19.3750
Energieautonomie der Immobilien des Bundes
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Annahme der modifizierten Motion
Antrag der Minderheit
(Imark, Egger Mike, Paganini, Page, Rösti, Rüegger, Ruppen, Wobmann)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion modifiée
Proposition de la minorité
(Imark, Egger Mike, Paganini, Page, Rösti, Rüegger, Ruppen, Wobmann)
Rejeter la motion
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Mit der Motion Français 19.3750 sollte der Bundesrat ursprünglich beauftragt werden, einen Investitionsplan vorzulegen, um die Energieautonomie der Immobilien des Bundes bis in zwölf Jahren sicherzustellen. Begründet wurde dieses Begehren damit, dass die Fotovoltaikproduktion die wichtigste erneuerbare Ressource der Bundesverwaltung sei, jährlich aber weit weniger produziere, als der Bedarf es verlangen würde. Die Investitionen in Fotovoltaikanlagen im Immobilienvermögen des Bundes könnten und sollten deutlich gesteigert werden, um Ende des nächsten Jahrzehnts eine autonome Stromversorgung im Immobilienbestand des Bundes zu gewährleisten. Durch eine proaktive Politik solle der Bund künftig an seinen Standorten oder in deren Nähe erneuerbare Energien durch den Einsatz von Fotovoltaik erzeugen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dazu brauche es in diesem Bereich dringend eine entsprechende Investitionspolitik, die ausser ökonomischen Kriterien vor allem auch die Umweltbilanz berücksichtige.
Erstrat war der Ständerat. Der Bundesrat beantragte Ablehnung der Motion. Er argumentierte, die Bundesverwaltung beziehe bereits heute 100 Prozent erneuerbaren Strom, produziere diesen aber nur zu einem kleinen Teil selbst. Mit der Verabschiedung des Klimapakets Bundesverwaltung am 3. Juli 2019 habe der Bundesrat zudem unter anderem entschieden, dass geeignete Dach- und Fassadenflächen der Bundesverwaltung für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien genutzt werden sollen. Eine vollständige Autonomie der Immobilien des Bundes im Strombereich, wie dies in der Motion verlangt werde, sei hingegen weder aus betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher noch aus energetischer Sicht sinnvoll. Der Ständerat hat die Motion in der Folge mit 36 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Die UREK-N hat das Geschäft an ihrer Sitzung vom 10. Februar 2020 behandelt. Dabei war grossmehrheitlich unbestritten, dass der Fotovoltaik im Rahmen der Energiewende eine massgebende Rolle zukommt und dass der Bund diesbezüglich eine Vorbildfunktion einnehmen kann und soll. Ebenfalls Einigkeit herrschte darüber, dass eine autarke Stromversorgung weder möglich noch sinnvoll ist. Hinsichtlich der von der Motion geforderten Autonomie gingen die Meinungen in der Kommission auseinander. Während die Befürworter der Stossrichtung der Motion verlangten, dass der Bund verpflichtet werden soll, seine Immobilien mit dem Ziel der Autonomie bestmöglich zur Stromproduktion zu nutzen, lehnten die Gegner eine derartige Verpflichtung hin zur Autonomie als übermässig ab. Der Bundesrat beantragte eine Abänderung der Motion in dem Sinne, dass der Bundesrat zu beauftragen sei, einen Investitionsplan vorzulegen, um bis in spätestens zwölf Jahren alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen der Bundesverwaltung für die Produktion von Strom aus Fotovoltaik auszurüsten. Diese Anpassung wurde von den Befürwortern der ursprünglichen Motion nicht unterstützt, da damit das Ziel der Motion, dass der Bund die Energie, die er braucht, aus erneuerbarer Energie selber herstellen soll, nicht abgebildet sei.
Im Rahmen der Diskussion in der Kommission wurde in einem ersten Schritt versucht, die beiden Aspekte insofern zu vereinigen, als der Bundesrat zum einen im Sinne seines Antrages die bundeseigenen Dächer und Fassaden zur Produktion von Strom aus Fotovoltaik nutzen soll und zum andern die energetische und klimatische Sanierung bei den Bauten des Bundes beschleunigen soll, wobei insbesondere auf die Nutzung erneuerbarer Wärme geachtet werden soll. Den Befürwortern der ursprünglichen Motion fehlte dabei nach wie vor der Gedanke der Autonomie, welche dem Ursprungstext zugrunde lag. Dieser Aspekt wurde in der Folge auf Antrag aus der Mitte der Kommission integriert, indem der Auftrag an den Bundesrat, die Immobilien des Bundes rascher zu sanieren, dahingehend ergänzt wurde, dass der Bund die Autonomie seiner Immobilien im Strombereich sicherzustellen habe. Diesem modifizierten Motionstext stimmte schlussendlich eine Mehrheit der Kommission zu.
Die Kommission beantragt mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die Motion in der erläuterten geänderten Fassung anzunehmen. Eine Minderheit von acht Kommissionsmitgliedern beantragt, die Motion abzulehnen.
Ich bitte Sie namens der Mehrheit der Kommission um Annahme der Motion in der geänderten Fassung.
Bulliard-Marbach Christine · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
La motion 19.3750, "Autonomie énergétique du patrimoine immobilier de la Confédération", charge le Conseil fédéral de présenter un plan d'investissement, éventuellement sous la forme de plans quadriennaux, pour assurer d'ici douze ans l'autonomie énergétique de son patrimoine immobilier. Le Conseil des Etats a adopté cette motion le 10 septembre 2019, par 36 voix contre 1 et aucune abstention, contre l'avis du Conseil fédéral, qui recommande son rejet.
Au nom de la majorité de votre Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie, je vous invite à adopter la motion 19.3750 dans une version modifiée - la commission s'est prononcée ainsi, par 17 voix contre 8. Une minorité de la commission vous propose de rejeter la motion.
La majorité de la commission propose de modifier le texte de la motion de la manière suivante: "Le Conseil fédéral est chargé: 1. de présenter un plan d'investissement (éventuellement par des plans quadriennaux) pour équiper, d'ici douze ans au plus, toutes les surfaces de toitures et de façades qui s'y prêtent sur les bâtiments de l'administration fédérale en vue de la production d'électricité par des installations photovoltaïques; 2. d'accélérer les travaux d'assainissement énergétique et climatique du parc de bâtiments de la Confédération, en particulier en veillant à l'usage de chaleur renouvelable, et d'assurer l'autonomie électrique de son patrimoine immobilier."
Aux yeux de la commission, il est clair que la Confédération et les entreprises liées à la Confédération jouent un rôle particulier dans la mise en oeuvre de la stratégie énergétique. En montrant l'exemple, elles peuvent prouver que la transformation du système énergétique est réalisable. Depuis 2013, diverses mesures ont été prises dans le cadre de l'initiative Exemplarité énergétique de la Confédération. Ces mesures doivent être renforcées par le train de mesures sur le climat pour l'administration fédérale, adopté en juillet 2019.
La majorité de la commission souhaite toutefois que la Confédération développe plus fortement sa fonction de modèle. Elle juge que l'utilisation d'équipements photovoltaïques sur les toitures et les façades de la Confédération peut être encore étendue, comme le montrent les analyses du secrétariat de l'initiative Exemplarité énergétique. Par ailleurs, la majorité de la commission estime que la Confédération doit également jouer un rôle de modèle en matière d'utilisation et d'efficacité de l'énergie. Elle souhaite donc charger le Conseil fédéral d'accélérer les travaux d'assainissement.
Une minorité de la commission rejette la motion, estimant que le Conseil fédéral a déjà pris des mesures efficaces permettant de renforcer son rôle de modèle. La minorité considère donc qu'il n'est pas nécessaire de renforcer ces mesures ou d'en prendre de nouvelles.
Au nom de la majorité de la commission, je vous invite à accepter la motion dans sa version modifiée.
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Motionstext des freisinnigen Ständerates Français lautet: "Der Bundesrat wird beauftragt, einen Investitionsplan vorzulegen, um die Energieautonomie der Immobilien des Bundes bis in 12 Jahren sicherzustellen." Sie haben es von den Kommissionssprecherinnen gehört: Dieser Text wurde leicht abgeändert. Allerdings beinhaltet auch der modifizierte Motionstext immer noch den Begriff "Autonomie".
Nun, ich kann mir hier die Bemerkung nicht verkneifen: Politiker nennen sich liberal, sie schreien im Wahlkampf nach weniger Staat, und dann reichen sie solche Vorstösse ein, wahrscheinlich, um im Wahlkampf noch ein paar grüne Punkte zu sammeln, obwohl das Anliegen mit Grün eigentlich überhaupt nichts zu tun hat, sondern viel eher mit der Verschwendung von Steuergeldern. Und dann fordern sie, dass sich der Staat weiter ausbreiten und Dinge erledigen soll, die viel besser, viel günstiger und viel effizienter durch die Privatwirtschaft erledigt werden könnten. Nun, man kann halt im Leben nicht alles verstehen.
Zur Sache: Die energetische Autarkie der Bundesverwaltung zu verlangen, ist nicht sinnvoll, das wurde bereits gesagt. Die zur Verfügung stehenden Flächen der Immobilien, die sich im Besitz des Bundes befinden, reichen bei Weitem nicht aus, um den Strombedarf der Bundesbehörden zu decken. Der Bundesrat geht davon aus, dass über das ganze Jahr gesehen lediglich 15 Prozent des aktuellen Strombedarfs mittels Fotovoltaikanlagen auf den eigenen Bundesgebäuden gedeckt werden können. Zudem wären im grossen Stil Batterien zu installieren, die dann die wetterbedingten und saisonbedingten Schwankungen der Produktion von Solarstrom ausgleichen müssten. Solche Speichervorrichtungen können zwar zur kurzfristigen Überbrückung von Produktionsschwankungen, z. B. zum Tag-Nacht-Ausgleich, sinnvoll sein, für eine Speicherung über eine längere Zeitdauer, z. B. von Sommer zu Winter, hingegen sind solche Speicher nicht zweckmässig.
Sie haben es gehört: Die Energieautarkie von Bundesimmobilien zu verlangen, ist betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Diese Investitionen sind enorm kostenintensiv und stehen in einem unvorteilhaften Verhältnis zu den daraus resultierenden Erträgen. Zudem brächte es die vom Motionär in der Begründung erwähnte Möglichkeit der Stromproduktion aus Fotovoltaik in der Nähe seiner Standorte mit sich, dass der Bund in erheblichem Mass geeignete Dachflächen hinzumieten und darauf Fotovoltaikanlagen installieren müsste. Damit würde der Bund - und das ist der springende Punkt - als direkte Konkurrenz zu privaten Anbietern auftreten. Das hat mit liberaler Politik halt eben nicht wahnsinnig viel zu tun.
Es versteht sich darum von selbst, dass wir Ihnen aus diesen Gründen die Ablehnung der Motion und auch die Ablehnung des geänderten Motionstextes beantragen müssen.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Die Stossrichtung dieser Motion stimmt, das unterstützt auch der Bundesrat. Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass wir das Potenzial, gerade an Fotovoltaik-Kapazitäten, bei den Immobilien des Bundes ausschöpfen sollen, dass wir hier investieren sollen, dass wir hier vorwärtsmachen sollen. Insoweit besteht volle Übereinstimmung mit dem Anliegen dieser Motion, auch mit dem Anliegen der Motion, der Stromverschwendung Einhalt zu gebieten respektive der Stromeffizienz mehr Gewicht zu geben.
Weshalb lehnt der Bundesrat diese Motion ab? Es geht hier darum, dass die Energieautonomie für die Gebäude der Bundesverwaltung verlangt wird. Da sieht der Bundesrat tatsächlich ein Problem. Wenn man diese Forderung nach Autonomie im Strombereich wirklich wörtlich nimmt und buchstabengetreu auch umsetzen will, dann würde das bedeuten, dass der Bund eine Art elektrische Inselanlage werden müsste und dann auch den Ausgleich zwischen der Produktion und dem Verbrauch von Elektrizität selber herstellen müsste. Sie wissen, wir haben ja das Elektrizitätsnetz, um genau diesen Unterschied zwischen Verbrauch und Produktion immer wieder auszugleichen. Wenn das der Bund oder die Bundesverwaltung sozusagen innerhalb ihrer Gebäude einfach selber bewerkstelligen muss, dann könnte das doch mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden sein. Diesen halten wir nicht für sinnvoll, weil das tatsächlich auch sehr teuer werden könnte.
Eine Autonomie könnte auch bedeuten, dass man dann grosse Anlagen von Batterien installieren müsste, um eben über diese Batterien den Ausgleich zu schaffen und um hier kurzfristig auch die Überbrückung von Produktionsschwankungen sicherzustellen. Aber da sind wir eben der Meinung, dass diese "Insellösung" für die Stromautonomie innerhalb der Bundesverwaltung keine gute Idee ist.
Die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützt die Motion grundsätzlich, respektive sie hat eine Änderung vorgenommen. Die Änderungen gehen in die gute Richtung. Der Bundesrat kann diese Änderungen sehr unterstützen, weil sie genau dem entsprechen, was auch wir mit dem sogenannten Klimapaket Bundesverwaltung bereits im Juli 2019 beschlossen haben. Aber auch im Änderungsantrag ist diese Stromautonomie wieder gefordert. Stellen Sie sich das einfach ganz konkret vor: Sie haben diese vielen Bundesgebäude der Bundesverwaltung, und die Autonomie würde bedeuten, dass innerhalb dieser Gebäude der ganze Ausgleich selber hergestellt werden muss, bei all den Schwankungen, die Sie ja kennen. Der Bundesrat ist gegenüber diesem Änderungsantrag Ihrer Kommissionsmehrheit skeptisch, weil auch hier diese Stromautonomie gefordert wird.
Die Bundesverwaltung bezieht schon heute 100 Prozent erneuerbaren Strom, und mit dem beschlossenen Klimapaket wird der Ausbau der Stromproduktion auf unseren eigenen, dafür geeigneten Flächen bereits aktiv forciert. Damit kann der Bund aber weiterhin nur einen Teil seines Strombedarfs selber produzieren, und da ist jetzt die Frage: Wie soll der Bund hier vorgehen?
Ich bitte Sie, diese Motion und auch den Änderungsantrag Ihrer Kommissionsmehrheit abzulehnen, aber - noch einmal - nicht, weil der Bundesrat der Meinung wäre, dass er das Anliegen nicht teilen kann, hier vorwärtszumachen, dass unsere Flächen jetzt wirklich mit Solarpanels bestückt werden sollen, dass wir diesen Investitionsplan brauchen. Das ist nicht der Grund, sondern wir sind der Meinung, dass diese Autonomiefrage ein falscher Ansatz ist und unter Umständen Investitionen auslösen würde für etwas, das wir eigentlich günstiger haben können, um dem gleichen Anliegen gerecht zu werden.
Sie haben übrigens auch hier bereits eine Motion Jauslin angenommen. Sie haben diese Motion angenommen, weil Herr Jauslin eigentlich genau das gefordert hat, was auch in dieser Motion vorkommt und was auch im Änderungsantrag Ihrer Kommissionsmehrheit vorkommt, aber mit dem Unterschied, dass in der Motion Jauslin, die Sie - ich sage es noch einmal - angenommen haben, genau diese Autonomie nicht gefordert wird. Ich möchte Ihnen noch in Erinnerung rufen: Der Text dieser Motion Jauslin verlangt die Versorgung des Immobilienbestandes des Bundes mit erneuerbarer elektrischer Energie innerhalb von zwölf Jahren. Dazu soll der Bundesrat einen Investitionsplan ausarbeiten. Insbesondere die Fotovoltaik soll hier zum Zuge kommen, wie das Herr Jauslin in der Begründung ausgeführt hat. Das alles begrüsst der Bundesrat.
Mit der Motion Jauslin haben Sie bereits genau den Auftrag gegeben, den wir für sinnvoll erachten. Hier haben Sie aber diesen Stromautonomie-Aspekt, der mehr Probleme schafft, als er Lösungen bringt.
In diesem Sinne - und nicht in einem anderen Sinne! - beantragt Ihnen der Bundesrat, hier Ihre Kommissionsminderheit zu unterstützen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Frau Bundespräsidentin, ich habe noch eine kurze Nachfrage zu Ihren Ausführungen betreffend die Autonomie, die gefordert wurde. Gehe ich richtig in der Annahme, dass man, wenn man die Stromversorgungsautonomie definiert, eigentlich bei den Bundesliegenschaften den Netzanschluss ans übrige Stromnetz kappen müsste?
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Ich bin einfach nicht sicher, ob der Motionär wirklich genau das wollte. Aber es ist so: Wenn man das Wort "Stromautonomie" wörtlich umsetzen will, dann müsste man eigentlich die Bundesverwaltung, die Bundesliegenschaften aus dem Stromnetz herausnehmen und diese total autonome Versorgung vornehmen. Ich habe wirklich Zweifel, dass der Motionär das so gemeint hat. Aber er hat es so geschrieben, und der Bundesrat muss sich eben auf den Wortlaut einer Motion stützen, deshalb diese Ablehnung. Aber ich sage es Ihnen noch einmal: Ich bedaure das, weil ich denke, wir haben uns weitgehend die gleichen Überlegungen gemacht. Deshalb habe ich so betont, dass mit der Motion Jauslin, die Sie angenommen haben, eigentlich genau dieses Anliegen aufgenommen wird, ohne dass diese Stromautonomie mit möglicherweise etwas merkwürdigen Folgen umgesetzt werden muss.
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, die Motion in der geänderten Fassung anzunehmen. Eine Minderheit Imark sowie der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 62 Stimmen
(2 Enthaltungen)