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Verhältnismässigkeit wahren. Schikanen im Vollzug beim Meldeverfahren zur Verrechnungssteuer stoppen
Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion
In meiner Motion geht es konkret um den Vollzug des Meldeverfahrens bei der Verrechnungssteuer. Dieses wird heute unverhältnismässig bürokratisch umgesetzt. Der Bundesrat wird mit dieser Motion beauftragt, die Verhältnismässigkeit zu wahren. Das kann er im Rahmen seiner exekutiven Kompetenz etwa mit Weisungen tun. Es braucht weder eine Gesetzes- noch eine Verordnungsänderung, es braucht nur eine klare Organisation des Meldeverfahrens gemäss den bestehenden Regeln.
Ich möchte das mit einem Beispiel beschreiben. Im Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer gibt es das Formular 106. Wenn dieses verspätet eingereicht wird, kann die Eidgenössische Steuerverwaltung Bussen für den Verzug aussprechen. Diese werden vermehrt in unverhältnismässiger Weise ausgesprochen. Verspätet man sich bei der Einreichung des Formulars z. B. um zehn Tage, kann man schon mit 5000 Franken bestraft werden. Es ist schlicht nicht plausibel, dass zehn Tage Verzug einen so hohen Ausfallschaden oder ein so hohes Ausfallrisiko darstellen. Da kann es sogar passieren, dass die Busse höher ist als die rückforderbare Verrechnungssteuer. Einen schlechten Beigeschmack hat das Ganze, wenn man bedenkt, dass sich die gleiche Steuerverwaltung mit diesen Bearbeitungen extrem viel Zeit lässt.
Auch darf sie in der Bearbeitung der Vorgänge, namentlich beim Nachweismass für die termingerechte Einreichung des Formulars, nicht formalistisch sein. Der Bundesrat streitet in seiner Stellungnahme ab, dass sie das ist. Meine Praxis als Treuhänderin zeigt aber genau das Gegenteil.
Meine Motion beauftragt den Bundesrat, das Verhältnismässigkeitsprinzip konsequent umzusetzen. Sie will das Verrechnungssteuerrecht richtig, aber fair umsetzen.
Deswegen bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich bitte Sie, auch diese Motion nicht anzunehmen. Bei Nichteinreichen von Abrechnungen oder bei Verspätung braucht es eine Sanktionsmöglichkeit der Verwaltung, damit wir zu diesen Berechnungen kommen. Das ist eigentlich überall so. Den Vorwurf, dass die Bussen unverhältnismässig hoch sind, würden wir bestreiten. Wir gehen in weniger als 10 Prozent zum Maximalrahmen der Bussen, der uns vorgegeben ist. Bei kleineren Verspätungen ist die Busse auch eher von symbolischer Bedeutung. Ich glaube, die Steuerverwaltung hat hier durchaus einen Massstab gefunden, der nicht als Schikane empfunden werden kann, aber Klarheit schafft, wenn entsprechende Abrechnungen nicht rechtzeitig erfolgen. Ich weiss, dass das immer eine Ermessenssache ist, und alle, die eine Busse erhalten, haben das Gefühl, sie sei zu Unrecht erfolgt. Wenn wir das aus unserer Sicht anschauen, ist es gerade beim Verrechnungssteuerbereich eben notwendig, Klarheit zu schaffen und entsprechende Abrechnungen rechtzeitig zu erhalten, damit sie entsprechend behandelt werden können.
Aus unserer Sicht besteht hier kein Handlungsbedarf. Ich bitte Sie, die Motion nicht anzunehmen.
Abstimmung
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 107 Stimmen
Dagegen ... 78 Stimmen
(2 Enthaltungen)