19.4378
Übergangslösung zur Beseitigung der Heiratsstrafe
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Caroni, Fetz, Hefti, Noser, Zanetti Roberto)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Caroni, Fetz, Hefti, Noser, Zanetti Roberto)
Rejeter la motion
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich werde zur Kommissionsmotion 19.4378, "Übergangslösung zur Beseitigung der Heiratsstrafe", Bericht erstatten. Der Bundesrat versucht schon seit dem letzten Jahrtausend, die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer zu beseitigen. Der letzte Versuch mit der Vorlage 18.034, "Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)", scheiterte vorerst in Ihrem Rat am 16. September 2019 - zwar nicht endgültig, aber es gibt eine weitere zeitliche Verzögerung.
Gemäss den in der Zusatzbotschaft des Bundesrates zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung vorgelegten Zahlen sind 700 000 Ehepaare, also 1,4 Millionen Personen, von der zu hohen Besteuerung betroffen. Dies ist, so hält es auch der Bundesrat fest, verfassungswidrig. Durch die vom Bundesrat unterbreitete Vorlage, die sogenannte alternative Steuerberechnung, würde die Heiratsstrafe beseitigt. Die Kosten bezifferte der Bundesrat in der Zusatzbotschaft mit etwa 1,5 Milliarden Franken. Das heisst mit anderen Worten: Die Ehepaare werden heute und, solange wir keine Lösung gegen die Heiratsstrafe finden, auch in Zukunft mit jährlich 1,5 Milliarden Franken zu viel belastet.
Diese Ausgangslage bewog Ihre Kommission, sich Gedanken zu einer Übergangslösung zu machen. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren in dieser Frage keine Lösung gefunden wird. Gleichzeitig sind die "Ausfälle" - in Anführungszeichen - durch die Beseitigung der Heiratsstrafe im Finanzplan enthalten. Die Lösung sieht denn ganz einfach eine Erhöhung des Sozialabzuges für Ehepaare nach Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und eine Erhöhung des Zweiverdienerabzuges für Ehepaare gemäss Artikel 33 Absatz 2 DBG vor. Der erste Abzug, der Ehepaarabzug, gilt für alle Ehepaare, auch für diejenigen, bei denen nur ein Ehepartner erwerbstätig ist. Dieser Abzug berücksichtigt auch die Tatsache, dass nicht nur eine Zusammenrechnung von Lohneinkommen, sondern auch von anderen Einkommen, zum Beispiel Wertschriftenertrag, zu höherer Progression bei Ehepaaren und damit zu einer Benachteiligung führt. Der zweite Abzug ist auf Doppelverdienerpaare ausgerichtet und mindert auch gezielt die Progressionswirkung auf das Zusatzeinkommen des zweiten Ehepartners, also das Zusatzlohneinkommen.
Gemäss Motionstext können die Massnahmen sowohl einzeln als auch in Kombination zur Anwendung gelangen. Der Bundesrat hat die Möglichkeit, die entsprechende Erhöhung zu berechnen und uns vorzuschlagen. Die Umsetzung braucht keine hochstehende steuertechnische Diskussion; es sind einzig zwei Steuerabzüge zu erhöhen. Die Berechnung dazu würde der Bundesrat machen und dem Parlament unterbreiten, wenn diese Motion angenommen würde. Damit würden 1,4 Millionen Menschen in diesem Land endlich weniger verfassungswidrig besteuert werden.
Dagegen wurde in der Kommission ausgeführt, dass das Ziel der Übergangslösung nicht erreicht werde, weil die Projekte ja gleichzeitig laufen würden und es diese Übergangslösung bei Inkrafttreten dann quasi nicht mehr brauche. Zudem würde man eine einmal eingeführte Erhöhung von Abzügen nicht mehr wegbringen. Weiter sah man steuertechnische Probleme, da mit der Erhöhung des Zweiverdienerabzugs die steuerliche Benachteiligung von Ehegatten zwar gemildert würde, Einverdiener-Ehepaare und Rentnerehepaare davon jedoch nicht profitieren würden. Würde der Abzug für Verheiratete ebenfalls erhöht, dann würden wiederum alle Ehepaare entlastet. Es sei sicher, dass die Heiratsstrafe damit nicht vollständig beseitigt werde.
Eine Minderheit der Kommission beantragt deshalb die Ablehnung der Kommissionsmotion. Der Bundesrat empfiehlt ebenfalls die Ablehnung der Motion, da sie zu wenig zielgenau sei. Zudem verweist er auf die immer noch hängige Vorlage 18.034.
Zur Begründung der Minderheit und zur Stellungnahme des Bundesrates ist festzuhalten, dass es sich bei der Motion ausdrücklich um eine Übergangslösung handelt. Eine solche Lösung, wie auch immer sie aussehen mag, muss und wird bei der Heiratsstrafe zur Rückabwicklung oder Anrechnung dieser Erhöhung von Abzügen führen. Zudem zeigt gerade der Verweis auf die hängige Vorlage, dass es eine schnelle und einfache Übergangslösung braucht, weil die Verzögerung, die sich aus der Rückweisung der Vorlage in der Herbstsession 2019 ergab, zulasten der verfassungswidrig besteuerten Ehepaare geht - eigentlich ein unhaltbarer Zustand.
Ihre Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 7 zu 5 Stimmen, die Kommissionsmotion anzunehmen und den Bundesrat zu beauftragen, eine Übergangslösung zu unterbreiten.
Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Namens der erwähnten, doch ziemlich starken Minderheit bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen. Wie mein Vorredner möchte auch ich die grosse Debatte vom September hier nicht wiederholen. Wie schon damals geäussert, habe ich auch Verständnis dafür, dass man schaut, wie man Zivilstandsnachteile ausgleichen kann. Diese Motion scheint unserer Minderheit aber der falsche Weg zu sein. Ich beschränke mich auf drei Punkte, die auch der Mehrheitssprecher schon angesprochen hat:
1. Formell taugt diese Vorlage nicht als Übergangslösung; es bräuchte ja eine volle Gesetzesvorlage, einen bundesrätlichen Entwurf, zuerst noch die Zustimmung des Zweitrates, dann eine Vernehmlassung, die parlamentarische Beratung samt Referendumsmöglichkeit - das dauert. Das dauert mindestens so lange wie die Vorlage, die schon unterwegs ist. Sie ist auch unnötig, weil, wie erwähnt, schon andere Projekte hängig sind: Zum einen gibt es die hängige Volksinitiative zum Thema, über die wir allenfalls noch dieses, nein, das nächste Jahr abstimmen werden - es geht noch zwei Wochen, und dann beginnt das Jahr 2020. Zum andern gibt es die erwähnte bundesrätliche Vorlage, die wir zurückgewiesen haben und die der Nationalrat vielleicht noch diese Woche zurückweisen wird. So sieht es aus. Der Bundesrat kann dann, wenn er es opportun findet, diesen Ansatz durchaus auch dort wieder aufzeigen, wie er es übrigens schon einmal getan hat.
2. Es wäre auch in der Sache keine Übergangslösung, wie uns das erklärt wird. Man verspricht uns heute, das würde dann wieder abgeschafft. Aber dass das nicht so sein wird, das können wir schon vorausahnen. Es gibt nichts Dauerhafteres als Übergangslösungen, und gerade bei diesem Thema haben wir das schon einmal erlebt. 2006, vor 13 Jahren, hat dieser Rat bei der Heiratsstrafe Sofortmassnahmen beschlossen - die hiessen "Sofortmassnahmen": höhere Abzüge, den Zweiverdiener- und den Verheiratetenabzug. Seit 2008 haben wir jährliche Mindereinnahmen von 650 Millionen Franken. Ein Teil davon ging auch an Paare, die vorher keine Heiratsstrafe hatten, namentlich gewisse Einverdiener. Was machte der Bundesrat mit seiner Botschaft 2018? Er schlug nicht etwa vor, diese Sofortmassnahmen abzuschaffen, sondern sie genau so beizubehalten. Er räumte zwar in der Botschaft ein, dass es sie an sich jetzt nicht mehr bräuchte, diese damaligen Sofortmassnahmen, aber gewisse Ehepaare hätten durch diese nun einen Bonus erfahren, und den sollte man ihnen nicht mehr wegnehmen. Daher bitte ich um Verzeihung, dass mir der Glaube fehlt, dass man diese Sofortmassnahme dann dereinst wieder abschaffen würde.
3. Der letzte Punkt ist wirklich noch inhaltlich: Solche Abzüge, vor allem der Verheiratetenabzug selber, der ja nicht an der Heiratsstrafe anknüpft, sondern allen Paaren zugutekommt, gehören zum Teuersten und Ineffizientesten, was man tun kann, um die Heiratsstrafe zu mildern. Hierzu möchte ich zum Abschluss noch den Bundesrat selber aus seiner Botschaft von 2018 zitieren. Er schrieb: "Eine vollständige Beseitigung würde aber einen extrem hohen Abzug bedingen, was bestimmte Konstellationen von Zweiverdienerehen stark privilegieren und hohe Mindereinnahmen verursachen würde." Und weiter schrieb er: "Die Massnahmen [...] führen in gewissen Bereichen zu übermässigen Entlastungen. [...] Sie schneiden unter Kosten-Nutzen-Überlegungen unvorteilhaft ab."
Mein Fazit aus den drei Punkten ist: Diese Motion braucht es nicht. Das Thema ist mit der Volksinitiative und dem Auftrag an den Bundesrat aufgegleist. Mit der Motion würde es weder schneller noch besser.
Daher bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und die Motion abzulehnen.
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Dieses Thema beschäftigt uns jetzt seit mehr als dreissig Jahren. Wir haben immer wieder versucht, Lösungen vorzuschlagen; noch keine war mehrheitsfähig.
Wir empfehlen Ihnen diese Motion zur Ablehnung. Weshalb? Wir haben Ihnen damals im Anschluss an die abgelehnte Volksinitiative der CVP eine Vorlage unterbreitet. Die Vorlage, die von Ihnen aber zurückgewiesen wurde, versucht, das Problem der Heiratsstrafe rein technisch oder finanziell zu lösen. Sie haben das aus verschiedenen Gründen abgelehnt, insbesondere, weil die Heiratsstrafe eigentlich längst keine finanzielle Thematik mehr ist, sondern eine gesellschaftspolitische Dimension hat. Individualbesteuerung, Formen der Besteuerung von Ehepaaren oder was auch immer, das wird alles diskutiert. Der Nationalrat wird morgen, denke ich, die Vorlage, die wir Ihnen unterbreitet haben, ebenfalls zurückweisen, versehen mit einem Auftrag wie bei Ihnen. Das heisst, die abgelehnte Vorlage ist im Moment schneller unterwegs als die von Ihnen so bezeichnete Übergangslösung. Das heisst, wir werden relativ rasch entsprechende Alternativen für Sie ausarbeiten. Das Waadtländer Modell stand bei Ihnen im Raum, die Individualbesteuerung wie auch immer. Mit einer ergänzten Vorlage ist man also schneller, als wenn Sie jetzt diese sogenannte Übergangslösung annehmen. Damit ist der von Ihnen schon vorgezeigte Weg mit der Rückweisung an den Bundesrat der schnellere als diese vermeintliche Übergangslösung, die Sie jetzt vorschlagen.
Gleichzeitig dürfte nächstes Jahr noch einmal eine Abstimmung über die Initiative der CVP bevorstehen. Das Bundesgericht hat ja entschieden, dass die Vorlage noch einmal zur Abstimmung gebracht werden muss. Wenn die CVP ihre Initiative bis im Mai nicht zurückzieht, dann kommt sie im September 2020 zur Abstimmung. Der taktische Hintergrund der Motion scheint mir offensichtlich: Man versucht, um diese zweite Abstimmung herumzukommen, indem man hier eine sogenannte Übergangslösung vorschlägt. Nur ist diese Übergangslösung nicht schneller als eine zweite Vorlage von uns, und sie scheitert eigentlich in der Beurteilung aus den gleichen Gründen, weshalb Sie unsere Vorlage zurückgewiesen haben. Im Vordergrund stand eine Individualbesteuerung, nicht eine finanzielle, sondern eine sozial- oder gesellschaftspolitische Frage, und die lösen Sie mit dieser Motion auch nicht. Sie hätte, wenn schon, die gleichen Mängel wie die Vorlage, die Sie zurückgewiesen haben, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllt hat. Sie können den Teufel nicht mit dem Beelzebub austreiben. Wenn Sie es an der zurückgewiesenen Vorlage messen, dann machen Sie den gleichen Fehler, wenn Sie heute diese Motion annehmen.
Ich glaube wie Herr Caroni auch nicht an eine Übergangslösung. Glauben Sie ja nicht, dass wir nachher diese Abzüge wieder senken können. Was man einmal gegeben hat, kann man nicht zurückholen. Ich würde Ihnen empfehlen, diesen Umweg nicht zu machen, sondern einmal das Grundproblem zu lösen, die Heiratsstrafe. Hier machen Sie etwas Kosmetik. Die gesellschaftspolitischen Fragen, die im Zusammenhang mit der Diskussion der Heiratsstrafe ein immer stärkeres Gewicht erhalten haben, lösen Sie damit nicht. Sie schaffen einen zusätzlichen Steuerausfall, und das gesellschaftspolitische Problem lösen wir irgendwann dann trotzdem noch.
Ich würde Ihnen empfehlen, auf dem beschrittenen Weg fortzuschreiten. Sie haben unsere Vorlage zurückgewiesen. Der Nationalrat wird dies morgen tun. Dann können wir Ihnen Varianten vorschlagen, wie dieses Problem zu lösen ist, auch mit der gesellschaftspolitischen Frage, die dahintersteht. Dann erübrigt sich eigentlich eine Schlaufe, ein Umweg, eine Übergangslösung, die, wenn sie im Nationalrat angenommen würde, im März oder Mitte nächsten Jahres nicht schneller unterwegs wäre als unsere ergänzte Vorlage. Es macht unter keinem Titel Sinn, hier eine finanzielle Lösung vorzusehen, weil die Probleme, die wir seit dreissig Jahren besprechen, damit nicht gelöst werden.
Daher bitte ich Sie, die Motion nicht anzunehmen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 15 Stimmen
Dagegen ... 26 Stimmen
(0 Enthaltungen)