20.079
Verrechnungssteuergesetz. Änderung (Too-big-to-fail-Instrumente)
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Da Eintreten auf die Vorlage unbestritten ist, führen wir eine einzige Debatte.
Amaudruz Céline · Mit-F · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Réunie le 12 janvier 2021, la Commission de l'économie et des redevances a procédé à l'examen de la modification de la loi fédérale sur l'impôt anticipé (instruments "too big to fail") suite à la publication le 28 octobre 2020 du message du Conseil fédéral et de son projet visant à l'adoption de cette modification. Ce message a pour but de prolonger de cinq ans, soit jusqu'à la fin de 2026, l'exonération des intérêts issus des instruments émis par des établissements financiers trop grands pour être mis en faillite, soit les instruments dits "too big to fail".
Les dispositions de la loi fédérale sur l'impôt anticipé arrivant à échéance à la fin de cette année, le Conseil fédéral propose de les proroger en attendant le traitement par le Parlement de la réforme de la loi sur l'impôt anticipé, cela afin de préserver la stabilité financière. Les instruments "too big to fail" permettent aux banques de satisfaire aux exigences prudentielles en matière de couverture en fonds propres. C'est pourquoi le Parlement a exonéré de l'impôt anticipé les intérêts rapportés par ces instruments jusqu'à la fin de 2021. Le Conseil fédéral a décidé de prolonger cette exonération de cinq ans, afin de renforcer encore la stabilité financière. A moyen terme, le Conseil fédéral estime qu'il est préférable d'engager une réforme plus globale de l'impôt anticipé visant à renforcer le marché des capitaux de tiers.
La CER-N estime qu'il est dans l'intérêt de la stabilité financière de prolonger la validité des dispositions d'exonération de l'impôt anticipé existantes pour les intérêts issus des instruments "too big to fail" et qu'une telle prolongation reste nécessaire tant que la réforme prévue de l'impôt anticipé n'est pas entrée en vigueur.
Concernant les coûts de la réforme, puisqu'il s'agit du maintien d'une exemption existante, le projet de modification de la loi n'a aucun effet sur le plan financier.
Comme le président de la commission vient de le dire, la commission est entrée en matière sans opposition, et c'est par 22 voix contre 0 et 3 abstentions qu'elle a approuvé le projet du Conseil fédéral.
Je vous recommande de faire de même.
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die hier zu behandelnde Vorlage zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates an der Sitzung vom 12. Januar 2021 beraten. Diese Vorlage war in der Kommission unbestritten.
Um was geht es? Im Jahr 2013 wurden Too-big-to-fail-Bestimmungen eingeführt. Geregelt sind diese im Bankengesetz. Damit wollte man verhindern, dass systemrelevante Banken im Krisenfall mit Steuergeldern gerettet werden müssen. Unter anderem müssen Banken höhere Eigenmittel ausweisen. Die fehlenden Eigenmittel müssen über eine Einheit in der Schweiz emittiert werden. Aufgrund des Mittelbedarfes können bei Weitem nicht sämtliche Mittel bei inländischen Investoren beschafft werden. Die Beschaffung bei ausländischen Investoren ist aber teuer, unter anderem wegen der Verrechnungssteuer. Deshalb hat das Parlament das Verrechnungssteuergesetz per 1. Januar 2013 revidiert und die entsprechenden Instrumente von der Verrechnungssteuer ausgenommen. Diese Ausnahme galt vier Jahre und wurde per 1. Januar 2017 um vier Jahre verlängert. Folglich läuft die Ausnahme per Ende 2021 aus. Mit der vorliegenden Gesetzesvorlage sollen diese Ausnahmen nochmals um fünf Jahre verlängert werden.
Eigentlich war vorgesehen, das Verrechnungssteuergesetz zwischenzeitlich zu revidieren und diese Ausnahmen dort definitiv zu regeln. Die Revision ist aber in Verzug geraten. Der Bundesrat wird die Botschaft zur Revision des Verrechnungssteuergesetzes im zweiten Quartal dieses Jahres zuhanden des Parlamentes verabschieden. Im Rahmen dieser Revision soll dann die definitive Lösung gefunden werden.
Kurz zusammengefasst, geht es bei dieser Vorlage um eine Weiterführung der bereits seit dem 1. Januar 2013 eingeführten Ausnahmen, und zwar bis Ende 2026.
In der Kommission gab es nur wenige Fragen zu dieser Vorlage. Wie erwähnt, war diese unbestritten. Die WAK-N ist ohne Gegenantrag auf diese Vorlage eingetreten. In der Detailberatung wurde eine Bestimmung im Übergangsrecht betreffend Inkrafttreten präzisiert. Die Kommission hat folgende Präzisierung beschlossen: "Steht am 31. Oktober 2021 fest, dass gegen das Gesetz kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt es am 1. Januar 2022 in Kraft." Damit sagt das Parlament, unter welcher Bedingung das Gesetz in Kraft treten soll. Gleichzeitig ist aber in Ziffer II Absatz 3 geregelt, dass der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmen kann, wenn ein Referendum gegen diese Vorlage zustande kommen würde - das zur Präzisierung von Absatz 2. In der Gesamtabstimmung hat die WAK-N diesem Geschäft mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
Im Namen der WAK-N bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr so zuzustimmen, wie sie aus der Beratung hervorgegangen ist.
Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vor rund zehn Jahren wurden die Too-big-to-fail-Instrumente ins Bankengesetz beziehungsweise ins Too-big-to-fail-Gesetz aufgenommen. Sie sollen bekanntlich verhindern, dass systemrelevante Banken im Krisenfall mit Steuergeldern gerettet werden müssen.
Die hier vorliegende Verlängerung der Ausnahmen betreffend die Verrechnungssteuer auf Zinsen der Too-big-to-fail-Instrumente bis Ende 2026 ist notwendig und unbestritten. Sie dient der Finanzstabilität, und die Banken können damit bis auf Weiteres die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorgaben erfüllen. Eine Verlängerung um zehn Jahre, wie sie in der Kommission auch diskutiert wurde, halten wir aber nicht für zielführend, da wir, wie auch der Bundesrat, der umfassenden Reform der Verrechnungssteuer den Vorzug geben. Wir hoffen also, dass es sich hier um die letzte Verlängerung handelt.
Das Too-big-to-fail-Regime stellt den Banken zur Gewährleistung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen die folgenden Instrumente zur Verfügung: die sogenannten Coco-Anleihen, Write-off-Bonds sowie Bail-in-Bonds. Die systemrelevanten Banken müssen diese Instrumente aufsichtsrechtlich aus der Schweiz heraus emittieren. Nun lassen sich aber angesichts des Mittelbedarfs bei Weitem nicht alle Mittel bei inländischen Investoren aufnehmen. Es gilt nun, die Ausnahmebestimmungen für die Too-big-to-fail-Instrumente zu verlängern und so die Platzierbarkeit der Anleihen nicht zu gefährden. Dies ist im Interesse von Rechtssicherheit und Finanzstabilität unabdingbar.
Wir befürworten diese auf fünf Jahre befristete Verlängerung. Sie macht die notwendige Reform der Verrechnungssteuer keineswegs überflüssig, soll diese doch wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für sämtliche Anleihen schaffen.
Ich ersuche Sie namens der SVP-Fraktion, der Vorlage entsprechend zuzustimmen.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich zitiere: "Wir hatten bereits vor einem Jahr kommuniziert, dass wir das Ziel einer Eigenkapitalrendite von 15 Prozent dieses Jahr kaum erreichen können. Wir glauben, 2015 an die 10 Prozent herankommen zu können. Danach streben wir eine Rendite auf dem materiellen Eigenkapital von über 15 Prozent an. Dies ist eine Herabsetzung des Ziels, die sich an den neuen Realitäten orientiert und Vergleichbarkeit mit den Zielvorgaben anderer Banken herstellt."
Raten Sie, von wem dieses Zitat stammt! Dieses Zitat stammt von Sergio Ermotti, als er noch CEO der UBS war. Was wollte er? In welchem Kontext steht dieses Zitat? Er hatte in einem Mehrpunkteplan von der Politik verlangt, dass sie Steuern senke, damit er eine Eigenkapitalrendite von 15 Prozent erreichen könne. Wissen Sie, wie man dem in der Wissenschaft und in der Fachsprache sagt? Das nennt man eine Steuersubvention. Eine solche haben wir denn auch brav gemacht mit der Befreiung von Coco-Bonds, Bail-in-Bonds usw. von der Verrechnungssteuer. Das hat uns Steuerzahlende in den letzten Jahren mehrere hundert Millionen Franken gekostet.
Jetzt werden wir das verlängern. Wir von der SP-Fraktion werden nicht dagegen opponieren, aber gesagt werden muss es trotzdem: Wir sind bei diesen Dingen in Geiselhaft. Wir tun es, weil wir es tun müssen - nicht weil es intelligent ist, nicht weil es ein Menschenrecht auf 15 Prozent Eigenkapitalrendite gäbe. Heute wird diese Steuersubvention beschlossen.
Weil es eine Steuersubvention ist und weil das so nicht gesagt wird, werden wir, ein Grossteil der SP-Fraktion, uns der Stimme enthalten - deshalb, weil wir dieses Gebaren eigentlich nicht in Ordnung finden.
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP verzichtet auf ein Votum. Die grüne Fraktion unterstützt das Eintreten auf die Vorlage.
Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion
Die FDP-Fraktion unterstützt eine Verlängerung der bestehenden Ausnahmebestimmung für die Zinsen von Too-big-to-fail-Instrumenten bei der Verrechnungssteuer. Ohne die Weiterführung der Ausnahmebestimmung würden betroffene Too-big-to-fail-Instrumente für ausländische Investoren unattraktiv, und der Eigenkapitalaufbau für systemrelevante Banken würde erschwert.
Die erneute Verlängerung der Ausnahmebestimmung ist richtig. Es muss aber klar das Ziel sein, das Problem der Verrechnungssteuer auf Anleihen grundsätzlich zu beheben und gleiche Rahmenbedingungen für alle Finanzmarktteilnehmer zu gewährleisten. Gerade unter dem Gesichtspunkt der verschärften internationalen Anforderungen im Nachgang zum OECD-Projekt Beps und der laufenden Steuerdiskussion der OECD und der G-20 in Sachen Digitalisierung wird die Verrechnungssteuerreform, auf die wir schon lange warten, dringlich. In diesem Sinne erwarten wir, wie angekündigt, vom Bundesrat eine entsprechende Vorlage im zweiten Quartal 2021.
Die FDP-Liberale Fraktion stimmt dem Entwurf des Bundesrates einstimmig zu.
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die grünliberale Fraktion verzichtet auf ein Votum.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Es geht hier nicht um ein neues Gesetz, sondern um die Verlängerung eines bisherigen Gesetzes. In Zusammenhang mit der Too-big-to-fail-Problematik haben wir den Banken die Auflage gemacht, das Eigenkapital zu erhöhen. Diese Erhöhung hat weitgehend stattgefunden. Es war aber ein recht teures Projekt für die Banken. Sie müssen diese Bail-in-Bonds und Write-off-Bonds ausgeben. Die Aufsicht, die Finma, sieht vor, dass das in der Schweiz passieren muss. Damit wird dieses Geschäft mit der Verrechnungssteuer belastet.
Damit die Banken auch ausländisches Kapital generieren können, haben wir damals, 2013, auf die Erhebung der Verrechnungssteuer für diesen Bereich verzichtet. Das möchten wir fortführen, bis Sie die Reform des Verrechnungssteuergesetzes beraten haben. Wir werden Ihnen diese, wie das schon angekündigt wurde, im nächsten Quartal zustellen. Somit können Sie noch dieses Jahr mit der Beratung des Verrechnungssteuergesetzes beginnen. Die Verlängerung um fünf Jahre sollte, selbst wenn es in der parlamentarischen Beratung Verzögerungen gäbe, auf alle Fälle genügen, um im Verrechnungssteuergesetz eine definitive gesetzliche Grundlage für diese Praxis zu schaffen.
Das ist diese Vorlage. Sie ermöglicht es den Banken, das Eigenkapital zu annehmbaren Konditionen zu erhöhen. Das ist nur möglich, wenn sie ausländisches Kapital generieren können. Dieses muss aber in der Schweiz ausgegeben werden. Diesen Kompromiss haben wir damals so gefunden. Das Gesetz ist jetzt dann neun Jahre in Kraft, und wir möchten es nun, wie gesagt, für fünf Jahre verlängern. Die Vorlage war sowohl in der Vernehmlassung als auch bei Ihnen in der Kommission nicht bestritten.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr in der Gesamtabstimmung auch zuzustimmen.
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Berichterstatter verzichten auf ein Votum.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Too-big-to-fail-Instrumente)
Loi fédérale sur l'impôt anticipé (Instruments "too big to fail")
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. II
Antrag der Kommission
Abs. 1, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Steht am 31. Oktober 2021 fest, dass gegen das Gesetz kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt es am 1. Januar 2022 in Kraft.
Ch. II
Proposition de la commission
Al. 1, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
S'il est établi au 31 octobre 2021 qu'aucun référendum n'a abouti, elle entre en vigueur le 1er janvier 2022.
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 146 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(40 Enthaltungen)