20.084
Covid-19-Gesetz. Änderung
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Härtefälle, Sport, Arbeitslosenversicherung, Ordnungsbussen)
Loi fédérale sur les bases légales des ordonnances du Conseil fédéral visant à surmonter l'épidémie de Covid-19 (Cas de rigueur, sport, assurance-chômage, amendes d'ordre)
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir sind hier in der letzten Runde, sozusagen an der letzten Tankstelle vor der Autobahn. Nach unseren heutigen Entscheiden findet nur noch eine allfällige Einigungskonferenz statt.
Wir haben noch fünf Differenzen. Nach den verschiedenen Kommissionssitzungen gestatte ich mir die Bemerkung, dass ein gewisses gesetzgeberisches Unwohlsein in der Kommission und wahrscheinlich auch im Rat vorhanden ist. Es mag ja sein, dass ausserordentliche Zeiten ausserordentliche Massnahmen erfordern. Trotzdem ist die Kombination, mit der wir jetzt legiferieren, gefährlich: Geschwindigkeit, Zuständigkeit verschiedener Departemente, zu wenig Zeit, um Abklärungen vorzunehmen.
Es ist so, wie es ist. Unsere Kommission hat heute Morgen noch einmal einen neunseitigen Bericht eingeholt, eine Notiz der Verwaltung zu den verschiedenen Differenzfragen, die sich stellen. Es wurden nicht alle Fragen beantwortet. Die Berechtigung bzw. die Rechtfertigung, dass wir jetzt trotzdem legiferieren, ist einerseits die Notlage, andererseits die Gewissheit, dass unsere Beschlüsse von heute befristet sind. Wenn sie nicht befristet wären, wäre wahrscheinlich ein Grund vorhanden, das Gesetz in Anbetracht der grossen Beträge, über die wir sprechen, zu verschieben.
Wie gesagt, wir haben noch fünf Differenzen. Ironie der ganzen Gesetzgebung ist: Wenn Sie Ihrer Kommission, d. h. der Mehrheit, folgen, wäre die einzige Differenz, die noch übrig bleibt, das Stichdatum zur Festlegung der Löhne bei den Sportvereinen. Deswegen würde dann eine Einigungskonferenz einberufen.
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ziff. I Art. 12 Abs. 1bis, 2bis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. I art. 12 al. 1bis, 2bis
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, bei Absatz 1bis dem Nationalrat zu folgen. Der Nationalrat hat gestern mit 140 zu 51 Stimmen, also ausserordentlich deutlich, an seiner Version festgehalten. Es geht um die Frage, wie Fixkosten bei der Härtefallbemessung berücksichtigt werden müssen. Unbestritten ist, dass die Fixkosten berücksichtigt werden müssen und dass die Fixkosten bei vielen Unternehmen der wichtigste Grund für die Zuteilung von Härtefallentschädigungen sind.
Wenn Ihre Kommission jetzt nicht mehr an der Streichung der generellen Klausel festhält, so deshalb, weil es von der Auslegung her möglich ist, dass die Kantone keine generelle Fixkostenprüfung bei jedem einzelnen Gesuch machen - sie haben sich auch in ihrem Verfahren nicht darauf eingestellt -, sondern dass sie die Fixkosten einfach überall dort berücksichtigen, wo es Sinn macht. Diese Ermessensfreiheit lässt die Formulierung des Nationalrates zu. Ihrer Kommission ist bewusst, dass, gemessen an der deutschen Regelung, die Fixkostenentschädigungen - dort werden sie Fixkostenzuschüsse genannt - in der Regel der entscheidende Faktor für die Bemessung einer Härtefallentschädigung sind.
Ich bitte Sie, dem Nationalrat zu folgen. Es gibt keine anderslautenden Anträge.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wir haben diese Formulierung mehrmals diskutiert. Zu deren Beurteilung lag uns anfangs ein relativ breites Spektrum vor, das von einer genauen Überprüfung bis zu einer detaillierten Überprüfung reichte. Wir sind heute so weit - wenn Sie den Text ansehen -, dass die gesamte Vermögens- und Kapitalsituation berücksichtigt werden soll. In Anbetracht der Geschwindigkeit, mit der die Gesuche zu behandeln sind, und deren hoher Anzahl geht es bei der Berücksichtigung der Fixkosten nur um eine summarische und pauschale Beurteilung. Die Kantone werden nicht in der Lage sein, die Buchhaltungen im Detail auseinanderzunehmen. Für mich ist der Artikel so zu verstehen, dass die Situation mittels einer summarischen Prüfung und einer pauschalen Beurteilung angeschaut wird. Das wäre unsere Interpretation dieses Textes.
In diesem Sinn sind wir mit ihm einverstanden.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Bei Absatz 2bis besteht ebenfalls noch eine Differenz - Sie sehen das in der Spalte Nationalrat - betreffend die Berücksichtigung des Solidarbürgschaftsgesetzes. Hier beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, dem einstimmigen Nationalrat zuzustimmen und diesen Einschub vorzunehmen. Er berücksichtigt, dass möglicherweise infolge der Situation, die Sie kennen, ein neues Programm Solidarbürgschaft aufgegleist werden wird. Sollte das noch vor der Frühjahrssession sein, wäre damit die Grundlage gegeben, dass auch die Koordination zu diesem neuen Programm sichergestellt ist.
Ich erlaube mir noch die Bemerkung, dass im Nationalrat eigentlich ein Rückkommen für den ersten Teil von Absatz 2bis gewünscht wurde. Die entsprechenden Anträge sind dann aber im Nationalrat abgelehnt worden. Es bleibt also bei der bundesrätlichen Formulierung. Ursprünglich hatten die Kantone gemäss dieser Bestimmung in Absatz 2bis ihre Gesetzesprogramme umgesetzt. Es geht hier insbesondere um das Wesentlichkeitsprinzip, also um die Idee, dass es in einem Unternehmen darauf ankommt, welche Tätigkeit im Wesentlichen gemacht wird, zum Beispiel bei einem Kulturunternehmen. Das ist einigermassen eingehalten worden, zum Teil dann aber korrigiert worden. Am Freitag wird der Bundesrat die Verordnungsänderung beschliessen.
Das Anliegen Ihrer Kommission ist hier - auch infolge der Geschwindigkeit der Gesetzgebung -, dass der Bundesrat noch einmal mit kühlem Kopf die Koordination zwischen den verschiedenen Zahlungen vornimmt. Nach dem Willen der Kommission soll einerseits verhindert werden, dass ungewollte Doppelzahlungen entstehen, indem Gefässe ungenügend miteinander koordiniert sind. Auf der anderen Seite soll mit der Koordination auch verhindert werden, dass ungewollte Lücken bei der Deckung von Härtefällen entstehen.
Es gibt keine anderslautenden Anträge.
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté
Ziff. I Art. 12b Abs. 6 Bst. b
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Germann, Noser)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. I art. 12b al. 6 let. b
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Germann, Noser)
Adhérer à la décision du Conseil national
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vorweg eine Bemerkung: Wir haben uns ja in der WBK länger mit diesem Geschäft befasst und uns damit schwergetan, auf welcher Saison bzw. auf welchem Stichtag die Differenz basieren soll. Wenn Sie sich das nun auf Seite 11 ansehen, dann kommen wir eben bei diesem einschränkenden Kriterium vom 12. Oktober 2020 her, wo die Löhne auf diesen Höchstbetrag oder um mindestens 20 Prozent zu senken wären.
Per 12. Oktober 2020 - warum? Wir haben uns dort überzeugen lassen, möglichst zeitnah etwas auszuwählen. Als Stichtag wäre das dann das zweite Transferfenster der Axpo Super League gewesen. Zu diesem Zeitpunkt ist bekannt, wer alles der Mannschaft in der neuen Saison angehört und wer nicht. Das hat sich dann aber nicht durchgesetzt, vor allem wegen der Bedenken vonseiten der Eishockeyliga. Was für den Fussball passabel oder sogar gut gewesen und akzeptiert worden wäre, stiess in der Eishockeyliga eher auf Skepsis. Diese Skepsis hat der Nationalrat geteilt und darum eine Abstimmung auf die Saison 2018/19 vorgenommen.
Wie gesagt, um zeitnah zu bleiben, wollten wir dann einen weiteren Schritt machen und haben den Tag des Lockdowns genommen, also die Einkommen der Angestellten am 13. März 2020, die wir für massgeblich erklärt haben. Der Nationalrat beharrt nun allerdings mit grosser Mehrheit, womöglich dann auch einstimmig in der Kommission, auf der Saison 2018/19.
Nun, wenn ich das in den Kontext stelle, dann sehen Sie auf Seite 9 der Fahne, worum es in Artikel 12 geht, nämlich um Massnahmen im Sportbereich, d. h. zunächst um A-Fonds-perdu-Beiträge für Clubs des professionellen und semiprofessionellen Mannschaftssports. In Absatz 1 werden die A-Fonds-perdu-Beiträge festgelegt, und zwar insgesamt höchstens 115 Millionen Franken, dann werden die Clubs definiert, d. h., aus welchen Ligen sie stammen, und in Absatz 4 geht es dann darum, an welcher Höhe sich diese A-Fonds-perdu-Beiträge bemessen. Dort steht geschrieben, dass es zwei Drittel der durchschnittlichen Ticketeinnahmen sein dürfen, die - und jetzt aufgepasst! - der Club an Spielen der nationalen Meisterschaft in der Saison 2018/19 erzielt hat. Dann werden die effektiven Einnahmen per 29. Oktober noch abgezogen, was durchaus auch in der Logik des Systems ist, damit niemand zu viel erhält.
Darum geht es aber jetzt bei unserer Differenz nicht; das haben wir nämlich schon entschieden. Bei der Differenz geht es lediglich darum, an welche Bedingungen die Beiträge geknüpft werden. Das ist hier eben ganz entscheidend. Letztlich haben wir ja jetzt in Artikel 12b Absatz 6 die Bedingung, dass die Löhne gesenkt werden müssen. Nur darum geht es! Jetzt fragen Sie sich wohl: Was ist jetzt besser, die Löhne per Stichtag 13. März 2020 zu nehmen oder die Löhne der Saison 2018/19, die dann ein Gesamtbild ergäben? Das gilt es jetzt einer Würdigung zu unterziehen. 2018/19 hat den Vorteil, dass es sich um eine vollständige Saison handelt, also mit Playoffs, Final usw. Beim 13. März 2020, der Mehrheitsvariante, handelt es sich um den Stichtag, der vielleicht den Vorteil hätte, dass er, wie gesagt, zeitnaher wäre, dass auch das Datum klar wäre. Hingegen hat er den Nachteil, dass er keine ganze Saison abbildet.
Nun wissen Sie aber, dass sich die Entscheidungen erst Ende Saison abzeichnen. Bei dieser Variante des Ständerates fehlen also die Punktezuschläge; die Leistungsziele, ob sie nun erreicht wurden oder nicht, sind nicht berücksichtigt. Es macht schon einen Unterschied, ob ich im Cup in den Viertel- oder Halbfinal oder sogar in den Final komme; es macht auch einen Unterschied, ob ich mich im Fussball für die Champions League oder die Europa League qualifiziere. Auch im Eishockey macht es selbstverständlich einen Riesenunterschied, ob ich in die Playoffs komme, wie weit ich dort komme und wie viele zusätzliche Spieler aus Übersee ich noch dazukaufe und vielleicht hoch bezahle; das kommt also immer drauf an. Diese letzte Phase ist just im Eishockey entscheidend.
Die Mehrheit - ich unterstelle ihr das jetzt einmal - hat etwas an die Partikularinteressen einzelner Vereine gedacht. Ich finde aber, wir sollten darüberstehen. Wir haben nämlich von der Eishockeyliga die klaren Signale bekommen, dass man eine Lohnreduktion sehr begrüssen würde. Ich bitte Sie, dass man diese Lohnreduktion auf real festgelegten Löhnen machen kann und nicht ohne diese Boni usw. Mit denen könnte man natürlich leben, da muss man vielleicht gar nicht reduzieren, wenn man eine schlechte Saison hinlegt.
So meine ich, dass alles - auch von der Logik her, weil wir überall auf das Datum und die Saison 2018/19 abstellen - dafür spricht, dass wir nun diese Saison als einheitliches Kriterium nehmen. Daher bitte ich Sie, diese Differenz zu bereinigen. Ich kann mir nicht vorstellen, was es bringen sollte, damit in eine Einigungskonferenz zu gehen. Es gibt keinen Kompromiss zwischen der Saison 2018/19 und dem Stichtag 13. März 2020. Das kann man nicht vermischen. Das alles spricht dafür, dass wir uns hier dem Nationalrat anschliessen sollten, dass wir eine saubere und klare Lösung finden, die auch mit den anderen Bedingungen, die an die A-Fonds-perdu-Beiträge usw. geknüpft sind, kongruent ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Bei diesem Datumsstreit gibt es ja Argumente - gute und schlechte - auf beiden Seiten. In der Kommission ist es ein bisschen zu einem Streit ausgeartet, ob das jetzt eine Lex Gottéron oder eine Lex HCD oder sonst etwas werde, nachdem wir ja schon eine Lex Ambri gemacht haben. Ich glaube, es gibt Gründe für beide Seiten. Die Mehrheit hat sich für Festhalten entschieden, weil der 13. März zeitnäher zur heutigen Situation ist als die Saison 2018/19. Es wurde auch gesagt, dass das Abstellen auf die Saison 2018/19 Ungerechtigkeiten ergäbe, je nachdem, ob ein Verein eine bestimmte Qualifikationsstufe erreicht habe oder nicht, und das dann für die neue Saison nicht mehr gelten würde.
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, festzuhalten, allerdings mit dem Hinweis, den der Minderheitssprecher angebracht hat. Das wäre dann wahrscheinlich die einzige Basis für eine Einigungskonferenz morgen früh.
Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Nous aurons de toute manière une Conférence de conciliation demain matin à cause de l'article 17a, auquel nous avons modifié la formulation du Conseil national. Nous n'aurons donc pas d'autre possibilité que de passer par une Conférence de conciliation. Si déjà nous tenons une telle conférence, je trouve que nous devrions débattre de cette question pour trois raisons.
Premièrement, 50 pour cent des joueurs ont changé dans les clubs depuis la saison 2018/19, en particulier dans les clubs de hockey. Cela signifie que les clubs seraient contraints de réduire la masse salariale de joueurs qui ne sont plus présents dans leur club.
Deuxièmement, il y a un certain nombre de clubs dans lesquels la situation a profondément changé. C'est le cas des clubs de Lausanne, de Fribourg, de Viège et d'Ajoie, où de nouvelles infrastructures ont été construites. Tous ces clubs seraient, dans les faits, dans l'impossibilité - parce qu'ils ont augmenté leur masse salariale en lien avec ces nouvelles infrastructures - de réduire les salaires de 20 pour cent. Cela les exclurait totalement du dispositif en question. Ces clubs sont déjà pénalisés par le fait que nous ayons pris, pour le montant de l'indemnité, la saison 2018/19, alors qu'ils jouaient dans des patinoires beaucoup plus petites. Cette fois-ci, non seulement ils seraient pénalisés, mais ils seraient aussi totalement exclus parce qu'ils n'arriveraient pas à remplir l'exigence de 20 pour cent.
Troisièmement - c'est l'argument décisif de mon point de vue -, en prenant le 13 mars 2020, nous lions directement cette affaire au Covid. Nous ne sommes pas en train de faire de la politique sportive, mais nous sommes en train de dédommager les clubs pour les pertes qu'ils ont eues avec le Covid. Le 13 mars, c'est le début des mesures en lien avec le Covid, et c'est particulièrement intéressant, puisqu'il s'agit ici du hockey: la saison 2020 ayant été interrompue, il n'y a pas eu de play-off, et les primes prévues pour les play-off n'ont pas été versées.
Cela me paraît donc être une solution rationnelle, et je trouverais raisonnable d'en parler avec nos collègues de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national.
Je vous demande donc de maintenir notre position.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Sie haben in Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe d die Saison 2018/19 als Basis genommen. Das würde eigentlich dafür sprechen, dass Sie das hier auch machen. Allerdings hat Herr Levrat natürlich auch recht. Es gibt etwas mehr Ungerechtigkeiten, wenn Sie hier auch die Saison statt des Stichtages nehmen. Aus administrativer Sicht können wir beides handhaben, es spielt keine Rolle. Je nach Club gibt es andere Präferenzen. Für mich stellt sich auch die Frage, ob Sie deswegen eine Einigungskonferenz machen wollen; die Meinung im Nationalrat war doch gefestigt - jetzt mehrmals - und hat sich zugunsten der Saison eher vergrössert.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 22 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 20 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Gut, haben Sie mir den Stichentscheid nicht zugeschanzt. Es hätte dann nämlich eine "Lex Lakers" gegeben. (Heiterkeit)
Ziff. I Art. 15 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. I art. 15 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Gestatten Sie mir noch zwei Sätze zu diesem Artikel 15. Sie haben jetzt die Grenze von 55 auf 40 Prozent gesenkt. Diese 55 Prozent haben Sie vor zwei Monaten in der Einigungskonferenz als Kompromiss errungen. Jetzt senken Sie die Grenze auf 40 Prozent. Das haben Sie so beschlossen. Ich möchte Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass das entsprechende Kostenfolgen im Umfang von 1,5 bis 2 Milliarden Franken hat. Das heisst, wir werden Ihnen wahrscheinlich mit dem Nachtrag I, je nachdem, in welchem Ausmass die Entschädigungen des Erwerbsausfalls genutzt werden, ein entsprechendes Nachtragskreditbegehren stellen müssen. Damit würde dann das ausserordentliche Defizit in der Rechnung 2021 von jetzt 4,2 Milliarden auf gegen 6 Milliarden Franken steigen. Das ist die Konsequenz dieses Beschlusses.
Vielleicht in diesem Zusammenhang: Wir werden jetzt oft kritisiert, wir seien mit den Entschädigungen sehr zurückhaltend. Hier bauen Sie das natürlich noch einmal massiv aus, auch mit Artikel 17a, der ebenfalls nicht bestritten ist. Das ist gut. Wir haben dann ein gutes, starkes Netz im Bereich der Einkommen der natürlichen Personen. Das muss einfach auch immer wieder betont werden, wenn man sich beklagt, dass man bei den Härtefällen oder wo auch immer knausrig sei. Sie haben hier eine sehr viel grosszügigere Lösung beschlossen, als das noch vor zwei Monaten der Fall war. Das kann man in Anbetracht der neuen Situation tun, aber ich möchte Sie einfach darauf aufmerksam machen: Diese Senkung kostet nach Schätzung des BSV zwischen 1,5 und 2 Milliarden Franken.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich glaube, hier muss schon noch etwas gesagt werden. Hier hat ja der Nationalrat eine Differenz geschaffen. Wie es der Herr Bundesrat vorhin gesagt hat, ist es eine ganz erhebliche Differenz. Ihre Kommission beantragt einstimmig, dem Nationalrat zu folgen.
Auch zuhanden der Materialien sind aber schon noch einige Überlegungen wichtig. Es geht um die Erwerbsausfallentschädigung. Vorhin haben wir von der Härtefallentschädigung gesprochen, die an Unternehmungen geht. Hier sprechen wir von den Entschädigungen des Erwerbsausfalls für Selbstständigerwerbende oder arbeitgeberähnliche Personen. Der Nationalrat hat beschlossen, die Umsatzeinbussschwelle von 55 Prozent auf 40 Prozent zu senken. Das heisst, es braucht, damit man für diese Entschädigung qualifiziert ist, "nur" noch eine 40-prozentige Umsatzeinbusse. Ihre Kommission hat trotz der erheblichen Mehrkosten, die damit wahrscheinlich verbunden sind, dieser Änderung zugestimmt.
Es ist zunächst einmal richtig, dass das Parlament eine entsprechende gesetzliche Grundlage schafft und dass man nicht einfach dem Bundesrat die Kompetenz gibt, ohne gesetzliche Grundlage entsprechende Änderungen vorzunehmen. Mit den 40 Prozent wird auch ein zur Härtefallregelung einheitlicher Satz eingeführt. Mit dieser 40-Prozent-Regelung ist in beiden Fällen die 40-Prozent-Schwelle gegeben und nicht mehr unterschiedliche Schwellen.
Es ist auch vermerkt worden, dass man davon ausgegangen ist, dass die Kosten für die Selbstständigen in der ersten Runde etwa 5,3 Milliarden Franken betragen würden, also 4 Milliarden für die Grundentschädigung und dann noch 1,3 Milliarden, die später für die indirekt Betroffenen dazugekommen wären. Es hat dann nicht 5,3 Milliarden Franken gekostet, sondern "nur" etwa 2 Milliarden. Inzwischen ist auch festgelegt worden - die Verwaltung hat das glaubhaft versichert -, dass ein Kontrollkonzept existiert. Diese Erwerbsausfallentschädigung wird zwar auf eine reine Selbstdeklaration ausgerichtet. Im Nachhinein wird aber nach dem Stichprobenprinzip eine Umsatzprüfung vorgenommen. Damit lässt sich relativ gut überprüfen, ob die Selbstdeklaration gestimmt hat oder nicht.
Im Weiteren - ich habe es Ihnen gesagt - hat die Kommission heute Morgen eine neunseitige Notiz der Verwaltung vom 15. Dezember erhalten. Diese Notiz kommt auch zum Schluss, dass die Skos und die Sozialdirektorenkonferenz befürchten, dass es wegen der jetzigen Covid-Krise zu einer massiven Zunahme der Sozialhilfefälle kommen könnte, gemäss Bericht insbesondere bei den Selbstständigerwerbenden.
Um dem vorzubeugen, empfiehlt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, dem Nationalrat zu folgen. Es gibt keine abweichenden Anträge.
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 43 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Verfahrensbeitrag
Ziff. I Art. 17a
Antrag der Kommission
Titel
Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen
Einleitung
Abweichend vom Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 1982 (AVIG) bemisst sich die Kurzarbeitsentschädigung wie folgt:
Abs. 1
Bei einem monatlichen Einkommen für ein Vollzeitpensum
a. bis zu 3470 Franken beträgt die Kurzarbeitsentschädigung 100 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls.
b. zwischen 3470 und 4340 Franken beträgt die Kurzarbeitsentschädigung 3470 Franken bei einem vollständigen Verdienstausfall, teilweise Verdienstausfälle werden anteilig berechnet.
c. ab 4340 Franken ist Artikel 34 Absatz 1 AVIG unverändert anwendbar.
Abs. 2
Bei einem Teilzeitpensum werden das Einkommen und der Mindestbetrag für die Kurzarbeitsentschädigung gemäss Absatz 1 im Verhältnis zum Arbeitspensum berechnet.
Ch. I art. 17a
Proposition de la commission
Titre
Calcul de l'indemnité en cas de réduction de l'horaire de travail pour les revenus modestes
Introduction
En dérogation à la loi du 25 juin 1982 sur l'assurance-chômage (LACI), l'indemnité en cas de réduction de l'horaire de travail se calcule comme suit:
Al. 1
En cas de revenu mensuel pour une activité à plein temps
a. jusqu'à 3470 francs, l'indemnité en cas de réduction de l'horaire de travail s'élève à 100 pour cent de la perte de gain prise en considération.
b. entre 3470 et 4340 francs, l'indemnité en cas de réduction de l'horaire de travail s'élève à 3470 francs pour une perte de gain totale; les pertes de gain partielles sont calculées au prorata.
c. à partir de 4340 francs, l'article 34 alinéa 1 LACI est applicable sans changement.
Al. 2
En cas d'occupation à temps partiel, le revenu et le montant minimum de l'indemnité en cas de réduction de l'horaire de travail, en vertu de l'alinéa 1, sont calculés proportionnellement au taux d'occupation.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Auch hier gibt es eine erhebliche Differenz, die der Nationalrat geschaffen hat, und auch hier schlägt Ihnen die einstimmige Kommission vor, dem Nationalrat zu folgen. Es gibt keine abweichenden Anträge.
Es geht um die Kurzarbeitsentschädigung der tiefsten Einkommen. Ursprünglich gab es im Nationalrat Anträge, diese Einkommensgrenze auf 4000 Franken festzulegen; diese Anträge sind abgelehnt worden. Was Ihnen heute vorliegt, ist eine 100-prozentige Kurzarbeitsentschädigung für alle Personen, die ein Einkommen unter 3470 Franken haben. Das ist das Mindesteinkommen gemäss dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe. Diese 100 Prozent sinken dann auf die heute geltenden 80 Prozent ab, und zwar linear bis zu einem Einkommen von 4340 Franken, und ab diesem Einkommen gilt dann unverändert die bisherige 80-Prozent-Regel.
Der Nationalrat beschloss in der Geschwindigkeit, ich sage es mal so, noch eine etwas unbeholfene Formulierung. Die Verwaltung hat Ihrer WAK heute Morgen den Formulierungsvorschlag vorgelegt, wie Sie ihn in der Fahne finden. Darin werden Präzisierungen gegenüber der nationalrätlichen Variante vorgenommen, aber keine Änderungen. Diskutiert wurde heute Morgen, ob diese Präzisierung im Gesetz gemacht werden soll oder ob in einer Variante hier der Bundesrat die entsprechenden Änderungen vornehmen können sollte.
Ihre Kommission hat sich einstimmig dafür entschieden, dass dafür im Gesetz eine rechtliche Grundlage vorhanden sein muss, und schlägt Ihnen deshalb einstimmig vor, der vorliegenden Variante zuzustimmen.
Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Entschuldigung, Herr Präsident, dass ich mich kurz zu Wort melde. Aus gewissen psychohygienischen Gründen, glaube ich, muss man hier aber schon noch drei Dinge anfügen.
Erstens, und das ist unumstritten: Wenn jemand mit einem solchen Salär einen Haushalt unterhalten muss, dann hat er meiner Ansicht nach ein Anrecht auf die höhere Entschädigung. Wir sprechen aber nicht von Haushaltseinkommen, sondern von Löhnen. Es kann also durchaus sein, dass ein zweites Einkommen vorhanden ist, das viel, viel grösser ist, und man bekommt die höhere Entschädigung trotzdem. Das ist die erste Bemerkung.
Zweitens machen wir eigentlich zum ersten Mal ein Konzept, das das Nichtarbeiten genau gleich interessant wie das Arbeiten macht, inklusive Sozialleistungen und allem. Das ist das erste Mal, dass wir das machen, ohne dass wir eine Vernehmlassung machen und ohne dass wir die Sozialpartner einberufen.
Drittens: Dadurch, dass wir in einem summarischen Verfahren sind - es fliessen so viele Kurzarbeitsentschädigungen, dass sie nur summarisch angeschaut werden -, ist es auch so, dass die Personen, die Kurzarbeit haben, einer Zusatzbeschäftigung nachgehen können. Ich habe vorhin in der Kommission ein Beispiel gemacht, ich mache es hier noch einmal: Wenn eine Person im Berggebiet in einem Skigebiet arbeitet und dieses geschlossen wird, weil der Bundesrat oder der Kanton das am nächsten Freitag oder irgendwann nächste Woche entscheidet, dann bekommt sie gemäss diesem Gesetz vermutlich eine Kurzarbeitsentschädigung, weil sie in diesem Minimum drin ist. Dieser Person ist es aber freigestellt, im Handwerk, im Innenausbau zu arbeiten, die momentan 150 Prozent Arbeitsaufträge haben, die rund laufen, weil alle ihre Wohnungen renovieren usw. Das darf diese Person. Das haben wir ihr zugestanden.
Meiner Meinung nach kann man das also in einem befristeten Verfahren bis Ende März machen. Ich gehe auch davon aus, dass die Missbräuche nicht allzu gross sein werden. Damit bin ich durchaus einverstanden. Für einen Dauerzustand geht das aber auf keinen Fall. Ich glaube, das muss man hier drin auch deutlich sagen. Das heisst, im Sinne einer Notfallsache muss man das jetzt tun - dafür stehe ich auch ein, das kann ich auch -, man darf das dann aber auf keinen Fall in der nächsten Session verlängern wollen. Sonst machen wir - also Entschuldigung - rechtsstaatlich Dinge, die die Bürger schlussendlich dann auch etwas vor den Kopf stossen würden. Darum habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Nur noch eine kurze Bemerkung dazu: Die Einkommensgrenzen sind ja sehr tief angesetzt. Sie sind dort, wo es tiefere oder sehr tiefe Einkommen betrifft - das ist das Gros der Fälle -, an den entsprechenden Werten des Landes-Gesamtarbeitsvertrages Gastgewerbe orientiert. In dieser Branche herrscht bedingt durch die Covid-19-Krise grosse Not. Das manifestiert sich auch in den Arbeitslosenzahlen in dieser Branche. Es sind keine Stellen vorhanden. Es gibt wenige Ausweichmöglichkeiten für die Betroffenen.
Die vorliegende Lösung ist eine Notmassnahme. Wenn wir jetzt mit der nötigen Zeit auf dem Gesetzesweg eine ausformulierte Lösung entwickeln könnten, dann würden wir sie auch mit den entsprechenden Kautelen versehen. So ist es aber eine Massnahme mit Wirkung im Ziel. Sie ist bescheiden ausgestattet. Sie müsste eigentlich so formuliert werden, dass mehr davon profitieren könnten. Immerhin stelle ich fest, dass keine anderen Anträge gestellt sind. Materiell gibt es keine Differenzen mehr zum Nationalrat. In diesem Sinne ist das Parlament mit dieser Notmassnahme auch in diesem Bereich auf der Höhe seiner Aufgaben.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Einfach noch einmal als Klammerbemerkung nach den beiden Voten: Ihre Kommission ist sich bewusst, dass der Entscheid, den Sie jetzt hier fällen, ein sozialpolitisch motivierter Notentscheid ist. Er ist nicht als dauernde Änderung der Kurzarbeitsgesetzgebung zu verstehen. Dafür wären die Mängel dieses Beschlusses zu gross. Wir sind uns bewusst, dass wesentliche Prinzipien mit diesem Artikel verletzt würden, insbesondere das Gleichbehandlungsprinzip und auch das Versicherungsprinzip. Die Konsequenzen könnten sehr negativ sein, es gäbe auch Missbrauchsmöglichkeiten, wie angedeutet worden ist. Ihre Kommission kann das hinnehmen, weil die Beschlüsse befristete Notbeschlüsse sind. Die Meinung ist nicht, dass das dann in geltendes Recht überführt werden soll. Die Befristung ist der 31. März des nächsten Jahres.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Es wurde schon erwähnt: Was Sie hier vorschlagen bzw. was vorgeschlagen ist, ist ein gesetzestechnischer Sündenfall. Wir weichen damit eigentlich von allen Grundsätzen ab, die wir im Arbeitslosenversicherungsgesetz bezüglich Versicherungen festgelegt haben. Das Thema hat uns aber eigentlich während der ganzen Session begleitet. Der Nationalrat hat sich zwischen vier Vorschlägen schlussendlich für diesen entschieden, der, wenn schon, der beste ist, indem er nicht einfach eine fixe Grenze, sondern zwischen 3470 und diesen 4340 Franken eine konstante Entschädigung von 3470 Franken vorsieht. Ich muss darauf aufmerksam machen, dass wir das im summarischen Verfahren abrechnen müssen. Eine Kontrolle einzelner Angaben ist also nicht möglich. Damit besteht die Gefahr des Missbrauchs. Das muss man einfach wissen. Man kann dem nur im Wissen zustimmen, dass es eine befristete Lösung ist, die vom 1. Dezember 2020 bis am 31. März 2021 gilt. Nur unter diesem Aspekt kann man das auch begründen, denn jetzt gelten diese einschränkenden Massnahmen, die der Bundesrat erlassen hat und die bis zum 22. Januar 2021 gelten. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass noch etwas dazukommt oder dass nach dem 22. Januar noch irgendwelche Verlängerungen erfolgen. Es geht eigentlich wirklich nur darum.
Daher kann man dem zustimmen, wenn es auf diese vier Monate befristet ist; aber - das wurde auch schon gesagt - es kann auf keinen Fall verlängert werden. Nur schon dazu, dass das noch einmal diskutiert werden dürfte, müsste die Welt wirklich kopfstehen. Es ist eine Ausnahmeregelung in diesem Bereich. Sie kann dazu führen, dass es für diese Zeit lohnender ist, nicht zu arbeiten, als zu arbeiten, wobei es auch schwierig ist, in dieser Zeit eine alternative Arbeitsstelle zu finden. Also unter all diesen Aspekten kann es Sinn machen, diese Härtefalllösung jetzt einzufügen. Es wird uns nach Schätzung des SECO einige hundert Millionen Franken kosten, je nachdem, wie sich die Situation in diesen vier Monaten entwickelt. Das geht dann zulasten des Arbeitslosenfonds. Dessen Verschuldung dürfte dadurch etwas rascher ansteigen, als wir uns das alle wünschen. Aber was ich wirklich noch einmal doppelt unterstreichen möchte: Es ist eine befristete Lösung vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. März 2021.
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 40 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(2 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ziff. I Art. 21 Abs. 10
Antrag der Kommission
Artikel 17a gilt bis zum 31. März 2021.
Ch. I art. 21 al. 10
Proposition de la commission
L'article 17a a effet jusqu'au 31 mars 2021.
Angenommen - Adopté
Ziff. III Abs. 5
Antrag der Kommission
Der Artikel 17a tritt rückwirkend auf den 1. Dezember 2020 in Kraft.
Ch. III al. 5
Proposition de la commission
L'article 17a entre en vigueur avec effet rétroactif au 1er décembre 2020.
Angenommen - Adopté
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Das Geschäft geht damit an die Einigungskonferenz.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Entschuldigung, ich möchte mich hier nicht als schlechter Verlierer präsentieren, aber ich finde, beim Entscheid, den Sie vorhin bei Artikel 12b mit 22 zu 20 Stimmen gefällt haben, gibt es keinen Handlungsspielraum für eine Annäherung; man muss entweder die Saison beschliessen oder das andere. Deshalb bitte ich Sie, ein Rückkommen zu beschliessen; umso mehr, als Herr Rechsteiner vorhin ausgeführt hat, es gebe nach dieser sehr generösen Regelung, der wir vorhin zugestimmt haben, zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat materiell nun keine Differenz mehr. Darum frage ich mich, ob der Ständerat hier wirklich etwas erzwingen will: eine Konferenz, bei der es dann keine Entscheidungen mehr zu treffen gibt. Der Nationalrat hat sich ja, wie gesagt, sehr deutlich entschieden.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Rückkommen und diese Abstimmung zu wiederholen, da wir ja in diesem Rat nicht dafür bekannt sind, Geschäfte in die Länge zu ziehen, und wir ohnehin mehrere Differenzbereinigungen haben, weil wir verschiedensten Kommissionen angehören. Arbeit müssen wir also auch nicht suchen.
Ich bitte Sie, meinem Rückkommensantrag zuzustimmen.
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Ich gebe das Wort frei, aber nur zum Rückkommensantrag von Herrn Germann.
Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich bitte Sie, diesem Rückkommensantrag zuzustimmen. Wieso? Ich glaube, in der vorhergehenden Diskussion fehlte ein Element, das mir das wichtigste zu sein scheint. Es gibt ja bei den Sportlern ganz andere Arbeitsverträge, als wir das sonst gewohnt sind. Es gibt Arbeitsverträge, die stark leistungsorientiert sind, die nicht einfach nur ein Fixum haben, sondern starke Leistungsanteile aufweisen. Wenn Sie alles berücksichtigen wollen, dann müssten Sie eigentlich sinnvollerweise auf eine Saisonlösung kommen. Das ist letztlich das Fairste, unabhängig davon, woher man kommt.
Ich bitte Sie darum, aufgrund dieses Elements Rückkommen zu beschliessen und dann unabhängig von Ihrer Herkunft nochmals zu entscheiden. Dann haben wir diese Differenz bereinigt.
Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Germann begründet seinen Rückkommensantrag damit, dass es sich um die einzige Differenz handle und dass wir keine Einigungskonferenz provozieren sollten. Ich bin nicht besonders bekannt dafür, unnötige Sitzungen abzuhalten, und auch nicht dafür, Sitzungen um sechs Uhr morgens besonders zu lieben. Aber Tatsache ist, dass wir so oder so eine Einigungskonferenz haben werden, denn wir haben bei Artikel 17a eine Differenz zum Nationalrat. Der Nationalrat hat keine Gelegenheit mehr, die Fassung, die wir jetzt verabschiedet haben, zu beraten. Er ist am Ende seiner Beratungen. Die einzige Möglichkeit, uns bei Artikel 17a zu verständigen, ist, eine Einigungskonferenz abzuhalten. Sie findet morgen statt. Sie ist bereits geplant. Wenn sie schon stattfindet, dann gibt es keinen Grund, auf die inhaltliche Diskussion zurückzukommen, die wir vorhin geführt haben, sonst könnten wir das praktisch bei jeder Bestimmung noch einmal versuchen, wenn das Ergebnis eng war. Aber das scheint mir nicht wirklich die Praxis in diesem Rat zu sein.
Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Nur kurz ein paar Sätze. Die erste Bemerkung: Die Differenz bei Artikel 17a ist eine rein redaktionelle Differenz. Es ist eine andere Formulierung der Version, die der Nationalrat gemacht hat. Sie ist nun so - und ich verwende hier die Sprache der Redaktionskommission -, dass man sie jetzt versteht, aber inhaltlich ist es dasselbe. Das heisst, diese Einigungskonferenz ist in zwei Minuten beendet.
Die zweite Bemerkung: Wir hatten sehr viele Rückkommensanträge, die sehr sozialpolitisch motiviert waren, und denen haben wir allen zugestimmt. Also finde ich eigentlich, dass man jetzt die Abstimmung ohne Probleme auch wiederholen könnte.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich möchte nicht auf die inhaltliche Diskussion zum Datum beim Sport zurückkommen, sondern nur auf die Frage, ob es, unabhängig vom Entscheid zum Sport, eine Einigungskonferenz zu Artikel 17a braucht oder nicht. Ich bitte das Ratssekretariat, sich vielleicht noch dazu zu äussern. Meines Erachtens ist die Änderung, die wir jetzt gegenüber der nationalrätlichen Fassung vorgenommen haben, schon nicht nur redaktionell. Es handelt sich um eine inhaltliche Klärung, die vorgenommen wurde. Es stimmt zwar, dass keine materielle Änderung gegenüber dem Willen des Nationalrates vorgenommen wurde. Die Änderung ist aber, ohne der Redaktionskommission zu nahe zu treten, nicht nur eine redaktionelle. Wir haben hier eine klar neue Formulierung mit drei Schritten beschlossen, die an bestimmte Einkommen gebunden sind. In der Formulierung ist das wirklich sehr unterschiedlich zur Nationalratsversion. Das heisst, ich bin der Auffassung, dass es ohnehin eine Einigungskonferenz bräuchte, auch wenn die Differenz beim Sport beseitigt wäre.
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Das Rats- und das Kommissionssekretariat sehen das gleich wie Sie, Herr Berichterstatter.
Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Kollege Noser, entschuldigen Sie, wenn ich darauf zurückkomme. Aber in Ihrem früheren Votum haben Sie mehrmals betont, dass die Befristung der Massnahme für Sie ein entscheidendes Element ist. Die Befristung der Massnahme ist erst aufgrund des Ständeratsentscheids von heute zustande gekommen. Sie figuriert weder in der Fassung des Nationalrates noch in den früheren Fassungen, die wir besprochen haben. Das heisst, Ihr wichtigster Punkt ist vor unserer WAK-Sitzung von heute Morgen und vor der Beratung in diesem Rat nicht geregelt worden. Es braucht absolut eine Einigungskonferenz zu diesem Punkt. Wir sollten zudem nicht beginnen, die Abstimmung aus inhaltlichen Gründen zu wiederholen. So kommen wir nie zum Ziel.
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Herr Germann beantragt, auf Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe b zurückzukommen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Germann ... 14 Stimmen
Dagegen ... 27 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Herr Germann, Sie haben morgen in der Einigungskonferenz noch einmal die Möglichkeit, auf Ihr Anliegen zurückzukommen.