18.047
KVG. Zulassung von Leistungserbringern
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern)
Loi fédérale sur l'assurance-maladie (Admission des fournisseurs de prestations)
Art. 37 Abs. 1
Antrag der Einigungskonferenz
Mehrheit
Leistungserbringer nach Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe a müssen mindestens drei Jahre im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Sie weisen die in ihrer Tätigkeitsregion notwendige Sprachkompetenz mittels einer in der Schweiz abgelegten Sprachprüfung nach. Die Nachweispflicht entfällt für Ärztinnen und Ärzte, welche über einen der folgenden Abschlüsse verfügen:
a. eine schweizerische gymnasiale Maturität, bei der die Amtssprache der Tätigkeitsregion Grundlagenfach war;
b. ein in der Amtssprache der Tätigkeitsregion erworbenes eidgenössisches Diplom für Ärztinnen und Ärzte;
c. ein in der Amtssprache der Tätigkeitsregion erworbenes und nach Artikel 15 des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 2006 anerkanntes ausländisches Diplom.
Minderheit
(de Courten, Bircher, Herzog Verena, Nantermod, Sauter, Schläpfer)
Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz
(= Die Vorlage abschreiben)
Art. 37 al. 1
Proposition de la Conférence de conciliation
Majorité
Les fournisseurs de prestations visés à l'article 35 alinéa 2 lettre a doivent avoir travaillé pendant au moins trois ans dans un établissement suisse reconnu de formation postgrade, dans le domaine de spécialité faisant l'objet de la demande d'admission. Ils disposent des compétences linguistiques nécessaires dans la région dans laquelle ils exercent, compétences sanctionnées par un test de langue passé en Suisse. Ce test n'est pas nécessaire pour les médecins qui sont titulaires d'un des diplômes suivants:
a. maturité gymnasiale suisse dont l'une des disciplines fondamentales est la langue officielle de la région dans laquelle ils exercent;
b. diplôme fédéral de médecine obtenu dans la langue officielle de la région dans laquelle ils exercent;
c. diplôme étranger reconnu en vertu de l'article 15 de la loi du 23 juin 2006 sur les professions médicales obtenu dans la langue officielle de la région dans laquelle ils exercent.
Minorité
(de Courten, Bircher, Herzog Verena, Nantermod, Sauter, Schläpfer)
Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation
(= Classer le projet)
Art. 55a Abs. 7
Antrag der Einigungskonferenz
Mehrheit
Streichen
Minderheit
(de Courten, Bircher, Herzog Verena, Nantermod, Sauter, Schläpfer)
Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz
(= Die Vorlage abschreiben)
Art. 55a al. 7
Proposition de la Conférence de conciliation
Majorité
Biffer
Minorité
(de Courten, Bircher, Herzog Verena, Nantermod, Sauter, Schläpfer)
Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation
(= Classer le projet)
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich darf Ihnen den Antrag der Einigungskonferenz vom letzten Mittwoch vorstellen. Die Einigungskonferenz hat sich erfreulicherweise in beiden noch strittigen Fragen der Version des Ständerates angeschlossen. Es liegen heute keine Minderheitsanträge und keine Einzelanträge vor.
Ich erlaube mir, beide Punkte gleichzeitig zu behandeln. Es handelt sich zunächst um Artikel 37 Absatz 1. Hier geht es um die Sprachkompetenz der Ärztinnen und Ärzte, eine Grundregel dieses Gesetzes. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen, dass die Voraussetzungen für die sprachliche Zulassung jetzt im Sinne des Ständerates präzisiert werden, und zwar so, dass klargestellt wird, in welchen Fällen Ärztinnen und Ärzte keine neu eingeführte Sprachprüfung ablegen müssen.
Ärztinnen und Ärzte müssen keine Sprachprüfung ablegen, wenn sie eine schweizerische gymnasiale Maturität haben. Auch wenn diese Maturität nicht im Sprachgebiet absolviert worden ist, in welchem sie tätig sein wollen, führt sie zur Befreiung von der Sprachprüfung, sofern in der Maturität die Sprache des Tätigkeitsgebiets als Grundlagenfach geprüft wurde. Das heisst zu Deutsch: Die Solothurnerin, die in Zürich Medizin studiert hat, darf in Genf praktizieren, ohne eine Prüfung zu machen. Umgekehrt wird präzisiert, dass die ausländische Ärztin oder der ausländische Arzt, der in der Schweiz praktizieren möchte, ein ausländisches oder schweizerisches Diplom als Ärztin oder Arzt haben muss, das in der Sprache des Tätigkeitsgebiets erworben wurde. Das heisst, die deutsche Ärztin, die ein deutsches Ärztepatent auf Deutsch erworben hat, kann in Genf nur praktizieren, wenn sie eine Sprachprüfung ablegt.
Diese Präzisierung wird einstimmig von der Einigungskonferenz beantragt.
Die Bereinigung der zweiten Differenz, welche die Einigungskonferenz Ihnen jetzt beantragt, betrifft Artikel 55a Absatz 7. Hier geht es um die Frage, ob den Versicherern im Zusammenhang mit der Beschränkung der Ärztezulassung ein Beschwerderecht zustehen soll. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen, auch hier dem Ständerat zu folgen, also kein Beschwerderecht für die Versicherer vorzusehen. Die Begründung war im Wesentlichen die, dass mit der Vorlage eine Bürokratisierung und eine Verlangsamung des ganzen Zulassungsverfahrens verhindert werden sollen, was im Falle eines Beschwerderechts der Versicherer befürchtet wird. Es gibt keine Minderheit und keine Einzelanträge.
Abschliessend beantragt Ihnen die Einigungskonferenz, dieser bereinigten Fassung zuzustimmen, dies mit 19 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg
Je crois que sur le contenu et sur la manière dont se sont déroulées les délibérations au sein de la Conférence de conciliation, le rapporteur a dit tout ce qu'il y avait à dire, je n'ai rien à ajouter.
J'aimerais simplement souligner ici le fait que ce projet nous offre maintenant enfin la chance, après bientôt vingt ans de solutions transitoires, temporaires, levées, remises, d'avoir une stabilité, en particulier pour les cantons, qui devront essentiellement appliquer cet article relatif à l'admission des fournisseurs de prestations. Je suis donc très heureux qu'on soit arrivé à ce stade.
Au nom du Conseil fédéral, je vous invite à soutenir la proposition de la Conférence de conciliation.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 40 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 3 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.