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Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren

51874 · Amtliches Bulletin

Vom 4. März 2021

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/51874/de/das-risiko-beim-einsatz-von-pestiziden-reduzieren

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Geschäft: Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren (19.475)

19.475

Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden (Änderung des Chemikaliengesetzes, des Landwirtschaftsgesetzes und des Gewässerschutzgesetzes)

Loi fédérale sur la réduction des risques liés à l'utilisation de pesticides (Modification de la loi sur les produits chimiques, de la loi sur l'agriculture et de la loi sur la protection des eaux)

Ziff. 2 Art. 164a

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Müller Leo, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Glarner, Haab, Landolt, Regazzi, Ritter, Tuena)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 2 art. 164a

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Müller Leo, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Glarner, Haab, Landolt, Regazzi, Ritter, Tuena)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Ziff. 3 Art. 19 Abs. 1bis-1quater; 62d

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Badran Jacqueline, Baumann, Michaud Gigon, Ryser, Rytz Regula)

Festhalten

Ch. 3 art. 19 al. 1bis-1quater; 62d

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Badran Jacqueline, Baumann, Michaud Gigon, Ryser, Rytz Regula)

Maintenir

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir behandeln die beiden verbleibenden Differenzen in einer einzigen Debatte.

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich bitte Sie, in der Vorlage 19.475 bei Artikel 164a des Landwirtschaftsgesetzes meiner Minderheit zu folgen und somit der Lösung des Ständerates zuzustimmen.

Dieser Artikel ist so oder so ein Fremdkörper in dieser Vorlage. Der Titel der parlamentarischen Initiative heisst "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren". Diese Vorlage wurde dann im Laufe der Zeit mit anderen Elementen ergänzt, so auch mit den Massnahmen zur Nährstoffreduktion respektive mit der Deklarationspflicht. Gemäss diesem Artikel sollen die Nährstofflieferungen offengelegt werden. Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Bei den Pestiziden hat man es geschafft, dass alle Bereiche mit einbezogen werden. Aber hier bei den Nährstoffen sollen nur die Landwirtschaftsbetriebe mit einbezogen werden, während also alle anderen - die Gemeinden, Schulen, Sportvereine, Golfclubs, Private usw. - nicht eingeschlossen sind. Wenn Sie hier schon eine Nährstoffreduktion wollen, müssen Sie alle mit einbeziehen, um das Ziel überhaupt erreichen zu können.

Der Ständerat hat hier einen Kompromiss gesucht. Dann hat er gestern diese Lösung gefunden. Allerdings hat dann die Verwaltung gestern Nachmittag von sich aus einen weiteren Vorschlag ausgearbeitet und ein Kommissionsmitglied gesucht, das diesen Vorschlag aufnehmen würde. Das ist nicht erfolgt. Wir haben heute Morgen um 07.15 Uhr diesen Vorschlag erhalten und hätten dann innert kurzer Zeit entscheiden sollen, ob das eine gute Lösung wäre oder nicht. So kann eine seriöse Gesetzgebung nicht erfolgen.

Ich bitte Sie auch aus diesem Grund, hier dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

Die Version des Ständerates sieht vor, dass die Düngerlieferungen deklariert werden müssen, nicht aber die Futterlieferungen. Warum geht das mit den Futterlieferungen nicht, wie das angedacht ist? Nicht geregelt ist, wenn z. B. ein Landwirt zwei, drei Heu-, Silo- oder Strohballen an einen Pferde- oder Schafhalter liefert, der kein Landwirt ist. Wie wird das dann deklariert? Oder was ist angedacht, wenn ein Landwirt Nebenprodukte von einer Bäckerei, von einer Mosterei usw. bezieht? Es ist keine Lösung vorhanden, wie das gemacht werden soll.

Ein weiterer Grund: Es wird ja die Zusammenarbeit unter Landwirtschaftsbetrieben gefördert bzw. immer appelliert, dass eine vermehrte Zusammenarbeit erfolgen soll. Wenn jetzt aber Landwirte einem Nachbarn die Sommer- oder Herbstweide zur Abweidung überlassen, kann man das Futter nicht wägen und weiss auch nicht, wie viel der Nachbar mit seinen Rindern dort an Raufutter bezogen hat. All das ist nicht geregelt. Das Ganze wurde so nicht vernehmlasst. Es geht wirklich nicht, hier etwas ins Gesetz zu schreiben, das nicht breiter abgestützt ist.

Deshalb bitte ich Sie, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

Noch ein letztes Argument: Wir sprechen immer davon, dass die Administrativlast gesenkt werden soll. Wir haben heute in der schweizerischen Landwirtschaft schon einen sehr hohen Stand an Planwirtschaft erreicht. Nur als Nebenbemerkung: Andere Staaten sind mit Planwirtschaften gescheitert. Wenn wir jetzt auch noch die Meldepflicht für Futtermittellieferungen einführen, setzen wir noch einen drauf: Alles muss deklariert werden, ohne dass genau abgeklärt ist, wie das gehen soll.

Das sind die Argumente, warum Sie dem Beschluss des Ständerates bzw. meiner Minderheit zustimmen sollen. Sie werden es noch hören: In der Kommission wurde der nationalrätlichen Version nur mit 11 zu 2 Stimmen bei 13 Enthaltungen zugestimmt.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Wir haben gehört - Herr Leo Müller hat es gesagt -, die Erfassung der Zuströmbereiche sei nicht breit abgestützt und nicht vernehmlasst worden. Deshalb sei man dagegen, das jetzt ins Gesetz aufzunehmen. Nun ist das aber nicht ganz so. Denn die verantwortlichen kantonalen Regierungsräte wollen eine Ausscheidung der Zuströmbereiche; das ist im Rahmen der BPUK herausgekommen. Die Trinkwasserversorger haben sich alarmiert gezeigt und für die Aufnahme der Zuströmbereiche in das Gesetz ausgesprochen. Auch die Dachverbände der Städte und Gemeinden wollen dies.

Warum wollen sie das? Weil wir gar keine wirksame Politik für die Pestizidverringerung betreiben können, wenn wir nicht wissen, wo die gefährdeten Gebiete liegen. Sie liegen nämlich da, wo das Grundwasser ist. Sie liegen da, wo die Trinkwasserfassungen sind und wo das Wasser in die Gewässer, in die Flüsse, in die Oberflächengewässer fliesst. Deshalb brauchen wir die Erfassung der Zuströmbereiche, und deshalb sollte das hier im Gesetz drin sein.

Überlegen wir mal, was diese ganze Vorlage überhaupt soll. Eigentlich ist diese Vorlage als informeller Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizid-Initiative, die bald zur Abstimmung kommen, konzipiert. Die Idee war, dass man Dinge aus verschiedenen Bereichen in einem Gesetz zusammenfasst. Man legt fest, was notwendig ist, um einen wirksameren Schutz - nicht einen "wirksamen", sondern möglichst einen "wirksameren" Schutz - unserer Gewässer, des Grundwassers und Trinkwassers vor Pestiziden und sonstigen Verunreinigungen, die zum Beispiel durch Nährstoffe verursacht werden, zu erhalten. Je mehr wir aus dieser Vorlage herausnehmen, desto weniger ist sie eine glaubwürdige gesamtkonzeptionelle Alternative zu den erwähnten Initiativen.

Ich erinnere Sie an die Verschleppung der Kartierung der Schweiz bezüglich des Bodenschutzes und der Erfassung der belasteten Böden. Heute bezahlen wir jedes Jahr 6 Milliarden Franken für die Sanierung der Böden.

Das nicht zu tun und dann später daran herumzuflicken, kostet einfach wahnsinnig viel. Das jetzt herauszunehmen, verzögert die Erfassung dieser Zuströmbereiche - die übrigens bis 2035 geplant ist - um viele Jahre. Das macht einfach keinen Sinn, weil wir es sowieso tun werden. Also tun wir es doch jetzt.

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Frau Kollegin Badran, Sie haben gesagt, ich hätte hier vorne gesagt, man habe die Zuströmbereiche nicht vernehmlasst. Meine Frage: Haben Sie mir nicht zugehört? Ich habe ja gar nicht über die Zuströmbereiche gesprochen; ich habe über ein völlig anderes Thema gesprochen. Haben Sie das nicht mitbekommen?

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Ich habe nur gehört, dass Sie gesagt haben, das sei nicht breit abgestützt. Das ist es aber, gerade in diesem Bereich. Vielleicht habe ich vorweggenommen, was Sie in der Kommission gesagt haben.

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir befinden uns jetzt im Rat und fahren weiter mit den Fraktionssprechern.

Dettling Marcel · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir befinden uns hier in der Differenzbereinigung.

Das Thema, es wurde schon von Leo Müller gesagt, heisst "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren". Nun ist diese Vorlage aber im Verlauf der Debatte gefährlich mutiert, so wie wir das vom Coronavirus kennen. Neue Dinge sind plötzlich dazugekommen - das macht es jetzt sehr explosiv. Reingepackt wurden ganz verschiedene Themen, die gar nicht hineingehören und nichts mit dem Einsatz von Pestiziden zu tun haben. Damit meine ich den ganzen Bereich der Nährstoffproblematik unter Artikel 6a.

Der Ständerat hat hier keine Änderung gemacht, das heisst, wir sind letztes Mal nicht durchgekommen. Das müssen wir so akzeptieren.

Wo wir aber noch Handlungsspielraum haben, ist bei der Offenlegungspflicht. Da hat es Leo Müller als Vertreter der Minderheit vorhin treffend gesagt: Bei den Pestiziden haben wir nun eine Gleichbehandlung gemacht, damit nicht nur die Landwirtschaft der Bösewicht ist, nein, alle, die Pestizide anwenden, müssen das neu deklarieren, also auch Privatgärten, Golfplätze usw. Da haben wir die Gleichbehandlung geschaffen. Bei der Offenlegungspflicht für die Nährstoffe dagegen sorgen wir wieder für eine Ungleichbehandlung. Das heisst, gemäss dieser Vorlage ist nur die Landwirtschaft offenlegungspflichtig, alle anderen bleiben draussen. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, so können wir doch nicht vorgehen. Wenn wir ein Problem haben, dann müssen wir doch alle erfassen, die irgendwelche Nährstoffe ins Grund- und Quellwasser abgeben; dazu gehören auch Golfplätze, dazu gehören alle Privaten usw.

Was nun aber der Beschluss des Nationalrates möchte, ist - und Leo Müller hat es gesagt -, dass jede einzelne Heuballe, die der Bauer A zum Bauer B verschiebt, nachher bürokratisch erfasst werden muss. Heute haben wir die Suisse-Bilanz: Da müssen ebenfalls Angaben gemacht werden. Es ist eine Deklarationspflicht, sprich, man muss ebenfalls Rechnungen und Belege beilegen, alles ist sauber abgehandelt - und trotzdem ist es einfach in der Anwendung, ohne grosse Bürokratie. Beim heutigen Stand ist also alles bereits erfasst. Deshalb macht es keinen Sinn, die nationalrätliche Variante weiterzuverfolgen. Die ständerätliche Variante, und diese können wir zähneknirschend unterstützen, sieht vor, dass die Düngemittel angegeben werden müssen. Die SVP-Fraktion unterstützt also die Vorlage des Ständerates bei der Offenlegungspflicht.

Vielleicht noch ein Wort zu den Zuströmbereichen: Es wurde richtig gesagt, hier hat es keine Vernehmlassung gegeben, obwohl es ein sehr grosses Thema ist. Man spricht von mehr als 100 000 Hektaren Land. Nur zum Vergleich, damit Sie hier die Grössenordnung sehen: Wir haben 1 Million Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche in der Schweiz, und dies betrifft 10 Prozent davon. Da ist es nichts als richtig, wenn wir hier, bei einem derart grossen Beschluss, eine Vernehmlassung durchführen, damit sich die Betroffenen auch äussern können. Auch in diesem Bereich unterstützen wir den Beschluss des Ständerates.

Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.

Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Monsieur Dettling, vous vous souvenez, lors de la séance de ce matin de la Commission de l'économie et des redevances, le président de la Confédération nous a bien expliqué qu'il y aurait moins de bureaucratie en lien avec la déclaration du fourrage, pour les agriculteurs, et que le "Mehraufwand" serait pour les fournisseurs de fourrage. Ma question est donc: qui défendez-vous? Les paysans ou l'industrie d'importation de fourrage?

Dettling Marcel · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nun, geschätzte Frau Kollegin, das ist eigentlich eine sehr einfach zu beantwortende Frage: Ich bin der Praktiker, und der Bundesrat ist mit der ganzen Administration auf der anderen Seite. Bei der bisherigen Weiterbehandlung der Agrarpolitik wurde uns immer versprochen, dass der Aufwand für die Bürokratie abnehme. Wir als Praktiker, als aktive Bauern, mussten immer das Gegenteil erleben. Der Aufwand für die Bürokratie nahm pausenlos zu. Auch bei der Agrarpolitik 2022 plus wurde uns versprochen, dass es weniger Bürokratie geben werde. Am Schluss gibt es aber für den Praktiker, für den Anwender, immer mehr Bürokratie. Das ist der Unterschied zwischen dem warmen Büro zuhause, der Bundesverwaltung und uns als Praktikern, die wir draussen in der Anwendung tätig sind. Da ist die Auffassung nicht immer dieselbe.

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Ich habe eine Frage zur Stickstoffbelastung im Grundwasser: Sie sagen, Sie wollen, dass alle Verschmutzer auch transparent sein müssen in Bezug auf die Frage, welche Futtermittel sie einsetzen. Wissen Sie, wer die Hauptbelastung im Grundwasser mit Nitrat verursacht und warum wir trotz Absenkpfad beim Nitrat nicht vorwärtskommen? Wie sollen wir das anpacken, wenn wir jetzt nicht Transparenz in der Frage schaffen, wo das Futtermittel herkommt?

Dettling Marcel · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Kollegin Munz, ich gehe nicht so weit wie Sie mit Ihrer Ansicht, dass alle, die mit Nährstoffen umgehen, gleich Verschmutzer sind. Das ist doch eine sehr grosse Unterstellung, jeden Bauern in diesem Land so darzustellen, als sei er ein Gewässerverschmutzer. Dagegen verwahre ich mich massiv. Was ich gesagt habe: Wenn wir schon so etwas machen, dann machen wir es gleichberechtigt. Gerade Sie, die bei der Thematik Mann und Frau sonst immer für die Gleichberechtigung sind, stellen hier bei diesem Thema einfach die Landwirtschaft an den Pranger. Die Landwirtschaft muss alles erfüllen. Alle anderen, die Golfplätze, die Privatgärten - Sie wissen, dass da sehr viel Düngemittel eingesetzt werden -, wollen Sie nicht erfassen. Das kann ich überhaupt nicht verstehen.

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die SP-Fraktion verzichtet auf ein Votum.

Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wir haben bei diesem Geschäft noch zwei Differenzen zwischen Nationalrat und Ständerat.

Der Ständerat hat in seiner Beratung noch drei Differenzen zu beraten gehabt und hat bei Artikel 6a zur Reduktion der Nährstoffe vollumfänglich die Lösung des Nationalrates übernommen. Dann hat er Artikel 19 Absätze 1bis, 1ter und 1quater und Artikel 62d gestrichen. Das hat dann auch die grosse Mehrheit unserer Kommission so bestätigt. Bei Artikel 164a hat er einen Kompromiss gesucht. Sie sehen auf der Fahne diesen Kompromissantrag.

In der ersten Runde hat der Ständerat hier keine Lösung gewollt. Der Nationalrat hat dann mit Artikel 164a einen Einschub zu Nährstoffen und Düngemitteln bzw. Futtermitteln gemacht. Der Ständerat hat dann gestern die Debatte geführt und entschieden, dass es zwischen Nationalrat und Ständerat einen Kompromiss braucht. Er hat hier dann die Düngerlieferungen aufgenommen. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Mehrheit festhält und die Minderheit den Kompromissantrag des Ständerates aufnehmen will.

Warum ist die Minderheit, die von der Mitte-Fraktion unterstützt wird, hier der Auffassung, dass das der richtige Weg ist? Düngerlieferungen können relativ einfach erfasst werden. Sie werden meistens in grossen Mengen im Vorbezug bezogen und können dann auch entsprechend in die Nährstoffbilanzen übertragen werden. Bei den Futtermitteln haben wir sehr viele Lieferungen über das ganze Jahr. Heute können wir sie einmal zusammenfassen und dann in die Nährstoffbilanz übertragen. Mit dem, was hier die Mehrheit will, wäre es so, dass jede einzelne Lieferung separat erfasst werden müsste, sowohl vom Lieferanten als auch vom Käufer. In meinem Fall sind das über zwanzig Lieferungen, die erfasst werden müssen. Mal zwei gerechnet sind es vierzig Erfassungen gegenüber einer von heute.

Ich bitte Sie alle, die nicht mehr Bürokratie wollen: Hier müssen wir unbedingt dem Ständerat folgen. Es kann nicht sein, dass es für diese Erfassungen eine Verzehn- oder Verzwanzigfachung - in meinem Fall eine Vervierzigfachung - der Aufwände gibt. Ich bitte Sie, hier der Minderheit Müller Leo und damit dem Ständerat zu folgen.

Bei Artikel 19 Absätze 1bis, 1ter und 1quater bzw. Artikel 62d ist der Ständerat für die Streichung, die grosse Mehrheit unserer Kommission ebenfalls. Der Grund liegt darin, dass diese Gesetzesartikel noch nie in einer Vernehmlassung waren. Wir gehen davon aus, dass rund 120 000 bis 130 000 Hektaren von dieser Ausscheidung betroffen sein werden. Kantone und Gemeinden, aber vor allem auch Grundeigentümer werden entsprechende Aufwendungen zu tätigen haben. Uns interessiert in der Vernehmlassung natürlich die Kostenaufteilung, dann aber auch, welche Daten erfasst werden und was das für die Grundeigentümer konkret bedeutet. Deshalb soll hier der Weg nicht direkt über die parlamentarische Initiative, sondern über ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit einer Vernehmlassung führen, damit auch die Qualität dieser Bestimmungen in einer Vernehmlassung diskutiert werden könnte.

Ich bitte Sie daher im Namen der Mitte-Fraktion, bei Artikel 164a der Minderheit Müller Leo und damit dem Ständerat zu folgen und bei den Artikeln 19 und 62d ebenfalls dem Ständerat und der Mehrheit zu folgen und damit beide Differenzen auszuräumen. Damit wäre dieses Geschäft für die Schlussabstimmung bereinigt. Ich kann Ihnen sagen, wir haben in dieser Session beileibe noch genügend Geschäfte, um sie in Differenzbereinigungsverfahren mit dem Ständerat zu diskutieren.

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die FDP-Liberale Fraktion verzichtet auf ein Votum.

Baumann Kilian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Ich bitte Sie, bei Artikel 164a des Landwirtschaftsgesetzes an Ihrem Entscheid vom letzten Dezember festzuhalten und der Mehrheit zu folgen. Wieso?

Wenn man die Futtermittel, die jährlich in die Schweiz gekarrt werden, auf einen Güterzug verladen würde, würde der Zug eine Länge von 400 Kilometern erreichen. Das entspricht etwa der Distanz von Genf nach Rorschach oder - man kann es auch anders ausdrücken - einer stehenden Futterkrippe durch die ganze Schweiz. Das zeigt in etwa die Dimension, von der wir hier sprechen. Wenn es nach der Minderheit geht, soll nicht transparent gemacht werden, wohin diese gigantische Menge, insbesondere Soja aus Südamerika, verkauft wird. Das ist absurd. Hier geht es offensichtlich darum, etwas zu verstecken. Wir brauchen aber diese Information, um die Umweltprobleme, die wir nun mal haben, zu lösen. Wir haben uns im Nationalrat für die Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen ausgesprochen. Ich bitte Sie, diesen Entscheid noch einmal zu bestätigen.

Wer Futtermittel verkauft, soll verpflichtet werden, diese Daten zu melden. Der Bund hat das auch in seiner Agrarreform so vorgeschlagen. Wenn wir die Nährstoffüberschüsse senken möchten, müssen wir zuerst wissen, wie viele Nährstoffe überhaupt im Umlauf sind. Die Schweiz gehört ja zu den Ländern mit den höchsten Stickstoffeinträgen in Europa. Es gibt bereits böse Zungen, die sogar vom Misthaufen Europas sprechen. Denn diese Futtermittel landen am Ende als Gülle und als Mist auf unseren Feldern und sind dadurch mitverantwortlich für die Umweltprobleme, die wir in unserem Land eben haben: Biodiversitätsverluste, Artensterben, das Nitrat im Wasser, die Überdüngung der Wälder, die Überdüngung der Moore usw. Ich bitte Sie, am Entscheid vom letzten Dezember festzuhalten, damit wir die bestehenden Probleme lösen können.

Ich äussere mich jetzt noch kurz zu Artikel 19 des Gewässerschutzgesetzes betreffend die Zuströmbereiche. Ich muss zugeben, dass ich bei dieser Thematik etwas vorbelastet bin, weil ich im Berner Seeland wohne. Oder ich muss es vielleicht anders ausdrücken: Unser Trinkwasser ist vorbelastet. Das Seeland gehört schweizweit zu den Regionen mit der stärksten Trinkwasserverschmutzung. In meiner Nachbargemeinde wird jetzt eine Trinkwasseraufbereitungsanlage gebaut, um via Umkehrosmose die Pestizidabbauprodukte aus dem Wasser zu filtern.

Das kostet Millionen. Das ist ein Szenario, das leider wohl noch einigen Wasserversorgungen im Mittelland drohen wird, wenn wir so weitermachen.

Kürzlich hat z. B. die Gemeinde Kallnach die Bevölkerung informiert, dass sie keine unbelasteten Wasserbezugspunkte mehr hat. Deshalb kann sie das Trinkwasser nicht mehr verdünnen. Alle Bezugspunkte liegen also massiv über dem Grenzwert.

Ich erhalte fast wöchentlich Mails von Leuten aus der Bevölkerung, die sich massiv an den Pestizidrückständen in ihrem Trinkwasser stören. Sie möchten, dass wir hier endlich Massnahmen umsetzen. Dann muss ich den Leuten jeweils sagen: Wichtig ist, dass wir zuerst die Zuströmbereiche kennen, dass wir diese Zuströmbereiche ausscheiden, um überhaupt Massnahmen ergreifen zu können. Es ist unverständlich, wieso wir hier jetzt nicht vorwärtsmachen wollen.

Die grüne Fraktion wird ganz klar am Beschluss des Nationalrates vom letzten Dezember festhalten.

Nicolet Jacques · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Monsieur Baumann, vous mettez en lumière dans votre plaidoyer les importations de fourrage. Mais savez-vous que, en raison des baisses de prix, la production de céréales fourragères en Suisse a diminué de quelque 200 000 tonnes, ce qui représente 40 000 hectares de céréales fourragères, et que, si ces céréales fourragères pouvaient être produites en Suisse, les importations en seraient largement diminuées?

Baumann Kilian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Ja, diese Problematik kenne ich sehr gut. Ich bedanke mich für diese Frage. Da kann ich nämlich auf einen Punkt eingehen, der immer missverstanden wird. Wenn Sie sagen, wir müssten die Futtermittelproduktion in der Schweiz ausbauen, ist das ein absoluter Denkfehler. Wir können in der Schweiz 50 Prozent unserer Nahrungsmittel produzieren. Jetzt können wir uns fragen, was wir mit diesen 50 Prozent produzieren. Produzieren wir Nahrungsmittel direkt für die menschliche Ernährung, wo die Wertschöpfung höher ist, oder Futtermittel für Tiere? Jedes Mal, wenn Sie mehr Futtermittel produzieren wollen, graben Sie der Nahrungsmittelproduktion für die Menschen das Wasser ab. Das ist also ein kompletter Denkfehler, den wir endlich mal korrigieren müssen. Das sagen Ihnen auch der Bundesrat und die Bundesverwaltung.

Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Peut-être avons-nous la même question avec M. Rösti.

Monsieur Baumann, l'Office fédéral de l'agriculture indique que grâce à l'obligation de publier l'utilisation d'engrais par des utilisateurs non agricoles, par exemple les terrains de sport, de golf, etc., l'on peut justement mieux quantifier. Les terrains de sport font partie de l'équation et ce ne sont plus uniquement les agriculteurs qui sont concernés. Avez-vous également compris cela de cette manière? Ne voulez-vous pas rassurer notre collègue Dettling sur ce point, à savoir que ce ne sont pas seulement les agriculteurs qui sont concernés?

Baumann Kilian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Ja gut, auch bei dieser Thematik reden wir am Problem vorbei. Ich habe es versucht aufzuzeigen: Die riesengrosse Menge an Nährstoffen, die in dieses Land kommt, kommt über die Landwirtschaft in die Schweiz und auf die Felder. Sie ist nicht für die Golfplätze oder für die privaten Anwender bestimmt. Ich bin durchaus einverstanden, dass man diese auch mit einbeziehen sollte. Aber die grosse Menge gelangt über die Landwirtschaft herein, und deshalb müssen wir dort Massnahmen ergreifen.

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Baumann, ich war bisher ja nicht gross in diese Diskussion involviert. Doch Ihre Aussage des Denkfehlers hat mich jetzt schon auf die Palme gebracht. Sie können ja anderer Meinung sein, aber einen Denkfehler möchte ich hier schon zurückweisen. Kommen Sie einmal zu mir nach Kandersteg auf die Alp, und bauen Sie im Üschenental, auf 2000 Meter über Meer, Gemüse oder Kartoffeln an. Zwei Drittel der Betriebe in unserem Land produzieren nur tierische Produkte. Was sagen Sie dazu? Was sagen Sie diesen Bauern? Wie sollen sie ihre Arbeitsplätze sichern? Wäre es nicht sinnvoll, wenn Sie im Seeland für diese gutes Futtermittel produzieren und wir dafür die wunderbaren Milch- und Fleischprodukte? Ich glaube, Sie machen einen Denkfehler.

Baumann Kilian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Nein, das ist leider nicht so. Ich bin ja ein grosser Vertreter dieser Landwirtschaft, auch der Grünland-Landwirtschaft. Sie haben recht, zwei Drittel sind Grünlandbetriebe, und genau diese Betriebe sollen Milch und Käse produzieren aus ihrem Gras, das sie zur Verfügung haben. Weil wir im Mittelland in der Schweiz sehr wenig Möglichkeiten haben, Nahrung, Gemüse usw. zu produzieren, sollte man Nahrung in erster Linie direkt für die menschliche Ernährung produzieren, nicht zu hundert Prozent, aber in erster Linie.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Es verbleiben noch zwei Differenzen.

Bei der Nährstoffbilanz in Artikel 164a haben wir eine sehr moderate Version eines Absenkpfads beschlossen. Damit ein Absenkpfad funktioniert, braucht es Bedingungen: Man muss nämlich wissen, wo auf diesem Pfad man steht. Dafür brauchen wir diese Futtermittel- und Düngerlieferungsbilanz.

Ich möchte Sie bitten, den Beschluss des Nationalrates zu unterstützen. Die Fassung des Ständerates ist nämlich nicht geeignet, weil sie den Grossteil der Nährstoffe gar nicht erfasst. Die Grössenordnungen wurden in der Ständeratsdebatte genannt: Das Verhältnis von Dünger zu Futtermittel beträgt, wenn wir die Einfuhrzahlen betrachten, eins zu fünf. Eine Beschränkung auf Dünger, wie das der Ständerat abgeschwächt beschlossen hat, erfasst also gerade einmal einen Sechstel der Nährstoffe. Die Einfuhrzahlen liegen bei 260 000 bis 280 000 Tonnen Dünger im Verhältnis zu 1,3 bis 1,4 Millionen Tonnen Futtermitteln.

Wenn wir also nur den Dünger erfassen, dann sind wir zu einem grossen Teil blind. Die Futtermittel sind sehr viel wesentlicher, weshalb wir sie erfassen sollten. Wir haben sonst null Transparenz und keine Möglichkeit zu sehen, ob und wo wir uns auf diesem Pfad befinden. Die Verwaltung hat uns aufgezeigt: Der Aufwand entsteht bei den Futtermittellieferanten. Für die Bauern wird es hingegen sogar einfacher, weil diese Daten dann bereits elektronisch erfasst werden. Sie müssen das in Zukunft nicht mehr von Hand machen. Die Digitalisierung hilft also auch hier.

Dann wird die grünliberale Fraktion bei den Zuströmbereichen in Artikel 19 die Fassung des Nationalrates unterstützen. Sie mögen sich erinnern: Das war im Dezember ein Einzelantrag Jauslin und ist jetzt der Minderheitsantrag Badran Jacqueline. Wir sind selber nur deshalb nicht in der Minderheit aufgelistet, weil die Zeit heute Morgen in der WAK-Sitzung sehr knapp wurde und die Ratssitzung bereits begonnen hatte. Die Unterschriften sind vergessen gegangen. Die Minderheit Badran Jacqueline wäre also wesentlich grösser.

Es ist bekannt, dass die Zuströmbereiche erfasst werden müssen; die Kantone wissen es. Wir brauchen diese Information. In Artikel 27 Absatz 1bis dieser Vorlage nehmen wir ja auch bewusst Bezug auf diese Zuströmbereiche, indem man sagt, dass gewisse Aktivitäten in den Zuströmbereichen nicht mehr zugelassen sind.

Wir können das im Rahmen dieser parlamentarischen Initiative beschliessen. Es braucht nicht den separaten Weg über eine Motion; damit verlieren wir nur mehrere Jahre wertvoller Zeit.

Bei der Vernehmlassung zu der hier vorliegenden parlamentarischen Initiative haben die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz, die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz und die Hälfte der Kantone, dreizehn Kantone, die Erweiterung dieser Kriterien zur Bezeichnung der Zuströmbereiche sogar selber verlangt, ebenso die Fachorganisationen der Wasserversorger und der Abwasserbeseitigung. Es ist von einer Vernehmlassung also nichts Neues mehr zu erwarten; wir würden nur drei, vier Jahre Zeit verlieren.

Zuletzt möchte ich eine Bemerkung machen für den Fall, dass das Geschäft nicht mehr zu uns in den Rat kommt. Wir werden die hier gemachten Änderungen unterstützen. Das Kernstück der Vorlage ist erhalten geblieben. Die Abschwächung auf den Status quo mit der Beschränkung auf lediglich die sogenannt relevanten Wirkstoffe und Abbauprodukte konnte abgewendet werden. Für uns ist das klar eine Verbesserung im Vergleich zum Status quo.

Ich möchte aber in Erinnerung rufen, dass diese parlamentarische Initiative unter anderem auch mit dem Ziel lanciert wurde, die Volksinitiativen abzuwenden. Wir hatten teilweise den Eindruck, dass es gar nicht darum geht, dringend notwendige Verbesserungen zu erreichen, sondern nur darum, die Volksinitiativen abzuwenden. Im Bereich der Pestizide wurden jetzt tatsächlich Verbesserungen in Aussicht gestellt. Das anerkennen wir, und wir werden dem Gesetz auch zustimmen.

Aber die hier beschlossenen Ziele, die Ankündigungen und das in Aussicht gestellte Handeln sind einfach nicht ausreichend in Anbetracht des Handlungsbedarfs, den wir in der ökologischen Infrastruktur bezüglich der abnehmenden Biodiversität haben, mit der wir konfrontiert sind. Es reicht nicht aus und ist auch nicht geeignet, die Agrarpolitik 2022 plus auszusetzen. Die Pestizidproblematik wird jetzt erfasst. Es ist aber absolut unzureichend, was den Handlungsbedarf bezüglich der viel zu hohen Konzentration von Nährstoffen betrifft.

Das Resultat ist jetzt im Wesentlichen eine Kombination von Transparenz und Absichtserklärung: dass man Instrumente ergreifen wird und dass der Bundesrat Massnahmen ergreifen muss, wenn die Ziele weiterhin nicht erreicht werden. Was uns aber nach wie vor fehlt, ist, dass wir ins Handeln übergehen. Es zählen Taten statt Worte. Diesbezüglich möchte ich einfach mein Befremden kundtun.

Ich schaue auf die heutige Traktandenliste. Der Bundesrat beschliesst ab und zu Massnahmen wie das Schleppschlauchobligatorium. Damit kann man die Ammoniakemissionen sehr deutlich reduzieren, ohne dass die Produktion eingeschränkt wird. Das ist etwas, das nicht weh tut, aber sehr viel bringt. Es sind zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. Andere Länder tun das auch schon. Es ist eine simple, aber dringend notwendige Massnahme. Wenn wir dann die Mehrheiten im Parlament gemäss der Fahne sehen, so wollen sie diese Instrumente noch vor der Inkraftsetzung wieder abschaffen. Das Tun dieses Rates entspricht also dem Gegenteil der Absichtserklärungen, die Sie abgeben.

Wir Grünliberalen wollen endlich eine Wirkung sehen. Wir wollen, dass sich die Biodiversität verbessert und eine Landwirtschaft unterstützt wird, die im Einklang mit dem Erhalt der Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen ist. Wir stimmen dieser Revision jetzt zu. Es ist einfach bei Weitem nicht damit getan. Es ist sicherlich nicht damit getan, wenn Sie die Revision jetzt weiter abschwächen.

Haab Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Kollegin Bertschy, Sie haben erwähnt, es sei eminent wichtig, dass wir wissen, wie viele Nährstoffe in unser Land kommen, sei es in Form von Futtermitteln, sei es in Form von Kunstdünger. Sie wissen, dass der Ständerat den Bundesrat beauftragen will, die Suisse-Bilanz zu überprüfen. Sind Sie auch der Meinung, dass die Suisse-Bilanz überarbeitet werden muss? Es geht um das, was unsere Kulturpflanzen und unsere Nutztiere im Moment an Nährstoffen brauchen, um höhere Leistungen zu bringen, als es früher, auch bei den Pflanzen, der Fall war.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Schauen Sie, wir haben einen zu hohen Tierbestand, und dann haben wir zu hohe Futtermittelimporte, die diesen begünstigen. Natürlich braucht es eine Überarbeitung.

Aber zu Ihrer Frage: Es reicht nicht aus, wenn wir jetzt die ständerätliche Version annehmen. Sie zeigt nur einen Sechstel der ganzen Lieferungen auf. Dann sind wir auf einem Auge blind. Wir brauchen die ganze Menge, die eingesetzt wird, um Transparenz zu haben. Wir brauchen gute Daten, damit wir wissen, wo wir uns auf diesem Absenkpfad überhaupt befinden. Egal, ob wir die Bilanz verändern oder nicht, es braucht eine Reduktion. Es ist nicht ausreichend, was bisher passierte.

Wismer-Felder Priska · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Frau Bertschy, ich habe eine Frage. Sie haben gesagt, nur ein Fünftel sei bekannt, wenn man nur die Düngerlieferungen notiere. Ist Ihnen bewusst, dass jedes Kilo Futter, das in die Schweiz importiert wird, vom Zoll festgehalten wird? Ist Ihnen bewusst, dass jedes Kilo Futter, das in der Schweiz auch zwischen Bauern geliefert wird, in der Suisse-Bilanz ausgewiesen wird? Wissen Sie, dass wir genau wissen, wie viel Futter von aussen nach innen kommt? Wissen Sie, dass wir nicht nur über einen Fünftel der Lieferungen Bescheid wissen?

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Das ist das eine. Aber wir müssen trotzdem wissen, was wir bei den Futtermitteln und beim Dünger an Zulieferungen haben. Es reicht nicht aus, wenn Sie es auf den Dünger beschränken wollen, weil die Futtermittel den viel grösseren Anteil ausmachen.

Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kollegin Bertschy, geben Sie mir recht, dass der Bestand an Schweinen und Rindvieh in den letzten zwanzig Jahren massiv abgenommen hat?

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Schauen Sie, es gab vielleicht eine Abnahme. Aber die stagniert jetzt schon lange. Wenn wir die Emissionen betrachten, dann sind wir einfach immer noch auf einem viel zu hohen Niveau. Das ist auch der Grund, weshalb die Agrarpolitik 2022 plus vorangetrieben werden soll, weshalb wir diese parlamentarische Initiative machen. Die Nährstoffüberschüsse und Pestizidbelastungen sind weit über dem Level, das für unsere Lebensgrundlagen tragbar ist. Die Lebensgrundlagen sind auch die Wirtschaftsgrundlagen der Bauern. Ich glaube, es besteht hier ein gemeinsames Interesse, es zu senken.

Gafner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kollegin Bertschy, was sagen Sie dazu: Sind denn die importierten Lebensmittel nicht auch relevant? Es kommen ja auch viele Nährstoffe mit den importierten Lebensmitteln in die Schweiz.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Selbstverständlich, Herr Kollege Gafner, aber schauen Sie: Wir importieren im Moment Futtermittel im Umfang der Agrarflächen, die wir in der Schweiz haben. Die brauchen wir also noch einmal im Ausland. Wir können diese Problematik mit den ganzen Herausforderungen, die sie für die Umwelt mit sich bringt, nur reduzieren, wenn wir zumindest wissen, wie viel es ist. Wir können diese Problematik nur reduzieren, wenn wir Transparenz haben und wenn wir uns auf einen ernst gemeinten Absenkpfad machen. Das ist einfach notwendig.

Dettling Marcel · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Kollegin Bertschy, zum Vieh- und Schweinebestand hat Sie ja Herr Egger gefragt. Haben wir nicht tendenziell ein Problem, dass wir einen zu hohen Bestand an Menschen in diesem Land haben? Denn diese brauchen Nahrungsmittel, und Sie wollen die Problematik ins Ausland verschieben. Alle Probleme soll dann das Ausland haben. Wir essen also die Nahrungsmittel der Leute im Ausland weg. Stimmen Sie mir hier zu?

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Schauen Sie, Herr Kollege, man kann sich auch anderweitig ernähren. Ich glaube, es gibt auch andere Nahrungsmittel als tierische. Wir haben einen sehr hohen Tierbestand. Die Dichte unseres Tierbestandes gehört zu den weltweit höchsten. Es besteht hier sicher noch die Möglichkeit zu reduzieren. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir unsere Bevölkerung trotzdem ernähren können.

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Herr Nordmann möchte eine persönliche Erklärung abgeben.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich finde nicht, dass man in diesem Parlament sagen darf, dass es in diesem Land einen zu hohen Menschenbestand gebe. Ich bitte Herrn Dettling, sich zu entschuldigen.

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Herr Dettling, Sie sind angesprochen.

Dettling Marcel · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sehr geehrter Herr Nordmann, wenn ich Sie persönlich verletzt habe, tut mir das natürlich leid. Ich habe Frau Bertschy lediglich gefragt, ob sie nicht das Gefühl hat, dass auch von den Menschen zu viele im Land leben und das Problem nicht nur bei den Tieren herrscht. Ich habe nicht gesagt, es habe zu viele Menschen im Land. Ich habe Frau Bertschy gefragt, ob sie nicht dieser Meinung sei.

Grin Jean-Pierre · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

J'ai une petite question, Madame Bertschy. Vous dites qu'il y a trop d'animaux d'élevage en Suisse, alors que les pâturages couvrent un quart du territoire suisse et qu'on importe de la viande. Préféreriez-vous donc qu'on importe de la viande et qu'on n'en produise pas en Suisse, alors que cela permet à nos agriculteurs de gagner leur vie?

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Geschätzter Kollege Grin, wir haben zu viele Tiere auf unserer Agrarfläche, um sie selber ernähren zu können. Deshalb müssen wir ja diese grossen Mengen an Futtermitteln überhaupt importieren. Wir haben auch deshalb zu viele Tiere und einen hohen Fleischkonsum, weil wir das ja steuerlich noch subventionieren. Hier würden wir gerne ansetzen. Es gibt keinen Grund, das im Vergleich zu anderen Nahrungsmitteln noch zusätzlich zu subventionieren.

Strupler Manuel · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzte Kollegin Bertschy, Sie haben vorhin erwähnt, dass es anstelle von Fleisch auch andere Möglichkeiten gebe, Nahrungsmittel zu produzieren. Geben Sie mir recht, dass dann, wenn wir im Zuströmbereich noch mehr Flächen ausscheiden - in den Flächen, wo Ackerbau betrieben wird, wo Gemüse, Zuckerrüben und Weizen angebaut werden -, weniger Kalorien produziert werden können? Geben Sie mir hier recht?

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ich habe von tierischen Lebensmitteln gesprochen, Kollege Strupler. In den Mengen, die wir konsumieren, aber auch in den Mengen, die konsumiert werden, weil wir das noch steuerlich subventionieren, ist das mit Blick auf unsere ökologischen Grenzen einfach nicht tragbar. Das betrifft auch die wirtschaftlichen Grundlagen der Bauern. Ich hoffe, dass wir hier ein gemeinsames Interesse haben.

Nicolet Jacques · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Madame Bertschy, vous avez évoqué tout à l'heure l'impact de l'élevage en Suisse en termes de CO2. Sachant qu'un bovin adulte produit une tonne de CO2, que 0,4 tonne de CO2 est générée par les humains qui vont s'occuper de ce bovin, cela fait donc une production de 1,4 tonne de CO2. Un hectare de surface fourragère pour ce bovin consomme 8 tonnes de CO2. En l'occurrence, il y a un bilan bénéficiaire de quelque 6 tonnes de CO2 par bovin. Connaissez-vous ces chiffres?

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ich weiss sehr wohl, geschätzter Kollege, dass zum Beispiel die CO2-Produktion von tierischen Produkten tiefer ist, wenn sie nicht auf futtermittelbasierter Nahrung basiert, sondern wenn die Tiere Raufutter gefressen haben. Wenn wir diese Transparenz schaffen und uns bei den Nährstoffen auf einen Absenkpfad begeben, kommen wir auch hier einen Schritt weiter, näher dorthin, wo wir sein müssen.

Das ist die letzte Frage, die ich beantwortet habe.

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Es würde noch Herr Huber für eine Frage anstehen.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Es ist gut jetzt; vielen Dank, Herr Präsident.

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Frau Bertschy möchte keine weiteren Fragen mehr beantworten.

Parmelin Guy · BPR-M · Bundesrat · Waadt

Suite aux décisions prises hier par le Conseil des Etats, deux divergences subsistent. Elles portent sur la problématique des livraisons d'éléments fertilisants et leur communication, ainsi que sur la délimitation des aires d'alimentation des captages d'eau d'intérêt général et les règles de financement pour ces travaux.

Concernant l'article 164a alinéa 1, le Conseil des Etats a décidé de limiter l'obligation de communiquer aux livraisons d'engrais. Cette obligation ne devrait donc pas s'appliquer aux aliments pour animaux. Or, afin d'atteindre l'objectif de dresser des bilans d'excédents d'éléments fertilisants à l'échelon national et régional, les livraisons d'aliments pour animaux sont tout aussi importantes que les livraisons d'engrais. L'apport d'éléments fertilisants via les aliments pour animaux est même plus important dans l'agriculture suisse que l'apport par les engrais. En valeur moyenne, entre les années 2014 et 2016, ce sont environ 49 000 tonnes d'azote qui ont été importées dans l'agriculture sous forme d'aliments pour animaux et 47 000 tonnes sous forme d'engrais minéraux. Pour le phosphore, ces valeurs sont respectivement de 10 000 et de 4000 tonnes. Ces chiffres sont basés sur des calculs réalisés par Agroscope.

Sans les aliments concentrés importés, il n'est pas possible de dresser un bilan des excédents d'éléments fertilisants à l'échelon régional. La proposition du Conseil des Etats est donc en elle-même quelque peu contradictoire. Elle conduirait par ailleurs à une certaine inégalité de traitement entre la production animale et végétale. Il est en effet difficilement compréhensible qu'une transparence soit créée pour la production végétale mais pas pour la production animale. Les importations d'aliments pour animaux, en particulier, sont considérées de manière très critique par la population et sont également, il faut le rappeler, au centre de l'initiative populaire "pour une eau potable propre".

J'insiste sur le fait que l'obligation de communiquer portant sur les aliments pour animaux n'introduit aucune nouvelle obligation pour les agriculteurs. Tous les achats et ventes d'aliments pour animaux et d'engrais doivent déjà être enregistrés manuellement par les agriculteurs dans le Suisse-Bilanz, et les bons de livraison doivent être archivés sur papier. Toutes les livraisons d'engrais de ferme entre les exploitations ou entre exploitations et usines de biogaz, par exemple, sont déjà enregistrées numériquement dans la banque de données Hoduflu par les agriculteurs.

Cela prend du temps et c'est sujet à des erreurs. Pour les cantons, la vérification des autodéclarations manuscrites prend beaucoup de temps et est souvent inefficace. Avec l'obligation de communiquer pour les aliments pour animaux, leur relevé peut être numérisé et donc grandement simplifié.

Les informations sur les livraisons d'aliments pour animaux et d'engrais seraient automatiquement saisies par les distributeurs. Ainsi, les agriculteurs n'auraient plus besoin de procéder à de fastidieux enregistrements manuels. La déclaration est faite avec les bons de livraison numériques et la mise en balance se fait automatiquement. Cela ouvrirait à l'avenir la possibilité d'automatiser le calcul du Suisse-Bilanz. Il s'agit donc de savoir si nous voulons passer d'un système papier à forte intensité de main-d'oeuvre et sujet à des erreurs à un système numérique moderne, ni plus ni moins. De mon côté, je ferai tout mon possible pour que la procédure administrative reste simple. L'accent sera alors mis sur les engrais minéraux et les aliments concentrés pour animaux. Vous avez, à l'alinéa 2 de votre version, une formulation qui donne une marge de manoeuvre au Conseil fédéral pour préciser la marche à suivre.

Je vous prie donc ici de suivre la majorité de votre commission.

Aux articles 19 et 62d de la loi fédérale sur la protection des eaux, en ce qui concerne la définition des aires des captages d'eau dits d'intérêt général, le Conseil des Etats s'oppose à l'introduction de trois nouveaux alinéas à l'article 19 et d'un article 62d dans la loi. Le Conseil fédéral partage l'avis qu'une procédure de consultation doit être menée avant la mise en oeuvre. Il propose la mise en oeuvre de ces mesures dans le cadre des travaux relatifs à la motion Zanetti Roberto 20.3625, "Définir les aires d'alimentation des zones de captage pour protéger efficacement l'eau potable".

Ici, il faut être clair, vous traiterez la motion Zanetti Roberto la semaine prochaine, elle est inscrite à l'ordre du jour de votre conseil le 10 mars. Dès qu'elle sera traitée, il n'y aura aucun obstacle à ce que le Conseil fédéral puisse avancer rapidement pour la suite des travaux. Donc nous ne perdrons pas plusieurs années, au contraire. Mais vous devrez traiter cette motion comme cela est prévu à l'ordre du jour et, surtout, ne pas créer une divergence avec le Conseil des Etats.

Pour le Conseil fédéral et pour le Conseil des Etats, il est important de consulter les cantons et les milieux concernés. La définition des aires d'alimentation des captages d'eau d'intérêt général a un impact majeur sur les cantons. Elle sera mise en oeuvre par ces derniers. Grâce à la procédure de consultation, il est possible d'intégrer les milieux concernés dès le départ dans cette tâche extrêmement importante et de permettre ainsi de définir rapidement et correctement les aires d'alimentation des captages d'eau d'intérêt général.

Il est aussi important de noter que la définition des aires d'alimentation ne touche pas seulement l'agriculture. Elle touche toutes les activités qui peuvent présenter un danger pour les eaux souterraines.

Encore une fois, vu que le Conseil des Etats a déjà adopté la motion Zanetti Roberto 20.3625 et que vous allez en discuter la semaine prochaine, il est judicieux, du point de vue du Conseil fédéral, de poursuivre le traitement de ces propositions dans le cadre de l'examen de cette motion.

Je vous invite donc ici à suivre le Conseil des Etats et la majorité de votre commission.

Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Herr Bundesrat, bei diesem Artikel geht es ja um Bürokratie. Aus der Praxis wissen wir, dass ungefähr eine Verzwanzigfachung der Bürokratie mit diesem Artikel 164a verbunden ist. Vielen Nationalrätinnen und Nationalräten geht es aber um den Absenkpfad für Nährstoffe. Können Sie bestätigen, dass wir den Absenkpfad für Nährstoffe bereits in Artikel 6a verankert und zwischen beiden Räten bereinigt haben und er deshalb nicht mehr auf der Fahne ist?

Parmelin Guy · BPR-M · Bundesrat · Waadt

Monsieur le conseiller national Ritter, c'est un élément important qui a été adopté. Il n'y a plus de divergence, cela est clair. Maintenant, concernant la question liée purement à la bureaucratie, par rapport à la situation actuelle, vous simplifiez quand même le système. Ce n'est pas un monstre administratif qui serait créé. Encore une fois, ce sont les distributeurs qui saisissent les données. Pour les agriculteurs, cela va complètement changer: ce sera la même chose que ce qui se passe actuellement pour les livraisons d'engrais de ferme et d'engrais recyclés, les aliments pour animaux et les engrais minéraux seront enregistrés automatiquement par le fournisseur. C'est dans ce sens qu'il faut comprendre la diminution de la bureaucratie.

Regazzi Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Le Conseil des Etats a maintenu deux divergences que je vais brièvement traiter au nom de la CER-N.

A l'article 164a alinéa 1 de la loi fédérale sur l'agriculture, le Conseil des Etats a soutenu une solution de compromis. Dans un premier temps, il ne voulait pas d'obligation de communiquer pour les engrais et les aliments pour animaux. Mais le Conseil national a introduit cette obligation de communiquer, suite à quoi le Conseil des Etats l'a acceptée, mais uniquement pour les engrais, en y renonçant pour les aliments pour animaux. Selon le Conseil des Etats, la charge administrative des agriculteurs pouvait de cette manière être réduite et maintenue à un niveau raisonnable. Dans le cas des engrais minéraux, il a estimé que la solution d'une obligation de communiquer était justifiable. Les quantités sont fournies par de grandes sociétés commerciales et l'enregistrement ainsi que la communication de ces données peuvent facilement être standardisés.

Votre commission, par 11 voix contre 2 et 13 abstentions, n'a pas accepté la version proposée par le Conseil des Etats. Elle vous propose de maintenir la formulation adoptée par notre conseil en décembre dernier.

La minorité Müller Leo propose cependant de se rallier à la version adoptée par le Conseil des Etats. Les arguments en faveur de cette solution vous ont déjà été présentés par Leo Müller.

Par ailleurs, il est important de souligner que le Conseil des Etats a accepté hier de soutenir à titre de complément la motion 21.3004 de la CER-E qui concerne les éléments fertilisants. Avec cette motion, il est demandé au Conseil fédéral d'adapter les méthodes de calcul de Suisse-Bilanz aux réalités actuelles. Dans le cadre de l'utilisation des engrais et des aliments pour animaux, cette requête est très importante. Après traitement par notre commission, cette motion sera soumise à l'approbation du Conseil national.

Pour les articles 19 alinéa 1bis et 62d alinéa 1 de la loi fédérale sur la protection des eaux, je vous demande de suivre la position défendue par la majorité de votre commission et par le Conseil des Etats, soit de ne pas introduire ces dispositions dans le cadre de cette initiative parlementaire. Les articles 19 alinéa 1bis et 62d alinéa 1 de la loi sur la protection des eaux fixent la délimitation des aires d'alimentation pour les captages d'eaux souterraines et réglementent les indemnités fédérales à cet effet.

Le Conseil des Etats a approuvé une motion correspondante, mais il n'a pas, volontairement, intégré cet élément dans la présente initiative parlementaire. La majorité de la commission ne veut pas le faire non plus, car l'initiative parlementaire s'en retrouverait surchargée.

Outre la question des aires d'alimentation, la commission devra aussi se pencher sur la délimitation des zones à protéger et sur les règlements y afférents concernant les réserves d'eau de source et d'eau souterraine.

Plus de vingt ans après l'entrée en vigueur de la base légale, 40 pour cent des réserves d'eau de source et d'eau souterraine ne sont pas protégées conformément au droit fédéral. Il existe ici un problème massif dans les cantons en matière d'application. La délimitation des aires d'alimentation concernera entre 120 000 et 130 000 hectares de terres agricoles. Cette délimitation entraîne une quantité considérable de travail et des coûts élevés. Elle affectera directement un très grand nombre de propriétaires fonciers.

Avant de s'atteler à un tel projet, il conviendrait d'élaborer un projet de loi distinct à cet effet et, également, de le mettre en consultation. C'est la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie, en collaboration avec le Conseil fédéral, qui doit prendre le "lead" dans ce domaine. La minorité Badran Jacqueline propose cependant d'en rester à la version adoptée par notre conseil.

En conclusion, par 15 voix contre 10, la commission vous propose de soutenir la décision du Conseil des Etats, soit de supprimer l'ajout concernant les aires d'alimentation de l'initiative parlementaire.

Walti Beat · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Nach der Beratung der Vorlage durch den Ständerat bleiben noch zwei Differenzen in dieser Vorlage: eine im Landwirtschaftsgesetz und eine im Gewässerschutzgesetz.

Bei Artikel 164a des Landwirtschaftsgesetzes hat der Ständerat beschlossen, die Futtermittel von der Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen auszuschliessen. Die Futtermittel machen einen erheblichen Anteil der Nährstofflieferungen aus. Das haben Sie der Diskussion entnehmen können. In der Kommissionsberatung, die notabene weniger Zeit in Anspruch nehmen konnte als die Beratung hier im Gesamtrat, hat insbesondere die Frage der Bürokratie für die Landwirtschaftsbetriebe viel Raum beansprucht. Einerseits wurde festgestellt, dass bereits heute umfangreiche Erfassungspflichten im Bereich der Futtermittel bestehen. Andererseits wurde im Bestreben, die Bürokratie für die Landwirtschaftsbetriebe zu minimieren, ein Vermittlungsvorschlag der Verwaltung diskutiert, der diesem Problem entgegenkommen wollte. Es wurde von der Verwaltung auch darauf hingewiesen - wie auch von Herrn Bundespräsident Parmelin vorhin -, dass der Ausschluss der Futtermittel eine Ungleichbehandlung von Pflanzen- und Tierwirtschaft in diesem Bereich mit sich bringen würde.

Nun war es nicht möglich, in der Kürze der verfügbaren Zeit alle kontroversen Aussagen à fond zu diskutieren und für die offenen Fragen befriedigende Antworten zu finden, vor allem was die Auswirkung dieser neuen Bestimmungen auf die Praxis angeht. Im Ergebnis - das haben Sie vom Berichterstatter französischer Sprache bereits erfahren - empfiehlt eine relative Mehrheit der Kommission lediglich, aber immerhin, an der nationalrätlichen Fassung dieses Artikels festzuhalten. Dieses relative Mehr ist das Ergebnis des Abstimmungsprozederes, das dazu geführt hat, dass am Schluss die nationalrätliche Version gegen den Vermittlungsvorschlag der Verwaltung gestanden ist. Eine absolute Mehrheit von 13 Stimmen hat sich in der Schlussrunde der Abstimmungen enthalten. Dieses Ergebnis relativiert nicht den Mehrheitsentscheid, aber es ist vielleicht für den Ständerat ein klarer Hinweis, dass man sich der Frage eines Vermittlungsvorschlages noch einmal vertieft annehmen sollte.

Die zweite Differenz bei Artikel 19 des Gewässerschutzgesetzes ist weniger eine Frage der inhaltlichen Differenz zwischen Mehrheit und Minderheit. Hier empfiehlt Ihnen die Mehrheit die Streichung dieser Bestimmung aus dieser Vorlage. Zu diesem Thema liegt, wie bereits ausgeführt wurde, die gleichlautende Motion Zanetti Roberto 20.3625, "Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche", vor, die das gleiche Ziel verfolgt. Sie wird am 10. März in diesem Rat beraten und mit grösster Wahrscheinlichkeit angenommen. Ein anschliessendes Vernehmlassungs- und Gesetzgebungsverfahren kann bei inhaltlicher Einigkeit durchaus schnell vonstattengehen. Hingegen betrifft es unter Umständen viele Kreise, nicht nur die direkt betroffenen Landwirtschaftskreise, sondern auch Infrastrukturbetreiber, Gemeinden und Kantone, aber auch Industriebetriebe, sehr massiv. Es ist deshalb nach Ansicht der Kommissionsmehrheit wichtig, dass hierzu eine ordentliche Vernehmlassung, wenn auch in einem engen Zeitrahmen, stattfinden kann.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen, Artikel 19 Absätze 1bis bis 1quater zu streichen.

Abstimmung

Ziff. 2 Art. 164a - Ch. 2 art. 164a

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 105 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 89 Stimmen

(1 Enthaltung)

Abstimmung

Ziff. 3 Art. 19 Abs. 1bis-1quater; 62d

Ch. 3 art. 19 al. 1bis-1quater; 62d

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 102 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 93 Stimmen

(0 Enthaltungen)