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Wettbewerb bei der Produktion von Alternativenergie
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Der Interpellant ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Er beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Vorerst vielen Dank für die vorliegende Antwort, die durchaus vernünftig klingt. Ich möchte dennoch die Gelegenheit nutzen, um noch ein paar ergänzende Gedanken zu formulieren.
Die Liberalisierung des Strommarkts ist aus meiner Sicht rasch an die Hand zu nehmen, auch hinsichtlich der Integration ins europäische Umfeld. Die vollständige Marktöffnung darf aber nicht zu weiteren Verzögerungen beim Ausbau der einheimischen Stromerzeugungskapazitäten führen. Diese Gefahr besteht nämlich, wenn auch Kleinkunden ihren Strom im Ausland beschaffen können. Die vorgesehenen Massnahmen für erneuerbare Energien müssen allfällige Nachteile kompensieren und ganz darauf ausgerichtet werden, die Ziele der Energiestrategie und die Klimaziele zu erreichen. Der Ausbau erneuerbarer Energien muss, wenn er schnell und erfolgreich geschehen soll, möglichst kostengünstig stattfinden.
Gemäss Antwort auf meine Interpellation sollen wettbewerbliche Auktionen jedoch nur für die Fotovoltaik eingeführt werden, weil bei den anderen Technologien zu wenig Anbieter auf dem Markt sind. Der Bundesrat sollte sich überlegen, wie er Wettbewerb unter den Technologien schafft, sodass die jeweils günstigere Technologie profitiert. Zusätzliche Überlegungen für eine ausreichende Technologiediversität, zum Beispiel hinsichtlich einer ausreichenden Winterstromproduktion, sollten dabei natürlich berücksichtigt werden. Gerade bei den grossen Anlagen, die wegen den "economies of scale" besonders günstig sind, brauchen Investoren die entsprechende Investitionssicherheit, um den zunehmenden Schwankungen bei den Strompreisen zu begegnen. Offenbar plant der Bundesrat Auktionen für Einmalvergütungen. In der EU kommen aber mehrheitlich sogenannte "contracts for differences" zum Einsatz, wo ein Marktpreis garantiert wird, Investoren aber bei höheren Marktpreisen auch Geld zurückzahlen müssen. Damit wird eine höhere Investitionssicherheit zu möglicherweise gar tieferen Kosten geboten. Vielleicht könnten Sie, Frau Bundesrätin Sommaruga, Ihre Überlegungen darlegen, die für Einmalvergütungen sprechen.
Zuletzt brauchen alle erneuerbaren Energien auch Flächen bzw. Standorte. Deren Verfügbarkeit kann ein Problem sein, wie das Beispiel der Windkraft zeigt. Der Bundesrat sollte sich Anreize überlegen, die dazu führen, dass Gemeinden und Regionen miteinander in einen Wettbewerb um die Anlagen treten, anstatt diese möglichst abzuschieben. Ähnlich wie beim Wasserzins könnte damit der Nimby-Effekt oder - wenn Sie es lieber so bezeichnen wollen - das Sankt-Florians-Prinzip umgekehrt werden, wonach niemand Anlagen in seiner Region will. Ich bitte Sie, das in Ihren zukünftigen Überlegungen zu berücksichtigen, damit wir sicher einen Schritt weiterkommen können. Es kann aus meiner Sicht jedenfalls nicht sein, dass diejenigen, welche im Moment grosse Solaranlagen bauen möchten, das nicht tun können, weil sie zu wenig Sicherheit in der Investitionstätigkeit haben.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Herr Ständerat Müller hat jetzt die Strommarktöffnung erwähnt und gesagt, dass dafür der Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz wichtig, ja eigentlich zwingend ist. Ich kann dem beipflichten, würde aber noch einen weiteren Grund anführen, weshalb der Ausbau respektive der massive Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz nötig und zwingend ist: Sie können keine glaubwürdige Klimapolitik machen, wenn Sie den Menschen in unserem Land nicht gleichzeitig sagen können, woher wir den Strom nehmen! Man kann nicht Klimapolitik betreiben und beispielsweise den Verkehr elektrifizieren, aber dafür Kohlestrom importieren. Das geht nicht. Wenn wir also den Verkehr elektrifizieren wollen, wenn wir bei Gebäuden auf Öl und Gas verzichten wollen, dann müssen wir sagen können, woher der Strom kommt. Der Strom soll, wenn immer möglich, aus der Schweiz und aus erneuerbaren Energien stammen. Deshalb - und hier haben wir überhaupt keine Differenz - ist es wichtig, dass wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien jetzt wirklich massiv vorwärtsmachen.
Ich habe dem Bundesrat beantragt, dass wir eine Energiegesetzrevision in die Vernehmlassung schicken. Sie startet im Frühling und soll einerseits die Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien schaffen. Sie wissen, dass ein Teil der Förderinstrumente Ende 2023 ausläuft. Von der Stromwirtschaft höre ich häufig, dass sie Planungssicherheit braucht, dass sie wissen muss, wie es weitergeht. Gerade bei der Wasserkraft mit den langen Planungshorizonten kann die Stromwirtschaft nicht erst 2023 wissen, ob sie überhaupt noch Investitionsbeiträge erhält oder nicht. Wir müssen daher so rasch als möglich Klarheit schaffen. Wir sind damit eigentlich schon zu spät dran, aber wir machen jetzt vorwärts.
Im Rahmen der geplanten Energiegesetzrevision hat der Bundesrat andererseits vorgesehen, dass wir wettbewerbliche Instrumente zur Förderung einbauen, und zwar in Form von wettbewerblichen Ausschreibungen, d. h. Auktionen zur Förderung von grossen Fotovoltaikanlagen. Das macht Sinn und ist heute möglich und wird auch von der Branche so mitgetragen. Das wird schon einen Schub geben, weil gerade diejenigen, die die produzierte Energie nicht selber verwenden können, sondern den Strom weiterverkaufen wollen, diese Unterstützung brauchen. Mit dem wettbewerblichen Instrument wollen wir aber auch, dass das Fördergeld möglichst effizient eingesetzt wird. Dank dieser Auktionen können wir also mit dem gleichen Geld mehr Strom produzieren.
Wenn es um die Förderung von anderen Technologien geht, eignen sich Auktionen in der Schweiz nur bedingt, weil wir einfach einen vergleichsweise kleinen Markt haben, das heisst nur eine kleine Anzahl von unabhängigen Akteuren. Dann haben wir für die Projekte einfach nicht genügend liquide Möglichkeiten, damit der Wettbewerb dann auch tatsächlich spielen kann.
Zu Ihrem Hinweis, dass eben die fehlende Planungssicherheit ein Problem ist bei diesen langen Anlaufzeiten: Wir haben in dieser Vorlage zur Energiegesetzrevision Planungsbeiträge, z. B. für die Windkraft, vorgesehen, weil dort sehr lange investiert werden muss, ohne dass man weiss, ob das Projekt am Schluss tatsächlich umgesetzt werden kann. Wir haben für die Grosswasserkraft vorgesehen, dass wir die Investitionsbeiträge verdoppeln wollen. Wir wollen hier möglichst nahe an den Markt, wir möchten nicht den Strompreis subventionieren, sondern mit Investitionsbeiträgen eine Starthilfe geben, aber dann müssen sich die Unternehmen auf dem Markt bewähren. Wir werden sicher gerne die Überlegungen, die Sie genannt haben, mit einbeziehen. Das genaue Auktionsdesign steht noch nicht. Das ist eine komplexe Sache. Wir wollen auch schauen, wie und in welcher Form eine Differenzierung der Ausschreibungen erfolgen kann. Das prüfen wir zurzeit. Ich glaube aber, es ist wichtig, dass wir im Frühling mit der Vernehmlassung starten können. Sie sind mitten in der Revision des CO2-Gesetzes, und die Bevölkerung wird Sie zu Recht immer fragen, woher denn der Strom kommt, wenn wir verstärkt elektrifizieren. Darauf brauchen wir Antworten. Diese werden wir mit der Energiegesetzrevision geben können.
Zur Frage nach der Umsetzung der EU-Richtlinie: Selbstverständlich prüfen wir diese Umsetzung. Wir wollen ja ein Strommarktabkommen. Sie kennen die Voraussetzungen für ein solches Strommarktabkommen, und diese neue Richtlinie wird dann auch für unser Abkommen entscheidend sein. Da hat sich in der Zwischenzeit ja auch einiges geändert. Aber das ist Teil unserer Prüfung, die bereits im Gang ist.