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Coronavirus. Zwei Meter Abstand in der Schule, aber nicht im "Puff"

49062 · Amtliches Bulletin

Vom 8. Juni 2020

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/49062/de/coronavirus-zwei-meter-abstand-in-der-schule-aber-nicht-im-puff

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Geschäft: Coronavirus. Zwei Meter Abstand in der Schule, aber nicht im "Puff" (20.5287)

20.5287

Coronavirus. Zwei Meter Abstand in der Schule, aber nicht im "Puff"

Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Der Präsenzunterricht in den nachobligatorischen Schulen wird ab dem 8. Juni wieder aufgenommen. Die dazu bisher entwickelten Grundprinzipien werden aktuell vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation und dem Bundesamt für Gesundheit sowie nach Rücksprache mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren überarbeitet. Aufgrund dieser Prinzipien erarbeiten die zuständigen Institutionen und die Schulen Schutzkonzepte.

Personenbezogene Dienstleistungen wie etwa Massagen sind mit entsprechendem Schutzkonzept seit dem 27. April zulässig. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist es daher angezeigt, dass nun auch das Erotikgewerbe seine Dienstleistungen wiederaufnehmen kann, zumal auch diese Branche über ein Rahmenschutzkonzept verfügt und die Betriebe dieses in angemessener Weise umsetzen können. Die Erotikbetriebe auf einen späteren Zeitpunkt zu öffnen, hätte zudem die Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten geschwächt, denn diese Präventionsmassnahmen lassen sich in der Illegalität weit schlechter umsetzen. Zudem handelt es sich beim Erotikgewerbe um eine Branche mit einer schlechten arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Abdeckung. Die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Schliessung sind hier noch stärker als in anderen Branchen.

Weichelt-Picard Manuela · Mit-F · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion

Geschätzter Herr Bundesrat, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Ich war heute Morgen sehr erstaunt, im "Tages-Anzeiger" zu lesen, dass das Prinzip des Zwei-Meter-Abstands in den Schulen bereits überarbeitet wurde. Das verstehe ich nicht ganz. Ihre Antwort war eigentlich, dass dies in Überarbeitung ist - im "Tages-Anzeiger" lese ich etwas anderes. Angeblich sollen auch auf dem Internet die Grundprinzipien bereits überarbeitet sein. Was gilt jetzt, und wie werden die Kantone informiert?

Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Danke für die Frage.

1. Die Kantone sind laufend informiert worden, denn sie sind auch Teil der Diskussion und stehen auch in Kontakt mit dem BAG und dem SBFI.

2. Die Antwort, die ich hier gebe, ist eine Antwort, die der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat.

3. Mit Verlaub: Ich werde die Zeitungsartikel nicht weiter kommentieren.