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Rahmenkredit 2020–2023 für drei Genfer Zentren

47977 · Amtliches Bulletin

Vom 10. Dez. 2019

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/47977/de/rahmenkredit-2020-2023-fur-drei-genfer-zentren

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Amtliches Bulletin
Quelle

Geschäft: Rahmenkredit 2020–2023 für drei Genfer Zentren (18.094)

18.094

Rahmenkredit 2020–2023 für drei Genfer Zentren

Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren 2020-2023

Arrêté fédéral concernant un crédit-cadre pour la poursuite du soutien aux trois centres de Genève pour les années 2020-2023

Art. 1a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion

Wir befinden uns in der ersten Runde der Differenzbereinigung. Es gibt eine Differenz zum Nationalrat. Wir haben das Geschäft im Ständerat in der Sommersession, am 12. Juni 2019, einstimmig angenommen. Der Nationalrat hat die Vorlage am 18. September 2019 behandelt. Er fordert bezüglich des Zentrums für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) zusätzliche Auflagen. Es handelt sich um den neu eingefügten Artikel 1a. Dieser verlangt, dass die erste Zahlung an das DCAF frühestens am 1. Januar 2020 fällig wird, jedoch nicht bevor das Subventionsverhältnis zwischen dem Bundesrat und der Stiftung DCAF die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Insbesondere muss der Subventionsvertrag um die genaue Umschreibung der Produkte, für welche die effektiven Kosten bezahlt werden sollen, ergänzt werden. Mit dem zusätzlichen Artikel 1a möchte der Nationalrat sicherstellen, dass die Verträge des Bundes mit dem DCAF den Erfordernissen des Subventionsgesetzes genügen und dass insbesondere die zu erfüllenden Aufgaben im Vertrag festgehalten sind.

Das EDA ist zwar der Ansicht, dass die Verträge mit den drei Zentren und somit auch dem DCAF die Anforderungen des Subventionsgesetzes bereits in der Vergangenheit erfüllt haben. So habe auch die Eidgenössische Finanzkontrolle das Subventionsverhältnis zum DCAF in der Prüfung von 2016 in keiner Art und Weise beanstandet. Gleich wie die anderen beiden Zentren unterschreibe auch das DCAF einen Jahresvertrag mit dem EDA, in dem beschrieben sei, was der Bund von den Zentren für seinen Beitrag erwarte. Für das EDA habe aber die rechtzeitige Verabschiedung des Rahmenkredites vor Ende dieses Jahres oberste Priorität, aus dem einfachen Grund, dass die Zentren planen und arbeiten können müssen. Das EDA ist also der Meinung, dass die gesetzlichen Vorgaben schon heute erfüllt seien; es kann aber im Interesse der Sache mit dem Beschluss des Nationalrates leben.

Das sieht auch Ihre Kommission so, auch gestützt auf ein Kurzgutachten der Eidgenössischen Finanzkontrolle zuhanden der Finanzkommission des Nationalrates vom 8. November 2019. Dieses bestätigt, dass der Rahmenvertrag und der Jahresvertrag 2020 zwischen dem Bund und dem DCAF den Vorgaben des Subventionsgesetzes entsprechen. Folglich besteht kein weiterer Handlungsbedarf, die Bedingungen des Nationalrates sind erfüllt.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen deshalb, diese Differenz zu bereinigen und dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.

Cassis Ignazio · BR-M · Bundesrat · Tessin

Die Beratung dieses Geschäfts ist, wie der Berichterstatter gut dargelegt hat, schon weit fortgeschritten. In beiden Kammern war der Kredit im Grundsatz unbestritten. Hier im Ständerat fiel die Zustimmung sogar mit null Gegenstimmen aus. Für dieses Vertrauen möchte ich Ihnen danken.

In der Beratung im Nationalrat kamen einige Bedenken auf, die das DCAF betrafen, das Zentrum für die Gouvernanz des Sicherheitssektors. Sie sind darüber informiert worden. Im Kern geht es um die Frage, ob die Verträge des Bundes mit dem DCAF den Erfordernissen des Subventionsgesetzes genügen. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die zu erfüllenden Aufgaben im Vertrag verbindlich genug festgehalten sind. Aus Sicht meines Departementes haben die Verträge mit dem DCAF die Anforderungen des Subventionsgesetzes schon immer erfüllt. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat das Subventionsverhältnis zum DCAF in der Prüfung von 2017 in keiner Weise beanstandet. Das DCAF ist von den drei Zentren jenes, das mit 45 Prozent über den höchsten Drittmittelanteil verfügt. Damit ist eine wichtige Vorgabe des Subventionsgesetzes erfüllt.

Wie die anderen zwei Zentren unterschreibt auch das DCAF einen Jahresvertrag mit dem EDA, in dem beschrieben ist, was der Bund vom Zentrum für seinen Beitrag erwartet. Dennoch habe ich im Nationalrat den Antrag begrüsst, wonach die erste Zahlung an das DCAF erst dann geleistet wird, wenn sicher ist, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Gesetze müssen immer eingehalten werden. Wenn es Zweifel gibt, dann müssen und wollen wir das überprüfen.

Ein neues Gutachten der Eidgenössischen Finanzkontrolle über die Verträge mit dem DCAF liegt nun vor. Es datiert vom 8. November 2019. Das Fazit der Finanzkontrolle ist klar. Sie haben es gehört. Ich zitiere noch einmal aus dem Gutachten: Die Verträge für 2020 "zwischen dem Bund und dem DCAF entsprechen den Vorgaben des Subventionsgesetzes. Die Produkte sind ausreichend umschrieben. Weitere Anpassungen sind nicht erforderlich." Damit ist die Forderung erfüllt, die mit Artikel 1a in den Bundesbeschluss aufgenommen wurde.

In der vorberatenden Kommission des Nationalrates wurde zudem die Harmonisierung der Verträge und Berichte der drei Zentren in einer Landessprache gefordert. Diese Massnahme wurde bereits vor der Beratung in den Räten in Angriff genommen und ist ebenfalls umgesetzt. Ich habe zudem die Erwartung, dass mir die drei Zentren halbjährlich gemeinsam Bericht erstatten, damit auch die Kohärenz zwischen den drei Zentren hergestellt werden kann.

Oberste Priorität hat nun für das EDA die rechtzeitige Verabschiedung des Rahmenkredits. Im Interesse einer zügigen Verabschiedung des Kredits bitte ich Sie, dem Antrag der Sicherheitspolitischen Kommission zu folgen.

Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Das bedeutet, dass Sie sich der Ergänzung der Vorlage mit Artikel 1a nicht widersetzen? - Herr Bundesrat Cassis bestätigt mit Kopfnicken, dass er mit dem Antrag der Kommission einverstanden ist.

Angenommen - Adopté