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Jahresbericht 2020 der GPK und der GPDel

51870 · Amtliches Bulletin

Vom 4. März 2021

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/51870/de/jahresbericht-2020-der-gpk-und-der-gpdel

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Geschäft: Jahresbericht 2020 der GPK und der GPDel (21.004)

21.004

Jahresbericht 2020 der GPK und der GPDel

von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der Jahresbericht bietet einen Überblick über die Tätigkeit der parlamentarischen Oberaufsicht der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation im Jahr 2020. Er enthält überdies Informationen zu den Arbeitsmethoden und Prozessen, zu den Problemen im Zusammenhang mit bestimmten Aufsichtsgeschäften und zu den erzielten Ergebnissen. Seit dem Jahresbericht 2016 liegt der inhaltliche Schwerpunkt dabei auf Geschäften, zu denen im Laufe des Jahres nicht bereits öffentlich kommuniziert wurde.

Die GPK beschlossen an ihrer Sitzung vom 20. Mai 2020, eine Inspektion zur Aufarbeitung der Massnahmen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie einzuleiten. Aufgrund der Bedeutung dieses Themas widmet sich ein Teil des Berichtes diesen Inspektionen. Daneben leitete die GPK im vergangenen Jahr drei weitere Inspektionen ein: Bei der ersten handelt es sich um das Controlling von Offset-Geschäften; die zweite widmet sich dem Grundwasserschutz in der Schweiz; und die dritte behandelt sanierungsbedürftige oder nicht mehr benötigte Verwaltungsgebäude.

Diese Inspektionen werden sich je auf eine Evaluation der PVK stützen. Auf der Basis der Evaluationen der PVK wird die zuständige Kommission ihre Beurteilungen aus der Perspektive der parlamentarischen Oberaufsicht vornehmen. An der Sitzung vom 25. August respektive vom 4. September 2020 beschlossen die GPK-S und die GPK-N, die Inspektion sanierungsbedürftiger oder nicht mehr benötigter Verwaltungsgebäude zu sistieren.

Neben der erwähnten Inspektion zur Aufarbeitung der Covid-19-Massnahmen und den damit in Zusammenhang stehenden Abklärungen beschäftigten sich die GPK im Jahre 2020 mit diversen weiteren Themen, zu denen bisher keine Informationen veröffentlicht wurden und die nun Gegenstand des Berichtes sind. Dazu gehören insbesondere das elektronische Patientendossier, das Sponsoring im VBS, Gewalt gegen Frauen in Bundesasylzentren, die Doppelstockzüge von Bombardier, die Pannen im Netz der Swisscom oder die neue Rüstungsstrategie.

Die GPK publizierten im vergangenen Jahr drei Untersuchungsberichte, eine Stellungnahme und eine oberaufsichtsrechtliche Feststellung. Im Berichtsjahr traten die GPK zu 18 Plenarsitzungen, zwei Sitzungen der Koordinationsgruppe und 74 Subkommissions- bzw. Arbeitsgruppensitzungen zusammen. Davon waren acht Termine Dienststellenbesuchen gewidmet. Insgesamt führten die Subkommissionen vier Sitzungen per Videokonferenz durch. Die GPDel führte 22 Sitzungen durch. Insgesamt fanden 116 Sitzungen statt.

Die GPK haben den vorliegenden Bericht an der Plenarsitzung vom 26. Januar 2021 einstimmig gutgeheissen und dessen Veröffentlichung beschlossen. Es war für die Arbeit der GPK sehr wichtig, dass die Sitzungen im Mai wieder aufgenommen werden konnten. Im Bereich der Oberaufsicht stellen wir zurzeit immer häufiger die Notwendigkeit fest, über Bereiche Inspektionen und Anhörungen vorzunehmen, die enorm zeitaufwendig sind, sei es für das Sekretariat in der Vorbereitung und Begleitung oder aber auch für die Kommissionsarbeit. Seit sechs Monaten ist die Inspektion Covid-19 zusätzlich auf der Traktandenliste. Daher möchte ich dem Sekretariat auf allen Stufen Danke sagen für die grosse Arbeit, die es für unser Land letztlich leistet.

Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Liebe Kolleginnen und Kollegen, danke, dass Sie bereits da sind, obwohl der GPK-Jahresbericht traktandiert ist. Das interessiert ja leider nicht so viele. Aber wenn Sie den Bericht lesen, sehen Sie auch, dass er viele interessante Aspekte beinhaltet. Als Präsidentin der Subkommission EFD/WBF äussere ich mich sehr gerne zu einigen Schwerpunkten unserer Arbeiten im letzten Jahr.

Wir befassten uns im Rahmen unserer Abklärungen unter anderem mit den vom Bundesrat im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise ergriffenen Massnahmen in den Bereichen berufliche Weiterbildung, Maturitätsprüfungen, Geschäftsmieten und Wohnungsmarkt. Auch im Rahmen von Anhörungen, die wir mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Verwaltungseinheiten des WBF sowie mit Vertreterinnen und Vertretern des ETH-Bereichs, von Innosuisse, der Sifem AG und des SBFI zu anderen Geschäften durchgeführt haben, war die Pandemie ein ständiges Thema. Im Rahmen des Austausches mit den Vertretungen des ETH-Bereichs thematisierten wir auch Governance-Fragen im Zusammenhang mit der Beschwerdekommission sowie Fragen zur Diskriminierung von Frauen an den ETH.

Im Gespräch mit den Sozialpartnern, der EPA und den Personalabteilungen der verschiedenen Departemente und der Bundeskanzlei haben wir einige Punkte besonders beleuchtet. Einer war die hohe Arbeitsbelastung, der die Mitarbeitenden einiger Departemente und Bundesämter im Frühling ausgesetzt waren. In dieser Phase mussten viele Verwaltungseinheiten sehr schnell auf Homeoffice umstellen. Aus technischer Sicht gelang diese Umstellung zumeist ohne Probleme. Einige Verwaltungseinheiten waren stark ausgelastet, andere konnten ihre Ressourcen auf prioritäre Bereiche konzentrieren, und wiederum andere benötigten vermehrt die Unterstützung externer Mitarbeitender.

Die GPK-S erfuhr im Laufe des Sommers von den Plänen des Bundesrates, die Weiterentwicklung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung eingehend zu analysieren. In diesem Zusammenhang erteilte der Vorsteher des EFD dem Bundesamt für Informatik, dem EPA, der ESTV und dem BBL mehrere Aufträge zur Abklärung der offenen Fragen in diesem Bereich.

Nebst dem Schwerpunkt zu den Folgen der Covid-19-Krise informierten wir uns auch über Prozesse, Meldemöglichkeiten und Daten zur sexuellen Belästigung, zu Mobbing und zur Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz. Dieses Thema konnten wir noch nicht abschliessen, es wird uns weiter begleiten.

Wir hörten zum Thema der Kurzarbeit während der Covid-19-Krise den Vorsteher des WBF und mehrmals Vertreterinnen und Vertreter des SECO an. Im März 2020 wurden Kurzarbeitsentschädigungen für 1,6 Millionen Beschäftigte bewilligt; im April 2020 stieg diese Zahl auf 1,9 Millionen. Trotz der noch nie da gewesenen Nutzung der Kurzarbeit stieg die Arbeitslosenquote gemäss den Erhebungen des SECO zwischen Ende Februar und Ende April 2020 von 2,3 auf 3,3 Prozent. Laut SECO ist es auf die ergriffenen Massnahmen zurückzuführen, dass es lediglich zu einem moderaten Anstieg der Arbeitslosigkeit kam.

Für den Bundesrat war es laut WBF-Vorsteher wichtig, dass die Massnahmen für die Unternehmen schnell und leicht umzusetzen waren, da die meisten Unternehmen bis dato keinerlei Erfahrung mit dieser Art von Entschädigung hatten.

Die GPK-N wollte wissen, ob die Gesuche trotz des vereinfachten Verfahrens, bei dem die Unternehmen weniger detaillierte Angaben machen müssen, ausreichend geprüft werden können. Angesichts der Schwere und der Unvermitteltheit der Krise hat der Bundesrat eine Interessenabwägung vorgenommen und sich für eine rasche Auszahlung und ein vereinfachtes Verfahren entschieden.

Wenn die Unternehmen nicht mehr in der Lage sind, die Verfügbarkeit der gesellschaftlich und wirtschaftlich notwendigen Güter und Dienstleistungen zu gewährleisten, wird mit gezielten Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung subsidiär in den Markt eingegriffen, um z. B. einen Mangel an lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen zu beheben. Im Frühjahr 2020 wurden mehrfach Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung ergriffen. So wurden z. B. Reserven von Antibiotika und Masken auf den Markt gebracht, und es wurde vorübergehend eine allgemeine Ausnahme vom Nacht- und Sonntagsfahrverbot gewährt, um eine ausreichend rasche Versorgung der Apotheken, der Detailhändler und der anderen für die Landesversorgung wichtigen Unternehmen sicherzustellen. Dieses Thema vertiefen wir weiter im laufenden Jahr.

Auch von meiner Seite gilt allen Mitarbeitenden des GPK-Sekretariates ein grosses Dankeschön für ihre grossartige Arbeit.

de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Auch meinerseits herzlichen Dank für das Interesse gegenüber der Berichterstattung der GPK. Ich schliesse mich ebenfalls dem Dank an, der für die Unterstützung und die Arbeit des Sekretariates ausgesprochen wurde. Ich darf Ihnen als Präsident der Subkommission EDI/UVEK Bericht erstatten. Auch unsere Arbeit war selbstverständlich von den Ereignissen rund um die Covid-19-Pandemie geprägt.

Im Rahmen ihrer Abklärungen zur Bewältigung der Covid-19-Krise durch die Bundesbehörden befasste sich die GPK-N mit der internationalen Zusammenarbeit des EDI und des BAG in der Pandemie. Die Kommission möchte einerseits klären, auf welche Informationen sich das Departement und das Bundesamt stützten, um die internationalen Entwicklungen der Pandemie zu verfolgen und zu evaluieren, und andererseits untersuchen, welche Gespräche zur Bewältigung der Gesundheitskrise auf internationaler Ebene stattfanden.

Da Covid-19 bei seinem Auftreten zu Beginn des Jahres 2020 eine neue und bis dahin weitgehend unbekannte Infektionskrankheit darstellte, war die Erhebung und Aufbereitung einschlägiger wissenschaftlicher Informationen von zentraler Bedeutung für die Bewältigung der Pandemie. Die wissenschaftlichen Grundlagen der bundesrätlichen Massnahmen und der Gesundheitsempfehlungen des BAG wurden auch von unserer Subkommission kritisch hinterfragt und sorgten für intensive Debatten in der Bevölkerung, im Parlament und in den Medien. Vor diesem Hintergrund beschloss die GPK-N zu untersuchen, wie das BAG mit den wissenschaftlichen Informationen zum Coronavirus umging und welcher Austausch zwischen den Bundesbehörden und der Wissenschaft zur Krisenbewältigung stattfand.

Das Management wichtiger medizinischer Güter war ein weiterer zentraler Tätigkeitsbereich der Bundesbehörden in der Corona-Krise, insbesondere in der ersten Welle. Die Schweiz war, wie zahlreiche andere Länder auch, mit Engpässen und Versorgungsproblemen bei Gütern und Präparaten konfrontiert, welche für die Gesundheitssicherheit von entscheidender Bedeutung sind; ich spreche die Masken, die Schutzausrüstungen, Tests, Medikamente, Impfstoffe usw. an. Die GPK-N nahm diesbezüglich verschiedene Abklärungen vor. Ich verweise für Details auf unseren ausführlichen Bericht, der Ihnen vorliegt.

Unsere Subkommission befasste sich des Weiteren mit der Angemessenheit des schweizerischen Pandemieplans und des Epidemiengesetzes, welche ja die zwei wesentlichen Instrumente für die Vorbereitung auf die Covid-19-Krise und deren Bewältigung darstellen. Die grössten Schwachstellen des Pandemieplans, die in der Krise zutage traten, waren namentlich der Fokus auf eine Influenzapandemie, die fehlende Verbindlichkeit der Vorschriften zur Vorratshaltung von medizinischem Material sowie bestimmte Defizite bei den Krisenmanagementstrukturen. Zudem waren einige Gesundheitsmassnahmen des Bundes zur Bekämpfung von Covid-19 nicht im Pandemieplan vorgesehen. Laut BAG sind die ersten Arbeiten zur Revision dieses Plans in Angriff genommen worden. Die Schwerpunkte werden in diesem Jahr 2021 festgelegt und veröffentlicht werden. Die Revision soll voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen sein.

Was das Epidemiengesetz anbelangt, kamen wir zum Schluss, dass sich das im Gesetz vorgesehene dreistufige Modell bewährt hat. Der Bundesrat hat so schrittweise auf die Pandemie reagieren können. In den Augen unserer Kommission und des BAG wäre es sinnvoll, wenn bestimmte zusätzliche Massnahmen, insbesondere in Bezug auf die Meldepflichten, die Sicherstellung der Spitalkapazitäten, die Kostenregelungen für Tests oder das Materialmanagement, bereits im Rahmen der normalen oder besonderen Lage vorgesehen werden könnten.

Im Weiteren tauschte sich die GPK-N im November mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes für Sozialversicherungen aus. Diese präsentierten der Kommission die Massnahmen, die angesichts der Corona-Krise im Bereich der Sozialversicherungen ergriffen wurden. Die GPK-N konzentrierte sich bei ihren Arbeiten auf die Umsetzung des Systems des Erwerbsersatzes für Selbstständigerwerbende.

Die Umsetzung dieses Systems für Selbstständige - vor allem die schwache Aufsicht des BSV über die Auszahlung der Entschädigung - wurde verschiedentlich kritisiert. Einige Medien berichteten darüber, dass gewisse Selbstständigerwerbende die Entschädigung nach der Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit im Sommer 2020 weiter bezogen, da die Unterstützung automatisch für alle Bezügerinnen und Bezüger verlängert wurde, sofern diese nicht ausdrücklich auf die Auszahlung verzichteten.

Nach Meinung der GPK-N bleiben verschiedene Fragen in diesem Dossier offen, insbesondere im Zusammenhang mit den geplanten Massnahmen zur Verhinderung von Missbrauch beim Corona-Erwerbsersatz und mit der Beaufsichtigung der Umsetzung durch die zuständigen Bundesbehörden. Die Kommission wird dieses Thema 2021 weiter vertiefen.

Wir haben noch zwei weitere Themen angesprochen. Zuerst zum elektronischen Patientendossier (EPD): Die GPK-N verfolgt die Einführung des EPD seit 2017. In diesem Zusammenhang hat sie in den letzten Jahren insbesondere die personellen Ressourcen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) zur Erfüllung seiner Aufsichtsrolle sowie die Rollenverteilung zwischen dem Edöb und dem Bundesamt für Gesundheit thematisiert. Nachdem Anfang 2020 angekündigt wurde, dass sich die eigentlich für den Frühling 2020 vorgesehene Einführung des EPD in Spitälern und Rehakliniken verzögern würde, liess sich die GPK-N vom Edöb und von dem BAG über den Stand der Arbeiten sowie über die grössten diesbezüglichen Herausforderungen informieren.

Im Weiteren befassten wir uns mit dem Impfstoffmangel in der Schweiz. Die GPK-N beschäftigte sich 2019 und 2020 als Fortsetzung der Arbeit in den vorhergehenden Jahren erneut mit den Problemen, mit welchen die Schweiz im Bereich der Impfstoffversorgung konfrontiert ist. Konkret kommt es in der Schweiz immer öfters zu Lieferengpässen bei verschiedenen Impfstoffen, was besonders bei den Säuglingsimpfstoffen problematisch sein kann.

Heer Alfred · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Als Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation möchte ich einige Punkte aus dem Bericht über das letzte Jahr hervorheben.

Die Inspektion zum Fall Crypto AG: Am 13. Februar 2020 eröffnete die GPDel ihre Inspektion zum Fall Crypto AG. Anlass für die Untersuchung waren Hinweise, wonach die Crypto AG im Auftrag ausländischer Nachrichtendienste Verschlüsselungsgeräte exportiert hatte, deren Verschlüsselung geknackt werden konnte. In ihrem Inspektionsbericht bestätigte die GPDel diesen Verdacht. Sie zeigte eine langjährige Zusammenarbeit zwischen dem Schweizer Auslandnachrichtendienst und den amerikanischen Diensten bei der Nutzung dieser Schwachstellen auf. Sie kam zum Schluss, dass eine hinreichende gesetzliche Grundlage dafür vorlag, wiewohl die politische Führung allerdings nie informiert wurde.

Für ihre Inspektion führte die GPDel insgesamt 17 Sitzungen durch, hörte mehr als 30 aktuelle und ehemalige Angehörige des Bundes an und erstellte über 650 geheime Protokollseiten. Nach fast neunmonatiger Arbeit verabschiedete die GPDel ihren Inspektionsbericht am 2. November 2020. Nachdem die GPK beider Räte den Bericht zur Publikation freigegeben hatten, stellte die GPDel ihre Erkenntnisse am 10. November 2020 an einer Medienkonferenz der Öffentlichkeit vor.

Zur Inspektion der GPDel gehörte auch der Expertenbericht, den alt Bundesrichter Dr. Niklaus Oberholzer im Auftrag der Delegation erstellt hatte. Für den Bericht arbeitete er die operativen Akten der Vorgängerorganisation des NDB auf und trug die relevanten Informationen zusammen. Er führte jedoch keine Anhörungen durch. Die sensiblen Details zur nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung mussten im Inspektionsbericht der GPDel somit nicht mehr im Einzelnen ausgeführt werden.

Der rund hundertseitige, als geheim klassifizierte Bericht Oberholzer war ausschliesslich für die Delegation und den Bundesrat bestimmt. Der Bericht sollte es dem Bundesrat erlauben, sich im Detail über die vergangenen Aktivitäten des Nachrichtendienstes zu informieren. Denn noch Ende 2019 hatte das VBS gegenüber dem Bundesrat erklärt, dass die verfügbaren Informationen für eine materielle Beurteilung des Falles Crypto AG nicht ausreichten. Aus Sicht der GPDel war der Bericht Oberholzer geeignet, diese Lücken zu schliessen.

Die GPDel hatte den Expertenbericht Oberholzer in Auftrag gegeben und die Ergebnisse mit ihm diskutiert und ihren Inspektionsbericht soweit nötig mit seinen Erkenntnissen ergänzt. Herr Oberholzer trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt seines Berichtes, der somit von der GPDel weder genehmigt noch abgeändert wurde. Deshalb konnte der Bericht Oberholzer nicht Gegenstand der Konsultation des Inspektionsberichtes der GPDel sein, anlässlich derer der Bundesrat gemäss Artikel 157 des Parlamentsgesetzes vor der Publikation Gelegenheit zur Stellungnahme erhielt.

Als der Bundesrat im Verlauf des Konsultationsverfahrens Einblick in diesen Bericht verlangte, stellte die Delegation der Bundeskanzlei ein Exemplar des Berichtes zur Verfügung. Dieses Einsichtsverfahren stützt sich auf Artikel 167 des Parlamentsgesetzes. Die Vertreter des Bundesrates nutzten jedoch die Möglichkeit, den Bericht Oberholzer zu konsultieren, nicht.

In der Folge informierte die GPDel den Bundesrat, dass sie nach Abschluss ihrer Inspektion lediglich der Vorsteherin des VBS und dem NDB eine Kopie des Berichtes Oberholzer abgeben werde. Daraufhin antwortete der Bundesrat, dass er auf dieses Angebot verzichte, sofern nicht auch die anderen Mitglieder des Bundesrates eine eigene Kopie erhalten würden. Die GPDel hat allerdings darauf verzichtet, jedes Mitglied des Bundesrates mit einer Kopie zu bedienen. Sie wissen, und wir sehen es auch in der Corona-Krise immer wieder, dass die Geheimhaltung im Bundesrat leider nicht gewährleistet ist; wir können es nicht anders ausdrücken. Wir haben deshalb darauf verzichtet, jeden Bundesrat mit einer Kopie des Berichtes Oberholzer zu bedienen. Es steht dem Bundesrat selbstverständlich frei, den Bericht bei uns einzusehen. Aber wir hüten uns davor, diesen Bericht an den Bundesrat zu schicken.

Des Weiteren haben wir die Tätigkeit der kantonalen Nachrichtendienste überprüft und auch hier eine Zuschrift der Geschäftsprüfungskommission des Kantons Bern behandelt. Es ist natürlich so, dass die jeweiligen Geschäftsprüfungskommissionen der Kantone zuständig sind für die kantonalen Nachrichtendienste und nicht die Geschäftsprüfungsdelegation des Bundes. Das trifft auch auf die Aufsicht über den Nachrichtendienst zu: Auch diese Bundesstelle kann die kantonalen Nachrichtendienste nicht einfach beaufsichtigen, was wir auch moniert haben.

Jetzt ist meine Redezeit leider oder glücklicherweise abgelaufen. (Heiterkeit) Ich möchte mich bei den Mitgliedern der Geschäftsprüfungsdelegation für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ich danke auch dem Sekretariat für seine Arbeit im vergangenen Jahr. Wir hatten mit dem Crypto-Bericht eine grosse Arbeit zu erledigen, und ich bin dankbar, dass wir ein sehr gutes Team aus Nationalrat und Ständerat bilden; besten Dank.

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Fraktionen verzichten auf ein Votum. Die Kommission beantragt, vom Jahresbericht 2020 Kenntnis zu nehmen.

Vom Bericht wird Kenntnis genommen

Il est pris acte du rapport