20.3145, 20.3146
Unabhängige und leistungsfähige Medien sind das Rückgrat unserer Demokratie / Covid-19. Nothilfegelder für die privaten Radio- und Fernsehstationen in der Schweiz sofort ausschütten
Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Es tut mir leid, dass Sie mich noch länger anhören müssen; es ist nicht so, dass ich es angestrebt hätte, so viel Redezeit zu beanspruchen. Als Präsident der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen habe ich die Berichterstattung zu diesen zwei gleichlautenden Motionen übernommen. Gleichlautend heisst, sie wurden sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat mit dem gleichen Text von der jeweiligen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen eingereicht.
Es handelt sich um die Motionen 20.3145 und 20.3146. Es geht um die Soforthilfe für die Printmedien und die privaten Radio- und TV-Stationen. Dass freie und pluralistische Medien für die Demokratie unabdingbar sind, ist so weit unbestritten. Um ihre politischen Rechte als Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkungen ausüben zu können, müssen diese freien Zugang zu Informationen haben, die ihnen eine ausreichende Grundlage verschaffen, um ein Urteil, einen politischen Entscheid in Kenntnis der Sachlage treffen zu können. Fehlt es an freien und an pluralistischen Medien, kann die öffentliche Meinung manipuliert und der Informationsfluss von ein paar wenigen Medienhäusern kontrolliert werden. Die Konzentration im Medienbereich ist somit unerwünscht und führt insbesondere bei der Lokal- und Regionalberichterstattung zu Lücken.
Die Demokratie muss sich auf eine gut informierte, pluralistische Öffentlichkeit stützen können. Insofern sind die Medien an der Schaffung und an der Gestaltung dieses öffentlichen Raums beteiligt, was sie zur viel zitierten vierten Gewalt im Staat macht. Offizielle Nachbefragungen zu den eidgenössischen Volksabstimmungen zeigen ein klares Bild: Redaktionelle Beiträge aus Zeitungen sind die wichtigsten Quellen für die politische Meinungsbildung, noch vor dem Abstimmungsbüchlein. Rund 90 Prozent der befragten Urnengängerinnen und Urnengänger informieren sich vor Abstimmungen und Wahlen über Artikel aus Presseprodukten in Print oder online über politische Fragestellungen.
Darin liegt auch der Grund dafür, dass die Medien - ich meine damit in erster Linie ihre demokratiefördernde Funktion der Informationsbeschaffung - staatlichen Schutz verdienen. Mit dem Schutz ist allerdings der Anspruch der Gesellschaft auf Objektivität, korrekte Berichterstattung, Unvoreingenommenheit, Ausgewogenheit und Qualität verbunden, aber auch die Sicherheit für die Medien, möglichst ohne Druck von aussen unabhängig arbeiten zu können. Dies sei gesagt, um grundsätzlich zu begründen, weshalb eine lebendige Medienlandschaft demokratierelevant ist und einen Service public erbringt.
Dieser Gedanke liegt auch der jüngst durch den Bundesrat verabschiedeten Vorlage für ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien zugrunde. Damit sollen attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Sprachregionen geschaffen werden. Insofern nehmen die mit den beiden Motionen verfolgten Ziele einer Corona-bedingten Notüberbrückung die künftige gesetzliche Förderung in Teilen vorweg.
Warum ist dafür der Weg des Dringlichkeitsrechts nötig, wo doch im Verlauf der nächsten Wochen und Monate in diesem Hause die Medienförderung zum Thema wird? Die strukturellen Probleme wurden durch die Folgen von Covid-19 massiv beschleunigt. Ohne Soforthilfe droht ein Kahlschlag im Blätterwald - übrigens auch bei den privaten Radio- und Fernsehstationen - und damit ein irreparabler Schaden für die Meinungsvielfalt. Mittelfristig müssen aber die Medienhäuser selber, vor allem im digitalen Bereich, ein tragfähiges Geschäftsmodell etablieren. Das medienpolitische Paket, das der Bundesrat am 29. April mit der Botschaft ans Parlament überwiesen hat, soll in dieser Transformationszeit Unterstützung bieten.
Die strukturellen Nutzungsveränderungen in Richtung digitale Medien haben in den letzten Jahren zu einer Verschiebung der Werbegelder geführt. Der Printbereich hat schon ohne Corona die Hälfte der Werbegelder verloren, vor allem an internationale Grosskonzerne wie Google und Facebook. Die Corona-Problematik hat die Werbeerträge nun schlagartig wegbrechen lassen. Umgekehrt ist gerade in der aktuellen Situation die Nachfrage nach der Berichterstattung der Medien gross. Die Nutzung steigt in allen Medienbereichen, insbesondere bei den Informationssendungen von Radio und Fernsehen, aber auch bei den Printmedien, und die Online-Nutzung hat auf allen Kanälen massiv zugenommen. Allerdings gelingt es nicht, diese zusätzliche Nutzung entsprechend zu monetarisieren und die fehlende Werbung zu kompensieren.
Bei einer branchenspezifischen Betrachtung stellt man fest, dass der Printbereich sehr stark gelitten hat. Der Verlegerverband geht von einem Verlust von rund 400 Millionen Werbefranken im Jahr 2020 aus, wobei dies natürlich noch etwas davon abhängt, wie schnell die Normalität zurückkehrt. 400 Millionen Franken würden einem Rückgang von 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr entsprechen. Diese Schätzung basiert auf Daten zu gecancelten Werbekampagnen und Annahmen dazu, wie es weitergehen könnte. Die strukturelle Krise, in welcher sich die Medien aufgrund der Digitalisierung seit längerer Zeit befinden, hat sich durch die Corona-Problematik jedenfalls massiv beschleunigt. Die Situation in der Medienbranche - so auch die Einschätzung des BAKOM - ist zweifellos sehr angespannt. Dies hat beide Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen bewogen, vom Bundesrat rasch Hilfe zu verlangen.
Konkret handelt es sich um drei Massnahmen zur Soforthilfe für die Presse. Der Bundesrat wird erstens aufgefordert, als klassische indirekte Fördermassnahme die in Rechnung gestellten Kosten der abonnierten Basisdienste Text von Keystone-SDA befristet zu übernehmen. Es zeichnet sich immer mehr ab, dass sich verschiedene Medien die Dienste der Nachrichtenagentur nicht mehr leisten können, weil ihre Erträge wegbrechen. Keystone-SDA sieht sich in der aktuellen Situation bereits mit Zahlungsausfällen konfrontiert. Mit der skizzierten Kostenübernahme würden die Medien entlastet, wobei gleichzeitig die Liquidität der Agentur abgesichert würde. Diese würde aber nicht mehr Geld erhalten, als sie über die Abonnemente eingenommen hätte. Für diese Massnahme müssen bei einer Übernahme der Kosten für ein halbes Jahr maximal 10 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierung aus dem Überschuss der Radio- und Fernsehabgabe wäre möglich.
Zweitens sollen die lokalen und regionalen Zeitungen von einer substanziellen Überbrückungshilfe profitieren. Die Medienbranche ist von KMU geprägt, es sind vielfach regional bestens verankerte Firmen. Befristet soll die Schweizerische Post die Regional- und Lokalzeitungen zu deren Existenzsicherung kostenlos zustellen. Der Bund stellt bei Bedarf die dafür nötigen gesetzlichen Grundlagen auf und die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung. Man geht hier von rund 25 Millionen Franken pro Jahr aus; wenn das kein ganzes Jahr dauert, ist es also entsprechend weniger.
Drittens verlangt die Kommission vom Bundesrat, dass die Schweizerische Post befristet die übrigen abonnierten Tages- und Wochenzeitungen, nationale Titel mit einer Auflage von mehr als 40 000 Exemplaren, zu einem vergünstigten Tarif zustellt, welcher sich an der bisherigen Zustellermässigung orientiert. Hier wird also das obere Dach der 40 000 Exemplare dafür angehoben.
Die Kommission hat bei der Beratung der beiden Medienvorstösse die Fragen der Dringlichkeit und der Verhältnismässigkeit vertieft gegeneinander abgewogen. Im Rahmen der Überprüfung der Verhältnismässigkeit ging sie der Frage nach, ob der Zugang zu den verbürgten Covid-Krediten nicht auch ausreichen würde, die wirtschaftliche Durststrecke zu überbrücken. Die Kredite mussten von vielen Verlagen bereits in Anspruch genommen werden. Die Einbrüche bei den Werbeeinnahmen sind aber zu gross, als dass die Kredite diese auffangen könnten. Die Kredite würden das Problem zudem nur in die Zukunft verschieben.
Die Verlage arbeiten schon unter normalen Umständen mit dünnen Margen. Sie können die Werbeausfälle auch in späteren Monaten und Jahren nicht mehr kompensieren. Die Sparmöglichkeiten, auch über die Kurzarbeit, sind für die Zeitungen während der Krisenzeit sehr begrenzt. Die Nutzerinnen und Nutzer erwarten ja von den News-Medien eine Rund-um-die-Uhr-Berichterstattung mit geprüften, verlässlichen Informationen, was in vielen Redaktionen sogar zu Mehraufwand führt. Der Personalbestand ist zudem in vielen Redaktionen in den letzten Jahren schon massiv reduziert worden. Eine weitere Reduktion würde also die Medien zusätzlich schwächen. Das Bedürfnis der Bevölkerung nach einer umfassenden, kritischen Berichterstattung, gerade auch zur Corona-Krise, liesse sich kaum mehr abdecken. Die demokratische Debatte würde dadurch geschwächt.
Vergleichbar mit der künftigen Einschränkung zum Bezug von Covid-19-Krediten und anderen Soforthilfen verbietet die Inanspruchnahme der Zustellungsvergünstigung die Auszahlung von Dividenden für das laufende Geschäftsjahr. Dass zwei Medienhäuser vom Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 noch Dividenden an die Aktionäre ausbezahlt haben, hat in der Kommission durchaus zu reden gegeben und ist nicht gut angekommen. Aufgrund dieses Umstands wurde nämlich die Frage aufgeworfen, wie glaubwürdig der Ruf nach staatlicher Hilfe sein kann, wenn es sich einzelne Akteure leisten können, nicht zuerst ihre eigenen vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen. Eine "rückwirkende Sanktionierung" schloss die Kommission aus rechtlichen Gründen, aber vor allem auch im Interesse der Erhaltung der Medienvielfalt aus.
Die zweite gleichlautende Motion, welche von den beiden Kommissionen eingereicht wurde, verlangt ebenfalls unter dem Regime der Dringlichkeit Nothilfe für die privaten Radio- und Fernsehstationen. Im Radiobereich ist die Werbung praktisch auf null zusammengeschrumpft: Man rechnet mit einem Werbeverlust von etwa 80 Prozent in den für die Werbung wichtigsten Monaten März bis Mai oder allenfalls Juni, weshalb diese Verluste im Lauf des Jahres auch nicht wieder aufgeholt werden können. Die privaten Radio- und Fernsehanbieter rechnen zum jetzigen Zeitpunkt mit Verlusten im Umfang von etwa 24 Millionen Franken. Auch die SRG muss mit grossen Werbeverlusten kämpfen, was ihr der Bundesrat kürzlich mit der Erhöhung des Gebührenanteils teilweise kompensieren konnte.
Die lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstalter sind für die Information der Bevölkerung wichtig. Gemäss Leistungsauftrag haben die Veranstalter die Aufgabe, über regionale politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge zu informieren sowie zur Entfaltung des kulturellen Lebens im Versorgungsgebiet beizutragen. Komplementären, nicht gewinnorientierten Radios in Agglomerationen kommt der Auftrag zu, in ihren Programmen insbesondere die sprachlichen und kulturellen Minderheiten in ihrem Sendegebiet zu berücksichtigen.
Weshalb sollen die regionalen Radio- und Fernsehsender Nothilfe erhalten und andere Wirtschaftszweige nicht? Die regionalen Radio- und Fernsehsender können, wie das ebenfalls bei der Presse erwähnt wurde, nur bedingt auf die Unterstützungsmassnahmen Kurzarbeit und Covid-19-Kredite zurückgreifen. Mit Kurzarbeit würden sie die Informationsleistung an die Bevölkerung nicht mehr erbringen und den mit den Konzessionen verbundenen Leistungsauftrag des Bundes nicht mehr erfüllen können. Kredite helfen auch nicht, weil konzessionierte Sender mit Abgabeanteil keine Gewinne machen dürfen und deshalb auch nicht in der Lage wären, diese Kredite je zurückzuzahlen.
Von dieser Massnahme wird im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen abgewichen: Der Eigenfinanzierungsgrad gemäss Artikel 40 in Verbindung mit Artikel 39 ist auf die ausserordentliche Zahlung im Jahre 2020 nicht anwendbar. Der Begünstigtenkreis wird gegenüber dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen ausgebaut und erfasst auch Radio- und Fernsehstationen ohne Veranstalterkonzession. Zudem wird der Anteil von maximal 6 Prozent am Gesamtertrag aus der Radio- und Fernsehabgabe temporär überschritten.
Die Kosten für diese Massnahme belaufen sich auf rund 30 Millionen Franken. Finanziert werden sollen sie durch den Überschuss aus der Radio- und Fernsehabgabe, womit der Bundeshaushalt nicht zusätzlich belastet würde. Wie hoch genau dieser Überschuss nach der Reduktion der Gebühren für die Haushalte und Unternehmungen bzw. der Kompensation der Werbeausfälle der SRG aktuell ist, ist nicht klar. Begünstigt würden also alle Radio- und Fernsehveranstalter mit einem Leistungsauftrag - unabhängig davon, ob sie eine Konzession mit oder ohne Abgabeanteil haben. Ziel der Massnahme ist es, den lokalen Service public von Radio und Fernsehen in Randregionen und in Agglomerationen flächendeckend sicherzustellen. Der Bundesrat verfügt auch bei dieser Fördermassnahme über einen hinreichenden Gestaltungsspielraum, die Einzelheiten der Berechtigung selber zu definieren.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, beide Motionen anzunehmen: die Motion, welche die regionalen Radios und Fernsehsender betrifft, ohne Gegenstimme, die Motion, welche die Förderung der Printmedien bezweckt, mit einer Gegenstimme.
Knecht Hansjörg · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe eher etwas Mühe mit dieser Motion, zumindest mit einigen Punkten. Erlauben Sie mir, dass ich hier meine differenzierte Haltung darlege.
Wie Unternehmen vieler anderer Branchen haben auch Medienunternehmen unter der Corona-Krise zu leiden. Die Bedeutung der Medien und die Wichtigkeit einer qualitativ hochwertigen Berichterstattung sind unbestritten. Fraglich ist allerdings, ob die vorliegende Motion zielführend ist. Der Bundesrat hat schliesslich bereits ein Massnahmenpaket verabschiedet. Dieses wird zeitnah in die parlamentarische Beratung kommen. Vorschnelle Entscheide sind daher zu vermeiden.
Es ist bekannt, dass die Medienbranche aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung mit Strukturproblemen zu kämpfen hat. Dass sich diese Probleme nun mit der Corona-Krise akzentuiert haben, ist keine Überraschung. Aber - um es deutlich zu sagen - die Mediengruppen haben Verantwortung für ihr Geschäft zu übernehmen. Diese Verantwortung ist nicht nur auf das jeweils laufende Geschäftsjahr begrenzt. Es ist denn auch keineswegs so, dass es der Medienbranche in den letzten Jahren schlechtging. Mindestens die grossen Medienhäuser haben Reserven aufbauen können. Die fünf grössten von ihnen, denen die meisten Tageszeitungen des Landes gehören, verdienten 2017 satte 420 Millionen Franken bei einem Ebitda von bis zu 25 Prozent.
Eine der grössten Schweizer Mediengruppen hat ihren Aktionären für das Geschäftsjahr 2019 Dividenden von über 37 Millionen Franken ausgeschüttet. Die Generalversammlung fand Anfang April statt, also zu einem Zeitpunkt, als die verheerenden Auswirkungen der Corona-Krise längst bekannt waren. Offenbar ist genügend Geld vorhanden, welches aber augenscheinlich nicht in die Produktion von hochwertigem Qualitätsjournalismus investiert worden ist. Dass jetzt die Steuerzahler einspringen sollen, ist stossend.
Die Forderung, dass die Schweizerische Depeschenagentur mit noch mehr Steuergeld unterstützt werden soll, ist zu hinterfragen. Sie erhält bereits jährlich 2 Millionen Franken an öffentlichen Geldern. Zudem hat sie in den Jahren 2018 und 2019 auch Dividenden grosszügig an ihre Aktionäre verteilt. Auch hier hätte also die Möglichkeit zum Reservenaufbau bestanden. Keystone-SDA finanziert sich ausserdem nicht direkt über Werbung, womit sie folglich nur indirekt von den Werbeausfällen betroffen ist.
All diesen Medienunternehmen stehen überdies dieselben Hilfeleistungen zur Verfügung wie den anderen Unternehmen. Viele von ihnen haben bereits Kurzarbeit beantragt. Ausserdem steht ihnen auch die Möglichkeit einer Kreditaufnahme gemäss Covid-Verordnung offen.
Für die Förderung der regionalen und lokalen Medien gemäss Ziffer 3 der Motion habe ich Sympathien. Diese leiden besonders stark unter der Krise. Gerade hier wären Bund, Kantone und öffentliche Unternehmen gefordert, Regional- und Lokalzeitungen bei der Schaltung von Inseraten zu berücksichtigen und nicht zu schneiden. Wenn es nämlich um gute Information, Glaubwürdigkeit und Akzeptanz in der Bevölkerung geht, so sind diese Regional- und Lokalzeitungen meines Erachtens ein ideales Medium.
Zudem sind diese Lokalzeitungen extrem flexibel. Ein Beispiel: "Die Botschaft" ist eine Regionalzeitung aus meiner Heimat, dem Zurzibiet. Sie nimmt drei Stunden vor ihrem Erscheinen noch Inserate und redaktionelle Texte entgegen. Leider hat es gerade das BAG verpasst, Anzeigen der aktuellen "Zu Hause bleiben"-Kampagne zwingend auch in regionalen und lokalen Medien zu platzieren. Das BAG, aber auch die anderen Verwaltungseinheiten und die öffentlichen Unternehmen sind in Zukunft deshalb aufgefordert, bei ihren Aufträgen nicht nur die grossen Häuser, sondern auch die flexiblen, lokalen Medien besser zu berücksichtigen.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Gerade nach diesem Votum muss ich Sie einladen, der ausgezeichneten Begründung des Kommissionspräsidenten zu folgen und diese beiden Motionen anzunehmen.
Es ist offensichtlich, das anerkennt eigentlich auch der Bundesrat, dass die Medien in einer ausserordentlich schwierigen Situation sind, und zwar im journalistischen Bereich, in dem sie ihre Aufgabe als vierte Gewalt in diesem Staat in einer Lage wie der heutigen umso stärker wahrzunehmen haben. Es ist so, dass die wirtschaftliche Lage schwierig geworden ist, Werbeerträge eingebrochen sind - es geht hier um eine existenzielle Frage für eine zentrale Funktion in unserem Staat.
Was nicht ganz verständlich ist, ist die Schlussfolgerung in der Antwort des Bundesrates. Sie ist eigentlich nur aufgrund der Vorgeschichte des Geschäftes verständlich. Es wird hier gesagt, Notrecht sei nicht am Platz. Die Kommission verlangt auch kein Notrecht, sondern dringliches Handeln. Die Motionen sind auch etwas breiter angelegt als die inzwischen aufgegleiste dringliche Vorlage des Bundesrates, die ausdrücklich begrüsst wird. Insoweit wird das, was der Bundesrat jetzt vorschlägt, unterstützt und kommt nachher auch schnell in die Beratung; wir werden das in der Sommersession verabschieden können. Es gibt aber weitere Punkte, die die Motionen enthalten, die im gegenwärtigen Vorschlag des Bundesrates noch nicht berücksichtigt sind. Also: dringliches Handeln, kein Notrecht.
Es ist auch noch festzustellen, Herr Kollege Knecht, dass die SDA nach dem Text der Motion nicht unterstützt würde, sondern die Verleger, indem ihnen die Dienstleistungen der SDA unentgeltlich zur Verfügung stünden. Das ist eine wichtige Differenz, es ist eine Hilfe für die Verlage. Sie haben sich zur Dividendenpolitik grösserer Unternehmen geäussert; da teile ich Ihre Auffassung natürlich, das kritisieren wir. Das war auch ein wichtiger Kritikpunkt in der Kommission. Sie werden die Gelegenheit haben, beim Vorstoss zur Kurzarbeit die nötige Schlussfolgerung zu ziehen und entsprechend zu stimmen.
Sofern morgen der Nationalrat dieser Motion zustimmt, wird das wieder zu uns kommen, dann haben Sie die Gelegenheit, Ihre Schlussfolgerungen zu ziehen. Hier jetzt aber, wo es um die Zukunft der Medien in einer existenziellen Situation geht, bitte ich Sie dringend, nach dem Votum des Kommissionspräsidenten im Sinne der Kommission diese beiden Motionen anzunehmen.
Maret Marianne · Mit-F · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
En cette période de crise, les médias ont montré leur importance, si cela était encore nécessaire, c'est pourquoi notre commission propose qu'une aide de transition leur soit octroyée.
Durant ces dernières semaines, les radios et les télévisions régionales ainsi que la presse écrite ont grandement contribué à l'apport indispensable d'informations pour la population - cela a été dit, mais je pense qu'il n'est pas inutile de le répéter. Elles ont eu pour mission de compléter l'apport général d'informations avec des données plus locales, des renseignements de proximité non seulement utiles, mais aussi indispensables pour les habitants, ce qui a engendré un fort accroissement de leur audience, du nombre d'abonnements conclus et des consultations de leurs sites Internet. Malheureusement, ce regain de lien a été couplé à une baisse logique, mais gigantesque, des rentrées publicitaires. On parle d'une baisse de recettes de 80 pour cent pour certains médias. J'ai pris note que le Conseil fédéral propose un nouveau train de mesures sur lesquelles notre commission pourra se pencher incessamment. Toutefois, il faut agir tout de suite pour pallier leurs urgents problèmes de trésorerie, car sans cela certains acteurs de la presse ne pourront survivre d'ici là; les nouvelles bases légales n'arriveront pas à temps.
En ce qui concerne les radios et les télévisions locales, la solution proposée par notre commission, qui consiste en un prélèvement de 30 millions de francs dans le fonds de fluctuation, semble totalement proportionnée, puisque celui-ci est doté actuellement de 60 millions de francs, d'après mes informations.
Par ailleurs, pour notre prise de décision, je pense qu'il serait opportun que, en toute transparence, nous puissions connaître le montant des encaissements de Serafe pour l'année dernière. Nos informations laissent penser que les sommes encaissées ont été bien supérieures aux prévisions. Est-ce que cela est correct, Madame la présidente de la Confédération?
Je tiens à relever ici que les risques de disparition d'un média ne sont pas les mêmes selon la région où l'on se situe. Naturellement, dans les régions qui ont un grand bassin de population, la valeur ajoutée publicitaire est supérieure à ce qui prévaut dans les régions à plus faible taux démographique. Le risque est donc de voir les régions périphériques, en particulier, devenir des déserts médiatiques comme certaines régions des Etats-Unis.
Il est indispensable que chaque habitant de notre pays puisse bénéficier d'une offre digne de ce nom. C'est un enjeu démocratique. Comparer les médias aux autres secteurs d'activité - je me réfère ici à M. Knecht - qui sont touchés par le Covid-19 est à mon sens une erreur, car ils ont logiquement dû continuer à travailler, sans pour autant produire, construire ou vendre, sans pouvoir continuer à encaisser des recettes en contrepartie de leur activité.
En conclusion, chers collègues, je vous demande de bien vouloir soutenir les deux motions de notre commission.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Sie haben vorhin ausführlich über eine kritische Infrastruktur gesprochen, nämlich über die Luftfahrt. Die Medien sind auch eine kritische Infrastruktur, nämlich eine kritische Infrastruktur für unsere Demokratie. Das ist die Bedeutung der Medien, und deshalb widmet auch der Bundesrat den Medien und einem funktionierenden Medienmarkt grosse Aufmerksamkeit.
Es wurde auch gesagt, dass sich die Medien mit der Digitalisierung seit Längerem in einem Transformationsprozess befinden. Im Print sinken die Werbeeinnahmen, gleichzeitig verlagern sich Medienkonsum und Medienproduktion in den Online-Markt. Dort hingegen fehlt die Werbung, weil sich die Werbung nicht in die Online-Medien, sondern auf die grossen internationalen Plattformen verlagert. Damit kämpfen die Medien seit Längerem. Das ist auch die strukturelle Krise, in der die Medien seit einiger Zeit stecken. Nun ist die Situation mit der Corona-Krise noch einmal massiv verschärft worden. Die Schwierigkeiten haben zugenommen. Die Werbeeinnahmen sind richtiggehend weggebrochen.
Wie Sie erwähnt haben, ist ausgerechnet in dieser Zeit die Nachfrage nach journalistischen Produkten, nach einer Einordnung, nach Information, nach kritischem Hinterfragen grösser denn je. Ich glaube, ganz viele Menschen in diesem Land haben gemerkt, was der Unterschied ist zwischen einer Social-Media-Plattform, wo jeder alles schreiben und behaupten kann, und einem journalistischen Produkt, das Qualität hat, das auf einer Recherche basiert und das auch die entsprechenden Standards an Unabhängigkeit und an kritischem Nachfragen einhält.
In dieser Situation stecken die Medien, und der Bundesrat hat selbstverständlich auch diskutiert, ob er im Rahmen des Notrechts für die Medien ein Paket schnüren möchte. Er ist zum Schluss gekommen, dass er das nicht möchte, dass die Medien hingegen auch von den bestehenden Möglichkeiten Gebrauch machen können, von den Covid-Krediten und von der Kurzarbeit - wobei sich die Frage stellt, wie viel Kurzarbeit ein Medium in einer Phase erträgt, in der mehr denn je gearbeitet werden muss. Es gibt natürlich auch Bereiche, wo etwas weniger gearbeitet werden muss. Zur Verfügung stehen die beiden bestehenden Instrumente.
Der Bundesrat ist aber auch zum Schluss gekommen, dass die Vorlage, die er im Rahmen eines Massnahmenpakets bereits im letzten August diskutiert hat, schnell vorgezogen werden soll. Dieses Massnahmenpaket sollte noch in dieser ersten Jahreshälfte in Ihren Rat kommen. Ich habe mein Amt, das BAKOM, jetzt beauftragt, diese Vorlage im Eiltempo auszuarbeiten, damit Sie sie möglichst rasch beraten können.
Ohne zu wiederholen, was der Kommissionssprecher gesagt hat, möchte ich im Zusammenhang mit der Vorlage erwähnen, dass wir kein Geschäftsmodell vorausnehmen. Wir überlassen die Wahl des Geschäftsmodells den Medienhäusern. Was wir zur Verfügung stellen, ist eine Unterstützung - sei es im Print-, im Online- oder auch im Bereich der allgemeinen elektronischen Medien -, und zwar immer unter Einhaltung der Unabhängigkeit der Medien. Das ist zentral: Der Staat gibt Geld, aber er mischt sich nicht in die Produktion, in die journalistische Arbeit ein. So ist dieses Massnahmenpaket gestaltet, das der Bundesrat am 29. April verabschiedet hat. Weil ebendieses Massnahmenpaket vorliegt, sind wir zum Schluss gekommen, dass wir diese Motion nicht mehr unterstützen möchten.
Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie das Massnahmenpaket sehr beförderlich behandeln. Ich kann Ihnen auch anbieten, dass man allenfalls mit einer gestaffelten Inkraftsetzung gewisse Massnahmen sehr schnell umsetzen kann, vor allem dort, wo es um den Printbereich geht. Das sind ja Massnahmen im Rahmen des Postgesetzes, die heute schon bekannt sind und die auch funktionieren; das könnte man sehr schnell umsetzen. Hingegen bräuchte es im Online-Bereich, wo ja auch Pionierarbeit geleistet wird, eine gewisse Zeit, bis die entsprechenden Verordnungen geschrieben sind.
Der Vorteil dieses Massnahmenpakets ist, dass es nicht wie im Notrecht auf sechs Monate befristet ist. Es ist eine Vorlage, die den Medien eine klare Perspektive gibt, auch für die längerfristige Situation. Nun müssten Sie heute entscheiden, ob Sie neben diesem Massnahmenpaket zusätzliche Massnahmen per Notrecht beschliessen wollen. Ich habe eigentlich nichts gegen das Massnahmenpaket gehört und gehe davon aus, dass Sie das sehr rasch an die Hand nehmen werden. Ich muss das insofern Ihnen überlassen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir mit dem Massnahmenpaket eine gute Vorlage hätten.
Ich werde Ihnen jetzt die einzelnen Massnahmen, die Sie in Ihrer Kommissionsmotion vorschlagen, nicht nochmals repetieren. Der Kommissionssprecher hat das sehr schön gemacht. Die entsprechenden Kostenfolgen liegen Ihnen ebenfalls vor. Die Frage ist heute: Braucht es zusätzlich zu diesem Massnahmenpaket jetzt noch per Notrecht Massnahmen, auch zusätzlich zu den vom Bundesrat bereits entschiedenen Notrechtsmassnahmen? Noch einmal: Wie auch immer Sie entscheiden - ich bitte Sie, das Massnahmenpaket bzw. die Vorlage des Bundesrates beförderlich zu beraten.
Noch ein Satz, eine Bemerkung zu den Verlagen und den Dividenden: Die grossen Medienhäuser geben nicht nur Zeitungen heraus, sondern sie haben auch Inserateplattformen und diverse andere Produkte, und mit denen verdienen sie Geld, und zwar gutes Geld. Nun höre ich von einigen von Ihnen die Erwartung, dass die Verlagshäuser das Geld, das sie in gewissen Sparten verdienen, in den journalistischen Bereich stecken sollen, der eben nicht profitabel, sondern defizitär ist. Gleichzeitig wollen Sie aber private Medien. Da stelle ich Ihnen einfach eine Frage. Man kann unterschiedlich darüber nachdenken, aber auf der einen Seite wollen Sie private Medien mit der Freiheit, mit den Gewinnen in den Sparten, die eben nicht dem Journalismus gewidmet sind, so umzugehen, wie sie das wollen, allenfalls auch mit Ausschüttungen von Dividenden. Auf der anderen Seite wollen Sie diesen Medienhäusern vorschreiben, dass sie das Geld, das sie in anderen Sparten verdienen, zwingend in den Journalismus stecken sollen. Das hat dann aber mit privaten Medien nicht mehr so viel zu tun. Ich spreche nur von dem Teil, der nicht im Notrecht ist. In Bezug auf Notrecht hat der Bundesrat ja bereits gesagt, dass Dividendenausschüttungen nicht vorgesehen sind. Dies würde selbstverständlich auch für den Journalismus gelten.
Warum unterstützen wir den privaten Journalismus denn überhaupt? Weil wir eben der Meinung sind - und damit schliesst sich der Kreis -, dass Medien, journalistische Produkte eine kritische Infrastruktur sind für unsere Demokratie und dass wir sie nicht davon abhängig machen, wie diese Verlagshäuser ihre anderen Geschäfte organisieren. Wir wollen, dass dort investiert werden kann, wo wir darauf angewiesen sind, weil wir sie für unsere Demokratie brauchen.
Ich äussere mich noch zur zweiten Kommissionsmotion, zu den elektronischen Medien, hier die privaten Radio- und Fernsehstationen.
Natürlich sind diese elektronischen Medien genauso, wie ich das vorhin geäussert habe, auch mit grossen Herausforderungen konfrontiert: Zu den strukturellen Veränderungen kommen zusätzlich diese grossen Probleme in Zusammenhang mit der aktuellen Pandemie. Der Bundesrat anerkennt selbstverständlich auch die Bedeutung der privaten Radio- und Fernsehstationen. Er hat deshalb bereits verschiedene Entscheide gefällt. Wir sind der Meinung, dass Sie auch im Rahmen des Massnahmenpakets etwas für die privaten Radio- und Fernsehstationen tun können. Allenfalls möchten Sie dort auch nochmals über den Verteilschlüssel sprechen, der ja anhand der Abgabeneinnahmen festgelegt wurde. Der Bundesrat hat bei der Überprüfung der Radio- und Fernsehabgaben bereits einen Entscheid gefällt. Er musste ja schauen, wie viel Geld durch die Abgabe hereingekommen ist, und er hat entschieden, dass er ab 2020/21 auf der einen Seite vor allem die Privathaushalte und die kleinen und mittleren Unternehmen entlasten will, dass er aber gleichzeitig im gleichen Umfang und im Rahmen, wie das im RTVG vorgegeben ist, für die SRG und für die privaten Radio- und Fernsehstationen hier eine Erhöhung vorsieht. Gleichzeitig hat das BAKOM auch gesagt, dass es im Rahmen seiner Flexibilität bereits zusätzlich Vorauszahlungen der Abgabenanteile leisten kann. Auch hier gibt es also eine Entlastung der elektronischen Medien respektive der privaten Radio- und Fernsehstationen.
Weshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat diese Motion zur Ablehnung? Sie haben den falschen Topf gewählt. Sie sagen hier, dass Sie auf die Reserven zurückgreifen möchten, die der Bundesrat gemacht hat, weil die Abgabeneinnahmen - also die Radio- und Fernsehabgaben, die die privaten Haushalte und die Wirtschaft leisten - jedes Jahr schwanken: Einmal gibt es mehr, einmal gibt es weniger. Was der Bundesrat hier als Reserve festgelegt hat, ist eine Schwankungsreserve, um sicherzustellen, dass in einem späteren Jahr, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sich auch auf die Abgabe auswirken, die Abgaben für die Haushalte und die KMU nicht erhöht und dann im folgenden Jahr wieder gesenkt werden müssen. Deshalb wollen wir diese Schwankungsreserve haben.
Wenn Sie jetzt hier auf diese Schwankungsreserve zurückgreifen, dann erhöhen Sie damit einfach das Risiko, dass in einem übernächsten Jahr die Abgaben wieder erhöht werden müssen. Sie haben das eigentlich so entschieden, weil Sie nicht wollen, dass die Abgaben die ganze Zeit rauf- und runtergehen. Mit einer Schwankungsreserve wollen Sie die Sicherheit haben, dass wir hier eben solche Schwankungen auffangen können.
Wenn Sie nun aus diesem Topf das Geld nehmen, um längerfristig private Radio- und Fernsehstationen zu unterstützen, dann nehmen Sie das am falschen Ort. Ich würde Ihnen empfehlen - ich habe die Bereitschaft dazu signalisiert -, dass Sie im Rahmen des Massnahmenpakets des Bundesrates, nebst dem, was ja jetzt alles schon entschieden worden ist, dann auch in einer mittel- und längerfristigen Perspektive anschauen, ob und wie Sie hier für die elektronischen Medien, also für die privaten Radio- und Fernsehstationen, etwas zusätzlich vorsehen möchten. Aber sehen Sie das nicht in diesem Rahmen, im Rahmen des Notrechts, vor.
Ich bitte Sie, beide Motionen abzulehnen.
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
20.3145
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Die Kommission beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 32 Stimmen
Dagegen ... 10 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Verfahrensbeitrag
20.3146
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Die Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 40 Stimmen
Dagegen ... 3 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Ich danke Ihnen für Ihre Anwesenheit, Frau Bundespräsidentin, und wünsche Ihnen noch einen vergnügten Abend. Wir sehen uns sicher morgen wieder.