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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)

48161 · Amtliches Bulletin

Vom 18. Dez. 2019

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/48161/de/bundesgesetz-uber-die-direkte-bundessteuer-ausgewogene-paar-und-familienbesteuerung

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Geschäft: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) (18.034)

18.034

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)

Aebi Andreas · 1VP-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

(= Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat)

Antrag der Minderheit

(Ritter, Aeschi Thomas, Amaudruz, Barazzone, de Buman, Dettling, Egloff, Flückiger Sylvia, Hess Erich, Müller Leo, Rime, Tuena)

Ablehnung der Rückweisung

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

(= Renvoyer le projet au Conseil fédéral)

Proposition de la minorité

(Ritter, Aeschi Thomas, Amaudruz, Barazzone, de Buman, Dettling, Egloff, Flückiger Sylvia, Hess Erich, Müller Leo, Rime, Tuena)

Rejeter le renvoi

Präsident (Aebi Andreas, erster Vizepräsident): Wir beraten die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat, die der Ständerat am 16. September 2019 beschlossen hat.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Es ist ein Geschäft mit einer jahrzehntelangen Geschichte, das von einem unterschiedlichen Verständnis geprägt ist. Es geht darum, dass Verheiratete in gewissen Konstellationen mehr oder weniger Steuern bezahlen, als sie bezahlen würden, wenn sie nicht verheiratet wären, genauso wie das Geschäft aber auch das Thema betrifft, dass Zweiteinkommen bei gemeinsamer Steuerveranlagung unter gewissen Bedingungen einer hohen Progression unterliegen.

Die kurze Version ist, dass der Bundesrat am 21. März 2018 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung), verabschiedet hat. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Ehepaare unter keinen Umständen höher zu besteuern als Konkubinatspaare. Dazu schlägt der Bundesrat das Modell des Mehrfachtarifs mit alternativer Steuerberechnung vor. Das vorgeschlagene Modell sieht ein Wahlmodell für Ehepaare vor, wonach sie sich sowohl gemeinsam wie auch individuell veranlagen können; zum Tragen kommt letztendlich die Veranlagung mit der tieferen Steuerbelastung.

Mit dieser partiellen Individualbesteuerung setzt man bessere Anreize zur Erwerbstätigkeit, gleichzeitig werden aber mit dem Einverdienerabzug wiederum neue negative Erwerbsanreize geschaffen. Insgesamt rechnet der Bundesrat mit einem mittelfristigen Beschäftigungseffekt von rund 15 000 Vollzeitstellen und damit, dass die Steuereinnahmen von Bund und Kantonen um 1,5 Milliarden Franken sinken würden.

Rechtlich ist dieses Projekt nicht mit der Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" verlinkt. Die Initiative wurde in der Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 knapp abgelehnt. Da die Zahlen aber nicht korrekt waren - nicht 80 000, sondern rund 450 000 Ehepaare sind von der Heiratsstrafe betroffen -, wurde seitens der Initianten Abstimmungsbeschwerde erhoben. Das Bundesgericht erklärte die Volksabstimmung am 10. April 2019 für aufgehoben.

Der Ständerat war Erstrat und diskutierte den Entwurf am 16. September 2019. Er beschloss mit 25 zu 18 Stimmen, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, andere Modelle vorzulegen, die Individualbesteuerung oder das im Kanton Waadt geltende Modell. Die WAK-N schliesst sich mit 13 zu 12 Stimmen diesem Rückweisungsauftrag an. Sie begründet dies mit einem Fokus auf das individuelle Besteuerungsmodell, das sie gerne hätte. Wenn wir einen Entscheid für ein Steuersystem für die nächsten Jahrzehnte fällen, dann sollten wir uns das gut überlegen und nicht eine Hauruck-Übung machen. Verschiedene Probleme sollten behoben werden. Wir müssten ein möglichst intelligentes Modell finden, weil es dann eben für ein paar Jahrzehnte gilt.

Die Kommission gibt zu bedenken, dass die Heiratsstrafe zwei Gesichter hat. Zum einen gibt es die Tatsache, dass gewisse verheiratete Paare - es sind mehr, als wir gedacht haben - in einer Konstellation leben, in der sie Doppelverdiener sind, etwa gleich hohe Einkommen haben und heute mehr Steuern bezahlen, als wenn sie nicht verheiratet wären. Es gibt aber auch noch das andere Verständnis der Heiratsstrafe: das, wonach es sich aufgrund der hohen Progression nicht mehr lohnt zu arbeiten. Das betrifft halt das kleinere der beiden Einkommen, häufig jenes der Frau. Das aktuelle Steuermodell hat schon lange Bestand, es stammt aus der Nachkriegszeit, und es bildet das Familienmodell von damals ab, als die Frau mit der Heirat den Erwerb aufgab. Es setzt exakt diese Anreize. Mit dem zweiten Einkommen ist man mit der gemeinsamen Veranlagung einer ungleich höheren Progression ausgesetzt, es ergibt sich ein hoher Grenzsteuersatz, sodass sich das Arbeiten oft nicht mehr lohnt.

Es sind meistens die Frauen, verheiratete Mütter, die den Erwerb aufgeben, trotz guten Ausbildungen - weil es sich nicht lohnt. Das können und sollten wir uns aber volkswirtschaftlich nicht leisten. Wir werden seit Jahren von der OECD, einem internationalen Ökonomengremium, und auch von Ökonominnen im Inland darauf hingewiesen.

Der Entwurf des Bundesrates überzeugt die Mehrheit der Kommission nicht. Dafür, dass er volkswirtschaftlich wenig bringt, kostet er viel. Er löst nur das eine Problem, das erste, dies aber zu hohen Kosten. Er schafft für die einen Fairness und für die anderen neue Unfairness mit dem Wahlmodell. Alle, die wählen können, weniger Steuern zu zahlen, mag das überzeugen. Es gibt aber jene, die nicht wählen können, weil sie nicht verheiratet sind.

Wenn man die Details des Bundesratsmodells studiert, dann sieht man, dass der Teufel eben im Detail steckt. Es gibt einen neuen Einverdienerabzug, der erhöht wird. Was setzt das für Anreize? Ja, natürlich, eben nicht zu arbeiten. Wir können nicht gleichzeitig fördern, dass nur einer arbeitet, und dann trotzdem erwarten, dass es eben doch beide tun. Das kostet viel, ohne dass es nennenswerte Veränderungen bei den Arbeitsanreizen gibt. Es ist vor allem eine Steuerreduktion, ohne dass sich das Arbeitsangebot verändert, und es setzt eben neue, negative Arbeitsanreize. Das Arbeitsangebot soll sich aber verändern dürfen. Es gibt Personen, die gerne arbeiten würden und es nicht tun, weil es sich aktuell nicht lohnt oder weil es nicht vereinbar ist - die teure Kinderbetreuung lässt grüssen. Zu jenen, für die es sich nicht lohnt zu arbeiten, gehören auch viele derjenigen, die am 14. Juni 2019 zu Hunderttausenden ihren Unmut kundgetan haben.

In der Kommission kam das Modell einer modifizierten Individualbesteuerung zur Sprache, das die Angestelltenverbände, Avenir Suisse und Alliance F, deren Copräsidentin ich bin, berechnen liessen und präsentierten. Das Modell wurde vom Ökonomenbüro Ecoplan berechnet. Es ist eine saubere Analyse, die gemacht wurde. Die Bundesverwaltung vertraut in vielen Bereichen auf diese Expertisen.

Der Vorteil einer Individualbesteuerung, einer modifizierten Individualbesteuerung mit einer individuellen Progression, wäre ein Beschäftigungszuwachs von bis zu 60 000 vollzeitäquivalenten Arbeitskräften. Das entspricht einem inländischen Arbeitspotenzial von 1,5 Prozent Beschäftigungszuwachs und entsprechendem BIP-Wachstum. Es sind vorwiegend Frauen - gut ausgebildete Frauen -, die ihre Erwerbstätigkeit ausweiten würden. Das Modell mit der Modifizierung hat den Vorteil, dass man eben nicht nur die sogenannte Heiratsstrafe beseitigen kann, sondern auch der von den Gegnern oft ins Feld geführte sozial unerwünschte Effekt einer reinen Individualbesteuerung vermieden werden kann, indem Einverdienerhaushalte mit Kindern eben steuerlich nicht mehr belastet würden. Eine Modifizierung, vorgenommen über einen Elterntarif, kann Haushalte mit Kindern entlasten.

Das Modell nimmt auch eine Forderung der Gleichstellungspolitik auf: Erwerbstätigkeit soll sich lohnen. Ein Steuermodell soll konstant zur Erwerbstätigkeit motivieren, auch Zweitverdienende in Haushalten mit Kindern und auch Personen, die heiraten. Das ist heute nicht der Fall. Für die Mehrheit taugt der Entwurf des Bundesrates als Modell für die heutige Situation nicht - und schon gar nicht für die Zukunft.

In der Kommission wurde der Bundesrat gebeten, nicht nur Kosten auszuweisen, die bei einer statischen Betrachtung anfallen, sondern Modelle vorzulegen und namentlich in volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzuzeigen: Was bedeutet das für das Arbeitsangebot, für das BIP, für die Arbeitsanreize? Die Auswirkungen einer Steuermodellveränderung sind sehr gross. Sie sind volkswirtschaftlich zu relevant, als dass wir uns alleine darauf konzentrieren könnten, wie verheiratete und nicht verheiratete Paare belastet würden. Wir müssen die volkswirtschaftlichen Dimensionen mit einbeziehen. Es dürfen auch Vorschläge gemacht werden, wie allfällige Steuerausfälle kompensiert werden könnten, zumindest teilweise; im Wissen, dass Steuerausfälle umso stärker auch mit Mehreinnahmen kompensiert werden, je intelligenter und lohnenswerter ein Modell volkswirtschaftlich ist.

In diesem Sinne schliesst sich die WAK-N der Rückweisung der Vorlage durch den Ständerat an und bittet Sie, dasselbe zu tun.

Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Le 21 mars 2018, le Conseil fédéral a adopté un message relatif à l'imposition équilibrée des couples et de la famille. Le but de ce projet est d'inscrire dans la loi sur l'impôt fédéral direct une imposition du couple marié et de la famille qui respecte les normes constitutionnelles et la jurisprudence du Tribunal fédéral.

Pour que les couples mariés ne soient plus imposés davantage que les concubins, le Conseil fédéral propose d'instaurer le modèle du barème multiple avec calcul alternatif de l'impôt. Selon ce modèle, l'autorité de taxation commence par calculer l'impôt du couple selon les règles de la taxation ordinaire commune, en additionnant les revenus des époux. Ensuite, elle procède à un deuxième calcul de l'impôt, le calcul alternatif, qui se fonde sur l'imposition individuelle des concubins. Les éléments imposables sont répartis entre chacun des époux selon certaines règles spécifiques. Puis le barème ordinaire est appliqué aux éléments imposables de chacun des époux. Le moins élevé des deux montants calculés selon ces deux méthodes est finalement retenu.

En juin 2018, le Conseil fédéral a informé le public de l'existence d'une nouvelle estimation d'après laquelle le nombre de couples mariés à deux revenus subissant une charge fiscale supplémentaire contraire à la Constitution fédérale dans le cadre de l'impôt fédéral direct était nettement plus élevé que ce qui avait été précédemment évalué. En réalité, ce sont quelque 450 000 couples mariés à deux revenus et quelque 250 000 couples de rentiers mariés qui sont concernés par l'iniquité fiscale actuelle.

Le 16 septembre 2019, le Conseil des Etats a décidé d'entrer en matière sur le projet présenté par le Conseil fédéral puis de le renvoyer au gouvernement en lui demandant de présenter d'autres modèles fiscaux, notamment le système qui est en vigueur dans le canton de Vaud et un mécanisme d'imposition individuelle.

La Commission de l'économie et des redevances de notre conseil a siégé le 7 octobre 2019 et c'est dans le cadre de cette séance qu'elle a examiné ce dossier.

La commission vous propose, par 13 voix contre 12, de vous rallier à la décision de renvoi prise par le Conseil des Etats. Une minorité Ritter, qui s'exprimera tout à l'heure, propose de ne pas se rallier à la décision de renvoi du Conseil des Etats, considérant qu'il est temps de prendre rapidement, sans tergiverser, des mesures visant à rétablir l'égalité de traitement entre les couples mariés et les concubins.

Si la majorité de la commission vous propose de renvoyer le dossier au Conseil fédéral, c'est lié au fait que le modèle du barème multiple avec calcul alternatif de l'impôt proposé par le Conseil fédéral paraît très compliqué et qu'il n'est guère un gage de prévisibilité fiscale. Au vu de l'importance des enjeux, il convient d'offrir au Parlement un véritable choix de mesures visant à rétablir l'égalité entre les couples mariés et les concubins.

La majorité de la commission considère que la piste de l'imposition individuelle se doit d'être creusée par le Conseil fédéral. L'imposition individuelle constitue un moyen efficace en vue d'assurer la neutralité fiscale indépendamment de l'état civil et des choix de vie des contribuables. L'imposition individuelle permettrait aussi de cesser de décourager les femmes qui ont arrêté leur activité professionnelle pendant une certaine période de leur vie de réintégrer le monde du travail. Aujourd'hui, selon les principes fiscaux en vigueur et la progressivité - marquée - de l'impôt fédéral direct, le salaire supplémentaire gagné par le second conjoint - il s'agit de fait, de nos jours, encore souvent de la femme - est versé quasiment intégralement au fisc. Cela produit un puissant effet dissuasif en inadéquation totale avec l'évolution de la société.

Certes, certains reprochent à l'imposition individuelle d'être difficile à mettre en place d'un point de vue pratique. Mais il convient de rappeler que l'on développe aujourd'hui, à tous les échelons étatiques, la cyberadministration. Il est déjà possible de remplir sa déclaration d'impôt en ligne et il est tout à fait imaginable d'instaurer l'imposition individuelle de chaque contribuable tout en ne prévoyant qu'une seule déclaration d'impôts pour les couples mariés, chaque conjoint se voyant attribuer une colonne dans la déclaration d'impôts commune.

La proposition de renvoi, soumise par le Conseil des Etats, mentionne également le système qui est en vigueur dans le canton de Vaud depuis une trentaine d'années et que l'on appelle le quotient familial.

En vertu du système du quotient familial, pour procéder à l'imposition, on détermine tout d'abord le revenu total de la famille ainsi que le nombre de personnes qui vivent de ce revenu, auxquelles on attribue une part. Concrètement, dans le canton de Vaud, la part est de 1,8 pour les époux, de 1,3 pour un contribuable célibataire qui a un mineur à charge et de 0,5 pour chaque enfant dont le contribuable a la charge. On divise ensuite le revenu par le nombre de parts qui correspond à la composition de la famille et on impose le total du revenu non pas au taux du revenu en question, mais au taux du revenu divisé par le quotient.

Le système du quotient familial est appliqué sans difficulté et sans contrainte particulière dans le canton de Vaud. Il respecte l'égalité non seulement entre les couples mariés et les concubins, mais aussi entre les couples mariés avec enfants et les couples mariés sans enfants. Ce système se révèle neutre en matière de répartition des revenus en n'incitant pas à choisir un type d'organisation de la famille. Il corrige par ailleurs les méfaits d'une progressivité très forte du barème de l'impôt qui aboutit à une pénalisation excessive du second revenu. Enfin, il présente aussi l'avantage de tenir compte de tous les membres de la famille, y compris les enfants. On relèvera pour finir que le système ne génère pas de tâches supplémentaires pour les administrations fiscales.

En conclusion, je vous rappelle que la Commission de l'économie et des redevances a décidé le 7 octobre dernier de vous recommander, par 13 voix contre 12, de soutenir la décision de renvoi au Conseil fédéral prise par le Conseil des Etats.

Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Was würden Sie von einem Mitarbeiter oder einer ganzen Abteilung in Ihrem Unternehmen halten, wenn 35 Jahre lang ein Auftrag der höchsten Führungsebene nicht umgesetzt würde? Wahrscheinlich würden Sie an der Fähigkeit oder am Willen dieser Instanz, diese Aufgabe wirklich umzusetzen, zweifeln. So weit sind wir nun bei der Abschaffung der Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer.

Niemand hier drin bezweifelt ernsthaft, dass das Bundesgericht 1984 aufgrund der Vorgaben in der Bundesverfassung entschieden hat, dass die Heiratsstrafe bei der Besteuerung von Ehepaaren abzuschaffen sei. Alle 26 Kantone konnten diese Vorgabe der Bundesverfassung und den Auftrag des Bundesgerichtes bislang ausführen und in ihren Steuergesetzen umsetzen. Das nationale Parlament ist aber seit 35 Jahren nicht in der Lage, diesen Auftrag der Bundesverfassung umzusetzen.

Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der vorliegenden Botschaft fünf verschiedene Lösungsmodelle geprüft: zum Ersten das jetzige Mehrfachtarifmodell, das mit Korrekturen verbessert werden könnte; zum Zweiten ein Splittingmodell; zum Dritten eine Individualbesteuerung oder eine modifizierte Individualbesteuerung; als Viertes die Möglichkeit eines Wahlmodells und als Fünftes die alternative Steuerberechnung. Der Bundesrat hat sich in der Folge, nach einer Vernehmlassung, dazu entschieden, dem Parlament die alternative Steuerberechnung vorzuschlagen. In der Botschaft des Bundesrates kann die Beurteilung der verschiedenen Modelle, in der alle Vor- und Nachteile aufgelistet sind, nachgelesen werden. Der Bundesrat hat seine Aufgabe erfüllt und uns die notwendigen Diskussions- und Entscheidgrundlagen vorgelegt.

Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen nun aber vor, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen und nochmals weitere Varianten prüfen zu lassen, die dem Bundesrat genehm erscheinen könnten. Sie haben richtig gehört: Alles, was der Rückweisungsantrag fordert, ist vom Bundesrat bereits eingehend geprüft worden oder könnte von der Kommission nun zur Diskussion aufgenommen werden, was auch richtig wäre. Alles, was der Bundesrat als geeignet erachtet hat, hat er vorgeschlagen bzw. in die Vernehmlassung geschickt.

Dieser Rückweisungsantrag ist ein schlechter Witz und grenzt an Arbeitsverweigerung. Es ist am Parlament, diese Vorlage zu diskutieren und abzuwägen, wo mehrheitsfähige Lösungen liegen könnten. Es ist an uns, diesen Ball aufzunehmen. Eine Rückweisung an den Bundesrat wird die Erfüllung des Auftrags, den wir zur Umsetzung des Bundesgerichtsentscheides und damit der Bundesverfassung haben, nochmals um fünf Jahre verzögern, ohne dass der Bundesrat irgendeinen Hinweis hätte, wo eine mehrheitsfähige Lösung im Parlament liegen könnte. Leidtragend sind 700 000 Ehepaare oder 1,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die nach wie vor zu viel direkte Bundessteuern bezahlen müssen. Das kann und darf doch einfach nicht sein.

Die Minderheit lehnt deshalb die Rückweisung an den Bundesrat ab und will, dass das Parlament bzw. unsere Kommission diese Aufgabe endlich an die Hand nimmt. Es hat sich bei komplexen Geschäften sehr gut bewährt, eine Subkommission mit den Steuerspezialisten der Fraktionen einzusetzen, um intensiv an der Lösungsfindung zu arbeiten. Dies wäre bei dieser Vorlage der einzig richtige Weg gewesen - und nicht eine Rückweisung an den Bundesrat.

In einer Woche ist Weihnachten. Ich habe noch einen Weihnachtswunsch an Sie: Alle, die diesem Rückweisungsantrag trotz der guten Gegenargumente zustimmen, sollen daran denken, dass so die Wahrscheinlichkeit, dass wir nächstes Jahr nochmals über die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" abstimmen, deutlich zunimmt. Sie haben es heute in der Hand, mit der Diskussion dieser Vorlage und damit mit der Ablehnung des Rückweisungsantrages eine mehrheitsfähige Lösung zu erarbeiten, die eben von allen getragen werden kann.

Mein Wunsch ist es, dass jene, die heute hier dem Rückweisungsantrag zustimmen, nächstes Jahr dann nicht den Ehebegriff in der Volksinitiative kritisieren. Sie haben jetzt die Gelegenheit, dieser Diskussion aus dem Weg zu gehen und auf der Basis der Vorschläge des Bundesrates einen mehrheitsfähigen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

Ich fordere Sie gesamthaft auf, den Rückweisungsantrag klar abzulehnen und die Kommission für Wirtschaft und Abgaben zu beauftragen, diese Aufgabe nach 35 Jahren an die Hand zu nehmen und erfolgreich umzusetzen.

Dettling Marcel · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Im Gegensatz zu Herrn Ritter sind wir von der SVP-Fraktion nicht der Meinung, dass es sich hier um ein Wunschkonzert handelt. Es handelt sich um eine ernsthafte Angelegenheit. Es geht um etwas, das uns, dieses Parlament, eigentlich seit 35 Jahren beschäftigt. Seit 35 Jahren ist der Auftrag sonnenklar: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Heiratsstrafe abzuschaffen sei. Und seit 35 Jahren schieben wir nun die Kugel vor uns her und geben den anderen die Schuld dafür, dass wir noch nicht aktiv geworden sind und die Lösung immer noch nicht präsentiert haben.

Die Kommissionssprecherin hat es vorhin erwähnt: Sie hat gesagt, dass die eine Seite ein anderes Familienmodell nicht bevorzugen wolle, während andere die Individualbesteuerung vorwärtstreiben wollten usw. Doch das interessiert nicht! Wir haben hier einen Auftrag zu erfüllen. Diverse Varianten sind vom Bundesrat immer wieder geprüft worden, allesamt sind sie aber vom Parlament abgelehnt worden. Nun hat der Bundesrat eine Vorlage kreiert, mit der möglichst viele leben können - und wiederum ist es nicht gut!

Der Ständerat hat gesagt, nein, nein, man wolle da nichts machen, dieses heisse Eisen wolle man nicht anfassen; mit einem Rückweisungsantrag könne man die Vorlage wieder zurückschieben. Doch damit werden die Familien in weiteren zwei Jahren um viel Geld gebracht. Es geht um viel Geld, der Bundesrat hat es in der Botschaft erwähnt: Demnach geht es um 1,5 Milliarden Franken - Geld, das wir bei den Familien sparen könnten, Geld, das den Familien gehört und nicht dem Staat. Das Geld können die Familien gebrauchen. 1,5 Milliarden Franken mal 35 Jahre - Geld, das man dort in den letzten 35 Jahren zu viel bezahlt hat! Da macht die SVP nicht mit. Wir möchten unbedingt handeln - besser heute schon als erst morgen oder in einer Woche, wenn Weihnachten ist. Wir sollten vielmehr sofort die Arbeit aufnehmen.

Die CVP hat hierzu eine Volksinitiative eingereicht, wir haben es gehört. Die Initiative ist mit 50,8 Prozent abgelehnt worden. Warum? Weil der Bundesrat mit falschen Zahlen operierte. Wir von der SVP kennen das: Im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit hiess es, es würden 8000 bis 10 000 Leute kommen - 80 000 sind gekommen. Im Zusammenhang mit dieser Vorlage sagte der Bundesrat, es seien 80 000 Ehepaare betroffen, aber gemäss den neuen Erhebungen ist klar, dass es 700 000 Paare betrifft, also 1,4 Millionen Einwohner in diesem Land. Betroffen sind 450 000 Zweiverdiener-Ehepaare und 250 000 Rentnerpaare. Es handelt sich um eine stattliche Anzahl Leute, die hier profitieren könnten und eigentlich profitieren müssten, wo doch der Auftrag sonnenklar ist. Zudem hat das Bundesgericht entschieden, dass die Abstimmung wiederholt werden muss.

Nun, diese Abstimmung wird irgendeinmal kommen, wenn wir hier nicht vorher handeln. Es sieht ganz danach aus, dass der Ständerat mit dieser Rückweisung einmal mehr Arbeitsverweigerung in diesem Bereich macht, und das unterstützt die SVP-Fraktion nicht. Ich habe gesagt, der Entwurf des Bundesrates kostet etwas, aber es kommt eben den Familien zugute. Es kostet 1,5 Milliarden Franken; 78,8 Prozent oder 1,2 Milliarden Franken betreffen den Bund und 21,2 Prozent oder 300 Millionen Franken die Kantone. Die Kantone haben hier reagiert, die Kantone haben die Arbeit gemacht, sie haben die Heiratsstrafe beseitigt, nur wir beim Bund sind nicht in der Lage, diese Heiratsstrafe endlich zu beseitigen.

Nun, ich habe es gesagt, die Rückweisung kostet Geld, sie verzögert das Ganze um weitere zwei Jahre. Dieses Geld gehört den Familien. Wir von der SVP wollen keine Verzögerung, wir wollen, dass das Geld bei den Familien bleibt. Was hören wir sonst immer alles von der anderen Ratshälfte? Krankenkassen usw. beschäftigen die Familien, sie brauchen mehr Geld für den Lebensunterhalt. Hier könnten wir einen Schritt in die richtige Richtung machen, das Geld eben bei den Familien lassen und nicht dem Staat schenken, damit wir es nachher wieder irgendwo umverteilen können. Da macht die SVP nicht mit. Wir wollen das Problem lösen.

Weniger Steuern gleich mehr Geld für die Familien. Setzen Sie sich ebenfalls dafür ein, unterstützen Sie den Antrag der Minderheit Ritter, und stimmen Sie dem Antrag der Mehrheit auf Rückweisung nicht zu.

Marra Ada · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Le moins que l'on puisse dire, c'est que l'imposition des couples fait l'objet d'intenses discussions au Parlement depuis des années maintenant et avec raison. Mais à force de ne rien décider, plusieurs projets ont été déposés, soit par voie parlementaire, soit par voie populaire. Plusieurs visions se confrontent depuis plusieurs mois avec un seul point d'accord: il faut éliminer la discrimination fiscale entre les couples mariés et ceux non mariés. Par contre, la manière de le faire et même, dans certains cas, la définition du couple sont controversés.

Aujourd'hui, comme l'ont rappelé les rapporteurs, il ne s'agit pas de discuter de l'entrée en matière sur le projet de loi qui nous est soumis, mais de suivre ou non le Conseil des Etats dans sa décision de renvoyer cette loi au Conseil fédéral. Mais il est difficile de faire abstraction de son contenu spécifique et de l'environnement dans lequel elle est proposée. Le projet présenté essaie de faire plaisir un peu à tout le monde, à celles et ceux qui veulent une imposition individuelle, à celles et ceux qui ne la souhaitent pas. C'est une sorte de solution hybride. Mais surtout, ce sont les coûts des différents modèles, en cours ou demandés, qui font débat. Selon les chiffres avancés par le président de la Confédération Maurer, le modèle actuel corrigé coûterait 2,6 milliards de francs, la solution du "splitting", 3,2 milliards, une imposition individuelle entre 2,9 et 3,3 milliards.

En ce qui concerne le groupe socialiste, nous estimons que rendre la situation équitable entre couples mariés et ceux non mariés ne doit pas passer par des déductions fiscales pour les couples mariés. Je rappelle du coup qu'aucun des projets discutés, officiellement ou officieusement, celui de ce matin y compris, n'évite l'écueil selon lequel 44 pour cent des familles de ce pays ne paient pas d'impôt fédéral direct, puisqu'elles n'ont pas assez de revenus, et ne sont donc pas concernées par cette loi. Nous ne voulons pas offrir de déductions fiscales à des familles dont les parents, mariés ou non, ont un revenu suffisant pour être concernés par cette loi sur l'impôt fédéral direct et qui n'ont donc pas besoin de ces déductions.

Je crois pouvoir dire que, pour arriver au bout de ce projet, le Conseil fédéral doit encore travailler pour nous sortir des visions traditionnelles du couple et de la famille, pour trouver un modèle incitatif quant à l'emploi - surtout l'emploi des femmes comme l'a rappelé la rapporteuse de commission.

Un nouveau modèle présenté par une étude demandée par Alliance F et Avenir Suisse sur l'imposition individuelle vaut la peine d'être analysé. Il pourrait répondre à certaines des préoccupations que je viens de lister.

Quoi qu'il en soit, cela demande de renvoyer le projet au Conseil fédéral pour permettre d'étudier de nouveaux modèles qui pourront rallier une plus grande majorité quant au fond et quant aux effets financiers.

C'est pourquoi nous vous demandons de suivre le Conseil des Etats et de renvoyer le projet au Conseil fédéral.

Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ja, Herr Ritter, ja, liebe CVP, ja, liebe SVP, Sie haben recht: Es ist stossend, dass die steuerliche Heiratsstrafe immer noch existiert. Aber nein, es liegt nicht daran, dass wir sie nicht abschaffen wollen, sondern es liegt daran, dass Sie dieses Anliegen immer mit veralteten gesellschaftlichen Vorstellungen aufladen wollen und deshalb eine mehrheitsfähige Lösung verhindern.

So wollte die CVP-Initiative ja nicht nur die Heiratsstrafe per Verfassung verbieten, sondern auch gleich noch die gleichgeschlechtliche Ehe - und das ist doch falsch. Auch diese Vorlage zeigt: Sie geben offenbar erst Ruhe, wenn die Heiratsstrafe durch eine Konkubinatsstrafe ersetzt wird. Auch das kann doch in der heutigen Zeit nicht die Lösung sein.

Gerade diese Vorlage, die wir hier beraten, ist ein Murks und beinhaltet eben wieder dieses altmodische Modell, mit dem man Konkubinatspaare bestrafen darf oder soll, während die Ehepaare in jedem Fall besser besteuert werden dürfen. Mit welchem Recht, meine Damen und Herren? Was ist denn die Verfassungsgrundlage für die Konkubinatsstrafe? Wann kommt der Bundesgerichtsentscheid, der die Konkubinatsstrafe verurteilt? Das Ziel muss doch sein, dass der Staat nicht mehr auf die Art und Weise Einfluss nimmt, wie sich die Menschen organisieren, wie sie eine Familie gründen. Das Ziel muss doch sein, dass individuell besteuert wird, dass jede erwachsene Person unabhängig besteuert wird. Erst so werden wir der längst fälligen Gleichstellung von Mann und Frau und der Gleichstellung verschiedener Ehemodelle gerecht.

Das ist aber nicht der einzige Grund dafür, dass wir die Vorlage ablehnen. Diese Vorlage ist auch ausgesprochen unsozial und braucht deshalb klare Korrekturen. Rund die Hälfte der Haushalte geht bei dieser Vorlage leer aus. Genau diejenigen Familien also, die dann wirklich Unterstützung brauchten, haben nichts davon. Sie müssen sich das einmal vorstellen: 1,2 dieser 1,5 Milliarden Franken gehen an die 12 Prozent der Reichsten dieses Landes! Mehr als die Hälfte der Betroffenen geht praktisch leer aus; die dürfen sich dann gerade mal noch 5 Millionen oder 0,3 Prozent dieser Steuergeschenke teilen. Sagen wir es noch pointierter: Wenn Sie ein Einkommen von 500 000 Franken oder mehr erzielen, erhalten Sie ein Steuergeschenk von durchschnittlich 8000 Franken. Wenn Sie aber unter 100 000 Franken versteuern, was mehr als die Hälfte der Menschen dieses Landes tut, erhalten Sie im besten Fall 2 Franken. Das kann doch jetzt nicht die Lösung sein!

Bitte hören Sie auf, liebe CVP und liebe SVP, das als Familienvorlage zu verkaufen - das ist eine Reichenvorlage!

Wir von der SP unterstützen das Modell von Alliance F; Kathrin Bertschy hat es vorgeschlagen. Es ist günstiger und schafft mehr Erwerbsanreize für Zweitverdienende, es ist eine modifizierte Individualbesteuerung. Die SP möchte dieses Modell aber sozialer gestalten und fordert, dass die Kosten durch eine gleichzeitige Anpassung der Steuerprogression gesenkt werden. Es geht nicht, dass die Reichsten von der Abschaffung der Heiratsstrafe gross profitieren, während der Mittelstand dafür bezahlen muss.

Die SP bittet also alle Parteien und insbesondere auch die FDP-Liberale und die grünliberale Fraktion, hier zu einer raschen Lösung zu finden, die sozial verträglicher und günstiger ist und vor allem eben auf Basis der Individualbesteuerung funktioniert.

Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Herr Kollege Jans, Sie werfen uns von der CVP hier vor, wir würden den einen Zivilstand gegenüber einem anderen bevorzugen beziehungsweise benachteiligen. Nun geht es ja um die Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Ehe ist ja ein Zivilstand. Geben Sie mir nicht recht, wenn ich sage, dass man diese Reform nicht zivilstandsneutral ausgestalten kann?

Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Nein, denn eine Individualbesteuerung ist in jedem Fall zivilstandsneutral. Selbstverständlich geht das.

Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Kollege Jans, ist Ihnen bekannt, dass wir hier ein steuerpolitisches Geschäft diskutieren und nicht ein neues Sozialwerk? Und ist Ihnen bekannt, dass Leute, die keine Steuern bezahlen, gar nicht entlastet werden können?

Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Das ist mir alles völlig klar. Aber wenn wir 1,5 Milliarden Franken unseres Haushaltes verteilen, müssen wir uns doch überlegen, an wen das Geld geht und warum. Das können wir doch nicht einfach ausblenden.

Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion

Man kann sicher sagen, dass es das perfekte Familien- und Paarbesteuerungsmodell nicht gibt, welches ohne Korrekturmassnahmen jeder familiären Situation Rechnung trägt. Das Gemeinschaftsbesteuerungsmodell bevorzugt den traditionellen Einverdienerhaushalt, während beispielsweise die Individualbesteuerung von einer gleichmässigen Verteilung von Erwerbs- und Familienpflichten ausgeht. In beiden Systemen müssen daher für alternative Familienmodelle Korrekturen eingeführt werden. Es ist auch so, dass es heute in gewissen Konstellationen auf Bundesebene zu ungerechtfertigten Mehrbelastungen für verheiratete Paare im Vergleich zu unverheirateten Paaren mit ähnlichen wirtschaftlichen Verhältnissen kommt - die oft genannte Heiratsstrafe.

Die Vorlage des Bundesrates trägt den gesellschaftlichen Entwicklungen jedoch nicht Rechnung, sondern zementiert das geltende System. Sie riskiert zudem, neue Ungleichbehandlungen zu schaffen. Eine Studie von Ecoplan fasst es gut zusammen: "Der Vorschlag des Bundesrates verbessert hauptsächlich die Situation von Ehepaaren, unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht, während die Steuerbelastung für Konkubinate mit Kindern und für Alleinerziehende höher ausfällt. Als Folge davon sind Konkubinate und Ehepaare nicht in allen Fällen gleichgestellt, da die Nachteile für Verheiratete zwar abgeschafft werden, deren Vorteile jedoch bestehen bleiben oder gar verstärkt werden." Wir wollen hingegen ein Modell, wonach jeder Zivilstand gemäss seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit behandelt wird. Der Bundesrat muss daher nochmals über die Bücher und verschiedene alternative Modelle nochmals prüfen, so namentlich das im Kanton Waadt geltende Modell oder die modifizierte Individualbesteuerung.

Die FDP-Liberale Fraktion fordert seit Längerem die Individualbesteuerung, immer wieder, weil dieses Modell ein Modell ist, welches ein Paar zivilstandsunabhängig, nur gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert. Unsere Kollegin Christa Markwalder hat deswegen auch die Motion 19.3630 eingereicht, die unter anderem von beachtlichen 103 Nationalrätinnen und Nationalräten unterzeichnet worden ist. Die modifizierte Individualbesteuerung ermöglicht es auch, die Überbelastung bestimmter Familienkonstellationen zu vermeiden, und sieht beispielsweise einen Einverdienerabzug vor.

Doch wir sind auch offen gegenüber anderen Modellen, solange diese nicht die Mängel des momentan vorliegenden Entwurfes des Bundesrates mit sich bringen. Die FDP-Liberale Fraktion wird deshalb der Mehrheit der Kommission folgen und die Vorlage zurückweisen.

Moser Tiana Angelina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Wir Grünliberalen unterstützen den Rückweisungsbeschluss des Ständerates und den Antrag der Mehrheit der Kommission.

Faktisch diskutieren wir heute darüber, wie wir Ehepaare und Konkubinatspaare in Zukunft besteuern wollen. Für uns Grünliberale gibt es nur eine Antwort, und diese lautet: gleich. Sie müssen gleich besteuert werden. Es ist nicht am Staat, ein Familienmodell zu begünstigen, und zwar weder die Ehe noch das Konkubinat.

Deshalb sind wir auch für die Rückweisung. Denn was bislang als Abschaffung der Heiratsstrafe auf dem Tisch liegt, ist keine Lösung. Es wäre faktisch die Einführung einer Konkubinatsstrafe. Wir haben ein veraltetes Steuermodell. Die Gesellschaft ist heute vielfältiger geworden, pluralistischer und bunter, und das ist gut so. Die Vielfalt der Lebensformen gehört heute zur Realität, und es ist nicht an der Politik und am Staat, diese zu werten. Vielmehr muss er das Steuersystem danach ausrichten.

Die liberale Antwort auf das vorliegende Problem ist die Individualbesteuerung. Denn bei der Individualbesteuerung wird jede Person einzeln betrachtet. Es wird nicht gewertet, welche Lebens- und Familienform die einzelne Person wählt. Das ist eine Fairness-Frage.

Wir Grünliberalen sind überzeugt, dass der Handlungsbedarf gross und eine Lösung längstens fällig ist. Die fehlende Anpassung des Steuermodells an die Vielfalt unserer Gesellschaft stellt eine verpasste Chance dar. Wir sind überzeugt, dass wir die Chance aus zwei Gründen endlich packen sollten. Wir sollten sie packen und den Schritt in eine modernere Gesellschaft wagen.

Erstens ist das aktuelle Steuermodell volkswirtschaftlich wenig sinnvoll, weil es negative Arbeitsanreize schafft und so den Fachkräftemangel verschärft. Zweitens sind die gleichstellungspolitischen Folgen bedenklich, da insbesondere viele gut ausgebildete Frauen von diesen negativen Arbeitsanreizen betroffen sind. Die bundesrätliche Vorlage verbessert das kaum.

Aktuelle Analysen zeigen, dass eine modifizierte Individualbesteuerung bis zu 60 000 Beschäftigte bringen würde. Die Untersuchungen weisen nach, dass es sich bei 80 Prozent der Personen um Frauen im Alter zwischen 25 und 55 Jahren handeln würde. Rund ein Drittel verfügt dabei über einen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss; die anderen zwei Drittel haben einen Mittelschulabschluss. Es sind also gut qualifizierte Arbeitskräfte, die in den Arbeitsmarkt integriert würden.

Die Fehlanreize unseres Steuersystems senden aber auch gleichstellungspolitisch fatale Signale aus. Das Signal an junge Mütter heisst: Arbeite wenig oder besser gar nicht, wir steuern dir den Teil des Zweiteinkommens, das, was nach den Kosten für die Kita noch bleibt, sowieso weg - sodass eigentlich nichts mehr bleibt. Junge und gerade gut ausgebildete und verheiratete Mütter reduzieren oft nach dem zweiten Kind ihr Pensum stark oder geben ihre Erwerbstätigkeit ganz auf. Es ist ein enges gesellschaftliches Korsett, das mit staatlichen Massnahmen wie der veralteten Steuerpolitik zementiert wird. Sich daraus zu befreien, kommt einem überdurchschnittlichen Kraftakt gleich. Das ist gleichstellungs- und damit gesellschaftspolitisch bedenklich und für uns Grünliberale absolut unhaltbar. Die aktuelle Steuerpolitik ist einer der Puzzlesteine, die es so schwer machen, Familie und Beruf in der Schweiz zu vereinbaren, einer der Puzzlesteine, die aus der Schweiz eine konservative Gesellschaft machen.

Die Vorlage des Bundesrates verbessert dies nicht. Es ist an der Zeit, dass wir uns einen Schritt weiterentwickeln und einen Schritt weiterkommen. Wir werden die Vorlage zurückweisen, weil wir ein Steuermodell wollen, das der pluralistischen Realität unserer Gesellschaft besser Rechnung trägt.

Chevalley Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion

Nous devons reconnaître que certains couples mariés dans lesquels les deux conjoints travaillent sont désavantagés fiscalement par rapport aux personnes vivant en concubinage, mais on ne peut pas résoudre ce problème au détriment des femmes qui ont ou veulent une activité professionnelle.

Ce n'est pas à l'impôt de dicter notre mode de vie. Si je veux me marier, travailler à temps plein ou à temps partiel ou avoir des enfants, je dois être libre de mon choix sans qu'il soit influencé par les impôts que je vais devoir payer. Actuellement, ce n'est pas le cas, et nous devons changer cela.

Le projet du Conseil fédéral est complexe; il crée de nouvelles inégalités entre contribuables; il coûtera cher et, finalement, pour les femmes, cela n'est clairement pas une incitation à travailler.

Plus de 11 pour cent des femmes qui travaillent aujourd'hui se déclarent involontairement sous-employées. Elles aimeraient travailler davantage, mais cela n'en vaut pas la peine. On parle quand même de 260 000 femmes! 4 sur 10 aimeraient travailler à temps plein, et 6 sur 10 aimeraient augmenter leur temps de travail. Celles qui n'ont actuellement aucun emploi ne sont même pas incluses dans ces chiffres. Si plus de 11 pour cent des hommes étaient concernés par une situation négative, on chercherait immédiatement une solution.

L'imposition individuelle corrige ce problème et grève moins fortement les deuxièmes revenus; elle a une influence moindre sur la décision de travailler que les autres modes d'imposition. Le Conseil fédéral pourra aussi prévoir une imposition individuelle modifiée pour les couples avec enfants.

Le système vaudois du quotient familial ne supprime pas le désavantage d'un deuxième revenu, car le taux d'impôt marginal est plus élevé. Ce modèle ne prend pas en considération le taux d'occupation des époux; du coup, ceux-ci réagissent très différemment à la baisse de la charge fiscale et augmentent leur temps de travail dans une moindre mesure qu'en cas d'imposition individuelle.

Nous sommes au XXIe siècle. Notre système d'imposition doit correspondre aux changements de mode de vie de notre société. Les couples homosexuels sont une réalité, et les femmes ne veulent plus rester à la maison pour être l'employée de maison des hommes. Il est temps d'éliminer non seulement ce qu'on appelle la "pénalité du mariage", mais aussi la pénalité de la progression sur le deuxième revenu.

Le groupe vert'libéral milite depuis toujours pour une vision moderne de nos institutions. L'objectif des vert'libéraux reste une imposition individuelle. C'est pourquoi nous soutiendrons un renvoi du projet au Conseil fédéral.

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die Abschaffung der steuerlichen Diskriminierung von verheirateten und eingetragenen Paaren ist längst überfällig. Bereits 1984 wurde dies durch das Bundesgericht verlangt. Ja, Sie haben richtig gehört: Wir haben dieses Problem seit 1984 auf dem Tisch! Das vorliegende Geschäft, "Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)", gibt uns die Möglichkeit, dieser Forderung nachzukommen und bei der Besteuerung von verheirateten und eingetragenen Paaren mehr Gerechtigkeit zu erreichen.

Mit der Rückweisung an den Bundesrat spricht sich die vorberatende Kommission so, wie es der Ständerat im September tat, gegen eine ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung aus. Nun verpassen Sie es, sich für mehr Steuergerechtigkeit einzusetzen und dem Willen der meisten Stände und rund der Hälfte der stimmberechtigten Bevölkerung nachzukommen. Das ist keine verantwortungsvolle Politik! Die Rückweisung an den Bundesrat ist nicht zielführend. Mit dem Kompromiss des Bundesrates hätte eine über 35 Jahre andauernde Ungerechtigkeit endlich beseitigt werden können.

Hinter dem vom Bundesrat beantragten Modell des Mehrfachtarifs mit alternativer Steuerberechnung verbirgt sich zusammenfassend, dass Ehepaare auf Bundesebene entweder getrennt oder gemeinsam besteuert werden, je nachdem was für sie günstiger ist. Die Lösung würde endlich auch den Kantonen dienen, da sie mit dem bestehenden Steuersystem kompatibel, rasch umsetzbar und insofern weit kostengünstiger ist, als es die Individualbesteuerung wäre. Eine Rückweisung würde einer Arbeitsverweigerung des Parlamentes gleichkommen. Der Bundesrat hat im Ständerat klar ausgeführt, dass die von der Mehrheit geforderten Abklärungen bereits unzählige Male durchgeführt wurden. Es würden, so der Bundesrat, keine neuen Erkenntnisse mehr hervorgebracht werden können.

Was hingegen klar ist: Eine neue Vorlage, welche die Heiratsstrafe abschafft, wird frühestens nach fünf Jahren verabschiedet werden können. Das sind weitere fünf Jahre, während denen eingetragene und verheiratete Paare diskriminiert werden - das ist Fakt.

Das Parlament verweigert seit Jahren hier eine Lösung; die von der Mehrheit geforderte Rückweisung ist nur der letzte Beweis dafür. Der Ständerat hat gerade gestern eine Motion der WAK des Ständerates (19.4378) abgelehnt, welche in einer Übergangsphase eine Entlastung von verheirateten und eingetragenen Paaren erreichen wollte. Bis eine neue Vorlage verabschiedet ist, muss etwas passieren. Nicht einmal dazu konnte sich der Ständerat durchringen. Dies zeigt, dass das Parlament verheirateten und eingetragenen Paaren nicht helfen will. Die CVP hingegen wird weiterhin dafür kämpfen, dass verheiratete und eingetragene Paare entlastet werden und die ungerechtfertigte Heiratsstrafe endlich - endlich! - abgeschafft wird. Deshalb fordere ich Sie hier auf, die Minderheit zu unterstützen und die Vorlage nicht zu begraben.

Wer hier jetzt behauptet, nach 35 Jahren sei er bereit, rasch eine Lösung herbeizuführen, die vorliegende Vorlage aber zurückweisen möchte, hat grossen Erklärungsbedarf. Ehrlicher wäre doch, wenn das Parlament dieses Anliegen an die Hand nehmen würde. Wenn man hier jetzt argumentiert und sagt, die vorgeschlagene Lösung des Bundesrates sei falsch, dann gäbe es die Möglichkeit, hier in diesem Parlament eine Subkommission einzusetzen - wie das Markus Ritter bereits gesagt hat -, das Heft in die Hand zu nehmen, allenfalls weitere Modelle auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen. Das wäre eine viel, viel raschere Umsetzung, als diese Vorlage erneut an den Bundesrat zurückzuweisen.

Wie standhaft sich das Parlament weigert, dieses Problem zu lösen, zeigt sich auch daran: Es gibt eine Standesinitiative des Kantons Aargau, "Abschaffung der Heiratsstrafe" (16.318). Die Kommission des Nationalrates hat diese behandelt, und der Nationalrat hat die Standesinitiative am 9. Mai 2019 - Sie hören richtig: am 9. Mai 2019 - hier behandelt und mit 102 zu 74 Stimmen beschlossen, ihr Folge zu geben. Sie liegt nun wieder bei der Kommission des Ständerates. Offenbar, gemäss Kommissionsprogramm, weigert sich die WAK des Ständerates, die Standesinitiative im ersten Quartal des Jahres 2020 zu behandeln - also auch das ein Zeichen von Arbeitsverweigerung.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, das Heft in die Hand zu nehmen und das jahrzehntealte Problem einer Lösung zuzuführen.

Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Herr Müller, meine Frage ist folgende: Das Volk hat entschieden. Das Bundesgericht hat nicht gesagt, das Volk habe nicht entschieden. Das Bundesgericht gibt Ihnen die Möglichkeit zu verlangen, dass das Volk nochmals über diese Frage abstimmen kann, soll, will - wie auch immer. Warum gehen Sie nicht diesen Weg?

In aller Ruhe könnte das Parlament dieser Abstimmung entgegenblicken. Ich glaube, es hat hier drin Veränderungen bei den Mehrheitsverhältnissen gegeben. Die Gesellschaft von heute und auch die jüngeren Generationen sehen das Thema anders. Ich bin überzeugt, die Individualbesteuerung hat heute grosse Chancen auf eine Mehrheit. Warum verlangen Sie vom Bundesrat nicht nochmals eine Volksabstimmung? Das wäre ehrlich und redlich.

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Sehr geehrter Herr Kollege Portmann, Sie zwingen uns dazu, diese Volksabstimmung nochmals durchzuführen und die entsprechenden Kosten zu verursachen. Was aber die Mitte-Fraktion will, ist etwas anderes. Sie will endlich, endlich dieses Problem lösen. Sie wissen es selber, Herr Portmann: Wenn man einer Verfassungsinitiative zustimmt, gibt es einen Verfassungstext, und dann erst - das wissen Sie genau - folgt die Gesetzgebung; dann müssen oder dürfen wir hier im Parlament nochmals eine Gesetzesberatung durchführen. Ich muss Ihnen das ja nicht vorrechnen. Aber es wird Jahre, viele Jahre dauern, bis es so weit ist. Jetzt haben wir eine Vorlage auf dem Tisch, jetzt können wir entscheiden, statt zu sagen: "Ja, ja, wir lassen das Volk nochmals abstimmen, und wenn wir dann die Verfassungsgrundlage haben, werden wir dann irgendwann die Gesetzesberatung an die Hand nehmen." Das ist keine gute Politik.

Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Ich kann es kurz machen, denn wir führen heute keine materielle Debatte über ein Gesetz, sondern wir diskutieren über einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat.

Die grüne Fraktion unterstützt den Rückweisungsbeschluss des Ständerates zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Denn diese Rückweisung ist eine grosse Chance, um in diesem neuen Parlament, in diesem jüngeren und weiblicheren Parlament, endlich eine moderne, zivilstandsunabhängige und faire Paar- und Familienbesteuerung zu entwickeln, und zwar mit einem Vorschlag, der die bestehenden Ungleichheiten beseitigt, ohne neue Ungleichheiten einzuführen. Den gesellschaftlichen Realitäten von heute muss mit einem neuen Entwurf besser Rechnung getragen werden. Dazu bietet dieser Rückweisungsantrag eine grosse Chance.

Es lohnt sich aus unserer Sicht, hier noch einmal einen Schritt zurück zu machen. Denn das neue Gesetz, die Reform, die der Bundesrat vorgeschlagen hat, genügt den heutigen gesellschaftlichen Realitäten nicht. Der beantragte Einverdienerabzug zum Beispiel ist vor allem ein Steuersparmodell für sehr gut situierte Ehepaare und zementiert das traditionelle Familienmodell. Er schafft negative Erwerbsanreize insbesondere für Frauen und verschärft damit den Fachkräftemangel. Das haben wir hier ja schon oft diskutiert. Es macht keinen Sinn, dass der Bundesrat auf der einen Seite Strategien zur Beseitigung des Fachkräftemangels entwickelt, auch Strategien, um die Gleichstellung, die Ausbildung zu verbessern, und dann auf der anderen Seite mit einem Steuermodell negative Erwerbsanreize setzt. Das ist keine Lösung für die Zukunft.

Es ist deshalb Zeit, endlich ein Modell für die Individualbesteuerung einzuführen, das die vielfältigen Familiensituationen besser berücksichtigt und eben ermöglicht, dass sich auch Paare mit Kindern in einer partnerschaftlichen Art und Weise in der Erwerbsarbeit weiter engagieren und entwickeln können. Der Kommissionssprecher, Olivier Feller, hat vorhin auf das Beispiel des Kantons Waadt hingewiesen, der dazu gute und bereits erprobte Modelle anbietet. Es muss noch einmal genauer angeschaut werden, ob das auch auf der Bundesebene der richtige Ansatz ist.

Eine Steuerreform für Paare und Familien muss mindestens für die nächsten zwanzig Jahre passen, und deshalb lohnt es sich, jetzt noch einmal genau hinzuschauen, bevor wir uns hier über die Details streiten. Es geht um die Grundsatzfrage, wie die moderne, sich weiterentwickelnde Gesellschaft auch in diesem Steuermodell abgebildet werden kann.

Der Rückweisungsbeschluss des Ständerates - und ich denke, in diesem Ständerat hat es doch auch in der letzten Legislatur viele CVP-Vertreterinnen und -Vertreter gehabt und auch Vertreter anderer Parteien, die kritisch sind - ist ein Befreiungsschlag, auch aus der vertrackten Situation, die nach der Ablehnung der CVP-Initiative zur Heiratsstrafe und nach der Annullierung dieser Abstimmung durch das Bundesgericht entstanden ist. Die Kritik am Bundesrat zu den falschen Zahlen in dieser Abstimmung ist absolut berechtigt, und ich hoffe, dass die Verwaltung für die nächsten Abstimmungen - zu welchem Thema auch immer - solide Datengrundlagen liefert. Aber ich denke, es ist auch an der Zeit, diesen verengten Blick aus dem Jahr 1984 zu öffnen und die wichtige Diskussion zu führen, dies aber in einer breiteren Perspektive. Nehmen wir deshalb in dieser neuen Legislatur einen neuen Anlauf, und suchen wir gemeinsam nach Lösungen für ein faires und zukunftsfähiges Steuersystem, das die Rechtsgleichheit stärkt, aber auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit insbesondere von Familien mit Kindern besser berücksichtigt, und zwar unabhängig davon, ob die Paare verheiratet sind oder nicht. Der Bundesrat soll dazu die nötigen Grundlagen liefern. Das entscheiden wir mit der Rückweisung an den Bundesrat, und ich hoffe, dass der neue Anlauf dann mit einer besseren Ausgangslage gelingen wird.

Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Sie haben es gehört: Seit 35 Jahren versuchen wir, dieses Problem zu lösen. Die Feststellung des Bundesgerichtes ist eine einfache: Das Bundesgericht hat festgestellt, dass verheiratete Personen mehr Steuern bezahlen als nicht verheiratete. Das Bundesgericht hat uns eigentlich beauftragt, diese finanzielle Ungerechtigkeit zu beseitigen. Es ist also nicht ein Steuergeschenk, wie das Herr Jans ausgeführt hat, sondern es geht hier um Steuergerechtigkeit. Das ist der Grundsatz dieses Urteils, das vor 35 Jahren gefällt worden ist: dass man, egal in welchem Zivilstand man lebt, gleich viele Steuern zu bezahlen hat.

In diesen 35 Jahren hat der Bundesrat und hat das Parlament die verschiedensten Modelle geprüft, und keines war bisher mehrheitsfähig. Wir sprachen auch schon von Individualbesteuerung, wir sprachen von Teilsplitting, wir sprachen von Vollsplitting. Wir haben versucht, das Problem über höhere Sozialabzüge zu lösen; wir sprachen über alternative Steuermodelle - über was auch immer.

Wir haben die Situation, dass in dieser Frage die Meinungen im Rat etwa 50 zu 50 sind: Auf der einen Seite haben wir die Vertreterinnen und Vertreter des traditionellen Familienbildes, auf der anderen Seite diejenigen Personen, die einem veränderten gesellschaftlichen Bild entsprechen wollen. Es ist natürlich so: Man kann die Augen nicht davor verschliessen, dass sich die Gesellschaft in den letzten 35 Jahren, seit diesem Urteil, gewandelt hat und sehr viele alternative Lebensmodelle entstanden sind. Wahrscheinlich ist es eine einfache Frage: Lösen wir das Problem der Diskriminierung oder höheren Besteuerung von Ehepaaren einfach in einem finanziellen Akt, oder versuchen wir, mit diesem Steuergesetz Gesellschaftspolitik zu machen? Letzteres wäre eigentlich die Forderung Ihres Rückweisungsantrages.

Nach all diesen Diskussionen der letzten Jahre bin ich ehrlich gesagt etwas skeptisch, ob es uns im Rahmen einer Steuergesetzrevision gelingt, eine gesellschaftspolitische Veränderung aufzufangen. Wenn Sie von einer Individualbesteuerung ausgehen, wie sie jetzt mehrmals gefordert wurde, werden wir dort wieder genau solche gesellschaftspolitischen Fragen zu beantworten haben. Mit der Individualbesteuerung - um ein Beispiel zu geben - ist das Alleinverdiener-Ehepaar nachher benachteiligt, wenn man keine Zwischenlösung einschaltet: Der Alleinverdiener oder die Alleinverdienerin steigt in eine höhere Kategorie auf, und der Ehepartner, der nicht arbeitet, bekommt vielleicht sogar eine Verbilligung der Krankenkassenprämien. Sie müssen also versuchen, das auszugleichen. Oder nehmen Sie den Eigenmietwert, nehmen Sie all diese Fragen: Man kann das technisch schon lösen; aber nachdem Sie bereits bei der einfachen Frage nach der Finanzierung immer wieder gescheitert sind, bin ich sehr skeptisch, ob es dann gelingt, in einer neuen Vorlage all diese Fragen der Besteuerung, die damit auftauchen, wirklich zu lösen. Das ist dann eigentlich die Frage.

Auf den Punkt gebracht, lösen wir entweder ein finanzielles Problem der Diskriminierung von Ehepaaren auf finanzieller Basis, oder wir versuchen, mit Ihrem Rückweisungsantrag in der Steuerpolitik gesellschaftspolitische Fragen zu klären, die wir auch in anderen Gesetzen, die eigentlich übergeordnet wären, noch nicht geklärt haben. Meiner Meinung nach ist es immer etwas gefährlich, wenn man über die Steuern oder die Steuerpolitik gesellschaftspolitische Fragen lösen will.

Das Projekt, das Ihnen der Bundesrat vorschlägt, ist die alternative Steuerberechnung. Diese kommt einer Individualbesteuerung ja sehr nahe, indem Ehepaare ihre Steuererklärung einreichen und die Steuerbehörde nachher feststellt, nach welchem Modell sie weniger Steuern bezahlen. Dann erhalten sie automatisch die günstigere Steuerberechnung. Das ist eigentlich der Kompromiss, der sich im Laufe dieser Jahre ergeben hat. Dieser Kompromiss, den wir Ihnen vorschlagen, ist, meine ich, durchaus ein erster Schritt, um diese Probleme zu lösen. Selbstverständlich werden wir im Laufe der nächsten Monate und Jahre dann auch die andere Frage der gesellschaftspolitischen Veränderungen angehen, die Frage, wie diese aufzufangen sind. Mir scheint es fast nicht möglich, zusammen mit den Kantonen, die ihre Systeme ja dann auch anpassen müssen, ein solches System dann generell einzuführen. Das ist bisher immer an Widerstand gescheitert. Ich glaube nicht, dass heute grundsätzlich eine Mehrheit dazu vorhanden ist.

Ich würde Ihnen empfehlen, auf diese Vorlage einmal einzutreten und sie zu beraten, weil sie aufgrund der ungefähr gleich grossen Lager in diesem Rat eigentlich eine Lösung bietet, die zugegebenermassen ein Kompromiss ist, aber ein Kompromiss, dem alle zustimmen können. Ich bin überzeugt, dass sich bei der Individualbesteuerung oder bei anderen Steuermodellen wieder genau die gleichen Fronten bilden werden, die heute schon bestehen. In einem ersten Schritt einmal das Problem finanziell zu lösen und sich dann in einem zweiten Schritt auf weitere Modelle einzulassen, wäre wahrscheinlich ein pragmatischer Ansatz für uns alle.

In diesem Sinne würde ich Sie bitten, sich doch noch einmal zu überlegen, ob Sie sich das nicht genauer anschauen wollen. Denn ich würde mit Ihnen eine Wette abschliessen: Wenn wir die Vorlage nicht beraten, dann werde ich Sie Ende der Legislatur zu einem Apéro zur Feier der Tatsache einladen müssen, dass wir es auch in diesen vier Jahren wieder nicht geschafft haben. Ich glaube, es ist einfach nicht möglich. Aber dieser erste Schritt, der wäre möglich, der würde mehr Gerechtigkeit schaffen, der würde eine gute Plattform bieten, um einen weiteren Schritt zu machen. In der Steuerpolitik kann man einfach nicht alle gesellschaftspolitischen Fragen lösen.

Ablaufen wird das so, dass der Bundesrat ja die Volksinitiative der CVP noch einmal zur Abstimmung bringen muss, es sei denn, sie würde zurückgezogen. Der Bundesrat muss bis im Mai 2020 entscheiden, und wenn die Initiative nicht zurückgezogen wird, werden wir voraussichtlich im kommenden September darüber abstimmen. Das würde für uns heissen, dass wir wahrscheinlich einmal diese Abstimmung über die Volksinitiative abwarten und uns dann aufgrund des Ergebnisses neue Varianten überlegen und Ihnen diese präsentieren würden. Das gibt also automatisch auch eine Verzögerung.

Eintreten auf diese alternative Steuerberechnung würde uns möglicherweise auch vor einer zweiten Abstimmung bewahren und das Problem der Heiratsstrafe mit einem ersten pragmatischen Schritt einer Lösung zuführen. Ich glaube, es ist ein pragmatisches Vorgehen, das Ihnen der Bundesrat vorschlägt. Wenn Sie höhere Träume haben, kurz vor Weihnachten, dann wohlan! Dann werden wir uns auch mit diesem Problem beschäftigen, aber dann lösen wir es in dieser Legislatur ganz sicher nicht.

Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Herr Bundespräsident, Sie haben uns jetzt gefragt, ob wir Steuerpolitik oder Gesellschaftspolitik machen wollen. Steuergesetze für natürliche Personen sind doch reine Gesellschaftspolitik; die Progression ist eine Gesellschaftsfrage; Abzüge für Familien sind Gesellschaftsfragen; Abzüge für Krankheiten sind Gesellschaftsfragen. Ich frage Sie zurück: Sind Sie als Finanzminister bereit, eine Steuerpolitik zu machen, die die gesellschaftlichen Realitäten abbildet?

Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Die gesellschaftspolitischen Realitäten werden eben unterschiedlich beurteilt. Traditionellerweise hält die Hälfte der Mitglieder dieses Rates am traditionellen Familienbild fest; das ist ihre gesellschaftspolitische Realität. Dann gibt es diejenigen, die das etwas anders beurteilen. Ich gehöre auch zur alten Generation: Ich bin seit 43 Jahren verheiratet und zahle seit 43 Jahren zu viel Steuern. (Heiterkeit) Ich nehme das selbstverständlich hin.

Aber ich glaube, wir sollten einmal das Problem lösen, dass es Leute gibt, die zu viele Steuern bezahlen. Das könnten wir tun. Weitere gesellschaftspolitische Fragen zum Familienbild, zu den Kindern usw. stellen für mich einfach aus pragmatischer Sicht einen nächsten Schritt dar.

Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Herr Bundespräsident, Sie haben fünf Varianten geprüft und in die Vernehmlassung geschickt. Die Mehrheit moniert nun, Sie müssten weitere Varianten prüfen. Gibt es aus Ihrer Sicht irgendwelche Varianten substanzieller Art, die noch nicht geprüft worden sind?

Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Nein, es gibt in substanzieller Art und Weise keine weiteren Varianten. Wir hatten noch das Modell Waadt, das vom Ständerat gefordert wird. Das schauen wir noch einmal genauer an. Aber auch dort sind wir zum Schluss gekommen, dass es die Probleme nicht löst. Wir haben tatsächlich Schubladen voll bisheriger Papiere, Lösungen von Expertenkommissionen, wir hatten Gespräche mit Kantonen usw. Wir stossen immer auf die gleiche Problematik, dass es unterschiedliche gesellschaftspolitische Vorstellungen davon gibt, was eine Familie ist, wie sie sich zusammensetzt, wie sie besteuert werden soll.

Ich glaube einfach nicht, dass wir das Problem mit anderen Varianten lösen können. Was wir Ihnen hier vorschlagen, ist die pragmatische Lösung. Wirklich substanziell Neues können wir Ihnen nicht bieten; das wird so sein. Daher habe ich mit Ihnen gewettet, dass wir bis Ende der Legislatur nicht mit dem Geschäft fertig sein werden, wenn neue Modelle verlangt werden. Ansonsten haben Sie einen Apéro zugute.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 113 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 80 Stimmen

(1 Enthaltung)

Präsident (Aebi Andreas, erster Vizepräsident): Die Vorlage geht somit zurück an den Bundesrat.