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Ja zum Verhüllungsverbot. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag

49386 · Amtliches Bulletin

Vom 17. Juni 2020

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/49386/de/ja-zum-verhullungsverbot-volksinitiative-und-indirekter-gegenvorschlag

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Geschäft: Ja zum Verhüllungsverbot. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (19.023)

19.023

Ja zum Verhüllungsverbot. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag

Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Wir beraten heute die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot". Ich mache vorab ein paar Bemerkungen zum Stand der Beratungen. Ich erlaube mir dies, weil im Vorfeld einige Fragen aufgetaucht sind.

Der Ständerat hat als Erstrat die Initiative und den indirekten Gegenvorschlag durchberaten, und er empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Unser Rat hat im vergangenen Dezember auf Antrag Ihrer Kommission die Debatte zur Volksinitiative ausgesetzt und nur die Debatte zum Gegenvorschlag geführt. Dabei wurde der Gegenvorschlag durch unseren Rat im Sinne der Mehrheit Ihrer Kommission ergänzt. Sie haben diesen Gegenvorschlag schliesslich entgegen der Empfehlung einer knappen Kommissionsmehrheit in der Gesamtabstimmung angenommen; in der Frühjahrssession erfolgte die Differenzbereinigung. Entsprechend bleibt uns heute nur noch, die Beratung über die Vorlage 1, über die eigentliche Volksinitiative, vorzunehmen. Wenn wir sie in dieser Session abschliessen, wie es geplant ist, dann sind beide Vorlagen für die Schlussabstimmung am Freitag bereit.

Ihre Kommission hat die materielle Debatte zu dieser Volksinitiative bereits an ihrer Sitzung vom 11. Oktober 2019 geführt und die Volksinitiative damals Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen. Sie hat nach der abgeschlossenen Debatte über den Gegenvorschlag am 28. Mai dieses Jahres nochmals eine Abstimmung über die Abstimmungsempfehlung durchgeführt, und sie beantragt Ihnen jetzt mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Gehen wir nach diesen Vorbemerkungen zum Ablauf in medias res. Anlässlich der materiellen Beratung der Initiative hatte Ihre Kommission wie üblich drei Fragen zu klären. Erstens: Ist die Initiative gültig? Zweitens: Soll man einen Gegenvorschlag machen? Und drittens: Welche Abstimmungsempfehlung spricht die Kommission aus?

Die Gültigkeitsfrage gliedert sich in drei Teilfragen. Die erste Teilfrage betrifft die Einheit der Materie. Diese ist für die Kommission im Sinne der Überlegungen des Bundes- und des Ständerates insofern gegeben, als die Initiative abgesehen von ein paar abschliessend bezeichneten Ausnahmen ein generelles Verbot der Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit fordert. Wir haben in diesem Rahmen auch von der Petition 15.2044, "Volksinitiative 'Ja zum Verhüllungsverbot'. Prüfung der Ungültigkeit wegen Verstoss gegen die Einheit der Materie", Kenntnis genommen und haben sie gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes behandelt. Sie finden das am Ende der Fahne von Vorlage 1. Die zweite Teilfrage zur Gültigkeit ist jene, ob die Initiative die Einheit der Form wahrt. Dies ist der Fall. Die dritte Teilfrage zur Gültigkeit ist, ob zwingend das Völkerrecht verletzt wird. Dies ist nicht der Fall.

Mit diesen Überlegungen war für Ihre Kommission die Frage nach der Gültigkeit positiv beantwortet. Es wurde kein anderslautender Antrag gestellt.

Die zweite Frage ist jene zum Gegenvorschlag. Ich habe es hier schon ausgeführt: Ihr Rat hat entgegen einer knappen Kommissionsmehrheit einen im Vergleich zum Antrag des Bundesrates ergänzten Gegenvorschlag beschlossen.

Die dritte Frage ist die der Abstimmungsempfehlung zur Initiative. Hier geht es um den Kern der heutigen Debatte. Wie der Bundesrat und der Ständerat empfiehlt Ihnen auch die Mehrheit Ihrer Kommission, Volk und Ständen die Ablehnung zu empfehlen. Was waren dabei die Überlegungen? Niemand in der Kommission vertrat die Ansicht, dass das erzwungene Tragen einer Burka oder eines Niqab in irgendeiner Weise schützenswert sei. Die Mehrheit der Kommission verwies im Gegenteil darauf, dass bereits heute die Ausübung eines solchen Zwangs, zum Beispiel durch einen Ehemann auf seine Ehefrau oder vom Vater auf die Tochter, als Nötigung gemäss Artikel 181 des Strafgesetzbuches zu qualifizieren ist. Nötigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft.

Das heisst, die Strafbarkeit, wie sie die Initiative in Artikel 10a Absatz 2 fordert, ist damit bereits heute gegeben. Das Problem liegt, wenn schon, an einem anderen Ort, nämlich bei der Feststellung des Tatbestands. Wie in der Kommission festgehalten wurde, ist es durchaus denkbar, dass sich Frauen aus freiem Entscheid verhüllen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn hier wohnhafte Frauen bewusst zum Islam konvertieren. Dieser besondere Fall ist im Übrigen auch, abgesehen von Touristinnen, die häufigste und gleichzeitig äusserst seltene Konstellation, in der wir die Verhüllung in der Schweiz überhaupt antreffen.

Die Initiative beschneidet die Kantone in ihrer Kompetenz, polizeirechtlich Verhüllungsverbote zu beschliessen oder nicht. Die Kantone Tessin und St. Gallen haben, wie Sie wissen, bereits Verhüllungs- respektive Vermummungsverbote beschlossen. Umgekehrt haben sich die Parlamente von Zürich, Solothurn, Schwyz, Basel-Stadt und die Landsgemeinde von Glarus gegen ein solches Verbot ausgesprochen. Die Befürworter der Initiative argumentieren dagegen, dass nach einem Ja zur Initiative genau dieser Flickenteppich nicht länger bestehen würde. Laut ihnen soll in der ganzen Schweiz das gleiche Recht gelten.

Hier müssen wir von der Mehrheit aber darauf verweisen, dass die Initiative, auch wenn sie angenommen würde, keine einheitliche Gesetzesbestimmung zum Vermummungs- und Verhüllungsverbot nach sich ziehen würde. Das ist wichtig zu wissen, wenn man argumentiert, dass in der ganzen Schweiz das gleiche Recht gelten soll. Die Initiative schafft keine entsprechende Bundeskompetenz, sondern sie verpflichtet einzig die Kantone, je einzeln gesetzgeberisch tätig zu werden. Das heisst, jeder Kanton müsste dann selbst ein solches Vermummungs- und Verhüllungsverbot einführen. Diese Verbote wären höchstwahrscheinlich weiterhin nicht einheitlich, sondern von Kanton zu Kanton anders ausgestaltet.

Den angeblichen Sicherheitsgewinn, den die Initianten anführen, sieht die Mehrheit nicht. Terroristen werden sich nicht als so auffällige Personen verkleiden. Wir wissen es: Dort, wo im Bereich der Sicherheit ein Vermummungsverbot an Demonstrationen existiert, hat es auch nicht dazu geführt, dass die entsprechenden Personen sich abhalten liessen, ihre Gesetzesverstösse zu begehen.

Die Initiative beschneidet schliesslich zahlreiche Grundrechte unverhältnismässig: Gewissensfreiheit, Achtung des Privatlebens - im Ständerat war sogar die Rede von der Wirtschaftsfreiheit. Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass im Ausländerrecht beim Erwerb des Bürgerrechtes und im Sozialversicherungsrecht eine Vollverschleierung, wenn sie tatsächlich als Zeichen einer Integrationsverweigerung anzusehen ist, auch spürbare rechtliche Folgen haben kann.

Wir empfehlen Ihnen deshalb die Initiative zur Ablehnung. Eine liberale Gesellschaftsordnung ist stark durch die Überzeugungskraft ihrer Werte, nicht durch Verbote. Eine liberale Gesellschaft weiss, dass tatsächliche Emanzipation und Freiheit vom Staat nicht verordnet werden können, sondern nur durch das eigene freie und verantwortungsbewusste Handeln entstehen.

Die Kommissionsminderheit empfiehlt die Initiative zur Annahme. Sie argumentiert, das sei ein klares Zeichen gegen die Unterdrückung der Frau. Die Verhüllung widerspreche einem gesellschaftlichen Grundkonsens. Ein generelles Verbot könne diese Werthaltung, die Idee einer offenen Gesellschaft und auch die Sicherheit in diesem Land stärken.

Cottier Damien · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Comme toujours au moment de traiter une initiative populaire, la Commission des institutions politiques a répondu à trois questions: est-ce que l'initiative est valable? Est-ce qu'il faut lui opposer un contre-projet? Quelle recommandation de vote émettre?

A la première question, la commission conclut que l'initiative est valable. Elle partage l'analyse du Conseil fédéral et celle du Conseil des Etats sur le respect de l'unité de la matière en particulier. Il s'agit bien ici d'une seule et même thématique, l'interdiction générale de se dissimuler le visage en public quelles qu'en soient les raisons. La commission ne partage donc pas les préoccupations exprimées dans la pétition 15.2044 qu'elle a traitée dans ce cadre, selon l'article 26 alinéa 2 de la loi sur le Parlement. L'initiative respecte par ailleurs l'unité de la forme et, en l'état, elle ne contrevient pas au droit international impératif d'après l'analyse de votre commission.

La deuxième question, celle d'un contre-projet, a déjà été traitée par notre conseil puisque le Conseil fédéral a proposé un contre-projet indirect. Notre commission n'avait tout d'abord pas soutenu celui-ci et avait proposé au conseil de ne pas entrer en matière sur ce projet. Mais le conseil en a décidé autrement fin 2019. Ce projet de loi a dès lors fait l'objet de débats et d'une navette entre les deux chambres. Nous avons finalisé ce projet de loi lors de la session de printemps et il est désormais prêt pour le vote final.

Ce projet de loi traite de deux aspects de l'initiative. L'un, relativement restreint, est de clarifier dans le droit fédéral l'obligation de montrer son visage pour des besoins d'identification par des agents fédéraux ou des personnes assimilées - on pense ici par exemple à un contrôleur dans les transports publics. Cette obligation ne s'applique qu'aux situations relevant du droit fédéral, et, en cas de non-respect, ce sont malgré tout les autorités cantonales qui resteraient compétentes pour les poursuites. La Confédération n'empiète ainsi pas sur les compétences cantonales. Le projet de loi permet de combler une lacune du droit actuel selon le Conseil fédéral; et comme il s'agit d'un contre-projet indirect, il n'entrerait en vigueur que si l'initiative était refusée ou retirée.

L'autre volet de ce contre-projet a été introduit lors de nos débats. Il consiste à reprendre l'un des objectifs déclarés par les initiants, à savoir favoriser l'intégration des femmes et l'égalité hommes-femmes. Dans ce but, la Confédération pourra désormais soutenir des projets via la loi fédérale sur l'égalité entre femmes et hommes, la loi fédérale sur les étrangers et l'intégration et la loi fédérale sur la coopération au développement et l'aide humanitaire internationales. Ce sont des compléments qui ont été apportés par notre conseil et acceptés par le Conseil des Etats.

Comme indiqué, la Commission des institutions politiques de notre conseil ne voyait pas un grand intérêt matériel à ce contre-projet indirect dans sa version initiale. Elle avait, à ce stade, proposé la non-entrée en matière. Le Conseil national n'a pas suivi cette position et a traité de cet objet. Comme la commission ne s'est pas prononcée sur cette question après le traitement définitif de l'objet, je ne suis pas en mesure de vous indiquer quelle position elle aurait aujourd'hui, après la fin des travaux de notre conseil.

Enfin, la troisième question à laquelle nous devions répondre portait sur l'initiative elle-même, et sur sa substance. Par 14 voix contre 9 et 2 abstentions, la commission vous propose - comme le Conseil fédéral et comme le Conseil des Etats - de recommander au peuple et aux cantons le rejet de l'initiative populaire.

Pourquoi? La commission a suivi les arguments du Conseil fédéral, notamment sur les points suivants. Tout d'abord, de nombreux commissaires se sont exprimés pour souligner leur malaise devant une femme habillée d'une burqa ou d'un niqab - les deux vêtements religieux principalement visés par l'initiative. La plupart des membres de la commission y voient essentiellement un symbole d'oppression de la femme, ce que la commission condamne explicitement car cela ne correspond pas aux valeurs d'une société libérale qui promeut l'égalité de tous, et en particulier l'égalité des hommes et des femmes. Ce faisant, ce vêtement ne contribue donc pas à l'intégration, ni à l'égalité.

La majorité de la commission souligne toutefois le fait que l'initiative ne résoudra pas ce problème et qu'une société libérale ne doit pas bannir aussitôt ce qui la dérange. Elle doit plutôt intégrer, par la force de ses valeurs. Une société libérale est forte quand elle convainc et pas quand elle contraint.

Par ailleurs, l'interdiction d'obliger une personne à se dissimuler le visage, prévue par l'initiative, à son deuxième alinéa de l'article 10a, est déjà couverte par le code pénal en vigueur; obliger une personne à se dissimuler le visage est donc condamnable aujourd'hui déjà au titre de la contrainte. Sur ce point, l'initiative n'apporte donc pas de plus-value.

La crainte de la majorité des commissaires est que, loin de libérer les femmes, une telle décision ne les enferme encore davantage, les hommes qui les contraindraient à porter ce vêtement leur interdisant à l'avenir, tout simplement, de quitter le domicile.

La commission note aussi que la législation en vigueur permet d'intervenir si ces vêtements religieux limitent l'intégration, notamment au titre des dispositions sur le droit de séjour, sur la naturalisation et sur les assurances sociales.

Par ailleurs, seul un nombre limité de femmes porte de tels vêtements en Suisse, et certaines sont des Suissesses converties qui les portent volontairement. Dans ce cas, qu'on comprenne ou qu'on ne comprenne pas, qu'on approuve ou qu'on n'approuve pas ce choix, la commission estime qu'il n'y a pas lieu de l'interdire à autrui.

D'autres femmes qui portent la burqa ou le niqab sont des touristes de passage et, pour elles, la question de leur intégration en Suisse ne se pose évidemment pas.

La commission souligne par ailleurs que l'initiative prévoit un nombre limité et exhaustif d'exceptions. Parmi celles-ci ne figure pas l'exception touristique. De même, l'utilisation de personnes portant des costumes, par exemple des mascottes, à des fins commerciales, sera à l'avenir banni, ce qui porterait d'ailleurs atteinte à la liberté économique.

Plusieurs autres libertés fondamentales sont potentiellement affectées telles que la liberté religieuse, le droit au respect de la vie privée, la liberté de réunion ou d'expression, et l'on peut douter sérieusement de la proportionnalité de ces atteintes face aux chances d'atteindre les buts recherchés par l'initiative.

Pour les mêmes raisons, l'empiètement de l'initiative sur les compétences cantonales semble disproportionné. On relèvera que plusieurs cantons ont eu l'occasion de traiter d'une telle interdiction. Deux ont choisi d'y recourir, le Tessin et Saint-Gall, cela a été dit. Mais plusieurs cantons y ont renoncé par la décision de leur Grand Conseil ou, dans un cas, de la landsgemeinde.

Un autre argument des initiants est celui de la sécurité. Là, la commission rappelle que les interdictions de camouflage dans les manifestations publiques existent dans pratiquement tous les cantons et sont, dans la pratique, utilisées de manière variable, selon l'appréciation des autorités et selon la tactique d'engagement de la police. L'initiative n'ajoute ici aucun gain de sécurité, mais elle empiète sur une compétence cantonale existante.

Par ailleurs, une interdiction de se camoufler n'apportera aucun gain de sécurité face, par exemple, à un malfrat qui voudrait commettre un casse violent et qui ne renoncera pas à mettre une cagoule en raison de cette interdiction et de l'amende qui en est la conséquence.

Enfin, s'agissant des compétences cantonales, si l'initiative les limite, elle ne prévoit toutefois pas de réglementation uniforme pour autant. Il n'y a pas de nouvelle compétence fédérale et ce sera donc aux 26 cantons qu'il appartiendra d'apporter une législation d'exécution. L'argument selon lequel on aurait, avec cette initiative, une réglementation non pas cantonale mais uniformisée au plan national ne tient donc pas: nous n'aurons pas une législation commune des Bayards à Chiasso et de Genève à Romanshorn puisqu'il n'y a pas de compétence fédérale nouvelle et que ce sera donc, comme je l'ai dit, aux cantons d'adopter chacun une législation d'application.

Pour toutes ces raisons, la majorité de la commission vous recommande de rejeter cette initiative.

Une minorité de la commission estime quant à elle que les problèmes, en particulier ceux de la soumission de la femme par le port de vêtements religieux couvrant le visage, sont inacceptables; à tel point inacceptables et non conformes aux valeurs fondamentales de notre société que l'initiative, par l'interdiction générale qu'elle imposerait, pourrait contribuer à améliorer cette situation.

Des arguments ont également été avancés, qui prédisent une amélioration en matière de sécurité grâce à une interdiction générale et permanente de se dissimuler le visage et non pas seulement lors de manifestations publiques comme cela est en principe pratiqué dans différents cantons. La minorité Steinemann propose donc à notre assemblée de recommander d'approuver l'initiative.

Au nom de la commission, je vous invite à suivre la majorité. Une société libérale est une société qui convainc et non pas une société qui contraint. Avec le Conseil fédéral et avec le Conseil des Etats, la majorité de la commission vous propose de recommander au peuple et aux cantons de rejeter l'initiative.

Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

La présidente (Moret Isabelle, présidente): Dans ce débat général, nous allons également traiter la proposition de la minorité Steinemann d'accepter l'initiative. Je donne la parole à Mme Steinemann pour défendre sa proposition.

Steinemann Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Als die syrische Stadt Manbidsch im August 2016 von den demokratischen Kräften Syriens vom "Islamischen Staat" befreit wurde, rissen sich die Frauen den Schleier vom Gesicht und machten ein Freudenfeuer damit. Das war Freiheit - eine Freiheit, von der Millionen von Frauen in den islamischen, von Islamisten terrorisierten Ländern nur träumen können. Sie sind unter einem Leichentuch namens Burka oder Niqab begraben. Die mutigen Frauen von Manbidsch haben mit dem Verbrennen ihrer Zwangsverhüllung nicht nur ein Symbol zerstört, unter welchem sie die vorhergehenden Jahre zu leben gezwungen waren, sondern sie haben damit auch das Argument widerlegt, Frauen würden freiwillig eine Burka tragen.

Nicht nur etliche europäische Staaten um uns herum haben die hässlichen schwarzen Leichentücher kurzerhand verboten, manche muslimische Staaten haben sie explizit mit der Begründung verbannt, dem extremen Islam die Stirn zu bieten. Tatsächlich wurden überall dort, wo die Fundamentalisten die Macht ergriffen, die Frauen zur Unkenntlichkeit entstellt - in Afghanistan durch die Taliban, von Khomeini nach der iranischen Revolution oder in Saudi-Arabien oder im Jemen. Damit stellen sich Extremisten ganz bewusst gegen westliche Werte, und sie stellen sich gegen die Mehrheit der Muslime weltweit. Die Burka wird so zur Standarte des politischen Fanatismus und der Intoleranz. Das sollten wir in unserer weltoffenen Schweiz nicht tolerieren.

Niqab und Burka haben in einer Demokratie nichts zu suchen. Sie sind politische Instrumente, die sowohl eine gewollte Abgrenzung wenig gemässigter Muslime von den europäischen Gesellschaften wie auch die bei ihnen gelebte Minderwertigkeit der Frauen symbolisieren. Ganzkörperschleier mit Augengitter rauben den weiblichen Menschen jegliche Individualität und behindern sie aufs Schwerste in ihrer Bewegungsfreiheit. Sie sind zutiefst menschenverachtend, ein Schlag ins Gesicht jedes anständigen Menschen - auch für Männer, denen sie ja unterstellen, sie würden sich auf jede Frau, von der sie auch nur ein Haar oder ein Stück Haut erblicken, wie ein Tier stürzen. Sie führen die Errungenschaften aus der Aufklärung, aber auch das in den Frauenbewegungen Erreichte ad absurdum und verhöhnen alle Werte, die sich die westliche Zivilisation in den letzten Jahrhunderten erkämpft hat.

Völlig irritierend ist die Behauptung, wenn wir die Burka in der Schweiz verbieten würden, würden die Frauen zuhause eingesperrt. Das heisst es sogar in der Botschaft des Bundesrates, man glaubt es kaum! Offizielle Stellen bestätigen, dass in der Schweiz Frauen in Ehen leben müssen und nur bis zur Unkenntlichkeit entstellt das Haus verlassen dürfen, weil es der Patriarch so will.

Unsere Vorfahrinnen haben in der Schweiz die Gleichberechtigung mühsam erstritten, aber bei heiklen Minderheiten schauen Gleichstellungsbüros, Feministinnen und Multikulti-Bewegte betreten weg. Es dürfte sich dabei genau um jene strukturelle Frauenfeindlichkeit handeln, die sie gerne den Schweizer Männern für weitaus harmlosere Dinge unterstellen. Spöttisch und herablassend wird auf die Initianten geblickt: Ausgerechnet die politische Rechte sorge sich um die Frauenrechte, wird da gemäkelt.

"Frauenrechte sind den Initianten egal, das zeigt ihr politischer Werdegang", lese ich auf der Homepage der Sozialdemokraten. Nein, geschätzte Linke, Frauenrechte sind uns nicht egal - Frauenrechte sind mir nicht egal. Wir können die Welt nicht verbessern. Was in der islamischen Welt mit Frauen passiert, ist ausserhalb unseres Einflussbereichs. Nur, weil wir uns nicht um Gendersternchen, Unisextoiletten und Frauenquoten bei Spitzenposten kümmern, ist es uns nicht egal, wenn Frauen auf Staatsgebiet derart - entschuldigen Sie den Begriff - "gehalten" werden.

Das ist das Dilemma der Feministinnen, der Linken, der Multikulturalisten. Ohnehin erstaunt immer wieder, wie aufgeklärte westliche Frauen der Verhüllung anderer Frauen aus völlig anderen Kulturkreisen das Wort reden - und ausgerechnet das wollen Sie der Schweizer Bevölkerung als "Recht auf Selbstbestimmung der Frau" verkaufen! Wer seine Ehefrau nur in der Burka in die Migros schickt, der lehnt unsere Verfassung ab, der verspottet die Frauenrechte und spuckt auf all unsere wohlgemeinten Integrationsgrundsätze.

Die vorliegende Volksinitiative verlangt ein Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts - aus welchen Gründen auch immer - mit einem abschliessenden Ausnahmenkatalog. Sie wendet sich ausdrücklich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle, zerstörerische und vandalistische Motive zugrunde liegen. Zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung gilt das Vermummungsverbot auch für Personen, die Straftaten begehen wollen. Dieser Grundsatz ist in vielen Kantonen der Schweiz bereits zum Gesetz erhoben worden - höchste Zeit, dass er auch in der Bundesverfassung festgeschrieben wird!

Marchesi Piero · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In un paese altamente civilizzato come il nostro, dove in molti, moltissimi chiedono più diritti per le donne, questa iniziativa diventa uno degli strumenti più efficaci per avvicinarsi all'obiettivo. Infatti, il nuovo articolo 10a capoverso 2 della Costituzione cita: "Nessuno può obbligare una persona a dissimulare il viso a causa del suo sesso."

Nella pratica, nessuna donna può essere costretta, per motivi culturali e religiosi, ad indossare indumenti che ne impediscano il facile riconoscimento. Certo, il primo pensiero va all'islam che nella sua recente applicazione obbliga spesso la donna a coprirsi il viso per non contravvenire alle leggi coraniche ed a subirne le pesanti punizioni. Il velo è il principale mezzo di propaganda e di proselitismo utilizzato dagli islamisti e in particolare dagli appartenenti al movimento integralista dei Fratelli Musulmani; questo per islamizzare l'ambiente e lo spazio pubblico. Invero, mi risulta che il Corano non faccia parola di questo obbligo per la donna. Ma l'uomo dell'islam moderno, se così possiamo dire, ha deciso diversamente. L'iniziativa risponde anche all'esigenza di combattere la strisciante islamizzazione che oramai ha colpito tutti i paesi occidentali, compreso il nostro, dove niqab e burqa ne sono i simboli religiosi.

Ecco perché chi domenica 14 giugno era in piazza a manifestare per i diritti della donna - hanno partecipato tutti i movimenti e i partiti di sinistra - dovrebbe sostenere con altrettanta convinzione e determinazione questa iniziativa; certo, a meno che non si vogliano mettere davanti al bene della donna interessi politici, questo però allora sarebbe ipocrisia.

Chi combatte questo principio appellandosi alla libertà di religione sbaglia. Infatti, nel 2015 la Corte europea dei diritti dell'uomo respinse il ricorso di una musulmana contro una simile restrizione che era entrata in vigore nel 2011 in Francia. La sentenza sosteneva, a giusta ragione, che in un paese democratico un divieto del genere non solo è giustificato ma anche necessario, soprattutto se lo scopo è quello di salvaguardare il vivere assieme.

Questa iniziativa non è però solo da leggere in chiave anti-burqa ma anche quale strumento per evitare che hooligans sportivi e malintenzionati approfittino della possibilità di dissimulare il viso per compiere violenze ed atti criminali. È un concreto aiuto alle forze dell'ordine nel loro lavoro di prevenzione e repressione. Si tratta di un'iniziativa che, se venisse accolta, contribuirebbe oltre che a tutelare la donna e salvaguardare i suoi diritti anche a migliorare la sicurezza pubblica - come dunque esserne contrario?

Il 22 settembre del 2013 il 65,4 per cento dei ticinesi ha approvato l'iniziativa popolare che chiedeva di scrivere nella Costituzione cantonale il divieto di dissimulare il volto in luoghi pubblici. La legge è entrata in vigore il 1° luglio del 2016. Nei primi due anni di applicazione sono state aperte una quarantina di procedure di contravvenzione. La maggior parte di queste sono poi sfociate in semplici ammonimenti. Questa è la dimostrazione che anche in un cantone fortemente turistico come il canton Ticino, l'impatto dell'iniziativa sui cittadini stranieri in visita è oggi molto limitato. Si può dunque facilmente rispondere a chi vede in questa legge un pericolo per il settore turistico che l'esperienza ticinese dimostra l'esatto contrario. Perché i visitatori, è noto, si adattano facilmente ad usi e costumi - non facciamo così anche noi quando andiamo all'estero?

Anche dopo l'approvazione dell'iniziativa popolare "contro l'edificazione di minareti" gli oppositori pronosticavano un boicotto della Svizzera da parte dei turisti, segnatamente dei turisti dei paesi arabi. Si è invece verificato l'esatto contrario, si è registrato un aumento del 160 per cento dei visitatori, e ancora una volta le paure sono state sconfitte dai fatti.

Se anche voi, come il sottoscritto, avete a cuore la sicurezza del paese, la convivenza pacifica tra culture e soprattutto la difesa dei diritti della donna, allora non potete fare altro che sostenere l'iniziativa.

Addor Jean-Luc · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Cette initiative répond-elle à un problème réel ou relève-t-elle d'un simple fantasme? A moins d'être aveugles, nous savons tous que des femmes qui sortent dans l'espace public le visage entièrement couvert, généralement par un niqab, on en voit, même dans une petite ville comme Sion. Pas tous les jours, heureusement, mais on en voit. Et plutôt de plus en plus souvent que l'inverse. Et sans aller bien loin, en France par exemple, on voit très bien ce qui arrivera un jour chez nous si nous ne faisons rien pour empêcher que ce phénomène se développe. Notre devoir, pour nos enfants, c'est donc de prévenir avant qu'il ne soit trop tard, avant d'en être réduits à devoir guérir. L'initiative a donc un but prophylactique évident.

Le Conseil fédéral l'a reconnu, lui qui a d'emblée admis, dans son message, qu'"il y a des situations dans lesquelles le port de vêtements qui dissimulent le visage peut poser problème". D'où sa proposition d'un contre-projet indirect, que la majorité du Parlement, après y avoir apporté des modifications, a reprise. Bon, nous ne sommes pas dupes. Si ce contre-projet a été conçu, c'est aussi comme - il faut bien le dire - une opération d'enfumage qui vise à torpiller cette initiative qui séduit jusque dans les rangs de la gauche, où les plus lucides ont compris que ce combat que nous menons contre la discrimination, contre ce symbole intolérable de soumission de la femme, contre cette forme de maltraitance, d'aliénation même, contre l'intolérance et contre l'obscurantisme, bref les plus lucides, même à gauche, ont compris que ce combat, il doit, il ne peut qu'être le leur également, à peine de se mettre en contradiction avec leurs principes de toujours. Le problème est bien réel donc, et ses enjeux, qui sont des enjeux de société importants, nous touchent par-delà les clivages politiques.

Un enjeu, je l'ai déjà abordé, c'est la dignité de la femme. Trois jours après la commémoration du premier anniversaire de la grève des femmes, celles et ceux qui, parmi nous, prétendent s'engager pour la dignité ou l'égalité de la femme se retrouvent face à un défi majeur: celui de rester tout simplement cohérents avec les principes qui, dimanche dernier, ont été réaffirmés haut et fort.

Un défi qui nous est lancé, c'est de ne pas laisser nos principes constitutionnels, ceux d'une société libérale, rappelés par le rapporteur de langue française, être instrumentalisés par des gens qui, en réalité, ont pour but de les remplacer par un autre ordre juridique, étranger à nos traditions et dont nous ne voulons pas.

Un autre défi qui nous est lancé, c'est de défendre une civilisation dans laquelle le visage a toujours été un facteur d'identification et d'expression, de respect de l'autre aussi. Dans ce sens, je me rappelle que, dans un document intitulé "Etat de droit et fondamentalisme", publié pour servir de base de discussion sur le vivre-ensemble en Suisse, le PDC avait exprimé l'avis limpide selon lequel "le visage doit être visible dans l'espace public, tant pour des raisons sociétales que pour des raisons de politique de sécurité et d'intégration".

Engagés dans ce qu'il faut bien appeler une guerre des civilisations, nous sommes, il n'est pas exagéré de le dire, en état de légitime défense contre l'islamisation de l'Europe et de notre pays en particulier; nous le sommes contre le développement de ce qui n'est pas juste un effet vestimentaire, ni même principalement un signe religieux, mais bien un signe politique, celui de la progression de l'islam, religion politique, en terre infidèle. Plutôt que d'opter pour une loi alibi sur l'intégration en soutenant le contre-projet, osons combattre résolument le port de ce signe ostentatoire de communautarisme et de refus d'intégration. Et n'oublions pas ce que disait en 2016 une personnalité importante du Parti socialiste - il siège parmi nous: "Quand la société dit ce qu'elle ne tolère pas, elle renforce les femmes qui se battent dans le cercle intime pour leur liberté."

Défenseurs de la liberté et de la dignité de la femme de tous les partis, défenseurs d'une société libérale, unissons-nous donc! Refusons de marcher dans la combine du contre-projet indirect et osons dire oui à cette initiative, oui à l'interdiction de se dissimuler le visage!

Marra Ada · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Disons-le d'emblée: cette initiative est islamophobe. Non pas de par son contenu, qui est en soi féministe, mais parce qu'elle est populiste.

C'est quoi, le populisme? C'est amener sur le devant de la scène un problème qui n'existe pas, pour ensuite pouvoir parler d'autre chose. Nous le savons toutes et tous dans cette salle, la femme portant la burqa ou le niqab est plus qu'une "espèce rare" en Suisse. Ce n'est absolument pas le prototype de la femme musulmane en Suisse.

Pour celles et ceux qui s'y sont essayés, on constate, quand on aborde cette initiative, que la discussion glisse très rapidement sur la question du voile et sur celle de la présence ou de l'absence du féminisme dans l'islam, sur l'éventuelle volonté de la communauté musulmane de diviser la société suisse en deux, sur son but avoué ou non d'y imposer la charia, etc.

Mais ne nous y trompons pas. Cette initiative est aussi éminemment féministe car elle a pour objectif de libérer à juste titre la femme de cette entrave à la lumière, au soleil, au vent, au regard de l'autre. En raison de leurs convictions féministes ou tout simplement par humanité, des femmes et des hommes progressistes voteront de bonne foi oui à cette initiative.

Pourtant, comme féministe, je recommanderai de voter non à cette initiative. Parce que si je disais oui, je ne libèrerais personne dans mon pays. Les musulmanes suisses ne portent pas de burqa ou de niqab. Par contre, en votant non, je donnerai un signal clair aux initiants: je ne tomberai pas dans votre piège!

L'initiative est faite pour diviser et instaurer un climat de suspicion et de soupçon: les musulmans de Suisse peuvent-ils être assimilés à ce que je considère moi aussi comme des fascistes, à savoir ceux que l'on retrouve à Kaboul ou dans les rangs djihadistes? Je suis désolée, mais les musulmans de Suisse, même s'ils sont divers, ne sont pas cela.

Je recommanderai de voter non car je ne veux pas tomber dans votre piège du "choisis ton camp, camarade!", celui de la mini-jupe ou de la burqa. Débat absurde pour celles et ceux qui l'ont déjà eu.

Je voterai non, car je ne tomberai pas dans le piège consistant à traiter les progressistes d'islamophobes et les conservateurs de féministes. Ce Parlement a choisi d'apposer un contre-projet indirect à cette initiative et d'augmenter les ressources financières pour promouvoir l'égalité hommes-femmes, notamment dans les communautés étrangères.

Mais laissez-moi poser une question: où est en Suisse l'égalité salariale, l'accès des femmes aux postes à responsabilités, les mesures de conciliation entre vie professionnelle et privée, la valorisation des professions dites féminines? Toutes ces meures manquent, non pas à cause des communautés étrangères, mais bien par non-action et volonté politique des Suisses de ce Parlement. Je demande aux conservateurs, qui deviennent à bon compte féministes avec cette initiative populiste: pourquoi n'avez-vous jamais voté ces mesures, qui émanciperaient réellement toutes les femmes de ce pays?

Pour toutes ces raisons, je recommanderai de voter non à cette initiative. Parce que ma conscience féministe sait parfaitement qu'aucune femme de ce pays ne pâtira d'un non à cette initiative, et qu'aucune femme de ce pays, quelle qu'elle soit, n'aura plus de droits grâce à un oui. Je veux du féminisme, pas du populisme.

Le groupe socialiste recommandera de voter non à cette initiative, et il aura contribué à l'élaboration du contre-projet.

Amaudruz Céline · Mit-F · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Madame Marra, j'ai, à titre personnel, soutenu l'égalité salariale. Je défends aussi la cause des femmes, mais j'aimerais que vous m'expliquiez comment une femme en niqab peut prétendre à l'égalité salariale.

Marra Ada · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Madame Amaudruz, vous êtes comme l'initiative une exception à la règle. Il n'y a pas de femmes en niqab dans ce pays. Il n'y a pas d'UDC féministes, sauf quelques exceptions.

Marti Samira · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Ich spreche im Namen der sozialdemokratischen Fraktion. Wir werden die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" überzeugt ablehnen. Denn um was geht es den Initianten und Initiantinnen denn eigentlich? Von Nationalrat Glarner habe ich gehört, dass Burkaträgerinnen angeblich bereits zum Strassenbild gehören. Das stört ihn offenbar sehr. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, es gibt einen Kreisel bei uns im Baselbiet, nach der Autobahnausfahrt in Liestal, den ich auch nicht sonderlich mag, aber ich starte deswegen noch keine Volksinitiative.

Andere in diesem Parlament sagen, es gehe ihnen um den Schutz der Frau. Die SVP macht sich mit der vorliegenden Initiative also plötzlich zur grossen Emanzenkampftruppe. Für die Befreiung der Frau ist plötzlich kein Aufwand zu gross, kein Weg zu steinig, kein Berg zu hoch. Aber für wen denn eigentlich? Geht es hier um die fünfzehn Touristinnen, die alljährlich eine Burka tragend in die Schweiz kommen?

Ich frage mich, wo die Herren der SVP und deren Vorgängerorganisationen denn 1971 waren, als es darum ging, für die Befreiung der Schweizerinnen einzustehen und ihnen ihre fundamentalen politischen Rechte zu gewährleisten. Ich frage, wo sie 1981 waren, als die Gleichstellung von Frau und Mann in der Bundesverfassung verankert wurde. Ich frage mich, wo sie waren, als Christoph Blocher noch 1991 meinte, Frauen sollten eigentlich nicht abstimmen dürfen. Wo waren sie beim Opferhilfegesetz von 1993, als es darum ging, Opfer von Gewalttaten, insbesondere auch von sexueller Gewalt, rechtlich besserzustellen und ihnen Anspruch auf staatliche Hilfe zu verschaffen? Wo waren sie beim Gleichstellungsgesetz 1996, beim neuen Scheidungsgesetz 2000, bei der Fristenregelung 2002, beim Impulsprogramm Kinderbetreuung 2003, bei der Mutterschaftsversicherung 2004 oder beim Frauenstreik 2019?

Es sei mir also erlaubt, zumindest überrascht zu sein, wenn sich die SVP nun plötzlich zur Gleichstellungspartei machen möchte. Ihr wolltet es so, dass der Aufenthaltsstatus von Ausländerinnen an den ihrer Männer geknüpft ist und sie deshalb bei der Trennung Angst um ihre Aufenthaltsrechte in der Schweiz haben müssen. Ihr kürzt in den Kantonen das Geld für die Frauenhäuser und geht danach auf die Strasse, um Unterschriften für die Burka-Initiative zu sammeln. Das ist, gelinde gesagt, unglaubwürdig.

Vielleicht geht es Ihnen ja um religiösen Fanatismus. Vielleicht geht es um den Fanatismus, den das saudi-arabische Königshaus lebt. Die SP hat sich immer dagegen ausgesprochen, mit solchen Unrechtsstaaten zu geschäften oder sogar Schweizer Waffen dorthin zu schicken. Aber ihr seid es, die mit der ganzen Welt Geschäfte machen wollen, ganz egal, wenn solche Unrechtsstaaten systematische Menschenrechtsverletzungen begehen. Es ist Bundesrat Maurer, der dorthin reist, obwohl der Mord an Khashoggi noch ungeklärt ist oder dem Kronprinzen sogar vorgeworfen wird, ihn in Auftrag gegeben zu haben. Solange die Rechnung stimmt, ist das in Ordnung - aber bei diesen fünfzehn Frauen, diesen fünfzehn Touristinnen, ist Ihre rote Linie.

Es kann Ihnen also weder um Gleichstellung gehen noch um religiösen Fanatismus. Es bleibt als Motiv die Hetze gegen den Islam, gegen die Musliminnen und Muslime in der Schweiz. Sie spielen bewusst mit kulturrassistischen Ressentiments, indem Sie bewusst nicht unterscheiden zwischen Islam und fundamentalistischem Islamismus, zwischen einer Weltreligion mit jahrtausendealter Geschichte und einer politischen, hochgefährlichen Bewegung gegen die liberale Gesellschaftsordnung. Sie spielen mit dieser Ausgrenzung und implizieren, Frauenfeindlichkeit, Antisemitismus, politische Gewalt, toxische Männlichkeit seien die Probleme der anderen. Sie sind islamophob, nutzen die patriarchalische Struktur des Islamismus, um davon abzulenken, dass der gefährlichste Ort für die Frauen in der Schweiz ihr eigenes Zuhause ist.

Genau diese Debatte führt dazu, dass sich Musliminnen und Muslime in der Schweiz ein weiteres Mal in die Fundamentalisten-Ecke gedrängt fühlen. Mit der Annahme der Initiative gäbe es bereits einen zweiten Artikel in unserer Bundesverfassung, der sich direkt gegen sie wendet.

Es gibt genau zwei Akteure, die von dieser Debatte profitieren: Es sind die rechtskonservativen Schweizer Fundis und die rechtskonservativen islamistischen Fundis. Beide werden es sich nicht nehmen lassen, diese Empörung für sich zu nutzen. Die SP weigert sich, dafür den Nährboden zu vergrössern. Wir führen keine Symboldebatten auf Kosten einer religiösen Minderheit. Zuerst war es das Minarett, jetzt geht es um die Burka. Was kommt danach? Der Halbmond? Das Kopftuch? Die SP wird sich mit aller Kraft gegen die vorliegende Initiative aussprechen und sich weiterhin für eine Politik der Minderheiten, seien sie religiöser oder anderer Art, und für die Frauen in diesem Land, egal welcher Religionszugehörigkeit, einsetzen.

Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzte Kollegin Marti, Sie haben in Ihrem vor Abneigung gegenüber der SVP triefenden Vortrag auch erwähnt, dass Sie bezweifeln, im Limmattal solche Leute anzutreffen. Wann waren Sie zuletzt im Limmattal?

Marti Samira · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Ich habe dies nicht einmal bezweifelt. Ich habe nur gesagt, dass man deswegen keine Volksinitiative lanciert.

Binder-Keller Marianne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Man kann es drehen und wenden, wie man will, letztlich geht es aber bei diesem Verhüllungsverbot einfach darum, dass wir in diesem Land keine Kleider wollen, die die Unterdrückung der Frau nicht nur symbolisieren, sondern eine Frau physisch und psychisch klar beeinträchtigen. Die Mitte-Fraktion hat diese Initiative eingehend diskutiert und wird mit grosser Mehrheit empfehlen, ihr zuzustimmen.

Das einzige Argument ist jenes der Gleichstellung und der Menschenrechte. Wir müssen hier nicht über Religion und Religionsfreiheit reden. Das ist die Falle, in welche man dauernd hineinplumpst. Da kommen dann so unsinnige Forderungen wie die, man müsse religiöse Symbole generell verbieten. Man muss keine religiösen Symbole verbieten! Wieso denn das? Verstösst das Tragen eines Schmuckstückes wie z. B. eines Kreuzes gegen den Rechtsstaat? Ist das diskriminierend? Nein, das Tragen eines Schmuckstückes in Form eines Kreuzes ist ein Bekenntnis zu einer Religion. In diesem Land darf man sich zu einer Religion bekennen. Man nennt das Religionsfreiheit. Verstösst das Tragen eines Fatima-Händchens oder eines Mondes mit Sternen gegen den Rechtsstaat? Nein, das entspricht der Religionsfreiheit, auch das Tragen eines Schmuckstückes wie z. B. eines Davidsterns. Verstösst eine Kippa gegen den Rechtsstaat? Nein, auch diese Dinge zeigen die Zugehörigkeit zu einer Religion.

Verstösst ein Kleidungsstück wie die Burka gegen den Rechtsstaat? Ja, es ist ein Kleidungsstück, das dazu dient, Frauen zu unterdrücken, ein Kleidungsstück, das Sexualität zum Thema macht und Frauen zu Täterinnen gegen die gute Sitte. Wer den Schleier auszieht, riskiert beispielsweise im Terrorstaat Iran Gefängnis und Folter. Damit ist eigentlich alles gesagt. Der Rechtsstaat garantiert die Religionsfreiheit, schützt aber nicht die Unterdrückung unter dem diffusen Argument der Religion. Dies dann noch als Freiheit zu verkaufen, ist ein Hohn.

Auf die Einschätzung, es sei ein diskriminierendes Kleidungsstück, kommt selbst die Bundeshausfraktion der SP Schweiz in ihrem Papier aus dem Jahr 2014. Da steht wortwörtlich: "Die von vielen Musliminnen und Muslimen befürwortete Pflicht der Frau, ein Kopftuch zu tragen, ist aus Sicht der SP frauenfeindlich und entspricht nicht (mehr) unseren Wertvorstellungen. Die Pflicht zur muslimischen Verschleierung ist aufgrund der dahinter stehenden Ideologie auch nicht vergleichbar mit einem Kopftuch, das als Schmuck getragen wird [...]. Nein sagt die SP [...] zum Tragen eines 'islamischen' Kopftuchs - so wie zu jedem anderen auffälligen religiösen Symbol auch [...]." Dies einfach an die Adresse der SP. Lesen Sie es nach, und ziehen Sie daraus die Folgerungen!

Nur noch ganz kurz, wenn es um die gängigen Argumente geht, man wolle in der Schweiz keinen Kleiderzwang, es verstosse gegen die Selbstbestimmung: Man stelle sich vor, wie sich dieses Plädoyer für den Schleier in einem freien Land für Frauen in einem Land wie dem Iran anhört! Wer sich dort davon befreien will, riskiert Gefängnis und Folter. Auf Schleier und Burka zu bestehen, ist etwa das Gegenteil von dem, was man als Selbstbestimmung bezeichnen kann. Das ist falsch verstandener Liberalismus.

Die Burka sei ja kein Problem? Da stellt sich schon die Frage, für wen es kein Problem ist. Für uns sicher nicht, wir tragen ja keine. Aber kann es sein, dass es für die Trägerinnen eines ist? Für diese tragen wir Verantwortung in einem Rechtsstaat.

Die Initiative komme aus der falschen Ecke: Gerade die SVP, die in Gleichstellungsfragen nicht sehr offen sei, würde ausgerechnet eine solche Initiative starten. Das ist uns eigentlich egal. Diese Initiative ist, anders als die Minarett-Initiative, keine Symbolbekämpfungs-Initiative: Es geht um Menschenrechte. Wir wollen keine Parallelrechte - in der Schweizer Gesellschaft nicht, aber auch auf der ganzen Welt nicht. Zeigen wir Solidarität!

Eine Minderheit unserer Fraktion wird die Initiative zur Ablehnung empfehlen, weil sie findet, dieses Anliegen gehöre nicht in die Verfassung.

Streiff-Feller Marianne · Mit-F · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die Notwendigkeit, sich zu identifizieren und damit auch das Gesicht zu zeigen, besteht bereits heute. Ja, einige Kantone kennen auch ein Verhüllungsverbot. Wir sind prinzipiell für die Autonomie der Kantone, aber hier liegt auch ein Teil des Problems. Es ist für Touristen fast unmöglich, zu wissen, in welchen Kantonen was gilt, und unverständlich, dass in dem kleinen Land hier verschiedene Regelungen gelten. Gerne hätten wir die Problematik auf gesetzlicher Ebene gelöst, aber leider ist der indirekte Gegenvorschlag aus unserer Sicht viel zu wenig griffig. Ja, die Gegner der Initiative haben recht: Von einer burkatragenden Frau geht in den seltensten Fällen eine Bedrohung der Sicherheit aus. Es geht aber nicht um eine Frage der Sicherheit, sondern um eine Frage der Gleichberechtigung und der Kompatibilität mit den Werten und der Kultur der westlichen Gesellschaft.

In unserer Kultur sind Männer und Frauen gleichgestellt. In unserer Kultur begegnen sich Menschen im öffentlichen Raum mit unverhülltem Gesicht. Die Burka ist ein absolut frauenverachtendes Kleidungsstück. Das Tragen der Burka hat auch nichts mit Religion zu tun. Burka und Niqab wurden bereits 2010 vom obersten Islamgelehrten Ägyptens, Scheich Muhammad Tantawi, als "unislamisch" bezeichnet. Sie sind vielmehr ein Banner des politischen Islams und ein Zeichen der Unterdrückung.

Die Gegner der Initiative sagen, die Initiative verstosse gegen das Grundrecht. Wir sehen das anders. Es sind die Frauen, die die Burka tragen müssen, welche ihrer Grundrechte beraubt werden, zum Beispiel der Freiheit der Unabhängigkeit, der Freiheit, Zugang zur Gesellschaft zu haben, und der Freiheit, einer Arbeit nachgehen zu können. Wo diese Freiheiten den Frauen vorenthalten werden, herrscht pure Geschlechterdiskriminierung, und diese Diskriminierung aufgrund des Geschlechts widerspricht unseren verfassungsmässigen Zielen der Gleichstellung von Männern und Frauen. Sie steht auch im krassen Widerspruch zu den Forderungen von Frauen während des Streiks im vergangenen Juni.

Zusammenfassend: Wir wünschten, wir könnten diese Initiative ablehnen, wie wir das auch von Anfang an gesagt und begründet haben, und zwar in der Überzeugung, dass die eben angesprochenen wichtigen Anliegen aus Sicht der Frauen im Gesetz geregelt würden. Der Gegenvorschlag ist aber aus unserer Sicht zu wenig griffig, und so setzen wir als Priorität die Grundrechte der Frauen vor alle anderen Überlegungen und sagen in der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP mehrheitlich Ja zur Initiative.

Gysin Greta · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Grüne Fraktion

37, ripeto, 37 sono state le procedure avviate in Ticino nei primi due anni dall'entrata in vigore del divieto di dissimulare o nascondere il viso - meno di due casi al mese. Delle 20 contravvenzioni per dissimulazione del volto emesse dalla polizia di Lugano nel 2018, nessun caso di burqa - zero. Per contro tre persone sono state multate perché portavano un passamontagna. Un magro bilancio per una legge che si poneva come obiettivo quello di migliorare la condizione delle donne e la sicurezza nel cantone. La legge c'è, il fenomeno per contro continua ad essere assolutamente marginale. L'esperienza, insomma, conferma quello che già si saprebbe se si affrontasse la questione con meno ideologia e più buon senso: stiamo perdendo tempo anche qui, oggi, a discutere un non problema.

Stiamo discutendo di niente meno di una modifica costituzionale, della legge fondamentale cui sottostanno tutti gli altri atti normativi di ogni livello istituzionale. Accanto alle norme che reggono l'organizzazione dello Stato, che garantiscono i diritti fondamentali e quelli di partecipazione, si vuole introdurre anche un codice di abbigliamento.

Per quanto lo si possa reputare brutto esteticamente e problematico per il messaggio che veicola, vietare il burqa non è né nell'interesse pubblico, né proporzionato. Ma la nostra Costituzione ci impone proprio questo all'articolo 5: "L'attività dello Stato deve rispondere al pubblico interesse ed essere proporzionata allo scopo." Viviamo in uno Stato liberale. Non spetta all'autorità decidere come i cittadini debbano vestirsi, anche se si tratta di simboli religiosi. Vietare un simbolo senza che questo ponga minimamente un problema di ordine pubblico, non solo cozza contro i principi di uno Stato liberale, ma viola in maniera palese un diritto fondamentale, quello della libertà di credo e di coscienza, pure protetto dalla nostra Costituzione.

Sostenere - come è stato fatto anche oggi da questi pulpiti - che il divieto di dissimulare il viso sia nell'interesse delle donne è assolutamente ridicolo. Siamo seri: quante donne sarebbero toccate da questa iniziativa? Dieci, venti, forse cinquanta? Un numero in ogni caso irrisorio di fronte alle 4,2 milioni di donne che vivono in Svizzera e che ogni giorno sono confrontate con problemi seri come sessismo e disparità salariale. Chi vuole impegnarsi per la parità di genere lotta contro queste ingiustizie. Chi vuole impegnarsi per le donne lotta contro la violenza domestica. Ogni due settimane in Svizzera una donna è vittima di femminicidio. Questi sono i problemi da affrontare nell'interesse delle donne.

E se anche sotto un burqa, o un niqab, o un chador si nascondesse una donna costretta a portarlo, un divieto di certo non l'aiuterebbe a liberarsi dalla coazione. La proibizione avrebbe anzi l'effetto contrario: costrette a stare in casa, queste donne verrebbero ancor più marginalizzate, stigmatizzate e isolate. Serve più dialogo interculturale, integrazione nel mondo del lavoro e nella società in generale. Solo così queste donne oppresse possono conoscere i loro diritti e liberarsi dal giogo.

Il gruppo dei Verdi boccerà questa iniziativa illiberale, inutile e discriminatoria. Continueremo per contro ad essere in prima linea nella lotta alla disparità di genere: nei fatti però, non nei simboli. Per tutte le donne e non contro poche donne.

Kälin Irène · 2VP-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Ich persönlich finde eine Burka ein schreckliches Stück Stoff. So geht es mir, mit Verlaub, mit ganz vielen Stoffstücken kleiner und grosser Natur, auch mit solchen, die bei uns weit häufiger getragen werden und weit weniger augenfällig sind als eine Burka. Wir leben aber - und das ist unser grosses Glück! - in einem liberalen Rechtsstaat, in dem wir tragen können, was wir wollen. Weder ein Kleidergebot noch ein Kleiderverbot passt zu unserem Land, schon gar nicht in unsere Verfassung.

Lassen Sie mich ganz klar sein: Wem Gleichstellung und Frauenrechte ein echtes Anliegen sind, der engagiert sich nicht gegen die Burka, sondern für mehr Frauenhäuser, für Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern, gegen häusliche Gewalt; der engagiert sich für familienergänzende Tagesstrukturen, die sich alle in unserem Land leisten können, und für anständige Mindestlöhne usw. Denn selbst wenn tatsächlich hinter jeder Burka eine unterdrückte Frau stecken würde, so ändern wir nichts an ihrer Situation, wenn wir ihr die Burka verbieten. Wenn die Burka ein Hinweis auf die Unterdrückung ist, dann ändern wir nichts, wenn wir das Symbol der Unterdrückung aus dem öffentlichen Raum entfernen - wir verschlimmern eher etwas.

Das echt Absurde an dieser Debatte ist und bleibt, dass es in der Schweiz keine Burkaträgerinnen gibt. Die Initiative gibt vor, ein Problem zu lösen, obwohl es dieses gar nicht gibt. Gerne würde ich sagen, dass die Initiative mit Kanonen auf Spatzen schiesst. Aber selbst diese Metapher ist unverhältnismässig, denn die Initiative will Kanonen installieren, obwohl kaum je ein Spatz - geschweige denn ein einheimischer - gesichtet wurde, auf den man die Kanone richten könnte. Was sind wir für ein Staat, wenn wir vermeintliche Probleme einer allerkleinsten Minderheit zu lösen vorgeben, statt uns mit den Problemen zu beschäftigen, die echte Minderheiten oder gar Mehrheiten in unserem Land umtreiben?

Deshalb kann ich Ihnen versichern, dass es mit Blick auf die wenigen Burkaträgerinnen ziemlich egal ist, ob die Burka-Initiative angenommen wird oder nicht. Weniger Menschen kann man mit einer Verfassungsänderung gar nicht treffen. So etwas Unverhältnismässiges wie über 100 000 Unterschriften gegen ein paar oder vielleicht ein paar Dutzend Burkaträgerinnen hat wohl noch keine Volksinitiative geschafft. Es sind nicht die Burkaträgerinnen, die uns Sorgen machen, sondern es ist die Unverhältnismässigkeit der Initiative und deren Widerspruch zu unserem liberalen Rechtsstaat. Deshalb ist es völlig egal, wie unpassend, hässlich, komisch oder verrückt wir eine Burka finden. Ein freiheitlicher Staat muss es aushalten, dass jemand seine Religion so interpretiert, dass eine Frau aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch, eine Perücke, eine Haube und im Ausnahmefall auch mal eine Burka trägt. Denn Freiheit bedeutet, dass wir alle tragen dürfen, was uns gefällt, und wir nicht daran gemessen werden, was wir tragen, sondern wer wir sind.

Gerade in der aktuellen Situation, wo das Tragen von Masken geradezu empfohlen ist, werden die potenziellen Vollzugsprobleme dieser Initiative offensichtlich. Wo ist der verhüllungstechnische Unterschied zwischen einer Frau mit Niqab und einer Frau mit Kapuzenpullover und Maske? Das eine soll verboten werden, das andere ist eine empfohlene und gewünschte Hygienemassnahme zum Schutz unser aller Gesundheit. Diese Initiative ist absurd, unverhältnismässig und islamophob.

Ich fasse zusammen: Erstens ist das Tragen von Burkas und Niqabs in der Schweiz eine winzige Randerscheinung, die kaum kleiner und unbedeutender sein könnte. Es kann unmöglich unsere Aufgabe sein, unsere Verfassung mit Verboten für solche Randerscheinungen zu füllen. Zweitens gehören Kleidervorschriften einfach nicht in unsere Verfassung. Sie haben dort nichts zu suchen. Sie sind unvereinbar mit einem liberalen Staatsverständnis. Drittens möchte ich anfügen, dass die Burka-Initiative nach der Minarett-Initiative die zweite Initiative ist, die zum Ziel hat, eine Norm in der Verfassung zu verankern, die sich gegen die religiöse Praxis einer Minderheit richtet, diesmal gegen die Praxis einer ultrakleinen Minderheit einer religiösen Minderheit. Auch das lehnen wir ab.

Ich fordere Sie namens der grünen Fraktion auf, es uns gleichzutun und diese unnütze und unverhältnismässige Initiative in aller Klarheit zur Ablehnung zu empfehlen.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Diese Volksinitiative verlangt, dass überall in der Schweiz, aber kantonal geregelt - das ist ein erstes Problem eines allfälligen Vollzugs dieser Initiative -, im ganzen öffentlichen Raum niemand mehr sein Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen sind die Sicherheit, die Gesundheit, das Klima, das einheimische Brauchtum. Der Tourismus ist vergessen gegangen. Bei einer heutigen Formulierung dieser Initiative wäre das vielleicht anders.

Der indirekte Gegenentwurf verlangt, dass Personen ihr Gesicht zeigen müssen, wenn dies in den Bereichen Migration, Zoll, Sozialversicherungen, Personenbeförderung zu Identifizierungszwecken notwendig ist. Diese Praxis ist auf kommunaler Ebene schon längst eingebürgert. Niemand erhält einen Ausweis, wenn er oder sie verhüllt erscheint. Ergänzt worden ist der indirekte Gegenvorschlag in den Kommissionen durch drei Hinzufügungen dreier Gesetze: des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Gleichstellungsgesetzes und des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Zum Teil sind diese Ergänzungen aus unserer Sicht eher deklaratorischer Natur. Wir sind nicht begeistert vom Gegenvorschlag, aber wir akzeptieren ihn unter diesen Umständen, weil wir die Initiative klar ablehnen.

Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Volksinitiative einstimmig ab. Zwar sieht die Deputation das Tragen einer Burka oder eines Niqabs durchaus kritisch, weil ein solcher Schleier bei der beruflichen und gesellschaftlichen Integration Probleme aufwirft. Das Ausländer- und Integrationsgesetz und das Bürgerrechtsgesetz bieten heute aber bereits genug Handhabe, um die Nichtintegration zu sanktionieren. Das Beispiel von Frau Kollegin Steinemann als Minderheitssprecherin würde eben gerade zur Erkenntnis führen, dass eine solche Person nicht integriert ist und auch ihr Ehemann nicht, der seine Frau zum Tragen eines solchen Schleiers zwingt. Die Konsequenzen bezüglich des Aufenthaltsstatus, der Einbürgerung und der Vermittelbarkeit sind bekannt und wurden heute auch bereits erwähnt.

Zudem stellt ein nationales Burkaverbot einen Eingriff in die kantonale Hoheit dar, da die Kantone für Fragen der inneren Sicherheit und Ordnung zuständig sind. Wie wir wissen, gibt es zwei Kantone, die ein solches Burkaverbot kennen.

Sodann sind Kleidervorschriften aus liberaler Sicht grundsätzlich problematisch. Im Gegensatz zu Herrn Kollege Addor sind wir eben der Auffassung, dass Kleiderverbote Äusserung einer unliberalen, repressiven Mentalität sind und dass die liberale Mentalität Kleiderverbote ablehnt.

Der Sicherheitsaspekt wird auch seitens der Initianten heute nicht mehr erwähnt, zu Recht, weil die Verhüllung nicht sicherheitsrelevant ist: Terroristinnen, Terroristen kleiden sich heute und eigentlich schon immer so, wie man sich kleidet, um nicht aufzufallen.

Auch das Vermummungsverbot ist in den Kantonen, die ein solches kennen, weitgehend toter Buchstabe geblieben.

Die Begründung der Initianten, sie würden mit der Initiative auch der Unterdrückung der Frauen im islamischen Raum entgegenwirken, ist erstens nachgeschoben und zweitens eine suggestive Behauptung. Sicher gibt es Frauen, die sich unter Zwang so kleiden. Der Grossteil aber tut dies aus eigener religiöser Überzeugung, allenfalls vermischt mit bewusstem oder unbewusstem Konformitätsdruck, wie das auch bei uns bei gewissen Kleidungen in gewissen Kreisen bei gewissen Anlässen der Fall ist. Zudem ist es eine Tatsache, dass in gewissen islamischen Kreisen Frauen ohne Verschleierung schlicht und einfach nicht aus dem Haus dürften. Das ändern wir mit unserem Verbot nicht.

Letztlich spricht auch die Tatsache, dass die Ganzkörperverschleierung in der Schweiz nur ein marginales Phänomen darstellt, gegen die Initiative. Sie haben vorhin die Tessiner Vertreterin der Grünen gehört: Auch dort, wo dieses Verbot besteht, ist es vernachlässigbar geblieben.

Herr Addor will sogar zum Kampf der Kulturen aufrufen. Diese Kampfrhetorik ist angesichts der tatsächlichen Verhältnisse völlig disproportional. Das liberale Rezept gegenüber fremden Kulturen ist die Integration, nicht die Segregation, nicht die Bekämpfung dieser Kulturen.

Als Liberale verbieten wir keine Kleidungsstücke. Wir bekämpfen die Mentalität, die dahintersteckt, soweit sie frauenfeindlich ist; wir tolerieren sie aber, soweit diese Kleidungsstücke religiöse Symbole sind.

Mit diesen Begründungen bitten wir Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Matter Michel · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grünliberale Fraktion

Le groupe vert'libéral propose de recommander le rejet de l'initiative "Oui à l'interdiction de se dissimuler le visage", car cette initiative est disproportionnée et sans nuances. Elle ne va pas dans le sens d'une société libérale et ne laisse aucune marge de manoeuvre pour ce qui est des compétences cantonales et de leur autonomie. C'est un clair rejet.

Nous soutenons par contre le contre-projet indirect, car il est pragmatique et applicable. Il respecte le fédéralisme et l'autonomie des cantons et touche sa cible en établissant l'obligation de montrer son visage lorsqu'une autorité suisse, dans l'accomplissement de sa tâche, doit contrôler et établir l'identité d'une personne. Il est légitime d'inscrire dans la loi le fait que les personnes doivent être identifiables lorsqu'elles se présentent aux autorités qui agissent sur la base du droit fédéral. Personne ne doit refuser de montrer son visage si cela lui est demandé pour une identification. En cela, la loi doit être renforcée.

Un visage découvert va du front au menton. Nous avons connu, et ce n'est pas encore terminé, une drôle d'époque où chacune et chacun a dû, pour certains pendant des heures, des jours, tenir son visage dissimulé par un masque de protection. Conseillés, recommandés, rarement imposés, les masques, par millions, se sont naturellement intégrés dans nos vies, dans notre société. Il est alors apparu évident, dans un train, face à une administration ou lors d'un contrôle d'identité, de l'abaisser et de montrer son visage.

Il faut une loi pragmatique et, surtout, une loi qui laisse à chaque canton le soin de décider - en fonction de ses particularités, de ses sensibilités - de légiférer sur l'interdiction de dissimuler son visage. Certains cantons ont franchi le pas, et, après une votation populaire, ont décidé d'interdire tout visage caché, sauf en cas d'exception, comme celle évidente et récente du port du masque de protection sanitaire. Les cantons de Saint-Gall et du Tessin interdisent la burqa, qui reste en Suisse un phénomène - nombreux sont ceux qui l'ont dit - marginal. De nombreux cantons, où les hooligans qui assistent au matchs de football ou de hockey doivent être canalisés et identifiés, ont adopté des dispositions afin de lutter contre la dissimulation du visage lors de matchs ou de manifestations en tenant compte des spécificités cantonales. Plusieurs cantons, par contre, ont rejeté cette interdiction. L'autonomie des cantons et leur liberté doivent être respectées.

Il est important de punir tout comportement qui forcerait une personne à se cacher le visage contre son gré, car cela n'est pas tolérable dans notre société. Il faut privilégier le respect de chacune et de chacun et lutter contre toute forme de discrimination, contre toute emprise d'un groupe d'individus ou d'une personne sur une autre, et combattre cela pénalement.

L'initiative n'améliore en rien la liberté et la sécurité des femmes. Le risque d'isolement ou de complète marginalisation n'est pas la solution. C'est pourquoi il est essentiel que les dispositions en faveur de l'égalité entre les sexes soient inscrites dans le contre-projet. Cela a déjà été dit, il faut convaincre et non contraindre.

On l'a vu lors des débats de la semaine passée, ce Parlement veut aller vers plus d'égalité, de respect de chacune et chacun, vers plus de liberté de choix. Nul ne pourra imposer sa propre vision à d'autres. La question du voile soulève des questions importantes. Les contributions fédérales pour une meilleure intégration dans la société, en particulier pour les femmes, les jeunes et les enfants, va dans la bonne direction, celle d'une société libérale qui recherche l'intégration de toutes et de tous et l'écoute de celles et de ceux qui font des choix différents de ce que certains voudraient imposer comme une norme. Il est évident que cela concerne tous les aspects de la vie, et pas seulement de la vie active professionnelle. Par extension, l'amélioration de la situation des femmes doit faire partie intégrante des programmes d'aide humanitaire et de coopération au développement au niveau international.

Le groupe vert'libéral rejette l'initiative et soutient le contre-projet. Il vous recommande d'en faire autant afin d'améliorer le droit actuel, de respecter les compétences cantonales, de prôner une égalité entre les sexes et de favoriser l'intégration. De toutes et de tous!

Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Die Grünliberalen lehnen eine Initiative ab, die eine Kleidervorschrift in die Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufnehmen will. Warum sollte man das tun? Wer heute eine Frau zwingt, eine Burka oder einen Niqab zu tragen, macht sich entsprechend den Strafbestimmungen über die Nötigung strafbar. Eine Frau, die das freiwillig tut, beweist vielleicht für uns schlechten Geschmack - für mich auf jeden Fall -, aber sie nutzt ihre Freiheit, die wir in der Verfassung festschreiben, zu tun und zu lassen, was sie will, solange sie nicht gegen ein Gesetz verstösst oder jemand anderen damit stört.

Das ist wahrscheinlich auch der Punkt, worum es geht: Es geht darum, dass es stört. Aber nicht alles, was uns im öffentlichen Raum stört, nicht jede Handlung, nicht jedes Auftreten, nicht jede Äusserung, nicht jedes äussere Zeichen, das uns stört, dürfen wir auch verbieten. Denn unsere Verfassung sieht eben gerade diese Freiheit vor, tun und lassen zu können, was man will.

Was will die Initiative sonst noch? Sie will die Gesichtsverdeckung quasi verbieten. Wir wissen jetzt aber, seit Covid-19, dass die Gesichtsverdeckung halt eben etwas ist, woran wir uns wahrscheinlich im öffentlichen Raum gewöhnen müssen, falls wir dies mit dem Tragen von Schutzmasken aus hygienischen Gründen nicht schon getan haben.

Was kann es denn sonst noch sein, das die Initianten vorbringen? Die Islamisierung des Abendlandes könnte es sein. Es wurde vorhin sogar davon gesprochen, dass es quasi ein Krieg sei und dass unsere Kultur in Gefahr sei. In der Schweiz sind etwa 5 bis 6 Prozent der Bevölkerung islamischen Glaubens. Ein absoluter Bruchteil davon, nämlich etwa knapp 20 Prozent, lebt den Glauben tatsächlich auch aktiv, und noch einmal ein verschwindend kleiner Bruchteil davon sind radikale Islamisten, die in der Öffentlichkeit tatsächlich kaum auftauchen. Umso lauter wird natürlich über sie geschimpft, vielleicht auch zu Recht, denn ihre Ideen widerstreben uns. Ihre Ideen entsprechen nicht unserem freiheitlichen Gedankengut. Ihre Ideen entsprechen nicht unseren Demokratie- und unseren Gleichstellungsgedanken, wie wir sie in unserer Verfassung haben und in unserem Land, in unserer Kultur, ja in unserer Zivilisation eigentlich leben.

Wer die Initiative in dieser Form ablehnt, kämpft nicht für die Burka oder einen Niqab. Wer die Initiative ablehnt, kämpft für die Freiheit und auch die Stärke unserer Zivilisation. Wie schwach müsste unsere Kultur sein, wenn sie von einem verschwindend kleinen Teil von radikalen Islamisten tatsächlich in Gefahr gebracht werden könnte? Diese Schweiz hat schon viel, viel mehr überstanden und ertragen als diese wenigen Personen, um die es hier tatsächlich geht.

Wir haben uns auch angeschickt, die anderen Anliegen, die eingebracht worden sind - die Stärkung der Frauenrechte und der Emanzipierung auch in kulturellen Kreisen, in denen teilweise solche Niqabs und Burkas getragen werden -, aufzunehmen, und haben diese in einen indirekten Gegenvorschlag gegossen. Dieser Gegenvorschlag, mit allen Mängeln, die er hat, nimmt eigentlich genau diese Anliegen auf und stärkt dann letztlich eben auch die Frauen, die tatsächlich vielleicht unter Druck stehen - allerdings unter kulturellem Druck und nicht unter einem Druck, sich nicht wehren zu können.

Ich rufe die Initianten auf, die Initiative zurückzuziehen. Sie macht heute keinen Sinn mehr. Ansonsten: Empfehlen Sie diese Initiative zur Ablehnung, und unterstützen Sie den indirekten Gegenvorschlag.

Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wenn Sie sich den Initiativtext und die Argumente des Egerkinger Komitees zu Gemüte führen und nachher den Gegenvorschlag lesen, sehen Sie: Es ist einfach nur noch unfair, dass man versucht, die Initianten so ruhigzustellen. Was verlangen wir? Wir verlangen mit Artikel 10a Absatz 1, dass niemand sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllt, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden - das Verbot gilt nicht für Sakralstätten. Unter Absatz 2 verlangen wir, dass niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.

Noch nie in der Geschichte unserer Demokratie gab es einen derart untauglichen und unwürdigen Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative. Mit dem Gegenvorschlag werden nämlich die Initianten, aber auch die weit über 100 000 Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, welche die Initiative unterschrieben haben, geradezu verhöhnt. Natürlich, der Bundesrat hat Angst vor dem Volk, denn er weiss, dass diese Initiative gute Chancen hat, und Sie hier haben ebenfalls Angst. Was Sie hier versucht haben und uns und dem Volk schmackhaft machen wollen, erinnert an die Masseneinwanderungs-Initiative, die Sie nicht umgesetzt haben.

Was wollen denn die Initianten? Sie wollen den Anfängen des politischen Islams etwas entgegensetzen und wollen zugleich auch das Vermummungsverbot durchsetzen. Das Gesicht bei einer amtlichen Handlung zeigen zu müssen, wie es der Gegenvorschlag vorgibt, hat damit nichts zu tun. Wer sich vermummen will, will ja gerade nicht erkannt werden - alleine deshalb ist der Gegenvorschlag schon absurd. Dass die SP-Delegation dann in der Kommission versuchte, das Ganze in ein Konjunkturprogramm für die Sozialhilfe umzumünzen, ist nichts Neues und quasi branchenüblich. Dass Sie, die Bürgerlichen, hier aber mitgeholfen haben, diesen Gegenvorschlag durchzubringen, das wird auf Sie zurückfallen. Ich lade Sie herzlich ein, mit mir einmal ins Limmattal zu kommen. Nicht, weil es so schön ist, aber dort sind Burkaträgerinnen in einer relativ grossen Anzahl im Strassenbild sichtbar - in Dietikon, Schlieren, Spreitenbach, Wettingen und auch in Baden.

Bei den Minaretten haben wir genau die gleiche Debatte geführt: Auch dort haben Sie gesagt, es gebe ja praktisch keine Minarette. Ja, Gott sei Dank wurde diese Initiative angenommen! Denn nun werden wir von diesen Türmchen verschont. Es gilt hier genau dasselbe: Es gilt, den Anfängen zu wehren. Es ist wirklich so: Wenn man versucht, die Frau zu unterdrücken, ist das völlig unfair. Hier müssen wir Gegensteuer geben.

Natürlich kriegen wir mit der gleichen Initiative auch noch die Hooligan-Geschichte in den Griff und auch die Auswüchse, die wir jetzt gerade wieder erleben: die Auswüchse in der Reitschule, wohin sich vermummte Gestalten zurückziehen können, das Koch-Areal, die "antifaschistischen Abendspaziergänge", den 1. Mai und weitere "lustige" Anlässe der Sozialistischen Internationalen und ihrer Brüder und Schwestern im Geiste in unserem Lande. Neuerdings werden auch diese Anlässe - wie die berechtigten Anliegen gegen den Rassismus - noch unter dem Label "Black Lives Matter" von den linken "Antifas" und dem Schwarzen Block dazu verwendet, unsere Städte lahmzulegen.

Seien wir doch gewarnt! In diesen Tagen muss die Armee in Dijon für Ordnung sorgen, weil vermummte Banden von tschetschenischen und nordafrikanischen Muslimen einander bekämpfen, und dies - wie erwähnt - natürlich vermummt. Auch hier gilt es, so etwas einzudämmen. Mit dem nationalen Verbot können wir viel besser dagegen vorgehen. Dass die linke Seite nicht dafür ist, das verstehe ich sogar noch: Es würde eine Vielzahl ihrer noch verbleibenden Wähler unangenehm treffen.

Diese Initiative trifft zwei Fliegen auf einen Schlag, nämlich diese Burka und die Unterdrückung der Frau, die damit manifestiert ist, und die Eindämmung des politischen Islams sowie gleichzeitig die Vermummung, der wir auch Herr werden wollen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Initiative zuzustimmen.

Silberschmidt Andri · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Als Liberale verteidigen wir tagtäglich die individuelle Freiheit. Unser Selbstverständnis ist, nur dort Vorschriften zu erlassen, wo das Verhalten Einzelner negative Auswirkungen auf andere hat. Dort, wo sich das Verhalten Einzelner nicht negativ auf das Gemeinwohl auswirkt, soll der Staat aber zurückhaltend sein. Dieser Grundsatz soll auch für die Art und Weise, wie sich Personen kleiden, gelten: Jede und jeder soll anziehen dürfen, was sie oder er will.

Das ist das Grundverständnis von uns Liberalen und hat nicht viel mit Religion zu tun, sondern damit, dass wir einzelne Menschen nicht in ihrer Freiheit einschränken wollen, ausser sie schränken mit ihrem Handeln ihre Mitmenschen ein. In Bezug auf die Bekleidung ist es daher folgerichtig, dass erwartet wird, dass das Gesicht im Umgang mit den Behörden nicht verschleiert werden darf. Von einem ganzheitlichen Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts ist aber abzusehen.

Die Befürworter eines Verhüllungsverbotes erwähnen oft, man solle im Umgang mit Menschen, welche die entgegengebrachte Toleranz nicht selbst leben, nicht tolerant sein. Dieses Argument mag einleuchtend klingen, entpuppt sich aber als Bankrotterklärung an unsere liberalen Werte. Wir verteidigen unsere westlichen, liberalen Werte nicht mit neuen Verboten und Einschränkungen der individuellen Freiheit. Wenn wir glauben, dass einige wenige Verhüllungen zu einer intoleranten Schweiz führen, ist es höchste Zeit, unsere Werte selbstbewusster zu leben und sie intensiver zu verteidigen.

Wie bereits erwähnt, ist es aber auch uns ein Anliegen, dass im Umgang mit Behörden Mindestanforderungen gelten. So sieht der Gegenvorschlag der Staatspolitischen Kommission vor, dass im Umgang mit den Schweizer Behörden das Gesicht gezeigt werden muss. Um die Gleichstellung in der Schweiz voranzutreiben, sollen die kantonalen Integrationsprogramme insbesondere die Integration von Frauen im Fokus haben. Mit diesen beiden Bestimmungen tun wir das, wofür wir auf Bundesebene zuständig sind, nicht mehr und nicht weniger.

Weitergehende Massnahmen sind Sache der Kantone: Es gibt Kantone wie das Tessin, welche ein umfassendes Verhüllungsverbot erlassen haben, und Kantone wie Glarus, welche darauf verzichtet haben. Auch die Frage nach einem Verhüllungsverbot an Demonstrationen stellt sich auf Ebene der Kantone und nicht auf jener des Bundes. Deshalb ist es schon erstaunlich, dass die SVP, welche sonst immer den Föderalismus predigt, genau hier eine Ausnahme machen will. Ich glaube, das zeigt, dass ihr Anliegen damit nicht überzeugender wird.

Ich persönlich begrüsse eine restriktive Haltung im Sinne der öffentlichen Sicherheit, dass zum Beispiel an Demonstrationen Verhüllungen nicht erlaubt sind. Wer nun der Meinung ist, dass die kantonale Zuständigkeit nur zu einem Flickenteppich führt, muss wissen, dass die Initiative keine neue Bundeskompetenz schafft. Sie fordert Grundsätze in der Bundesverfassung, überlässt die Umsetzung dann aber wieder den Kantonen.

Die Erfahrungen, zum Beispiel im Tessin, haben gezeigt, dass sich nicht viel ändert. Wenn man mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Tessin spricht, hört man, dass sich vielleicht nur geändert hat, dass die Einkaufstouristen - jetzt im positiven Sinne gemeint - ausbleiben. Das effektive Problem wurde aber nicht gelöst.

Ich frage mich auch, Herr Kollege Glarner, warum Sie jetzt als Beispiel Frankreich nehmen. Frankreich hat ein Verbot, wie Sie es fordern, bereits umgesetzt. Wie Sie sehen, hat es nicht viel gebracht. Vielleicht ein Hinweis für das nächste Mal: Wenn Sie schon solche Vergleiche bringen, sollten Sie Systeme miteinander vergleichen, die eben vergleichbar sind. Frankreich hat bei der Integration aber ganz andere Herausforderungen zu bewältigen als die Schweiz.

Die Initiative sucht nach einem Problem, für das sie eine Lösung verspricht. Im Kern ist sie aber bevormundend und schafft mit Ausnahmeregelungen für gewisse Anlässe, für die das Verbot nicht gelten soll, einen neuen Flickenteppich. Damit verteidigt die Initiative nicht unsere liberalen Grundwerte, sondern höhlt sie aus und spaltet die Gesellschaft mehr, als - wie sie vorgibt - sie zu vereinen. Die Schweiz steht wahrlich vor anderen und grösseren Herausforderungen.

Amaudruz Céline · Mit-F · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le sujet qui nous occupe aujourd'hui concerne plusieurs notions que nous souhaitons hiérarchiser. Il convient en effet de déterminer lequel, entre le droit d'exercer sa religion et celui des femmes à disposer d'elles-mêmes doit l'emporter sur l'autre. Sans surprise, nous estimons que c'est bien le sort des femmes qui doit s'imposer et, dans le cas présent, conduire à l'interdiction de la burqa. Ce vaste tissu constitue, à n'en pas douter, le symbole le plus éclatant, non pas simplement de la soumission de la femme, mais surtout de sa négation dans l'espace public. L'être humain est réduit à l'état de voile noir, sans visage, sans droits, et surtout sans identité. Cela est pour nous insupportable.

Les opposants à notre texte voient au contraire dans la burqa l'expression d'une volonté de pratiquer une religion dans la stricte observance de ses préceptes. Il convient de garder à l'esprit que la supériorité de l'homme sur la femme constitue un pilier de l'islam. Dans de nombreuses régions, la femme est mise sous la tutelle d'un homme. Les mariages consécutifs à un viol afin d'exonérer l'auteur de toute peine ne font que peu de cas de la vie des victimes. La polygamie est autorisée pour autant que l'homme puisse traiter jusqu'à quatre femmes sur un pied d'égalité. On ne peut que constater que la notion de droits de la femme en islam est très relative, l'intéressée n'exerçant sa liberté que dans un cadre restreint, ce qui devrait choquer, à tout le moins, chacune d'entre nous.

Dans ces conditions, il est difficile de prétendre que le port de la burqa répond à la volonté de celle qui s'en revêt. Il y a certes des musulmanes qui prennent cette obligation comme une preuve de piété. Je ne le nie pas. Mais il serait audacieux d'affirmer qu'elles sont une majorité. Trop souvent, c'est à la suite de pressions du mari, de la famille, que la femme s'efface derrière le voile.

La lutte pour l'égalité des droits est un combat que la femme mène depuis fort longtemps, et nous sommes encore bien loin du compte, même en Suisse. Comment prétendre aux mêmes droits et devoirs que l'homme dès lors que l'on tolère que celui-ci s'impose sur celle-là? Il me semble que poser la question, c'est y répondre. Chacun doit être libre de ses choix, quel que soit son sexe. Bien évidemment, ces mots semblent être en contradiction avec notre texte, qui supprime le droit de porter la burqa, limitant ainsi la liberté de la femme, qui est notre priorité première.

La coutume et la culture devraient également être prises en compte, mais pas dans notre réflexion. Certes, coutume et culture jouent un rôle important. Mais, au fil du temps, c'est précisément l'avancée des droits qui a mis fin à des pratiques issues d'un autre âge. Le droit de vote des femmes, en Suisse, ne remonte pas à si longtemps, et pour beaucoup, à l'époque, le fait que la femme ne puisse pas voter était une coutume. Je ne la regrette pas. Le viol entre époux est puni d'office, mais seulement depuis 1er avril 2004. Les châtiments corporels et l'excision ont été interdits. Les coutumes barbares ne doivent pas être tolérées au nom de la coutume, mais elles doivent être interdites, puisque barbares.

Il en va de même avec la burqa. Le législateur est souvent appelé à trancher afin de déterminer quelle norme l'emporte sur les autres. C'est un choix politique et non religieux qui doit être opéré. En démocratie, c'est le choix du plus grand nombre qui s'impose. Dans le cas présent, il s'agit de trancher en faveur des femmes qui souhaitent se débarrasser d'un symbole venu des temps lointains, ou au contraire favoriser les partisanes de la burqa. En tolérant la burqa dans l'espace public, on admet que chez nous, il reste possible de nier la femme en tant que personne. Certes, je le répète, certaines le font par choix, mais leur attitude légitime l'homme qui souhaite transformer l'humain en morceau de tissu.

Bien évidemment, il serait possible de prévoir que seul le port de la burqa sous la contrainte puisse être puni. Mais comment une femme suffisamment soumise pour porter la burqa contre son gré pourrait-elle aller signaler la chose aux autorités? La situation est souvent très difficile pour les réfractaires, qui savent qu'elles auraient à affronter l'hostilité de leurs proches, de leurs coreligionnaires en cas de rébellion.

Je viens de parler du viol entre époux, puni d'office depuis le 1er avril 2004. Auparavant, il fallait qu'une plainte soit déposée pour déclencher une procédure pénale. Le législateur s'est précisément rendu compte que la nécessité de la plainte constituait le plus souvent un obstacle insurmontable pour la victime, qui ne souhaitait pas aggraver sa situation face à un conjoint violent.

Il en va de même aujourd'hui. Tolérer la burqa tant qu'aucune plainte n'a été déposée, c'est proposer ce qui ne marchait pas et a été corrigé ici même. Seule l'interdiction pure et simple de la burqa permettra aux femmes d'échapper à cette prison; beaucoup de femmes en souffrent silencieusement.

Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Wollen wir nach Bauvorschriften tatsächlich auch noch Kleidervorschriften in unsere Verfassung aufnehmen? Ich bin der Meinung: Nein, das braucht es nicht, diese Initiative ist abzulehnen. Sie ist unverhältnismässig, sie schürt Ressentiments, sie beschneidet Freiheitsrechte und - das Wichtigste - sie löst kein einziges Problem. Ein Gesichtsverhüllungsverbot betrifft hauptsächlich muslimische Frauen, die einen Ganzkörperschleier, also eine Burka oder einen Niqab, tragen. Wie viele Burkaträgerinnen haben Sie in der Schweiz denn eigentlich bereits gesehen? Ich kann sie an einer Hand abzählen. In der Schweiz gibt es vielleicht hundert Frauen, die eine Vollverschleierung tragen. Mit der Initiative schaffen die Initianten eine Problematik, die so in der Schweiz nicht besteht.

In einer Sache gehe ich aber mit den Initiantinnen und Initianten einig: Auch ich bin der Meinung, dass das Tragen eines Ganzkörperschleiers ein patriarchalisches Gesellschaftsmodell widerspiegelt, in dem sich die Frau ihrem Ehemann unterwerfen muss. Dieses Kleidungsstück, ein eigentliches Kleidungsgefängnis, schränkt die Möglichkeiten der Frauen, sich frei zu bewegen und soziale Kontakte zu pflegen, stark ein.

Trotzdem bin ich der dezidierten Meinung, dass ein Verhüllungsverbot auf Verfassungsstufe nicht zur Emanzipation derjenigen Frauen beiträgt, die einen Schleier tragen. Bei dieser Initiative handelt es sich um einen Versuch, mit Symbolen Politik zu betreiben und auf eine diskriminierende Rhetorik zu setzen. Frauen werden instrumentalisiert, um Stereotype über den Islam zu fördern, Islamismus-Ängste zu schüren und mit immer neuen Gesetzen die Grundrechte der ausländischen Bevölkerung zu untergraben. Das ist inakzeptabel und abzulehnen.

Wenn Sie wirklich etwas für die Gleichstellung der Frauen machen wollen, dann empfehlen Sie diese Initiative zur Ablehnung - so kommt nämlich der indirekte Gegenvorschlag zum Tragen. Fördern Sie damit die Integration dieser Frauen und dieser Bevölkerungskreise.

Schläpfer Therese · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzte Frau Suter, wussten Sie, dass es in der Schweiz schon Kleidervorschriften gibt, zum Beispiel in Unternehmen oder in Schulen? Nackt wandern darf man ja auch nicht.

Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich glaube, dass Kleidervorschriften auf Verfassungsstufe in der Form, in der Sie sie festschreiben wollen, das falsche Instrument sind, um Gleichstellung zu fördern.

Zuberbühler David · Mit-M · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" verlangt eine Ergänzung der Bundesverfassung mit einem neuen Artikel 10a. Die Initianten wollen verbieten, dass sich Personen in der Schweiz im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen. Diese Forderung betrifft einerseits gewaltbereite Hooligans, vermummte Demonstranten und andere Chaoten, die sich vermummen, um andere körperlich anzugreifen oder fremdes Eigentum zu zerstören; sie betrifft andererseits aber auch Musliminnen mit Ganzkörperschleier.

Somit halte ich gleich zu Beginn fest, dass es bei der Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" folglich nicht "nur" um eine religiös begründete Vollverschleierung geht. Die Initiative geht auch Vandalen an den Kragen, die aus Lust auf Zerstörung und Gewalt ihr Gesicht vermummen, damit sie unerkannt Menschen und auch die Polizei angreifen und gefährden und Schäden in Millionenhöhe anrichten können.

In einer offenen Gesellschaft gehört es zum guten Stil, sein Gesicht zu zeigen. Dies zu tun, zeigt die Bereitschaft, Teil dieser offenen und freiheitsliebenden Gesellschaft zu sein. In einer solchen Gesellschaft gehören vermummte Personen nicht auf öffentliche Strassen. Solche Personen sollen nur schon aufgrund ihrer Vermummung strafrechtlich erfasst werden können.

Ich halte wenig davon, dass man nun versucht, die Denkweise und Argumentation der Initianten plattzuwalzen, weil die Initiative aus einer Ecke kommt, welche an vorderster Front gegen die voranschreitende Islamisierung der Schweiz kämpft. Dabei will die Initiative lediglich das Verhüllen des Gesichts im öffentlichen Raum und zudem den Zwang zur Verhüllung aufgrund des Geschlechts verbieten.

Es gibt gute Gründe, die Vollverschleierung mit Burka oder Niqab in unserem Land zu verbieten - dies durchaus im Sinne von "Wehret den Anfängen" auf dem Weg zu einem rückwärtsgewandten, mittelalterlich anmutenden Menschenbild. Wer nämlich in der friedlichen und friedliebenden Schweiz aufgewachsen ist, wo Freiheit und Menschenwürde und der Gleichheitsgrundsatz von Mann und Frau zu den Grundwerten der Gesellschaft gehören, wird diese christlich-abendländischen Werte immer achten und schützen wollen.

Die Burka ist nicht ein Schein- oder Kleiderproblem, sondern zeugt von der strikten Auslegung islamistischer Denkweise, welche die Scharia über die reguläre Gesetzgebung stellt. Optisch überdeutlich werden damit die gängigen Grundregeln in der hochgelobten europäischen Wertegemeinschaft unmissverständlich abgelehnt.

Zahlenmässig ist das Problem in der Schweiz wahrlich noch klein - mit Betonung auf "noch". Bewegt man sich aber beispielsweise durch die Innenstadt von München oder durch Garmisch-Partenkirchen, so trifft man bereits etliche Paare mit vollverschleierter Frau an, wobei die Frau aufgrund eines völlig anderen Rollenverständnisses - nicht immer, aber sehr oft - einige Schritte hinter ihrem Mann hergeht.

Die Burka als Symbol der hierarchischen Ordnung bedeutet sichtbare Einschliessung durch Verhüllung, Minigefängnis, Unfreiheit und Unterwerfung der Frau aufgrund patriarchalischer Strukturen; keineswegs beruht ihr Tragen aber auf Freiwilligkeit. Mit der Burka wird sichtbar und provokativ zur Schau gestellt, dass für diese Frau die Regeln eines ultrakonservativen arabischen Eherechts gelten, welche unter anderem beinhalten, dass die Frau dem Mann untertan ist und sie sich seinen Befehlen zu unterwerfen hat. Die Vorherrschaft eines solcherart ausgelebten Eherechts impliziert nebenbei auch, dass man unverschleierte Frauen, allenfalls sogar Frauen ohne Kopftuch, als schamlose, minderwertige oder leichte Frauen deklassieren kann, die man somit auch beschimpfen, begrabschen oder anderweitig herabwürdigen darf. Die Silvesternacht 2015/16 in Köln lässt grüssen!

Auch hierzulande bekommen unsere jungen Mädchen und Frauen ein solches "Kulturverständnis" im Alltag zunehmend negativ zu spüren. Wir aber müssen die Freiheitsrechte, die unsere Vorfahren hart erkämpft haben, bewahren und dürfen sie konsequent nicht preisgeben - schon gar nicht aus einer scheinheiligen Toleranz gegenüber einer der intolerantesten Kulturen dieser Erde.

Genau deshalb bitte ich Sie, der Initiative zuzustimmen und den Gegenvorschlag abzulehnen.

Funiciello Tamara · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Die feministische Bewegung versucht ja seit Langem, klarzumachen, dass Feminismus ein Querschnittthema ist, dass also jedes Thema aus feministischer Sicht betrachtet werden muss: Löhne, Renten, das Strafrecht, die Friedenspolitik, die Klimapolitik. All das sind feministische Themen, denn Ziele des Feminismus sind Freiheit für alle sowie eine Gesellschaft, die sich an den Bedürfnissen der Leute statt an den Profiten der wenigen orientiert.

Bedauerlicherweise - oder eher: bezeichnenderweise - äussern sich viele Herren auf der ganz rechten Ratsseite in diesen Debatten nie mit feministischen Argumenten. Wenn es aber, wie hier bei der Burka-Initiative, in ihre fremdenfeindliche Agenda passt, spielen sie sich als feministische Vorkämpfer auf. Was für ein Hohn! Was für ein Hohn für die Frauen, die für weniger als einen Dollar pro Tag in Bangladesch arbeiten, denen Sie die Menschenrechte verweigert haben, meine Herren, als Sie die Konzernverantwortungs-Initiative abgelehnt haben; was für ein Hohn für die Frauen, denen Sie das Stimmrecht verweigert haben; was für ein Hohn für die Frauen, denen Sie den legalen Schwangerschaftsabbruch und die Mutterschaftsversicherung verweigert haben.

Ich spreche hier unter anderem in meiner Funktion als Copräsidentin der SP-Frauen Schweiz, der grössten sowie einer der ältesten feministischen Organisationen der Schweiz. Wir setzen uns seit über hundert Jahren gegen jede Form der Unterdrückung von Frauen, für Frauenrechte und Emanzipation ein - und der Weg ist noch lang. Frauen haben jedes Jahr über hundert Milliarden Franken weniger im Portemonnaie als Männer, obwohl sie gleich lange arbeiten. 800 000 Frauen in der Schweiz geben an, Sex gegen ihren Willen gehabt zu haben; nur 8 Prozent dieser Frauen melden solche Straftaten der Polizei.

Frauen leisten jedes Jahr unbezahlte Arbeit im Wert von 248 Milliarden Franken. Mütter geben an, häufig am Limit zu sein und knapp vor einem Burn-out zu stehen. Das sind die Probleme, die Frauen in der Schweiz haben. Burkas tauchen hingegen in keiner Statistik als ein für die Frauen in der Schweiz relevantes Problem auf.

Rechtlich sind zudem viele Formen der Unterdrückung von Frauen nicht strafbar, z. B. alltäglicher Sexismus oder Formen von Vergewaltigungen. Doch die Unterdrückungsform, welche die Burka-Initiative verbieten möchte, die statistisch gesehen kein Problem ist, ist bereits unter geltendem Recht strafbar. Wer eine Frau zwingt, irgendein Kleidungsstück zu tragen, macht sich wegen Nötigung strafbar. Die Initiative bringt also keinerlei Verbesserung für das Problem, im Gegenteil: Sie erschwert den allfälligen Betroffenen den Zugang zu Beratungsstellen und sperrt sie an dem Ort ein, an dem die allermeiste Gewalt und die allermeisten Verbrechen gegen Frauen begangen werden, nämlich in den eigenen vier Wänden. Ein Burkaverbot ist deshalb im besten Fall unnütz und im schlimmsten Fall kontraproduktiv.

Lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt anfügen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich schockiert darüber bin, mit welcher Nonchalance hier mehrheitlich Männer über Kleidervorschriften für Frauen in der Schweiz per Bundesverfassung reden, und das im Jahr 2020. Hören Sie endlich auf, über den Körper von Frauen entscheiden zu wollen. Hören Sie auf, uns sagen zu wollen, was wir anziehen sollen und was nicht, wie wir auszusehen haben und wie nicht. Und nein, es ist nicht das erste Mal, dass Sie das versuchen, meine Herren! Denken wir nur daran, als Sie - nicht wahr, Herr Egger - im Jahr 2014 in St. Gallen angekündigt haben, neben den Kopftüchern auch sogenannte aufreizende Kleidung verbieten zu wollen. Ihnen geht es um Kontrolle der Frauen und nicht um Freiheit. Ihnen geht es um Rassismus und nicht um Feminismus. Was eine Frau trägt oder nicht, entscheidet ausschliesslich, ohne sich rechtfertigen zu müssen, eine einzige Person, nämlich die Frau selbst. Was wir brauchen, ist die Garantie, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper jederzeit und überall gewährleistet ist. Was wir brauchen, ist Schutz vor Gewalt sowie genügend Ressourcen, um das endlich hinzukriegen. Was wir brauchen, ist mehr Lohn, mehr Zeit und mehr Respekt.

All diesen Punkten verweigern sich die Initiantinnen und Initianten. Es geht ihnen also in keiner Weise darum, feministische Anliegen zu stärken. Es geht ihnen darum, uns Frauen zu spalten, um die Freiheitsrechte von uns allen erneut anzugreifen und zu schwächen. Doch das lassen wir nicht zu. Wir lassen uns nicht spalten, sondern setzen uns konsequent gegen jede Unterdrückung von Frauen ein, und zwar mit den richtigen Mitteln.

Darum bitte ich Sie aus feministischer Sicht, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Frau Kollegin, Sie haben vorhin gesagt, dass die Gesetzeslage ja schon gegeben sei. Das heisst, wenn eine Frau gezwungen wird, eine Vollverschleierung zu tragen, dann wird sie genötigt, und sie kann Anzeige erstatten. Glauben Sie wirklich, wenn eine Frau - Sie sind ja Feministin, Sie verstehen die Frauen viel besser als ich - dazu gezwungen wird, dass sie dann noch Anzeige erstattet? Ich frage das auch, weil Sie ja zum Beispiel bei der häuslichen Gewalt gerade umgekehrt argumentieren. Dort sagen Sie nämlich immer, die Frauen getrauten sich nicht, Anzeige zu erstatten.

Funiciello Tamara · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich stimme Ihnen zu, Herr Portmann, das ist tatsächlich ein Problem, das wir in der Schweiz haben. Wir brauchen bessere Institutionen und mehr Ressourcen, damit genau solche Anzeigen möglich sind. Wir brauchen niederschwelligere Angebote, wir brauchen zum Beispiel eine Telefon-Hotline, eine Beratungsstelle, die täglich während 24 Stunden zur Verfügung steht, damit man solche Angaben machen kann. Aber das ist nicht ein Problem, das sich spezifisch auf Kleidungsvorschriften reduziert, sondern das ist ein Problem, das wir bei Formen der Unterdrückung, gerade gegen Frauen, grundsätzlich haben. Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Vorstösse, die in diese Richtung gehen und die ich deponieren werde, unterstützen. Herzlichen Dank!

Binder-Keller Marianne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Geschätzte Frau Kollegin Funiciello, danke für Ihre Worte, dass Sie den Feminismus bemühen und dann auch dazu aufrufen, dass sich Frauen nicht spalten lassen sollen. Können Sie sich vorstellen, dass man aus rein feministischer Sicht auch als Frau für diese Burka-Initiative oder für das Verhüllungsverbot sein kann?

Funiciello Tamara · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich kann mir das vorstellen, ja.

Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wir reden hier von einem Verhüllungsverbot. Wir reden davon, dass man, wenn man sich im öffentlichen Raum bewegt, sein Gesicht zeigen soll. Ich verstehe nicht, was daran missverständlich sein soll respektive was daran falsch sein soll. Abgesehen von Schutzmasken, die wir wegen Covid-19 tragen, hat die Verschleierung des Gesichts im öffentlichen Raum nichts verloren. Nichts! Egal, ob Chaoten, egal, ob angebliche Fussballfans, egal, ob Frauen, die dazu gezwungen werden, eine Burka zu tragen - in unserem Kulturkreis zeigt man sein Gesicht. Hier kann das Parlament heute ein klares Zeichen setzen.

Selbstverständlich geht es auch um die Burka, aber eben nicht nur, und das sollten wir in der ganzen Diskussion, die sich nun um Kleidervorschriften, Feminismus oder um was auch immer dreht, nicht vergessen. Es geht darum, ob wir unser Gesicht in der Öffentlichkeit zeigen oder nicht. Halten wir daran fest. Man kann sich selbstverständlich fragen, ob man diese Vorschriften wirklich in die Verfassung schreiben muss - etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte - oder ob es allenfalls andere Möglichkeiten gäbe.

Ja, es gäbe andere Möglichkeiten. Es gäbe vielleicht mindestens so gute Möglichkeiten wie das Festschreiben in der Verfassung. Aber nun - auch deshalb, weil man bis anhin keine politischen Mehrheiten gefunden hat - hat man eine Volksinitiative gestartet, und jetzt will man, dass das Volk klar sagt, ob es eine Verschleierung im öffentlichen Raum will oder nicht. Demzufolge sage ich auch Ja. Ich will nämlich nicht, dass sich Leute verschleiern, egal aus welchem Grund. Ganz besonders will ich nicht, dass Frauen diesbezüglich unterdrückt werden. Aber ich will auch alle anderen, die sich im öffentlichen Raum verschleiern, nicht. Denn das macht man in unserem Kulturkreis nicht.

Jetzt haben wir die Volksinitiative. Das Verbot käme dann halt auf Verfassungsstufe, und das ist aus meiner Sicht nicht zwingend notwendig, aber auch nicht falsch. Darum stimme ich dieser Volksinitiative zu. Wir setzen hier auch Zeichen, Zeichen gegen Unterdrückung und Zeichen für Freiheit, und zur Freiheit gehört auch, dass ich das Gesicht meines Gegenübers erkenne, egal, aus welchem Grund er es verschleiert.

Ich danke Ihnen, wenn Sie das Gleiche tun und diese Initiative zur Annahme empfehlen.

Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ja zum Verhüllungsverbot, Nein zum indirekten Gegenvorschlag! Das Verhüllungsverbot beinhaltet zwei Aspekte: Einerseits darf sich niemand verhüllen, um Straftaten zu verüben und zu randalieren, und andererseits will man mit der Initiative verhindern, dass sich Frauen muslimischen Glaubens verschleiern müssen.

Wir haben ein grosses Problem an Demonstrationen und Sportanlässen, wo Chaoten in Gruppen ihr Unwesen treiben und sich dabei vermummen, um nicht erkannt zu werden und um nicht zur Rechenschaft gezogen werden zu können. Die meisten Demonstrierenden und Chaoten an Matchs sind im normalen Leben ganz normale Bürger, die einem Beruf nachgehen, die in die Schule gehen und sich sonst nicht kriminell verhalten. Am Wochenende gehen sie dann vermummt, in grossen Gruppen, raus und lassen ihre Aggressionen und ihre Zerstörungswut an anderen aus; dies im Wissen, dass sie dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden und, da sie vermummt sind, auch nicht erkannt werden können. Ihre Arbeitgeber und Familien wissen daher nicht, dass sie in ihrer Freizeit alles kaputt schlagen und Flaschen und Steine gegen die Polizisten werfen. Wenn sie nicht vermummt wären und erkannt werden könnten, wäre ihnen ihr Verhalten voraussichtlich peinlich, und sie würden es künftig sein lassen.

Daher ist es für die Sicherheit in unserem Land ganz wichtig, diese Initiative anzunehmen.

Es gibt zwar Kantone, welche bereits ein solches Vermummungsverbot haben, es aber meist nicht um- oder durchsetzen. Da die Kriminalität nicht an den Kantonsgrenzen haltmacht, ist es wichtig, dass es ein nationales Verbot gibt, das dann auch konsequent angewendet wird. Denn alle Vermummten müssen dann zwingend angehalten und verzeigt werden. Wenn dieses Vermummungsverbot effektiv umgesetzt wird, wirkt es einerseits präventiv und andererseits auch abschreckend. Vandalenakte könnten verhindert werden.

Mit dem Verhüllungsverbot soll aber auch die Gleichberechtigung der Frauen in unserem Land durchgesetzt werden. Es kann nicht sein, dass sich Frauen ganz verschleiern müssen, dies unter dem Zwang der Männer und unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit. Eine Verschleierung hat nämlich nichts mit der Religion zu tun. Man missbraucht die Religion, um die Frauen zu unterdrücken. Oder wer von uns Frauen möchte gezwungen werden, ihr Gesicht ganz zu verschleiern? Wir leben in einem abendländischen Land. Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist unbestritten und meist auch vollzogen.

Der indirekte Gegenentwurf muss abgelehnt werden, denn er geht die Probleme nicht wirklich an und bringt keinen Mehrwert.

Ich bitte Sie, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Damit verbessern wir die Sicherheit in unserem Land und tragen Sorge zur Gleichstellung der Frauen.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Frau Geissbühler, Sie beklagen sich darüber, dass die kantonalen Vermummungsverbote nicht durchgesetzt werden. Sie unterstützen die Initiative, die aber kantonal umgesetzt werden soll. Haben Sie wirklich den Eindruck, dass sich mit dieser Initiative, die kantonal umgesetzt werden müsste, an dem aus Ihrer Sicht unbefriedigenden Zustand etwas ändern würde?

Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ja, ich hoffe sehr, weil diese Diskussion darüber, dass es eben wichtig ist, jetzt auch geführt wird. Bis jetzt wurde die Diskussion ja nicht geführt, oder es wurde eben nur am Thema vorbeigeredet. Ich bin überzeugt, dass wir, wenn national alle am gleichen Strick ziehen, für die Sicherheit etwas erreichen können.

Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion

Frau Geissbühler, merci für Ihre Ausführungen. Können Sie mir sagen, wie Sie das meinen? Sie haben gesagt, dass die Frauen eben mit dieser Religion unterdrückt werden und dass Sie das nicht tolerieren würden. Jetzt wissen wir aber alle, dass es meistens auch Schweizerinnen sind, die konvertiert sind. Was hat dann die Schweiz bei diesen Schweizerinnen nicht richtig gemacht, dass sie unterdrückt werden? Erklären Sie mir das bitte.

Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Gut, das sind Einzelfälle, und ich kenne jetzt keine Schweizerin, die vollverschleiert ist. Wenn sie das haben will, dann soll sie das so machen, aber dann wird sie eben auch zur Rechenschaft gezogen, wenn die Initiative angenommen wird. Ich kenne es von der Polizeiarbeit: Die meisten Männer, die häusliche Gewalt verüben, kommen eben aus muslimischen Staaten; sie sperren die Frauen zuhause ein und schlagen sie. Es sind die gleichen Männer; es ist eben nicht nur die Ganzkörperverschleierung, die Gesichtsverschleierung, die sie den Frauen eigentlich aufzwingen, sondern sie sind auch zuhause gleich brutal, sie schlagen die Frauen im gleichen Zug. Dort, finde ich, muss man sowieso hinschauen und durchgreifen, und das könnte man jetzt eben gerade auch bei der Verschleierung tun. Dann können wir diese Männer nämlich auch sonst zur Rechenschaft ziehen.

Walder Nicolas · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

Afin de nourrir son agenda électoraliste et en habile démagogue, l'UDC a porté une énième atteinte symbolique aux musulmanes et aux musulmans de notre pays. Et ce en s'attaquant, de manière à peine détournée, au port de la burqa ou du niqab, qui ne concerne en fait qu'une poignée de personnes dans notre pays.

Car cette initiative, sous couvert d'une prétendue interdiction de se dissimuler le visage, vise à déterrer un débat - ô combien émotionnel - sur le port du voile, et à stigmatiser une communauté en entretenant un amalgame bien ancré: celui du musulman mal intégré qui oblige sa femme à se voiler, s'opposant derechef à nos conceptions de la liberté et de l'égalité. Je ne commettrai pas ici l'erreur - très répandue dans cet hémicycle lorsqu'il s'agit de femmes - de parler à la place des personnes concernées. Je me cantonnerai aux faits, qui suffisent amplement à invalider votre initiative.

Premièrement, comme cela a été dit, le cadre législatif actuel suffit parfaitement à répondre aux cas de contraintes, notamment sur la base de l'article 181 du code pénal. Deuxièmement, la base légale autorisant les cantons à limiter les libertés individuelles en matière d'habillement pour des raisons de sécurité existe d'ores et déjà. Est-ce dès lors légitime d'empiéter sur les prérogatives cantonales pour traiter cet épiphénomène en contraignant à prendre des mesures là où nombre de cantons ont décidé, démocratiquement, de ne pas le faire? Troisièmement, le simple fait de s'attaquer aux libertés individuelles et de mobiliser l'appareil législatif - et même notre Constitution - pour contraindre les quelques femmes portant la burqa ou le niqab à y renoncer semble totalement disproportionné.

En tant que Genevois agnostique, la séparation de l'Eglise et de l'Etat me tient à coeur. C'est pour cela que je défends la laïcité de l'Etat et de ses institutions. C'est pour cela aussi que je défends les libertés religieuses dans l'espace public, et parmi elles la liberté d'arborer des signes considérés comme religieux.

En somme, cette initiative, qui vise prétendument à renforcer la cohésion, cherche au contraire à diviser la société en deux - nous et les autres -, en renforçant les amalgames, en instrumentalisant les femmes et leurs vêtements, en alimentant encore la stigmatisation à l'encontre des communautés plurielles. L'UDC met en péril ce vivre- ensemble, qu'elle se targue de défendre.

Il est donc essentiel de rejeter massivement cette initiative et d'affirmer, une fois de plus, que notre société démocratique, solidaire et libérale est une société plurielle, qui doit avoir d'autres moyens que de contraindre à une tenue vestimentaire unifiée pour convaincre du bien-fondé des libertés individuelles.

Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Von meinen verschiedenen Vorrednern ist gesagt worden, Kleidervorschriften seien aus liberaler Sicht oder aus Sicht des liberalen Rechtsstaats problematisch. Dem kann ich nur beipflichten. Aber ist es nicht noch problematischer, wenn in einem liberalen Rechtsstaat Zwang, Macht und Gewalt verhüllt und anonym ausgeübt werden? Diese Frage müssen wir uns stellen und fragen, ob wir das in unserem liberalen Rechtsstaat im Griff haben, dass Gewalt, Zwang und Macht eben nicht mehr anonym und verhüllt ausgeübt werden dürfen.

Wenn wir auf die Strasse schauen und sehen, was dort mit dem Links- und Rechtsextremismus passiert, wenn wir schauen, was teilweise auch bei Behörden passiert, dann stelle ich fest, dass wir das Phänomen, dass Zwang, Macht und Gewalt anonym und verhüllt ausgeübt werden, nicht im Griff haben. Es ist gesagt worden, es handle sich nur um etwa hundert Frauen und niemand dürfe bei Behörden verhüllt an einer Sitzung teilnehmen. In den letzten acht Jahren habe ich an Dutzenden von Sitzungen und Besprechungen teilgenommen, an denen Personen verhüllt anwesend waren. Die Behörden wagten es nicht, die Personen aufzufordern, die Verhüllung, den Schleier wegzunehmen - sie wagten es nicht, sie hatten Angst. Ich persönlich wusste nicht einmal, ob ein Mann oder eine Frau anwesend war, weil die Person gar nicht gesprochen hat. Das sind Realitäten. Ich musste mit Bedauern feststellen, dass in unserem liberalen Rechtsstaat die Behörden den Mut nicht hatten, die Person aufzufordern, die Gesichtsverhüllung zu entfernen; in den letzten acht Jahren hat diese Tendenz bei solchen Besprechungen zugenommen.

Da muss man sich fragen: Ja, wo will ich jetzt ansetzen? Es ist auch das Strafrecht genannt worden. Offenbar nützt das ja nichts, wenn niemand Anzeige erstattet, ob es jetzt im Privaten, bei Behörden oder auf der Strasse passiert, dass jemand vermummt und verhüllt Gewalt anwendet.

Die Initiative ist ein möglicher Versuch - sie kann auch so verstanden werden -, bei diesem Phänomen, das wir bis heute einfach nicht im Griff haben, auch in den Amtsstuben nicht im Griff haben, einen neuen Weg zu gehen. Es darf in unserem Staat nicht sein, dass Zwang, Macht und Gewalt verhüllt und anonym ausgeübt werden dürfen.

Deshalb bitte ich Sie, der Initiative Folge zu geben.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Das Initiativkomitee ist angetreten, um ein Problem zu lösen, das es eigentlich gar nicht gibt. Wie damals bei der Minarett-Initiative holt man die Menschen auf der emotionalen Ebene ab und wird wohl auf grosse Zustimmung stossen. Das muss die Politik ernst nehmen. Man darf die vorhandenen Ängste nicht ausblenden.

Es wird aber am liberalen Image gekratzt, wenn ein Land den Bürgerinnen und Bürgern vorschreiben will, wie sie sich zu kleiden haben. Auch werden die Grundrechte infrage gestellt. Wer dazu eine Verfassungsänderung fordert, muss auch aufzeigen können, wo und in welchem Umfang tatsächlich Handlungsbedarf besteht.

Von den Initianten wird suggeriert, dass von verhüllten Personen grosse Gefahr ausgeht. Woher kommt nur diese Vorstellung, diese Angst, dass verschleierte Personen die öffentliche Sicherheit oder den religiösen und gesellschaftlichen Frieden bedrohen oder gar gefährden?

Auch die Argumentation, islamische Frauenverhüllung in Form von Burka oder Niqab habe in unserer Gesellschaft nichts zu suchen, ist kritisch zu hinterfragen. So bekennen wir uns in der Bundesverfassung unter anderem zur Rechtsgleichheit und dulden keine Diskriminierung wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugung. Einzig die Vorstellung, dass sich, wie im arabischen Raum, vollverhüllte Frauen in unserer Gesellschaft bewegen, führt anscheinend zu diesem beklemmenden Gefühl.

So störend und fremd es wirken mag - es stellt sich die bange Frage, ob unser Land das Fremde nicht mehr erträgt. Sind wir heute bereits so weit, dass wir nicht mehr mit Selbstvertrauen, mit Überzeugung und eigener Kraft zu unseren Wurzeln stehen können? Ich erachte es als Schwäche, dass wir nun nach Verboten rufen, um die abendländische Kultur zu verteidigen. Wir haben es doch selber in der Hand, die westliche Kultur mit unserem Handeln und unserer Überzeugung vorzuleben. Doch dazu braucht es Toleranz. Dazu braucht es auch Mut, einmal über den eigenen Schatten zu springen.

Selbstverständlich erachte auch ich die patriarchalen, religiösen Zwänge gegenüber Frauen als verwerflich, selbstverständlich erachte ich es als zwingend, Staat und Kirche konsequent zu trennen. Es gehört zur westlichen, aufgeklärten Kultur, dass sich Menschen von Angesicht zu Angesicht begegnen und offen miteinander kommunizieren. Doch diese Kultur kann nicht mit Verhüllungsverboten aufgezwungen werden.

Nun wird damit argumentiert, dass man mit der Initiative in Artikel 10a Absatz 2 der Bundesverfassung auch noch die Gleichstellungsthematik aufgenommen haben soll: "Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen." Damit wird aber im Prinzip versucht, zusätzlich zur sicherheitspolitischen Dimension auch noch eine gesellschaftspolitische Dimension anzuhängen: auf der einen Seite das Ziel der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, auf der anderen Seite der Aspekt der Verhinderung der Unterdrückung von Frauen, denen das Tragen einer Gesichtsverhüllung aufgezwungen wird.

Doch auch der bereits behandelte indirekte Gegenvorschlag vermischt verschiedene Themenfelder miteinander. So will man mit einem neuen, völlig unnötigen Gesetz und mit Änderungen anderer Erlasse der Volksinitiative den Wind aus den Segeln nehmen, wohl einzig und allein in der Hoffnung, damit die Volksinitiative abzuschiessen. So sollen Personen bestraft werden, die wiederholt Aufforderungen durch Schweizer Behörden, das Gesicht zu enthüllen, keine Folge leisten. Als Beispiel werden Polizeieinsätze, Billettkontrollen im öffentlichen Verkehr oder das Vorsprechen bei Behörden genannt. Mit Verlaub - obwohl es mein Vorredner vorhin bestätigt hat - kann ich mir schlicht und einfach keine Situation vorstellen, in der eine vollverhüllte Person bei einer Behörde vorsprechen kann, einen Ausweis beantragen kann und ohne Identifikation auch noch bedient wird - völlig absurd. Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren ist der Auffassung, dass der geltende gesetzliche Rahmen durchaus genügt und die Kantone diese Frage selber beantworten können.

Die entscheidende Frage, die sich stellt, ist also, ob in Bezug auf die Gesichtsverhüllung ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht oder nicht oder ob es eine Änderung in der Verfassung braucht - ja oder nein. Mit anderen Worten leisten wir uns einmal mehr simple Symbolpolitik.

Die Volksinitiative empfehle ich zur Ablehnung, weil sie schlichtweg eine Worthülse ist und Kleidervorschriften nicht in unsere Verfassung gehören.

Burgherr Thomas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" ist ein Gebot der Stunde. Dieses nationale Verbot der Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum schafft auch Rechtssicherheit. Es verstösst auch nicht, wie manche behaupten, gegen die föderalistische Kultur unseres Landes. Mit diesem Argument hätten wir beispielsweise keine direkte Demokratie auf nationaler Ebene. Diese wurde in unterschiedlicher Ausprägung auf kantonaler Ebene eingeführt und erst später in der heutigen Form national übernommen. Aber dann galten auf Bundesebene für alle die gleichen Mitbestimmungsrechte.

Diesen Mechanismus haben wir auch bei unserer Thematik. Bereits sechzehn Kantone kennen Formen des Vermummungsverbots. Es gibt unterschiedliche Gesetze. Diese Regelungen gelten jedoch bezüglich Zeit, Ort und Anlass nur beschränkt. Sie beziehen sich nur auf Veranstaltungen, die bewilligungspflichtig sind und ein erhöhtes Sicherheitsrisiko aufweisen. Sehr problematisch ist zudem, dass diese Verbote nicht überall konsequent angewandt werden. Die Stadt Bern mit der Reithalle und Zürich mit seiner Hausbesetzerszene sind hier leider Vorreiter.

Deshalb ist ein schweizweites Vermummungsverbot der richtige Weg. Die Polizei wird damit in allen Kantonen legitimiert und verpflichtet, gegen Straftäter, die sich verhüllen, vorzugehen. Das schafft die vorhin genannte Rechtssicherheit. Dazu kommen noch die Erfahrungen im Kanton Tessin. Ein Verhüllungsverbot kennt das Tessin seit dem 1. Juli 2016. Die Anwendung funktioniert in der Praxis. Spannend ist auch der Umstand, dass das Verbot beispielsweise auch von den arabischen Touristen grossmehrheitlich akzeptiert wird. Das Gesetz kann angewandt werden. Dasselbe zeigt sich etwa auch in Österreich. Der Tourismus wurde nicht betroffen. Die Ängste, dass Leute aus muslimischen Ländern nicht mehr einreisen würden, waren unbegründet.

Übrigens wurde dieses Argument schon bei der Minarett-Initiative vorgebracht, aber nichts dergleichen ist passiert. Wenn wir klar sagen, was bei uns gilt, zu welchen Werten wir stehen, wird das auch respektiert. Immerhin geht es hier um Werte, zu denen wohl wir alle von links bis rechts stehen, etwa um Transparenz und Gleichstellung.

Die Initiative hat somit auch eine starke indirekte Wirkung. In Österreich haben beispielsweise in der ersten Sommersaison nach Einführung des Verbots an einem Tourismusort 200 Burkaträgerinnen nach einer Information durch die Polizei ihren Schleier abgenommen und das Verbot akzeptiert. Aber im Gegensatz zu Österreich geht es bei unserer Initiative nicht nur um religiöse Verschleierungen, sondern eben generell um das Vermummungsverbot.

Das Gesicht zu zeigen, ist ein wesentlicher Teil unserer Kultur. Hinzustehen und mit offenem Visier zu signalisieren, dass man am Austausch und am friedlichen Miteinander interessiert ist, empfinde ich als wichtige Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Wenn das nicht mehr gegeben ist, haben wir definitiv ein Problem. Deshalb liegt mir persönlich auch viel an diesem Verhüllungsverbot. Damit werden wir eine gesamtschweizerische Lösung haben, die die Erfahrungen der Kantone berücksichtigt und die teilweise sehr unterschiedlichen Anwendungen der bestehenden Verbote im Sinne der Rechtssicherheit angleicht.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Herr Kollege Burgherr, auch Sie beklagen sich darüber, dass die kantonalen Vermummungsverbote nicht durchgesetzt würden; gleichzeitig unterstützen Sie aber die Initiative, die ebenfalls kantonal umgesetzt werden müsste. Wieso haben Sie mehr Vertrauen in diese Initiative als in die bisherige kantonale Praxis?

Burgherr Thomas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir brauchen in diesem Bereich Rechtssicherheit, und da müssen in allen Kantonen die gleichen Rechte gelten.

Romano Marco · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Personalmente sostengo, con la maggioranza del gruppo del centro, questa iniziativa popolare e sono favorevole all'introduzione di un divieto nazionale di dissimulare il viso.

Gli argomenti politici a favore dell'iniziativa superano di gran lunga i limiti giuridici del testo proposto. Siamo una società aperta e liberale, rispettosa delle diversità e delle libere interazioni sociali. Le regole fondamentali su cui poggiano le nostre culture e il nostro vivere comune nella pluralità elvetica si fondano sulla libertà, la responsabilità, il rispetto e l'autodeterminazione di tutte le componenti del tessuto sociale. In Svizzera non si maschera il proprio viso né nei confronti delle autorità né tantomeno nelle relazioni quotidiane. Non lo si fa né autonomamente - penso ad esempio durante manifestazioni -, salvo eccezioni giustificate dalla legge e da tradizioni, né tantomeno si può accettare che qualcuno sia costretto a coprirsi il viso in pubblico, penso al burqa e al niqab.

Il contatto visivo è essenziale nelle interazioni sociali. Ogni forzatura a riguardo è intollerabile, soprattutto quando imposta da valori culturali e religiosi che subordinano un genere all'altro. In Svizzera non si portano né il burqa né il niqab, assolutamente intollerabili quando obbligati e non graditi anche quando scelti liberamente. L'argomento della conversione all'islam di cittadine svizzere è assolutamente inconsistente, non essendo il porto di questi capi una condizione essenziale.

Se analizziamo l'iniziativa da un punto di vista della politica di sicurezza - il mascheramento in occasione di manifestazioni pubbliche che spesso degenerano in violenza gratuita - emerge una pecca, perché non rispetta il federalismo in questa materia. Le competenze in materia di polizia e ordine pubblico sono cantonali. Per questo motivo l'applicazione dell'iniziativa, soprattutto nei confronti di manifestanti ma anche nei confronti di turisti provenienti da paesi di religione islamica e anche nei confronti di chi si comporta in modo errato, fuorviante e violento negli spazi pubblici, andrà lasciata ai cantoni e ai comuni, garantendo flessibilità e proporzionalità.

Quanto in vigore in Ticino da quasi cinque anni - dopo l'approvazione di un'iniziativa popolare che ha sancito il divieto di dissimulare il viso a livello costituzionale nel 2013 - mostra come si possa realizzare il disposto in maniera pragmatica, senza creare problemi al settore turistico e soprattutto all'ordine pubblico e sociale.

Fondamentale, a mio giudizio, resta comunque la valenza sociale e culturale di questa iniziativa popolare. Purtroppo, gli autori dell'iniziativa medesimi sottovalutano eccessivamente questi argomenti, che a mio giudizio sono quelli che devono portare le cittadine e i cittadini del nostro paese ad approvare il testo proposto. La libertà individuale, il rispetto e la parità tra i sessi passano anche dalle disposizioni generali: dissimulare il viso o costringere un genere a farlo contravviene all'ordine sociale vigente elvetico, tanto oggi quanto negli anni futuri. Si tratta di una discriminazione verso una componente essenziale della società, a cui - con l'obbligo di portare un capo in pubblico - non sono dati i medesimi diritti. La protezione delle donne e il rispetto tra i generi passano anche da questi aspetti culturali.

Il porto di burqa o niqab è - cito il messaggio del Consiglio federale - "l'espressione di correnti fondamentaliste dell'islam e di un rifiuto di integrarsi e non corrisponde ai valori di apertura e di scambio difesi dalla nostra democrazia". Non si tratta, è vero, di un fenomeno diffuso nel nostro paese, ma questo non significa che non debba essere chiaramente statuito nella nostra Costituzione un divieto di vivere portando questi simboli di sottomissione, rispettivamente, peggio ancora, essere obbligate a viverci, o meglio conviverci. Sono costrizioni sociali che non sono e non devono divenire parte della nostra società. La Costituzione è il luogo corretto per esprimere questo principio.

Gysin Greta · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Grüne Fraktion

Caro collega Romano, lei ha detto che nessuno può essere obbligato a portare un burqa per dissimulare il viso e che per questo è necessaria questa iniziativa. È cosciente che un tale comportamento già oggi è vietato secondo l'articolo 181 del Codice penale che vieta la coazione?

Romano Marco · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Assolutamente sì!

Schläpfer Therese · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir diskutieren hier über ein Thema, welches wir nur schlecht oder gar nicht nachvollziehen können, weil bei uns die Frauen den Männern gleichgestellt sind und nicht die Haare, geschweige denn das Gesicht verhüllen müssen. In unserem Land ist es selbstverständlich, dass wir in der Gesellschaft unser Gesicht zeigen und man daraus die Mimik und das Befinden des Gegenübers lesen kann. Ja, es ist bei uns anständig, dass wir sogar den Hut abnehmen, wenn wir mit jemandem am Tisch sitzen oder wenn wir uns in einem geschlossenen Raum befinden. Das ist eine Tradition und hat seinen Ursprung im Zeigen, dass wir in guter Absicht kommen und beim Gegenüber keine Waffen vermuten.

Mit der Verhüllung wird den Frauen ihre Persönlichkeit gestohlen. Die Aussage, dass das Tragen einer Burka als individuelle Freiheit angesehen werden könne, verstehe ich schlicht und einfach nicht. Das ist eine reine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Das hat auch nichts mit Kleidervorschriften zu tun, sondern ist eine Herabwürdigung und Unterdrückung der Frauen. Sie werden von den Männern und der Religion erpresst, sich so zu unterwerfen. Wer meint, dass die Frauen dies freiwillig tun und sie eine Wahl hätten, sich zur Wehr zu setzen, ist schlicht und einfach naiv oder verschliesst die Augen vor den Tatsachen.

Die Frauen in unserem Land haben am Frauenstreiktag gezeigt, dass sie sich gegen jegliche Unterdrückung ihres Geschlechts wehren. Sie fordern die totale Gleichberechtigung, welche in unserem Land weitestgehend vorhanden ist. Am Donnerstag werden wir eine ganze Reihe von Gleichstellungsthemen behandeln, bei welchen unsere Frauenorganisationen Angst haben, dass sie sich während der Corona-Zeit negativ hätten entwickeln können. Die Gegner der Initiative müssen sich ernsthaft fragen, wie man für alle Forderungen unserer Frauen einstehen und gleichzeitig die Verschleierung einer Gruppe befürworten kann, welche sonst schon viele Unerträglichkeiten auf sich nehmen muss, sich nur am Rande der Gesellschaft bewegen darf und nicht einmal ohne männliche Begleitung an die Öffentlichkeit gehen kann.

Die Gegner der Initiative nehmen die vermummten Randalierer und Kriminellen in Schutz und tragen dazu bei, dass sie weiterhin ihr Unwesen unerkannt treiben und nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Ein Land, das sich bei Schweizer Konzernen und KMU mit der Konzernverantwortungs-Initiative auf der ganzen Welt als Polizist darstellen will, indem es die gleichen Rechte und Pflichten - unter anderem auch die Gleichstellung von Mann und Frau weltweit - einfordert, kann eine solche Diskriminierung der Frau hier in der Schweiz nicht hinnehmen.

Das Tragen einer Burka oder eines Niqab in der Öffentlichkeit ist für die Trägerin eine Demütigung ohnegleichen und hat auch gesundheitliche Folgen: Erwiesenermassen fehlt diesen Frauen das Vitamin D, das für die Knochen essenziell ist. Haben Sie, liebe Gegnerinnen und Gegner des Verhüllungsverbots, übrigens schon einmal probiert, damit einen Kaffee zu trinken oder einen Teller Spaghetti zu sich zu nehmen? Falls nicht, rate ich Ihnen dringend dazu.

Morgen werden wir drei dringliche Interpellationen und ein Postulat im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Mann und Frau behandeln. Das zeigt, wie wichtig die Frauenthemen hier in unserem Land sind. Nun erwarte ich, dass sich all die Frauen hier drin, die sich so vehement für die Anliegen unserer Frauen einsetzen, auch mit den bedauernswerten Burka- und Niqabträgerinnen solidarisch zeigen, auch wenn es sich mehrheitlich um Touristinnen handelt. Gönnen Sie ihnen einen freien, unverhüllten Kopf. Gönnen Sie ihnen, dass sie den Frühlingswind in den Haaren und die sanfte Schweizer Sonne auf ihrem Kopf spüren dürfen. Sie werden dadurch ein einzigartiges Glücksgefühl erleben, dieses mit nachhause tragen und unser Land sicher wieder mit einem Besuch erfreuen.

Deshalb bitte ich Sie, der Initiative zuzustimmen.

Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Mit der Initiative will das Komitee, wie wir gehört haben, unter anderem die Vollverhüllung von Frauen verbieten und so dem Import eines archaischen Frauenbilds in die Schweiz Einhalt gebieten.

Dass die Gleichstellung mit einem Verfassungsartikel verbessert werden kann, der den etwa hundert Burka- und Niqabträgerinnen in der Schweiz die Vollverhüllung verbietet, daran glauben wohl die wenigsten hier im Saal. Wir führen also mit der Verhüllungs-Initiative eine Stellvertreterdebatte zum Umgang mit der muslimischen Migrationsgemeinschaft in unserer Gesellschaft. Das Initiativkomitee setzt gegenüber Musliminnen und Muslimen auf Abgrenzung und Verbote.

Ich bin überzeugt, dass Misstrauen und Ablehnung gegenüber anderen Religionen und Kulturen dem gesellschaftlichen Zusammenhalt zuwiderlaufen. Gesellschaftlicher Zusammenhalt basiert auf Toleranz, Verständnis und Offenheit gegenüber den Mitmenschen. Es gilt, die Integrationsbemühungen weiter zu verstärken und bestehende Integrationsschranken abzubauen, damit wir in der Schweiz mit unserer kulturellen und gesellschaftlichen Vielfalt friedlich zusammenleben können.

Frauen dürfen bereits heute nicht zur Verhüllung gezwungen werden, ein solcher Zwang ist gemäss Artikel 181 des Strafgesetzbuches strafbar. Damit diese Bestimmung betroffenen Frauen etwas nützt, müssen sie ihre Rechte kennen, über Beratungsangebote Bescheid wissen und idealerweise eine Landessprache sprechen.

Und damit bin ich wieder bei der Forderung nach Integration. Ein Verhüllungsverbot in der Verfassung führt nicht zu mehr Gleichstellung für Burka- und Niqabträgerinnen. Es kann nicht sein, dass wir für diesen Scheinbeitrag zur Gleichstellung eine Einschränkung mehrerer durch die Verfassung garantierter Grundrechte wie das Recht auf Achtung des Privatlebens, die Glaubens- und Gewissensfreiheit und das Diskriminierungsverbot in Kauf nehmen.

Hooligans und vermummte Demonstrierende sind neben Burka- und Niqabträgerinnen die zweite Zielgruppe der Initiative. Die meisten Kantone haben Bestimmungen eingeführt, mit denen die Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum, an öffentlichen Veranstaltungen oder an Sportanlässen verboten wird. Schliesslich sind die kantonalen Polizeikräfte auch für die Durchsetzung dieser Regelungen zuständig.

Im Zusammenhang mit der Verhüllung gibt es einen einzigen Aspekt, der eine gesetzliche Regelung rechtfertigen würde: Die Verhüllung sollte gegenüber Behörden abgelegt werden. Diesen Aspekt, der im Alltag wohl kaum zu Problemen führt, will der Gegenvorschlag gesetzlich regeln. Wichtig wird bei der allfälligen Umsetzung sein, dass Frauen von Frauen überprüft werden.

Mit der Gleichberechtigung gibt die Initiative vor, ein Anliegen aufzunehmen, für das ich mich seit Jahren einsetze. Erlauben Sie mir, auf diesen Aspekt zum Abschluss kurz einzugehen. In der Tat gibt es in der Schweiz noch viel zu tun, um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen: Bis heute gibt es unerklärte Lohnunterschiede; typische Frauenberufe haben weniger Status und sind schlechter bezahlt; Betreuungsarbeit wird grösstenteils von Frauen geleistet; die negativen Folgen von Betreuungsarbeit auf Einkommen, Renten und Karrierechancen sind wenig abgefedert. Ich könnte diese Aufzählung zum Handlungsbedarf in Sachen Gleichstellung noch beliebig fortführen.

Der Ausschuss der UNO-Frauenrechtskonvention (Cedaw) empfahl der Schweiz, eine nationale Gleichstellungsstrategie und einen Aktionsplan zu entwickeln und umzusetzen, um eben diese Herausforderungen gebündelt und koordiniert anzugehen. Wir haben es in der Hand, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Schweiz weiter voranzubringen, indem wir den Bundesrat gemeinsam beauftragen, die Empfehlungen des Cedaw-Ausschusses umzusetzen. Mit einem Ja zur Verhüllungs-Initiative tun wir hingegen nichts für die Gleichstellung in der Schweiz.

Ich hoffe, dass ich Sie mit meinen Ausführungen davon überzeugen konnte, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Binder-Keller Marianne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Verehrte Kollegin Feri, ich zitiere aus einem Fraktionspapier der SP Schweiz von 2014, in dem es heisst: "Die von vielen Musliminnen und Muslimen befürwortete Pflicht der Frau, ein Kopftuch zu tragen, ist aus Sicht der SP frauenfeindlich und entspricht nicht [...] unseren Wertvorstellungen." Des Weiteren liest man dort: "Die Pflicht zur muslimischen Verschleierung ist aufgrund der dahinter stehenden Ideologie auch nicht vergleichbar mit einem Kopftuch, das als Schmuck getragen wird." Und um das Ganze zu toppen, sagen Sie, Sie seien gegen das Tragen eines islamischen Kopftuches. Was sagen Sie dazu? Da muss ja eine Folgerung Ihrerseits kommen.

Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Besten Dank für diese Frage. Wir möchten nicht, dass muslimische Frauen oder auch andere Frauen gezwungen werden, bestimmte Kleider zu tragen; sie sollen das freiwillig tun. Aber diesen Umstand in die Verfassung zu schreiben, finden wir falsch.

Ruppen Franz · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kein freier Mensch verhüllt sein Gesicht. Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" will die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum sowie den Zwang zur Gesichtsverhüllung verbieten. Ausgenommen sind Sakralstätten sowie die Verhüllung aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit sowie des einheimischen Brauchtums wie zum Beispiel der Fasnacht.

In aufgeklärten europäischen Staaten wie der Schweiz gehört es zu den zentralen, unveräusserlichen Grundwerten des Zusammenlebens, sein Gesicht zu zeigen. Freie Menschen - Frauen und Männer - blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Die Demokratie, getragen von gleichberechtigten Staatsbürgern, lebt vom Dialog, vom friedlichen Wettbewerb der Argumente. Die Demokratie wird aber mit Füssen getreten, wenn sich Einzelne - gezwungen oder angeblich freiwillig - in dieser offenen, demokratischen Auseinandersetzung nicht mehr als Individuen zu erkennen geben und ihre Gesichter aus religiösen oder sonst wie begründeten Motiven verhüllen.

Die Volksinitiative richtet sich ausdrücklich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle, zerstörerische oder auf Vandalismus fussende Motive zugrunde liegen. Ein Verbot der Vermummung von Personen, die Straftaten begehen wollen, gewährleistet die öffentliche Ordnung.

Niemand darf in der Schweiz, dem Land der Freiheit, gezwungen werden, sein Gesicht zu verhüllen. Die Schweiz ist der Tradition der Freiheit verpflichtet. Freie Menschen blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Wie sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil vom 1. Juli 2014 festgehalten hat, steht eine freiwillige oder aufgezwungene Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum in Konflikt mit dem freiheitlichen Zusammenleben in einer freiheitlichen Gesellschaft. Die Gemeinschaft kann eine solche Verhüllung als Angriff auf das Zusammenleben in freier Gesellschaft verstehen. Das Verbot von Burka oder Niqab in der Öffentlichkeit ist dabei verhältnismässig und verletzt weder die Religions- noch die Meinungsfreiheit. Es stellt auch keine Diskriminierung dar.

Wir in der Schweiz zeigen das Gesicht. Wenn Leute zu uns kommen, sollen sie sich an unsere Regeln halten. Es ist ein Grundanliegen der freiheitlichen, abendländischen Gesellschaftsordnung, dass jeder Mensch mit seiner für alle erkennbaren Persönlichkeit, also mit offenem Angesicht, seine Standpunkte frei vertreten und äussern kann. Kein freier Mensch verhüllt sein Gesicht!

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" zuzustimmen.

Gugger Niklaus-Samuel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die persönliche Freiheit und die Religionsfreiheit bilden das Fundament unserer Demokratie und sind durch die Schweizer Bundesverfassung gesichert.

Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" verpflichtet uns, Stellung zu nehmen und unsere Aufgabe als Volksvertreter wahrzunehmen. Wir müssen abwägen, was wir mehr gewichten: die Freiheit, das Gesicht zu verhüllen, oder die freie Sicht auf das Gesicht. Wir EVP-Nationalratsmitglieder wählen die freie Sicht auf das Gesicht. Aus folgenden drei Gründen sind wir für die Initiative:

1. Es wirkt für uns befremdlich, das Gesicht eines Menschen nicht zu sehen. Es sehen zu können, ist auch ein wichtiger Teil unserer Kultur, ausser auf den Skiern, dem Motorrad oder an der Fasnacht, natürlich. Gesichtszüge zu lesen, Bewegungen der Mundwinkel zu beobachten, ein Augenzwinkern eines anderen Menschen - dies ist für den Umgang miteinander relevant. So kommunizieren wir. Falls Sie die Serie "Lie to me" noch nicht kennen, kann ich sie nur wärmstens empfehlen. Die Wichtigkeit der freien Sicht auf das Gesicht für die Kommunikation wird dort sehr unterhaltsam veranschaulicht.

2. Es geht um den Schutz der Rechte und Freiheiten von Frauen. Sie kennen ja unsere Haltung, die Religionsfreiheit hat für uns einen hohen Stellenwert. Vorwegnehmen möchte ich eines: Die Kopfbedeckung - egal, ob es sich um diejenige einer Muslimin, einer Bäuerin, einer orthodoxen Jüdin oder einer Nonne handelt - ist von diesem Verbot in keiner Art und Weise betroffen. Wir hören oft, dass Frauen den Niqab oder die Burka freiwillig tragen würden. Es mag sein, dass Frauen dies tun. Oft kommen diese Frauen aus bildungsfernen Schichten. Oft leben sie in einem Umfeld, in dem sie sich Männern unterwerfen müssen. Oftmals ist dieser Entscheid, den Niqab oder die Burka zu tragen, wohl nicht freiwillig geschehen, sondern unter Druck. Viele Frauen hatten nie die Wahl, keinen Gesichtsschleier zu tragen. Sie wurden gar nicht gefragt. Darum ist es uns wichtig, dass die Vollverschleierung in der Schweiz verboten ist. In dieser Sache soll in der Schweiz kein Zwang möglich sein.

Wie Sie alle wissen - auch mein Vorredner, Herr Ruppen, hat es erwähnt -, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Juli 2014 einen passenden Fall beurteilt. Im Hinblick auf das 2010 in Frankreich verhängte Verhüllungsverbot entschied er, dass das eingeführte Verbot verhältnismässig und gerechtfertigt sei. Zusätzlich - dies möchte ich gegenüber allen Gegnerinnen und Gegnern ganz klar festhalten - verletzt das Verbot weder die Religions- noch die Meinungsfreiheit.

3. Zu einem weiteren Grund, warum wir die Initiative befürworten: Das Verbot - wenn Sie es genau lesen - ist nicht genderspezifisch formuliert. Der Initiativtext verbietet Gesichtsverhüllung generell, ausser wenn sie aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums erfolgt. Dies gilt somit sowohl für den Schwarzen Block wie auch für die Hooligans bei Fussballspielen. Mitglieder beider Gruppierungen sind in der Schweiz oft gewaltbereit und haben oft ihre Gesichter verdeckt. Fragen wir uns ehrlich: Wird es uns nicht mulmig, wenn wir in Zürich oder Bern neben einem Umzug von verhüllten Hooligans stehen?

Die Verhüllung zu verbieten, bedeutet, Menschen zu zwingen, Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen. Ein Verhüllungsverbot ermöglicht, diese Menschen zu identifizieren und sie zur Verantwortung zu ziehen. Für die Sicherheit in diesem Land ist das Sehen des Gesichts relevant. Wer nichts zu verstecken hat, kann sein Gesicht zeigen.

Aus den dargelegten Gründen befürworten wir die Initiative und wählen die freie Sicht auf das Gesicht.

Page Pierre-André · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Je le sais, comparaison n'est pas raison, et notre démocratie est suffisamment mûre pour résoudre elle-même ses problèmes. Néanmoins, permettez-moi dans notre débat autour de l'initiative populaire, "Oui à l'interdiction de se dissimuler le visage", de lever le voile sur les pratiques en cours chez nos voisins.

En Belgique, le voile intégral est banni en public par une loi de 2011, et l'infraction peut être punie d'une amende et/ou d'un emprisonnement pouvant aller jusqu'à sept jours.

En Bulgarie, c'est chose faite depuis septembre 2016, tout comme aux Pays-Bas où les députés ont voté en novembre 2016 un projet de loi interdisant le port du voile intégral dans certains lieux publics sous peine d'une amende pouvant se chiffrer à 405 euros.

Au nord de nos frontières, les députés allemands ont adopté, le 27 avril 2017, une loi interdisant partiellement le port du voile intégral. Depuis juin 2017, un projet de loi du gouvernement norvégien vise à interdire le port du voile intégral dans l'enseignement national, de la crèche à l'université.

En Autriche, depuis le 1er octobre 2017, la loi sur le revêtement facial, en allemand "Verbot der Gesichtsverhüllung", est en vigueur. Est donc interdit le fait de couvrir et de cacher le visage dans des lieux ou des bâtiments publics, autrement dit le fait que les traits du visage ne soient plus reconnaissables. Les contrevenants sont passibles d'une amende pouvant aller jusqu'à 150 euros. Cette interdiction a engendré quelques peurs du côté des milieux touristiques. En réalité, les statistiques ont prouvé que ces peurs étaient injustifiées: le nombre de touristes arabes a augmenté de 12 pour cent durant l'été 2018 en Autriche, une proportion grimpant même jusqu'à 45 pour cent à Zell am See, destination prisée des visiteurs de pays arabes.

Au Danemark, fin 2018, le Parlement a adopté une loi interdisant le port du voile intégral islamique dans l'espace public, un projet de loi porté alors par le gouvernement de centre-droit et soutenu par les deux premières forces politiques. Sanction: 134 euros. Et la liste n'est pas exhaustive.

Arrêtons-nous en France, au coeur de la République française, patrie de la liberté, de l'égalité et de la fraternité: la France est le premier pays en Europe à interdire le voile intégral dans l'espace public avec une loi promulguée en octobre 2010 et appliquée depuis avril 2011.

Une musulmane française avait déposé plainte contre cette loi auprès de la Cour européenne des droits de l'homme. Dans un arrêt du 1er juillet 2014, la plaignante a été déboutée. Ce n'est pas tant l'instance qui a prononcé ce verdict qui m'intéresse, mais bien plutôt ses arguments: "Une dissimulation volontaire ou imposée du visage dans l'espace public est en contradiction avec le principe de la cohabitation libérale dans une société libre." Et encore: "L'interdiction de la burqa ou du niqab en public constitue donc une mesure proportionnée et ne viole ni la liberté religieuse ni la liberté des opinions et ne représente pas non plus une discrimination."

C'est d'ailleurs de cette appréciation juridique que le Conseil fédéral s'est servi pour estimer que la décision du souverain tessinois d'interdire au niveau cantonal la dissimulation du visage était légale et applicable. Voilà. Comparaison n'est pas raison, vous disais-je tout à l'heure. D'accord. N'empêche que ce petit tour d'horizon a au moins le mérite de nous faire prendre conscience qu'avec pareille interdiction nous ne sommes pas à côté de notre sujet.

Nous ne sommes pas en avance, mais il y a des retards qui se rattrapent et qui ne sont pas trop dommageables, si la bonne décision est prise. A titre personnel, je recommanderai le soutien de cette initiative et vous invite à en faire de même.

Locher Benguerel Sandra · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion

Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" verlangt die Aufnahme eines neuen Artikels in die Bundesverfassung. Aus folgenden Gründen spreche ich mich gegen die vorliegende Initiative aus:

Ein Verbot bringt nichts: Ein Burkaverbot zu fordern, ist rechtlich überflüssig. Bereits heute ist es in der Schweiz strafbar, Frauen gegen ihren Willen zum Tragen einer Burka oder eines Niqab zu zwingen - und das ist richtig so. Es fällt unter den Straftatbestand der Nötigung.

Verhältnismässigkeit wahren: Es gilt, für die Beurteilung der Initiative die Realitäten in der Schweiz vor Augen zu halten. In meinen Recherchen habe ich unterschiedliche Schätzungen bezüglich der Anzahl Burkaträgerinnen gefunden. Die Schätzung des Bundesrates geht von 95 bis maximal 130 Burkaträgerinnen aus. Andere gaben an, dass nur ein bis maximal zwei Dutzend davon auch in der Schweiz leben. Mit dem geforderten flächendeckenden Gesichtsverhüllungsverbot schiesst die Initiative über das Ziel hinaus.

Gegen Glaubens- und Gewissensfreiheit: In der Schweiz ist das Grundrecht der Religionsfreiheit durch Artikel 15 der Bundesverfassung sowie durch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet. Das Tragen bestimmter Kleidungsstücke aus religiösen Gründen, wie eben der Burka oder des Kopftuchs, ist durch die Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt. Ein generelles Verhüllungsverbot würde somit einen Eingriff in die Grundfreiheiten bedeuten.

Die Initiative verstärkt Vorurteile: Der harmlos klingende Name der Initiative vermag nicht über mögliche diskriminierende Beweggründe hinwegzutäuschen, will sie doch ein spezifisches Kleidungsstück einer bestimmten religiösen Minderheit verbieten. Es wird ein Graben geöffnet, der in der Schweiz nicht existiert. Wir leben in der Schweiz die Kultur, dass wir den sozialen und religiösen Frieden pflegen und im Einzelfall pragmatische Lösungen suchen. Die vorliegende Initiative verstärkt die Vorurteile.

Selbstbestimmung stärken: Klar ist, dass die Unterdrückung der Frauen nicht toleriert werden darf. Doch wer sich wirklich für Frauenrechte und ganz speziell für die Probleme von Migrantinnen einsetzen möchte, soll eine Politik mitunterstützen, die ausländerfeindliche Stigmatisierungen bekämpft und Frauen in ihren Selbstbestimmungsrechten stärkt. Viel wichtiger sind deshalb Sprachkurse und Bildung, der freie Zugang zu Beratungsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen, legale Aufenthaltsrechte sowie die Möglichkeit, finanziell unabhängig zu sein. Es braucht deshalb eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe der Musliminnen an der schweizerischen Gesellschaft. Deshalb lehne ich ein isoliertes Burkaverbot in der Verfassung ab; damit ist den Frauen nicht geholfen. Vielmehr braucht es in der Schweiz eine umfassende Offensive für tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter in der Gesellschaft - nicht nur, aber auch für Musliminnen.

Antwort auf gleichstellungspolitische Fragen geben: Der indirekte Gegenvorschlag liefert eine gezielte Antwort, indem er die gesellschaftliche Gleichstellung in der Verfassung verankern will. Denn das Problem sind nicht die Handvoll Touristinnen und Konvertitinnen, die eine Burka tragen. Das Problem heisst Gleichstellung, und hier hat die Schweiz tatsächlich Nachholbedarf. Wem es wirklich um den Schutz der Frauen geht, der unterstützt den Gegenvorschlag, er bringt uns in der Gleichstellung weiter.

Ich komme zum Schluss: Ich lasse mir den Blick nicht verschleiern und stehe für echten Fortschritt in der Gleichstellung ein, wie sie mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative beschlossen wurde.

Rüegger Monika · Mit-F · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Liebe Männer, vor allem liebe Frauen, jetzt ist der Moment gekommen: Sie können Nägel mit Köpfen machen und die Worte in Taten umsetzen, Sie können Gleichstellung realisieren oder weiterhin nur davon sprechen. Unterstützen wir Frauen aus anderen Kulturkreisen, die hier in der Schweiz leben, die sich aber hinter einem Niqab, einer Burka oder einem Stofffetzen verstecken müssen und ihre Identität, ihr Gesicht nicht zeigen dürfen! Dieser Form der Unterdrückung, einer Art der Züchtigung, diesem unschönen patriarchalen Gebaren können wir jetzt Einhalt gebieten. In der Schweiz schaut man sich an; Mann und Frau, Frau und Frau leben in unserem Land auf Augenhöhe.

Die Verschleierung des Gesichts hat in unserem Kulturkreis nichts zu suchen. Und kommen Sie mir nicht mit Freiwilligkeit oder damit, es seien ja nur ein paar wenige Frauen betroffen. In unserem Land zeigt man sein Gesicht - wir sind fortschrittlich, humanistisch, aufgeklärt. Wer die Verschleierung der Frauen unter wohlklingenden Worten, unter dem Siegel der interkulturellen Akzeptanz und Toleranz unterstützt, degradiert diese Frauen in Tat und Wahrheit zur Zweitklassigkeit und macht sich zum Steigbügelhalter der Unterdrückung. Wollen Sie das? Wollen Sie diese Diskriminierung zulassen, ungeachtet von Artikel 8 der Bundesverfassung, wonach Mann und Frau gleichberechtigt sind?

Wir, die Initianten, wollen keine Frauen in diesem Land hängenlassen noch verstecken lassen, auch wenn es für die Gegner der Initiative nur ein paar wenige Frauen sind und diese für sie damit zu vernachlässigen sind. Uns sind diese Frauen nicht egal.

Es ist ganz einfach: Drücken Sie Ja auf Ihren Abstimmungsknöpfen; Sie helfen damit verschleierten und unterdrückten muslimischen Frauen in der Schweiz auf ihrem Weg in ein fortschrittliches und gleichberechtigtes Leben - hier in der Schweiz.

Mäder Jörg · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Natürlich umfasst das geforderte Verhüllungsverbot mehr als das Verbot von Burka und Niqab. Doch seien wir ehrlich: Das ist der Elefant im Raum. Ich meine, ob jetzt ein Demonstrant des Schwarzen Blocks sein Gesicht verhüllt oder nicht, ist, solange er friedlich ist, ohne Bedeutung. Wenn er nicht mehr friedlich ist, ist es auch nicht erheblich, oder glauben Sie wirklich, dass jemand, der bereit ist, Autos anzuzünden und Fenster einzuwerfen, nicht bereit wäre, das Risiko einzugehen, sich verbotenerweise zu maskieren? Genau. Deshalb handelt mein restliches Votum vom Elefanten und nicht von dem Brimborium rundherum.

Ich bin stolz und froh, in einem Rechtsstaat zu leben, der den individuellen Freiheiten der einzelnen Menschen einen hohen Stellenwert beimisst. Dass diese individuellen Freiheiten sehr unterschiedlich genutzt werden und auch nicht immer in derselben Art, wie ich sie nutzen würde, ist mir klar; doch nur genau deshalb sind es Freiheiten. Müssten alle ihre Freiheiten in meinem Sinne nutzen, wären es keine Freiheiten, sondern Vorgaben.

Ich bin auch froh, in einer modernen offenen Gesellschaft zu leben, einer Gesellschaft, die ihre eigenen Regeln und Einstellungen immer wieder hinterfragt und weiterentwickelt. Denn, seien wir ehrlich, all unsere Errungenschaften, die wir so gerne haben, haben wir weder denen zu verdanken, die einfach so weitergemacht haben, wie sie es von ihren Eltern vorgelebt bekommen haben, noch denen, die am liebsten alles verbieten würden, was nicht ihrer Vorstellung entspricht. Nein, unseren Wohlstand, unsere Freiheiten haben wir denen zu verdanken, die sich gesagt haben: Das kann man auch anders machen, das kann man besser machen.

Daher habe ich persönlich grosse Mühe mit Leuten, die sich unreflektiert an Althergebrachtem orientieren, und fordere sie auch gerne heraus - und ich spreche es direkt an: Religionen sind ein fast unendlicher Quell von angeblich ewigen Richtlinien, die man nicht hinterfragen soll. Momentan ist es speziell der Islam oder Teile davon, der diese Denkart zelebriert und sie teilweise auch mit Gewalt durchsetzt oder es zumindest versucht und dann empört reagiert, wenn man ihn darauf anspricht. Das darf nicht sein. Wenn wir als Gesellschaft die Zukunft bestehen wollen, müssen wir weiterhin nicht nur Neues erforschen, sondern auch Bestehendes hinterfragen. Wer sich durch dieses Hinterfragen gestört fühlt, der sollte sich selbst hinterfragen, wie stark oder vielmehr wie schwach seine Position tatsächlich ist.

Ja, wir als Gesellschaft sollten althergebrachte Meinungen hinterfragen, insbesondere wenn sie religiös begründet sind und durch Predigten verbreitet statt im Diskurs weiterentwickelt werden. Dass ausserdem der Islam und seine Doktrin hier speziell im Fokus stehen, ist die Schuld derer, die ihn so leben, nicht unsere.

Wir müssen die Kräfte stärken, die nach vorne blicken, in der Gesellschaft, in der Politik, in den Religionen, im Islam - überall. Was wir aber nicht machen sollten, ist eine Stellvertreterdiskussion führen, über Kleidung, über Symbole, via Gesetz und Verbote.

Wenn Sie glauben, man könne ein Symbol verbieten, um so die Inhalte zu ändern, irren Sie sich. Wir könnten unserer Jugend ein paar Slang-Ausdrücke, die uns stören, verbieten. Sie würden einfach auf andere ausweichen und bestehende Wörter neu nutzen. Es wäre ein Scheinerfolg, der gerade so lange anhält, bis wir die neuen Ausdrücke wieder verstehen.

Könnten wir das Tragen von Vollverschleierungen verbieten? Ja klar. Würde damit jemand neue Freiheiten gewinnen? Nein. Das Problem wäre immer noch da, wenn auch für einen kurzen Moment für uns einfach nicht so gut sichtbar. Glauben Sie wirklich, dass die Tochter des schwer religiösen muslimischen Vaters nun plötzlich mehr darf, weil sie in der Öffentlichkeit keinen Schleier mehr tragen darf? Nein, er wird seine Macht und Kontrolle über sie sicherlich nicht aufgeben, im Gegenteil, sie noch mehr einschränken, halt einfach so, dass wir es nicht bemerken. Wie gesagt, die Initiative ist eine Scheinlösung. Wenn wir der Tochter helfen wollen, müssen wir ihr eigenständiges und kritisches Denken fördern, ihr zeigen, dass sie nicht alleine ist, und ihr dort zur Seite stehen, wo sie noch schwach ist. Unterstützen wir sie in der Schule, im Beruf und im Alltag. Es braucht Mediation und Beratung; es braucht aber auch Frauenhäuser und Opferhilfe - aber sicherlich keine Kleiderschrank-Beschränkungen.

Wollen Sie das Problem wirklich lösen oder es einfach weniger gut sichtbar machen? Wollen Sie das Problem lösen oder verschleiern?

Binder-Keller Marianne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Habe ich Sie richtig verstanden? Ist es, einigermassen salopp übersetzt, so, dass Sie befürchten, die Männer würden diese Frauen noch mehr unterdrücken, wenn man diese Vollverschleierung verbieten würde? Ist das ein Argument dafür, dass Männer Frauen unterdrücken können?

Mäder Jörg · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Diese Männer werden sicherlich nicht einfach sagen: "Oh, jetzt darfst du draussen keinen Schleier mehr tragen, also mach, was du willst!" Vielmehr werden sie noch öfter versuchen zu erreichen, dass ihre Töchter oder Frauen nicht nach draussen gehen müssen, z. B. mit Einkaufen via Internet. Da müssen die Frauen noch weniger nach draussen gehen. Die Kontrolle wäre also noch grösser. Ich finde, wir sollten dieses gesellschaftliche Problem als Gesellschaft lösen, nicht über den Polizeiweg.

Atici Mustafa · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Seit ich in der Schweiz lebe, setze ich mich persönlich und politisch stark für eine bessere Integration von eingewanderten Menschen ein. Mein eigener Weg hat mein Verständnis dafür erweitert. Migrantinnen und Migranten kommen aus verschiedenen Kulturen zu uns und praktizieren zum Teil andere Religionen. In ihren Heimatländern wurden sie anders sozialisiert, und zu gewissen gesellschaftlichen Fragen haben sie ein anderes Verhältnis.

Das kann uns eigentlich alles egal sein, denn wir haben eine klare Vorstellung davon, was wir mit Integration verbinden. Sie soll gelingen. Damit ist jedoch eine Verpflichtung verbunden. Wir haben die wichtige Aufgabe, darzulegen, was wir hier in der Schweiz für gesellschaftliche Rechte und Pflichten haben. Die wichtigste Voraussetzung für ein gutes Miteinander ist, dass die Regeln allen bekannt sind. Bevor wir als Gesetzgeber neue Regeln einführen, müssen wir wissen, wie die gesellschaftliche Realität genau aussieht.

In der Schweiz leben etwa 450 000 Musliminnen und Muslime, das sind etwa 5,5 Prozent der Bevölkerung. Auf diese Glaubensgemeinschaft trifft zu, was auch für andere Glaubensgemeinschaften zutrifft: Sie ist sehr heterogen. Wir wissen auch nicht, wie viele von ihnen den Islam in welcher Form praktizieren. Die grosse Mehrheit der Musliminnen und Muslime nehmen wir im Alltag auch nicht speziell wahr. Wen wir hingegen wahrnehmen, das sind die Exponenten von muslimischen Organisationen, die einen politischen Islam leben oder leben wollen und womöglich von ausländischen Religionsbehörden ideell und finanziell unterstützt werden. Sie leben unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit in einer Parallelgesellschaft, welche unsere gesellschaftlichen Spielregeln nicht anerkennt. Für sich fordern sie Sonderrechte ein, die sowohl unsere Integrationsbemühungen torpedieren als auch unsere Bemühungen für die Gleichstellung von Mann und Frau untergraben.

Für diese Organisationen ist Toleranz eine Einbahnstrasse, die nur in ihre Richtung führt. Das ist nicht meine Vorstellung von Toleranz und Religionsfreiheit, und das lehne ich entschieden ab.

Die Befürworterinnen und Befürworter der Burka-Initiative wollen ein Verhüllungsverbot für Frauen, und das kann nicht unser Ziel sein. Unser Ziel ist, dass die demokratischen Strukturen respektiert werden, dass die Gleichbehandlung von Frau und Mann für alle gesellschaftlichen Gruppen gilt und dass der säkulare Staat und seine Regeln von allen anerkannt werden. Integration heisst für mich, dass wir den Menschen unser Gesellschaftsmodell klar kommunizieren und sie gemeinsam einladen, daran teilzunehmen.

Die Burka-Initiative ist reine Symbolpolitik. Sie schrammt klar an den wirklichen Herausforderungen vorbei. Sie ist auch realitätsfremd; sie möchte etwas regeln, das nur eine extrem kleine Gruppe von Menschen betrifft, und ein Teil davon sind erst noch Touristinnen aus arabischen Ländern. Die echten Probleme, die wir hier haben, löst sie nicht.

Wenn wir uns damit auseinandersetzen, was religiöse Freiheit bedeutet, heisst das auch, dass wir uns die Frage stellen müssen, was wir tolerieren und was nicht. Nicht tolerieren dürfen wir, dass wir die Angehörigen muslimischer Glaubensgemeinschaften aus dem Ausland berufenen Imamen überlassen, die im schlimmsten Fall predigen, dass unser Staat keine Kompetenzen hat, Regeln zu erlassen, die das Innere der Gemeinschaft betreffen. Als Gesetzgeber und Gesellschaft müssen wir dafür sorgen, dass wir unsere Vorstellungen klar vermitteln. Ich bin davon überzeugt, und das zeigt auch meine Erfahrung, dass sich muslimische Eingewanderte integrieren können und es auch wollen.

Die Burka-Initiative ist Polemik, welche die Lösung der Probleme verschiebt oder hilft, dass sie noch länger existieren. Ich empfehle, sie abzulehnen.

Noch ein Votum zum indirekten Gegenvorschlag: Er greift einige wichtige Themen auf, auch wenn damit noch nicht alle Probleme gelöst werden. Er weist in die richtige Richtung und stärkt die bestehenden Integrationsprogramme. Daher empfehle ich Ihnen, den indirekten Gegenvorschlag anzunehmen.

Grin Jean-Pierre · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bien que libéral et démocrate, c'est une évidence pour moi de m'engager pour une interdiction de se dissimuler le visage. L'UDC est un parti politique qui se bat réellement pour la sauvegarde de notre société libérale, démocratique, respectueuse, et pour le respect strict du régime légal. Une interdiction de se dissimuler le visage est non seulement nécessaire pour intervenir contre certains musulmans radicaux et refusant de s'intégrer, mais aussi pour combattre casseurs, hooligans et autres manifestants violents.

Une fois de plus, il s'avère que d'autres partis politiques, qui se vantent d'être pour la tolérance, une société ouverte et les droits des femmes, passent complètement à côté d'une certaine réalité en refusant cette initiative. Le régime libéral suisse est manifestement le dernier de leur souci.

Le contre-projet insignifiant du Conseil fédéral a été complété par quelques règles bureaucratiques, mais jamais les adversaires de l'initiative n'ont répondu à la question de fond suivante: comment pouvons-nous renforcer le régime étatique libéral et démocratique de la Suisse et empêcher la prolifération de conceptions intolérantes et radicales hostiles à la vie en société?

Se dissimuler le visage dans la rue ou dans les espaces publics en raison de ses convictions religieuses, ne favorise pas du tout l'intégration des femmes. Mais si cela est forcé, c'est une atteinte à la liberté de la femme, chère à tous les mouvements féministes de notre pays. Une femme libérée doit pouvoir se promener en toute liberté et à visage découvert dans les espaces publics du pays libre et démocratique qu'est la Suisse.

Quant aux manifestants violents qui s'associent à une manifestation pacifique, ils font preuve d'hypocrisie en se dissimulant le visage dans un souci d'impunité pour commettre des voies de fait et des dégâts sur la voie publique et par là même causer du tort à autrui. Cela est intolérable et doit être durement réprimandé. Pas de port de masque pour participer à une manifestation publique!

Cette initiative ne restreint aucunement la liberté individuelle, mais elle préserve celle des autres. C'est pour cela que nous devons proposer au peuple de l'accepter. Grâce à la démocratie directe, le peuple et les cantons pourront trancher cette question. Notre parti fait confiance au bon sens des Suissesses et des Suisses pour faire le choix de vivre dans une démocratie à visage découvert.

Farinelli Alex · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion

La questione è chiara: la punibilità dei comportamenti oppressivi di chi vuole imporre l'utilizzo di capi d'abbigliamento è già oggi garantita nel Codice penale. Da questo punto di vista non necessitiamo quindi di alcuna base legale supplementare.

A fianco di tante altre questioni che sono state giustamente sollevate e che eviterò quindi di ripetere, secondo me vi è però un altro tema fondamentale, che sta alla base del nostro paese e viene interessato da questa iniziativa. Cioè il tema di quanto spazio vogliamo lasciare al federalismo. I cantoni, se vogliono - e la dimostrazione è lì da vedere -, possono agire. In effetti, alcuni cantoni hanno deciso di legiferare in merito, altri ne hanno discusso arrivando alla conclusione di non occuparsene, altri ancora hanno deciso di non parlarne - il tutto nel pieno rispetto del federalismo e della democrazia.

Con l'iniziativa però arriviamo ad un assurdo. Si impone infatti a tutti i cantoni, anche a quelli che democraticamente, tramite la loro "Landsgemeinde", cioè la massima espressione della volontà popolare, hanno deciso di rinunciarvi, di intervenire in quello che hanno reputato essere un non problema. Ma allo stesso tempo non si riesce nemmeno a dare un quadro istituzionale uguale in tutta la Svizzera che avrebbe perlomeno il pregio di avere una soluzione unica e non tante soluzioni frastagliate.

Per questo semplice motivo, l'iniziativa è da respingere in quanto i diritti delle persone sono tutelati nel Codice penale. E laddove vi è la necessità - o la volontà, per vari motivi - ogni cantone della Confederazione può democraticamente ed autonomamente decidere di agire come hanno fatto ad esempio Ticino e San Gallo.

Da ultimo, permettetemi un'osservazione: ho ascoltato con estrema attenzione parecchi interventi, e sentire alcuni politici oggi dichiararsi paladini dei diritti delle donne e della parità, quando sappiamo benissimo, come votano su questi temi è qualcosa che rasenta la semplice e pura ipocrisia. Onestamente non capisco dove stia tutta questa necessità di mascherarsi - visto che siamo in tema - dietro questi argomenti. Perché sappiamo tutti benissimo qual è lo scopo di questa iniziativa. Sarebbe come dire che l'iniziativa portata avanti qualche anno fa contro i minareti era un'iniziativa che serviva a tutelare una edificazione rispettosa del paesaggio.

Quadri Lorenzo · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mi fa particolarmente piacere poter prendere la parola a proposito di questa iniziativa. Infatti, sono stato membro del comitato promotore dell'iniziativa popolare ticinese per il divieto di burqa, che è poi stata presa a modello per questa iniziativa federale e che ha fatto da apripista. Il divieto di burqa in Ticino è stato approvato nel settembre 2013 con ben il 65,4 per cento dei voti - certamente un risultato eccezionale. È stato la prima volta che il popolo ha votato in favore di un tale divieto. Altri paesi - l'abbiamo sentito dire anche in quest'aula - hanno introdotto delle norme analoghe. In particolare la Francia, che è stata la prima a muoversi in questo senso e che a sua volta ha ispirato il testo dell'iniziativa ticinese, ma si tratta, appunto, di norme approvate in via parlamentare.

La disposizione ticinese è entrata in vigore nel 2015, dopo che il Parlamento cantonale ha votato l'apposita legge di applicazione. Anche in Ticino, a parte Lega e UDC, tutti i principali partiti erano schierati contro l'iniziativa. Idem la stampa, che per mesi ha fatto campagna contro l'iniziativa. E gli ambienti del turismo e del commercio sollevavano obiezioni che si sono sentite anche oggi in quest'aula. Si paventava in particolare che il divieto di dissimulazione del viso avrebbe nuociuto al turismo in arrivo dai paesi arabi. Invece non c'è stato alcun danno, perché i turisti arabi, adeguatamente informati, si sono poi dimostrati rispettosi delle regole.

D'altronde, il velo integrale non c'entra con la religione, non è una disposizione religiosa, è una disposizione tribale che ogni paese occidentale e democratico deve combattere sul proprio territorio. Perché serve a poco riempirsi la bocca a scopo elettorale con la parità di genere, se poi si difende il burqa. Del resto, tanto per la cronaca, il velo integrale è vietato anche alla Mecca.

Anche in quest'aula si è già dibattuto a lungo sul divieto di dissimulazione del viso, segnatamente quando si trattava di concedere la garanzia federale alla modifica della Costituzione ticinese, approvata, come detto, da oltre il 65 per cento dei votanti del mio cantone. Poco prima di quella decisione, la Corte europea dei diritti dell'uomo, che tanto piace alle maggioranze politiche del nostro paese, statuendo sul divieto francese, aveva decretato che le norme anti-burqa non violano la libertà di religione.

Questa decisione ha tagliato l'erba sotto i piedi ai contrari alla concessione della garanzia costituzionale al divieto ticinese, i quali hanno poi pensato bene di sostenere che non aveva senso introdurre divieti cantonali ma serviva una norma a livello federale per avere la necessaria uniformità nel paese - così si diceva. Ecco, adesso che si tratta di decidere un divieto federale si assiste alla giravolta a 180 gradi, ed ecco che la maggioranza sostiene che no, il tema è di competenza cantonale. Se questo sia serio e coerente lascio a voi giudicare.

Né serio né coerente è il controprogetto che viene opposto all'iniziativa. Il controprogetto è al limite della presa in giro, perché con l'iniziativa non c'entra nulla. Esso stabilisce che bisogna togliere il velo integrale per i controlli di identità - e ci mancherebbe se così non fosse. Secondo voi, per un risultato del genere qualcuno si sarebbe preso la briga di raccogliere qualcosa come 100 000 firme? Siamo seri! Come se non bastasse, mentre l'iniziativa chiede un chiaro e semplice divieto, il controprogetto propone invece di spendere ulteriori soldi pubblici - nella situazione attuale da crisi di coronavirus! - in programmi di integrazione e addirittura per la promozione della parità di genere all'estero. Come sostenitore dell'iniziativa trovo queste proposte del tutto fuori luogo. L'iniziativa chiede di difendere il modello di società occidentale e le nostre basilari regole del vivere insieme - e non di spendere ulteriori soldi pubblici all'estero.

Invito quindi a respingere il controprogetto e a raccomandare di votare sì all'iniziativa, nella convinzione che alle urne la maggioranza della popolazione seguirà l'esempio del mio cantone e del canton San Gallo e farà la stessa cosa.

Nidegger Yves · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Un certain nombre de mes préopinants ont rappelé, à très juste titre, qu'un Etat libéral n'avait pas vocation à prescrire ou à interdire tel ou tel type de vêtement à ses administrés. Je suis bien évidemment entièrement d'accord avec cela. Le droit de porter le vêtement de son choix relève de la liberté individuelle et il est protégé par la Constitution.

Tous les droits constitutionnels peuvent être restreints, mais à des conditions strictes. Il faut une base légale, la proportionnalité et, bien sûr, un intérêt public. C'est à ce titre que la nudité intégrale est interdite dans notre pays. Vous pouvez écoper d'une peine pénale si vous êtes coupable d'exhibitionnisme, et les règlements communaux ou cantonaux des piscines vous interdisent de vous promener sans costume de bain en certains lieux, hormis bien sûr dans les vestiaires.

Il y a une limite à la liberté de se vêtir comme l'on veut, qui est le fait de ne pas imposer à autrui jusqu'au dernier détail de son anatomie intime, lorsque personne ne l'a souhaité, parce que c'est socialement inacceptable et juridiquement problématique.

L'interdiction de ne rien montrer du tout de soi, c'est exactement la même chose en corollaire, c'est-à-dire qu'il est socialement inacceptable de ne rien montrer de son identité, et évidemment c'est également problématique en termes d'identification des personnes dans l'espace public pour les fonctions régaliennes de l'Etat.

Il n'y a donc pas le moindre problème à ce qu'aux deux bouts de l'extrême, à savoir la nudité intégrale d'un côté, le voile intégral de l'autre, l'Etat intervienne pour dire qu'à toute liberté il existe une limite et définisse cette limite par rapport à un intérêt collectif prépondérant.

C'est la raison pour laquelle cette initiative ne viole en rien le droit constitutionnel et que vous pourrez recommander son soutien en toute tranquillité d'esprit et de conscience, ce dont je vous remercie par avance.

Pult Jon · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion

Es scheint mir klar: Die Vollverschleierung ist eine unsympathische Kleidung und in vielen Fällen auch ein Symbol einer rückwärtsgewandten, patriarchalen Kultur. Es scheint mir ebenso klar, dass das Tragen von Burkas und Niqabs in der Schweiz eine absolute Randerscheinung darstellt. Das Problem, das sich damit stellt, ist also ein rein theoretisches oder im allerextremsten Fall ein sehr, sehr, sehr marginales. Probleme im Kontext einer Verschleierung, also die Identifikation einer Person oder die Gleichstellung der Frau, sind schon im bestehenden Recht geregelt. Man muss sich vor den Behörden mit dem Zeigen des Gesichts identifizieren. Der Zwang zur Verhüllung entspricht klar einem Straftatbestand, nämlich der Nötigung - das völlig zu Recht.

Zudem präzisiert und stärkt der indirekte Gegenvorschlag diese berechtigten Anliegen. Ja, der Gegenvorschlag ist gleichstellungspolitisch ein Fortschritt - die Initiative ist es definitiv nicht, denn, seien wir ehrlich, die Initiantinnen und Initianten, zumindest die meisten von ihnen, wollen das Problem, das sie benennen, gar nicht lösen. Sie wollen einen Kulturkampf bewirtschaften. Dabei betreiben sie selbst Verschleierung: Die Initiative verschleiert nämlich selbst, und zwar die Tatsache, dass wir die offene Gesellschaft nicht mit unnützen und wahrscheinlich auch kontraproduktiven Verboten verteidigen, sondern mit beherztem Engagement, mit beherztem Eintreten für die Selbstbestimmung und die Freiheit aller Menschen, auch der muslimischen Frauen, hier bei uns und überall auf der Welt.

Ich bin überzeugt, die Vollverschleierung als patriarchales Unterwerfungssymbol hat keine Zukunft, denn die Frauen, egal wo auf der Welt, werden sich grossmehrheitlich dagegen auflehnen. Wir sollten sie dabei unterstützen, aber nicht, indem wir unnötige und wahrscheinlich kontraproduktive Verbote in unsere Rechtsordnung übernehmen und damit selbst den Tatbeweis erbringen, dass die Grundsätze der offenen Gesellschaft uns nicht wichtig sind. Sie wissen ja, der Begriff der "offenen Gesellschaft" wurde sehr stark vom liberalen Philosophen Karl Popper geprägt. Er hat in seinem Standardwerk "Die offene Gesellschaft und ihre Feinde", das Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 erschienen ist, mit den verschiedenen Ideologien seiner Zeit aufgeräumt, welche die totalitären Systeme und Kulturen begünstigt haben.

Man könnte lange darüber sprechen, aber es gibt, glaube ich, ein paar zentrale Erkenntnisse. Ein zentraler Wert auch aus diesem Werk, aus dieser Denkschule, ist derjenige, dass der Staat, der Legislator, der Gesetzgeber sich nicht dort einmischen soll, wo die Kultur, die Gesellschaft Probleme in einer Evolution, in einem Kampf der Ideen viel besser regeln kann. Wenn man dort gesetzlich regeln will, wo sich eine Kultur durchsetzen würde, die für mehr Freiheit, mehr Selbstbestimmung, mehr Gleichberechtigung, mehr Solidarität eintritt, ist man mit Verboten wahrscheinlich nicht auf dem richtigen Weg.

Ich bitte Sie, die Initiative deutlich zur Ablehnung zu empfehlen und den Gegenvorschlag anzunehmen, denn er stellt einen Fortschritt dar. Sorgen wir dafür, dass wir für die offene Gesellschaft und die Gleichberechtigung eintreten und sie mit denjenigen Instrumenten erkämpfen, die funktionieren. Unnötige, unnütze und kontraproduktive Verbote stellen nicht ein solches Instrument dar.

Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wer verhüllt sich? Bankräuber, Terroristen, Chaoten und eben islamistische Frauen. Aber wir wissen nicht, wer unter diesen Tüchern ist. Ist jetzt unter so einer Burka ein Bankräuber, ein Terrorist, ein Chaot oder eben eine islamistische Frau? Wir haben in der Stadt Bern seit Jahren Probleme mit verhüllten Leuten. Es wird nicht durchgegriffen. Sie wissen: Wir haben einen Schandfleck mitten in der Stadt Bern, die Berner Reithalle. Diese Leute dort können sich seit Jahren alles leisten, und niemand greift ein. Ein grosser Teil dieser Chaoten ist immer und immer wieder verhüllt, sie machen bei ihren Bannerzügen durch die Berner Altstadt Schäden von Millionen von Franken. Sie verursachen riesige Polizeieinsätze. Schlussendlich kann man niemanden dingfest machen, weil sie eben verhüllt waren. Für dieses Problem ist die Verhüllungsverbots-Initiative auch das richtige Mittel. Sie wissen, in vielen anderen Ländern, auch zum Teil in muslimischen Ländern, gibt es Verhüllungsverbote. Wieso sollten wir bei uns in der Schweiz nicht auch ein Verhüllungsverbot machen?

Ich komme aus dem Westen der Stadt Bern. Es wurde behauptet, es gebe praktisch keine Frauen, die verhüllt herumlaufen. Kommen Sie mal zu mir nach Bern-Bümpliz, ich kann Ihnen tagtäglich diverse Frauen zeigen, die verschleiert wie an der Fasnacht herumlaufen! Wir haben aber nicht das ganze Jahr über Fasnacht, wir sind uns gewohnt, dass wir den Leuten, wenn wir mit ihnen sprechen, ins Gesicht schauen können. Wir sind uns auch gewohnt, dass zum Beispiel ein Kontrolleur in der Bahn, in den SBB, kontrollieren kann, ob ein Generalabonnement effektiv auf die Person unter dem Schleier eingelöst ist oder nicht. Wenn die Leute verschleiert sind, haben Sie als SBB-Kontrolleur keine Möglichkeit, zu schauen, ob es wirklich diese Person ist, die unter diesem "Vorhang" steckt.

Es ist mit dieser Initiative nicht so, wie behauptet wurde, dass sich damit niemand mehr gegen Krankheiten schützen kann, wie jetzt zum Beispiel gegen Covid. Das ist explizit ausgenommen. Man kann sich auch in Zukunft gegen die Witterung anziehen, man kann auch in Zukunft gesundheitliche Massnahmen treffen und Masken anziehen - dies ist alles explizit im Initiativtext erwähnt.

Diese Initiative muss aus meiner Sicht zwingend angenommen werden, wenn wir wollen, dass sich die Leute in Zukunft hier in der Schweiz integrieren. Diejenigen, die sich nicht integrieren wollen, sollen doch bitte wieder nachhause gehen, wo sie ihre Tücher tragen können.

Bircher Martina · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Vor genau einem Jahr standen Zehntausende Frauen für die Gleichstellung auf der Strasse. Und genau heute monieren diese Kreise gegen das Verhüllungsverbot. Ist es wirklich die Meinung dieser Frauen, dass eine Burka für Frauen Gleichstellung und Gleichberechtigung bedeutet, dass diese Frauen freiwillig ihr Gesicht verhüllen und lediglich die Augen frei halten? Sie bagatellisieren, indem Sie von Kleidervorschriften sprechen. Bitte verschliessen Sie die Augen vor der Realität nicht.

Die Vollverschleierung ist ein Symbol, ein Symbol der Unterdrückung. Es bedeutet, dass Frauen weniger wert sind als Männer, dass Frauen dazu genötigt werden können, eine Ehe einzugehen, dass Frauen beschnitten werden können, dass Frauen, am besten junge, dazu da sind, ganz viele Kinder zu gebären, dass diese Kinder wiederum mit einem völlig falschen Frauenbild - mit dem Mann als Patriarch - aufwachsen, dass Mädchen mit acht, neun Jahren einem älteren Mann versprochen werden und mit zwölf oder dreizehn Jahren in den Sommerferien beispielsweise in den Libanon fliegen und dort zwangsverheiratet werden.

Schauen Sie sich in diesen Ländern um, in denen die Burka getragen wird. Was gilt dort? Dort gilt beispielsweise das Recht der Scharia, ein Recht, das es erlaubt, Frauen zu steinigen. Ja, das ist die Realität.

Sagen Sie deshalb Nein zu dieser Frauenunterdrückung und Ja zum Verhüllungsverbot.

Pasquier-Eichenberger Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

Je suis née dans un canton laïque et fortement multiculturel. Un canton qui s'est construit, a forgé son identité, développé sa prospérité en s'ouvrant sur le monde. Qui a fait de son ouverture au dialogue avec l'altérité sa force et sa renommée. Qui nous fait côtoyer au quotidien des personnes de toutes les cultures et nous apprend à valoriser la différence plutôt qu'à la craindre.

Ce sont cette expérience et ces valeurs qui me font rejeter ce texte.

Ce qu'il faut aujourd'hui plus que jamais, c'est bâtir des ponts et non construire des murs. Bâtir des ponts, dans ce cas, consiste à informer, éduquer, intégrer. Tandis que stigmatiser et interdire, cela correspond à isoler et enfermer ces femmes entre quatre murs.

J'ai une autre vision de la liberté que celle des auteurs de cette initiative. Sous le couvert de lutter contre la dissimulation du visage dans l'espace public, ce texte vise directement une frange de la communauté musulmane. Alors, bien sûr que couvrir des femmes d'un voile complet, cela ne correspond pas à notre image de l'émancipation féminine, et lorsque c'est imposé, comme c'est le cas dans les régimes talibans ou féodaux, c'est inacceptable.

Mais en Suisse, il n'y a aucune nécessité d'agir, car les femmes portant la burqa ne courent pas les rues. C'est donc un faux problème. Cette initiative, dont le comité est coprésidé uniquement par des hommes, instrumentalise la cause des femmes et met à mal nos traditions de vivre-ensemble.

La contrainte est déjà punie en Suisse. La vraie question, c'est plutôt de savoir comment détecter et prouver cette contrainte. Par des mesures de prévention contre les violences domestiques, par l'éducation et l'accompagnement socioculturel. Toutes des mesures auxquelles s'opposent les partisans de l'initiative.

Ce texte diabolise une communauté et crée un fossé qui n'a pas lieu d'être dans un pays comme la Suisse, où les solutions tendant à la paix sociale et au dialogue oecuménique se trouvent de manière pragmatique. Un tel processus législatif contribue à consolider des stéréotypes et, de fait, encourage l'expression de l'intolérance de façon tout à fait incompatible avec les valeurs de tolérance, de paix sociale et de non-discrimination.

Je m'oppose à cette initiative qui instrumentalise la cause des femmes.

Je m'oppose à cette initiative qui vise à ostraciser une communauté pourtant largement bien intégrée. A une culture musulmane qui prône l'hospitalité, cela ne fait aucun sens de répondre par l'hostilité.

Je m'oppose à cette initiative, qui vise à imposer sa solution pour résoudre un problème inexistant, qui impose une solution unique et extrême, alors que chaque canton doit rester libre de développer sa solution. C'est ce qu'a fait le canton de Genève en adoptant une loi sur la laïcité, sans ostraciser une minorité religieuse. C'est ce qu'ont fait aussi de nombreux autres cantons qui se sont déjà prononcés sur des textes similaires.

C'est par la sensibilisation, la formation et l'intégration que l'on assurera le vivre-ensemble en Suisse. Par le soutien à des programmes de développement et ses activités de médiation internationale, la Suisse peut contribuer à améliorer la condition des femmes et la sécurité globale.

Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es freut mich heute besonders, hier zu stehen, denn ich war im St. Galler Kantonsrat massgeblich an der kantonalen Verhüllungs-Initiative beteiligt, welche vom Stimmvolk angenommen wurde. Es freut mich umso mehr, heute für eine nationale Lösung einzustehen.

Bei der nationalen Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" geht es um nichts anderes als um unsere Grundwerte. Wir müssen für unsere freiheitlichen Werte nicht nur einstehen, sondern wir müssen diese auch aktiv schützen. Um das wichtige Attribut der Freiheit zu gewährleisten, ist es notwendig, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der klar aufzeigt, was wir in diesem Land wollen, welche Werte wir pflegen und welche Unsitten wir eben klar ablehnen. Das Gesicht zu zeigen, ist für unser kulturelles Verständnis selbstverständlich und ein wichtiger Teil des Zusammenhalts in unserer Gesellschaft.

Nun sind wir aber wie in anderen Ländern an einem Punkt angekommen, an welchem ungeschriebene Regeln nicht mehr eingehalten werden, und somit ist es wichtig und zwingend, solche Regeln in die Verfassung aufzunehmen und diesen Nachdruck zu verleihen. Genau aus diesem Grund haben andere Länder wie Österreich, Frankreich oder Belgien bereits ein solches Verbot eingeführt. Aber auch unsere Kantone - der Kanton Tessin, der Kanton St. Gallen - sind genau aus diesen Gründen zum Schluss gekommen, dass man es nicht möchte, dass man sein Gesicht vollkommen verhüllt.

Das Argument, verschleierte Frauen seien Einzelfälle, ist wirklich wirklichkeitsfremd. Die religiöse Radikalisierung ist eine Tatsache, und ein präventives Verbot würde hier Sinn machen. Denn gute Politik heisst, vorausschauende Politik zu betreiben.

Der Frauenstreik im vergangenen Jahr hat in der Schweiz eindrücklich gezeigt, dass unser Land für jegliche Gleichstellung einsteht. Aus diesem Grund erwarte ich von allen hier drin, die am Frauenstreik an vorderster Front mitgewirkt haben, dass sie diese Initiative unterstützen. Ebenfalls erwarte ich eine Zustimmung zum Verhüllungsverbot von Organisationen wie Human Rights Watch, welche bei jeder Gelegenheit die Genderfrage vorbringen. Gerade die religiöse Verhüllung von Frauen sollte bei den Teilnehmenden des Frauenstreiks einen Proteststurm der Entrüstung gegen dieses Zeichen der Unterdrückung auslösen. Denn die Verhüllung aus religiösen Gründen ist das Symbol des Islamismus, das heisst einer radikalen Version des Islams. Der Islamismus ist nicht kompatibel mit den Schweizer Grundwerten und ist ein klares Zeichen einer fundamentalen Ungleichheit zwischen Frau und Mann. Ein unmissverständliches Verbot ist wichtig, um sich gegen den frauenfeindlichen, religiösen Extremismus zu wenden.

Nichts an einer Burka oder einem Niqab, Herr Silberschmidt, ist liberal, und es ist auch nichts progressiv an jenen, die sie verteidigen oder die den Niqab als religiöses und kulturelles Recht verklären. Der Niqab ist nicht nur eine kulturelle und religiöse Tradition, sondern auch ein Symbol der geschlechterspezifischen Diskriminierung. Wer wundert sich nicht während der Zeit der Sommerferien am Zürcher Bahnhof oder an der Luzerner Bahnhofstrasse über jene Frauen in Niqabs, die von ihren Männern in Markenjeans und T-Shirts begleitet werden?

Die Vernunft sagt uns klar: Das ist ein Werkzeug der absoluten Diskriminierung, basierend auf dem Geschlecht. Solche Gepflogenheiten dürfen in unserem Land, in dem die Gleichstellung von Mann und Frau eine der wichtigsten Säulen einer liberalen Gesellschaft ist, nicht akzeptiert werden. Ungleichheit darf niemand unterstützen, der sich glaubwürdig für unsere freiheitliche Gesellschaft einsetzt - die Liberalen auf keinen Fall, denn es gibt wohl nichts, was antiliberaler ist als der religiöse Extremismus, der das Individuum zugunsten einer sogenannten göttlichen Ordnung unterdrückt. Aber auch das links-grüne Spektrum der Politik weiss wohl sehr genau, dass seine grössten Feinde auf gesellschaftspolitischer Ebene die Islamisten sind, für die Themen wie z. B. Gleichstellung ein Werk des Teufels darstellen. Gerade heute konnte man in der "NZZ" vom tragischen Fall der lesbischen Aktivistin Sarah Hegazy lesen, die sich das Leben nahm, weil sie mit der Unterdrückung in Ägypten, ihrem Land, nicht mehr leben wollte.

Abschliessend möchte ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zitieren - was ich eigentlich nicht gerne mache, aber in diesem Sinne war es mal ein vernünftiger Entscheid -, vor dem eine Französin gegen das Verhüllungsverbot geklagt hat. Der Gerichtshof kam zum Schluss: Freiwillige oder aufgezwungene Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum steht in Konflikt mit freiheitlichem Zusammenleben in einer freien Gesellschaft. Die Gemeinschaft kann eine solche Verhüllung als Angriff auf das Recht zur freiheitlichen Entfaltung des anderen, also zum Zusammenleben in freier Gesellschaft, verstehen. Das Verbot von Burka und Niqab in der Öffentlichkeit ist dabei verhältnismässig und verletzt weder die Religions- noch die Meinungsfreiheit. Es stellt auch keine Diskriminierung dar.

Wer also die Freiheit unserer Gesellschaft hochhält, der muss die Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" zur Annahme empfehlen und den zahnlosen und fast lächerlichen Gegenvorschlag ablehnen.

Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Kurz zusammengefasst: Die Initiative für ein Verhüllungsverbot erachte ich als einerseits unnötig und andererseits nicht zielführend. Beim Sachverhalt, den die Initiative im Visier hat, handelt es sich um eine absolute Randerscheinung. Dies beweist just ein Kanton, mein Kanton, der Kanton St. Gallen, der ein derartiges Verbot bereits eingeführt hat. Seit der Einführung kam es zu keiner einzigen Intervention. Es ist somit eine Quasi-Lösung für ein Problem, das es gar nicht gibt.

Auch staatspolitische Überlegungen sprechen gegen diese Initiative. Kleidervorschriften gehören nicht in die Verfassung, Kleidervorschriften sind eines liberalen Staates unwürdig. Zudem greift die Initiative in die Kompetenz der Kantone ein.

Hat man, wie wohl nicht wenige der Befürworterinnen und Befürworter der Initiative, in erster Linie Ausländerinnen und Ausländer im Visier - durchaus legitimerweise -, so ist darauf hinzuweisen, dass eine Verhüllung in der Öffentlichkeit bereits nach geltender Gesetzgebung durchaus Konsequenzen hat und sanktioniert werden kann. Bereits heute sind angemessene Instrumente vorhanden, um den negativen Auswirkungen des Tragens einer Verschleierung entgegenzuwirken. Beispielsweise bei der Prüfung der Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung kann dies die Frage nach der Integration aufwerfen. Das Bürgerrechtsgesetz als weiteres Beispiel führt als eine der Voraussetzungen für eine Einbürgerung die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz an. Dem kann eine Vollverschleierung entgegenstehen. Aber auch im Verfahren bezüglich Sozialversicherungsleistungen sind Mitwirkungspflichten wie hinsichtlich medizinischer Abklärungen oder Identitätsabklärungen verankert. Speziell in der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung würde eine Vollverschleierung wohl eine mangelnde Vermittlungsfähigkeit nahelegen.

So weit, so gut. Was mich persönlich am meisten beschäftigt hat, ist das Argument, die Initiative würde der Unterdrückung der Frau entgegenwirken; dies würde für die Initiative sprechen. Ich komme jedoch zu einem anderen Schluss. Ein isoliertes Verhüllungsverbot - oder im Kontext der Gleichstellung eben ein Burka- oder Niqabverbot - in der Bundesverfassung erfüllt dieses Ziel nicht. Wenn schon, wären vielmehr verschiedene Massnahmen zur Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter nötig, wie dies notabene der indirekte Gegenvorschlag vorsieht. Ich gehe aber noch einen Schritt weiter: Für Frauen, welche die Burka nicht freiwillig tragen, also somit nicht selbstbestimmt entscheiden dürfen, wie sie sich kleiden, und die mittels der Initiative von diesem Zwang befreit werden sollen, ist die Gefahr gross, dass sich ihre Situation bei der Annahme der Initiative verschlimmern wird. Diejenigen Personen, die sie bis anhin gezwungen haben, diese Burka oder diesen Niqab zu tragen, werden wohl kaum akzeptieren, dass sie sich, weil die Burka nun verboten ist, neu unverhüllt in der Öffentlichkeit zeigen. Besagte Frauen werden damit ins Private, in die Isolation gedrängt. Darum auch unter dem Aspekt der Gleichstellung ein klares Nein zur Initiative!

Aber um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Eine Ablehnung des Verhüllungsverbots ist nicht gleichbedeutend mit einer Gutheissung von Burka oder Niqab. Wird eine Frau gegen ihren Willen gezwungen, eine derartige Verschleierung zu tragen, dann erfüllt dies den bereits bestehenden strafrechtlichen Tatbestand der Nötigung gemäss Artikel 181 StGB und kann entsprechend geahndet werden.

Wie eingangs festgehalten: Die Initiative ist unnötig, und sie ist insbesondere auch nicht zielführend. Zudem wollen wir keine unliberale Verbotskultur.

Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Binder-Keller Marianne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Liebe Kollegin, immer wieder haben Sie jetzt den Liberalismus bemüht, das liberale Denken. Es dürften demnach keine Kleidervorschriften gemacht werden. Hat denn diese Form der Verhüllung etwas mit Liberalismus zu tun, wenn man weiss, dass beispielsweise im Iran Frauen wegen Nichttragens dieses Kleidungsstücks für fünfzehn Jahre ins Gefängnis wandern oder sogar gefoltert werden?

Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Das können Sie nicht mit unserer Gesellschaft hier vergleichen. Bei uns ist es so, dass sich jede Frau und notabene auch jeder Mann so kleiden darf, wie er oder sie will, und dies gilt es hochzuhalten.

Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion

Ich bin kein Fan von Burkas, aber auch kein Fan dieser Burkaverbots-Initiative. Verbote sollen in einer liberalen Gesellschaft nur dann ausgesprochen werden, wenn der Schutz der Gesellschaft oder eines anderen Rechtsguts höher zu gewichten ist als die individuelle Freiheit, etwas Bestimmtes zu tun. Diese Frage ist auch bei einem Burkaverbot zu stellen.

"Cui bono"?, lautet die lateinische Frage: Wem nützt dies? Ich sehe in dieser Initiative keinerlei Nutzen und auch kein echtes Bedürfnis. Dies zeigt sich etwa im Kanton Tessin, wo das bereits bestehende Burkaverbot vorwiegend vermummte Fussballfans betrifft, während echte Burkaträgerinnen kaum je gebüsst wurden. Hinzu kommt, dass in grossen Schweizer Städten unter den vereinzelten Burkas oft konvertierte Schweizerinnen stecken, die ihren Glaubenswechsel möglichst showartig zelebrieren wollen. Echte Burkaträgerinnen aus muslimischen Ländern sind meistens als Touristinnen bei uns und zumeist sehr unauffällig. An diesen Burkaträgerinnen hat die Tourismusbranche auch viel Freude. Sie stellen weder für die Schweizer Sicherheit noch für die schweizerische Kultur und die schweizerischen Werte irgendwelche Gefahren dar. Sie mögen dem einen oder der anderen lästig vorkommen in dem Sinne, dass sie keine Freude daran haben. Aber das ist bei anderen Menschen auch ohne Burka so, das wissen wir leider.

Ein anderes wichtiges Argument gegen das Verhüllungsverbot ist der Eingriff in die kantonale Hoheit. Bis jetzt hat es sich als richtig erwiesen, dass die Kantone solche Verbote aussprechen, wenn sie tatsächlich einem Bedürfnis entsprechen. Dass nur wenige davon Gebrauch gemacht haben, zeigt einfach, wie gering das Bedürfnis ist. Das ist auch auf dem Gebiet der EU der Fall, wo nur eine Handvoll Länder ein Burkaverbot ausgesprochen haben.

Die Initiative gibt also vor, ein Problem zu lösen, das so gar nicht existiert. Die überwiegende Mehrheit der muslimischen Männer und Frauen in der Schweiz ist gegen eine Gesichtsverschleierung. Es besteht also kein Grund zur Befürchtung, dass die Vollverschleierung als Kleidungsform unter den muslimischen Frauen in einem kritischen Mass zunehmen wird. Ein Verbot der Gesichtsverschleierung als Kleidungsvorschrift auf Verfassungsebene ist somit völlig absurd und nicht angemessen. Eine offene und pluralistische Gesellschaft wie unsere muss und kann damit umgehen, dass es vielfältige Lebens- und Glaubensformen gibt und dass diese zu respektieren sind.

Es ist zudem paternalistisch und falsch, davon auszugehen, dass alle Frauen, die ihr Gesicht verhüllen, dies unter Zwang tun. Diese paternalistische Haltung zementiert man mit der Bewirtschaftung des Klischees, dass diese Frauen fremdbestimmte, unmündige Wesen sind. Ihnen soll man jetzt helfen; sie soll man jetzt befreien. Diese Frauen wollen aber weder von ihren Männern noch von den selbst ernannten Frauenbefreierinnen bevormundet werden. Diese Frauen wollen nicht bevormundet werden.

Wenn die Frauen gezwungen werden, sich zu verhüllen, hilft ihnen auch ein Verbot nicht. Im Gegenteil: Wir wissen, dass diese Frauen in die Isolation getrieben werden. Eine Befreiung durch Zwang von aussen, durch ein Verbot herbeizuführen, ist folglich auch sehr absurd. Man kann Frauen nicht von einem Zwang befreien wollen, indem man sie einem anderen Zwang unterwirft und sagt: Jetzt dürft ihr dieses Kleidungsstück nicht mehr tragen.

Sie sehen, ein Kleiderverbot in der Verfassung zu verankern, ist ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von allen Frauen. Wir können das nicht akzeptieren und empfehlen die Initiative aus diesen Gründen klar zur Ablehnung.

Ich bin auch erstaunt, dass ein Teil der CVP zur Hardliner-SVP mutiert ist. Ich weiss nicht, wie man dieses Wording übernehmen kann. Ich glaube, von daher müssen wir die Frage auch unseren Kollegen von der CVP stellen.

Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte Frau Arslan gerne ins Kino einladen, damit sie sehen kann, wie eine Politikerin in Saudi-Arabien Politik machen muss. Es ist gerade der Film "The Perfect Candidate" angelaufen. Er zeigt eindrücklich, wie es Frauen in der Politik ergeht, wie sie in Ländern unterdrückt werden, die dieses Bild mit der Burka und der Verschleierung pflegen.

Viele heute gehörte Argumente und Warnungen, z. B., ein Verbot schade dem Ruf der Schweiz, habe ich schon einmal gehört, nämlich bei der Minarett-Initiative. Da hat man gesagt, Schweizer Produkte würden boykottiert und es kämen dann keine Touristen aus islamischen Staaten mehr zu uns. Man hat sogar gewarnt, es gebe nachher Anschläge in der Schweiz. Passiert ist das Gegenteil: Wir haben heute mehr Touristen aus arabischen Staaten als je zuvor - das war zumindest bis 2019 so -, und wir haben heute bessere Beziehungen mit diesen Ländern. Diese Länder haben Respekt vor anderen Ländern, die Regeln aufstellen und diese klarstellen, so, wie diese Länder ihre Regeln aufstellen. Darum geht es letztendlich: Müssen wir uns in der Schweiz den Einwanderern anpassen, oder passen sich jene Leute an, die in die Schweiz einwandern? Es geht um Freiheitsrechte, es geht um unsere Werte, um Identität, aber auch um das moderne Zusammenleben zwischen Frau und Mann in der Gesellschaft - mit einem offenen Gesichtsausdruck und ohne Verschleierung und Verhüllung.

Herr Mäder hat vorhin erwähnt, dass die Tochter des strenggläubigen Muslims in Opfikon nicht profitiere, sie müsse zumindest zuhause weiterhin die Verschleierung tragen. Das mag sein. Das viel grössere Problem ist aber, dass halbwüchsige Muslime in Opfikon, in Wil, in Bern-Bümpliz, wo auch immer, auf die jungen Musliminnen, die vielleicht ganz modern sind, laizistisch sind und kein Kopftuch tragen möchten, Zwang ausüben. Diese Halbwüchsigen sind vielleicht von irgendeinem radikalen Imam angestachelt. Es kommt regelmässig vor, dass Eltern, die muslimischen Glaubens sind, aber nicht für das Tragen der Burka sind - da teile ich die Meinung von Frau Arslan, das ist die Mehrheit der Muslime in der Schweiz -, unter Druck geraten. In all den Ländern, in denen eine Islamisierung stattgefunden hat - man kann das jetzt gut im Kosovo sehen -, werden die "normalen" Muslime unterdrückt und richtiggehend in eine radikale Welt gedrängt. Das Verbot durch die Initiative schützt die jungen Musliminnen davor, sich dieser radikalen Islamisierung anpassen zu müssen.

Wer sehen will, wie absurd diese Gesetze jetzt zum Teil sind, der schaue in die Fussballstadien in Schweden: Da sind plötzlich die ganzen Fussballfans auf der Kurve, die Ultras, in der Burka gekommen. Gegen die Burka konnte man nach schwedischem Gesetz nichts machen, eine andere Verschleierung war hingegen verboten. Diese Initiative hier ist konsequent. Da wird einerseits gegen Gewalttäter und Demonstranten vorgegangen und andererseits eben auch gegen Modernitätsverweigerer und muslimische Unterdrücker.

Ich bin Mitglied des Initiativkomitees und möchte auch sagen: Es sind über 100 000 Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die diese Initiative aus unterschiedlichsten Gründen unterschrieben haben: die einen für die Frauenrechte, die anderen gegen die Islamisierung, wiederum andere für eine offene Gesellschaft, andere aus Sicherheitsinteresse gegen gewalttätige Demonstranten. Es gibt ganz viele gute Gründe, warum diese Initiative ein Ja verdient und ziemlich sicher von der Schweizer Bevölkerung auch ein Ja bekommen wird.

Empfehlen Sie deshalb volksnah diese Initiative zur Annahme und den indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung.

Storni Bruno · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

All'iniziativa popolare "Sì al divieto di dissimulare il proprio viso" il Consiglio federale ha risposto con un suo controprogetto indiretto, approvato dal Nazionale in dicembre dell'anno scorso. Come allora, anche oggi il PS sostiene questo controprogetto. Esso, contrariamente all'iniziativa, prevede l'obbligo di mostrare il proprio volto solo quando potrebbero sorgere difficoltà varie, per esempio quando è necessaria un'identificazione visiva personale a contatto con le autorità. Il controprogetto lascia ai cantoni l'autonomia di legiferare e permette di affrontare il problema posto dall'iniziativa popolare in maniera più mirata e proporzionata e non limitata ad una religione e a gruppi di persone particolari. Ritengo che con il controprogetto il Consiglio federale permetta di proteggere meglio le donne, argomento alla base dell'iniziativa.

Ricordo che per il PS l'uguaglianza tra i sessi è una delle preoccupazioni più importanti. Un divieto generale di dissimulare il viso, oltretutto mirato ad una sola religione, come chiedono gli autori dell'iniziativa popolare, non fornisce un contributo efficace in tal senso. È preferibile, come detto, un maggiore impegno per migliorare uguaglianza e parità tra i sessi nella società.

L'iniziativa popolare mira ad una singola religione e ai suoi simboli religiosi, ma la situazione non è così come si vuole mostrare, perché si tratta di pochissimi casi. Non ci troviamo quindi di fronte ad un grave problema e tantomeno ad una fonte di conflitti. Il controprogetto considera questa fattispecie.

Sarà una percezione personale, ma se confronto il mio cantone - dove un'iniziativa popolare analoga è stata approvata e di fatto vige il divieto di dissimulare il viso - con il resto della Svizzera, ad esempio con la situazione qui a Berna, non vedo grandi differenze. La presenza o meglio l'assenza di donne che coprono il viso è simile. Si tratta quindi di un non problema, ma l'adozione dell'iniziativa potrebbe accendere incomprensioni con una parte della comunità musulmana e accentuare l'emarginazione - questa non è politica di integrazione.

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Die Burka-Initiative ist Symbolpolitik. Sie will uns die Geschichte erzählen, dass böse Mächte dem freiheitsliebenden Land Schweiz eine fremde und autoritäre Kultur aufzwingen wollen. Die Schweizer Grundwerte sollen bedroht sein. Das soll uns eine Riesenangst einjagen.

Diese Geschichte kommt aber der Realität kein bisschen nahe. Die Schweiz ist ein multikulturelles Land, in dem im Einklang mit unseren Gesellschaftsnormen und Gesetzen Vielfalt gelebt wird. Wie bei allen anderen Glaubensrichtungen ist auch die grosse Mehrheit der Bevölkerung muslimischen Glaubens bestens integriert. Es handelt sich um Mitbürgerinnen und Mitbürger, die am öffentlichen Leben teilnehmen, sich in den Vereinen engagieren, in Banken, Spitälern, Restaurants und Kitas arbeiten, bei der Nachbarschaftshilfe mitmachen und keinerlei Interesse haben, anderen ihre Religion aufzuzwingen.

Dieses multikulturelle Zusammenleben wird nun aber wieder einmal mit einem Giftpfeil attackiert. Denn obwohl die Initiantinnen und Initianten stets von fundamentalistischer Islamisierung sprechen, haben sie im Grunde die gesamte muslimische Kultur im Visier.

Das Egerkinger Komitee hat sich dem Kampf gegen die voranschreitende Islamisierung der Schweiz verschrieben. Diese Haltung ist zutiefst diskriminierend. Im Wissen, dass eine solche Argumentation bei einer Volksabstimmung nicht verfängt, wird die Initiative mit der Befreiung der Frauen von religiöser Unterdrückung begründet. Die SVP spielt sich als Verfechterin der Gleichstellung auf. Dieses plötzliche Engagement für die Gleichstellung ist aber nicht glaubwürdig. Oder unterstützen Sie tatsächlich alle Anliegen des Frauenstreiks des letzten Jahres, und helfen Sie bei der Durchsetzung dieser Forderungen? Wir würden uns sehr freuen!

In der Schweiz darf übrigens niemand gezwungen werden, sein Gesicht zu verhüllen. Der Zwang zur Gesichtsverhüllung ist nämlich durch den Straftatbestand der Nötigung bereits abgedeckt. Spätestens seit dem Bericht zum Postulat Aeschi Thomas 13.3672, "Abklärung religiöser Fragestellungen", weiss auch die SVP, dass es in der Schweiz kaum Burkaträgerinnen gibt. Eine Randerscheinung wird zum Problem hinaufstilisiert.

Es geht der SVP nicht um die Würde von Frauen, auch nicht um die Gleichstellung. Rekapitulieren wir doch mal: Die Rechtskonservativen haben sich noch nie glaubwürdig für die Selbstbestimmung der Frau eingesetzt. Lange haben sie das Frauenstimmrecht bekämpft und damit die Frauen jeglicher Mitbestimmung beraubt. Sie bekämpften das neue Eherecht 1988 an vorderster Front. Sie erinnern sich bestimmt noch an den Slogan "Blocher in die Besenkammer". 2003 stimmte eine grosse Mehrheit der SVP-Fraktion dagegen, als sexuelle Gewalt in der Ehe als Offizialdelikt anerkannt wurde. Jedes Mal, wenn wir in diesem Parlament über Gleichstellung oder Unterdrückung der Frauen sprechen, bläst uns von rechts aussen der kalte Wind der Ablehnung und Bagatellisierung entgegen.

Nun will die SVP plötzlich mit dieser Initiative die Stellung der Frau in der Gesellschaft stärken. Wir nehmen die Initiantinnen und Initianten beim Wort. Der Gegenvorschlag stärkt die Selbstbestimmung und die Frauenrechte.

Ich bitte Sie: Lehnen Sie diese islamophobe Initiative ab, und unterstützen Sie den Gegenvorschlag, der tatsächlich die Stellung der Frau in unserer Gesellschaft stärkt.

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Munz, Ihr SP-Bundesgerichtspräsident fällt auf durch sexistische Sprüche, durch ein sexistisches Verhalten. Wieso bezieht hier die SP, wenn sie sich denn schon so für die Frauenrechte einsetzt, nicht klar Stellung und fordert den Rücktritt von Herrn Meyer?

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Vielen Dank, Herr Aeschi, für diese Frage. Wie in Ihren Reihen gibt es auch in unseren Reihen Personen, die Fehler machen. Wir sind alle nicht fehlerfrei.

Ruppen Franz · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzte Frau Kollegin Munz, Sie sprechen hier davon, dass es sich um eine homophobe - entschuldigen Sie, ich meinte: islamophobe - Initiative handle, die nur von rechts aussen unterstützt werde. Ist Ihnen bekannt, dass diese Initiative auch von Frau Saida Keller-Messahli, Gründerin und Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam, von Frau Christine Bussat, Gründerin von "Marche blanche", und von der Feministin Julia Onken unterstützt wird?

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Vielen Dank für diese Frage. Ja, das ist mir bekannt, aber die Initiative beurteile ich als zutiefst islamophob. Das ist meine Beurteilung.

Steinemann Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Werte Frau Munz, Sie massen sich hier an, bezüglich Frauen, Frauenrechten und Gleichstellung generell für alle Frauen in diesem Land zu sprechen. Ich kann aber mit Ihren Schilderungen gar nichts anfangen. Können Sie sich vorstellen, dass es Frauen gibt, die seit 44 Jahren in diesem Land leben, wie z. B. ich, und sich gleichgestellt fühlen und keine Probleme bezüglich Frauenrechten für hiesige Frauen sehen?

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Vielen Dank für diese Frage. Ich anerkenne durchaus, dass Sie selber keine Probleme mit der Gleichstellung haben. Mit dieser Initiative wollen Sie die Gleichstellung stärken. Ich sage aber, das ist das falsche Mittel. Dafür müssten Sie den Gegenvorschlag annehmen.

Wobmann Walter · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Liebe Frau Munz, Sie haben jetzt immer wieder von der Initiative der SVP geredet. Dahinter steht aber ein überparteiliches Komitee und nicht nur die SVP. Ich lege hier jetzt meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsident des sogenannten Egerkinger Komitees. Dieses Komitee ist auch Urheber der Volksinitiative - damit das hier einmal klargestellt ist.

Was verlangt die Initiative? Es wurde jetzt sehr viel geredet. Einige Kolleginnen und Kollegen vor allem von der linken Seite haben über etwas geredet, das gar nicht zur Initiative gehört, das gar nicht der Inhalt ist. Wahrscheinlich fehlen ihnen aber auch die Argumente gegen die Initiative. Ich habe das zum Teil mit Schmunzeln zur Kenntnis genommen.

Die Volksinitiative verlangt ein allgemeines Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Das ist der Inhalt dieser Initiative. Die Ausnahmen sind klar definiert: Es sind Gründe der Gesundheit - ich erinnere an die Corona-Zeit mit den Masken, diese sind auch bei Annahme der Initiative absolut erlaubt -; es sind Gründe der Sicherheit, das sind auch Ausnahmen; es sind Gründe klimatischer Bedingungen und natürlich des einheimischen Brauchtums. Die Initiative ist also so klar definiert, wie wahrscheinlich sehr wenige Initiativen formuliert sind.

Ein Verhüllungsverbot kennen inzwischen gegen zwanzig Staaten auf dieser Welt. Es sind nicht nur europäische Staaten, es gibt auch islamische Staaten, nordafrikanische Staaten, die solche Verbote aus Gründen der Sicherheit erheben. Ich denke dabei an Marokko, ich denke an Ägypten usw. Es geht also nicht gegen die Religion als solche, sondern das Verbot hat ganz andere und unterschiedliche Gründe.

Die Vollverschleierung, hier jetzt aus religiösen Gründen gemeint, ist, wie auch das Minarett, ein Symbol für einen extremen politischen Islam, der hier in unseren Breitengraden einfach nichts zu suchen hat. Sie ist auch kein Bestandteil des Korans. Ich habe einen Koran daheim, und ich kann ihn Ihnen vorlesen - nicht auswendig natürlich. Aber die Vollverschleierung ist kein Teil des Korans. Es braucht sie gar nicht zum Ausüben der Religion.

Seit Jahrzehnten leben die Muslime in unserem Land ohne Verschleierung. Sie können also die Religionsfreiheit in diesem Sinn absolut ausüben; das ist so. Aber die Verschleierung ist - nochmals - ein Zeichen für ein ganz anderes Wertesystem, für eine andere Grundhaltung, gegen unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung. Das ist der zentrale Teil, das ist auch ein Hauptgrund, warum wir keine Vollverschleierung wollen. Es ist so, solche Symbole brauchen wir nicht. Wir leben in einer freiheitlichen Gesellschaft mit demokratischen Verhältnissen. Und dazu müssen wir Sorge tragen.

Was ist der Hintergrund des extremen Islams? Es ist die zentrale Aussage, dass Andersgläubige Ungläubige sind, welche konvertieren müssen oder allenfalls getötet werden müssen. Das sind Tatsachen. Das hat nichts zu suchen in unserer Gesellschaft. Darum geht es, um nicht mehr und nicht weniger. In unserem Kulturkreis zeigt man das Gesicht, wenn man miteinander redet - da sind wir uns hoffentlich einig. Das ist ein Zeichen der Freiheit, das ist Freiheit in unserem Sinn.

Nun noch zum indirekten Gegenvorschlag: Also, ich muss Ihnen sagen, dieser sogenannte Gegenvorschlag ist eine Frechheit, ist eine Beleidigung für über 100 000 Personen in diesem Land, welche dieses Volksbegehren unterschrieben haben. Was hat Entwicklungshilfe, was haben Integrationsprogramme mit unserer Initiative zu tun? Erklären Sie mir das mal! Das hat absolut nichts damit zu tun. Ein solcher Gegenvorschlag gehört in den Papierkorb. (Zwischenruf des Präsidenten: Herr Wobmann, beenden Sie Ihr Votum!) - Ja, ich bin gleich fertig, nur einen Moment.

Ich kann Ihnen hier im Namen unseres Komitees noch versichern, dass wir die Initiative ganz sicher nicht zurückziehen werden. Am Anfang wurde vom Kommissionssprecher kurz die Frage des Rückzugs erwähnt. Das wird hundertprozentig - so sicher, wie ich hier stehe - nicht passieren.

Aebi Andreas · 1VP-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr

La séance est levée à 12 h 50