicht nicht möglich, meine Damen und Herren. Sie würgen die landwirtschaftliche Entwicklung ab in diesem Land. Das ist genau der Widerspruch von grüner Seite, der immer wieder festzustellen ist. Man will Vorschriften machen - jetzt dann auch mit der bereits angedrohten Initiative -, Vorschriften in der Schweiz, sodass unsere Bauern dann nicht mehr produzieren können. Und woher kommen dann die Lebensmittel? Aus aller Herren Ländern. Und wo ist dann die CO2-Bilanz dieser Lebensmittel? Wo ist die tierfreundliche Haltung von Fleisch aus Südamerika? Wo ist die Ökologie? Das vergessen Sie alles. Das können Sie dann nicht kontrollieren. Deshalb ist klar auf dieses Gesetz nicht einzutreten. Klar nicht einzutreten! Gerade aus ökologischen Gründen, gerade aus Biodiversitätsgründen ist nicht einzutreten auf ein solches Gesetz.
Ein weiterer Grund für ein Nichteintreten: Man will Speziallandwirtschaftszonen nahe der Bauzonen machen. Ich bin auch noch Gemeindepräsident und habe selber die Geschichten erlebt, die zeigen, was es braucht, um eine Bewilligung für einen Hühnermaststall erteilen zu können. Ja, wollen Sie jetzt einen solchen Maststall mit allen Geruchsbelästigungen in die Nähe einer Bauzone stellen? Das ist nicht möglich und schafft lediglich Probleme.
Das Hauptanliegen einer Revision gerade auch zum Schutz landwirtschaftlicher Nutzfläche, zum Schutz von Kulturland wäre es eigentlich, dass bestehende, nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Bauten auch für sinnvolles Wohnen genutzt werden können. Gerade im ländlichen Raum gibt es sehr viele Gebäude, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. Lassen Sie doch wenigstens dort ein zeitgemässes Bauen zu. Die Voraussetzung dafür ist die Erschliessung durch Strassen, Kanalisation usw., das ist klar.
Hier will man - den Planungsansatz in allen Ehren - die Kantone arbeiten lassen. Sie wissen aber selber, wie lange das geht. Dabei gibt es eine einfache Lösung: Bestehende Bauten sollen dort, wo bereits gewohnt wird, vollständig für Wohnzwecke genutzt werden können, wenn sie nicht mehr landwirtschaftlich gebraucht werden. Dadurch sparen Sie wirklich Fläche, und bei diesem Ziel sind wir uns ja alle einig.
All die angeführten Aspekte stehen dermassen quer in der Landschaft, dass ein Nichteintreten gerechtfertigt ist. Mit einem Gesetz, das so verkehrt auf die Welt kommt, muss neu begonnen werden.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Sie haben es gehört: Diese Vorlage hat eine längere Vorgeschichte. Meine Vorgängerin hat diese Vorlage zweimal in die Vernehmlassung geschickt. Zusätzlich haben das UVEK und das Bundesamt für Raumentwicklung mit verschiedenen Ansprechpartnern intensive Diskussionen geführt. Es ist eine Gesetzesvorlage, die nicht im stillen Kämmerlein entstanden ist, sondern in einem engen und intensiven Austausch mit den Kantonen und den verschiedenen Ansprechpartnern.
Was ist das Ziel der Vorlage? Das Ziel der Vorlage ist, dass wir den Gebäudebestand ausserhalb der Bauzonen stabilisieren und längerfristig vermindern. Das ist ein wichtiger Beitrag. Ich glaube, es ist unbestritten, dass das ein Beitrag zur Schonung der Landschaft und zur Schonung des Kulturlandes ist. Dahinter steht das Grundprinzip unserer Raumplanung, nämlich das übergeordnete Ziel, dass wir die Baugebiete klar von den Nichtbaugebieten trennen. Das steht so in der Bundesverfassung. Das ist die Grundaufgabe, die wir haben. Sonst ist irgendwann nicht mehr ersichtlich, wo ein Dorf aufhört und wo die Natur anfängt.
Diese klassische Zersiedelungsthematik beschäftigt unsere Bevölkerung sehr stark, ich habe das gemerkt. Als ich im Februar als Mitglied des Bundesrates gegen die Initiative der Jungen Grünen gekämpft habe - ich bin überzeugt, dass die Initiative nicht die richtigen Instrumente enthielt -, habe ich gesehen, dass die zunehmende Zersiedelung die Bevölkerung sehr stark beschäftigt. Deshalb glaube ich, dass wir hier schon einen Auftrag haben, jetzt etwas zu tun.
Wir hatten die Revision RPG 1. Sie erinnern sich, es gab ein Referendum dagegen. Die Bevölkerung hat die RPG 1 unterstützt. Ich glaube, wir dürfen heute sagen, dass die RPG 1 wirkt. Die RPG 1 bezieht sich aber auf die Frage der Bauzonen, also darauf, was innerhalb der Bauzonen möglich ist. Das Ausweiten der Bauzonen in dem Ausmass, wie es früher der Fall war, konnte gestoppt werden. Die RPG 1 wirkt. Die Kantone setzen sie mit grosser Arbeit, mit grossem Engagement um. Das ist das, was die Bevölkerung auch erwartet.
Wenn Sie jetzt sagen: "Lassen wir mal etwas Zeit verstreichen, bevor wir mit einer Revision RPG 2 kommen, damit die Kantone ihre Arbeit bei der RPG 1 machen können", dann muss ich Ihnen sagen, dass Sie da eine Entwicklung übersehen. Gerade weil die RPG 1 wirkt, haben wir jetzt zusätzlichen Druck, in die Zonen ausserhalb der Bauzonen, in die Landwirtschaftszonen auszuweichen. Gerade weil die RPG 1 wirkt, ist es umso wichtiger, dass Sie jetzt auch sagen, was ausserhalb der Bauzonen passieren darf und was dort nicht geschehen soll.
Gerade dass die RPG 1 wirkt, ist ein gutes Argument für die RPG 2. Sonst haben Sie einfach diesen Druck, diese Ausweichbewegungen. Das wird uns von den Kantonen bereits zurückgemeldet. Das ist ja genau das, was Sie verhindern wollten. Sie wollen ja nicht in den Bauzonen Ordnung schaffen und dann dafür ausserhalb der Bauzonen, in den Landwirtschaftszonen, noch mehr Zersiedelung haben. Wenn Sie die Zersiedelung stoppen wollen und einen Beitrag leisten wollen, dann genügt es eben nicht, dass man zur Revision RPG 1 Ja gesagt hat, sondern dann müssen Sie jetzt auch sagen, was ausserhalb der Bauzonen möglich sein soll und was nicht.
Was Ihnen der Bundesrat an Neuerungen präsentiert, sind Vorschläge, wie man den spezifischen kantonalen und regionalen Besonderheiten besser Rechnung tragen kann. Es ist ja so: Die Bedürfnisse in einem Kanton wie Waadt oder Bern sind nun einmal anders als jene in einem Kanton wie Graubünden oder Wallis. Das ist absolut offensichtlich. Deshalb brauchen wir schweizweit einheitliche Regeln für das Bauen ausserhalb von Bauzonen, gleichzeitig aber auch genügend Flexibilität für die Kantone, damit sie den spezifischen Situationen in ihrem Gebiet Rechnung tragen können. Das zentrale Instrument dafür ist der Planungs- und Kompensationsansatz. Dieser Ansatz gibt den Kantonen mehr Kompetenzen, aber er gibt ihnen auch mehr Flexibilität, also mehr Flexibilität, aber gleichzeitig auch mehr Verantwortung. Das Prinzip dieses Planungs- und Kompensationsansatzes ist einfach: Es besagt nämlich, dass, wer ausserhalb der Bauzonen baut, der Natur anderswo etwas zurückgeben muss. Ein einfaches Prinzip! Wie sie das tun, darin haben die Kantone mit diesem Ansatz sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten.
Es ist so - es wurde von einigen gesagt und auch in der Kommission moniert -, dass die Revision RPG 2 das Thema "Bauen ausserhalb der Bauzonen" sehr breit angeht. Ich habe Ihrer Kommission gesagt, dass der Bundesrat bereit ist, wenn sie die Vorlage berät, noch einmal zu schauen, ob man vielleicht stärker auf die Kernanliegen fokussieren möchte bzw. ob man diese Vorlage auf die eigentliche Frage, nämlich die Stabilisierung der Anzahl Gebäude ausserhalb der Bauzonen, fokussiert. Dieses Angebot hat der Bundesrat gemacht. Gleichzeitig hat Ihre Kommission, wenn sie dann diese Vorlage berät, die Möglichkeit, im Hinblick auf die neue Landschafts-Initiative, für die ja bereits Unterschriften gesammelt werden, Antworten zu finden und einen griffigen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Ich bitte Sie, auf diese Gesetzesvorlage einzutreten. Ich bitte Sie, die Arbeit zu machen, die Sie der Bevölkerung auch in Aussicht gestellt haben. Sie haben der Bevölkerung bei der Revision RPG 1 gesagt, es kommt dann noch die zweite Vorlage. Wenn Sie jetzt nicht auf diese Vorlage eintreten, weiss ich nicht ganz genau, was Sie dann der Bevölkerung sagen, wenn die Landschafts-Initiative kommt.
Ich habe heute in verschiedenen Voten Argumente gegen die Vorlage gehört. Man hat gesagt, man mag den Planungs- und Kompensationsansatz nicht. Ich habe gehört, man will zuerst die Kantone arbeiten lassen. Ich habe gehört: jetzt nicht, so nicht, das nicht. Ich habe aber heute Morgen von Ihnen wenig bis nichts dazu gehört, was Sie denn eigentlich wollen. Irgendwann werden Sie sagen müssen, was Sie wollen - nicht was Sie nicht wollen. Dafür müssen Sie auf eine Gesetzesvorlage eintreten, und dann können Sie dort sagen, was Sie wollen. Der Bundesrat bietet Ihnen Hand, diese Lösungen mit Ihnen zusammen zu erarbeiten. Aber nicht einzutreten und nur zu sagen, was man nicht will, genügt nicht, wenn Sie der Bevölkerung Antworten geben wollen.
Ich sage es noch einmal: Ich gehe davon aus, dass die Landschafts-Initiative zustande kommen wird. Spätestens dann wird die Bevölkerung von Ihnen erwarten, dass Sie eben sagen, was Sie tun, um die Zersiedelung in der Landwirtschaftszone zu stoppen. Dann erwartet die Bevölkerung von Ihnen aber konkrete Antworten. Ich denke, es wäre gut, es wäre sinnvoll, wenn Sie die Arbeit jetzt aufnähmen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten.
Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Geschätzte Frau Bundesrätin, die Gründe, warum die Landwirtschaft dagegen ist, wurden dargelegt. Was mich interessiert, ist: Mit dem Planungs- und Kompensationsansatz machen Sie die Landwirtschaftszone zum eigentlichen Baugebiet. Man kann die bestehende Kubatur vollständig kompensieren oder über Planungsinstrumente in der Landwirtschaftszone Bauten realisieren. Kein einziger Umweltverband - kein einziger Umweltverband! - hat empfohlen, auf diese Vorlage einzutreten. Warum unterstützt der Bundesrat in einem Umweltjahr eine solche Vorlage, die gegen die Umwelt ist?
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Es ist der Entwurf des Bundesrates, Herr Nationalrat Ritter, deshalb unterstützt der Bundesrat diese Vorlage. Ich darf Ihnen ja keine Fragen stellen, sonst hätte ich Sie jetzt schon gefragt: Was wollen Sie denn eigentlich? Sie dürfen selbstverständlich schon sagen, dass Sie diesen Ansatz nicht wollen, aber irgendwann werden Sie der Bevölkerung sagen müssen, was Sie tun wollen, um die Zersiedelung in der Landwirtschaftszone zu stoppen.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Le débat que nous venons de vivre démontre la complexité du sujet. D'un côté, nous voulons faire un arrêt sur image, à savoir que toute construction future de bâtiments hors zone à bâtir devra être compensée, mais sans dire comment l'on devra compenser, qui payera, etc. Et de l'autre côté, l'agriculture, dont la zone d'activité et de développement est principalement hors zone à bâtir, désire pouvoir continuer à se développer. On a donc ces deux visions en présence.
Dans ce cadre, il faut relever aussi que notre pays a un défi à relever au niveau agricole: nourrir deux millions de personnes en plus. Il faudra non seulement les loger, leur fournir un emploi, mais également les nourrir! Cela représentera un défi, en raison aussi de la perte des ressources naturelles, notamment de 0,8 mètre carré par seconde de sol, de bonnes terres agricoles.
Il faut aussi être conscient, dans le cadre de ce débat sur l'aménagement du territoire, des prescriptions que nous devons respecter, comme cela a été dit par d'autres intervenants, concernant le bien-être des animaux. Ces dernières généreront automatiquement un besoin de superficie supplémentaire si nous voulons satisfaire les besoins en tenant compte du bien-être des animaux.
Nous devons aussi prendre en considération la protection des terres cultivées dans la mesure où c'est une exigence inscrite à l'article 104a de la Constitution sur la sécurité alimentaire. De plus, en raison de ces fameuses surfaces d'assolement, on doit aussi la prendre en considération dans le cadre de la renaturation des cours d'eau, même si cela concerne la biodiversité. La base légale prévoit que chaque exploitation agricole doit consacrer 7 pour cent de sa superficie pour la promotion de la biodiversité. En moyenne, actuellement, nous sommes même à 14 pour cent.
Je veux aussi préciser une chose: en commission, on a fait le reproche de ne pas avoir donné les principaux axes de cette future révision, puisque le projet qui nous est soumis ne correspond pas en tout point au développement que l'on attend pour cette zone située hors de la zone à bâtir.
Je tiens à préciser que nous avons fait une proposition de motion de commission - je l'ai mentionné tout à l'heure - et que, malheureusement, compte tenu des divergences, la commission a décidé tout de même de vous soumettre aujourd'hui cette proposition de non-entrée en matière. Toutefois, des mandats ont été attribués au Conseil fédéral et à son administration pour tenir compte de l'initiative populaire "De l'espace pour l'homme et la nature (initiative pour le paysage)". Nous aurons l'occasion d'en débattre au début de l'année prochaine par rapport à la motion de commission. On attendra de voir quelles seront les discussions au sein de la CEATE. Mais je tenais quand même à le préciser.
Au nom de la majorité de la commission, je vous invite à ne pas entrer en matière sur le projet.
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
La présidente (Moret Isabelle, présidente): Je souhaite un joyeux anniversaire à Madame Melanie Mettler! (Applaudissements)
Nous votons sur la proposition d'entrée en matière de la minorité Bäumle. La majorité propose de ne pas entrer en matière.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 83 Stimmen
Dagegen ... 108 Stimmen
(6 Enthaltungen)
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu