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Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag

48558 · Amtliches Bulletin

Vom 9. März 2020

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/48558/de/stop-der-hochpreisinsel-fur-faire-preise-volksinitiative-und-indirekter-gegenvorschlag

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Geschäft: Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (19.037)

19.037

Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag

Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

La présidente (Moret Isabelle, présidente): Dans le débat général nous traiterons également la proposition de non-entrée en matière sur le projet 2, le contre-projet indirect, de la minorité Walti Beat.

Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Wir behandeln jetzt erstens die Volksinitiative "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise", kurz Fair-Preis-Initiative. Wir behandeln zweitens aber ebenfalls den indirekten Gegenvorschlag, den Ihnen die Kommission des Nationalrates beantragt. Drittens behandeln wir die Initiative 18.304 des wunderschönen Kantons Basel-Stadt, "Hochkosten- und Hochpreisinsel Schweiz. Für faire Beschaffungspreise".

Die Volksinitiative "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise" wurde im Dezember mit 107 889 Unterschriften eingereicht. Sie wurde gemeinsam von Konsumentenschutz- und Gewerbeorganisationen initiiert. Im Initiativkomitee hat es Vertreterinnen und Vertreter aus allen Parteien dieses Parlamentes.

Die Initiative will einen Missstand ausräumen, der vielen Menschen in diesem Land sauer aufstösst, nämlich willkürlich überteuerte Konsumpreise. Dazu gehört auch der sogenannte Schweiz-Zuschlag. In der Schweiz werden viele Waren und Dienstleistungen bekanntlich sehr viel teurer angeboten als im Ausland. Das hat zum Teil damit zu tun, dass wir in der Schweiz höhere Löhne oder höhere Produktionskosten haben. Unter dem Begriff Schweiz-Zuschlag versteht man aber etwas anderes. Es geht um die Verteuerungen, die sich einzig und allein durch die Tatsache ergeben, dass bei bestimmten Handelsprodukten der Wettbewerb nicht spielt, zum Teil bewusst ausgeschaltet wird und die Schweiz durch internationale Anbieter diskriminiert wird.

Unter diesen künstlichen Verteuerungen importierter Produkte leiden Konsumentinnen und Konsumenten. Darunter leiden aber auch die produzierenden Gewerbebetriebe, namentlich die kleinen unter ihnen, da sie wegen überhöhter Komponenten- und Vorleistungspreise mit der Konkurrenz im Ausland nicht mithalten können. Es leidet auch die öffentliche Hand darunter, die für Spitäler, Schulen oder andere Infrastrukturen unnötig hohe Beschaffungskosten bezahlen muss.

Die Fair-Preis-Initiative sieht nun vor, Artikel 96 der Bundesverfassung, "Wettbewerbspolitik", in Absatz 1 zu ergänzen. Der Bund soll insbesondere Massnahmen treffen, die gewährleisten, dass Waren und Dienstleistungen im Ausland diskriminierungsfrei beschafft werden können. Sie verlangt in der Übergangsbestimmung, dass zwei Jahre nach Annahme der Initiative Ausführungsbestimmungen vorliegen. Sie macht ebenfalls in der Übergangsbestimmung recht konkrete Vorgaben, wie die Ausführungsbestimmungen interpretiert werden müssen, also wie die Gesetzgebung geändert werden soll.

Zur Einordnung der Debatte ist es allerdings gerade für die Neuen im Saal wichtig zu wissen, dass diese Initiative eine lange Vorgeschichte hat. Ihr gehen Ratsdebatten voraus, die sich jetzt über bald zehn Jahre hinziehen.

Es begann schon 2011, als der Nationalrat mit 113 zu 74 Stimmen der Motion Birrer-Heimo 11.3984, "Kartellgesetzrevision gegen unzulässige Preisdifferenzierungen", zustimmte. Der Ständerat, der diesen Auftrag dann entgegennahm, erarbeitete einen Revisionsvorschlag, der sowohl neue Richtlinien, also neue Definitionsvorschläge für marktverzerrendes Verhalten, als auch eine Reform der Wettbewerbskontrollbehörden vorsah. Dieser Vorschlag scheiterte aber im Nationalrat nach langen Debatten 2014 gleich zweimal knapp und gegen den Willen der jeweils vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben.

Damit war die Sache aber nicht vom Tisch. Hans Altherr, der freisinnige Standesvertreter aus Appenzell Ausserrhoden, lancierte postwendend die parlamentarische Initiative 14.449, "Überhöhte Importpreise. Aufhebung des Beschaffungszwangs im Inland", und er verlangte, dass wenigstens die im Nationalrat mehrheitsfähigen Elemente der Kartellgesetzrevision aufgenommen werden. Erst als diese erneute Debatte zu versanden drohte, lancierten die Initiantinnen und Initianten die Fair-Preis-Initiative - dies, wie gesagt, sehr breit abgestützt. Über diese diskutieren wir heute.

Der Bundesrat lehnt die Fair-Preis-Initiative in seiner Botschaft ab. Er erachtet das Anliegen der Initiantinnen und Initianten zwar als berechtigt, findet aber, dass die von der Initiative geforderten umfassenden Markteingriffe auf Verfassungsebene weder nötig noch im Interesse des hiesigen Werkplatzes seien. Er unterbreitete dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag mit Änderungen am Kartellgesetz. Demnach sollen in- und ausländische Unternehmen unter bestimmten Umständen verpflichtet werden können, Unternehmen aus der Schweiz auch über Lieferkanäle im Ausland zu beliefern. Damit kann ungerechtfertigten Preisdiskriminierungen entgegengetreten werden.

Die WAK-N widmete sich der Vorlage als Erstkommission in sorgfältiger Art und Weise. Sie führte Hearings mit Verbänden und Spezialistinnen und Rechtsgelehrten durch und beriet an vier Sitzungen über die Materie. Sie beschloss schliesslich ebenfalls, den Weg des Gegenvorschlages zu beschreiten, und beantragt Ihnen nun einen Gegenentwurf, der in einigen Punkten noch weiter geht als der Entwurf des Bundesrates. Die Kommission sieht die Chance als sehr realistisch an, dass diese Ergänzungen zu einem Rückzug der Volksinitiative führen würden. Anders sähe es beim Entwurf des Bundesrates aus. Wir gehen davon aus, dass dieser die Initiantinnen und Initianten nicht zu einem Rückzug bewegen würde.

Was will die Kommission am bundesrätlichen Gegenvorschlag ändern? Sie will erstens den Schutzbereich auf Anbieter ausdehnen, die von sogenannt relativ marktmächtigen Nachfragern abhängig sind. Sie will zweitens, dass für relativ marktmächtige Unternehmen und für marktbeherrschende Unternehmen die gleichen Anforderungen gelten; die Sanktionen sollen aber nur bei marktbeherrschenden Unternehmen zur Anwendung kommen. Drittens hat die WAK-N beschlossen, die Liste von Missbrauchsfällen von Anbietern mit marktbeherrschender Stellung zu ergänzen; marktbeherrschende Anbieter sollen Nachfrager nicht mehr daran hindern können, Waren oder Dienstleistungen im Ausland zu den dortigen Marktpreisen und branchenüblichen Bedingungen einzukaufen. Ausgenommen hiervon sollen jedoch Waren sein, die ins Produktionsland reimportiert und dort ohne weitere Bearbeitung weiterverkauft werden sollen.

In einem Punkt unterscheidet sich der Antrag der Kommissionsmehrheit klar von der Volksinitiative: Er will kein grundsätzliches Verbot des privaten Geoblockings.

Mit ihren Ergänzungen will die WAK die Binnenwirtschaft wettbewerblicher gestalten. Sie will also nur dort in den Markt eingreifen, wo dieser nicht spielt, und erhofft sich damit, dass öffentliche Unternehmen wie Verkehrsbetriebe, Spitäler, Universitäten, Verwaltungen, aber auch Handwerks- und Reparaturbetriebe, Hotel- und Gastrounternehmen und Betriebe der Landwirtschaft Waren und Dienstleistungen günstiger beschaffen können. Die Mehrheit der WAK ist überzeugt, dass die von ihr vorgeschlagene Revision des Kartellrechts vor allem für KMU sehr wichtig ist. Denn im Gegensatz zu grossen Konzernen, die zum Zwecke des Einkaufs im Ausland Tochtergesellschaften gründen können, sind kleinere Betriebe darauf angewiesen, dass sie ihre Produktionsmittel in der Schweiz zu wettbewerblichen Bedingungen und zu fairen Preisen einkaufen können.

Der geänderte Gegenvorschlag ist in der WAK mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen worden. Mit den Ergänzungen kommt die Kommissionsmehrheit den Forderungen der Initiative in vielen Punkten entgegen. Deshalb beantragt sie mit 10 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Schliesslich beantragt die WAK-N, der Standesinitiative Basel-Stadt 18.304 keine Folge zu geben.

Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Je déclare tout d'abord mes liens d'intérêts. A titre personnel, je suis membre du comité de l'initiative pour des prix équitables.

La Commission de l'économie et des redevances de notre conseil a examiné l'initiative populaire fédérale "Stop à l'îlot de cherté - pour des prix équitables" et le contre-projet indirect présenté par le Conseil fédéral à quatre reprises, soit le 4 juillet, le 20 août, le 8 octobre et le 4 novembre 2019.

La commission a décidé, le 20 août 2019, de vous recommander d'entrer en matière sur le contre-projet indirect présenté par le Conseil fédéral, par 14 voix contre 6 et 5 abstentions. Elle a par la suite réaménagé, à plusieurs égards, le texte proposé par le Conseil fédéral. Le 4 novembre 2019, elle a décidé de vous recommander d'accepter le contre-projet indirect tel que réaménagé, lors du vote sur l'ensemble, par 12 voix contre 10 et 3 abstentions.

S'agissant de l'initiative populaire, la commission a décidé, le 4 novembre 2019, de vous proposer de recommander au peuple et aux cantons de rejeter le texte, par 10 voix contre 6 et 9 absentions.

Le but de l'initiative populaire et du contre-projet indirect est simple. Il s'agit de garantir aux entreprises et aux consommatrices et aux consommateurs suisses la liberté de se procurer des biens et des services proposés à l'étranger aux prix qui y sont pratiqués, sans devoir passer par les succursales suisses des entreprises étrangères et payer des prix plus élevés.

En d'autres termes, l'objectif consiste à garantir la liberté des consommatrices et des consommateurs et celle des entreprises suisses d'aller s'approvisionner à l'étranger aux prix qui y sont pratiqués. L'initiative et le contre-projet indirect veulent, en quelque sorte, supprimer les désavantages compétitifs subis aujourd'hui par les entreprises, par les PME suisses. En effet, à l'heure actuelle, il arrive fréquemment que des PME suisses soient obligées d'acheter des prestations dont elles ont besoin à des prix plus élevés que leurs concurrentes étrangères. Il s'agit d'une forme de discrimination, d'une forme de concurrence déloyale que l'initiative et le contre-projet indirect cherchent à combattre.

Les PME concernées par cette forme de discrimination sont actives dans de nombreuses branches, comme l'hôtellerie-restauration, l'informatique, l'imprimerie, le domaine automobile, l'agriculture, le secteur hospitalier et le domaine vestimentaire.

Dans toutes ces branches et dans bien d'autres, les PME et les consommateurs suisses paient régulièrement des prix surfaits, des prix gonflés artificiellement par rapport à ceux appliqués aux consommateurs et aux PME à l'étranger.

En vue de garantir la liberté d'approvisionnement des PME suisses et des consommateurs, l'initiative et le contre-projet visent à introduire dans la Constitution fédérale ou directement dans la loi sur les cartels la notion d'entreprise ayant un pouvoir de marché relatif. Sont concernées, d'après la modification de la Constitution demandée ou d'après le projet de modification de la loi sur les cartels, les entreprises dont d'autres entreprises sont dépendantes pour la demande d'un bien ou d'un service, faute de possibilité suffisante et raisonnable pour ces dernières de se tourner vers d'autres entreprises. En clair, il s'agit d'empêcher que des entreprises étrangères abusent de leur pouvoir de marché relatif en imposant aux PME et aux consommateurs suisses des prix surfaits par rapport aux prix pratiqués dans d'autres pays.

La minorité de la commission, qui vous propose de ne pas entrer en matière sur le contre-projet indirect, considère que la notion de pouvoir de marché relatif est imprécise et qu'elle conduira à un flou juridique. Elle estime également que ce n'est pas avec des réglementations supplémentaires que l'on va pouvoir lutter efficacement contre des prix chers, mais par la dérégulation, à l'instar du projet du Conseil fédéral qui vise à supprimer les droits de douane frappant les produits industriels, dont nous débattrons la semaine prochaine.

La minorité de la commission estime aussi que l'initiative et le contre-projet indirect ne seraient guère applicables dans la pratique, dès lors qu'ils concernent des entreprises dont le siège est à l'étranger. A ce sujet, il convient de rappeler que les partisans de l'initiative et du contre-projet retravaillé par la commission se recrutent tant dans les milieux économiques que dans les milieux de défense des consommatrices et des consommateurs. Car les entreprises de notre pays ont besoin de biens et de services qui sont produits à l'étranger. C'est le cas de sociétés privées comme les restaurants, les hôtels et les exploitations agricoles, mais c'est aussi le cas des structures publiques comme les hôpitaux, les universités et, bien sûr, l'administration.

Très souvent, ces biens produits à l'étranger doivent être achetés en Suisse à un prix bien plus élevé que celui payé par les entreprises concurrentes sises à l'étranger. De nombreux fournisseurs étrangers opérant à l'international imposent en effet un supplément aux entreprises suisses, sans justification objective.

Avec l'initiative et le contre-projet, tel que retravaillé par la commission, les entreprises, les consommateurs et les contribuables suisses profiteraient d'une amélioration substantielle par rapport à la situation actuelle. Les PME locales pourraient gagner en compétitivité, les consommateurs suisses pourraient acheter dans notre pays toute une série de produits à un prix plus avantageux. Cela aurait aussi pour effet de diminuer le tourisme d'achat, qui inquiète beaucoup les acteurs du commerce de détail, notamment dans les régions frontalières.

Certes, sur le plan technique, la notion de pouvoir de marché relatif est nouvelle. Mais si vous parcourez la loi sur les cartels, vous constaterez qu'elle regorge déjà de nombreuses notions juridiques indéterminées qui doivent être interprétées par la Commission de la concurrence et par les tribunaux, en fonction des cas d'espèce. La notion de pouvoir de marché relatif n'a donc rien de singulier, elle s'inscrit sans problème dans l'ordre juridique suisse.

Certes, il existe aujourd'hui déjà les importations parallèles. Mais celles-ci ne fonctionnent pas toujours, elles ne fonctionnent pas, notamment, lorsque les fabricants contrôlent toute la chaîne de distribution. L'initiative et le contre-projet indirect ne cherchent d'ailleurs pas à introduire une obligation de livrer des biens et des services en Suisse, mais la liberté pour les entreprises et les consommateurs suisses d'aller s'approvisionner à l'étranger.

Enfin, s'agissant de l'applicabilité effective de la notion de pouvoir de marché relatif, elle ne devrait pas poser de problèmes particuliers. Il se trouve que la loi actuelle sur les cartels comprend l'article 2 alinéa 2, qui prévoit que cette loi est applicable aux états de fait qui déploient leurs effets en Suisse, même si ces états de fait se sont produits à l'étranger. La situation d'une entreprise étrangère qui abuse de sa position et dont les abus ont des effets en Suisse est déjà expressément prévue par la loi sur les cartels à l'article 2; il n'y a donc rien de nouveau s'agissant de l'applicabilité de cette notion nouvelle de pouvoir de marché relatif.

Pour tous ces motifs, la majorité de la commission vous recommande d'entrer en matière sur le contre-projet indirect. Lors de la discussion par article, j'aurai l'occasion de vous présenter brièvement les arguments de la minorité et de la majorité s'agissant de chacune des dispositions controversées.

Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Bevor ich meine Minderheit für die Annahme der Volksinitiative "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise" begründe, lege ich hier noch meine Interessenbindung offen: Ich bin Mitglied des Initiativkomitees und Co-Präsidentin des Vereins "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise".

Schweizer Spitäler bezahlen für importierte Verbrauchs- und Gebrauchsgüter durchschnittlich 40 Prozent zu viel. Bestimmte Katheter zum Beispiel kosten in der Schweiz 800 Franken, in Deutschland aber 120 Franken - das ist ein Preiszuschlag Schweiz von 567 Prozent. In der Gastronomie müssen für einen Mikrowellenofen in der Schweiz 7750 Franken bezahlt werden. In Deutschland kostet derselbe Ofen umgerechnet 3300 Franken - das ist ein Preiszuschlag Schweiz von 135 Prozent. Wenn zudem auch Drogisten für Produkte im Einkauf mehr bezahlen müssen, als das Produkt ennet der Grenze im Verkauf kostet, und sie somit um ihr Überleben kämpfen müssen; wenn identische Kleider in der Schweiz im Schnitt 30 Prozent teurer sind als im angrenzenden Ausland und der Preiszuschlag bei importierten Kosmetikartikeln sogar durchschnittlich 60 Prozent ausmacht - ja, dann ist den Leuten schon längst klar: Da wird systematisch Schweizer Kaufkraft abgeschöpft. Da bereichern sich internationale Konzerne, ausländische Produzenten und Importeure auf Kosten der Schweizerinnen und Schweizer, und zwar sowohl der Konsumentinnen und Konsumenten als auch der KMU und der öffentlichen Hand.

Die "NZZ" nannte diese teuren Schweiz-Zuschläge schon vor Jahren zu Recht die "andere Abzockerei". Gemäss Umfrage teilen über 68 Prozent der Befragten diese Meinung. Nun liegt es an der Politik, endlich etwas gegen die seit vielen Jahren bestehende Hochpreisinsel zu tun. Wir haben es gehört: Mehrere Vorlagen sind bereits gescheitert bzw. wurden auf die lange Bank geschoben, auch die parlamentarische Initiative Altherr 14.449. Wir haben es auch gehört: Unser Initiativkomitee ist breit abgestützt, von rechts über die Mitte bis links, von Verbänden wie Swissmechanic, Hotelleriesuisse und Gastrosuisse über die Drogisten, die Bäcker, viele KMU bis hin zu den Konsumentenorganisationen Stiftung für Konsumentenschutz, Fédération romande des consommateurs und Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana.

Wir haben alle zusammen im Dezember 2017 die Volksinitiative eingereicht, damit die Politik endlich handelt. Die Initiative verlangt eine Ergänzung des Wettbewerbsartikels in der Bundesverfassung - Sie haben das bereits gehört - und in der Konkretisierung Anpassungen beim Kartellgesetz. Mit dem Heruntersetzen der Missbrauchsschwelle im Kartellgesetz wird den Unternehmen ein wirksames Instrument gegen die Abschottung von Beschaffungskanälen und das Aufzwingen von ungerechtfertigt hohen Preisen gegeben.

Dass das längst überfällig ist, zeigen nicht nur die Beispiele, die ich vorhin genannt habe. Es sind nur einige wenige von sehr vielen. Der volkswirtschaftliche Schaden, der durch höhere Lieferpreise in die Schweiz bzw. höhere Beschaffungskosten für unsere Unternehmen entsteht, wurde vom ehemaligen Preisüberwacher Rudolf Strahm schon vor Jahren auf rund 15 Milliarden Franken geschätzt. Eine vom Verein "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise" in Auftrag gegebene Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz unter der Leitung von Professor Binswanger hat allein in einzelnen untersuchten Bereichen ein Sparpotenzial bei Importprodukten von rund 3,3 Milliarden Franken geschätzt. Gemäss Professor Binswanger ist das vorsichtig gerechnet. Beim Vergleich von mehr als tausend Produkten und einer Analyse von Daten wird das Sparpotenzial bei Beschaffungen im Spitalbereich auf rund 600 Millionen Franken geschätzt - das zahlen wir über höhere Prämien -, in der Gastronomie sind es knapp 300 Millionen Franken, und auch in anderen Bereichen sind es hohe Summen; im Konsumgüterbereich, bei Kleidung, Körperpflege usw., sind es über 2,4 Milliarden Franken.

Machen Sie heute endlich Nägel mit Köpfen! Bekämpfen Sie mit den Initianten die Hochpreisinsel Schweiz, und setzen Sie sich für faire Preise ein. Das senkt die Beschaffungskosten vieler Unternehmen, was sich positiv auf Arbeitsplätze und Löhne auswirkt. Die fairen Preise entlasten Prämien- und Steuerzahlende, und faire Preise für Konsumentinnen und Konsumenten helfen auch einkommensschwachen Personen, reduzieren den Einkaufstourismus und die Umweltbelastung.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Minderheit, die Initiative anzunehmen.

Walti Beat · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Es ist ausgesprochen sinnvoll, diese Volksinitiative und den Gegenentwurf gemeinsam zu beraten, denn der Gegenentwurf in der Mehrheitsfassung setzt die Initiative vollständig um. Es ist keine Kompromisslösung, wie man sie im Rahmen von Gegenentwürfen gerne sucht, sondern eine eigentliche Umsetzungsgesetzgebung mit der einzigen Ausnahme des Geoblockings, das wir dann noch diskutieren werden.

Das Ziel der Initiative tönt natürlich verlockend, gerade aus Konsumentensicht. Wo hohe Preise das Ergebnis fehlenden Wettbewerbs sind, kann es volkswirtschaftlich tatsächlich durchaus sinnvoll sein, gegen künstlich überhöhte Preise anzutreten, mindestens soweit diese Preise die Kaufkraft der Verbraucher übermässig belasten und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Schweiz gefährden. Das formulierte Ziel oder gar der schmissige Titel einer Initiative kann für uns aber nicht entscheidend sein. Was wir beurteilen müssen, sind die vorgeschlagene Methode respektive die geforderten Massnahmen, und diese sind hier - ich sage es klar - untauglich. Das Konzept der relativen Marktmacht wird nur in den wenigsten Fällen zu den gewünschten Effekten führen, grundsätzlich aber ernsthafte Kollateralschäden für die Unternehmen und indirekt auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher und somit für unsere Volkswirtschaft produzieren. Anspruch und Wirklichkeit klaffen hier meilenweit auseinander.

Das beginnt schon damit, dass die Diskussion zum Initiativbegehren auf allerlei Fehlvorstellungen beruht, welche aus einem problematischen Vorhaben ein Projekt machen sollen, das Sympathien weckt und die Stimmberechtigten überzeugt. Die Vorredner haben in ausgeprägtem Masse genau auch wieder auf dieser Leier gespielt, und ich will darauf kurz eingehen.

Falsch ist zum Beispiel der erweckte Eindruck, es gehe hier um den Schutz von KMU, die den Grossen schutzlos ausgeliefert seien: "David gegen Goliath" ist immer ein nützliches Muster in der Politik. Aber hier ist völlig unklar, ob nicht im Gegenteil ein Instrumentarium geschaffen wird, mit welchem zukünftig grosse Unternehmen die kleinen drangsalieren können.

Falsch ist auch die Behauptung, es gehe hier um den Kampf für tiefe Konsumentenpreise. Wenn überhaupt, könnten Schweizer Unternehmen von günstigen Einkaufsmöglichkeiten im Ausland profitieren. Ob diese aber die Ersparnis an die Verbraucher weitergeben, ist völlig offen. Dazu gibt es keine Bestimmung im Text. Von den Initianten komplett ausgeblendet wird gerne auch der erstellte Zusammenhang zwischen Lohn- und Preisniveau in einem Land. Langfristig bedeutet erhöhter Druck auf die Preise immer auch Druck auf die Löhne.

Falsch ist schliesslich die Idee, die Volksinitiative und der Gegenentwurf schützten die Schweizer Unternehmen vor bösen ausländischen Anbietern. Wenn Sie das wollten, dann müssten Sie den Gegenentwurf des Bundesrates unterstützen und nicht denjenigen der Kommissionsmehrheit. Im Übrigen wird die Auswirkung des unausgereiften Konzepts der relativen Marktmacht voll auch auf Schweizer Binnensachverhalte durchschlagen.

Falsch ist auch der Eindruck, es gebe heute für den Kampf gegen unangemessene Preisdifferenzierung vor allem ausländischer Anbieter keine griffigen Rechtsbehelfe. Für alle Anbieter, die den Vertrieb auch über Dritte, also sogenannte Händler, organisiert haben, setzen bereits die bestehenden Gesetzesvorschriften und die Praxis der Weko und der Gerichte enge Grenzen für eine Preisdifferenzierung. Es geht hier insbesondere um das Verbot des absoluten Gebietsschutzes, welches angefragten Vertriebspartnern verbietet, die Lieferung zu dortigen Konditionen an Schweizer Unternehmen oder Konsumenten zu verweigern. Das Konzept ist griffig, Sie kennen alle den Fall BMW, wo dieser ausländische Konzern 170 Millionen Franken Busse bezahlen musste.

So viel also zum Anspruch des Projekts. Leider ist die Methodik, welche die Volksinitiative zur Umsetzung vorschlägt, die auch der Gegenvorschlag abbildet, völlig untauglich, um diese Ziele zu erreichen und das Versprechen des Initiativtitels einzulösen. Das neue Konzept der relativen Marktmacht schafft hingegen erhebliche Rechtsunsicherheit für alle Unternehmen in der Schweiz. Die Eingriffsschwelle soll gesenkt werden. Die Regeln, die bisher für marktbeherrschende Unternehmen gelten, sollen neu auch auf "relativ marktmächtige" Unternehmen ausgedehnt werden. Was heisst das aber? Wo liegt genau die Abgrenzung? Wo besteht in Zukunft eine sachliche Rechtfertigung für eine Preisdifferenzierung? Welche Art von Preisdifferenzierung ist beispielsweise in den Konditionen zulässig und welche nicht? All diese Fragen können nicht befriedigend beantwortet werden.

Diese Unsicherheit ist umso problematischer, als eine kritisch-starke Marktstellung - also eben eine "relativ marktmächtige" Stellung - eines Unternehmens gegenüber seinem Vertragspartner nach dem Konzept der Initiative und des Gegenentwurfes immer nur im Einzelfall, d. h. bezüglich einer konkreten Lieferbeziehung für ein Produkt oder eine Leistung, beurteilt werden kann. Das führt dazu, dass Gerichte im Einzelfall bei Streit zwischen Unternehmen die Angemessenheit von Preisen und Konditionen zu beurteilen hätten. Weil es nur auf die Situation im Einzelfall und auf die relative Stärke zwischen den Parteien ankommt, kann ein Unternehmen unter Umständen auch gar nicht wissen, ob es in einer konkreten Lieferbeziehung mit der Gegenpartei relativ marktmächtig ist oder nicht und sein Verhalten entsprechend anpassen muss.

Die Wettbewerbsbehörden und Zivilgerichte würden faktisch zu Preiskontrollstellen. Die Juristen können sich freuen, so viel ist klar. Auf die Unternehmen aller Grössen und Branchen hingegen kommen erhebliche Unsicherheiten und Risiken zu.

Deutschland kennt das Konzept der relativen Marktmacht. Es bleibt aber bis heute ohne klare Praxis und messbare Wirkung. Es ist überdies für unseren Fall hier ein schlechtes Vorbild, weil die deutsche Regelung sich vor allem auf Binnensachverhalte bezieht. Sie ist auf Fälle von Lieferverweigerung und der Beendigung von Geschäftsbeziehungen ausgerichtet, und sie hat nicht den Anspruch, das Preisgefälle zwischen Deutschland und anderen Ländern auszugleichen. Untersuchungen aus den USA kommen sogar zum Schluss, dass Regulierungen wie die hier vorgeschlagene zahlreiche negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben und zu höheren Preisen für die Konsumentinnen und Konsumenten führen können. Das hat vor allem damit zu tun, dass Einschränkungen bei der Möglichkeit zur Preisdifferenzierung häufig zu einer Nivellierung der Preise nach oben führen.

Natürlich lassen sich Beispiele aufführen, bei denen Schweizer Unternehmen mit dem neuen kartellrechtlichen Instrumentarium die Beschaffungskosten vermutlich senken könnten. Die am häufigsten zitierten Beispiele betreffen Konsumgüter oder Massenware. Auf der Homepage der Initiative finden Sie die bereits erwähnte Gastro-Mikrowelle, die Sprunggelenksbandage oder die Damenhose Esprit, ein besonders schönes Beispiel. Solche Fälle sind allerdings schlecht gewählt - ich komme noch kurz darauf zurück -, und sie rechtfertigen noch lange nicht den kartellgesetzlichen Rundumschlag, der solche unausgegorenen Regeln mit unabsehbaren Konsequenzen auf sämtliche Wirtschaftsbereiche ausdehnt.

Die richtige Methode, um die Preisdifferenzierung zulasten der Schweizer Unternehmen und auch der Konsumentinnen und Konsumenten in vernünftigen Grenzen zu halten, heisst mehr Wettbewerb durch Abbau von Handelshemmnissen und Erleichterung von Parallelimporten durch die Beendigung von Marktabschottungen. Da geht es z. B. um die Reduktion der immer noch zahlreichen Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip - das sind Deklarations- und Zulassungsvorschriften, die vor allem bei Lebensmitteln, Arzneimitteln und Futtermitteln Wirkung zeigen - oder auch um die Erleichterung von Parallelimporten durch den Abbau von Zöllen und Zollformalitäten.

Die Beispiele auf der Homepage der Initiative, die ich bereits erwähnt habe, passen hier ausgezeichnet. Die Gastro-Mikrowelle leidet unter einem Swiss Finish mit technischen Gerätespezifikationen und Montageerfordernissen. Sprunggelenksbandagen werden vor allem von Leistungserbringern des Gesundheitswesens geordert. Diese unterstehen in ihrer grössten Zahl dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Auch hier gibt es zahlreiche Zulassungsanforderungen und staatlich regulierte Verrechnungspreise in der obligatorischen Krankenversicherung und der Unfallversicherung. Beim öffentlichen Beschaffungsrecht kann ich mich nicht erinnern, dass der tiefste Preis das unbedingte Kriterium ist, das Sie hier in der Mehrheit gelten lassen wollten. Die Esprit-Damenhose schliesslich leidet unter hohen Zöllen, die bei Textilien überdurchschnittlich hoch sind, viel Administration an der Grenze auslösen und damit Parallelimporte erschweren.

Diese Probleme könnten und sollten dort, wo sie entstehen, an der Wurzel behandelt und nicht durch Symptomtherapie kaschiert werden. Interessant - ich möchte persönlich eher sagen: frustrierend und vielleicht auch etwas entlarvend - ist der Umstand, dass der Widerstand gegen solche Wurzelbehandlungen häufig gerade aus dem Kreis der Initianten kommt. Konsumentenschützerinnen und -schützer wehren sich z. B. gegen die Abschaffung der Industriezölle oder gegen Vereinfachungen bei den Produktedeklarationen zur Erweiterung des Wirkungsbereichs des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Hier könnten wir - oder Sie - durchaus ein paar Hausaufgaben machen, um der Sache Gutes zu tun. Auf einige Punkte komme ich im Rahmen der Detailberatung noch einmal zu sprechen.

Ich bitte Sie aber, aufgrund des Ausgeführten die Initiative abzulehnen respektive den Stimmbürgerinnen und -bürgern gemäss Mehrheitsantrag zur Ablehnung zu empfehlen und meinen Minderheitsantrag für Nichteintreten auf den indirekten Gegenvorschlag zu unterstützen. Im Sinne der Vorrednerin, glaube ich, müssen wir nicht nur unbedingt Nägel mit Köpfen machen, sondern Nägel mit Köpfchen. Wenn Sie Ihr Köpfchen anstrengen, kommen Sie hoffentlich zum gleichen Schluss wie ich.

Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Avant d'entrer dans le fond du sujet, je tiens à déclarer mes liens d'intérêts en qualité de secrétaire générale de la Fédération romande des consommateurs, qui soutient l'initiative pour des prix équitables.

L'îlot de cherté suisse est un problème tenace. Avec la force du franc, les écarts de prix se sont encore accentués. De nombreux consommateurs s'attendaient à voir des prix baisser, mais, malheureusement, les diminutions de prix n'ont pas eu lieu. Le Conseil fédéral avait alors mandaté les organisations de consommateurs pour documenter l'évolution des prix, grâce au Baromètre des prix, entre 2012 et 2015. En 2019, l'Alliance des organisations de consommateurs a refait des relevés et a constaté que les prix n'avaient toujours pas bougé, et qu'ils présentaient des écarts de 30 à 50 pour cent selon les secteurs concernés - cosmétiques, habillement ou encore jouets. Pourquoi ces prix n'ont-ils pas baissé? Les producteurs et les fournisseurs étrangers se refusent à approvisionner directement les acheteurs en Suisse. A la place, ils les renvoient vers des filiales ou leurs sites Internet suisses qui perçoivent des prix excessifs et profitent de manière ciblée de leur pouvoir d'achat.

Cela se répercute sur les prix et encourage le tourisme d'achat. Les consommateurs fuient les prix élevés des produits importés en Suisse, car ils ne comprennent pas pourquoi ils devraient payer plus cher pour un même produit, alors qu'il n'y a aucune plus-value en Suisse. Lorsqu'on parle de crèmes solaires ou de couches et d'alimentation pour bébés, on se réfère à des produits de base. Or leur prix est nettement plus élevé en Suisse qu'en France, en Allemagne ou en Italie. Le baromètre des prix des organisations de consommateurs montre que l'îlot de cherté n'est pas une fatalité, puisque les produits électroniques se vendent au même prix, voire moins chers, en Suisse qu'à l'étranger. J'en profiterai pour rappeler ici que tous les habitants et habitantes de Suisse n'ont pas le même pouvoir d'achat et qu'il y a, aussi en Suisse, des gens qui ont clairement des difficultés pour boucler leurs fins de mois.

Si les distributeurs ont été les premiers mis sur le grill pour leurs marges élevées, il est vite apparu que le problème pour les consommateurs était le même que celui que subissent de nombreuses PME depuis des années: des importateurs exclusifs, qui pratiquent des prix plus élevés afin d'exploiter le pouvoir d'achat, en Suisse, des individus comme des entreprises.

Les exemples sont nombreux: la centrale d'achat des hôpitaux universitaires des cantons de Vaud et Genève affirme payer des prix jusqu'à quatre fois plus élevés pour certains dispositifs médicaux, en particulier dans la cardiologie. Un cathéter de dilatation coûtera 120 francs en Allemagne et 800 francs en Suisse. Ces hôpitaux cherchent désormais à contourner les importateurs officiels afin d'avoir des prix plus équitables. Mais c'est un gros travail administratif que ne peuvent se permettre d'autres acteurs. Pourquoi l'économie suisse devrait-elle payer cette forme de taxe, qui n'a aucun objectif incitatif et n'apporte aucune plus-value en termes de qualité?

Rien que pour le domaine de la santé, ces surcoûts atteignent jusqu'à 600 millions de francs. C'est particulièrement aberrant quand on connaît le problème en Suisse des coûts de la santé et le niveau des primes d'assurance-maladie. Des prix plus élevés ne peuvent pas non plus être justifiés par des prestations de service en Suisse, qui sont souvent séparées dans les contrats pour les machines ou qui n'existent pas, pour les cathéters par exemple. Une autre illustration du problème: chaque année, la branche de l'hôtellerie et de la restauration paie environ 290 millions de francs en trop pour des appareils, des instruments de travail ou des boissons non alcoolisées. Les Verts préfèrent que cet argent qui pourrait être économisé soit injecté dans l'amélioration des conditions de travail des gens de la restauration, plutôt que dans les marges injustifiées des entreprises étrangères.

Les salaires suisses ne jouent ici aucun rôle, puisqu'il s'agit de produits importés. De nombreuses études du SECO, de BAK Basel ou du Surveillant des prix indiquent par ailleurs que l'îlot de cherté n'est pas causé par les salaires, mais bien souvent par un manque de concurrence et par des entraves privées aux importations. C'est la raison pour laquelle l'initiative contre l'îlot de cherté et son contre-projet visent à modifier la loi sur les cartels, afin de rétablir cette liberté pour les PME de choisir leur fournisseur.

Le groupe des Verts soutient donc le contre-projet modifié par la majorité de la Commission de l'économie et des redevances, afin que toutes les entreprises soient concernées et pas uniquement les entreprises exportatrices, comme le prévoit le Conseil fédéral, ce qui aurait exclu l'agriculture, le commerce de détail, les hôpitaux, les administrations publiques. Ce point, à l'article 7 de la loi, est essentiel et, s'il fallait n'en soutenir qu'un, ce serait celui-là.

La loi sur les cartels est complexe, mais ce que je retiens, c'est que le projet du Conseil fédéral ne permet d'appliquer la loi que s'il y a une entrave à la concurrence. Or, une entreprise exportatrice peut fournir la preuve d'une telle entrave, mais pas une PME active uniquement sur le marché suisse. C'est pourquoi le contre-projet du Conseil fédéral est trop limité et doit être étendu à toutes les entreprises, comme le propose la majorité de la CER en voulant intégrer le pouvoir de marché relatif à l'article 7, qui évoque un désavantage des partenaires commerciaux.

Nous ne sommes pas ici en train de parler de qualité, via des standards suisses plus élevés en terme sociaux et écologiques. Nous parlons ici de diminuer un biais imposé par des entreprises étrangères aux entreprises et consommateurs suisses captifs de l'îlot de cherté.

Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Die grüne Fraktion befürwortet das Eintreten auf die Vorlage und unterstützt den Gegenvorschlag. Auch wir wollen überrissene Schweiz-Zuschläge verhindern. Doch wir erlauben uns, auch ein paar grundsätzliche Fragen zu stellen.

Was zum Beispiel ist überhaupt ein fairer Preis? Ist es ein Preis, der den Produzentinnen und Produzenten ein würdiges Leben ermöglicht, im Emmental oder in Bangladesch? Ist es ein Preis, der negative Auswirkungen auf die Umwelt einberechnet und damit auch für die zukünftigen Generationen fair ist? Ist es ein Preis, der im Transport, im Detailhandel oder in den Verteilzentren der digitalen Verkaufsplattformen anständige Arbeit zu einem anständigen Lohn garantiert? Ist es ein Preis, der die unterschiedliche Kaufkraft berücksichtigt, sodass man in jedem Land gleich lange arbeiten muss, um ein Kilo Kartoffeln oder ein Handy zu kaufen? Das sind schwierige Fragen, die wir in der Kommission nicht in dieser Breite diskutieren konnten.

Für uns Grüne ist aber klar: Kein Unternehmen, kein Importeur soll eine überrissene Importrente kassieren können. Zudem ist klar, dass die heutigen Schweiz-Zuschläge den Anstieg des Einkaufstourismus und der Gesundheitskosten oder die Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland weiter beschleunigen. Das wollen wir alle nicht.

Es ist allerdings nicht so einfach, ein wirkungsvolles Gegenmittel zu finden. Deshalb vielleicht dauert diese Diskussion schon so lange an. Wahrscheinlich haben sich die Initianten die Lösungssuche nicht einfacher gemacht, indem sie gleich drei Interessen unter einen einzigen Hut bringen wollen: das Interesse der Bauern, das Interesse des Gewerbes und das Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten.

Wir sehen am Beispiel der Reimportklausel, dass dies zu Zielkonflikten führt. So wollen die Initianten auf der einen Seite das Geoblocking verbieten, also die Praxis, von Websites von deutschen oder französischen Online-Händlern automatisch auf eine schweizerische Website mit höheren Preisen umzulenken. Durch das Verbot dieser Praxis sollen Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz Waren aus Europa direkt zu tieferen europäischen Preisen nachhause bestellen können.

Auf der anderen Seite wollen die Initianten aber auch das Schweizer Exportgewerbe schützen. Wenn zum Beispiel ein Schokoladenfabrikant seine Produkte in Deutschland billiger anbietet als in der Schweiz, und das tut er, dann sollen diese eben gerade nicht zum deutschen Preis in die Schweiz zurückgeholt werden können - ein klarer Widerspruch. Ein Widerspruch ist auch, dass das gleiche Parlament, das beim Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen einen Kaufkraftvorbehalt für Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland gemacht hat, hier gerade das Gegenteil legiferiert.

Wir haben in der Kommission lange über diese Initiative diskutiert. Doch aus unserer Sicht konnten viele Fragen noch nicht definitiv geklärt werden. Es gibt Expertinnen und Experten, die in der Kommission bestritten haben, dass die Methode zum Ausschalten von ungerechtfertigten Schweiz-Zuschlägen für Vorprodukte, Waren und Leistungen aus dem Ausland, die wir jetzt gewählt haben, auch wirklich funktioniert. Die Gewerkschaften haben darauf hingewiesen, dass der zunehmende Online-Handel zu europäischen Preisen auch in der Schweiz Arbeitsplätze gefährden kann.

Wir stimmen deshalb heute der Initiative und dem Gegenvorschlag zu, unter dem Vorbehalt, dass der Ständerat das noch einmal ganz genau im Detail anschauen wird.

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

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