20.041
Voranschlag 2021 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2022-2024
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Mit Weisungen und einer finanzpolitischen Standortbestimmung eröffnet der Bundesrat im Februar jeweils den Budgetierungsprozess für das folgende Jahr. Im Februar 2020 ging er trotz schon eingetrübter Konjunktur für das Jahr 2021 von einem stabilen Bundeshaushalt, einem ordentlichen Finanzierungsergebnis von 700 Millionen Franken bzw. einem strukturellen Finanzierungssaldo von über 1 Milliarde Franken aus. Der Corona-bedingte Lockdown im März, der sich anbahnende Wirtschaftseinbruch und die Unsicherheit über die weitere Entwicklung beeinflussten und erschwerten die Erarbeitung des Voranschlags erheblich und stellten diese finanzpolitischen Annahmen auf den Kopf.
Die volkswirtschaftlichen Eckwerte, die dann dem Voranschlag 2021 zugrunde gelegt wurden, entsprechen der Konjunkturprognose der Expertengruppe des Bundes vom 16. Juni 2020. Damals ging man davon aus, dass die Schweizer Wirtschaft im Jahr 2020 infolge der Corona-Krise um 6,2 Prozent einbrechen würde, was der grösste Wirtschaftseinbruch seit 1975 wäre. Für 2021 wurde dann mit einem Aufholeffekt von 4,9 Prozent gerechnet. Aufgrund des Konjunktureinbruchs, der auf 4,1 Prozent steigenden Arbeitslosigkeit und der Aufwertung des Frankens wird die inländische Teuerung mit minus 0,9 bzw. minus 0,3 Prozent in den Jahren 2020 und 2021 wieder negativ. Im negativen Bereich dürften auch die Zinssätze bleiben.
Im Sommer und Herbst schien sich die Wirtschaft sogar positiver zu entwickeln. Die Konjunktur erhielt mit Beginn der kälteren Jahreszeit und der zweiten Corona-Welle jedoch wieder einen Dämpfer. Diese Umstände erklären, dass der Bundesrat zwar, wie geplant, am 19. August den Voranschlag 2021 inklusive Finanzplan 2022-2024 verabschiedete, nachträglich aber drei Nachmeldungen übermittelte, welche fast ausschliesslich Zusatzaufwände aufgrund der Corona-Krise betrafen. Die Nachmeldungen datieren vom 25. September und vom 11. und 18. November. Dadurch mussten die Kommissionen sehr kurzfristig weitere Beträge aufnehmen oder Zusatzsitzungen einlegen.
In seiner Botschaft ging der Bundesrat am 19. August davon aus, dass die ordentlichen Einnahmen 2021 auf dem Niveau des Voranschlags 2020 stagnieren werden. Begründet ist das mit der befristeten Aussetzung der Verzugszinsen im Jahr 2020 bei der direkten Bundessteuer und bei der Mehrwertsteuer, was zur Folge hat, dass sich ein Teil der 2020 fälligen Einnahmen in die Folgejahre verschieben und damit den Covid-Einbruch kompensieren könnte. Ebenfalls eine Entlastung bringt die zusätzliche Gewinnausschüttung der Nationalbank.
Die ordentlichen Ausgaben steigen gegenüber dem Vorjahresbudget um 2 Prozent. Das Wachstum ist hauptsächlich auf weitere Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie zurückzuführen. Dafür wurden anfänglich 1,6 Milliarden Franken budgetiert. Unter Ausklammerung dieser Massnahmen würden die Ausgaben auf dem Niveau des Voranschlags 2020 bleiben. Weil die Schuldenbremse genügend Spielraum gibt, um die Ausgaben im Zusammenhang mit Corona zu decken, verzichtete der Bundesrat anfänglich darauf, dem Parlament einen ausserordentlichen Zahlungsbedarf zu melden.
Für das Jahr 2021 beantragte uns der Bundesrat im ordentlichen Haushalt Einnahmen von 75,8 Milliarden Franken und Ausgaben von 76,9 Milliarden Franken, was ein Defizit von rund 1 Milliarde Franken zur Folge hatte. Korrigiert um den Konjunkturfaktor, ergab das in der Schuldenbremse einen Handlungsspielraum von 2,2 Milliarden Franken. Die Vorgaben der Schuldenbremse hätten im August - Corona-bedingt, aufgrund der deutlichen Unterauslastung der Wirtschaft - gar ein Defizit von 3,3 Milliarden Franken zugelassen.
Dann kamen die Nachmeldungen. Mit der ersten Nachmeldung vom 25. September beantragte der Bundesrat weitere 1,4 Milliarden Franken für fast ausschliesslich Corona-bedingte Aufwände. Gegenstand dieser Nachmeldung waren auch 20 Millionen Franken für Härtefälle bei den Geschäftsmieten. Dieser Betrag wurde inzwischen hinfällig, Sie haben ja letzte Woche das Geschäftsmietegesetz abgelehnt. Aus diesem Grund habe ich einen Einzelantrag auf Streichung dieser Position eingereicht.
Mit der zweiten Nachmeldung vom 11. November nahm der Bundesrat Beschlüsse der Herbstsession auf; er berechnete die Ansprüche beim erweiterten Erwerbsersatz neu auf 2,2 Milliarden Franken. Weiter berechnete er Ansprüche aufgrund der Parlamentsbeschlüsse aus der Herbstsession im Bereich der Kultur und des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation neu, ohne aber die entsprechenden Gelder zu beantragen. In der zweiten Nachmeldung belief sich das Finanzierungsdefizit auf 4,2 Milliarden Franken. Gemäss Schuldenbremse müsste jetzt 1 Milliarde eingespart werden. Der Bundesrat beantragte deshalb 2,2 Milliarden Franken für den Erwerbsersatz als ausserordentlichen Zahlungsbedarf. Diese Massnahme eröffnet jetzt gemäss Schuldenbremse einen Handlungsspielraum von 1,2 Milliarden Franken.
Die dritte Nachmeldung vom 18. November im Umfang von 680 Millionen Franken betrifft die kantonalen Härtefallmassnahmen für Unternehmen. Damit soll der schon vorgesehene Verpflichtungskredit von 200 Millionen Franken aus der zweiten Nachmeldung um 480 Millionen Franken aufgestockt werden. Die Corona-bedingten Budgetkredite belaufen sich somit insgesamt auf 5,4 Milliarden Franken.
Erlauben Sie mir einen Blick in die Finanzplanjahre: Für den Finanzplan 2022-2024 wird davon ausgegangen, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung mit einem überdurchschnittlichen BIP-Wachstum fortsetzt und sich 2024 wieder dem Trendwachstum von 1,7 Prozent annähert. Ohne die budgetneutrale Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AHV ab 2022 läge das durchschnittliche Einnahmenwachstum gegenüber dem Voranschlag 2020 bei 1 Prozent pro Jahr. Im Jahr 2024 blieben die Einnahmen um 1,9 Milliarden Franken oder 2,3 Prozent unter der finanzpolitischen Standortbestimmung vom 19. Februar dieses Jahres.
Diese Einbusse ist einerseits geringer als jene beim nominalen Bruttoinlandprodukt; dies, weil der Rückgang durch zusätzliche Einnahmen abgefedert wird. So wird davon ausgegangen, dass die zusätzliche Gewinnausschüttung der Nationalbank fortgesetzt wird. Andererseits beruht die Schätzung der Verrechnungssteuer auf dem bisherigen Trend. Das Risiko, dass sich dieser Trend abschwächt, hat sich mit der Corona-Krise jedoch deutlich erhöht. Weiter verschlechtert die von unserem Rat kürzlich beschlossene Abschaffung der Industriezölle im Umfang von 560 Millionen Franken die angenommenen Werte, falls der Nationalrat unserem Beschluss folgt.
Auf der Ausgabenseite ging der Bundesrat von einem durchschnittlichen Wachstum von 1,9 Prozent aus. Aufgrund dieser Annahme sind in der Finanzplanperiode durchwegs Defizite zu erwarten. Weil sich die Wirtschaft nur langsam von der Corona-Krise erholen dürfte, lässt die Schuldenbremse die Defizite bis 2023 explizit zu. Erst 2024 verlangt sie ein ausgeglichenes Ergebnis. Aus heutiger Sicht dürfte dieses Ziel jedoch nicht erreicht werden. Die Zahlen zum Finanzplan sind deshalb mit Vorsicht zu interpretieren. Insbesondere die Unsicherheit über die Geschwindigkeit und den Umfang der wirtschaftlichen Erholung ist gross. Die Haushaltlage bleibt damit eng. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Bundesrat noch keine Amortisationen der ausserordentlichen Aufwände und der Corona-bedingten Verschuldung eingeplant hat. Gemäss Finanzhaushaltgesetz sind Fehlbeträge innerhalb der folgenden sechs Jahre zu amortisieren. In besonderen Fällen kann die Frist aber verlängert werden. Im Rechnungsjahr 2020 dürfte sich der Fehlbetrag auf 15 bis 16 Milliarden, Ende 2021 dann auf gegen 20 Milliarden Franken belaufen.
Trotz erschwerter Bedingungen konnte die Finanzkommission den Voranschlag seriös vorberaten. Eintreten war obligatorisch und wäre sicher auch unbestritten gewesen. Der Ständerat ist Zweitrat. Die Kommission befasste sich an insgesamt drei Sitzungen mit Voranschlag und Nachmeldungen. Vorgängig hatten die Subkommissionen die Departemente geprüft.
Zu Beginn der Budgetdebatte diskutierte die Kommission in einer Grundsatzdebatte über die langfristigen finanziellen Entwicklungen. Dabei beurteilte die Mehrheit der Kommission die finanziellen Perspektiven - vor allem betreffend die Ertragsseite in den Finanzplanjahren - kritischer als der Bundesrat. Im Frühjahr des kommenden Jahres wollen wir uns in Kenntnis der aktuellen Zahlen zum Jahr 2020 intensiv mit den finanzpolitischen Perspektiven befassen. Dabei ist eine Strategie festzulegen, wie mit den epidemiologischen Kosten umzugehen ist, dies unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung, der Situation der Bundesfinanzen zusammen mit der Amortisation der angehäuften Corona-Schulden.
Mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen fand der Antrag eine Mehrheit, grundsätzlich nicht über den bundesrätlichen Entwurf hinauszugehen und das Budget nicht zusätzlich aufzustocken. Ausnahmen sollen möglich sein, wenn die Budgeterhöhungen bei anderen Stellen kompensiert werden oder wenn der Bundesrat die Positionen gegenüber dem Budget 2020 reduziert hat. In Kenntnis dieses Grundsatzbeschlusses begannen wir die Detailberatung.
Aufgrund der eigenen Budgetrestriktionen fanden nur sehr wenige Anträge eine Mehrheit, und die Kommission war in der Budgetaufstockung zurückhaltend. So wurden Aufstockungsanträge für den Kindesschutz und die Landwirtschaft abgelehnt, oder es wurde ihnen nur zum Teil stattgegeben, so im Umweltbereich. Umgekehrt fanden auch Kürzungs- und Sparanträge keine Mehrheit.
Wir nahmen alle Covid-19-Nachmeldungen, die zum Teil auch auf unseren Beschlüssen beruhten, auf. Während der Bundesrat die Aufwände für Härtefälle nur als Verpflichtungskredite aufnehmen wollte, beantragt Ihnen die Kommission, den entsprechenden Betrag von 680 Millionen Franken auch in den Voranschlag aufzunehmen und damit ein positives Zeichen für die darbende Wirtschaft zu setzen.
Die finanziellen Auswirkungen unserer Parlamentsbeschlüsse im Bereich der Kultur und des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation legte der Bundesrat zwar dar, beantragte die entsprechenden Beträge aber nicht zur Aufnahme ins Budget. Im Bereich Kultur legte das Parlament die Summe bereits in der Herbstsession auf 6,5 Millionen Franken fest. Sie ist bereinigt, wir haben sie deshalb ins Budget aufgenommen. Im BFI-Bereich bestehen über die zu budgetierende Höhe noch Differenzen zwischen den Räten. Die nationalrätliche Kommission verpasste es, die Beträge ins Budget aufzunehmen. Aus diesem Grund haben wir Ihnen die Beträge beantragt. Inzwischen wurden die Positionen im Nationalrat aufgrund von Einzelanträgen angenommen. Wenn wir ihnen heute stattgeben, sind sie beschlossen.
Aus diesem Grund habe ich auch in diesen Punkten einen Einzelantrag eingereicht, gemäss Bundesrat zu beschliessen, damit sich eine Differenz ergibt. Dies ermöglicht es, im Differenzbereinigungsverfahren den korrekten Betrag festzulegen. Die WBK beider Räte haben darüber noch zu befinden. Ich werde den Sachverhalt in der Detailberatung noch begründen.
Mit all diesen Änderungen und Ergänzungen ist im Voranschlag von ordentlichen Ausgaben von 78,3 Milliarden Franken und einem Aufwandüberschuss von 2,3 Milliarden zu rechnen. Die zusätzlichen, ausserordentlichen Aufwände betragen 2,88 Milliarden Franken, die Schuldenbremse ist aber eingehalten. Eintreten auf den Voranschlag ist mit Ausnahme des Bundesbeschlusses Ib obligatorisch; Eintreten auf diesen Bundesbeschluss war in der Kommission aber unbestritten.
Ich empfehle Ihnen, den Anträgen Ihrer Kommission zu folgen und dem Voranschlag 2021 zuzustimmen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Vielleicht noch einmal kurz die wichtigsten Zahlen: Das Budget, das wir Ihnen vorlegen, hat ein Defizit von insgesamt rund 4,9 Milliarden Franken. Mein erstes Fazit: Man wird heftiger kritisiert mit einem Überschuss als mit einem beantragten Defizit in der Rechnung. Von den 4,9 Milliarden Franken Defizit, die wir Ihnen beantragen, sind 4,7 Milliarden Franken auf Covid-Massnahmen zurückzuführen. Sie finden einen grossen Teil davon im ordentlichen Budget und einen Teil im ausserordentlichen Budget. Insbesondere die Nachmeldung für den Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende, 2,2 Milliarden Franken, möchten wir auf dem Amortisationskonto ausserordentlich verbuchen. Noch nicht festgelegt ist die Verbuchung des Betrags von 680 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen. Da hat der Bundesrat noch nicht entschieden, aber ich gehe davon aus, dass dieser Betrag ebenfalls ausserordentlich verbucht wird.
Das ist die grosse Linie: 4,9 Milliarden Franken Defizit insgesamt, davon rund 4,7 Milliarden Franken Corona-bedingt. Wir haben mit dieser Verbuchungsmöglichkeit immer noch einen kleinen Spielraum in der ordentlichen Rechnung. Wir gehen auch davon aus, dass noch im Laufe des Jahres entsprechende Nachträge kommen werden. Aber wir können davon ausgehen, dass wir damit mit dem Konjunkturfaktor die Schuldenbremse im nächsten Jahr entsprechend einhalten können.
Dabei ist aber anzumerken, dass die Zahlen für das ganze nächste Jahr, die wir Ihnen heute vorlegen, von relativ grosser Unsicherheit geprägt sind, dies in erster Linie in Bezug auf die wirtschaftlichen Entwicklungen. Damit hängt die Frage zusammen, wie lange die Einschränkungen, die wir im Moment haben, noch dauern werden - dies betrifft die von uns beeinflussbaren Möglichkeiten im Inland, aber es gibt ebenso grosse Unsicherheiten in Bezug auf die Exportwirtschaft und auf die Situation in den umliegenden Ländern, was die Exporte und den Tourismus in der Schweiz betrifft. Daher rühren die entsprechenden Unsicherheiten.
Es gibt eine Reihe von Fragen, die noch offen sind; sie wurden vom Berichterstatter erwähnt: die Abschaffung der Industriezölle, Stempelabgaben, Krankenkassenprämien - dies alles sind bestellte Dinge oder Sachgeschäfte, die bei uns in Bearbeitung sind. Ebenso dazu gehört die Abschaffung der Heiratsstrafe. Dazu gibt es ja auch verschiedene Möglichkeiten.
Eine grosse Unsicherheit ist auch noch, wie wir diese Schulden wieder abbauen wollen. Der Bundesrat wird an einer der nächsten Sitzungen eine Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschieden und Ihnen dort Anträge dazu unterbreiten, in welchem Umfang und wann die ausserordentlichen Schulden abgebaut werden sollen. Wir gehen davon aus, dass wir auf dem Amortisationskonto mit dem Jahr 2021, in dem eben auch noch ausserordentliche Beträge verbucht werden, ein abzubauendes Defizit in der Grössenordnung von knapp 20 Milliarden Franken haben, das wir entsprechend wieder auffangen müssen. Darüber werden Sie dann entsprechend beraten können, wenn wir Ihnen diese Botschaft zustellen.
Vielleicht noch ein kurzer Ausblick darauf, was in diesem Budget für nächstes Jahr noch an Geldern für Corona-Massnahmen enthalten ist: Da wären einmal die 2,2 Milliarden Franken Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständigerwerbende zulasten der EO-Kasse. Hinzu kommen 680 Millionen für kantonale Härtefallmassnahmen für Unternehmen, d. h. für das Programm Covid, das Sie schon beraten haben und das sich derzeit in der Differenzbereinigung befindet. Für nächstes Jahr ebenfalls eingestellt sind 514 Millionen für die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs, 290 Millionen für den regionalen Personenverkehr, 150 Millionen für den Ortsverkehr, 70 Millionen für den Schienengüterverkehr und 4 Millionen für den Autoverlad. Noch einmal 250 Millionen sind für die finanzielle Stabilisierung von Skyguide eingestellt; da haben Sie ja bereits einen Nachtragskredit zulasten der Rechnung 2020 gehabt. Ebenfalls noch eingestellt und für das nächste Jahr vorgesehen sind 130 Millionen für den Kulturbereich. Auch im Sport haben wir Massnahmen, die Sie im Rahmen der Covid-Gesetzgebung behandeln werden.
Das heisst, wir decken eigentlich praktisch alle Bereiche ab, um die Auswirkungen der Covid-Krise aufzufangen: einerseits die Kurzarbeit und die Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständigerwerbende über die Arbeitslosenversicherung, andererseits den Kultur- und Sportbereich, den Bereich des öffentlichen Verkehrs und den Bereich der Unternehmen, bei dem wir die Auswirkungen mit entsprechenden Massnahmen abfedern.
Das Budget selbst - Herr Hegglin hat bereits eine Reihe von Details aufgelistet - weist keine grossen Abweichungen auf. Was insbesondere zu beachten ist und was ich betonen möchte, ist, dass wir trotz des negativen Ergebnisses, das zu erwarten ist, keine Sparmassnahmen vorgesehen haben. Wir fahren also mit dem Budget, den Beträgen und auch den Rahmenkrediten, die Sie kennen, weiter, weil wir der Meinung sind, dass wir für das nächste Jahr keine staatlichen Sparmassnahmen beschliessen sollten, welche die Wirtschaft beeinträchtigen könnten.
Richten wir den Blick noch etwas weiter in die Zukunft und auf die diesbezügliche Finanzplanung: Wir gehen davon aus, dass wir auch in den Rechnungen 2022 und 2023 noch Finanzierungsdefizite haben werden und im besten Fall etwa im Jahr 2024 wieder ein ausgeglichenes Budget ausweisen werden - immer vorausgesetzt, dass sich die Wirtschaft in etwa so entwickelt, wie wir uns das erhoffen können, wobei auch das mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet ist.
Zusammengefasst haben wir in diesem Jahr ein Defizit von gut 20 Milliarden Franken und nächstes Jahr eines von 5 Milliarden Franken. Das geht dann weiter, und wir werden wahrscheinlich etwa Ende 2023 eine Zunahme der Schulden in der Grössenordnung von etwa 30 Milliarden Franken haben. Das ist mindestens so viel wie das, was wir in den letzten fünfzehn Jahren an Überschüssen erwirtschaftet haben. Ab dem Jahr 2024 sollten die Finanzen dann wieder ausgeglichen sein, wenn das alles klappt.
Das Fazit aus dieser Beurteilung für nächstes Jahr und für die nächsten zwei, drei Jahre ist: Es braucht eine ausserordentlich hohe Ausgabendisziplin, um den Finanzhaushalt wieder ins Lot zu bringen. Was in dieser Rechnung ja nicht direkt zum Ausdruck kommt, sind die Parallelrechnungen oder die Rechnungen im Sozialversicherungsbereich. Wir werden in der AHV vermutlich rascher, als wir das früher einmal erwartet haben, unter Reformzwang kommen. Wenn die Arbeitslosigkeit steigt, sinken die AHV-Beiträge, und auch die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sind dann etwas tiefer. Die Arbeitslosigkeit bewirkt also rascher Probleme, als wir das gedacht haben.
Was hier ebenfalls nicht berücksichtigt ist, ist die Verschuldung der Arbeitslosenkasse. Mit der höheren Arbeitslosigkeit und mit der Ausdehnung der Kurzarbeit dürften wir nächstes Jahr die Verschuldungsgrenze von 8 Milliarden Franken erreichen oder überschreiten, und wenn sich der Arbeitslosenfonds um 8 Milliarden Franken verschuldet, muss automatisch ein höherer Lohnabzug in Kraft treten. Wir werden dann nächstes Jahr noch zu beurteilen haben, ob wir diesen höheren Lohnabzug zulassen; wenn nicht, müsste aus der ordentlichen Bundesrechnung noch einmal ein Beitrag zugunsten der Arbeitslosenversicherung gesprochen werden. Das muss im Laufe des nächsten Frühjahrs und Sommers beurteilt werden, wenn wir sehen, wie sich die Arbeitslosigkeit tatsächlich entwickelt. Aber auch hier werden zusätzliche Schulden geäufnet; das kann man mit Sicherheit sagen. Man wird dann beurteilen müssen, in welchem Umfang das der Fall ist.
Auch die beiden Fonds - das abschliessend -, der Bahninfrastrukturfonds und der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds, verzeichnen tiefere Einnahmen. Wir haben dieses Jahr relativ hohe Einbussen bei der Mineralölsteuer. Es wird weniger Auto gefahren. Auch dort fällt die Mehrwertsteuer ins Gewicht. Interessanterweise sinken auch die Einnahmen aus der Tabaksteuer, offenbar wird in dieser Zeit weniger geraucht. Das kommt dann auch bei der Finanzierung der AHV zum Ausdruck.
Zusammengefasst hat diese Corona-Krise im finanziellen Bereich doch Auswirkungen, die wir noch relativ lange zu tragen haben werden. Wenn wir diese Schulden wieder abbauen werden, werden Nachfolger von Ihnen in fünfzehn Jahren wahrscheinlich - hoffentlich! - dann etwa die Restanzen dieser Krise bewältigt haben. Das bedingt, noch einmal, eine hohe Ausgabendisziplin der Räte und des Bundesrates in den nächsten Jahren. Wir können uns leisten, was notwendig ist, aber wir müssen auf das verzichten, bei dem es schön wäre, es auch noch zu haben. Das wäre vielleicht die Kurzfassung und Devise für die nächsten Jahre.
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Behörden und Gerichte - Autorités et tribunaux
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Es erfolgt nun eine themenbezogene Berichterstattung zu den einzelnen Verwaltungseinheiten.
Herzog Eva · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich komme bei den Behörden und Gerichten zur Position 101, "Bundesversammlung". Im Budget 2021 der Bundesversammlung bleiben die Einnahmen konstant. Die Ausgaben steigen auf 114 Millionen Franken, verglichen mit 110,5 Millionen Franken in der Staatsrechnung 2019. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die Umsetzung der Motion Frehner 17.4026, "Digitaler Ratsbetrieb bis 2020", zurückzuführen. Die Umstellung erfordert eine Erhöhung des Budgets für die Parlamentsdienste. Der Saldo der zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 1,5 Millionen Franken betrifft die Sicherheit im Parlamentsgebäude. Aufgrund des Umbaus des Südeingangs muss jede Kontrolle von drei Personen durchgeführt werden; dies als Ergebnis einer Studie des Fedpol, die zum Schluss kam, es gebe Sicherheitslücken. Ich bitte Sie um Zustimmung bei der Position "Bundesversammlung".
Bei der Position 103, "Bundesrat", bitte ich Sie ohne Kommentar um Zustimmung.
Zur Position 104, "Bundeskanzlei": Im Budget 2021 der Bundeskanzlei belaufen sich die Ausgaben auf 68,1 Millionen Franken. Das sind 2,3 Millionen Franken weniger als für 2020 veranschlagt. Die Einnahmen liegen konstant bei 1,2 Millionen Franken. In den vergangenen Jahren mussten zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit dem Programm Gever gedeckt werden. Für dieses Projekt werden in diesem Jahr keine zusätzlichen Mittel benötigt. Nach dem, was wir den Anhörungen entnehmen konnten, ist das derzeit kritischste Projekt das Projekt Legi4CH, das auf die Erneuerung der Plattform für die Veröffentlichung von Bundesgesetzen abzielt. Der Zeitplan für seine Umsetzung ist knapp bemessen, da das Projekt bis im Januar 2021 abgeschlossen sein muss. Ich bitte Sie auch hier um Zustimmung zum Budget.
Zur Position 105, "Bundesgericht": Das Budget 2021 für das Bundesgericht ist mit 103,4 Millionen Franken um 4 Prozent höher als das Budget 2020. Die Zahl der Mitarbeiter ist um rund 14 Vollzeitäquivalente erhöht worden, um die zusätzliche Arbeitsbelastung bewältigen zu können, die zum Teil auf den Übergang von Papier auf elektronische Gerichtsakten zurückzuführen ist. Die Kosten im Zusammenhang mit dem Projekt der Digitalisierung der Justiz steigen um 1,8 Millionen Franken. Im Jahr 2024 werden sie 6,5 Millionen Franken erreichen. In der Anhörung wurde im Zusammenhang mit der Digitalisierung auch über Fragen der Effizienz der Justiz gesprochen und gefragt, ob die Digitalisierung langfristig dazu führe, dass weniger Ressourcen gebraucht werden. Es macht nicht den Anschein. Die jährlichen Anfragen nach zusätzlichen Ressourcen für die Einstellung von Personal deuten nicht darauf hin. Was die Ziele anbelangt, so bleibt die Zahl der erledigten Fälle und der anhängigen Verfahren konstant. Aber die durchschnittliche Zahl der erledigten Fälle pro Registrar ist tendenziell rückläufig. Ich bitte Sie auch hier um Zustimmung.
Zur Position 107, "Bundesstrafgericht": Die Einnahmen des Bundesstrafgerichts bleiben konstant, und die Ausgaben steigen auf 18,8 Millionen Franken. Das sind 1,2 Millionen Franken mehr als im Budget 2020. Hintergrund sind auch hier steigende Personalkosten, die eingesetzt werden, um dem Fallaufkommen gerecht zu werden. Die quantitativen Ziele werden nicht vollständig erreicht, was durch die zunehmend komplexen Fälle der letzten Jahre zu erklären ist. Die Ziele des Beschwerdegerichts und des Berufungsgerichts werden erreicht. Ich bitte Sie auch hier um Zustimmung.
Zur Position 108, "Bundesverwaltungsgericht": Im Fall des Bundesverwaltungsgerichts erhöht sich das Budget für 2021 im Vergleich zum Budget 2020 um 3 Millionen auf 88,1 Millionen Franken. Auch dieser Anstieg ist hauptsächlich auf eine Erhöhung der Personalkosten zurückzuführen. Die personelle Aufstockung entspricht dem Mittelbedarf für die Durchführung der Digitalisierung und die Revision des Enteignungsgesetzes des Bundes. Der Zeitaufwand für die Bearbeitung von Fällen nimmt auch hier zu. Ich bitte Sie hier ebenfalls um Zustimmung.
Ich komme zur Position 109, "Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft", und zur Position 110, "Bundesanwaltschaft": Die Kosten für die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft erhöhen sich gegenüber dem Budget 2020 um 58 900 Franken auf 1,7 Millionen Franken. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf höhere Mieten und Beratungskosten zurückzuführen. Die Personalkosten bleiben im Vergleich zu 2020 stabil. Die Bundesanwaltschaft weist einen Anstieg der Ausgaben auf 76 Millionen Franken aus, während sich das Budget für 2020 auf 71,1 Millionen Franken belief. Ein Antrag auf Personalaufstockung war für 2020 gestellt worden und wird für 2021 mit einem Betrag von 1,4 Millionen Franken fortgeführt. Auch die Ausgaben für Waren und Dienstleistungen steigen aufgrund höherer IT-bezogener Ausgaben um 3,6 Millionen Franken. Eines der grossen IT-Projekte, die bei der Bundesanwaltschaft derzeit laufen, ist das Programm Joining Forces, in dessen Rahmen Fälle, die zusätzliche Ressourcen erfordern, elektronisch verwaltet werden sollen. Ich bitte Sie auch hier um Zustimmung.
Schliesslich komme ich zur Position 111, "Bundespatentgericht": Im Budget 2021 weist das Bundespatentgericht stabile Ausgaben von 2,1 Millionen Franken aus; sie entsprechen in etwa den Ausgaben im Jahr 2020. Weitere Bemerkungen dazu haben wir nicht. Ich bitte Sie auch hier um Zustimmung.
Verfahrensbeitrag
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Département des affaires étrangères
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Einleitend möchte ich gleich mitteilen, dass die Finanzkommission beantragt, das Budget des EDA für das Jahr 2021 unverändert zu genehmigen. Dabei entspricht das Gesamtbudget mit gerundet 3,176 Milliarden Franken praktisch dem Budget 2019 mit 3,178 Milliarden. Wir haben letzte Woche allerdings gesehen, dass die Rechnung 2019 mit 3,021 Milliarden Franken effektiv 157 Millionen Franken unter Budget abschloss. Alles in allem kann man sagen, dass die Budgets 2019, 2020 und 2021 mit 3,178 Milliarden Franken für 2019, mit 3,154 Milliarden Franken für 2020 und mit 3,176 Milliarden Franken für 2021 sozusagen konstant sind. Es wird interessant sein zu beobachten, ob dies dann auch für die Abschlüsse gilt. Allein das zeigt bereits auf, dass das EDA weiterhin grundsätzlich einen konstanten Kurs zu fahren beabsichtigt.
Im Einzelnen ergeben sich die folgenden grösseren Aufwandposten: Der Personalaufwand wird gerundet auf 642 Millionen Franken veranschlagt, der Sachaufwand auf 253 Millionen Franken; der Transferaufwand, welcher insbesondere die Aufwendungen für die internationale Zusammenarbeit (IZA) beinhaltet, soll 2,261 Milliarden Franken betragen. Wir liegen damit überall praktisch bei den für die Jahre 2019 und 2020 budgetierten Beträgen. Im Vergleich zur Rechnung 2019 ist der Transferaufwand allerdings um 139 Millionen Franken höher, jedoch 18 Millionen Franken tiefer als im Voranschlag 2020.
Bei den Erträgen - zu einem grossen Teil sind es Gebühren für Amtshandlungen - wird mit 95 Millionen Franken gerechnet sowie mit 18 Millionen Franken Investitionseinnahmen. Das sind namentlich Rückzahlungen von Darlehen, vor allem seitens der Immobilienstiftung Fipoi. Die Investitionsausgaben, namentlich auch neue Darlehen an die Fipoi, werden auf 128 Millionen Franken veranschlagt.
Beim Eigenaufwand von 896 Millionen Franken - das heisst Sach- und Personalaufwand sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagen - entfallen rund 55 Prozent auf das Aussennetz und etwa 45 Prozent auf die Zentrale. Der Personalaufwand nimmt gegenüber dem Budget 2020 um 1,9 Millionen Franken zu und bleibt damit praktisch stabil. Die im Fall einer Einsitznahme im Sicherheitsrat benötigten 25 Stellen würden durch departementsinterne Transfers besetzt und ausgeglichen.
In den Jahren 2021 bis 2024 kommt ein neues Rahmenprogramm für die IZA zum Tragen. Es sieht für diese Zeit eine Obergrenze von total 11,25 Milliarden Franken vor, welche je nach Umständen auch Kürzungen unterliegen kann, wie dies in den letzten Jahren auch vorgekommen ist. Beim EDA finden sich die Beiträge, welche in die IZA fliessen, im Transferaufwand. Die IZA erhält sodann weitere Mittel, die beim WBF im SECO eingestellt sind.
Alles in allem dürften sich die massgebenden Beiträge des Bundes für die Quote der öffentlichen Entwicklungshilfe, der "aide publique au développement" (APD), für 2021 auf 2,768 Milliarden Franken belaufen. Dazu kommen noch anrechenbare Ausgaben der Kantone und der Gemeinden sowie Asylkosten, sodass 2021 der APD-Gesamtbetrag 3,313 Milliarden Franken betragen sollte, was gemäss aktuellen Konjunkturprognosen 0,48 Prozent des Bruttonationaleinkommens ausmachen dürfte.
Da sich im Vergleich zu den Vorjahren also nichts Ausserordentliches abzeichnet, sollten die nun gemachten Ausführungen in diesem von Covid-19 geprägten Jahr genügen.
Verfahrensbeitrag
Departement des Innern - Département de l'intérieur
Français Olivier · Mit-M · Ständerat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Le Conseil fédéral propose, pour le Département fédéral de l'intérieur, des dépenses de plus de 19,7 milliards de francs et des recettes de l'ordre de 205 millions de francs. Il est à relever que le budget du département correspond à 25,2 pour cent du budget fédéral total. Les dépenses sont supérieures de 2,4 pour cent, elles s'élèvent à 455,8 millions de plus que celles inscrites au budget de l'année précédente, tandis que les recettes diminuent de 1,4 million de francs, soit une baisse de 0,7 pour cent.
Les principales variations entre le budget 2021 et celui de l'année précédente sont dues aux dépenses de transfert concernant les assurances sociales, qui dépendent de l'Office fédéral des assurances sociales, et les assurances-maladie, qui dépendent de l'Office fédéral de la santé publique.
Il est à relever que 96,9 pour cent des dépenses du département se situent dans le domaine des transferts. Ce sont donc essentiellement des dépenses liées qui composent les dépenses du département.
Les charges de personnel, quant à elles, augmentent de 3 pour cent, comme au budget 2020, soit d'environ 12,5 millions de francs. Ce sont 76 équivalents plein temps (EPT) de plus qui sont demandés, sachant qu'en 2020 l'augmentation du nombre d'EPT était de 86. Une part seulement de ces nouveaux postes est compensée en interne dans les budgets des offices fédéraux. Ces demandes sont dues principalement aux besoins de l'Office fédéral de la statistique, soit 24 postes pour le centre de compétences en science des données, et de l'Office fédéral de la santé publique, soit 22 postes pour la division Prestations de l'assurance-maladie et pour le dossier électronique du patient.
L'Office fédéral de la culture prévoit quatre nouveaux postes conformément aux tâches supplémentaires acceptées récemment par nos chambres dans le message culture 2021-2024, ainsi que des moyens spécifiques informatiques relatifs à la maintenance et aux remplacements des applications en place.
L'Office fédéral de météorologie et de climatologie augmente le personnel de dix EPT, soit six pour Météosuisse et quatre pour le développement du projet Weather4UN.
Cinq EPT sont distribués à l'Office fédéral des assurances sociales afin de faire face aux besoins de l'assurance-invalidité.
Les dépenses effectives en matière de technologies de l'information et de la communication s'élèvent à 44,8 millions de francs pour 2021, ce qui correspond à une très légère diminution des charges par rapport au dernier budget. Les changements les plus importants concernent le Bureau fédéral de l'égalité entre femmes et hommes, en raison de l'augmentation de prestations, l'Office fédéral de la santé publique et l'Office fédéral de l'action sociale.
Au Bureau fédéral de l'égalité entre femmes et hommes, ce sont 3 millions de francs qui sont dévolus à la lutte contre la violence domestique et contre les violences faites aux femmes. A l'Office fédéral de la santé publique, il y a une augmentation de 193,6 millions de francs due d'une part à l'augmentation des contributions à la réduction individuelle des primes, soit 54 millions de francs, d'autre part à la baisse des contributions à la Société coopérative nationale pour le stockage des déchets radioactifs, soit une diminution de 149 millions de francs, et enfin aux incidences financières de l'ordonnance 3 Covid-19, entrée en vigueur le 19 juin 2020.
Au Secrétariat général, on constate des dépenses stables pour une croissance marginale de 0,1 pour cent. Les frais de personnel augmentent compte tenu de la création de 2,5 postes en raison de l'internalisation de services linguistiques dans le département. Cette évolution est entièrement compensée au sein du Secrétariat général. En outre, un collaborateur a été engagé pour assurer la coordination du programme Superb de la Confédération au sein du DFI.
Dans ses fonctions de gestion, de planification et de coordination, le Secrétariat général fait valoir les intérêts de la Confédération en tant que propriétaire de Swissmedic, de Pro Helvetia, du Musée national suisse, dont nous avons entendu les responsables lors de nos auditions. Il coordonne les activités du programme "Transformation numérique et innovation" et l'architecture d'entreprise au niveau départemental, et contribue à faire en sorte que les ressources humaines soient pilotées et coordonnées avec la qualité requise.
Les dépenses du Bureau fédéral de l'égalité entre femmes et hommes augmentent en raison de l'ajout d'un poste à son effectif. C'est la conséquence de la mise en oeuvre de l'arrêté fédéral portant approbation de la convention d'Istanbul. De plus, l'exploitation du nouvel outil web de contrôle de l'égalité salariale Logib génère une augmentation sensible des charges liées à l'informatique, soit 28 pour cent de plus qu'au budget 2020.
Pour les Archives fédérales, l'estimation des dépenses est inférieure de 2,5 pour cent à celle de l'année dernière. Les charges de fonctionnement, liées essentiellement à l'informatique, sont en baisse de 523 000 francs.
Venons-en au budget de l'Office fédéral de la culture. Le message culture pour la période 2021-2024 a été récemment adopté, lors de la session d'automne. A cet effet, le Conseil fédéral a pris en compte par anticipation dans le budget la hausse des charges de transfert de 449 000 francs ainsi que les charges d'investissement de 139 000 francs. Toutefois, il est apparu que le Parlement a augmenté de 5,6 millions de francs les sommes inscrites dans les arrêtés financiers: de 300 000 francs à la position "Promotion de la culture et de la langue des Grisons", de 300 000 francs à la position "Musées, collections, réseaux de tiers" et de 5 millions de francs pour les crédits d'engagement "Protection du paysage et conservation des monuments historiques".
Ces budgets ont été approuvés, par 9 voix et 4 abstentions. Le président de la commission y reviendra lors de la discussion par article.
Les subventions sont en légère hausse. En 2021, elles représenteront 49,7 pour cent des dépenses de l'office. Etant donné la décision du Conseil national sur le budget accordé à la culture du bâti, il y a lieu de préciser - je le dis déjà maintenant - que les contributions fédérales sont en principe allouées sur la base de conventions-programmes conclues avec les cantons et sont principalement allouées à la sauvegarde d'objets à protéger tels que des localités caractéristiques, des sites évocateurs du passé ou des monuments historiques ainsi qu'à des mesures archéologiques. Ces dépenses sont financées par le biais du fonds "Financement spécial pour la circulation routière" à hauteur de 10 millions de francs.
En ce qui concerne l'Office fédéral de météorologie et de climatologie (Météosuisse), les charges globales sont en légère baisse par rapport au budget 2020. Toutefois, il faut relever une baisse significative des subventions de 5,334 millions de francs et une hausse des charges de fonctionnement de près de 4,7 millions de francs due à l'achat d'un superordinateur nécessaire à l'établissement de prévisions météorologiques plus précises et à la réalisation du projet Weather4UN, dont l'objectif est de donner à des organisations internationales l'accès aux informations des différents services météorologiques. Une augmentation de cinq postes est prévue pour réaliser ces projets et également dans le domaine de l'optimisation de l'alerte et de l'avertissement.
En ce qui concerne l'Office fédéral de la santé publique, on relève que 86 pour cent des revenus de fonctionnement et 75 pour cent des charges concernent les groupes de prestations. Pour 2021, les dépenses totales de l'Office fédéral de la santé publique s'élèvent à 3,69 milliards de francs. Ce montant est supérieur de 195 millions de francs par rapport au budget 2020, ce qui représente une hausse de 5,7 pour cent. Les charges de fonctionnement pour 2021 sont budgétisées à 171,9 millions, soit 4,2 millions de plus que le montant inscrit au budget 2020. Cela est dû au développement du dossier électronique du patient, à l'exploitation de l'application du traçage de proximité, au réexamen des services LAMal et au travail de la Commission fédérale pour la qualité.
Le coût total des charges de transfert s'élève à 3,52 milliards de francs, soit une augmentation de 190 millions de francs - 5,7 pour cent - par rapport à la somme budgétisée pour 2020. Cette augmentation a deux raisons principales. D'une part, des coûts supplémentaires de 289 millions de francs sont prévus en 2021 pour couvrir les coûts des tests Covid-19, et, d'autre part, 54 millions sont prévus pour couvrir l'augmentation des contributions à la réduction individuelle des primes. En revanche, la contribution à la Nagra diminuera de 149 millions. Cette diminution est légitime et elle est due à une surestimation des volumes des déchets émanant de la Confédération.
En ce qui concerne les effectifs, 22 postes supplémentaires ont été demandés par le Conseil fédéral pour 2021. Onze postes concernent le groupe de prestations "Santé", sept le groupe de prestations "Assurance-maladie et accidents", afin de mettre en oeuvre la révision de la loi sur les produits thérapeutiques et la stratégie Cybersanté, ainsi que pour examiner les demandes de prise en charge de prestations par l'assurance obligatoire. Il est à relever que six de ces postes seront compensés à l'interne. Quatre nouveaux postes seront affectés au secrétariat de la Commission pour la qualité, conformément à notre décision du 21 juin 2019 sur la modification de la LAMal concernant le renforcement de la qualité et de l'économicité.
Il est à relever que lors du rapport de l'année passée le rapporteur nous faisait part de l'inquiétude de la commission au sujet de la forte diminution de l'implication des milieux pharmaceutiques dans la fabrication des vaccins.
La Suisse ne produisait alors plus aucun vaccin et les entreprises pharmaceutiques se retiraient de plus en plus de la production des vaccins. Le chef du département a, en son temps, assuré qu'il voulait aborder ce problème avec le chef du Département fédéral de l'économie, de la formation et de la recherche; l'actualité a rattrapé l'industrie et sans aucun doute le chef du département.
Si les charges de l'Office fédéral de la statistique régressent de 2,3 pour cent, soit une diminution de 4 millions de francs, il est à relever que le nombre de postes augmente de 24 unités par rapport au budget 2020. Une partie de ceux-ci sont des contrats à durée limitée; ils sont dus à la mise en oeuvre du programme de gestion nationale des données et du centre de compétence en sciences des données - cela engendre une augmentation des charges de personnel de 6,5 millions de francs. Toutefois, les charges de biens et services de l'informatique diminuent de près de 3,7 millions de francs, de même que les charges de conseil qui diminuent de 1,8 million de francs.
Pour l'Office fédéral des assurances sociales, le budget prévoit une augmentation des dépenses de 260,5 millions de francs par rapport au budget 2020. Une augmentation des contributions pour l'assurance-invalidité par rapport au budget 2020 et une diminution des allocations familiales dans l'agriculture en est la cause. Le nombre de poste connaît une augmentation, avec des charges relativement lourdes; nous avons obtenu à ce sujet les explications demandées. La majeure partie des dépenses concerne les charges de transfert, soit 99,5 pour cent, en particulier les paiements pour l'AVS, l'AI, les allocations pour perte de gain, les prestations complémentaires et les allocations familiales dans l'agriculture. Par rapport à l'année précédente, les estimations pour 2021 supposent des dépenses supplémentaires d'environ 263 millions de francs qui sont imputables à l'introduction des nouvelles prestations pour les chômeurs âgés. On peut s'attendre, à terme, à une augmentation des contributions aux PC. Les charges propres de l'OFAS sont stables, voire en très légère baisse, ce qui est dû à une diminution des charges d'amortissement, à la diminution des coûts du programme SNAP EESSI ainsi qu'à la diminution des ressources requises pour l'accueil extrafamilial des enfants.
Votre sous-commission a proposé d'octroyer un montant supplémentaire de 400 000 francs à la position "Protection et droits de l'enfant". Il apparaît que 17 organisations ont déposé une demande d'aide financière et qu'onze d'entre elles répondent aux critères de l'ordonnance; ce point sera traité, mais cette proposition a été rejetée en commission par 8 voix contre 3. Nous y reviendrons tout à l'heure.
Mon rapport est ainsi conclu et je vous recommande d'ajuster le plan financier conformément à nos propositions.
Verfahrensbeitrag
Justiz- und Polizeidepartement
Département de justice et police
Knecht Hansjörg · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das EJPD plant im Jahr 2021 Aufwendungen und Investitionen von insgesamt 2,9 Milliarden Franken. Der Transferaufwand stellt mit 1,9 Milliarden Franken, also 64 Prozent, den Hauptteil der Aufwendungen dar. Daraus resultiert ein Minderbedarf von 145 Millionen Franken bzw. 4,7 Prozent gegenüber dem Voranschlag 2020, dies aus den folgenden Gründen:
Beim Transferaufwand ist insgesamt ein Minderbedarf von 153 Millionen Franken prognostiziert, was vor allem auf den Asylbereich zurückzuführen ist. So resultiert bei der Position "Sozialhilfe Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge" ein Minderbedarf von 143 Millionen Franken. Dieser beruht auf den Anpassungen beim sogenannten Mengengerüst für die Berechnung der verschiedenen Pauschalen. Es wird mit einer tieferen Zahl von Asylsuchenden gerechnet, konkret mit 15 500 für das nächste Jahr; für das laufende Jahr wird von 12 000 Gesuchen ausgegangen. Daher wird auch mit einer tieferen Anzahl Entscheiden mit Nothilfepauschale und einer geringeren Anzahl Personen in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes gerechnet. Der Rückgang bei den prognostizierten Gesuchen führt des Weiteren zu einem Minderaufwand von 20 Millionen Franken bei den Integrationsmassnahmen für Ausländer sowie beim Verfahrensaufwand. Aber auch die Pflichtbeiträge an internationale Organisationen reduzieren sich um insgesamt 44 Millionen Franken, dies insbesondere deshalb, weil in diesem Jahr die letzte Beitragszahlung an den Fonds für innere Sicherheit erfolgte.
Mehrausgaben resultieren dagegen insbesondere aufgrund der höher ausfallenden Überweisungen aus der Spielbankenabgabe an die AHV im Umfang von 31 Millionen Franken. Aber auch die gewährte Fristverlängerung für die Solidaritätsbeiträge an die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen schlägt mit Mehrausgaben in der Höhe von 35 Millionen Franken zu Buche. Hauptsächlich darauf ist auch die Erhöhung des Aufwandes beim Bundesamt für Justiz von 212 Millionen Franken auf 248 Millionen Franken zurückzuführen.
Ein weiterer Minderbedarf von 32 Millionen Franken ist bei den Investitionen zu verzeichnen. Dies ist vor allem auf das IKT-Vorhaben zurückzuführen; so sind die Investitionen im Vergleich zum Vorjahr insbesondere deshalb rückläufig, weil in den kommenden Jahren das Programm Fernmeldeüberwachung und die Systemplattform Esysp zum Abschluss gelangen.
Die Inbetriebnahme des Rechenzentrums Campus und die damit wegfallenden Investitionen beim Informatik-Service-Center des EJPD führen zu einem Minderbedarf von 2,3 Millionen Franken. Des Weiteren kommt es zu später anfallenden Baubeiträgen im Bereich der Administrativhaft.
Ein Mehrbedarf von 40 Millionen ist beim Sach- und Betriebsaufwand vorgesehen. Dieser steigt zum einen wegen der höheren Miet- und Nebenkosten für die einzelnen Standorte der Bundesasylzentren. Auch generiert die intensivere Betreuung durch qualifiziertes medizinisches Personal an diesen Standorten höhere Kosten. Zum andern steigt der Informatiksachaufwand im EJPD generell an. Die höheren Kosten für den Betrieb und die Wartung sowie für die Abschreibungen sind auf die Inbetriebnahme neuer Fachanwendungen, z. B. im Bereich Schengen/Dublin, sowie auf das zusätzliche Rechenzentrum in Frauenfeld zurückzuführen.
Ausserdem wurde im Juni 2020 der Verpflichtungskredit zur Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands genehmigt. Für die Umsetzung der ersten Tranche, d. h. für das Konzept und die Realisierung, wurden für die kommenden Jahre über 42 Millionen Franken freigegeben. Dadurch ergibt sich auch beim Generalsekretariat, im Vergleich zum Voranschlag 2020, eine entsprechende Zunahme.
Die beantragten Personalausgaben belaufen sich auf 457 Millionen Franken. Sie sinken damit gegenüber dem Voranschlag 2020 um 4 Millionen Franken, dies insbesondere deshalb, weil die 68 befristeten Stellen beim Staatssekretariat für Migration am Ende des Jahres 2020 auslaufen und nur 23 davon verlängert werden.
Betreffend den Aufwand nach Verwaltungseinheiten entfällt mit 63 Prozent der Hauptanteil der budgetierten Mittel auf das SEM. Der Asylbereich ist rasch wechselnden Situationen ausgesetzt. Die Entwicklung der Asylgesuche ist daher schwer vorhersehbar. Aufgrund einer seit mehreren Jahren angewandten Schätzmethode legte das SEM für die Budgetierung eine Planungsgrösse von 15 500 Asylgesuchen für das nächste Jahr fest. Es ist allerdings auch zu bedenken, dass Rückführungen im Jahr 2021 schwierig und mit grossem Aufwand verbunden sein werden. Das Dublin-System funktioniert noch immer nur sehr eingeschränkt, und zahlreiche Herkunftsstaaten übernehmen keine Personen mehr. Das bedeutet, dass Personen, welche normalerweise rückgeführt würden, in der Schweiz bleiben und entsprechender Betreuung bedürfen werden.
Für das Bundesamt für Polizei wird ein Aufwand von rund 295 Millionen Franken budgetiert. Dies bedeutet eine Erhöhung von über 12 Millionen Franken gegenüber dem Budget 2020. Für die Entwicklung und Erweiterung grosser Projekte zur Erneuerung und Erweiterung der Polizeiinformatik des Fedpol sind knapp 13 Millionen Franken für den Betrieb, 34,5 Millionen Franken für die Wartung und 24,3 Millionen Franken für den Mietaufwand vorgesehen. Dabei handelt es sich beim Betrieb und bei der Wartung der Informatik um Spezialanwendungen, was auch aufgrund eines fehlenden Marktes mit zahlreichen Anbietern zu entsprechend hohen Kosten führt. Die Erneuerung und Erweiterung der Polizeiinformatik ist aufgrund der wachsenden Kriminalität im Netz angezeigt. Gerade während des Lockdowns wurde ein Anstieg krimineller Aktivitäten im Internet verzeichnet. Die Sicherstellung und Auswertung solcher Daten ist aufwendig und bindet entsprechend viele Ressourcen. Dabei ist zu beachten, dass ein gut funktionierendes Informatiksystem auch für die Terrorbekämpfung unabdingbar ist.
Ich komme zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Departement. Auf der Ausgabenseite gibt es bis heute keinen Bedarf nach zusätzlichen Kreditmitteln. Zwar gibt es auch im EJPD Mehrkosten, zum Beispiel für die Umsetzung der Abstands- und Hygienemassnahmen und die Kapazitätserweiterung des VPN-Service RAS-EJPD, die nötig war, damit die Mitarbeitenden des gesamten Departementes flächendeckend aus dem Homeoffice arbeiten konnten. Diese Kosten wurden aber dank kurzfristiger Umpriorisierungen aus dem laufenden Budget finanziert und werden voraussichtlich auch keine nennenswerten Auswirkungen auf die Folgejahre haben. Im Rahmen der Notverordnungen war der Rechtsetzungsbereich gefordert, was temporär zu einer enormen Zusatzbelastung bei den betroffenen Mitarbeitenden geführt hat. Auch beim SEM gab es viele zusätzliche Aktivitäten, zum Beispiel im Zusammenhang mit den Grenzschliessungen und der internationalen Koordination.
Aus heutiger Sicht ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass nicht alle diese Überstunden bis Ende Jahr ausgeglichen werden können. Es ist daher auf Ende Jahr mit einer Erhöhung der Ferien- und Zeitsaldi zu rechnen. Diese Zunahme wird jedoch auch ohne zusätzliche Kreditmittel intern kompensiert werden können.
Die grössten finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise werden auf der Einnahmenseite erwartet. Das hängt vor allem mit der angeordneten Schliessung der Casinos während rund drei Monaten zusammen. Ersten Schätzungen zufolge nimmt der Bruttospielertrag der landbasierten Spielbanken im Jahre 2020 um 25 Prozent ab. Diese Reduktion wird durch den Anstieg des Bruttospielertrags der Online-Casinos nur teilweise aufgefangen, weshalb gemäss den heutigen Schätzungen der AHV/IV insgesamt rund 20 Millionen Franken weniger als vorgesehen überwiesen werden können.
Das waren meine Ausführungen zum EJPD.
Verfahrensbeitrag
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Département de la défense, de la protection de la population et des sports
Knecht Hansjörg · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das VBS verzeichnet total 8,91 Milliarden Franken für Aufwände und Investitionsausgaben. Davon sind 6,2 Milliarden Franken finanzierungswirksam. Von diesen 6,2 Milliarden Franken sind 3,9 Milliarden in Globalbudgets enthalten, 1,7 Milliarden in Einzelkrediten, 292 Millionen in Transferkrediten und 275 Millionen in Covid-19-Krediten. Der nicht finanzierungswirksame Aufwand beträgt 1,2 Milliarden Franken und der Leistungsverrechnungsaufwand 1,5 Milliarden. Gegenüber 2020 resultiert eine Zunahme des Budgets um 306,2 Millionen Franken über alle Finanzierungsarten. Finanzierungswirksam wird eine Erhöhung um 281,3 Millionen Franken beantragt und bei der Leistungsverrechnung eine Erhöhung um 25,5 Millionen Franken.
Die Erhöhung der finanzierungswirksamen Kredite resultiert primär aus der Corona-Krise. So hat der Bundesrat dem BASPO für 2021 Covid-19-Hilfen zugesprochen, nämlich 100 Millionen Franken A-Fonds-perdu-Beiträge für die Organisation des Breitensports und Leistungssports sowie 175 Millionen Franken für die Profiligen von Fussball und Eishockey. Diese Darlehen gelten als Investitionsausgaben. Es ist allerdings davon auszugehen, dass zumindest ein Teil der Kredite dereinst zurückbezahlt werden wird und die Rückzahlungen als Investitionseinnahmen verbucht werden können. Folglich erhöht sich der Aufwand beim BASPO von 307 auf 588 Millionen Franken. Der Funktionsaufwand steigt dabei moderat von 115 Millionen Franken auf 117,4 Millionen.
Der Leistungsverrechnungsaufwand erhöht sich um 25,5 Millionen Franken, was primär auf höhere Mietaufwände zurückzuführen ist. Bei der Verteidigung sind es 20,5 Millionen Franken aufgrund der Übernahme der beiden Rechenzentren Campus und Fundament, die dieses Jahr in Betrieb genommen werden können.
Bei den Erträgen sind Einnahmen in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken geplant. Das sind insbesondere Leistungsverrechnungserträge von 1,37 Milliarden Franken. Mehrerträge in der Höhe von 20 Millionen Franken werden bei der Verteidigung aus Rückzahlungen für Covid-19-Sanitätsmaterial erwartet. Bei der Armasuisse werden um 2,1 Millionen Franken geringere Erträge aus dem Verkauf von konfektionierten Artikeln budgetiert. Der Ertrag reduziert sich ebenfalls bei Swisstopo um 3,4 Millionen Franken durch die geplante Einführung von Open Government Data per 1. März 2021, da die Leistungen hier kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
2021 beträgt der Personalaufwand des VBS 1,84 Milliarden Franken. Er ist damit um 6,5 Millionen Franken tiefer als im Voranschlag 2020. Der Personalaufwand wird mehrheitlich in den Globalbudgets der Verwaltungseinheiten budgetiert. Zudem werden zwei Einzelkredite dem Personalaufwand angerechnet, und zwar der departementale Ressourcenpool im Generalsekretariat VBS und der Vorruhestandsurlaub in der Verteidigung.
Ich mache noch einige Ausführungen zu den Herausforderungen des VBS im kommenden Jahr. Je nachdem, wie sich die Pandemie weiterentwickelt, wird die Beschaffung von Sanitätsmaterial weiterhin ein Thema sein. Masken sind im Moment nicht gemeint; eher könnte uns die Beschaffung von Schutzhandschuhen vor Probleme stellen. Der Kredit von 2,3 Milliarden Franken wurde nur zu einem kleinen Teil ausgeschöpft, weshalb im Moment noch genügend Mittel vorhanden sind. Weiter wird die Unterstützung der Sportorganisationen aktuell bleiben. Bezüglich IKT sind der Fachkräftemangel und die demografische Entwicklung Problemfelder. Gerade der Fachkräftemangel ist kritisch, denn die Informationstechnik wird immer wichtiger, so z. B. auch bei der Verteidigung, wo der Ausbau der Cyberfähigkeiten - z. B. im Bereich Cyberkommando der Armee - wesentlich ist.
Eine grosse Herausforderung ist auch die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz. Bis Ende 2020 wird dem Bundesrat der Beschluss zu dessen Räumung unterbreitet werden; so wurde es uns in der Kommission mindestens in Aussicht gestellt. Danach wird dem Parlament 2021 eine Botschaft vorgelegt werden. Man wird ungefähr 2030 starten können. Die Kosten werden schätzungsweise zwischen 500 Millionen und 1 Milliarde Franken betragen.
Ich möchte auf die Situation beim Nachrichtendienst des Bundes etwas detaillierter eingehen. Im Voranschlag 2021 wird ein Gesamtbedarf von 109,2 Millionen Franken ausgewiesen. Das sind 12,1 Millionen mehr als im Vorjahr. Dieser Anstieg setzt sich aus einem Aufwuchs im Personalaufwand von 7,9 Millionen Franken, dem damit verbundenen um 3,5 Millionen erhöhten Sachaufwand, höheren Mieten und IKT-Infrastrukturkosten von 0,7 Millionen Franken zusammen. Der Einzelkredit für die kantonalen Nachrichtendienste wurde aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 3. Juli um 5,6 Millionen Franken aufgestockt und beträgt 18 Millionen. Die Aufstockung wurde bereits in diesem Jahr umgesetzt, weshalb in diesem Bereich keine Abweichungen zum Voranschlag 2020 vorgesehen sind.
Wie wichtig ein gut funktionierender Nachrichtendienst ist, hat sich leider mit dem Terroranschlag in Wien und mit dem Ereignis in Lugano einmal mehr gezeigt. Der Bundesrat hat im Juli 2019 dem NDB 100 zusätzliche Stellen zugesprochen. Mit dem Bundesbeschluss über den Finanzplan vom 12. Dezember 2019 wurde vom Parlament festgelegt, dass alle Mittel innerhalb des Personalaufwandes kompensiert werden müssen. Dies ist allerdings im vorliegenden Fall kaum möglich. 50 Stellen wurden vom VBS bereits intern umgelagert; die 60 verbleibenden Stellen wirken plafonderhöhend. Nach Rücksprache mit den Vertreterinnen und Vertretern des VBS kam die Subkommission zum Schluss, dass die Erhöhung beim Rüstungsaufwand kompensiert werden soll. Dies bedeutet eine Kompensation beim Sach- und nicht beim Personalaufwand. Die Subkommission hat deshalb einen Konzeptantrag gestellt, welcher von der Kommission angenommen wurde.
Der Funktionsaufwand des NDB wird von 91,2 Millionen Franken um 3,77 Millionen Franken auf 94,97 Millionen Franken erhöht. Diese Erhöhung wird beim Rüstungsaufwand und bei den Investitionen des Verteidigungsbereichs kompensiert. Sie ist somit haushaltsneutral.
Zum Schluss möchte ich Ihnen einen Überblick über die Verteidigung geben, welche mit einem Gesamtaufwand von 6,564 Milliarden Franken über 75 Prozent des Aufwands des VBS auf sich vereint. Vom Gesamtaufwand sind 4,525 Milliarden Franken finanzierungswirksam. Dabei entfallen 1,709 Milliarden Franken auf den Eigenbereich und 94 Millionen Franken auf die Einzelkredite des Transferbereichs. Die Erträge und Einnahmen belaufen sich auf total 377 Millionen Franken. Davon sind 67 Millionen Franken finanzierungswirksam. Ein Mehrbedarf von 233,8 Millionen Franken ist beim Funktionsaufwand Globalbudget vorgesehen. Dies ist vor allem auf den erhöhten Personalaufwand aufgrund des Umbaus der WEA mit den schrittweisen Stellenbesetzungen sowie dem Auf- bzw. Umbau der Führungsunterstützung in ein Cyberkommando zurückzuführen. Auch die Kontingentserhöhung von 165 auf 195 Angehörige der Armee für den Swisscoy-Einsatz in der multinationalen Kosovo Force ab 2022 mit der entsprechenden Personalausbildung schlägt sich in einem höheren Personalaufwand nieder. Der Stellenbestand im Bereich Verteidigung inklusive Friedensförderung soll aber 2021 bis 2024 konstant bleiben.
So weit zur Situation beim VBS.
Verfahrensbeitrag
Finanzdepartement - Département des finances
Herzog Eva · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Zuerst allgemein zum Finanzdepartement: Der Voranschlag 2021 für das Eidgenössische Finanzdepartement weist einen Aufwand von rund 17 Milliarden Franken und Investitionsausgaben von rund einer halben Milliarde Franken aus. Der Eigenaufwand beläuft sich auf gut 3 Milliarden Franken, rund drei Viertel sind Transferaufwand, der sich zu 90 Prozent auf die drei Verwaltungseinheiten Finanzverwaltung, Steuerverwaltung und Zollverwaltung konzentriert. Das widerspiegelt sich in jeder Rechnung und in jedem Voranschlag. Gegenüber dem Voranschlag 2020 sinkt der Gesamtaufwand um rund 1 Prozent, während der Eigenaufwand nahezu unverändert bleibt.
In den letzten fünf Jahren sind die IKT-Ausgaben im Eidgenössischen Finanzdepartement kontinuierlich angestiegen, im Schnitt um rund 10 Millionen Franken pro Jahr; das entspricht etwa 4 Prozent. Das BIT und das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) wurden bei diesen Berechnungen nicht berücksichtigt, weil sie als Ämter mit einer Querschnittfunktion in ihren Budgets Gelder eingestellt haben, die in der ganzen Bundesverwaltung verwendet werden. Die Entwicklung wird in den kommenden Jahren ähnlich verlaufen. Im EFD gibt es mit Superb, Dazit und Migration Rechenzentrum drei IKT-Schlüsselprojekte.
Damit komme ich zum Generalsekretariat. Der Voranschlag 2021 präsentiert sich relativ stabil. Der Funktionsaufwand des Generalsekretariats beläuft sich insgesamt auf rund 50 Millionen Franken und nimmt gegenüber dem Voranschlag 2020 um fast 9 Millionen Franken zu. Dies liegt an der Einrichtung des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit, welches der Bundesrat im letzten Jahr beschlossen hat und das im Generalsekretariat des EFD angesiedelt wird. Zudem wird auch die Abteilung operative Cybersicherheit, die bislang beim ISB angesiedelt war, ins Generalsekretariat verlegt. Hier ist eine haushaltneutrale Umsetzung möglich. Der Personalaufwand im Generalsekretariat war in den letzten Jahren sehr stabil und bewegt sich bei rund 20 Millionen Franken für rund hundert Vollzeitstellen.
Letzten März hat der Bundesrat beschlossen, im Bereich Digitalisierung und IKT eine neue Einheit für digitale Transformation und IKT-Lenkung zu schaffen. Neu wird es auch einen Bundesratsausschuss für Digitalisierung und IKT geben, den sogenannten Digitalisierungsrat Bund. Darin werden alle Departemente vertreten sein. Es geht insbesondere um die Zusammenführung der Geschäfts- und der IKT-Sicht. Die Bundeskanzlei hat die Federführung in diesem grossen Reorganisationsprojekt. Die neue Einheit soll ihre Arbeit am 1. Januar 2021 aufnehmen. Das heutige ISB wird aufgehoben und mit Ausnahme des Cyberteils, der beim Generalsekretariat EFD angesiedelt wurde, in die Bundeskanzlei überführt. Der Teil E-Government, der bis jetzt ebenfalls beim ISB angesiedelt war, wird im Zusammenhang mit einem Projekt, das der Bund zusammen mit den Kantonen führt, ebenfalls ins Generalsekretariat EFD verlegt. Die ganze E-Government-Struktur soll damit auf eine etwas breitere Basis gestellt und verbindlicher gemacht werden.
Zur Eidgenössischen Finanzverwaltung: Der budgetierte Gesamtertrag beträgt 2,8 Milliarden Franken. Er umfasst im Wesentlichen Erträge aus namhaften Beteiligungen, unter anderem an der Swisscom, der Post und der Ruag, die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank sowie Erträge aus Geld- und Kapitalmarktanlagen. Aufgrund der Zusatzvereinbarung mit der SNB wird für das Jahr 2021 mit einer Verdoppelung bei der Gewinnausschüttung gerechnet, was einem Plus von 667 Millionen Franken entspricht. Demgegenüber reduziert sich das Ergebnis aus Beteiligungen um 235 Millionen Franken. Insgesamt erhöht sich der Ertrag um 424 Millionen.
Der Aufwand der Eidgenössischen Finanzverwaltung ist zu 99 Prozent gebunden. Er besteht insbesondere aus Finanzaufwand und Bundesbeiträgen an den eidgenössischen Finanzausgleich. Der Transferaufwand entspricht im Wesentlichen dem Finanzausgleich: Der leichte Anstieg gegenüber dem Vorjahr erklärt sich aus der Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs und den Beiträgen an ressourcenschwache Kantone zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Reform des Finanzausgleichs, welche den Rückgang der Zahlungen des Bundes mehr als kompensieren. Trotz der Corona-bedingt markant höheren Geld- und Kapitalmarktschulden des Bundes geht der Finanzaufwand um über einen Viertel zurück, was rund 265 Millionen Franken entspricht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Neuemissionen von eidgenössischen Anleihen und Geldmarkt-Buchforderungen mit tiefen bzw. sogar negativen Renditen platziert werden können.
Zur Zentralen Ausgleichsstelle: Im Finanzplan 2022-2024 fallen die Kosten gegenüber dem Budget 2021 um 6,5 Millionen Franken tiefer aus. In der Folge stabilisieren sie sich bei 151 Millionen. Dieser Rückgang ist auf den Abschluss des Rehosting-Programms zurückzuführen und widerspiegelt die Einstellung aller vom BIT beherbergten Fachanwendungen. Es ist beabsichtigt, das Hosting der Programme künftig direkt bei der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf zu vollziehen. Dies führt zu namhaften Kosteneinsparungen.
Zur Eidgenössischen Münzstätte (Swissmint): Die Bedeutung der Swissmint wird voraussichtlich abnehmen, da der Zahlungsverkehr zunehmend digital abgewickelt wird.
Beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen ist im Voranschlag eine Position auffällig: Im Transferaufwand ist ein Beitrag von 7,5 Millionen Franken an Entschuldungsmassnahmen des IWF zugunsten Somalias vorgesehen. Die Grundlage hierfür bildet Artikel 3 des Währungshilfegesetzes. Der Beitrag der Schweiz ist Teil einer breit abgestützten multilateralen Entschuldungsinitiative. Der Betrag wird dem IWF frühestens 2022 überwiesen bzw. sobald Somalia die im IWF-Programm vereinbarten Schritte umgesetzt hat.
Bereits früher wurden Gelder gesprochen für Aufsichtsorganisationen, die gewisse Akteure am Finanzplatz, etwa Vermögensberater oder Handelsprüfer, beaufsichtigen und die gemäss Finanzinstitutsgesetz neu einen Anschubkredit finanzieren müssen. Ansonsten gibt es im Voranschlag keine Auffälligkeiten.
Damit komme ich zur Eidgenössischen Steuerverwaltung. Der Funktionsaufwand beträgt 268 Millionen Franken. Er setzt sich vor allem aus Personal- und Informatikkosten zusammen. Der übrige Funktionsaufwand im Umfang von 43 Millionen Franken besteht aus Raummieten, Beratungsaufwand, übrigem Betriebsaufwand, Abschreibungen auf Investitionen. Die Entwicklung des Personalbestandes in den Jahren 2020 bis 2024 ist geprägt von einem Transfer von rund 30 Stellen aus der EFV in das BIT. Finanziell wurde der Kredit von 4,6 Millionen Franken bereits in den Jahren 2019 und 2020 ans ISB abgetreten.
Für Fatca wird Personal aufgebaut. Während einer achtmonatigen Frist werden 24 Stellen aufgebaut. Um die Fatca-Verpflichtungen erfüllen zu können, wird zusätzliches Personal benötigt. Sollte die vereinbarte Frist nicht eingehalten werden können, könnten zusätzliche Zahlungen fällig werden, welche von den Banken getragen werden müssten.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung will im nächsten Jahr bei der direkten Bundessteuer den Wechsel vom Cash- zum Soll-Prinzip umsetzen. Diese Umsetzung muss zusammen mit den Kantonen erfolgen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat uns mitgeteilt, dass die zeitgerechte Umsetzung vor allem auch für die Kantone mit einem grossen Aufwand verbunden ist. Ziel ist die Umsetzung bis Ende 2021.
Zum Stichwort Digitalisierung: Von Superb ist die Eidgenössische Steuerverwaltung nur am Rande betroffen. Die meisten ihrer Tätigkeiten laufen über ihre eigene Applikation Fiscal-IT. Seit Inbetriebnahme von Fiscal-IT zwischen den Jahren 2015 und 2019 konnten rund hundert Stellen freigespielt werden. Diese Stellen wurden einerseits für neue Aufgaben, andererseits zur Verstärkung von bestehenden Aufgaben für die Informatik, für die Revision des Mehrwertsteuergesetzes sowie für die Deckung eines strukturellen Defizits eingesetzt.
Ein weiteres Thema in der Subkommission war die parlamentarische Initiative 18.469 der FK-N, "Stärkung der Prüf- und Aufsichtskompetenzen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer". Hintergrund ist der im Rahmen der STAF-Vorlage von 17 auf 21,2 Prozent erhöhte Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer. Während der Nationalrat der parlamentarischen Initiative in der Herbstsession Folge gegeben hat, wurde ihr von Ihrer Finanzkommission schon zum zweiten Mal nicht Folge gegeben. Am 16. Dezember werden wir die parlamentarische Initiative hier im Rat behandeln. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich immer gegen das Anliegen der parlamentarischen Initiative ausgesprochen, welche letztlich der Eidgenössischen Finanzkontrolle mehr Aufsichtsrechte und -pflichten bei der Steuerveranlagung geben soll. Um dem Anliegen nach mehr Kontrolle aber entgegenzukommen, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung nun bereits ein Team gebildet, das sich ausschliesslich mit Kontrollaufgaben beschäftigt. Es wurden sechs Mitarbeitende rekrutiert, die ihre Tätigkeiten per 1. Januar 2021 aufnehmen werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist der Meinung, dass mit der Bildung dieses Teams die Aufgaben klar getrennt werden und so dem Anliegen des Nationalrates entsprochen werden kann.
Zur Eidgenössischen Zollverwaltung: Der Voranschlag 2021 bildet die massgeblichen organisatorischen Änderungen ab. Ab 2021 werden der Zoll und das Grenzwachtkorps organisatorisch zusammengeführt. Gleichzeitig wird am 1. August 2021 die erste Schule nach dem neuen Ausbildungsmodell ihren Betrieb aufnehmen. Die erste Rekrutierungskampagne ist gestartet worden. Die bestehenden Mitarbeitenden werden ab übernächstem Jahr in das neue Berufsbild "Fachspezialist/Fachspezialistin Zoll und Grenzsicherheit" überführt. Das Programm Dazit ist nach Aussagen der zuständigen Person etwas schneller als gemäss Planung unterwegs. Einige Projekte konnten vorgezogen werden. Die Meilensteine werden bisher erreicht und sollen auch im nächsten Jahr erreicht werden. Probleme gab es offensichtlich beim Programm Polycom, zu welchem Bundesgerichtsentscheide gefällt wurden. Inzwischen ist dieses Programm aber terminlich neu ausgerichtet worden und wieder gut unterwegs.
Zum ISB: Diese Einheit wird es nicht mehr geben, wenn das entsprechende Budget ausgeschöpft ist; ich habe es eingangs bereits gesagt. Bereits 2020 ist die Cybersicherheit ins Generalsekretariat EFD, ins Nationale Zentrum für Cybersicherheit, überführt worden. Im nächsten Jahr wird der Rest des Informatiksteuerungsorgans mit Ausnahme von E-Government Schweiz in die Bundeskanzlei, nämlich in den neuen Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung, übergehen. Das Kernbudget des Informatiksteuerungsorgans wird dem Budget des neuen Bereichs DTI entsprechen. Zusätzlich werden weitere kleine Elemente aus dem Bundesamt für Kommunikation, etwa die Strategie Digitale Schweiz, sowie aus der Bundeskanzlei, insbesondere Gever, diesem Bereich angehören. Gegenüber 2020 ist im Voranschlag 2021 ein leichtes Wachstum im Umfang von 5 Millionen Franken bzw. 0,4 Prozent vorgesehen.
Damit komme ich zum BIT. Im Vergleich zum Voranschlag 2020 bzw. zum Finanzplan 2021-2023 haben sich die Leistungsbezüger zum aktuellen Zeitpunkt bereits zu einem höheren bundesverwaltungsinternen Bezug von Projekten und Dienstleistungen sowie von Betriebsleistungen im Umfang von rund 22 Millionen Franken verpflichtet. Dies ermöglicht es dem BIT, den Bedarf an notwendigen Fachressourcen besser vorauszusehen und entsprechend einzuplanen. Der Bundesrat hat das BIT darüber hinaus beauftragt, in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich 6,8 Millionen Franken bzw. 2,5 Prozent des Aufwandes der Betriebsleistungen einzusparen. Dies bedeutet, dass der Aufwand für die Betriebsleistungen ab 2022 eine Reduktion von 27,2 Millionen Franken bzw. 10 Prozent erfährt.
Zur Eidgenössischen Finanzkontrolle: Beim Voranschlag 2021 lassen sich Erhöhungen gegenüber dem Vorjahr erkennen, welche mit einer planmässigen Stellenaufstockung begründet sind. Das Ziel besteht darin, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle vermehrt Prüfungen im Bereich der Finanzaufsicht und IT-Sicherheit bei den Unternehmen des Bundes vornehmen kann. Die Finanzdelegation konnte an den letzten Sitzungen feststellen, dass der Stellenaufwuchs, den sie damals einstimmig unterstützt hat, planmässig voranschreitet.
Zum Eidgenössischen Personalamt: Im Voranschlag 2021 des Eidgenössischen Personalamtes bleiben die Einnahmen konstant, und die Ausgaben sinken im Vergleich zu 2020 leicht, um 0,6 Prozent, auf 163,1 Millionen Franken. Die Zahl der in der Bundesverwaltung Beschäftigten ist von 34 772 Vollzeitäquivalenten im Jahr 2014 auf 37 027 im Jahr 2019 gestiegen, was einer Zunahme von 2255 Stellen in fünf Jahren entspricht. Der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes ist jedoch rückläufig: Im Jahr 2014 machte er 8,4 Prozent aus; im Jahr 2019 waren es 8,1 Prozent.
Für 2021 hat der Bundesrat beschlossen, angesichts der Wirtschaftslage und des sinkenden Preisniveaus keine Mittel für Lohnmassnahmen zu beantragen. Das bedeutet, dass dieser Posten um 100 Prozent niedriger sein wird als im Jahr 2020.
Obwohl keine Anträge gestellt wurden, ist das EFD auf Seite A3 der Fahne aufgeführt, weil eine Nachmeldung des Bundesrates betreffend die Darlehen an Aufsichtsorganisationen in der Finanzmarktaufsicht nach Artikel 7 AOV im Umfang von einer Million Franken erfolgt ist.
Zum Bundesamt für Bauten und Logistik: Die strategischen Schwerpunkte sind grundsätzlich dieselben wie im Jahr 2020. Aufgrund der durch Covid verursachten Situation hat das EFD dem Bundesrat ein Aussprachepapier zu dieser Thematik vorgelegt. Daraus sind Prüfaufträge zur Anpassung der Unterbringungsstrategie und der Arbeitsmethoden der Bundesverwaltung entstanden. Die Budgetzahlen des BBL sind ungefähr gleich wie 2020. Neu hat das BBL die Verantwortung für die Liegenschaften der Zollverwaltung übernommen, was den Zuwachs bei den Erträgen und Aufwendungen weitgehend begründet. Mit den Investitionen werden in den kommenden Jahren die Projekte umgesetzt werden, die in der Immobilienbotschaft bewilligt wurden. Die Hauptinvestitionen entsprechen der zweiten bzw. dritten Etappe der beiden Projekte BIT Zollikofen sowie Direktion für Ressourcen und Humanitäre Hilfe des EDA. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Investition für die Realisierung der Bundesasylzentren gemäss Auftrag des Volkes bzw. gemäss Abmachung des SEM mit den einzelnen Kantonen. Schliesslich soll das 2016 durch den Bundesrat verabschiedete Sportförderungskonzept des Bundes umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Projekte in Magglingen oder im Sportzentrum Tenero.
Ich beantrage Ihnen insgesamt Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates für das Eidgenössische Finanzdepartement.
Verfahrensbeitrag
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Département de l'économie, de la formation et de la recherche
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Der Voranschlag 2021 des Gesamtdepartementes weist keine speziell erwähnenswerten Punkte auf. Im WBF wird vor allem die Agrarpolitik 2022 plus bearbeitet. Die BFI-Botschaft 2021-2024 ist auch ein zentrales Thema. Ausserdem beschäftigt Erasmus plus das Departement. Auch das Thema Hochseeschifffahrt konnte noch nicht abgeschlossen werden. Gemäss dem Bericht zum Voranschlag 2021 gibt es 18 Schiffe mit ausstehenden Bürgschaften im Umfang von 340 Millionen Franken. Der Arbeitsmarkt stellt auch aufgrund von Asalfutur ein zentrales Thema dar.
Der Gesamtaufwand des WBF beträgt rund 12,9 Milliarden Franken, wobei 95 Prozent Transferkredite darstellen. Der Eigenaufwand beträgt ungefähr 0,65 Milliarden Franken. Der Ertrag wird mit 368 Millionen Franken budgetiert, was eine Reduktion um 2 Prozent darstellt.
Ich komme zum Generalsekretariat des WBF. Dort beträgt der Eigenbereich rund 30 Millionen Franken, während der Transferbereich 2,9 Milliarden Franken ausmacht, was rund 99 Prozent der gesamten Ausgaben im Generalsekretariat darstellt. Der Rückgang gegenüber dem Voranschlag 2020 beträgt ungefähr 0,8 Prozent, was namentlich auf eine Kreditverschiebung in den ETH-Bereich zugunsten des Investitionskredites beim BBL zurückzuführen ist. Die Preisüberwachung ist ebenfalls im Generalsekretariat enthalten. Hier ist der Personalbestand leicht angestiegen, was angesichts der zunehmenden Anzahl an Fällen als gerechtfertigt erscheint. Im Übrigen sind sowohl die Zahlen als auch die Aussichten relativ stabil.
Ich würde im Bereich des Generalsekretariates des WBF noch die ETH erwähnen. Für diese ist dort ja die Direktzahlung drin. Auf das SBFI werde ich später eingehen. Das Budget der ETH ist über die Jahre sehr konstant. Die Trägerfinanzierung des Bundes ist bei etwa 71 Prozent des Totalbudgets angesetzt. 15 Prozent sind als Forschungsbeiträge aus dem Nationalfonds, von der Innosuisse, der EU usw. vorgesehen. Weitere Drittmittel machen ungefähr 12 Prozent aus. Ein Kleinstbetrag von etwa 2 Prozent stammt aus Studiengebühren und Weiterbildungsbeiträgen der Studierenden. Die Zahl der Professorinnen und Professoren nimmt zu. Trotzdem ist das Verhältnis Professoren zu Studenten ein Dauerthema, weil uns da andere Spitzenuniversitäten voraus sind. Die Zahl des wissenschaftlichen Personals nimmt ebenfalls stark zu, nämlich um 348 Vollzeitstellen.
Zum Bauprogramm: Der Gesamtkredit für das Bauprogramm 2021 ist etwas höher als in den Vorjahren, was auf die Grossprojekte zurückzuführen ist, die in diesem Jahr startbereit sind. Der aktuelle Wert des gesamten Immobilienparks beträgt etwa 5 Milliarden Franken. Die Kontrolle und Steuerung von Projekten kann und soll noch weiterentwickelt werden. Die ETH plant die Sanierung eines Forschungs- und Werkstattgebäudes auf dem Hönggerberg. Zudem muss sie das Hauptgebäude im Zentrum, welches von 1855 bzw. 1864 datiert, teilweise sanieren. Am Paul-Scherrer-Institut ist der neue Bau eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung geplant. Diese Abfälle werden im Auftrag des Bundes dort zwischengelagert, bis ein Endlager gefunden wird und sie im Boden versenkt werden können. Erstaunlich ist, dass sich die ETH, die Architekten, Bauingenieure usw. ausbildet, bei der Kontrolle und Überwachung von Bauprojekten verbessern muss. Sie hat dieses Ziel in Angriff genommen.
Der Nationalrat hat mit 164 zu 18 Stimmen eine Erhöhung des Finanzierungsbeitrags an die ETH auf 2,377 Milliarden Franken angenommen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, hier beim Bundesrat zu bleiben.
Ich komme zum Staatssekretariat für Wirtschaft. Beim SECO geht es bezüglich der Zahlen vor allem um den Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung und um die Entwicklungszusammenarbeit. Natürlich hat das SECO weitere grosse Aufgaben, das haben wir ja in der Corona-Krise gesehen. Gegenüber dem Voranschlag 2020 gehen die Ausgaben um ungefähr 34 Millionen Franken zurück. So werden beispielsweise die Erweiterungsbeiträge zugunsten von Bulgarien und Rumänien gegen Ende 2020 abgeschlossen. Im Jahr 2021 verbleiben nur noch Kredite im Umfang von ungefähr 13,7 Millionen Franken. Trotzdem sind die Kosten im Eigenaufwand etwas angestiegen. 800 000 Franken wurden in sechs neue Stellen für die Aussenwirtschaftsstrategie investiert. Weiter in Vorbereitung ist ein Vorschlag für die Investitionskontrollen, wie ihn Kollege Rieder mit seiner Motion verlangt hat. An der Umsetzung der IZA-Botschaft 2021-2024 wird ebenfalls mit Hochdruck gearbeitet. Dies führt zu einer Kostenverschiebung. Bei der Arbeitsmarktpolitik will man die Evaluation der Stellenmeldepflicht vorantreiben.
Ebenfalls in die Zuständigkeit des SECO fallen die Bürgschaftsgenossenschaften. Auch hier kommt ein gewaltiger Aufwand auf das Amt zu. Die vier Bürgschaftsgenossenschaften gewährten zuvor ein paar hundert Bürgschaften oder Darlehen. Inzwischen sind ungefähr 136 000 Bürgschaften für Covid-19-Kredite gewährt worden. Allein schon dieses Mengenverhältnis zeigt, welche Arbeitsflut noch auf das Amt zurollen wird. Beim Voranschlag 2021 wurde für den Ausfall der Covid-19-Kredite 1 Milliarde Franken vorgesehen. Man rechnet mit Ausfällen im Umfang von 15 Prozent. Bisher fielen Bürgschaftsverluste im Umfang von ungefähr 25 Millionen Franken an. Ungefähr 330 Bürgschaften haben bereits jetzt zu Verlusten geführt. Der durchschnittliche Verlust pro Fall betrug 78 000 Franken. Dies alles sind Zahlen aus unserer Oktober-Diskussion mit dem SECO.
Es gibt aus dem SECO zwei Nachmeldungen zum Voranschlag 2021. Für 2021 sieht man, gestützt auf das Bundesgesetz über die Förderung des Exports, 2,6 Millionen Franken für die Exportförderung vor. Diese 2,6 Millionen Franken sollen an Switzerland Global Enterprise überwiesen und für die Stärkung der Kooperation mit Dritten - Verbänden, Aussenhandelskammern und privaten Experten - sowie die projektbezogene Unterstützung von exportorientierten Schweizer KMU eingesetzt werden. Damit wird der Bedarf der Exportwirtschaft nach verstärkter Unterstützung vor Ort in wichtigen Märkten zielgerichtet und wirkungsvoll adressiert; gleichzeitig werden die Absatzchancen erhöht. Ebenfalls unterstützt werden soll der Aufbau von digitalen Angeboten. Dadurch werden exportorientierte KMU bei der Wiederherstellung von Lieferketten, der Umsetzung von Wachstumsstrategien sowie beim Zugang zu Infrastruktur-Grossprojekten unterstützt. Ihre Kommission stimmte diesem Nachtrag einstimmig zu.
Ein zweiter Nachtrag betrifft die kantonalen Härtefallmassnahmen für Unternehmen; dafür wurden an der Kommissionssitzung 200 Millionen Franken eingesetzt. Wir haben die Diskussion dazu geführt und dies auch unterstützt. Wir führten natürlich dann die Diskussion über die Höhe der Mittel und auch darüber, ob sie schon im Voranschlag eingesetzt werden sollten oder nicht. Da parallel zu unserer Kommissionssitzung auch in den anderen Kommissionen noch über die Mittel diskutiert wurde, verzichteten wir darauf; dies mit dem Anliegen, dass die FK-S hier beantragen wird, die Mittel aufzunehmen, sobald der Betrag klar ist. Sollte es keine Differenz geben, hätte der Präsident die Vollmacht, einen Einzelantrag zu stellen.
Der Nationalrat hat nun in der Fahne 680 Millionen Franken eingesetzt. Das ist gemäss Programm für die Härtefallmassnahmen des Bundes vorgesehen; es entspricht der einen Milliarde Franken, die wir mitgeteilt bekommen haben. Damit können wir über diese Differenz befinden, und der Präsident der Finanzkommission, so nehme ich an, wird im Namen der Kommission den Antrag stellen, hier dem Nationalrat zu folgen.
Ich komme zum Bundesamt für Landwirtschaft: Die Planung des BLW für das kommende Jahr ist von der durch die WAK-S beantragten Sistierung der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 wesentlich betroffen. Je nach Entscheid des Ständerates resultiert daraus eine kürzere oder längere Verzögerung, welche auch die Ausarbeitung des Verordnungspakets zur Umsetzung der Agrarpolitik 2022 plus betrifft. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst auf der Ebene der Finanzplanung. Der Voranschlag 2021 bewegt sich im Rahmen der Vorjahre, mit einem Gesamtaufwand von 3,625 Milliarden Franken und Erträgen von total 331 Millionen Franken. Die Investitionsausgaben belaufen sich auf 88,5 Millionen Franken. Wichtigster Teil der Ausgaben sind natürlich die Direktzahlungen, für die vom Bundesrat 2,795 Milliarden eingesetzt worden sind, während sie im Jahr 2019 noch 2,815 Milliarden betrugen - also mehr, als jetzt vorgesehen wird. Da beim BLW praktisch ein Nullwachstum herrscht, gibt es zu den Einzelpositionen auch nichts Wesentliches zu berichten. Es gibt einige Minderheits- und Mehrheitsanträge. Diese wird dann aber der Kommissionspräsident erläutern, bzw. ich werde bei den Minderheitsanträgen wieder das Wort führen.
Zu Agroscope: Gemäss Voranschlag 2021 gehen die Ausgaben von Acroscope, dem Kompetenzzentrum des Bundes für Forschung und Entwicklung im Agrar-, Ernährungs- und Umweltbereich, gegenüber dem Voranschlag 2020 um 5,9 Millionen Franken oder 3,2 Prozent auf 178,8 Millionen Franken zurück. Dies ist vor allem auf den Effizienzgewinn aus der Umsetzung der neuen Standortstrategie von Acroscope zurückzuführen. Ihre Kommission stellte fest, dass dieser Voranschlag dem von beiden Räten gutgeheissenen Motionsauftrag widerspricht, wonach die Effizienzgewinne vollständig für die landwirtschaftliche Forschung zu verwenden sind. Sie stellt deshalb einstimmig den Antrag, sowohl im Voranschlag als auch im Finanzplan den gesamten Effizienzgewinn als Ausgabe vorzusehen. Es ergeben sich dadurch folgende Erhöhungen bei der Position 710.A200.0001: im Voranschlag 2021 plus 4,092 Millionen Franken, im IAFP für 2022 plus 1,2 Millionen, für 2023 plus 2,3 Millionen und für 2024 plus 3,3 Millionen.
Ihre Kommission hat dem Erhöhungsantrag oppositionslos zugestimmt. Sie beantragt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen.
Zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung: Hier ist ein Nachtrag zum Voranschlag von 465 000 Franken für die Lagerhaltung von Ethanol enthalten; er ist unbestritten geblieben.
Das Thema der Hochseeschifffahrt beschäftigt das Amt weiterhin. Daneben wurde zusammen mit dem BAG auch das Arzneimittelmonitoring erweitert. Auch hier haben sich durch die Covid-19-Krise Fragen und Aufträge für das BWL ergeben. Dies wird auch weiterhin so bleiben.
Bei den Schutzmaterialien, insbesondere bei Handschuhen, Schutzkitteln und Masken, ist man gut aufgestellt; es sollte also ausreichend Material vorhanden sein. Auch die Situation beim Ethanol wurde besprochen. Mittels einer vertraglich gesicherten Pflichtlagerhaltung hat man sich so gut wie möglich abgesichert. Generell soll eine Überprüfung der Pflichtlagerhaltung auch im Hinblick auf die Erfahrung von Covid-19 gemacht werden. Lebensmittel waren auch während des Lockdowns stets ausreichend vorhanden. Die Menge der Lebensmittel war kein Problem; wenn es Engpässe gab, lag dies eher an der Distribution der Ware.
Der Voranschlag 2021 ist nicht spektakulär. Es wird ein Aufwand von 7,6 Millionen Franken veranschlagt und ein Ertrag von 0,1 Millionen Franken erwartet. Der Aufwand liegt damit etwas tiefer als im Voranschlag 2020. Wir empfehlen Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.
Zum Bundesamt für Wohnungswesen: Auch hier empfehlen wir Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Hier ist eine Nachmeldung zum Voranschlag 2021 enthalten, das betrifft die 20 Millionen Franken Härtefallentschädigung für Vermieter. Ich glaube, der Präsident hat es schon erwähnt, und sonst würde er es noch sagen: Das ist ja jetzt nicht mehr nötig, da das Geschäftsmietegesetz nicht angenommen worden ist. Nach der Ablehnung der Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" vom 9. Februar 2020 trat der Gegenvorschlag in Kraft. Konkret geht es um den Bundesbeschluss zur Aufstockung des Fonds de Roulement um 250 Millionen Franken. Diese Mittel stehen nun bereits im Jahr 2020 zur Verfügung, sie sind aber im Voranschlag 2021 einberechnet.
Im Rahmen seiner Strukturreform wird das BWO bis spätestens Ende 2021 von Grenchen ins Gebäude der Wettbewerbskommission an der Hallwylstrasse 4 in Bern umziehen. Mit gemeinsamen Querschnittdiensten können Kosten eingespart werden, die jedoch erst ab 2022 zum Tragen kommen. Das ursprüngliche, vom Bundesrat formulierte Ziel von Einsparungen bis zu 25 Prozent war sehr ambitioniert. Der neue Amtsdirektor rechnet beim Personalaufwand mit einem Einsparungspotenzial von 1,3 bis 1,5 Millionen Franken, was ungefähr 20 Prozent der Personalkosten entspricht. Die Miete von bisher 700 000 Franken in Grenchen dürfte sich in Bern jedoch deutlich reduzieren.
Nun komme ich noch zur Wettbewerbskommission. Bei der Weko fällt der Eigenaufwand gegenüber dem Vorjahr um rund 1 Million Franken höher aus. Die Personalausgaben machen mehr als 80 Prozent davon aus. Diese Erhöhung geht hauptsächlich auf die Entscheidung aus dem Jahr 2018 zurück, wonach die Weko Querschnittfunktionen für das BWO und das BWL übernommen hat. Die Übernahme dieser Querschnittfunktionen wurde departementsintern kompensiert. Im Moment übernimmt das Amt Personalführung, Finanzen, Logistik und IT noch nicht komplett. Im Jahr 2021 werden jedoch alle Querschnittfunktionen vollständig übernommen. Mit dieser Zusammenlegung können auf Departementsstufe Einsparungen im Umfang von 3,5 Stellen erzielt werden. Wir empfehlen Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates für den Voranschlag der Weko zuzustimmen.
Zum Bundesamt für Zivildienst: Auch hier empfehlen wir Ihnen Zustimmung. Die Zahlen bewegen sich in der Höhe der Vorjahre. Herausfordernd ist die Aufgabe, nach der gescheiterten Gesetzesrevision zu prüfen, welche Anpassungen auf Verordnungsstufe sinnvoll und möglich sind, um die Zahl der Zulassungen von Militärdienstpflichtigen nach absolvierter Rekrutenschule zu senken. Der Direktor versicherte glaubhaft, dass die Motivation des Amtes dafür intakt sei, obwohl mit diesen Anpassungen eine Abnahme der Zahl der Zulassungen bzw. der Zivildienstleistenden verbunden wäre.
Zur Schweizerischen Akkreditierungsstelle: Das Budget bewegt sich im Rahmen der Rechnung. Wir befinden uns wiederum in einer Grössenordnung von ungefähr 11 Millionen Franken. Es wird mit zusätzlichen Akkreditierungsmandaten und Aufträgen gerechnet; aus diesem Grund will man die Möglichkeit nutzen, zusätzliches Personal im Umfang von bis zu vier Stellen zu beschaffen. Dabei ist zu bedenken, dass mit den Akkreditierungsmandaten auch neue Erträge generiert werden können. Wir empfehlen Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zur SAS zuzustimmen.
Zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation: Die BFI-Botschaft wurde im Parlament noch nicht verabschiedet. Zusätzlich zur Streichung der Kreditsperre gibt es Aufstockungsanträge im Umfang von ungefähr 240 Millionen Franken. Die Ausgaben für die nächsten vier Jahre betragen ungefähr 28 Milliarden Franken, was einem Wachstum von 2,2 Prozent entspricht. In dieser BFI-Botschaft ist Horizon nicht enthalten; auch hierzu gibt es im Parlament einen Beschluss. Diskutiert wurde auch über die Finanzierung der schweizerischen Lösung im Rahmen des Erasmus-Programms.
Der Voranschlag 2021 enthält drei neue Kredite: Zugunsten von Switzerland Innovation gibt es einen jährlichen Bundesbeitrag in der Höhe von rund 1 Million Franken an die Geschäftsstelle der Stiftung. Bisher wurde dieser Betriebsaufwand der Geschäftsstelle durch private Gönner finanziert. Ein neuer Kredit soll für ein Radioteleskop im Sinne einer internationalen Forschungsinfrastruktur gesprochen werden. Schliesslich soll die Ausbildung zum Pflegeberuf gefördert werden. Diesbezüglich haben die Kommissionen einen Bericht erhalten, der von der Schwesterkommission verlangt wurde. Es geht dabei um die Beiträge, die für die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege vorgesehen sind. Die Beiträge hängen selbstverständlich von den Entscheidungen zum Gegenvorschlag zur Pflege-Initiative ab, der in unseren Räten hängig ist. Gemäss dem Kurzbericht ist vorgesehen, dass die Beiträge 2022 auf 2 Millionen Franken, 2023 auf 5 Millionen Franken und 2024 auf 9,1 Millionen Franken gesetzt werden.
Der Bundesrat führt in seiner zweiten Nachmeldung zum Voranschlag 2021 aus, dass noch Differenzen zwischen den beiden Räten bestehen. Wir haben in der Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung vorsorglich einem Antrag zur Aufnahme der Nachmeldungen zugestimmt, um sie damit in der Beratung zu behalten. Nun sehen Sie auf der Fahne, dass die Nachmeldung im Nationalrat aufgenommen wird. Die Beträge sind in unserer WBK noch in Diskussion. Um sie definitiv aufzunehmen, brauchen wir noch die entsprechenden Anträge. Ich denke, der Präsident der Kommission wird noch Ausführungen machen, wie wir damit umgehen, wenn er Anträge stellt. Es ist etwas speziell in der Abwicklung, Sie sehen es auf der Fahne. Die Finanzkommission unseres Rates hat keine Beträge eingesetzt, es sind dann die Beträge des Nationalrates. Wir hatten eigentlich eine Carte blanche, wir wollten einfach eine Differenz haben, damit wir es noch diskutieren können, nachdem die beiden WBK abgeschlossen haben.
Zum Information Service Center WBF, dem ISC Eco: Aufwand und Ertrag bewegen sich ungefähr im Rahmen der Rechnung 2019 und sind deutlich - um 16,8 Prozent bzw. 16,4 Prozent - höher als im Voranschlag 2020. In den Finanzplanjahren sollen sie auf diesem Niveau verharren. Dies hängt vor allem mit dem Betrieb von Gever und dem Ausbau des Geschäftsfeldes Software-Entwicklung zusammen, die denn auch die beiden Jahresschwerpunkte des Amtes bilden. Erstens geht es um eine Übernahme der Betriebsverantwortung für den IKT-Standarddienst Gever. Damit wird das ISC Eco erstmals zum bundesweiten IKT-Leistungserbringer innerhalb der ganzen Bundesverwaltung. Das Rollout wird im Sommer 2021 beendet. Danach werden rund 26 000 User in sieben Departementen sowie die Bundeskanzlei das neue Gever nutzen. Zweitens geht es um den weiteren Kapazitätsausbau für Software-Entwicklung und Wartung im Geschäftsbereich der WBF-Fachanwendungen. Die Nachfrage der Kunden scheint hoch zu sein. Auch hier empfehlen wir Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Damit hätte ich die Berichterstattung zum WBF beendet.
Verfahrensbeitrag
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
Français Olivier · Mit-M · Ständerat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Le budget 2021 du Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication est relativement similaire à celui de 2020. En effet, les dépenses d'investissement pour l'année 2021 se montent à 22,5 milliards de francs dont près de 14,2 milliards correspondent à des dépenses avec incidences financières. Il est à relever que le budget de ce département représente près de 30 pour cent du budget de la Confédération.
Par rapport à 2020, les charges d'investissement avec incidences financières augmentent de 116 millions de francs; en effet, les charges augmentent de 364 millions de francs, mais les investissements diminuent de 248 millions de francs. Cette hausse des charges est due essentiellement au remboursement de la TVA sur la redevance de radio-télévision tandis que les versements au Fonds d'infrastructure ferroviaire et au Fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération sont inférieurs à ceux de l'exercice précédent.
Les recettes avec incidences financières dépassent de 127 millions de francs les valeurs de l'exercice précédent; cela est dû à un montant plus élevé de près de 106 millions de francs pour les sanctions liées à la réduction des valeurs cibles de CO2 des véhicules automobiles légers et à de nouvelles recettes dégagées par l'élimination et le recyclage du verre et des piles. 71 pour cent des dépenses se rapportent au secteur des infrastructures liées à la mobilité - 45 pour cent à celui du rail et des transports publics, et 25 pour cent à celui de la circulation routière. Le montant total est de près de 10 milliards de francs.
Globalement les dépenses du trafic ont baissé de 2,5 pour cent. En particulier dans le domaine de l'infrastructure ferroviaire, la baisse est de 4,5 pour cent, ce qui est dû à une croissance économique plus faible que celle projetée. Une légère hausse de 1,1 pour cent est due à la reprise de 400 kilomètres de routes cantonales - désormais intégrées au réseau national - par l'Office fédéral des routes.
Dans le groupe de tâches "Environnement et aménagement du territoire", un montant de 1,6 milliard de francs est inscrit au budget, soit une hausse de 117 millions de francs par rapport au budget 2020. 88 pour cent des moyens sont affectés à des subventions et à la redistribution des taxes incitatives à la population, en particulier celle de la taxe sur le CO2 prélevée sur les combustibles.
La gestion digitale des documents permet progressivement l'évolution des processus. L'archivage par exemple est plus facile, tout comme le traitement des affaires. L'objectif à long terme du département est d'économiser du personnel et de transférer ces postes à des activités plus techniques.
Le programme Superb, pour la conversion du système d'exploitation SAP vers le nouveau logiciel, devrait également permettre de réaliser des économies dans le travail administratif. Au début de la numérisation, il pourrait y avoir du travail supplémentaire, mais on attend, en tout cas à terme, une diminution dans le secteur purement administratif.
La situation dans laquelle nous sommes à cause du Covid-19 est inquiétante - M. le conseiller fédéral y a fait allusion dans son discours préliminaire. Elle aura des conséquences sur le département, sur les transports publics en général, sur le transport ferroviaire en particulier, et sur Skyguide.
Nous vivons la deuxième vague de cette crise sanitaire, dont nous ne voyons pas encore la fin. Même si nous devons rester optimistes, nous ne pouvons pas évaluer l'utilisation des divers moyens de transport avec plus de précision pour l'année 2021, tout comme pour l'année 2022. Tous les chiffres que nous pourrions articuler aujourd'hui seraient par nature faux. Parmi les informations que nous avons reçues, il n'y avait pas d'indications précises; qu'elles soient positives ou négatives - prenez cela comme vous voulez, considérez le verre comme à moitié plein ou à moitié vide -, en tout cas, nous savons que nous allons vers des moments difficiles. En effet, la diminution du nombre de voyageurs dans les transports publics, en particulier dans nos régions, dans le transport ferroviaire longue distance, est marquée. De plus, la baisse du trafic routier entraîne une diminution de la consommation d'essence, donc des recettes de l'impôt prélevé. Bref, les résultats de l'année 2021 en seront affectés, de même que ceux de l'année 2022, sachant qu'en 2020, les recettes seront également nettement inférieures à celles projetées.
Avec le DFI, le DETEC est le département qui enregistre la plus forte hausse des effectifs du personnel, soit 68 postes supplémentaires pour le budget 2021. La cause principale en est le nouvel arrêté sur les routes nationales qui transfère à l'Office fédéral des routes l'entretien de 400 kilomètres de routes cantonales. De plus, du personnel supplémentaire est indispensable pour assurer la sécurité du réseau, à cause des dangers naturels qui résultent du réchauffement climatique. La disparition du permafrost et les pluies diluviennes qui affectent certaines régions du pays, la poursuite de l'amélioration du réseau, notamment en raison des contraintes environnementales, doivent être prises en considération.
Nous nous sommes interrogés sur la pertinence des postes budgétaires consacrés au service "Marchés publics écologiques". On peut s'étonner que le critère environnemental nécessite spécifiquement un collaborateur ou une collaboratrice, alors même que ce thème doit être intégré chez tous les fonctionnaires en charge des marchés publics. La loi sur les marchés publics permet de fixer des critères spécifiques qui touchent ce domaine. J'aime à penser que c'est au DETEC de poser les conditions-cadres pour définir les critères sur lesquels les marchés publics seront évalués, et ce en concertation avec les professionnels de la branche, et de faire en sorte que toutes les personnes impliquées dans un appel d'offres et pas un spécialiste en particulier soient dûment habilitées à traiter ces critères.
A l'Office fédéral de l'environnement, dix postes supplémentaires sont demandés. Nous espérons qu'en 2021 les résultats seront meilleurs que ceux de l'année précédente, puisqu'on constate une diminution des demandes de subventions pour améliorer les équipements au sens large du terme. Trois postes sont en lien avec le programme d'encouragement de la recherche Swiss Energy Research for the Energy Transition. Il est proposé de prolonger un poste à durée déterminée affecté à la mise en oeuvre de la révision de la loi sur le CO2.
L'année 2021 sera riche en activités tant pour l'Office fédéral des transports que pour l'Office fédéral des routes. Une collaboration étroite avec le secrétaire général devrait permettre de mettre au point diverses adaptations législatives qui seront examinées par notre Parlement.
Les projets qui seront menés à l'OFT en 2021 sont les suivants: réforme du transport régional des voyageurs; mobilité multimodale: mise en oeuvre du quatrième paquet de mesures concernant le transport ferroviaire; crédit d'engagement "Transport régional des voyageurs 2022-2025"; prolongation du crédit-cadre de cautionnement destiné à l'acquisition de moyens d'exploitation dans la réforme du transport régional des voyageurs; cargo sous terrain. A cela s'ajoutent toutes les interventions que nous déposons et auxquelles il faut apporter une réponse. C'est une charge, tant au DFI qu'au DETEC, qui est relativement conséquente et qui a plutôt tendance à augmenter.
L'OFROU a de nouveaux projets, qui sont tout aussi nombreux que ceux de l'OFT, par exemple: le plan sectoriel des transports, la partie Infrastructure route en particulier; le message relatif à la loi fédérale sur les voies cyclables, qui résulte de l'adoption du projet lors de la votation populaire du 23 septembre 2018; le message relatif à la révision partielle de la loi sur la circulation routière, etc.
Les deux offices que je viens de citer, dont les activités sont très techniques, ont beaucoup de travail, non seulement technique, mais aussi législatif, à accomplir. Leurs charges sont élevées, compte tenu de l'évolution de notre société. Il est légitime qu'ils exécutent les demandes qui sont formulées par le Parlement.
En ce qui concerne l'aviation civile, faisons bien attention dans le cadre du budget: il y a le budget propre de l'OFAC, en lien avec ses responsabilités, et ce qui concerne les compagnies d'aviation civile, qui ont été très durement touchées par la pandémie de Covid-19. Ces dernières sont confrontées à des temps très difficiles et, à ce propos, je vous renvoie au rapport complémentaire intitulé "Prévisions 2021" que nous avons fait établir par l'OFAC. Le rapport commence ainsi: "Une baisse du nombre de passagers de 70 à 80 pour cent est à prévoir dans les trois aéroports nationaux d'ici 2020 et également 2021." Il se conclut par la remarque suivante: "Compte tenu des perspectives actuelles très faibles d'une reprise rapide et durable du trafic aérien, de nouvelles demandes d'aide d'Etat de la part des compagnies aériennes civiles suisses ne peuvent être exclues" - dont acte.
L'OFAC lui-même s'attend à des recettes de 10,6 millions de francs l'année prochaine, qui seront principalement constituées par les taxes perçues par l'office, et à des dépenses totales de 200 millions de francs. Sur ce montant, les dépenses propres s'élèvent à 76 millions de francs et les dépenses de transfert, à 121 millions de francs. La seule augmentation concerne les dépenses de transfert qui sont principalement dues aux contributions financées par le régime spécial de financement de l'aviation, qui augmenteront de 4,3 millions de francs en 2021 par rapport à l'année précédente.
En outre, la compensation versée à Skyguide pour couvrir la perte de recettes dans l'espace aérien étranger délégué, notamment à partir de 2021, augmentera, tout comme les subventions pour la mise en place et l'exploitation d'interfaces de données aéronautiques.
En ce qui concerne l'OFEN, 95 pour cent du compte de résultats de cet office sont constitués de frais de transfert, qui sont en grande partie liés à la surtaxe des réseaux et aux programmes de construction. En 2021, les recettes devraient s'élever à 1,415 milliard de francs, et être ainsi en hausse de 7 pour cent, et les dépenses s'élever à 1,844 milliard de francs - soit une hausse de 1,2 pour cent.
La sous-commission a noté que dix nouveaux postes à plein temps seront créés dans les dépenses de personnel, ce qui augmente les charges de 1,4 million de francs. Les raisons invoquées sont un besoin de personnel dans le cadre de l'internalisation et de l'efficacité énergétique et l'application de la loi. Le programme de promotion de la recherche Sweet et la révision de la loi sur le CO2 en sont également la raison.
On relève une diminution des charges informatiques de 400 000 francs.
Dans le cadre du budget, la sous-commission a adopté, à la position 810.A236.0121, "Technologies environnementales", une proposition visant a augmenter le soutien à des projets. Nous reviendrons sur ce point particulier.
La crise du coronavirus n'a pas eu d'impact particulier sur l'Office fédéral de la communication. On nous a fourni des renseignements sur l'aide relais pour les médias électroniques financés par le biais de la redevance de radio-télévision et sur les mesures de promotion indirecte de la presse, c'est-à-dire la réduction des coûts de la distribution par voie postale. Cela n'apparaît pas dans le budget 2021, mais ces mesures de soutien entraîneront des dépenses supplémentaires de 17,5 millions de francs pour 2020 et de 2,9 millions de francs pour les six premiers mois de 2021 - on verra pour la suite. Donc, 17,5 millions de francs seront alloués à ces mesures, en supposant que le train de mesures entrera en vigueur au milieu de l'année 2021. A priori, ces nouvelles tâches ne devraient entraîner aucune augmentation de l'effectif du personnel. Les nouvelles tâches de promotion des médias en ligne pourraient être effectuées par le personnel existant étant donné que certaines autres tâches seront supprimées.
En matière de promotion technologique, un soutien arrive à son terme. Les ressources allouées à ce soutien pourraient être transférées à la promotion des médias en ligne. Au budget 2021, 120 millions de francs ont été inscrits pour le soutien à la livraison de journaux et de magazines, y compris - je me répète - la livraison anticipée. Ces réglages ne concernent que les six premiers mois de l'année. L'on verra pour la suite si un crédit supplémentaire est nécessaire.
Je mentionne encore le transfert de 2,5 postes pour la coordination de la Stratégie Suisse numérique, dont s'est chargé jusqu'à présent l'OFCOM mais qui sera transférée à la Chancellerie fédérale à partir du 1er janvier 2021. Globalement - et grâce au rajeunissement du personnel -, la création de postes supplémentaires a peu d'impact sur le budget.
Pour l'Office fédéral de l'environnement, les charges se montent à 1,73 milliard de francs. Une grande partie de ce montant, soit 87 pour cent, est consacré à des subventions et à la redistribution des prélèvements incitatifs. Les charges progressent de 7,2 pour cent par rapport au budget 2020. Les charges propres augmentent quant à elles de 3,7 pour cent. Au total, 19 postes supplémentaires sont proposés, en particulier en vue d'augmenter les ressources en personnel dans les domaines du climat, de l'économie verte et de la protection contre les dangers naturels. Certains postes seront financés par le produit de la taxe sur le CO2. L'augmentation des charges propres est liée notamment à deux crédits relatifs au recyclage du verre et des piles.
La redistribution du produit de la taxe sur le CO2 entraînera quant à elle, malheureusement, une dépense supplémentaire en raison d'une erreur d'estimation.
Nous avons reçu des informations sur les projets spécifiques dont les coûts sont élevés, notamment concernant les travaux à réaliser dans le cadre de la troisième correction du Rhône.
La position "Nature et paysage", qui se monte à près de 100 millions de francs, connaît une augmentation de 21 pour cent par rapport au budget 2020. Cette augmentation a pour origine la décision du Conseil fédéral, prise il y a quelques années, d'augmenter progressivement les contributions fédérales. L'on constate un manque de moyens quant aux subventions destinées aux cantons qui bénéficient de conventions-programmes dans le domaine de protection "Nature et paysage". La Confédération en finance 50 pour cent, les cantons en financent l'autre moitié. La plupart de ces contributions - soit une proportion de 75 pour cent - seront utilisées pour la protection de la biodiversité, domaine dans lequel les lacunes sont importantes. Les mesures de protection de la biodiversité sont mises à mal en Suisse et ces contributions permettront de combler en partie ces lacunes.
La majeure partie des revenus est imputable à la taxe sur les eaux usées et à la taxe sur l'assainissement des sites contaminés. Le produit issu de ces deux taxes explique principalement l'augmentation des revenus par rapport aux années précédentes. A partir du budget 2021, le produit de la taxe du recyclage du verre et des piles sera pris en compte. Il servira à financer le recyclage de ces deux produits.
Concernant la position budgétaire relative aux marchés publics écologiques - j'y reviens -, nous avons demandé pourquoi cette activité nécessitait deux poste supplémentaires. Nous avons appris que cela serait coordonné avec les autres départements, et avons obtenu des renseignements supplémentaires.
L'Office fédéral du développement territorial a des charges de fonctionnement de près de 23 millions de francs, qui augmentent de 11,6 pour cent, soit plus de 2,3 millions, par rapport au budget 2020. Les dépenses augmentent du fait que la Suisse assumera la présidence de la Convention alpine en 2021 et 2022. Les projets suivant prendront par ailleurs de l'ampleur: "Perspectives d'évolution du transport en Suisse jusqu'en 2050", "Impulsion 2021-2025 visant à favoriser le développement à l'intérieur du milieu bâti", "Projets-modèles pour un développement territorial durable 2020-2024". Pour réaliser ces nombreux projets, des moyens supplémentaires sont nécessaires. Au total, deux postes supplémentaires sont prévus, ce qui explique la hausse de 475 000 francs des dépenses et des charges de personnel.
Nous avons aussi reçu des éclaircissements au sujet de l'augmentation du budget alloué aux charges de biens et services et aux charges d'exploitation, qui augmentent de 1,9 pour cent. Cela est dû à des cessions de ressources par d'autres offices.
Quant aux charges de conseil, nous avons appris que la responsabilité du dossier du développement durable et de la mise en oeuvre de l'Agenda 2030 était assumée en collaboration avec le Département fédéral des affaires étrangères. Ce ne sont pas moins de 800 000 francs qui sont prévus pour ces services d'appui, auxquels il faut ajouter les charges de développement des sites Internet.
Le Service suisse d'enquête de sécurité budgétise des recettes de 460 000 francs et des dépenses 7,8 millions de francs pour le personnel. Il n'y a pas de changement par rapport aux années précédentes.
En ce qui concerne les Autorités de régulation des infrastructures, on s'attend à des recettes de 6,3 millions de francs, qui sont principalement constituées par les taxes et les émoluments de la Commission fédérale de l'électricité et de la Commission fédérale de la poste. Elles sont en diminution de 1,7 million de francs. Les dépenses, par contre, passeront de 15 à 18 millions de francs, principalement en raison des frais de personnel de la Commission fédérale de la poste et de la Commission des chemins de fer. Plusieurs nouveaux postes seront créés chez Railcom, ce qui entraînera une augmentation de 2 millions de francs des charges de personnel, soit l'équivalent de six postes supplémentaires.
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Damit sind wir am Ende der themenbezogenen Berichterstattung zu den einzelnen Verwaltungseinheiten angelangt. Bevor wir die Detailberatung in Angriff nehmen, möchte sich Herr Français noch einmal zum Voranschlag äussern.
Français Olivier · Mit-M · Ständerat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Dans le cadre de l'analyse du budget, plusieurs d'entre nous, au sein de la commission, se sont interrogés sur le nombre de nouveaux postes inscrits au budget par le Conseil fédéral, et sur l'augmentation conséquente des charges de fonctionnement.
La crise sanitaire que nous vivons, et qui devrait se poursuivre encore en 2021 et sans doute jusqu'en 2022 - voire en 2023 -, affecte notre société dans son quotidien. La pandémie n'épargne pas l'économie suisse, aujourd'hui en récession conséquente. Le Conseil fédéral et l'Assemblée fédérale ont proposé et donné des moyens financiers extraordinaires par secteur d'activité et des moyens complémentaires pour y faire face. Il va de soi que, selon l'évolution de la crise, nous devrons compléter les appuis aux uns et aux autres. Nous devons constater que, malgré les charges financières directement attribuables à la bonne gestion de la crise du Covid-19, le Conseil fédéral nous a proposé une augmentation du budget de fonctionnement ainsi que des subventions. De plus, dans certains domaines, la majorité du Conseil national a augmenté les charges sans aucune proposition de compensation. Lors de l'élaboration du budget, nous n'avons pas remis en cause les propositions du Conseil fédéral, car nous estimions que celui-ci agissait en connaissance de cause, avec raison et avec un certain optimisme concernant la reprise rapide de notre économie ou - du moins - une bonne résilience de celle-ci, sachant que les décisions ont été prises avant l'été.
Toutefois, le budget a été construit sur la base des connaissances en vigueur au printemps 2020, puisque le projet du Conseil fédéral s'établit et se prépare dès le mois de février. Pouvons-nous, à terme, penser que l'on pourra poursuivre une croissance budgétaire, alors même que l'économie mondiale est en récession et que la nôtre l'est également? Plusieurs d'entre nous estiment que la poursuite des augmentations des charges de fonctionnement en particulier sont inquiétantes; plusieurs d'entre nous estiment qu'il faut ralentir, pendant un an ou deux, la progression de nos charges; il faut accepter de restreindre nos ambitions politiques, car celles-ci aboutissent à des augmentations de charges à moyen terme. Nous devrons en assumer les conséquences et, surtout, léguer aux générations futures des dettes colossales.
Au début de l'analyse du budget, nous avons accepté majoritairement de suivre les décisions du Conseil fédéral in extenso, c'est-à-dire, à de très rares exceptions près, de nous opposer à toute proposition d'augmentation de charges qui ne serait pas compensée. Cette décision exprime notre volonté, au sein de la Commission des finances, de stabiliser les charges de fonctionnement de l'administration fédérale pour que nous mettions nos moyens - et exclusivement nos moyens - dans la gestion de la crise, et que des compléments financiers viennent appuyer la population ainsi que le monde économique, culturel et social dans cette période difficile. Il est nécessaire de porter toute notre attention sur ces points et de limiter tout complément de charges nouvelles.
Dans le contexte de la crise du Covid-19, les dettes supplémentaires sont estimées à près de 20 milliards de francs. La crise économique qui en résulte ne sera pas surmontée d'ici la fin de l'année 2021, ni même en 2022. Elle aura un impact sur nos rentrées fiscales en tout cas jusqu'en 2024.
Nous ne sommes pas dans un exercice budgétaire normal! Et nous devons collectivement freiner nos ardeurs qui pourraient engendrer une augmentation des propositions du Conseil fédéral. C'est pourquoi la majorité de votre commission recommande de suivre les propositions du Conseil fédéral concernant ce budget. Nous ne souhaitons pas discuter de nouvelles dépenses qui affectent des postes budgétaires individuels, alors que dans le même temps des milliards sont dépensés pour faire face à la crise du Covid-19. Il est vrai qu'il s'agit d'une restriction autoinfligée de notre capacité de parlementaires, mais cette année nous pensons qu'il est justifié de donner ce signal, même s'il n'est peut-être pas si important en termes de montant. Ce serait un signal clair qu'en 2021, nous devrions nous concentrer sur les domaines ayant besoin de notre soutien.
La crise économique que nous vivons est l'une des plus difficiles de ces cinquante dernières années. Les prochaines années seront difficiles. Les recettes fiscales seront moins importantes. Chaque fois qu'une dépense est décidée, elle est durable. Relevons que le Conseil fédéral s'est délibérément abstenu de présenter un budget d'économies pour l'année 2021 afin de ne pas affaiblir davantage l'économie. Nous devons définir nos dépenses aujourd'hui afin de nous assurer que nous n'aurons pas à rechercher des recettes supplémentaires demain par des augmentations d'impôts ou d'autres taxes visant à combler des trous budgétaires.
A l'avenir, et en particulier en cette période de crise, il semble qu'un débat général stratégique sur nos charges et recettes devrait avoir lieu avec le Conseil fédéral, en amont des propositions de ce dernier, de manière à définir les conditions-cadres et les limites que nous souhaitons nous imposer sur chaque ligne budgétaire, sans prendre en compte les aides financières liées au Covid-19. Nous allons considérablement augmenter la dette et nous ne pouvons pas continuer à valider des propositions du Conseil fédéral sans nous imposer à nous-mêmes des limites.
Nous avons eu une bonne gestion de la crise au printemps. A la fin de l'été, nous pensions pouvoir poursuivre sur cette lancée lorsque la deuxième vague se présenterait. Aujourd'hui, force est de constater que nous n'avons pas su gérer la suite de la crise comme nous l'aurions voulu ou comme nous l'avons pensé. Nous sommes dès lors en droit de nous interroger: le Conseil fédéral adopterait-il aujourd'hui, en pleine connaissance de la situation actuelle, la même position budgétaire que celle qu'il avait proposée? J'en doute, d'autant plus qu'il avait pressenti les difficultés financières à venir, ce dont témoignent les différentes dispositions légales que nous avons votées préalablement.
Il ne fait plus de doute que nous irons, ces deux prochaines années, vers une décroissance. Le budget est pourtant établi sur la base d'une situation de croissance. Les différents crédits-cadres que nous avons votés en sont la preuve, puisqu'ils sont tous en hausse. Lorsque j'ai émis un doute, en son temps, quant au bien-fondé de mener une réflexion sur la base d'une hausse future sur les crédits-cadres, il m'a été répondu: "On verra." Maintenant, nous le voyons: la décroissance financière est là! Limiter nos propres ambitions est certes difficile, mais nous devrons à terme imposer nos conditions-cadres sur la limite budgétaire.
En raison de nos décisions récentes, de nombreux postes doivent être validés dans le budget traité ce jour. Ces augmentations sont importantes, je dirai même très importantes: 76 postes pour le DFI, 68 pour le DETEC, 50 pour les tribunaux. Nous devrons à terme nous interroger pour savoir si nous devons continuer à augmenter nos charges de fonctionnement alors qu'il est demandé jour après jour à nos entreprises d'être plus performantes, plus efficientes, plus prospères.
Il est judicieux d'envisager de ralentir la croissance de la dette à moyen terme afin de réduire le risque de la mise en place d'un futur programme d'austérité. Il est plus logique d'intégrer maintenant certains freins à la croissance dans le processus budgétaire. Aussi, vous recommandé-je de suivre globalement les propositions du Conseil fédéral et de ne pas aggraver le déficit budgétaire envisagé.
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Detailberatung - Discussion par article
Sofern nichts anderes vermerkt ist:
- beantragt die Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates;
- stimmt der Rat den Anträgen der Kommission zu.
Sauf indication contraire:
- la commission propose d'adhérer à la décision du Conseil national;
- le conseil adhère aux propositions de la commission.
Departement des Innern - Département de l'intérieur
306 Bundesamt für Kultur
306 Office fédéral de la culture
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Erlauben Sie mir hier ein paar Bemerkungen zum Bundesamt für Kultur: Das Bundesamt für Kultur hat insgesamt Aufwendungen von etwa 234 Millionen Franken pro Jahr. Allein in diesem Jahr haben wir Corona-bedingt 280 Millionen zusätzlich bewilligt, und für das nächste Jahr sehen Sie in der Spalte "Nachmeldungen des Bundesrates", dass zum Antrag des Bundesrates vom 19. August 2020 zusätzliche 130 Millionen hinzukommen werden. Es geht vor allem um die Positionen "Covid: Leistungsvereinbarungen Kultur Kantone", "Covid: Soforthilfe für Kulturschaffende" und "Covid: Kulturvereine im Laienbereich". Der Bundesrat hat uns diese Positionen gemeldet und empfiehlt uns deren Aufnahme ins Budget.
Ich erlaube mir, gerade noch zu den anderen vier Nachträgen zu reden, die auf den Beschluss des Nationalrates zurückgehen. Zusammengefasst sehen Sie dort eine Erhöhung um 5,6 Millionen Franken gegenüber dem Entwurf des Bundesrates; dieser Betrag wurde in der Herbstsession genehmigt. Der Bundesrat hat uns diese Summe dann aber nicht zur Aufnahme ins Budget empfohlen, weshalb die Kommissionen die von den Räten bereinigten Summen aufgenommen haben.
Ich beantrage Ihnen nun, alle diese Anträge gutzuheissen.
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté
318 Bundesamt für Sozialversicherungen
318 Office fédéral des assurances sociales
Antrag der Mehrheit
A231.0247 Kinderschutz/Kinderrechte
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Carobbio Guscetti, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)
A231.0247 Kinderschutz/Kinderrechte
Fr. 1 500 000
Proposition de la majorité
A231.0247 Protection et droits de l'enfant
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Carobbio Guscetti, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)
A231.0247 Protection et droits de l'enfant
Fr. 1 500 000
Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Ich beantrage, bei der Position 318.A231.0247, "Kinderschutz/Kinderrechte", das Budget auf 1,5 Millionen Franken zu erhöhen. Das gilt auch für den Bundesbeschluss II. Ich vertrete hier die Minderheit der Finanzkommission. Diese folgte ursprünglich einem Antrag ihrer Subkommission. Der Bundesrat beantragt 1,1 Millionen, und der Nationalrat hat, wie wir wissen, entschieden, auf 2 Millionen zu gehen. Ich habe Sympathien für den Entscheid des Nationalrates. Meinen Minderheitsantrag möchte ich als Kompromiss verstanden wissen. Es geht dabei um Gelder, die wichtige Organisationen im Bereich Kinderschutz - z. B. Pro Juventute, eine Organisation, die Sie alle gut kennen - jährlich im Rahmen von Leistungsverträgen erhalten.
Warum beantrage ich das? Der ganze Bereich Kinderschutz ist dem Bund heute ungefähr 900 000 Franken wert. Im Bereich Kinderrechte sind es sogar nicht einmal 190 000 Franken, also ein sehr kleiner Betrag gegenüber den Gesamtausgaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen; und dies, obwohl der Handlungsbedarf im Bereich Kinderschutz nach wie vor gross ist und mit Corona noch einmal deutlich grösser und auch dringender geworden ist. Wie wir wissen, findet eine starke Verschiebung des Bildungs- und Freizeitbereiches ins Netz statt. Die Gelder, die dem BSV zur Verfügung stehen, reichen schlicht nicht aus, um die Herausforderungen, vor denen wir stehen, zu meistern.
Gewalt an Kindern in all ihren unterschiedlichen Formen ist noch immer ein eklatantes Problem. Das, was wir dagegen unternehmen, genügt nicht. Heute stellen wir fest, dass sich die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen vermehrt von der realen in die digitale Welt verschiebt - ins Internet. Cybergrooming und Cybermobbing sind z. B. zwei der ganz grossen neuen Herausforderungen im Bereich Kinderschutz. Es ist wichtig, dass Beratungs-, Aufklärungs- und Unterstützungsangebote, aber auch Präventions- und Schutzmassnahmen viel stärker als bis jetzt dort präsent sind, wo sich die Kinder und Jugendlichen, aber auch ihre Eltern häufig aufhalten: im Internet, auf digitalen Kanälen und in Netzwerken, in den sogenannten Social Media. Dort drohen heute die Gefahren. Was es braucht, ist ein Digitalisierungsschub in den Bereichen Kinderschutz und Kinderrechte.
Die gemeinnützigen Organisationen, die einen grossen Teil der eigentlich staatlichen Aufgaben erfüllen, wo es um den Schutz von Kindern vor Gewalt geht, müssen sich noch viel stärker als bisher anders ausrichten. Mit den Mitteln, die ihnen aktuell dafür zur Verfügung stehen und die der Bundesrat im Voranschlag 2021 vorsieht, sind diese Herausforderungen bei der Digitalisierung nicht zu bewältigen. Wir sind hier im Ständerat Vertreter der Kantone, und Kinder- und Jugendschutz liegen zu sehr grossen Teilen in der Zuständigkeit der Kantone. Das soll auch so bleiben. Über Kreditposten, wie wir hier einen haben, und generell über das Instrument der Finanzhilfe kann der Bund Organisationen unterstützen, ohne dass wir an der bewährten föderalistischen Kompetenzordnung etwas ändern.
Con questo aiuto concreto possiamo aiutare delle organizzazioni a portare avanti dei progetti, laddove è necessario per combattere la violenza verso i giovani e i bambini. Violenza fisica, psicologica, sessuale ma anche violenza che diventa sempre più numerica - il 94 per cento dei giovani oggi seguono i social media.
Vi invito quindi a accettare la mia proposta di minoranza.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Mehrheit lehnt den Antrag ab und beantragt Ihnen, dem Bundesrat zu folgen. Der Entscheid fiel mit 8 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen.
Ich begründe den Antrag der Mehrheit wie folgt: Mit den Mitteln aus diesem Kredit werden zwei Tätigkeiten finanziert. Erstens engagiert sich der Bund in der Prävention von Kindsmisshandlung. Er unterstützt dabei gesamtschweizerisch tätige Organisationen wie Pro Juventute und die Telefonhilfe 147. Zweitens hat das BSV die Aufgabe, die Umsetzung der von der Schweiz 1997 ratifizierten UNO-Kinderrechtskonvention voranzutreiben. Mit diesem Geld unterstützt der Bund rund acht Organisationen mit eben 1,1 Millionen Franken. Es ist aber falsch zu sagen, der Bund würde sich nur hier engagieren. Der Bund hat viele weitere Felder, in welchen er ebenfalls Tätigkeiten im Bereich der Jugend- und Kinderförderung unterstützt, so in der familienergänzenden Kinderbetreuung, in der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung, aber auch mit Anschubfinanzierungen zugunsten kantonaler Jugendpolitik, ganz zu schweigen von Beiträgen für "Jugend und Sport" im Umfang von rund 120 Millionen Franken oder auch der Förderung von Sportverbänden, bei welchen er erst gerade kürzlich die Beiträge um 10 Millionen Franken auf 41 Millionen Franken aufgestockt hat.
Dies alles waren die Überlegungen der Mehrheit. Sie beantragt Ihnen auch aus finanzpolitischer Optik, aufgrund der sehr grossen Mehrbelastungen wegen der Corona-Krise, diesem Antrag nicht stattzugeben und bei den Zahlen des Bundesrates zu bleiben.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich bitte Sie ebenfalls, beim Bundesrat zu bleiben. Sie ersehen aus den Beträgen, dass wir hier im Bereich der Bagatellsubventionen sind. Es ist eine rein willkürliche Aufstockung. Sie geht zurück auf zahlreiche Gesuche, die gestellt worden sind. Bagatellsubventionen machen aus Sicht des Bundesrates dann einen Sinn, wenn eine Strategie dahintersteht und diejenigen, die in der Verantwortung sind, aufzeigen, was sie wollen. In diesem Falle sind dies Bund und Kantone. Wenn hier eine Strategie und ein Konzept vorhanden sind, dann kann es der Bund subsidiär unterstützen. Dann kann das Sinn machen, weil es eingebettet ist. Dann können auch Bagatellsubventionen angebracht sein. Aber hier jetzt einfach zu erhöhen, macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Wir sollten eigentlich diejenigen, die in der Verantwortung sind, dazu bringen, eine Strategie zu entwickeln und das einzubetten. Dann können wir darüber sprechen. Aber so sind wir im Bereich der Bagatellsubventionen, die keine Wirkung erzielen.
Ich bitte Sie, beim Bundesrat zu bleiben.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 24 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 19 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Département de l'économie, de la formation et de la recherche
701 Generalsekretariat WBF
701 Secrétariat général du DEFR
Antrag der Kommission
A231.0181 Finanzierungsbeitrag an ETH-Bereich
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Hegglin Peter
A231.0181 Finanzierungsbeitrag an ETH-Bereich
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
A231.0181 Contribution financière au domaine des EPF
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Hegglin Peter
A231.0181 Contribution financière au domaine des EPF
Adhérer au projet du Conseil fédéral
750 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
750 Secrétariat d'Etat à la formation, à la recherche et à l'innovation
Antrag der Kommission
A231.0260 Innovations- und Projektbeiträge
A231.0273 Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Hegglin Peter
A231.0260 Innovations- und Projektbeiträge
A231.0273 Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
A231.0260 Contributions liées à des innovations et à des projets
A231.0273 Etablissements de recherche d'importance nationale
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Hegglin Peter
A231.0260 Contributions liées à des innovations et à des projets
A231.0273 Etablissements de recherche d'importance nationale
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich möchte mich jetzt gerade auf vier Positionen beziehen, wenn Sie erlauben, und zwar, wie Sie schon erwähnt haben, auf die Position 701.A231.0181, "Finanzierungsbeitrag an ETH-Bereich", und dann, beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, auf die Positionen 750.A231.0260, "Innovations- und Projektbeiträge", 750.A231.0268, "Finanzhilfen WeBiG", und 750.A231.0273, "Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung". Gerne mache ich Ausführungen zu dreien davon, wobei ich vorausschicke, dass ich die Position 750.A231.0268, die zum gleichen Themenkreis gehört, ausnehmen kann, weil sich die Kommissionen bei dieser Position geeinigt haben. Ich beziehe mich also auf die drei anderen erwähnten Positionen. Hier bestehen eben noch Differenzen zwischen den Räten.
Basis für die Differenzen ist die Vorlage 20.028, "Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021-2024". Der Nationalrat befasst sich mit den Anträgen seiner WBK am 10. Dezember. Die Beratung der Differenz im Ständerat ist für den 14. Dezember vorgesehen. In seiner zweiten Nachmeldung - der Bundesrat hat das den Finanzkommissionen geschrieben - hält der Bundesrat Folgendes fest: "Auch im BFI-Bereich sollen die Mittel erhöht werden; hier bestehen aber noch Differenzen zwischen den beiden Räten." Diese Differenzen müssen bereinigt werden. Es wäre nämlich stossend, wenn unser Rat die Budgetbeträge vor der Bereinigung zwischen den WBK festlegen und den Prozess somit übersteuern würde. Die Fachkommissionen könnten sich dann nicht abschliessend äussern, was ich problematisch fände.
Leider hat dann in der Budgetberatung die Finanzkommission des Nationalrates vergessen, die Beträge zu beantragen, wie es der Bundesrat im Schreiben an sich angeregt hatte. Unsere Finanzkommission hat dann mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung diese Kredite auf die Fahne genommen, mit der Idee, dass man sie dann zwischen den Räten hin- und herschiebt, bis die erwähnten Differenzen bereinigt sind. Dann hätten nämlich, nach Bereinigung der Differenzen durch die beiden WBK, die erstberatende Finanzkommission und der entsprechende Rat die definitiven Beträge eingesetzt, und die andere Kommission und der andere Rat wären gefolgt. Es wäre bei diesem Vorgehen nur noch darum gegangen, die definitiven Beschlüsse der Räte zur BFI-Botschaft im Voranschlag 2021 umzusetzen. Ich möchte das auch hier mit Klarheit sagen: Mein Antrag ist nicht ein Sparantrag, sondern basiert eben darauf, dass die bereinigten Beträge dann in das ordentliche Budget eingefügt werden.
Das war der Plan, aber nun ist dieser Plan fast überholt worden, weil im Nationalrat vier Einzelanträge eingereicht worden sind, welche die erwähnten Positionen betreffen. Sie wurden den Anträgen der nationalrätlichen Finanzkommission gegenübergestellt, die eben nichts eingestellt hatte. Alle vier Anträge wurden mit deutlichem Mehr angenommen. Diese Positionen sind nun auf der Fahne aufgeführt, ich habe sie vorhin erwähnt und möchte sie jetzt nicht wiederholen. Ich möchte Ihnen einfach empfehlen, meinen Anträgen zuzustimmen, die Beträge festzulegen, wenn diese Differenzen bereinigt sind, und das heute halt entsprechend offenzulassen. Sie können das offenlassen, wenn Sie meinen Anträgen zustimmen, die bundesrätlichen Beträge in den Voranschlag schreiben und sie, wenn sie bereinigt sind, allenfalls korrigieren.
Ich danke Ihnen, wenn Sie meinen Anträgen zustimmen.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie, sich den Einzelanträgen Hegglin Peter anzuschliessen und eine Differenz zum Nationalrat zu schaffen. Das ist nicht eine materielle Stellungnahme; ich mache diese Stellungnahme als Präsident der zuständigen WBK Ihres Rates. Wir werden über diese drei Differenzen, die geschaffen werden - bei einer Position verzichtet Herr Hegglin ja auf den Einzelantrag -, im Rahmen der Differenzbereinigung noch beraten. Es geht um den ETH-Bereich, um die Innovations- und Projektbeiträge und um die Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung; dort sind diese Anträge angesiedelt, Sie sehen es in den Beschlüssen des Nationalrates.
Das übliche Verfahren will, dass sich die Räte zunächst über den Zahlungsrahmen und die Verpflichtungskredite einigen, bevor die Beschlüsse ins Budget und in die Finanzplanung übertragen werden. Das gilt nicht nur für den BFI-Bereich. Nun hat der Nationalrat mit seinen Beschlüssen von letzter Woche zum Voranschlag dieses Verfahren aber über Bord geworfen oder, wie es Kollege Hegglin sinngemäss formuliert hat, den Prozess übersteuert. Der Nationalrat hat jeweils schlicht den höheren Betrag ins Budget geschrieben.
Um sich nicht übersteuern zu lassen, gälte es hier, erneut eine Differenz zum Nationalrat zu schaffen, formell dem Bundesrat zu folgen und die Beschlüsse zur BFI-Botschaft abzuwarten, bevor weiter über das Budget befunden wird. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das vom Nationalrat gewählte Vorgehen eine wesentliche Unsicherheit in sich birgt. Stimmte der Ständerat heute den Beschlüssen des Nationalrates zu und räumte er hier die Differenzen aus, so bestünde allenfalls eine Unsicherheit in der Finanzplanung: Falls sich in der BFI-Botschaft die tieferen Beträge durchsetzen würden, müssten in den Jahren 2022 bis 2024 die für das Jahr 2021 beschlossenen, zu hohen Kredite kompensiert werden. Stimmt der Ständerat heute nicht zu und hält er an den tieferen Beträgen fest, so ist es am Nationalrat, seinerseits festzuhalten und die Differenz aufrechtzuerhalten. Selbst wenn der Nationalrat am Mittwoch in der Budgetdebatte dem Ständerat folgen und die tieferen Beträge beschliessen würde, könnten die Räte dann im Nachhinein die in der BFI-Botschaft beschlossenen höheren Beträge via Nachtrag I oder die folgenden Finanzplanungen nachführen.
Um aber das System nicht zu überstrapazieren, bitte ich Sie, die Einzelanträge Hegglin Peter zu unterstützen, dem Bundesrat zu folgen und damit eine Differenz zum Nationalrat zu schaffen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich bitte Sie ebenfalls, den Anträgen Hegglin Peter zu folgen. Das macht vom Verfahren her grundsätzlich Sinn. Man kann und darf aber durchaus auch über die Höhe der Beträge diskutieren. Denn Sie greifen mit diesem Zusatzantrag im Bereich des Generalsekretariats eigentlich direkt in die strategische Steuerung des Bundesrates ein, indem Sie dort für die Raumplanung einen zweckbestimmten Betrag einsetzen. Das ist eigentlich eher Mikromanagement. Wir steuern die ETH über die strategischen Ziele.
Das wäre dann auch zu diskutieren, wenn diese Differenz weiterbesteht. Wir sind eigentlich der Meinung, dass der Betrag nicht erhöht werden sollte. Die ETH hat unserer Meinung nach genügend Beiträge. Man kann aber abwarten, wie Herr Hegglin es beantragt. Sie können dann in der Differenzbereinigung darauf zurückkommen.
Abstimmung
Pos. 701.A231.0181
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Hegglin Peter ... 34 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 9 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Pos. 750.A231.0260
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Hegglin Peter ... 41 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 0 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Pos. 750.A231.0273
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Hegglin Peter ... 40 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 0 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
708 Bundesamt für Landwirtschaft
708 Office fédéral de l'agriculture
Antrag der Mehrheit
A231.0230 Zulagen Milchwirtschaft
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit
(Ettlin Erich, Hegglin Peter, Knecht, Stark)
A231.0230 Zulagen Milchwirtschaft
Fr. 378 774 000
Proposition de la majorité
A231.0230 Suppléments accordés à l'économie laitière
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité
(Ettlin Erich, Hegglin Peter, Knecht, Stark)
A231.0230 Suppléments accordés à l'économie laitière
Fr. 378 774 000
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Minderheit beantragt Ihnen hier, den Betrag für die Zulagen Milchwirtschaft um 7 Millionen Franken zu erhöhen. Vorgängig ist noch zu sagen, dass sich bei der Position 708.A231.0230, "Zulagen Milchwirtschaft", in der Kommission doch Fragen bezüglich des Betrags im Vergleich zum Betrag in der Rechnung 2019 stellten. Er war um 7 Millionen Franken tiefer. Im Zusatzbericht konnte das BLW glaubhaft darlegen, dass die Rechnungsabgrenzung von 7,1 Millionen Franken korrekt ist. Es entstanden ausführliche Diskussionen, die sehr buchhaltungstechnisch waren. Damit fehlen aber im Voranschlag 7 Millionen Franken, welche die Milchwirtschaft als adäquate Dotierung der Verkehrsmilchzulage aufgrund der Abschaffung des "Schoggi-Gesetzes" fordert.
Zum "Schoggi-Gesetz": Per 1. Januar 2019 wurden die aufgrund der Abschaffung des "Schoggi-Gesetzes" wegfallenden Beiträge im Umfang von 79 Millionen Franken in die Verkehrsmilchzulage von 4,5 Rappen pro Kilo Milch umgelegt. Da diese Zulage allen Milchproduzenten zugewiesen wird, jedoch nur den Verkehrsmilchproduzenten zukommt, musste die Zulage für verkäste Milch, die den Produzenten via Verarbeiter ausgerichtet wird, wieder um 4,5 Rappen pro Kilo gekürzt werden. Die Branchenorganisation Milch moniert nun, dass der Gesamtbeitrag von 79 Millionen Franken nicht erreicht werde, weil aufgrund der grossen Nachfrage nach Käse die Verkehrsmilchproduktion zurückgegangen sei. Berechnungen haben ergeben, dass die Verkehrsmilchzulage auf 5 Rappen pro Kilo erhöht werden muss, damit der Betrag von 79 Millionen Franken wieder erreicht wird.
Die 7 Millionen Franken - das war auch Gegenstand der Diskussion in der Kommission - sind, so könnte man es sagen, indirekt gegenfinanziert. Wir haben zu wenig Butter, weshalb in drei Tranchen Importkontingente freigegeben werden mussten. Die Versteigerung dieser Kontingente führt zu gegen 20 Millionen Franken Mehreinnahmen auf Bundesseite. Das wird voraussichtlich auch im nächsten Jahr so sein, weshalb die indirekte Gegenfinanzierung gegeben ist. Zudem haben wir das BLW aufgefordert, die Darstellung der Zulagen Milchwirtschaft transparenter zu gestalten. Es soll uns aufgezeigt werden, welcher Teil der Verkehrsmilchzulagen ein Bestandteil der Zulage für verkäste Milch ist und welcher Teil an die Verkehrsmilchproduzenten geht. So wird die massgebende Zahl ausgewiesen und kann jeweils mit dem vom Gesetzgeber bei der "Schoggi-Gesetz"-Kompensation festgelegten Betrag von 79 Millionen Franken verglichen werden.
Deshalb beantragen wir Ihnen eine Aufstockung um 7 Millionen Franken.
Dies betrifft den Minderheitsantrag zur Position 708.A231.0230, "Zulagen Milchwirtschaft". Ich werde den zweiten Minderheitsantrag noch separat begründen.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich bin bei der Minderheit, begründe aber als Präsident der Kommission den Antrag der Mehrheit. Ich möchte damit auch meine Interessenbindung kundtun: Ich bin Präsident der Branchenorganisation Milch und befasse mich demzufolge auch sonst noch mit solchen Themen.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen, die Aufstockung um 7 Millionen Franken abzulehnen. Die Finanzkommission macht das vor allem aus ordnungspolitischen Gründen. Sie haben vorhin das Votum von Herrn Français gehört, er sprach über die Auswirkungen der Covid-Krise dieses Jahr und dann auch in den nächsten Jahren. Und Sie haben gehört - das habe ich in meinem Eintretensvotum auch erwähnt -, dass wir einen Grundsatzentscheid gefällt haben, keine Aufstockung des Budgets vorzunehmen, wenn die Beträge nicht gegenfinanziert sind.
Deshalb hat sich die Kommission, und zwar mit 9 zu 4 Stimmen, gegen den jetzigen Minderheitsantrag Ettlin Erich ausgesprochen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Meiner Meinung nach beruht der Antrag der Minderheit eigentlich auf einem Irrtum, weil wir buchhalterisch etwas anderes gemacht haben. Die Differenz zwischen dem vorliegenden Kredit und dem Vorjahresvoranschlag ist nämlich das Ergebnis eines technischen Buchhaltungsvorgangs, sprich die Bildung einer nicht finanzwirksamen Abgrenzung in der Höhe von 7 Millionen Franken. Diese Abgrenzung dient bei einer allfälligen Aufhebung der Subventionen dazu, dass man sie auch noch im Folgemonat bezahlen könnte. Wir sind aufgrund unserer Rechnungslegung verpflichtet, diese Abgrenzung vorzunehmen. Auf die Höhe der Auszahlung für die Milchzulagen hat die Abgrenzung indes keinen Einfluss. Die ausbezahlte Zulage für Verkehrsmilch belief sich deshalb nicht auf 149 Millionen Franken, sondern auf 142 Millionen Franken, wie in der Staatsrechnung aufgeführt; die 149 Millionen Franken beinhalteten eben die besagte Abgrenzung.
Wenn Sie also wollen, was Herr Ettlin will, nämlich die Milchzulagen auf der gleichen Höhe belassen, müssen Sie der Mehrheit zustimmen. Es ist etwas kompliziert, das so zu erklären; in einer Tabelle könnte man es besser veranschaulichen. Es ist eben eine Abgrenzung, die nicht finanzwirksam gebildet wird, um die Auszahlung vornehmen zu können. Das Ziel, das Herr Ettlin und die Minderheit anstreben, erreichen Sie mit der Mehrheit. Wenn Sie den Betrag aufstocken würden, gäbe es 7 Millionen Franken mehr, und das war ja nicht die Absicht der Minderheit.
Folglich bitte ich Sie, hier bei der Mehrheit zu bleiben.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Entschuldigen Sie bitte, wenn ich nach dem Herrn Bundesrat noch einmal spreche. Der Sachverhalt wurde leider nicht ganz richtig dargestellt. Herr Bundesrat Parmelin ist diese Argumentationsschiene in der Finanzkommission auch gefahren. Das hat jedoch damit zu tun, dass das Rechnungsjahr des Bundes und jenes dieser Milchzulagen nicht identisch sind; sie überlagern sich mit einer einmonatigen Verschiebung. Damit man ebendiese versprochenen Zulagen auch bei einer Abschaffung der "Schoggi-Gesetz"-Zulage im Januar quasi auszahlen könnte, werden die 7 Millionen abgegrenzt.
Die Ursache dafür, dass es da eben zu wenig Geld für das "Schoggi-Gesetz" hat, ist darin begründet, dass immer mehr Milch verkäst und immer mehr Verkäsungszulage ausbezahlt wird. Dadurch bleibt weniger Geld für die Verkehrsmilch und die Herstellung von Molkereiprodukten übrig; die Nahrungsmittelindustrie stellt Spezialitäten her, die exportiert werden. Die Verlagerung hat zur Folge, dass eben 7 Millionen Franken weniger an Beiträgen für die Verkehrsmilch resultieren. Daher rührt auch der Antrag der Industrie, diesen Betrag entsprechend aufzustocken. Das ist die Begründung.
Wenn Sie dem Bundesrat folgen, werden halt nach wie vor 7 Millionen Franken weniger ausbezahlt, als für die Nachfolge des "Schoggi-Gesetzes" versprochen worden ist. Das war meine kurze Präzisierung.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wir müssen hier kein Finanzseminar durchführen. Herr Hegglin hat insofern recht, als wir diese 7 Millionen Franken zurückstellen. Aber sie sind nicht finanzwirksam, denn wir müssen sie nicht ausgeben. Es ist eine Rückstellung in der Erfolgsrechnung. Falls die Subventionen abgeschafft würden, müssten wir sie ausgeben. Hier bilden wir die Finanzrechnung ab. Sie sind nicht finanzwirksam, weil wir sie nicht ausbezahlen müssen. Es ist nur eine Rückstellung. Es war die Motion Hegglin Peter 16.4018, die eine klarere Abgrenzung wollte. Wir müssen nicht 13 Monate finanzwirksam machen, sondern nur 12 Monate. Aber eben: Wenn Sie gleich viel ausbezahlen wollen, dann müssen Sie bei der Mehrheit bleiben - es so beschliessen, wie es ist. Sonst geben Sie doch Folgendes zu Protokoll: Wir machen die gleich hohen Auszahlungen. Dann regeln wir das intern.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 24 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 19 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
A231.0234 Direktzahlungen Landwirtschaft
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Ettlin Erich, Gapany, Hegglin Peter, Knecht, Stark, Thorens Goumaz)
A231.0234 Direktzahlungen Landwirtschaft
Fr. 2 812 039 500
Proposition de la majorité
A231.0234 Paiements directs versés dans l'agriculture
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Ettlin Erich, Gapany, Hegglin Peter, Knecht, Stark, Thorens Goumaz)
A231.0234 Paiements directs versés dans l'agriculture
Fr. 2 812 039 500
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Vielleicht noch dies - ich weiss gar nicht, ob das eine Interessenbindung ist -: Mein Bruder hat eine Milchsammelstelle. Vielleicht habe ich vorhin den Antrag zur Position "Zulagen Milchwirtschaft" mit zu wenig Engagement vertreten.
Jetzt geht es aber um meinen zweiten Minderheitsantrag. Er betrifft die Position "Direktzahlungen Landwirtschaft". Da kann man schon fast sagen: "Und täglich" - bzw. jährlich - "grüsst das Murmeltier." Es kommt immer das Gleiche. Der Bundesrat beantragt für das Jahr 2021 Direktzahlungen von 2,795 Milliarden Franken. Dabei ist zu beachten, dass 2019 laut Rechnung Direktzahlungen von 2,815 Milliarden Franken geleistet wurden, also mehr. Der Antrag der Minderheit nähert sich mit 2,812 Milliarden Franken an Direktzahlungen dem Wert von 2019 an.
Die Position "Direktzahlungen Landwirtschaft" reduziert sich effektiv, also nicht von Voranschlag zu Voranschlag, sondern von der Rechnung 2019 zum Voranschlag 2021. Die Kürzung entsteht aufgrund der Anpassung des im Zahlungsrahmen festgelegten Betrages an die Teuerung. Es wird dann natürlich auf die Motion Dittli 16.3705 verwiesen. Diese werde - das ist die Argumentation - umgesetzt.
Die Minderheit Ihrer Kommission stellt den Antrag, auf die Kürzung zu verzichten und die Position bei 2,812 Milliarden Franken, also etwa auf gleicher Höhe, zu belassen. Es gibt weniger Bauernbetriebe. Deshalb würden hier effektiv Kürzungen bei den einzelnen Bauernfamilien vorgenommen. Wir haben - das ist vielleicht noch zur Teuerung zu sagen - eine negative Teuerung, sodass die Kürzung so gross wird, dass der Direktzahlungsbeitrag gegenüber dem Jahr 2020 um 0,6 bzw. 0,7 Prozent gekürzt wird. So viel vielleicht hierzu.
Ich glaube, man kann es einfach machen: Es geht, wie jedes Jahr, darum, dass wir versuchen, die Beträge nominal mindestens auf der gleichen Höhe zu belassen - kein Zuwachs, kein Wachstum - und den verbleibenden Bauernfamilien nicht Einkommen wegzunehmen. Es geht ja direkt um Einkommen der Familien.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich habe hier keine Interessenbindung. Ich war mal Landwirt, heute bin ich es nicht mehr. Daher habe ich keine Interessenbindung offenzulegen.
Die vom Parlament angenommene Motion Dittli verpflichtet den Bund eigentlich dazu, Inflation dann zu kompensieren, wenn sie auftritt, das heisst: Schwach verknüpfte Ausgaben sind jedes Jahr systematisch an die aktuellen Inflationsprognosen im Haushalt anzupassen, so auch im Finanzplan. Aus diesem Grund hat der Bundesrat beantragt, die Auszahlung der Direktzahlungen um 16,8 Millionen Franken zu reduzieren. Das heisst, der Budgetkredit würde um 0,6 Prozent tiefer ausfallen als im Jahr 2021.
Mit einer knappen Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen beantragen wir Ihnen aus den finanzpolitischen Gründen, die ich eingangs erwähnt habe, nicht über den bundesrätlichen Antrag hinauszugehen. Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen und den bundesrätlichen Betrag zu übernehmen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
2016 haben die Räte eine Motion angenommen mit dem Titel "Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt". Diesen Auftrag der Motion Dittli erfüllen wir jedes Jahr, und es wird langsam zum Running Gag: Wir beantragen Ihnen, das vorzunehmen, was Sie damals gefordert haben - und jedes Mal übersteuern Sie sich selbst! Wir setzen also einfach das um, was Sie gefordert haben: "Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt".
Jetzt ist keine Teuerung angefallen, also müssen wir nach unserer Meinung keine Teuerung ausgleichen. Ich weiss, dass es schwierig ist, das zu erklären. Aber es ist meiner Meinung nach ein wichtiger Grundsatz in der Finanzpolitik. Gerade in der Zeit, in der wir heute sind, mit diesen hohen Ausgaben, sollten wir uns auch an diese Grundsätze halten. Ich würde Sie also bitten, bei der Mehrheit und beim Bundesrat zu bleiben.
Es gibt dann, wie Sie sehen, noch eine Differenz zwischen dem Nationalrat und der Minderheit. Der Nationalrat hat in Anbetracht des abgelehnten Jagdgesetzes den Betrag noch um 1,8 Millionen Franken aufgestockt, und zwar für den Herdenschutz. Das ist die Differenz zum Nationalrat.
Ich bitte Sie, diese Aufstockung nicht auch noch vorzunehmen. Ich würde meinen: Wenn Sie beim Bundesrat bleiben, bleiben Sie sich treu und kommen zurück auf Ihren Entscheid aus dem Jahre 2016: "Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt".
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 22 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 20 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
725 Bundesamt für Wohnungswesen
725 Office fédéral du logement
Antrag der Kommission
A231.0413 Covid-19: Härtefallentschädigung Vermieter
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Hegglin Peter
A231.0413 Covid-19: Härtefallentschädigung Vermieter
Fr. 0
Proposition de la commission
A231.0413 Covid-19: Indemnisation des cas de rigueur, bailleurs
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Hegglin Peter
A231.0413 Covid-19: Indemnisation des cas de rigueur, bailleurs
Fr. 0
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich spreche bald zum letzten Mal. Hier habe ich mir erlaubt, einen Streichungsantrag zu stellen. Da der Nationalrat beim Covid-19-Geschäftsmietegesetz nach der Detailberatung am Schluss in der Gesamtabstimmung Nein gesagt hat und unser Rat nicht auf die Vorlage eintreten will, sind diese 20 Millionen Franken, glaube ich, obsolet. Sie können aus dem Budget gestrichen werden. Wenn sie stehenbleiben, fehlt für eine Verwendung die rechtliche Grundlage; sie werden gesperrt. Die Verwaltung könnte dieses Geld nicht ausgeben. Es macht keinen Sinn, Beträge fortzuschreiben und am Schluss dann einfach die Kreditreste zu vergrössern.
Ich empfehle Ihnen deshalb, meinem Antrag zu folgen und diese 20 Millionen Franken zu streichen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich habe die Geschäfte nicht so eng verfolgt. Wenn das aber in beiden Räten nicht mehr relevant ist und abgelehnt wird, dann kann man dem Antrag Hegglin Peter folgen - oder man muss sogar, dann macht das Sinn, dann besteht keine Rechtsgrundlage, um das Geld auszubezahlen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Hegglin Peter ... 31 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 0 Stimmen
(8 Enthaltungen)
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
810 Bundesamt für Umwelt
810 Office fédéral de l'environnement
Antrag der Mehrheit
A236.0121 Umwelttechnologie
Fr. 5 017 000
V0307.00/A236.0121 Umwelttechnologie 2019-2023
Fr. 3 000 000
Antrag der Minderheit
(Knecht, Ettlin Erich, Rieder, Stark, Würth)
A236.0121 Umwelttechnologie
V0307.00/A236.0121 Umwelttechnologie 2019-2023
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la majorité
A236.0121 Technologies environnementales
Fr. 5 017 000
V0307.00/A236.0121 Technologie environnementale 2019-2023
Fr. 3 000 000
Proposition de la minorité
(Knecht, Ettlin Erich, Rieder, Stark, Würth)
A236.0121 Technologies environnementales
V0307.00/A236.0121 Technologie environnementale 2019-2023
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Knecht Hansjörg · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag und damit im Voranschlag 2021 dem Betrag von 4,017 Millionen Franken gemäss Bundesrat zuzustimmen und auch im Finanzplan die entsprechenden Beträge so zu belassen.
Gemäss Artikel 49 Absatz 3 des Umweltschutzgesetzes kann der Bund die Entwicklung von Anlagen und Verfahren fördern, mit denen die Umweltbelastung im öffentlichen Interesse vermindert wird. Dies wird, wie erwähnt, jährlich mit rund 4 Millionen Franken getan. Die Kommissionsmehrheit möchte diesen Betrag nun auf rund 5 Millionen Franken anheben. Der Nationalrat geht ja noch etwas höher.
Erhöhungen von Subventionen sind sicher "nice to have". Hier betrifft es zudem ein Thema, welches ohnehin im Fokus der Öffentlichkeit steht. Wir können es uns aber angesichts der momentanen Finanzlage schlicht nicht leisten, noch mehr Geld auszugeben. Zudem stehen Rückzahlungen aus kommerziell erfolgreichen Projekten aus den Vorjahren bevor. Diese Gelder werden im nächsten Jahr erneut zur Verfügung stehen. Überdies existieren auch andere Finanzhilfen im Bereich der Umwelttechnologie. So beträgt die jährliche Einlage in den Technologiefonds 25 Millionen Franken. Der Technologiefonds verbürgt Darlehen an Schweizer Unternehmen, welche neuartige Produkte und Verfahren zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, zum Einsatz erneuerbarer Energien und zur Schonung der natürlichen Ressourcen entwickeln und vermarkten.
Ich bitte Sie daher, dem Bundesrat zu folgen und den Antrag meiner Minderheit anzunehmen.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Finanzkommission empfiehlt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen, diesen Betrag von rund 4 Millionen Franken um 1 Million aufzustocken. Der Nationalrat geht sogar noch weiter: Er hat eine Aufstockung um 3 Millionen Franken beschlossen.
Worum geht es in diesem Bereich? Das Umweltschutzgesetz ermöglicht die Förderung von Umwelttechnologien. Die Umwelt soll entlastet werden, wenn es im öffentlichen Interesse ist, indem das Gesetz den Transfer von Innovationen aus der Forschung auf den Markt fördert. Dabei fördert man vor allem Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie flankierende Massnahmen. Die Förderung erfolgt in enger Absprache mit anderen Förderstellen des Bundes. Wie uns gesagt worden ist, fehlen viele Mittel. Es gebe sehr viele Gesuche, man könnte in diesem Bereich sehr viel mehr machen, um die Umwelttechnologien weiterzuentwickeln.
Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen, diese Aufstockung um 1 Million hier und in den Verpflichtungskrediten vorzunehmen.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion
J'aimerais vous encourager, avec la majorité de la Commission des finances de notre conseil, à soutenir cette hausse modeste des moyens pour la promotion des technologies environnementales.
Contrairement à ce qui a été dit tout à l'heure, il s'agit d'un type de promotion des technologies très spécifique, qui n'existe pas ailleurs. Ce type de promotion des technologies est mis en oeuvre tout à la fin du processus. M. Hegglin vient de le dire, c'est au moment où le projet est mûr et où il va arriver sur le marché. Les projets concernés sont très sûrs et sont déjà bien développés.
Ensuite, et c'est le point central dans le cadre des discussions financières que nous avons maintenant, ces moyens sont remboursés si le projet est dûment commercialisé et s'il s'avère rentable. C'est-à-dire que, dans de nombreux cas, l'argent revient à la Confédération. Ce ne sont pas des dons ou des subventions. Il s'agit vraiment de soutiens que l'entrepreneur doit rendre à la Confédération lorsque le projet est devenu rentable.
Enfin, M. Hegglin l'a aussi dit, il s'agit effectivement d'un fonds qui existe depuis une vingtaine d'années et dont les moyens n'ont jamais été adaptés depuis lors. Au début, il était un peu difficile d'avoir des projets qui correspondaient aux critères, mais aujourd'hui, il y a véritablement pléthore de projets. Les moyens disponibles pour l'année prochaine sont actuellement déjà bloqués à près de 90 pour cent. L'Office fédéral de l'environnement est dans la quasi-impossibilité de soutenir de nouveaux projets. Or ces derniers sont vraiment très intéressants. Ils concernent toutes les technologies environnementales, notamment l'économie circulaire, et pas uniquement des technologies classiques comme les technologies climatiques.
J'aimerais vous donner quelques exemples pour vous faire envie. Un projet portant sur le recyclage des batteries au lithium est sur la liste d'attente. Il est très important d'avoir des technologies de recyclage pour les voitures électriques dans le domaine de l'électromobilité. Dans le domaine des technologies agricoles, un projet concerne la filtration des eaux de lavage pour les appareils d'épandage des pesticides. D'autres projets portent sur le développement d'un filtre pour éliminer les poussières fines et les virus dans les transports publics et les bâtiments, ou celui d'un système de filtration pour les fumées des cimenteries afin d'en éliminer les polluants. Dans cette chambre, nous avons récemment soutenu des projets pour le réemploi et le recyclage dans le domaine du bâtiment. Or une plateforme visant à favoriser le réemploi et le recyclage dans la construction figure aussi parmi les projets en attente. Enfin, je citerai un dernier projet parce qu'il est développé par l'EPFL: il s'agit du captage du CO2 provenant des gaz d'échappement des camions, ceci directement sur les camions.
Ce sont des projets extrêmement innovants, extrêmement importants pour notre économie et pour notre environnement. Il est vraiment dommage de devoir refuser des projets de haute qualité et de grande ambition au moment où ils peuvent entrer sur le marché, ce d'autant plus - et j'insiste encore une fois sur ce point - que les auteurs de projets devenus rentables sont tenus de rembourser l'argent débloqué. Il s'agit donc vraiment d'un investissement pour l'avenir.
Je vous demande, dans ce cadre, de bien vouloir soutenir la commission.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich bitte Sie, hier beim Bundesrat zu bleiben. Der Antrag, den wir Ihnen stellen, basiert auf einem von Ihnen in der letzten Budgetdebatte bewilligten Verpflichtungskredit für die Periode 2019-2023. Es gibt eigentlich keinen Grund, am letztjährigen Beschluss etwas zu ändern.
Hier stellt sich ja die Frage, was wir wollen. Es ist die Förderung der Umwelttechnologie, es geht also nicht um Massenprodukte. Es ist aber so, dass letztes Jahr nicht sämtliche Gesuche bewilligt werden konnten - nicht weil wir zu wenig Geld hatten, sondern weil sie den Ansprüchen nicht genügten. Wir sind der Meinung, dass wir hier mit relativ knappen Mitteln die Latte hoch setzen sollten, damit auch hochstehende Projekte eingereicht werden. So wie wir das heute aufgrund der Anmeldungen beurteilen, genügt offenbar, was der Bundesrat einstellt. Sollte sich zeigen, dass mehr innovative Projekte eingereicht werden, haben wir keine Probleme, Ihnen einen Nachtragskredit einzureichen. Ich glaube aber, dass wir nicht das Signal setzen sollten, dass wir genügend Mittel haben, dass wir alles bewilligen, sondern wir sollten das Signal setzen, dass wir eine hohe Qualität wollen. Das war letztes Jahr auch die Absicht bei diesem Verpflichtungskredit über diese Jahre. So wie wir das einschätzen, genügt das längst. Es geht also nicht darum, einfach viel Geld zur Verfügung zu stellen, sondern darum, die Messlatte hoch zu setzen, und das machen wir mit unserem Antrag. Das wird aus heutiger Sicht genügen.
Wir haben letztes Jahr eine Subventionsüberprüfung vorgenommen, wie wir das bei verschiedenen Departementen jährlich machen. Dort hat sich gezeigt, dass die eingereichten Projekte nicht dem Standard entsprachen, den man hier voraussetzt. Sie machen also nichts Schlechtes, wenn Sie dem Bundesrat folgen; ich bin sogar der Meinung, dass Sie das Qualitätsbestreben unterstützen, das wir gerade in diesem Bereich haben müssen. Wenn Ehrgeiz entsteht und gute Projekte kommen, dann haben wir keine Probleme mit einem Nachtragskredit. Der Rahmen ist mit diesem Verpflichtungskredit gegeben; für nächstes Jahr haben wir mit dem Antrag genügend freie Mittel.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 23 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 19 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
2. Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag für das Jahr 2021
2. Arrêté fédéral Ia concernant le budget pour l'année 2021
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2
...
a. Aufwänden von 78 309 111 200 Franken;
...
c. einem Aufwandüberschuss von 2 320 393 900 Franken.
Neuer Antrag der Kommission
(= Beschlüsse des Rates in der Detailberatung)
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2
...
a. Aufwänden von 78 293 486 900 Franken;
...
c. einem Aufwandüberschuss von 2 304 769 600 Franken.
Art. 1
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2
...
a. des charges de 78 309 111 200 francs;
...
c. un excédent de charges de 2 320 393 900 francs.
Nouvelle proposition de la commission
(= Décisions du conseil lors de l'examen par article)
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2
...
a. des charges de 78 293 486 900 francs;
...
c. un excédent de charges de 2 304 769 600 francs.
Angenommen gemäss neuem Antrag der Kommission
Adopté selon la nouvelle proposition de la commission
Art. 2
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2
...
a. Investitionsausgaben von 11 753 672 900 Franken;
...
c. einem Ausgabenüberschuss von 11 077 403 800 Franken.
Neuer Antrag der Kommission
(= Beschlüsse des Rates in der Detailberatung)
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2
...
a. Investitionsausgaben von 11 752 672 900 Franken;
...
c. einem Ausgabenüberschuss von 11 076 403 800 Franken.
Art. 2
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2
...
a. des dépenses d'investissement de 11 753 672 900 francs;
...
c. un excédent de dépenses de 11 077 403 800 francs.
Nouvelle proposition de la commission
(= Décisions du conseil lors de l'examen par article)
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2
...
a. des dépenses d'investissement de 11 752 672 900 francs;
...
c. un excédent de dépenses de 11 076 403 800 francs.
Angenommen gemäss neuem Antrag der Kommission
Adopté selon la nouvelle proposition de la commission
Art. 3, 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 5
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2
...
a. Ausgaben von 80 708 806 500 Franken;
...
c. einem Ausgabenüberschuss von 4 895 655 400 Franken.
Neuer Antrag der Kommission
(= Beschlüsse des Rates in der Detailberatung)
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2
...
a. Ausgaben von 80 693 182 200 Franken;
...
c. einem Ausgabenüberschuss von 4 880 031 100 Franken.
Art. 5
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2
...
a. des dépenses de 80 708 806 500 francs;
...
c. un excédent de dépenses de 4 895 655 400 francs.
Nouvelle proposition de la commission
(= Décisions du conseil lors de l'examen par article)
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2
...
a. des dépenses de 80 693 182 200 francs;
...
c. un excédent de dépenses de 4 880 031 100 francs.
Angenommen gemäss neuem Antrag der Kommission
Adopté selon la nouvelle proposition de la commission
Art. 6
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 3
... 1 223 450 097 ... 80 708 806 500 ...
Neuer Antrag der Kommission
(= Beschlüsse des Rates in der Detailberatung)
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 3
... 1 239 074 397 ... 80 693 182 200 ...
Art. 6
Proposition de la commission
Al. 1, 2
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 3
... 1 223 450 097 ... 80 708 806 500 ...
Nouvelle proposition de la commission
(= Décisions du conseil lors de l'examen par article)
Al. 1, 2
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 3
... 1 239 074 397 ... 80 693 182 200 ...
Angenommen gemäss neuem Antrag der Kommission
Adopté selon la nouvelle proposition de la commission
Abstimmung
Ausserordentlicher Zahlungsbedarf
Besoins financiers extraordinaires
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 42 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 7
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
...
e. Fr. 3 000 000
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit
(Knecht, Ettlin Erich, Rieder, Stark, Würth)
Abs. 1 Bst. e
Streichen
Art. 7
Proposition de la majorité
Al. 1
...
e. Fr. 3 000 000
Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité
(Knecht, Ettlin Erich, Rieder, Stark, Würth)
Al. 1 let. e
Biffer
Abs. 1 Bst. e - Al. 1 let. e
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 41 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 8, 9
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 10
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 40 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 11
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 40 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
3. Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2021
3. Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au budget 2021
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Anhang 1 - Annexe 1
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
802 Bundesamt für Verkehr
802 Office fédéral des transports
Antrag der Kommission
LG 2: Öffentlicher Verkehr und Schienengüterverkehr
Personenverkehr Grundversorgung
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
GP 2: Transports publics et fret ferroviaire
Transport des voyageurs, desserte de base
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich empfehle Ihnen, hier dem Bundesrat zu folgen und keinen anderen Soll-Wert festzulegen. Wir haben auch gar nicht intensiv über diese Zielwerte diskutiert. Ich empfehle Ihnen, dem Bundesrat zu folgen.
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté
Anhang 2 - Annexe 2
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Département de l'économie, de la formation et de la recherche
708 Bundesamt für Landwirtschaft
708 Office fédéral de l'agriculture
Antrag der Kommission
A231.0234 Direktzahlungen Landwirtschaft
Streichen
Proposition de la commission
A231.0234 Paiements directs versés dans l'agriculture
Biffer
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 42 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
4. Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2022-2024
4. Arrêté fédéral II concernant le plan financier pour les années 2022-2024
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Einleitung, Bst. b, c, h, k
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Bst. a
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Bst. d, e, f, g, i, j
Streichen
Bst. l
2022: Fr. 4 956 000
2023: Fr. 4 987 600
Antrag der Minderheit
(Carobbio Guscetti, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)
Bst. a
2022: Fr. 1 500 000
2023: Fr. 1 500 000
2024: Fr. 1 500 000
Antrag der Minderheit
(Würth, Ettlin Erich, Rieder, Stark)
Bst. k
2022: Fr. 42 371 600
2023: Fr. 42 653 200
2024: Fr. 43 009 700
Antrag der Minderheit
(Knecht, Ettlin Erich, Rieder, Stark, Würth)
Bst. l
Streichen
Art. 2
Proposition de la majorité
Introduction, let. b, c, h, k
Adhérer à la décision du Conseil national
Let. a
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Let. d, e, f, g, i, j
Biffer
Let. l
2022: Fr. 4 956 000
2023: Fr. 4 987 600
Proposition de la minorité
(Carobbio Guscetti, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)
Let. a
2022: Fr. 1 500 000
2023: Fr. 1 500 000
2024: Fr. 1 500 000
Proposition de la minorité
(Würth, Ettlin Erich, Rieder, Stark)
Let. k
2022: Fr. 42 371 600
2023: Fr. 42 653 200
2024: Fr. 43 009 700
Proposition de la minorité
(Knecht, Ettlin Erich, Rieder, Stark, Würth)
Let. l
Biffer
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Bei den Buchstaben d bis g empfehle ich Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und die Soll-Werte nicht zu ändern.
Bei Buchstabe i empfehle ich Ihnen auch, dem Bundesrat zu folgen. Hier hatte der Nationalrat eine Aufstockung vorgenommen, und Ihre Finanzkommission sollte die Möglichkeit haben, diese Aufstockung noch im Differenzbereinigungsverfahren zu prüfen, weil wir diesen Antrag nicht diskutiert haben.
Ich empfehle Ihnen, dem Bundesrat zu folgen.
Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Der vorliegende Minderheitsantrag Würth zu Buchstabe k entspringt im Grunde genommen der Botschaft des Bundesrates zur Rechnung 2019. Dort ist auch ein Bericht zur Subventionsprüfung im UVEK enthalten. Im Rahmen dieses Berichtes wurden auch Ausführungen zu den Regionalflugplätzen gemacht. Worum geht es?
Die ganze Spezialfinanzierung Luftverkehr erfolgt bekanntlich gestützt auf das Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel und über die zugehörige Verordnung. Diese verlangt, dass man die Beiträge seitens des Bundes im Rahmen eines Mehrjahresprogramms ausrichtet. Bei der Berichterstattung zur Staatsrechnung wurde dargestellt, dass diese Grundlagen nun überprüft und die Mittel zurückgefahren werden sollen. Seit 2017 werden die Bundesbeiträge nicht mehr über den Umweg via Skyguide ausgerichtet, sondern direkt an die Regionalflugplätze, denn die Quersubventionierung der Regionalflugplätze über die Flugsicherungsgebühren der Landesflughäfen ist seit 2016 nicht mehr zulässig. Für die Regionalflugplätze ergab sich daraus eine theoretische Mehrbelastung von rund 7 Millionen Franken pro Jahr. Um diese Mehrbelastung abzufedern, wurden die Bundesbeiträge auf 30 Millionen Franken erhöht. Das ist gerechtfertigt, denn die Regionalflugplätze haben nicht die gleichen Möglichkeiten wie die Landesflughäfen, die anfallenden Sicherheitskosten auf den einzelnen Flugpassagier oder die einzelne Fluggesellschaft abzuwälzen. Aber, und das ist der springende Punkt, diese Erhöhung ist aus Sicht des Bundes befristet, und darum ist dieses Thema auch Teil der erwähnten Subventionsprüfung im UVEK.
Nun gibt es im Grunde genommen drei Ebenen:
1. Die gesetzlichen Grundlagen: Da die gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich offenbar nicht eindeutig sind, muss eine Klärung herbeigeführt werden. Ich habe darum auch eine Motion vorbereitet, die mittlerweile etwa von der Hälfte des Rates unterschrieben ist.
2. Das Mehrjahresprogramm: Wie erwähnt, ist es vorgesehen, dass diese Beiträge im Rahmen der Mehrjahresprogramme ausgerichtet werden. Das aktuelle Programm, so wurde mir vom UVEK übermittelt, wurde am 2. November 2020 genehmigt und von der Vorsteherin UVEK und dem Vorsteher EFD unterzeichnet. Dieses Programm umfasst die Periode 2020-2023. Darin sind die finanziellen Mittel im bisherigen Rahmen, also im Rahmen, den Sie mit dem Voranschlag 2021 beschlossen haben, sichergestellt. Insofern könnte man sagen, dass der Finanzplan - zumindest was die Jahre 2022 und 2023 betrifft - mit dem am 2. November 2020 genehmigten Programm ohnehin nicht übereinstimmt, sodass man eigentlich schon vor diesem Hintergrund diesem Minderheitsantrag zustimmen könnte.
3. Der Finanzplan: Dieser umfasst die Jahre 2022 bis 2024. Natürlich ist er auch ein Indikator für die längerfristige Entwicklung; das ist auch der Grund, wieso ich diesen Minderheitsantrag nicht zurückgezogen habe.
In der Finanzkommission wurde gesagt, dass die Subventionsprüfung ergebnisoffen erfolgen solle. Da frage ich mich, wieso man die Mittel kürzt. Dann ist eigentlich das Verständnis der Prüfer klar: Man soll die Mittel kürzen. Ich möchte hier mit dem Minderheitsantrag ein gegenteiliges Signal setzen und sagen, dass diese Regionalflugplätze in aviatischer, volkswirtschaftlicher und sicherheitsmässiger Hinsicht wichtig sind und dass darum diese Prüfung auch in die Richtung gehen soll, dass man am bisherigen, im Voranschlag 2021 soeben beschlossenen Subventionsvolumen auch mittel- und längerfristig festhalten soll. Angesichts der grossen Herausforderungen, vor welche die Regionalflugplätze nun mit der Corona-Pandemie gestellt sind, ist aus meiner Sicht eine Reduktion der finanziellen Leistungen zulasten dieser Flugplätze nicht angezeigt, wirtschaftlich nicht zu verantworten. Betroffen sind konkret die Flugplätze Bern-Belp, Buochs, Lugano-Agno, Samedan, St. Gallen-Altenrhein, Sion, Grenchen, La Chaux-de-Fonds, Les Eplatures.
Zum Schluss noch ein Wort zur Kompetenzverteilung: Ich bin der Meinung, dass die Luftfahrt in der Zuständigkeit des Bundes ist. Das soll man auch so beibehalten. Insofern ist es auch nicht zweckmässig, hier eine Verbundaufgabe mit den Kantonen zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund ist es richtig und sinnvoll, wenn man an diesem Subventionsvolumen, wie es vorhin im Voranschlag 2021 beschlossen wurde, festhält und darum in der Konsequenz diesem Minderheitsantrag zustimmt.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Periodisch überprüft der Bundesrat alle Subventionen. Dieses Jahr war das UVEK an der Reihe. Es sind über fünfzig Subventionstatbestände überprüft worden. Einer davon betraf die Bundessubventionen an die Regionalflugplätze. Bei der Auswertung dieser Subventionsüberprüfung hat der Bundesrat festgelegt, ebendiese Subventionen vertiefter zu prüfen. Das wurde uns an der Budgetberatung so unterbreitet. Es wurde uns aber auch zugesichert, dass diese Überprüfung nicht zur Folge hätte, dass die entsprechenden Institutionen nicht genügend Mittel zur Verfügung hätten, um ihre Aufgabe zu erfüllen. Es wurde eher gesagt, wenn wir diesem Minderheitsantrag stattgeben würden, würden wir ein Präjudiz schaffen, indem wir eben schon in der Budgetdebatte sagen würden, die Beträge in dieser Grössenordnung seien festgelegt, seien geschuldet und seien auch auszuschütten.
In diesem Sinne hat eben dann die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen entschieden, den von der Minderheit Würth aufgenommenen Antrag nicht zu unterstützen und dem Bundesrat zu folgen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wir haben eine ähnliche Lagebeurteilung gemacht, wie sie die Minderheit Würth vornimmt. Wir sind im Rahmen der Subventionsüberprüfungen daran, Ihnen diesen Betrag mit dem Budget 2022 zu beantragen und ihn auch im Finanzplan einzustellen. Wir sind aber noch in der Phase der Abklärungen, auch mit den Kantonen. Es ist zwar so, dass die Gesetzgebung zur Luftfahrt grundsätzlich Sache des Bundes ist. Die Frage hat aber durchaus auch wirtschaftliche Komponenten, weil Regionalflugplätze auch für die Kantone, für die Wirtschaft eine gewisse Bedeutung haben. Eine äquivalente Finanzierung scheint uns in Anbetracht der verschiedenen Interessen wichtig zu sein. Wir möchten das zuerst auch noch mit den Kantonen absprechen.
Ich gehe davon aus, dass wir nächstes Jahr mit einem ähnlichen oder vielleicht sogar mit dem gleichen Antrag kommen wie die Minderheit Würth. Das wäre dann aber auch noch durch den Bundesrat abgesegnet, und es würde entsprechend aufgegleist und mit den Kantonen besprochen. Wir haben ja auch die Situation, dass wir jetzt dieses Jahr und nächstes Jahr im Budget 400 Millionen Franken für Skyguide eingestellt haben. Skyguide verrechnet ja auch die Kosten weiter. Auch das möchten wir in dieser Lagebeurteilung noch berücksichtigen.
Bei der Analyse sind wir also grundsätzlich gleicher Meinung. Wir würden Ihnen das - ich gehe von ähnlichen Beträgen aus - aber gerne mit dem nächsten Budget, abgesprochen mit den Kantonen, unterbreiten und die Beträge dann auch in der Finanzplanung einstellen. Es wäre meine Bitte an Sie, uns hier noch diese Zeit zu geben, damit wir das auch besprechen können. Ich verspreche aber: Wir kommen nächstes Jahr damit. Wir können dann auch aufgrund der erwähnten Motion noch die Rechtslage sauber klären.
Abstimmung
Bst. a, l - Let. a, l
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité
Bst. k - Let. k
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 23 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 19 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 3-5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 3-5
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Es gibt keine Gesamtabstimmung, da Eintreten obligatorisch ist.
5. Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2021
5. Arrêté fédéral III concernant les prélèvements sur le fonds d'infrastructure ferroviaire pour l'année 2021
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 40 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
6. Bundesbeschluss IV über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2021
6. Arrêté fédéral IV concernant les prélèvements sur le fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération pour l'année 2021
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 41 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Damit sind wir am Ende der Budgetberatung angelangt. Ich bedanke mich bei Herrn Bundesrat Maurer und wünsche ihm und Ihnen allen einen schönen Abend!
Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr
La séance est levée à 19 h 00