20.070
Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands. Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/ 818 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Da Eintreten unbestritten ist und es in der Detailberatung einen einzigen Minderheitsantrag gibt, werden wir eine einzige Debatte durchführen.
Fiala Doris · Mit-F · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Sehr gerne erläutere ich Ihnen das Geschäft 20.070. Das damit zusammenhängende Geschäft 20.025, "Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Schengener Informationssystem (SIS)", beschäftigte uns bereits vor wenigen Tagen. Über die Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen wurde in der SiK-N Mitte November intensiv debattiert. Der Entwurf des Bundesrates wurde in der Gesamtabstimmung mit 20 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen klar angenommen. Die etwas kecke Bemerkung unserer sehr geschätzten SiK-Präsidentin, wir stimmten dann hoffentlich hier und heute ähnlich ab, führte zu selbstkritischer Heiterkeit unter uns Kolleginnen und Kollegen. Sie werden wissen, weshalb.
Die Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen ist allerdings auch gerade für unsere innere Sicherheit von sehr grosser Bedeutung. Es ist eine sehr ernste, wichtige Sache. Die Vorlage 20.025 wurde am Nachmittag des 7. Dezember beraten und mit 149 zu 30 Stimmen bei 4 Enthaltungen verabschiedet.
Am 2. September hat der Bundesrat eine weitere Botschaft verabschiedet, die zum Ziel hat, eine Verbesserung des Gesamtsystems zu erreichen. Es geht wie gesagt um die Vorlage zur Interoperabilität. Wir sprechen von grossen Verbesserungen der Informationssysteme der Polizei, der Grenzkontrolle und der Migrationsbehörden. Diese müssen neu nicht mehr separat, sondern können vernetzt abgefragt werden. Es werden dabei keine neuen Daten erhoben. Zugriffsrechte werden nicht verändert. Es wird jedoch ein Suchportal geschaffen, das die gleichzeitige Abfrage ermöglicht. Die Interoperabilität sieht die zentrale Speicherung von Drittstaatsangehörigen vor, in einem gemeinsamen Speicher mit automatisiertem Abgleich der biometrischen Daten einer Person. Das bedeutet mehr Sicherheit im Schengen-Raum; das bedeutet aber auch mehr Sicherheit für die Schweiz. Das bedeutet zudem, dass die Steuerung der Migration verbessert werden kann.
Die Umsetzung der EU-Interoperabilitätsverordnung ist mit einem finanziellen und personellen Mehraufwand verbunden. Anpassungen sind natürlich notwendig. Der Nationalrat ist in diesem Geschäft Erstrat. Bundesrätin Karin Keller-Sutter erinnerte in der SiK an Terrorakte - an das Lokal Bataclan in Paris, schmerzlich auch an das Attentat auf dem Berliner Weihnachtsmarkt im Jahr 2016 - und erörterte eindrücklich, dass künftige Falschidentitäten sofort aufgedeckt werden könnten. "All risks are global": Die Sicherheitsdirektorin führte in diesem Sinne auch überzeugend aus, dass die Schweiz Teil einer europäischen Sicherheitsarchitektur ist und dass Schwerstkriminalität und Terrorismus heute leider global sind.
Mit der Interoperabilität schafft Europa eine Lösung, sodass vollständige, richtige Informationen rechtzeitig erhalten werden können. Es besteht wirklich Handlungsbedarf.
In der Vernehmlassung und in der SiK äusserten unsere Kolleginnen Schlatter und Marti Min Li Bedenken, die intensiv debattiert wurden. Namentlich bestanden Bedenken betreffend Datenschutz. Bundesrätin Karin Keller-Sutter dokumentierte jedoch glaubwürdig, dass die Bedenken sehr ernst genommen wurden. Der Datenschutz wurde bei der Ausarbeitung der EU-Verordnung und auch bei der Umsetzung in das Schweizer Recht umfassend berücksichtigt. Auch den Vorwurf, Drittstaatsangehörige würden stigmatisiert, vermochte die Bundesrätin überzeugend zu entkräften. Daher wurde Eintreten auf die Vorlage letztlich ohne Gegenantrag beschlossen. Für den Entwurf des Bundesrates stimmten 15 Kommissionsmitglieder, für den Antrag Marti Min Li 8; Enthaltungen gab es keine. Die Ausführungen der Bundesrätin überzeugten offensichtlich derart, dass auch Kollegin Marti im Anschluss ihren Antrag zurückziehen konnte.
Sie sehen den einzigen Minderheitsantrag auf Seite 8 der Fahne. Er betrifft die Datenbearbeitung und den Datenschutz. Unterzeichnet wurde der Minderheitsantrag von unseren Kolleginnen und Kollegen Marti, Fivaz, Graf-Litscher, Porchet, Roth, Schlatter und Seiler Graf. Die Fahne dokumentiert umfassend und übersichtlich geltendes Recht und Änderungen bzw. Ausführungen des Bundesrates.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der SiK-N um Zustimmung zu dieser wichtigen Vorlage zugunsten der Sicherheit und danke Ihnen allerbestens.
Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Les autorités de contrôle aux frontières, de poursuites pénales et celles gérant les migrations disposent aujourd'hui déjà d'un accès à toute une série de systèmes d'information de l'Union européenne, des systèmes qui aujourd'hui ne sont pas reliés entre eux et qu'il est nécessaire de consulter séparément, l'un après l'autre, afin d'obtenir d'éventuelles informations sur une personne. Citons ces différents systèmes: le système d'information Schengen (SIS) qui contient des données sur des personnes recherchées ou disparues; le système d'information sur les visas (VIS), qui offre des données sur les visas délivrés par les Etats membres de Schengen; le système Eurodac, qui contient les empreintes digitales de tous les requérants d'asile et des personnes entrées illégalement dans l'espace Schengen; le système EES, où seront à l'avenir enregistrées les entrées et les sorties de ressortissants d'Etats tiers; et enfin, le système européen d'information et d'autorisation concernant les voyages (Etias), où figurent les données relatives aux autorisations d'entrée accordées aux ressortissants d'Etats tiers qui n'ont pas besoin de visa.
Les pays membres de Schengen souhaitent améliorer l'efficience de leurs systèmes et faciliter l'obtention d'informations. Pour cela, ils ont décidé de relier l'ensemble de ces différents systèmes, afin de permettre en une seule requête d'obtenir automatiquement l'ensemble des informations détaillées provenant de ces différents systèmes pertinents d'information, un progrès qui apportera à la fois simplification et efficacité renforcée. Aujourd'hui, il est facile de rater des informations importantes sur l'identité réelle et le risque potentiel que représente une personne, car l'accès à l'ensemble des données nécessite une démarche longue et fastidieuse. Demain, avec un seul clic, on disposera de l'ensemble des données disponibles concernant une personne. Il deviendra aisé de comparer des données biométriques et de préciser l'identité réelle d'une personne.
Ce progrès indéniable, appelé interopérabilité des systèmes d'information de l'Union européenne, vise à améliorer la sécurité dans l'espace Schengen, et donc également dans notre pays, en permettant une utilisation plus efficace des informations existantes. Il s'agit, très concrètement, de la création d'un portail unique de recherche européen.
Les coûts de cette adaptation se montent à environ 21 millions de francs pour la Suisse, liés à une augmentation des charges de personnel - soit environ 20 équivalents plein temps -, et à l'adaptation des processus existants pour atteindre cette interopérabilité.
Le présent message vise à l'adaptation de certaines normes juridiques, afin de permettre la mise en oeuvre de cette interopérabilité. Les textes législatifs suivants sont concernés: la loi fédérale sur les étrangers et l'intégration; la loi fédérale sur le système d'information commun aux domaines des étrangers et de l'asile; la loi fédérale sur la responsabilité de la Confédération, des membres de ses autorités et de ses fonctionnaires; la loi fédérale sur les systèmes d'information de police de la Confédération. A noter encore que les droits d'accès aux systèmes déjà existants pour les autorités compétentes ne seront ni étendus ni modifiés après l'introduction de cette interopérabilité.
La Commission de la politique de sécurité du Conseil national est entrée en matière sans opposition. Concernant la discussion par article, il faut signaler que les membres de la commission ont accepté à l'unanimité une proposition visant à intégrer dans le texte proposé par le Conseil fédéral, en plus des autres systèmes, le système Etias. Je vous rappelle que ce système concerne les données relatives aux autorisations d'entrée accordées aux ressortissants d'Etats tiers qui n'ont pas besoin de visa. Lors de l'adoption du présent projet par le Conseil fédéral, le texte relatif au système Etias n'avait pas encore été adopté, raison pour laquelle ce système ne figurait pas dans le projet initial.
Plusieurs sujets ont été débattus, mais, en définitive, il ne reste qu'une seule minorité, à l'article 101 alinéa 2 de la loi fédérale sur les étrangers et l'intégration. Il s'agit d'une minorité Marti Min Li, qui vise à renforcer la protection des personnes et à éviter les discriminations. Cette minorité a été rejetée, par 15 voix contre 8.
Globalement, ce texte a été très bien accepté par la commission qui, lors du vote sur l'ensemble, l'a adopté par 20 voix contre 0 et 4 abstentions. Au nom de la commission, je vous demande de soutenir ce texte, qui va renforcer la sécurité dans notre pays.
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Das Wort für ihre Minderheit und zugleich für die SP-Fraktion hat Frau Min Li Marti.
Marti Min Li · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Die Interoperabilitätsvorlage sieht eine Vernetzung der europäischen Informationssysteme vor und will damit effizientere Kontrollen ermöglichen. Dies wird mit einer besseren Bekämpfung von Kriminalität, Terrorismus und illegaler Migration begründet. Die SP-Fraktion hat sich in der Vergangenheit immer im Grundsatz zu den Schengen/Dublin-Abkommen bekannt, und wir sehen auch hier die Notwendigkeit dieser Vorlage. Wir werden daher auf die Vorlage eintreten und ihr am Schluss auch zustimmen.
Es ist allerdings auch kein Geheimnis, dass sich die SP mit den Vorlagen zum Schengen-Recht zunehmend schwertut. Wir sind für eine effiziente Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus, aber wir sehen mit Besorgnis die Entwicklung Europas zu einer Festung, die immer mehr Mittel darauf verwendet, jene Menschen zu bekämpfen, deren einziges Verbrechen es ist, eine bessere Zukunft zu suchen. Es sind dies die Müden, die Armen, die geknechteten Massen, die frei zu atmen begehren, wie es im berühmten Gedicht von Emma Lazarus heisst, das auf einer Tafel bei der Freiheitsstatue eingraviert ist. Sie hat dies 1883 geschrieben, und damals waren eben diese Müden und Geknechteten vor allem arme Europäer aus Deutschland, Irland und England, die in den USA ihr Glück in der Auswanderung suchten. Die Europäische Union ist aber nicht als Festung, sondern als Friedensprojekt entstanden. Sie ist aus dem Gedanken geboren, dass Nachbarn besser zusammenarbeiten sollen, als sich zu bekriegen. Darum steht auch für uns der Schutz von Grund- und Menschenrechten im Zentrum. Wir haben diesen Punkt schon in den vergangenen Schengen-Vorlagen betont, und er gilt auch insbesondere für die noch ausstehende Frontex-Vorlage. Wir wollen, dass die Schweiz ihren ganzen Spielraum nutzt und die Auslegung des EU-Rechts nicht nur repressiv versteht. Die Bekämpfung illegaler Migration muss gleichzeitig auch reguläre Migration ermöglichen und das Recht auf Asyl gewährleisten.
Um den Grundrechtsschutz auch hier zu verstärken, habe ich einen Minderheitsantrag eingereicht, um den Diskriminierungsschutz explizit hier zu verankern. Dass eine Gefahr von Diskriminierung bei der Datenbearbeitung besteht, hat der EU-Gesetzgeber auch durchaus aufgenommen und in Artikel 5 der entsprechenden Verordnungen festgehalten. Er hat festgehalten, dass bei der Verarbeitung von Daten Menschen nicht aufgrund von Herkunft, Geschlecht, genetischen Merkmalen oder anderen Voraussetzungen diskriminiert werden dürfen. Es wurde auch explizit darauf hingewiesen, dass in der nationalen Gesetzgebung Massnahmen verankert werden sollen, um eben dieser Diskriminierung vorzubeugen. Frau Bundesrätin Keller-Sutter sagte in der Kommissionsberatung, man habe nichts gegen den Antrag, aber er sei nicht nötig, weil es ja einen Verweis gebe auf diese Verordnungen. Es ist aber vom Stellenwert her und auch materiell durchaus ein Unterschied, ob man einen Verweis macht oder explizit verankert, dass Massnahmen getroffen werden sollen, um Diskriminierungen zu vermeiden.
Ich bitte Sie daher, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und der Vorlage ebenfalls.
Tuena Mauro · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion hat - und ich bin sicher, Sie können sich das vorstellen - zwei Seelen in der Brust. Zum einen ist klar: Die Fraktion sagt Ja zur Sicherheit. Wir alle wissen, und wir haben es von den Vorrednern gehört: Verbrechen machen nicht halt an der Grenze. Und wenn Verbrechen passieren, dann ist es wichtig, dass die Sicherheitskräfte Zugriff auf die Systeme haben. Das ist auch der Kern dieser Vorlage.
Warum zwei Seelen? Nun, es geht hier um die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes und somit um eine automatische Rechtsübernahme. Und das, das ist klar, ist für unsere Fraktion sehr schwierig. Wir haben Ihnen das schon bei der letzten Vorlage zu diesem Thema gesagt.
Nichtsdestotrotz und weil es hier um Sicherheit und um die Bekämpfung von Terroranschlägen geht, wird die ganz grosse Mehrheit der SVP-Fraktion diese Vorlage unterstützen. Ich möchte Sie bitten, dies auch zu tun.
Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Danke, Frau Kommissionssprecherin, für das Aufnehmen meiner Schlussworte, welche sich heute hoffentlich alle zu Herzen nehmen werden!
Schengen und die Systeme dazu sind hier im Rat fast jeden Tag ein Thema. Am Montag haben wir die Anpassung des Schengener Informationssystems genehmigt. Ich bin überzeugt, dass wir uns alle mittlerweile bewusst sind, wie wichtig diese Systeme auch für die Gewährleistung der Sicherheit in der Schweiz sind. Mit dieser Vorlage sollen die verschiedenen Systeme besser miteinander vernetzt werden. Das heisst konkret, dass Grenzkontroll-, Migrations- und auch Strafverfolgungsbehörden mit einem Zugriff sehen, in welchen Systemen eine Person gemeldet ist.
Heute sind diese Systeme untereinander nicht verbunden, und jedes System verlangt einen separaten Zugriff. Dies ist aufwendig, und die Sicherheitsbehörden verlieren dabei viel Zeit. In der letzten Zeit haben wir vermehrt festgestellt, dass eine gute und kontrollierte Nachverfolgung von verdächtigen Personen sofort und ohne Umwege umsetzbar ist. Die Interoperabilität lässt zu, dass man sieht, in welchen Systemen diese Personen erfasst sind. Allerdings wird auch in Zukunft nur ersichtlich, wer wo erfasst ist. Wenn man nicht die dazu nötigen Rechte hat, kann man die Daten nicht verändern.
Die Mitte-Fraktion unterstützt diese Vorlage, weil wir uns bewusst sind, dass wir mit der Interoperabilität einen Schritt in die richtige Richtung machen. Wir verändern nichts am System, aber wir schaffen eine bessere Transparenz. Für uns ist wichtig, dass ganz besonders unsere Sicherheitsorgane effizient arbeiten können und die vorhandenen Daten in den Informationssystemen dazu dienen, unsere Sicherheit zu gewährleisten.
Die Mitte-Fraktion wird daher auf diese Vorlage eintreten. Den Antrag der Minderheit Marti Min Li lehnen wir ab. So wie wir anlässlich der Kommissionssitzung orientiert wurden, sieht die EU-Interoperabilitätsverordnung das, was mit diesem Antrag gefordert wird, bereits vor. Verordnungstexte noch in das Gesetz zu schreiben, ist aus unserer Sicht nicht nötig.
Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP wird dieser Vorlage zustimmen.
Schlatter Marionna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Wir beraten hier wieder eine Vorlage zur Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengener Besitzstandes. Wieder handelt es sich um Datensysteme, dieses Mal um deren Verknüpfung. Vorgestern hat der Nationalrat die Erweiterung des Schengener Informationssystems beraten, vorher schon das Einreise- und Ausreisesystem und zuletzt eben gerade das Etias. All diese Datensysteme bergen dieselben Risiken im Umgang mit Grundrechten, dem Recht auf Privatsphäre und dem Recht auf den Schutz persönlicher Daten.
Bereits bei der Beratung zum Schengener Informationssystem haben wir darauf hingewiesen: Millionen Menschen haben Zugriff auf diese sensiblen Daten, Missbräuche sind gang und gäbe. Grossbritannien hat 2018 im grossen Stil Daten aus dem SIS kopiert und Unbefugten zur Verfügung gestellt, um nur ein Beispiel eines Vorfalls zu nennen. Den Bedenken im Umgang mit den sensiblen Daten wird in der Botschaft kaum Rechnung getragen. Sie zeigt, mit welcher grundsätzlichen Haltung der Bundesrat an jede Datenbank-Erweiterung herangeht. Es werden praktisch nur die Vorteile der Vorlage betont: Man profitiere von Sicherheit, effizienteren Kontrollen an den Aussengrenzen, es sei ein Beitrag zur Migrationssteuerung, zur effizienteren Nutzung von Informationen, zur besseren Zusammenarbeit usw. Aber diese Datenbanken und ihre Verknüpfung, welche mit der Interoperabilität ermöglicht wird, sind nicht einfach nur gut. Die Kritik, die wir schon bei der Debatte um das Schengener Informationssystem angebracht haben, gilt hier quasi kumuliert; aus "Big Data" wird mit der Interoperabilität "Very Big Data". Und "Very Big Data" wird stetig weiterentwickelt: In Arbeit ist ein Neuentwurf des Fingerabdruck-Identifizierungssystems Eurodac und des Visa-Informationssystems (VIS). Beide sollen um die automatisierte Gesichtserkennung erweitert werden.
Die kritischen Stimmen in der Vernehmlassung wurden in keinem Punkt berücksichtigt - kritische Stimmen sucht man in der Botschaft tatsächlich vergeblich. Man findet sie aber beispielsweise im Bericht des Europäischen Datenschutzbeauftragten. Ich zitiere: "Aufgrund der Grösse der Datenbank mit Millionen von Daten wären die Konsequenzen eines Missbrauchs der Daten äusserst gefährlich und könnten sehr viele Menschen betreffen. Würden diese Daten in falsche Hände geraten, könnte diese Datenbank eine sehr starke Waffe gegen Grundrechte werden." Und weiter: "Die Erleichterung des Zugangs von Strafverfolgungsbehörden zu Systemen, die nicht der Strafverfolgung dienen, d. h. zu Informationen, die Behörden zu anderen Zwecken als der Strafverfolgung erhalten haben, ist jedoch, wenn auch nur in begrenztem Umfang, aus grundrechtlicher Sicht keineswegs unbedeutend."
Ich komme zum Fazit: Selbstverständlich macht es technisch Sinn, Datensysteme zu verknüpfen. Mit der Interoperabilität werden keine neuen Daten erhoben. Die Interoperabilität ist eben aber nicht nur eine technische Entscheidung, sondern auch eine politische, mit rechtlichen und sozialen Konsequenzen. Nur ein kleiner Prozentsatz der Daten dient effektiv der Sicherheit und der Bekämpfung von Kriminalität. Der eigentliche Hauptzweck all dieser Datensysteme bleibt, die Mauern der Festung Europas dicker zu machen.
Die Grünen sind grundsätzlich skeptisch, was die Verknüpfung von Datensystemen betrifft, die zum Ziel haben, die repressive Ausgestaltung der Schengen/Dublin-Abkommen gegenüber Drittstaatsangehörigen zu stärken. Zudem sind wir der Ansicht, dass auch in der Umsetzung der Spielraum zulasten der Grundrechte ausgelegt wurde. So wurden beispielsweise die Gründe, welche zu einer Abfrage von Daten aus dem Common Identity Repository - dem gemeinsamen Speicher für die Identitätsdaten - berechtigen, zu offen gefasst. Ein entsprechender Präzisierungsantrag blieb in der Kommission chancenlos.
Wir werden die Minderheit Marti Min Li unterstützen, auf die Vorlage eintreten, uns in der Gesamtabstimmung aber wegen unserer grundsätzlichen Bedenken enthalten.
Riniker Maja · Mit-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ich spreche gerne im Namen der FDP-Fraktion zu Ihnen.
Vernetzung, biometrische Daten, Datenbankabfragen, Identifizierung von Personen - bei diesen Begriffen könnte man Angst kriegen, Angst vor dem mächtigen Überwachungsstaat. Doch diese Interpretation ist falsch. Wichtig ist, welche Chancen wir darin erkennen, dass unsere Grenzkontroll-, Migrations- und Strafverfolgungsbehörden künftig, dank der Interoperabilität, mittels eines Portals umfassende Informationen aus allen relevanten Systemen gewinnen können. Die Begriffe Mehrfachidentitäten, Identitätsbetrug, Verbesserung der Sicherheit und Effizienzgewinne an den EU-Aussengrenzen sind relevant. Diese Aspekte haben uns von der FDP-Liberalen Fraktion ganz klar überzeugt, dieser Vorlage einstimmig zuzustimmen.
Die Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden können bereits auf Informationssysteme der Europäischen Union zugreifen. Nur, wir haben es gehört: Diese Systeme sind untereinander nicht verbunden. Heute muss jedes dieser Systeme separat abgefragt werden. Künftig reicht eine einzige Abfrage über ein europäisches Suchportal. Möglich ist dies dank der Interoperabilität, einer von der EU bereitgestellten IT-Lösung, die es ermöglicht, dass diese Informationssysteme untereinander kommunizieren. Die Zugriffsrechte der Behörden bleiben unverändert.
Die Interoperabilität ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, weshalb wir in der Schweiz zur Umsetzung verpflichtet sind. Für die Umsetzung muss nun das Suchportal in unsere nationalen Informationssysteme integriert werden. Der Bund und die Kantone verwenden heute aber unterschiedliche Abfragesysteme, und darum sind diese Anpassungen wirklich dringend notwendig, denn die Schweiz ist keine Insel. Unser Land liegt im Herzen von Europa. Die Schweiz ist auf den Informationsaustausch mit ihren Nachbarländern angewiesen.
Die Interoperabilität ermöglicht es unserem Land, weiterhin am polizeilichen Informationsaustausch teilzuhaben. Dafür müssen die Schweizer Systeme angepasst werden. Die Herausforderung besteht nun darin, das Europäische Suchportal (ESP) in unsere Schweizer Systeme zu integrieren.
Was uns auch überzeugte, war, dass dieses Thema, sprich die Interoperabilität auf EU-Ebene, auch innerhalb der Schweiz zu Auswirkungen führt. Auch in der Schweiz gibt es von Kanton zu Kanton Grenzen. Das Thema der Interoperabilität führt dazu, dass die kantonalen Informationssysteme untereinander und mit denen des Bundes verbunden werden. Eine nationale Abfrageplattform soll somit auch die Anbindung unserer Schweizer Systeme an das ESP sicherstellen.
Ich nehme Bezug auf die Minderheit Marti Min Li: Wir haben in der SiK erfahren, dass sich der Bundesrat der Wichtigkeit des Diskriminierungsschutzes bewusst ist. In Artikel 5 der beiden EU-Interoperabilitätsverordnungen 2019/817 und 2019/818 steht bereits festgeschrieben, dass bei der Verarbeitung von Personendaten die betroffenen Personen nicht diskriminiert werden und dass die Integrität der betroffenen Personen gewahrt wird. Wir erachten es deshalb nicht als sinnvoll, hier weitere Festsetzungen im Gesetz vorzunehmen. Wir werden den Minderheitsantrag Marti Min Li deshalb nicht unterstützen.
Ich wiederhole die Begriffe, die ich am Anfang genannt habe: Vernetzung, biometrische Daten, Datenbankabfragen und Identifizierung von Personen. Wir sehen darin die grossen Chancen und den Mehrwert für unsere Behörden.
Ich danke Ihnen, wenn Sie zusammen mit meiner Fraktion auf das Geschäft eintreten, den Minderheitsantrag Marti Min Li ablehnen und in der Gesamtabstimmung dem Geschäft die Zustimmung erteilen.
Pointet François · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion
L'accès à l'information et la collaboration avec nos voisins sont deux clés pour assurer un niveau acceptable de sécurité dans notre pays: par exemple, l'accès aux informations partagées au sein de l'espace Schengen pour nos services douaniers. L'interopérabilité des systèmes d'information Schengen consistera à relier les différents systèmes à un portail. Cela permettra aux autorités de contrôle aux frontières, ainsi qu'aux autorités de migration et de poursuites pénales, d'obtenir en une seule requête des informations détaillées provenant de tous les systèmes d'information pertinents. L'identification des personnes sera par ailleurs facilitée, grâce à la possibilité de comparer des données biométriques provenant de différents systèmes d'information.
L'interopérabilité qui nous est proposée ici n'est qu'une méthode pour rendre plus efficaces les recherches. Actuellement, il est déjà possible de faire de telles recherches, en fonction des autorisations d'accès, mais en fabriquant manuellement les requêtes dans chaque système accessible, ce qui limite, bien évidemment, l'efficience de ladite recherche. Ces modifications sont techniques et permettent d'augmenter la rapidité d'accès. En bref, pas de données supplémentaires saisies, pas de droits d'accès modifiés. Il y a, dès lors, peu d'impact sur la protection des données, mais un vrai gain d'efficacité.
L'entrée en matière, vous l'avez entendu, n'est pas contestée. Nous avons une seule minorité à traiter, à l'article 101 alinéa 2, concernant le traitement et la protection des données. L'objectif de cette minorité est d'assurer une non-discrimination des personnes dont on traite les données. Cet objectif est évidemment louable, mais il est déjà ancré dans les deux règlements européens concernant l'interopérabilité, plus précisément à l'article 5 des deux règlements. Ceux-ci sont, évidemment, cités dans la loi que nous traitons.
Cette précision étant superfétatoire, nous vous proposons de ne pas soutenir la minorité Marti Min Li.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Mitte November standen die verheerenden Terroranschläge von 2015 in Paris wieder im Fokus der Öffentlichkeit; es wurde daran erinnert. Die Bilder der Anschläge machen auch heute, fünf Jahre danach, immer noch fassungslos. Einer der Attentäter, Salah Abdeslam, wurde an der Grenze zu Belgien zwar kontrolliert, aber nicht festgehalten, weil die korrekten und vollständigen Informationen nicht rechtzeitig vor Ort vorhanden waren.
Sie erinnern sich bestimmt auch noch an das Attentat von 2016 auf den Berliner Weihnachtsmarkt. Der dortige Attentäter, Anis Amri, war in Gemeinden in Deutschland mit insgesamt vierzehn verschiedenen Alias-Namen als Asylsuchender registriert. Die deutsche Polizei kommunizierte dem Fedpol fünf verschiedene Identitäten von Amri, unter denen er polizeilich registriert war. Dank der Interoperabilität können solche Falsch- und Mehrfachidentitäten künftig sofort aufgedeckt werden.
Mittlerweile wissen wir zudem, dass der Attentäter von Wien Munition in Slowenien beschaffen wollte, nachdem er sich kurz zuvor mit zwei Schweizer IS-Sympathisanten getroffen hatte. Auch dieses Beispiel zeigt, wie Terrorismus grenzüberschreitend agiert und auch Bezug zur Schweiz hat.
Diese Beispiele verdeutlichen, wie Terrorismus und Schwerstkriminalität vernetzt sind und keine Grenzen kennen. Die Schweiz ist mittendrin und Teil einer europäischen Sicherheitsarchitektur. Als Antwort auf Terrorismus und transnationale Kriminalität braucht es zwingend eine verstärkte Kooperation der Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden. Mit der Interoperabilität schaffen wir eine Lösung, die es den Behörden im Schengen-Raum und damit auch in der Schweiz erlaubt, die richtigen und vollständigen Informationen rechtzeitig zu erhalten. Die Schweizer Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden können heute zwar auf verschiedene europäische Informationssysteme zugreifen, nur sind diese Systeme - Sie haben es gehört - untereinander nicht vernetzt; jedes System muss separat abgefragt werden. Sie können sich vorstellen, dass das ineffizient und umständlich ist, dass es viel Zeit kostet und dass es zu Informationsverlust führt. Hier gibt es Handlungsbedarf.
Die Interoperabilität ist eine Schengen-Weiterentwicklung, die Informationen aus den verschiedenen europäischen Informationssystemen miteinander verbinden soll. Um die relevanten Informationen aus den verschiedenen Systemen zu erhalten, reicht in Zukunft - das haben Sie gehört - eine Abfrage über ein gemeinsames Suchportal. So stehen den zuständigen Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden relevante Informationen schneller zur Verfügung. Somit erhalten sie von Personen, wie z. B. von den Attentätern, die ich vorhin beschrieben habe, ein zeitgemässes und vollständigeres Bild.
Aufgrund der Diskussion in Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission möchte ich noch eine Präzisierung zum Informationsaustausch der verschiedenen Systeme machen: Wer sich vorstellt, dass durch die Interoperabilität ein riesiger Datenpool entsteht, in dem die Informationen aller Systeme zusammenfliessen, liegt falsch. Es ist eben nicht Big Data oder Bigger Data. Durch die Interoperabilität werden weder zusätzliche Daten erhoben, noch werden zusätzliche Daten gespeichert; die Zugriffsrechte werden weder erweitert noch verändert. Es werden den einzelnen Behörden auch nicht mehr Daten zur Verfügung gestellt als heute, nur haben sie die benötigten Daten rascher und damit rechtzeitig.
Die Interoperabilität soll ab 2022 zeitlich gestaffelt in Betrieb gehen und 2023 voll operativ sein.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Datenschutz: Der Datenschutz wurde bei der Ausarbeitung der EU-Verordnungen umfassend berücksichtigt; er ist bei der Umsetzung in Schweizer Recht vollumfänglich gewährleistet. Die zuständigen Datenschutzbeauftragten wurden von Anfang an in die Arbeiten einbezogen, so auch der Edöb, der konsultiert wurde und keine Einwände hatte. Damit ist die Vorlage mit unserem Datenschutzrecht kompatibel.
Bei der Beratung der SIS-Vorlage schlägt die vorberatende Kommission des Ständerates vor, die Überwachungsfunktion des Edöb gesetzlich zu verankern. Ich möchte hier erwähnen - ich habe es bereits bei der Beratung der SIS-Vorlage getan -, dass diese Bestimmung auch auf die Interoperabilität anwendbar wäre. Es scheint mir wichtig, klarzustellen, dass Abfragen nur fallbezogen erfolgen können. Die Behörden können nur diejenigen Daten abfragen und sehen, für die sie heute schon eine Berechtigung haben. Teils wurde auch die Befürchtung geäussert, dass Drittstaatsangehörige stigmatisiert würden; dem ist nicht so. Die Daten von Drittstaatsangehörigen werden wie bisher in den einzelnen Informationssystemen erfasst. Die Interoperabilität ändert weder den Bearbeitungszweck, noch werden zusätzliche Daten erhoben.
Nun noch zum Minderheitsantrag Marti Min Li in Artikel 101 Absatz 2 AIG: Dieser fordert, dass die zuständige Behörde sicherzustellen hat, dass die Integrität der Personen, deren Daten bearbeitet werden, gewahrt bleibt und dass die erforderlichen Massnahmen getroffen werden, um Diskriminierung zu vermeiden. Der Bundesrat ist mit dem Inhalt dieses Antrages grundsätzlich einverstanden. Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, dass Artikel 5 der beiden EU-Interoperabilitätsverordnungen bereits vorsieht, dass bei der Verarbeitung von Daten die Personen nicht diskriminiert werden dürfen und die Menschenwürde und die Integrität sowie die Grundrechte der Betroffenen zu wahren sind. Diese Bestimmung ist für die Schweiz direkt anwendbar. Man kann den Minderheitsantrag also annehmen, letztlich ist das aber bereits in den EU-Verordnungen geregelt und somit direkt anwendbar. Inhaltlich ändert man nichts.
Ich möchte Sie nun bitten, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands)
Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre des échanges de notes entre la Suisse et l'UE concernant la reprise des règlements (UE) 2019/817 et (UE) 2019/818 relatifs à l'établissement d'un cadre pour l'interopérabilité des systèmes d'information de l'UE (Développements de l'acquis de Schengen)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 1 Art. 7 Abs. 3; 9a; 92a; Gliederungstitel vor Art. 101
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 7 al. 3; 9a; 92a; titre précédant l'art. 101
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 101
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Marti Min Li, Fivaz Fabien, Fridez, Graf-Litscher, Porchet, Roth Franziska, Schlatter, Seiler Graf)
Abs. 2
... Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sie stellt auch sicher, dass die Integrität der Personen, deren Daten bearbeitet werden, gewahrt bleibt und dass die erforderlichen Massnahmen getroffen werden, um Diskriminierung zu vermeiden.
Ch. 1 art. 101
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Marti Min Li, Fivaz Fabien, Fridez, Graf-Litscher, Porchet, Roth Franziska, Schlatter, Seiler Graf)
Al. 2
... à l'accomplissement de ses tâches. Elle veille également à ce que l'intégrité des personnes dont les données sont traitées soit préservée et à ce que les mesures nécessaires soient prises en vue d'éviter toute discrimination.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 64 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ziff. 1 Art. 102c-102e; Gliederungstitel vor Art. 103; Art. 103; 103a Titel; Gliederungstitel vor Art. 103b; Art. 103b Abs. 1, 2 Bst. a, bbis, 4; 103d Titel, Abs. 3; 104; Gliederungstitel vor Art. 104a; Art. 104a Titel, Abs. 1bis, 2-4, 5 Einleitung; 104b Abs. 1; Gliederungstitel vor Art. 109a; Art. 109a Titel, Abs. 1, 1bis; 109b Abs. 1, 2 Einleitung, 2bis, 3, 4; 109c Titel, Einleitung; 109d; Gliederungstitel vor Art. 109f; Gliederungstitel vor Art. 109k; Art. 109k; 109l; Gliederungstitel nach Art. 109l; Art. 109m; Gliederungstitel vor Art. 110; Art. 110; Gliederungstitel vor Art. 110a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 102c-102e; titre précédant l'art. 103; art. 103; 103a titre; titre précédant l'art. 103b; art. 103b al. 1, 2 let. a, bbis, 4; 103d titre, al. 3; 104; titre précédant l'art. 104a; art. 104a titre, al. 1bis, 2-4, 5 introduction; 104b al. 1; titre précédant l'art. 109a; art. 109a titre, al. 1, 1bis; 109b al. 1, 2 introduction, 2bis, 3, 4; 109c titre, introduction; 109d; titre précédant l'art. 109f; titre précédant l'art. 109k; art. 109k; 109l; titre suivant l'art. 109l; art. 109m; titre précédant l'art. 110; art. 110; titre précédant l'art. 110a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 110a
Antrag der Kommission
Abs. 1
...
abis. Etias;
...
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 110a
Proposition de la commission
Al. 1
...
abis. Etias;
...
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 110b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 110b
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 110c
Antrag der Kommission
Abs. 1
...
d. das SEM, im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben als nationale Etias-Stelle: wenn eine Verknüpfung mit einem persönlichen Etias-Antragsdatensatz besteht, der die Daten nach Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1240 enthält.
Abs. 2
... soweit sie auf den CIR, das EES, das Etias, das C-VIS ...
Ch. 1 art. 110c
Proposition de la commission
Al. 1
...
d. le SEM, dans le cadre de l'accomplissement de ses tâches en qualité d'unité nationale Etias, s'il existe un lien avec un dossier de demande Etias contenant les données prévues à l'article 19 paragraphe 3, du règlement (UE) 2018/1240.
Al. 2
... dans la mesure où elles ont accès à l'EES, à l'Etias, au C-VIS ...
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 110d; Gliederungstitel vor Art. 110e
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 110d; titre précédant l'art. 110e
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 110e
Antrag der Kommission
Abs. 1
... systemübergreifende Abfrage des EES, des C-VIS, des Etias, von Eurodac ...
Abs. 2-4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 110e
Proposition de la commission
Al. 1
... des recherches simultanées dans l'EES, l'Etias, le C-VIS ...
Al. 2-4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Gliederungstitel vor Art. 110f
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 titre précédant l'art. 110f
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 110f
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Werden Daten im EES, Etias, C-VIS ...
Abs. 3, 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 110f
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
... de données dans l'EES, l'Etias, le C-VIS ...
Al. 3, 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 110g; Gliederungstitel vor Art. 110h; Art. 110h; 110i; Gliederungstitel vor Art. 111a; Art. 111c Abs. 3; 111d Abs. 5; 111f; 14c. Kapitel Titel; Art. 111i; 120d; 122b Abs. 2; 122c Abs. 3 Bst. b; 126 Abs. 5; Ziff. 2; Ziff. 3 Gliederungstitel vor Art. 19a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 110g; titre précédant l'art. 110h; art. 110h; 110i; titre précédant l'art. 111a; 111c al. 3; 111d al. 5; 111f; chapitre 14c titre; art. 111i; 120d; 122b al. 2; 122c al. 3 let. b; 126 al. 5; ch. 2; ch. 3 titre précédant l'art. 19a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 3 Art. 19a
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 1bis
...
bbis. das Reisegenehmigungssystem Etias;
...
Ch. 3 art. 19a
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 1bis
...
bbis. le système d'autorisation de voyage Etias;
...
Angenommen - Adopté
Ziff. 3 Art. 19b, Anhang; Ziff. 4 Art. 2; Gliederungstitel vor Art. 15; Gliederungstitel vor Art. 16; Art. 16 Abs. 1, 2 Bst. b; 16a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 3 art. 19b, annexe; ch. 4 art. 2; titre précédant l'art. 15; titre précédant l'art. 16; art. 16 al. 1, 2 let. b; 16a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 4 Art. 16b
Antrag der Kommission
Abs. 1
... systemübergreifende Abfrage des SIS, des EES, des Etias, des C-VIS ...
Abs. 2-4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 4 art. 16b
Proposition de la commission
Al. 1
... consulter simultanément le SIS, l'EES, l'Etias, le C-VIS ...
Al. 2-4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 4 Art. 16c
Antrag der Kommission
Abs. 1, 3, 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Werden Daten im SIS, EES, Etias, C-VIS ...
Ch. 4 art. 16c
Proposition de la commission
Al. 1, 3, 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
... dans le SIS, l'EES, l'Etias, le C-VIS ...
Angenommen - Adopté
Ziff. 4 Art. 16d-16f; Gliederungstitel vor Art. 17; Anhang
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 4 art. 16d-16f; titre précédant l'art. 17; annexe
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 156 Stimmen
Dagegen ... 5 Stimmen
(27 Enthaltungen)