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Aufzeigen der wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen der Bodenstrategie Schweiz
Burkart Thierry · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Wie wir wissen, hat der Bundesrat kürzlich mit einem Bericht die nationale Bodenstrategie Schweiz verabschiedet. Diese Strategie schreibt bis 2030 die Halbierung des Bodenverbrauchs und bis 2050 den Netto-null-Verbrauch fest. Ich anerkenne die Bestrebungen zum Schutz der Böden und trage die vorgeschlagenen Stossrichtungen im Sinne eines Orientierungsrahmens für die zuständigen Behörden im Grundsatz mit. Gerade deshalb ist ein Bericht, wie ihn mein Postulat verlangt, aber notwendig; dies namentlich aus zwei Gründen:
1. Wenn eine Strategie festgelegt wird, bedarf es der entsprechenden Massnahmen, um das Ziel zu erreichen. Über die Massnahmen muss Klarheit herrschen, wenn die Strategie festgelegt wird. Sie sind auf die Nachhaltigkeit sowie auf die ökologischen, aber eben auch auf die ökonomischen und sozialen Folgen hin zu überprüfen. Das ist bei einer Ablehnung des Postulates nicht der Fall.
2. Die Bodenstrategie ist für sämtliche Staatsebenen mit einschneidenden Massnahmen verbunden. Darüber sollten die entsprechenden demokratischen Institutionen, unter anderem das eidgenössische Parlament, diskutieren und Beschluss fassen können. Andernfalls haben wir einen Fall von bundesrätlichem Soft Law - ich nenne es in Anlehnung an eine Diskussion im Zusammenhang mit dem Völkerrecht so -, an dem sich sämtliche Behörden ausrichten, ohne dass es demokratisch abgestützt ist.
Zu Punkt 1: Trotz der Anstrengungen, den Bodenverbrauch zu reduzieren und sogar zu unterbinden, muss eine weitere Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung in der Schweiz möglich bleiben. Der dafür nötige Handlungsspielraum ist den zuständigen Behörden auch in Bezug auf den Umgang mit dem Bodenverbrauch weiterhin einzuräumen. Dabei sind neben der Umwelt auch die Nachhaltigkeitsdimensionen Gesellschaft und Wirtschaft angemessen zu berücksichtigen. In der vorliegenden Bodenstrategie ist dies nur bedingt der Fall. Sie ist fast ausschliesslich auf die Dimension Umwelt ausgerichtet. Die anderen, gleichwertigen Ziele der Nachhaltigkeit kommen zu kurz.
Die Halbierung des Flächenbedarfs bis 2030 erachte ich in Anbetracht des über das Jahr 2030 hinaus prognostizierten weiteren Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums, des damit verbundenen zusätzlichen Infrastrukturbedarfs sowie der nötigen Reaktionszeit in der Raum- und Siedlungsentwicklung als sehr ambitiös und für die Entwicklung der Schweiz, unter anderem in den Bereichen Mobilität, Siedlung und Wirtschaft, sehr einschneidend. Stossend ist vor diesem Hintergrund, dass für eine derart weitreichende behördenverbindliche Handlungsanweisung vor der Verabschiedung die möglichen positiven und negativen Auswirkungen nicht bzw. kaum untersucht wurden. Dazu wäre ein Bericht im Sinne einer Gesamtschau und damit die Annahme meines Postulates eben zwingend.
Zu Punkt 2: Gemäss Website des UVEK soll die nationale Bodenstrategie den zuständigen Behörden von Bund und Kantonen als Orientierungsrahmen und Entscheidungshilfe dienen und Wege aufzeigen, wie die erkannten Herausforderungen angegangen werden können. Klar ist, dass sich das Handeln der verschiedenen politischen Institutionen sowie der Verwaltungen in unserem Land auf die Zielsetzung der durch den Bund erlassenen Bodenstrategie ausrichten soll. Das ist, da es keine Parlamentsentscheide dazu gibt, bundesrätliches Soft Law. Eine demokratisch legitimierte Debatte und Beschlussfassung täten bei so weitreichenden Entscheidungen aber not.
Ich meine, dass es sich bei der Bodenstrategie um ein Instrument im Zusammenhang mit Konzepten und Sachplänen des Bundes nach Artikel 13 Absatz 1 RPG handelt. Dies sind im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 zweiter Teilsatz RPG die wichtigsten Planungsinstrumente des Bundes, um dessen raumwirksame Tätigkeiten zu koordinieren und mit den Kantonen abzustimmen. Sie sind behördenverbindlich. Gemäss Artikel 13 Absatz 1 erster Teilsatz RPG setzt die Sachplanung des Bundes wie jede Planung Grundlagen voraus, die Aufschluss über bestehende und zu erwartende räumliche und andere Gegebenheiten geben und Zusammenhänge aufzeigen. Dies ist bei der Bodenstrategie bis anhin aber nicht der Fall.
Als Ständerat, als Standesvertreterinnen und Standesvertreter sollten wir daher die Frage stellen, inwiefern bei den weiteren Arbeiten und namentlich bei der Festlegung von Massnahmen die Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgen wird. Denn da der Bund die ihm übertragenen raumwirksamen Aufgaben stets auf kantonalem Territorium erfüllen muss und die Gebietsverantwortung bei den Kantonen liegt, kommt der Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen grosse Bedeutung zu. Die Erarbeitung der Bodenstrategie erfolgte aber, soweit erkennbar und soweit ich das überschauen konnte, abgesehen von einem Mitarbeiter der Bodenschutzfachstelle des Kantons Bern ohne die Vertretung von Kantonen, Wirtschaft und weiteren Kreisen ausserhalb der Bundesverwaltung.
Ferner stellt sich die Frage, ob und wann der Bundesrat die Bodenstrategie in die Anhörung zumindest der davon direkt betroffenen Kreise wie Bauwirtschaft, Landwirtschaft, Industrie, Mobilität usw. geben will. Denn offensichtlich ist der Bundesrat bereits zur Erkenntnis gelangt, dass Handlungsbedarf besteht. Es müssen gemeinsam vollzugstaugliche Gesetzes- und Verordnungsänderungen für ein kohärentes, auf die sektorübergreifenden Ziele und die Bodenfunktionen ausgerichtetes Regelwerk für den Boden entwickelt werden, was auf den Seiten 46 und 47 nachlesbar ist.
Weitere Interessen sollten unbedingt in die Bundesstrategie einfliessen; zu wichtig und zu gross sind die Auswirkungen auch für Wirtschaft und Gesellschaft. Eigentlich müsste der Bundesrat alles Interesse daran haben, aufzeigen zu können, wie er sein strategisches Ziel erreichen will und welche Konsequenzen damit verbunden sind. Für mich ist, mit Verlaub, die Geheimniskrämerei nicht nachvollziehbar.
Sogar die Umweltallianz, die selbstverständlich die Bundesstrategie als wichtig erachtet, unterstützt offensichtlich mein Postulat. Ich zitiere: "Die Umweltallianz erachtet es als wichtig, dass Bevölkerung und Politik darüber aufgeklärt werden, welche Massnahmen und möglicherweise auch Einschränkungen erforderlich sind, um die Ressource Boden besser zu schützen und die Rettung der Artenvielfalt in der Schweiz zu gewährleisten."
Aus den genannten Gründen und mit Unterstreichung dieses letztgenannten Zitats ersuche ich Sie um Zustimmung zu meinem Postulat.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Wir haben insofern keine Differenz zu Ständerat Burkart, als man, wenn man eine Strategie verabschiedet, auch die entsprechenden Massnahmen erarbeiten und dabei selbstverständlich immer schauen muss, welches die ökonomischen, sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen sind. Genau das werden wir bei der Bodenstrategie auch machen.
Warum empfehlen wir das Postulat zur Ablehnung? Weil bei der Bodenstrategie, wie sie heute vorliegt, diese Massnahmen noch gar nicht definiert sind. Es beisst sich ein bisschen in den Schwanz, wenn Sie sagen, Sie wollen sich über Massnahmen äussern, die es noch gar nicht gibt. Sie verlangen dazu einen Bericht. Aber die Massnahmen gibt es noch gar nicht. Wir müssen die Massnahmen jetzt zuerst aus dieser Strategie ableiten.
Es ist nicht so, wie Sie jetzt gesagt haben, dass da irgendwo in einem stillen Zimmer eine Bodenstrategie erarbeitet worden ist. Für mich ist es bei der Erarbeitung dieser Strategie absolut selbstverständlich, dass wir das zusammen mit den Kantonen machen. Wir haben das intensiv mit den Kantonen diskutiert. Es ist auch absolut unbestritten, dass wir hier Handlungsbedarf haben. Aber da haben wir ja keine Differenz zu Ihnen. Es ist auch so, dass der zunehmende Verlust von Boden nicht nur Auswirkungen auf die Umwelt, sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen hat, ganz zentral für die Produktion von Nahrungsmitteln. Das betrifft ja nicht nur die Umwelt, sondern ist ganz konkret eine wirtschaftliche Auswirkung.
Ich würde Ihnen gerne beliebt machen, dass wir jetzt ableitend aus dieser Bodenstrategie genau das, was wir vorgesehen haben, erarbeiten. Diese Strategie sagt einfach mal, dass ab 2050 netto kein Boden mehr verbraucht werden soll - das ist eines der Ziele, die in dieser Strategie enthalten sind. Wir werden gemeinsam, wie wir das immer machen, mit den Akteuren, mit den verschiedenen Bundesämtern, mit den Kantonen an der Frage arbeiten, welches die nötigen Massnahmen sind, um diese Ziele zu erreichen. Selbstverständlich müssen diese Massnahmen dann untersucht werden: Welches sind ihre ökonomischen, sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen?
Aber Sie verlangen mit dem Postulat etwas, das es noch gar nicht gibt. Wir können ja nicht die Auswirkungen beschreiben, wenn wir die Massnahmen noch nicht ausgearbeitet haben. Es ist nur eine Frage der Abfolge. Wenn Sie das Postulat trotzdem annehmen, werden wir nicht darum herumkommen, das zu tun, was wir bereits geplant haben, nämlich diese Massnahmen jetzt zu erarbeiten und dann selbstverständlich bei jeder Massnahme die Auswirkungen anzuschauen.
Entschuldigung, wenn ich das sage, aber in diesem Sinne ändert Ihr Postulat nichts. Denn die Massnahmen, die Sie untersucht haben wollen, bestehen noch gar nicht. Die Idee, dass übergeordnet eine Strategie mit den entsprechenden Zielen erarbeitet wird, ist ein Vorgehen, das der Bundesrat sowieso verfolgt. Wenn Sie heute schauen, wie häufig Sie in der Legislaturplanung vom Bundesrat verlangt haben, er solle zu diesem und jenem eine Strategie erarbeiten, dann ist das genau das, was der Bundesrat auch hier gemacht hat. Diese Strategie ist übrigens auch nicht geheim, sondern sie ist im Internet aufgeschaltet.
Wenn Ihre vorberatende Kommission wünscht, sie in der Kommission einmal zu diskutieren, dann muss ich sagen: sehr gerne. Ich bin sehr interessiert daran, dass Sie sich mit dieser Frage auseinandersetzen, weil sie hochbrisant und von grosser Bedeutung ist. Deshalb bin ich auch froh, dass wir im Bundesrat mit der Strategie jetzt einmal den Orientierungsrahmen festgelegt haben und dass wir uns jetzt, zusammen mit allen Akteuren, die hier beteiligt sind, auf die Erarbeitung der Ziele und der Massnahmen konzentrieren können.
Wir empfehlen das Postulat also zur Ablehnung, weil wir der Meinung sind, dass Sie hier eine Aussage zu Massnahmen erhalten möchten, die es noch nicht gibt. Wenn Sie aber der Meinung sind, dass Sie mit dem Postulat einfach sicherstellen möchten, dass bei den Massnahmen verschiedene Indikatoren berücksichtigt werden, dann kann ich Ihnen sagen: Das machen wir sowieso, und dann machen wir es auch gerne mit Ihrem Postulat.
Burkart Thierry · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Frau Bundespräsidentin, Sie haben mehrfach betont, dass Sie grundsätzlich keine Differenz zu meinem Postulat hätten; man müsse einfach zuerst Massnahmen erarbeiten, um sie bewerten zu können. Das ist mir auch klar, und das impliziert dieses Postulat natürlich. Entsprechend hätten wir ja eigentlich auch die letzte Differenz noch ausgeräumt, nämlich diejenige, welche verlangt, dass Massnahmen erarbeitet werden, die in allen Nachhaltigkeitsdimensionen bewertet werden. Das ist ja die Grundlage, um eine Strategie zu erfüllen. In diesem Sinne könnten Sie eigentlich jetzt erklären, dass Sie bereit sind, das Postulat zur Annahme zu empfehlen.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Danke für dieses Entgegenkommen. Also in dem Sinne, dass Sie sagen, mit diesem Postulat wollen Sie den Bundesrat auch beauftragen, Massnahmen unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitskriterien zu erarbeiten, wurde die letzte Differenz wirklich noch ausgeräumt. Dann können Sie das Postulat gerne so annehmen.
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Der Bundesrat unterstützt nun das Postulat.
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