21.016
Covid-19-Gesetz. Änderung und Zusatzkredit
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
1. Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende)
1. Loi fédérale sur les bases légales des ordonnances du Conseil fédéral visant à surmonter l'épidémie de Covid-19 (Cas de rigueur, assurance-chômage, accueil extrafamilial pour enfants, acteurs culturels)
Ziff. I Art. 3 Abs. 2 Bst. e
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Martullo, Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Matter Thomas)
Unverändert
Ch. I art. 3 al. 2 let. e
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Martullo, Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Matter Thomas)
Inchangé
Ziff. I Art. 6a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther)
Streichen
Antrag Grossen Jürg
Abs. 1
Der Bundesrat legt die Anforderungen an den Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid-19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses fest.
Schriftliche Begründung
Es wäre sinnvoll, dass der Nachweis explizit auch die Möglichkeit beinhaltet, eine durchgemachte Covid-19-Erkrankung und die damit verbundene vorübergehende Immunität darzulegen.
Ch. I art. 6a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther)
Biffer
Proposition Grossen Jürg
Al. 1
Le Conseil fédéral définit les exigences applicables au document prouvant que son titulaire a été vacciné contre le Covid-19, qu'il en est guéri ou qu'il dispose d'un résultat de test du dépistage du Covid-19.
Ziff. I Art. 9
Antrag der Mehrheit
Bst. d, e
Festhalten
Bst. f
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Gössi, Lüscher, Martullo, Matter Thomas, Schneeberger, Walti Beat)
Bst. d, e
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Michaud Gigon, Ryser, Rytz Regula, Wermuth)
Bst. f
Festhalten
Ch. I art. 9
Proposition de la majorité
Let. d, e
Maintenir
Let. f
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Gössi, Lüscher, Martullo, Matter Thomas, Schneeberger, Walti Beat)
Let. d, e
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Michaud Gigon, Ryser, Rytz Regula, Wermuth)
Let. f
Maintenir
Ziff. I Art. 11a
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
... von Publikumsanlässen von regionaler Bedeutung ... zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 ... werden oder nur eingeschränkt durchgeführt werden können.
Abs. 1bis, 2-4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 5
Streichen
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Martullo, Matter Thomas)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. I art. 11a
Proposition de la majorité
Al. 1
... manifestations publiques d'importance régionale se déroulant entre le 1er juin 2021 et le 30 avril 2022 ... annulées, reportées ou qui n'ont pu avoir lieu que de manière restreinte sur ordre des autorités en raison de la lutte ...
Al. 1bis, 2-4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 5
Biffer
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Martullo, Matter Thomas)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Ziff. I Art. 12
Antrag der Mehrheit
Abs. 1bis
... Durchschnitts liegt. In Ausnahmefällen kann diese Grenze auf höchstens 75 Prozent festgelegt werden. Die gesamte ...
Abs. 1ter
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1quinquies Bst. d
d. ... übersteigt und der massgebliche Jahresumsatz des Unternehmens 150 Millionen Franken übersteigt. Bei der Bemessung der Eigenleistung wird Artikel 12 Absatz 1bis berücksichtigt sowie bisherige Eigenleistungen angerechnet.
Abs. 1septies
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1septies-a
Im Falle einer Aufgabe der Geschäftstätigkeit, eines Verkaufs des Unternehmens oder eines Konkurses im Geschäftsjahr, in dem die Härtefallmassnahme ausgerichtet wird, oder in den drei darauf folgenden Jahren müssen sämtliche Beiträge im Rahmen der Härtefallmassnahmen vollumfänglich zurückbezahlt werden.
Abs. 1octies-1decies, 3, 3bis, 3ter, 5bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Gössi, Lüscher, Martullo, Matter Thomas, Walti Beat)
Abs. 1bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Martullo, Matter Thomas)
Abs. 1quinquies Bst. d
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Martullo, Matter Thomas)
Abs. 1septies
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1septies-a
Streichen
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Landolt, Martullo, Matter Thomas, Müller Leo, Regazzi, Ritter)
Abs. 3bis
Festhalten
Ch. I art. 12
Proposition de la majorité
Al. 1bis
... moyenne pluriannuelle. Dans des cas exceptionnels, cette limite peut être fixée à 75 pour cent maximum. La situation ...
Al. 1ter
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 1quinquies let. d
d. ... francs et si le chiffre d'affaires annuel déterminant de l'entreprise dépasse 150 millions de francs. L'article 12 alinéa 1bis ainsi que les prestations propres fournies jusqu'alors sont pris en considération ...
Al. 1septies
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 1septies-a
En cas de cessation d'activité, de vente de l'entreprise ou de faillite au cours de l'exercice pendant lequel la mesure pour les cas de rigueur est octroyée ou au cours des trois années suivantes, toutes les contributions versées au titre des mesures pour les cas de rigueur doivent être remboursées intégralement.
Al. 1octies-1decies, 3, 3bis, 3ter, 5bis
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Gössi, Lüscher, Martullo, Matter Thomas, Walti Beat)
Al. 1bis
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Martullo, Matter Thomas)
Al. 1quinquies let. d
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Martullo, Matter Thomas)
Al. 1septies
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 1septies-a
Biffer
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Landolt, Martullo, Matter Thomas, Müller Leo, Regazzi, Ritter)
Al. 3bis
Maintenir
Ziff. I Art. 12b
Antrag der Mehrheit
Abs. 5
Aufheben
Abs. 6 Bst. b
b. ... der Ligadurchschnitt. Senkt der Klub die Löhne nicht oder nicht im erforderlichen Umfang, so erhält er einen Beitrag, der höchstens 50 Prozent der entgangenen Ticketeinnahmen gemäss Absatz 4 beträgt.
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Dettling, Martullo, Matter Thomas)
Abs. 5, 6 Bst. b
Festhalten
Ch. I art. 12b
Proposition de la majorité
Al. 5
Abroger
Al. 6 let. b
b. ... dont la masse salariale globale est bien inférieure à la moyenne de la ligue. Si le club ne baisse pas les salaires ou ne les baisse pas dans la mesure requise, il perçoit une contribution dont le montant s'élève au plus à 50 pour cent de la perte de recette de billetterie visée à l'alinéa 4.
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Dettling, Martullo, Matter Thomas)
Al. 5, 6 let. b
Maintenir
Ziff. I Art. 15 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. I art. 15 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Ziff. II
Antrag der Mehrheit
Abs. 7
Festhalten
Abs. 14-16
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 17
Artikel 11a gilt bis zum 30. April 2022.
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Gössi, Lüscher, Martullo, Matter Thomas, Schneeberger, Walti Beat)
Abs. 7
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Martullo, Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Matter Thomas)
Abs. 14
Streichen
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther)
Abs. 15
Streichen
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Martullo, Matter Thomas)
Abs. 17
Streichen
Ch. II
Proposition de la majorité
Al. 7
Maintenir
Al. 14-16
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 17
L'article 11a a effet jusqu'au 30 avril 2022.
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Gössi, Lüscher, Martullo, Matter Thomas, Schneeberger, Walti Beat)
Al. 7
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Martullo, Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Matter Thomas)
Al. 14
Biffer
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther)
Al. 15
Biffer
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Martullo, Matter Thomas)
Al. 17
Biffer
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir behandeln alle Differenzen in einer einzigen Debatte.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zur Differenz bei Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e. Der Ständerat hat in der letzten Ratssitzung einen Passus neu aufgenommen: Der Bund kann wichtige medizinische Güter selber herstellen lassen. Man denkt hier natürlich vor allem an das Impfen. Man muss wissen, dass die ganze Impfkette sehr komplex ist und mehrstufige Prozesse umfasst, dass mehrere Firmen und Länder involviert sind und dass in der Schweiz kein Patent für einen Impfwirkstoff vorhanden ist. Die Impfstoffe, die in der Schweiz zugelassen sind, aber auch diejenigen, die wir bis jetzt mit Verträgen abgedeckt haben, sind nicht in der Schweiz, sondern im Ausland patentiert. Beim Lonza-Wirkstoff zum Beispiel müsste man dann mit Moderna einen Auftragsfertigungsvertrag abschliessen.
Man muss wissen, dass eine neue Impfstofflinie mindestens sechs bis neun Monate braucht, um in Betrieb zu gehen. Bis dann müssen wir doch in der Schweiz bereits geimpft sein! Der Bundesrat spricht von Mai/Juni. Deshalb macht es wirklich keinen Sinn, diesen Passus noch ins Gesetz aufzunehmen, im Gegenteil: Es verleitet den Bundesrat vielleicht sogar noch dazu, selber in die Impfstoffproduktion einzugreifen. Anhand bisheriger Erfahrungen in diesem Bereich - bei Tamiflu oder bei der Maskenproduktion - haben wir gesehen, dass der Bund, der selber keine Ahnung von diesen Prozessen hat, viel zu spät ist und dass die Qualität oft auch noch mangelhaft ist.
Wir sind deshalb der Meinung, dass dies nicht ins Covid-19-Gesetz gehört, obwohl das Impfen die Hauptstrategie ist. Der Bundesrat sollte sich stattdessen auf eine rasche Beschaffung und Belieferung im Rahmen der bisherigen Zulassungen und der Neuzulassungen konzentrieren.
Dieses Thema ist im Epidemiengesetz bereits viel besser abgehandelt, was auch für zukünftige und andere Epidemien als Covid-19 mehr Sinn macht. Dort wird es zudem sehr differenziert behandelt und nicht übers Knie gebrochen. Es steht nämlich, dass die Herstellerin nachweislich das Wissen und die Fähigkeit haben muss, so etwas zu produzieren, dass die Herstellung vorzugsweise in der Schweiz erfolgen muss, und es steht vor allem, dass dann eine vorrangige Belieferung für die Schweiz zugesichert werden muss. Im Covid-19-Gesetz haben wir nur eine Produktion, die selber veranlasst werden kann, aber keine Belieferungspriorität für die Schweiz. Doch ohne Belieferungspriorität für die Schweiz macht das überhaupt keinen Sinn.
Es geht hier um eine politische Profilierung der FDP und der SP. Wir sind nicht bereit, hier einfach etwas ins Gesetz zu schreiben, das den Bund noch dazu verleiten könnte, beim Thema Impfen falsche Massnahmen zu ergreifen oder die Belieferungspriorität anderweitig sicherzustellen.
Wir bitten Sie deshalb, bei Artikel 3e der Minderheit zuzustimmen und damit beim geltenden Recht zu bleiben.
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich freue mich, hier sieben Minderheitsanträge begründen zu dürfen.
Den ersten Minderheitsantrag finden Sie auf Seite 10 der Fahne. Es geht hier um den Nachweis einer Covid-19-Impfung. Ein Teil der SVP-Fraktion ist der Meinung, dass es keinen solchen Nachweis braucht. Wir wollen nicht, dass Leute aufgrund ihres Impfstatus diskriminiert werden, dass also z. B. nur jemand mit einer Impfung in ein Restaurant gehen oder in einem Hotel übernachten darf. Es sollte jedem Menschen selbst überlassen sein, ob er sich dieses Serum injizieren lassen möchte oder nicht. Es soll niemand dazu gezwungen werden, indem er sonst Diskriminierungen seitens der Allgemeinheit ausgesetzt ist.
Die nächste Minderheit finden Sie auf Seite 13 der Fahne. Das sind die Anträge bezüglich Mieten und Pachtverhältnisse. Auch hier bitten wir Sie, gemäss Ständerat abzustimmen und eben nicht die beiden neuen Literae d und e ins Gesetz aufzunehmen, mit denen der Staat in diese privatwirtschaftlichen Verhältnisse eingreift. Das soll weiterhin zwischen zwei Privaten geregelt werden.
Die dritte Minderheit finden Sie auf Seite 16. Es geht hier um die Anlässe. Es wurde ein neuer Antrag eingebracht, es geht neu um Publikumsanlässe von besonderer gesamtschweizerischer oder, wie die Mehrheit vorschlägt, von regionaler Bedeutung. Weiter wird seitens des Ständerates vorgeschlagen, dass diese bis Ende Jahr, bis am 31. Dezember, entschädigt werden sollen. Die Kommission beantragt eine Befristung bis zum 30. April des nächsten Jahres.
Ich bitte Sie, auch hier dem Ständerat zu folgen. Wir sind in der Differenzbereinigung. Wir denken, dass der Ständerat doch einen grossen Schritt auf den Nationalrat zugegangen ist. Bitte helfen Sie mit, auch diese Differenz zu bereinigen, und folgen Sie auch hier dem Ständerat.
Die vierte Differenz ist auf Seite 21 der Fahne und beinhaltet die eigentliche Pièce de Résistance. Es ist der mit Abstand teuerste Antrag in dieser Vorlage. Es geht um die Frage, ob diese Schwelle angepasst werden soll oder nicht. Auch hier beantragen wir Ihnen, beim Beschluss des Ständerates zu bleiben und nicht nochmals Mehrausgaben im Umfang von 2 Milliarden Steuerfranken zu beschliessen. Auch hier lautet unser Antrag: gemäss Ständerat.
Die fünfte Differenz finden Sie auf Seite 26 der Fahne. Hier geht es um die Frage, ob eine Eigenleistung mit eingebracht werden soll oder nicht, wenn jemand durch den Staat finanziell unterstützt wird. Wir halten weiterhin fest, dass dem so sein soll, und beantragen auch hier: gemäss Ständerat.
Schliesslich haben wir noch ganz hinten, auf Seite 48 der Fahne, eine Differenz. Hier geht es um die Geltungsdauer bezüglich der Erhöhung des Lohnes für Tieflöhner in Kurzarbeit. Es macht keinen Sinn, dass Leute in Kurzarbeit massiv besser gestellt werden als Leute, die arbeitslos geworden sind. Wir bitten Sie entsprechend, diese Erhöhung von 80 auf 100 Prozent des Lohnes weiterhin auf Ende Juni zu befristen. Sie wurde bereits einmal um drei Monate verlängert, von Ende März auf Ende Juni; wir möchten jetzt also bei Ende Juni bleiben und sie nicht nochmals um sechs Monate bis Ende Dezember verlängern. Auch hier lautet der Minderheitsantrag, den die SVP-Fraktion unterstützt: gemäss Ständerat.
Sie finden noch drei weitere Minderheitsanträge auf der Fahne, auf den Seiten 28, 33 und 39. Diese Anträge wurden zurückgezogen. Ich kann Ihnen sagen, die Diskussion zwischen sechs und acht Uhr morgens in der WAK-N war doch etwas chaotisch, sodass am Schluss nicht mehr alle genau wussten, was jeweils beantragt war und worüber genau abgestimmt wurde. Diese drei Minderheitsanträge gelten entsprechend als zurückgezogen.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich bin ein bisschen in Verlegenheit, weil ich gar nicht weiss, was ich sagen soll. Ich bin verwirrt, dass ich hier für eine Minderheit antreten muss, die eigentlich die einstimmige Kommission sein sollte.
Dieses Parlament hat in seiner unendlichen Weisheit die Regelung der Geschäftsmieten nicht erlassen, im Wissen darum, dass es unglaublich viele Probleme schafft. Diese Probleme sind nun da! Unter anderem sprechen grosse Konzerne und Immobilieneigentümer Kündigungsdrohungen aus, im Wissen darum, dass man die Mieter durch globale Multis ersetzen kann. Ich gebe Ihnen ein Beispiel aus Zürich: An der berühmten Bahnhofstrasse bezahlt ein mittelständischer Retailer 50 000 Franken Monatsmiete. Die Stadt Zürich hat nun nachgegeben und die Drittelslösung offeriert. Die Immobilieneigentümerin will diese Lösung nicht, sondern besteht auf 100 Prozent der Miete. Das passiert jeden Tag; ich bekomme jeden Tag Zuschriften dazu.
In solchen Momenten steht man normalerweise zusammen und macht ein Moratorium für Kündigungen - genau so, wie eine Kündigung ungültig ist, wenn man zum Beispiel prozessiert; genau so, wie auch eine Arbeitskündigung in der Schwangerschaft oder im Mutterschutz nicht möglich ist. Das wäre normal, das wäre anständig und auch funktional, um die Firmen, unser mittelständisches Gewerbe, vor dem Konkurs zu retten.
In dem Sinne bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag, der eigentlich ein Mehrheitsantrag sein sollte, zuzustimmen.
Burgherr Thomas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Haben Sie schon mal die aktuelle Liste des Bundesrates mit der Schätzung der Mehrbelastungen bei diesem Geschäft angeschaut? Wie wir hier mit unseren Steuergeldern umgehen, macht mich schwindlig. Irgendwer muss das letztendlich bezahlen; es sind unsere Kinder, es sind die Unternehmungen der Zukunft. Ich habe manchmal das Gefühl, dass wir den Bezug zu diesem Geld verloren haben, wenn ich sehe, wie wir es hier einfach per Knopfdruck ausgeben - hier mal zusätzlich 1,2 Milliarden Franken, dort 200 Millionen, hier 2,2 Milliarden, dort eine halbe Milliarde usw.
Wir müssen uns einfach bewusst sein, dass das nicht unser Geld ist! Es ist Geld, das jetzt und in Zukunft durch jemanden erwirtschaftet werden muss. Bevor es hier bei uns landet, muss es verdient werden. Ich bitte Sie, das zu beachten und sich das zu Herzen zu nehmen, insbesondere weil wir gleichzeitig auch die Wirtschaft an die Wand fahren. Von dort müsste ja dann das Geld herkommen, welches wir hier beschliessen.
Bei Artikel 3 unterstützen wir die Minderheit Martullo, die am geltenden Gesetz festhalten möchte. Eine Beschaffungskompetenz genügt aus unserer Sicht vollkommen. Aktuell zeigt sich, dass beim Bund nicht einmal sauber und strategisch beschafft werden kann. Wollen wir da tatsächlich denselben Leuten die Kompetenz für eine eigene Herstellung geben, was weit komplexer wäre? Es ist auch einfach keine Staatsaufgabe. Die Wirkung wird erst in einigen Jahren da sein, also viel zu spät. Eine solche Produktion ist nicht in Kürze aufgezogen. Lassen wir hier lieber die privaten Unternehmen arbeiten, die das tagein, tagaus professionell machen, und kaufen wir jetzt endlich genügend Impfdosen. Darauf und auf eine reibungslose Organisation soll sich der Bundesrat jetzt konzentrieren.
Bei Artikel 6a bitten wir Sie um Streichung. Bis der Staat ein solches System aufgezogen hat, ist es längst zu spät. Wenn ich sehe, wie schleppend sonst die Digitalisierung, die Beschaffung und die Strukturen beim Bund funktionieren, habe ich da so meine Bedenken, das hier in ein Gesetz zu schreiben. Auch hat noch niemand über die Kosten und die staatspolitischen Konsequenzen solcher Forderungen gesprochen.
Bei Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben d und e unterstützen wir die Minderheit Aeschi Thomas und bei Buchstabe f die Kommissionsmehrheit.
Bei den Differenzen in den Artikeln 11a und 12 möchten wir nach wie vor dem Ständerat folgen. Einfach als Appell an Ihr finanzpolitisches Gewissen: Mit Artikel 12 Absatz 1bis gemäss Nationalrat würden wir bei Bund und Kantonen weitere Mehrkosten von mehr als 2,2 Milliarden Franken auslösen - 2,2 Milliarden! Dieser Knopfdruck wird also sehr teuer.
Bei Absatz 3bis unterstützen wir ausnahmsweise den Beschluss des Nationalrates, bei dem es um eine Einschränkung geht. A-Fonds-perdu-Beiträge dürfen in keinem Fall mehr als die belegten ungedeckten Fixkosten betragen. Dementsprechend werden wir unsere Minderheiten vertreten.
Auch bei Artikel 12b wollen wir am Beschluss des Nationalrates festhalten.
In Ziffer II möchten wir überall möglichst kurze Geltungszeiten drin haben. Eine weitere Verlängerung soll und kann zu einem späteren Zeitpunkt besprochen werden. Auf Vorrat möchten wir das nicht tun. Vielfach habe ich das Gefühl, dass einige in diesem Saal diese Situation möglichst lange beibehalten wollen. Ich möchte hier nochmals unseren dringlichen Appell an den Bundesrat wiederholen, die Forderungen des Parlamentes, der Kantone und der Bürgerinnen und Bürger, die jetzt ebenfalls Druck zugunsten einer raschen Öffnung machen, wirklich ernst zu nehmen. Wir können nicht länger warten und uns auf vage Prognosen verlassen.
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Von der SP-Fraktion hat sich niemand mehr gemeldet. Das Wort für die Mitte-Fraktion hat Herr Landolt.
Landolt Martin · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir sind in der Differenzbereinigung. Im Wort "Differenzbereinigung" hat ja der Teil "Bereinigung" eine recht grosse Bedeutung. Ich glaube, es muss heute das Ziel sein, die Differenzen möglichst zu eliminieren, damit das Gesamtbild für die Sitzung der Einigungskonferenz heute Mittag einigermassen überschaubar wird.
Ich gebe Ihnen gerne die Haltung der Mitte-Fraktion zu einzelnen Artikeln bekannt.
In Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e geht es ja um die Beschaffung oder Herstellung von wichtigen medizinischen Gütern. Hier schreiben wir etwas ins Gesetz, was eigentlich überhaupt nicht neu ist. Wir haben bereits vor einem Jahr in beiden Räten die Motion Häberli-Koller 20.3268 angenommen. Wenn wir das heute auch noch ins Gesetz schreiben, machen wir grundsätzlich nichts anderes, als ein bereits platziertes Anliegen - quasi als Zeichen der Hartnäckigkeit - nochmals zu unterstreichen.
Bei Artikel 6a wird die Mitte-Fraktion den Präzisierungen des Ständerates bezüglich Impfnachweis zustimmen. Sie haben noch einen Antrag Grossen Jürg bekommen, der eine weitere Präzisierung aufzeigt, die nicht grundsätzlich falsch ist. Wir gehen aber davon aus, dass diese Präzisierung bereits im bestehenden Text enthalten ist, weil sich eine mögliche Genesung auch im Testergebnis niederschlagen wird. Es ist vielleicht erstrebenswert, wenn der Bundesrat heute zuhanden des Amtlichen Bulletins bestätigt, dass dies dann in der Verordnung noch im Detail ausgeführt wird.
Bei Artikel 9 schlagen wir Ihnen ebenfalls einen Kompromiss vor, indem wir an den Literae d und e festhalten und dort weiterhin eine Fristerstreckung bei Miete und Pacht verlangen, aber auf Litera f verzichten und damit die Kündigungen aus diesem Bereich herausnehmen.
Artikel 11a behandelt den viel diskutierten Schutzschirm für Veranstaltungen. Auch hier nehmen wir die Präzisierungen des Ständerates auf. Er hat vor allem rund um die Gesuchstellung und die Bewilligungen der Kantone ein paar Dinge präzisiert. Wir unterstützen aber auch die nochmaligen Präzisierungen unserer Kommission. Es ist grundsätzlich wichtig, festzuhalten, dass man bei solchen Gesuchsprüfungen natürlich auch irgendein Bild davon haben muss, was wann möglich sein könnte. Anders formuliert: Wenn der Bundesrat und die Kantone diese Gesuche vernünftig prüfen möchten, braucht es minimale Lockerungsszenarien.
Bei Artikel 12 Absatz 1bis gehen wir ebenfalls einen weiteren Schritt auf Ständerat und Bundesrat zu, indem wir den 60 Prozent als Umsatzgrenze für die Härtefalldefinition zustimmen. Wir möchten aber mit einer weiteren Ergänzung zumindest eine Ausnahmeregelung einbringen. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, in Ausnahmefällen die Grenze auf 75 Prozent zu erhöhen, so wie es Ihnen die Kommissionsmehrheit beantragt.
Bei Artikel 12 Absatz 1quinquies nähern wir uns auf ähnliche Art und Weise dem Ständerat an. In Buchstabe d möchten wir auch eine Ergänzung bei der Bemessung der Eigenleistungen machen, möchten aber zusätzlich eine minimale Umsatzschwelle von 150 Millionen Franken einführen - dies ebenfalls gemäss Kommissionsmehrheit.
Eine weitere Präzisierung ist auch mit Artikel 12 Absatz 1septies-a geplant, für Fälle, in denen ein mit Härtefallmassnahmen unterstütztes Geschäft aufgegeben und verkauft wird oder allenfalls in Konkurs geht.
Bei Artikel 12 Absatz 3bis unterstützen wir die Minderheit Aeschi Thomas. Wir möchten dort daran festhalten, dass A-Fonds-perdu-Beiträge die ungedeckten Fixkosten nicht übersteigen dürfen.
Bei Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe b unterstützen wir eine weitere Präzisierung in Bezug auf die Unterstützungskriterien beim Spitzensport - auch hier gemäss Kommissionsmehrheit.
In Artikel 15 Absatz 1 geht es um die minimale Umsatzeinbusse für die Entschädigung des Erwerbsausfalls. Auch hier schlagen wir Ihnen die Unterstützung eines klassischen Kompromisses vor. Der Ständerat schlägt mit 30 Prozent eine Kompromisslösung zwischen den 40 Prozent im Entwurf des Bundesrates und den 20 Prozent gemäss dem Beschluss des Nationalrates vor. Das ist ein gangbarer Weg, den wir ebenfalls gehen werden.
Zusammenfassend: Mit Ausnahme der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 12 Absatz 3bis wird die Mitte-Fraktion immer die Anträge der Kommissionsmehrheit unterstützen. Wir gehen damit einen weiteren Schritt auf den Ständerat zu und hoffen, dass der Ständerat dann im Rahmen der Einigungskonferenz auch den einen oder anderen Schritt in unsere Richtung unternehmen wird.
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Das Wort für die grüne Fraktion hat Frau Ryser. Anschliessend werde ich im Sinne einer Ausnahme Frau Badran die Möglichkeit geben, doch noch ein Votum für die SP-Fraktion zu halten. Die Differenzen betreffend die Zusatzkredite sind effektiv wichtig.
Ryser Franziska · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion
Heute sind wir in der dritten Etappe der Covid-Beratung, in der zweiten Differenzbereinigungsrunde, wobei zwei Differenzen vom Ständerat neu geschaffen und eingefügt wurden.
Die Ergänzung in Artikel 3, die Förderung einer nationalen Impfstoffproduktion, ist aus Sicht der grünen Fraktion ein nettes Zeichen, bliebe aber wirkungslos, ein politisches Geplänkel zweier Bundesratsparteien. Machen wir uns nichts vor: Die Schweiz wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr in die Impfstoffproduktion einsteigen. Wir haben 36 Millionen Impfdosen bestellt. Der Fokus sollte jetzt darauf gelegt werden, diese nach Eintreffen rasch zu verimpfen.
Im Grundsatz unterstützen wir Grünen aber eine stärkere Rolle des Staates in der Produktion und der Verteilung von Arzneimitteln. Die Frage, ob und wie die Grundversorgung der schweizerischen Bevölkerung mit Arzneimitteln und Impfstoffen sichergestellt werden kann, gehört zu den Themen, die nach der Pandemie aufgearbeitet werden müssen. Instrumente dafür liegen mit der Motion Häberli-Koller und der parlamentarischen Initiative Weichelt-Picard bereits auf dem Tisch. Weil wir Grünen in der Zukunft eine Diskussion führen wollen über die Rolle, die der Staat in der Versorgung mit medizinischen Gütern einnehmen könnte, unterstützen wir aber diesen Antrag.
Wichtig sind für uns vor allem drei Aspekte: erstens der Schutzschirm für die Kultur und die Eventbranche in Artikel 11a. Der Ständerat unterstützt dieses Anliegen grundsätzlich, hat dafür jedoch eine Formulierung gewählt, die so praxisfern ist, dass der angedachte Schutzschirm zu einem Papiertiger zu verkommen droht. Er will nur Publikumsanlässe von besonderer gesamtschweizerischer Bedeutung unterstützen. So bleibt gerade eine Handvoll Veranstalterinnen, denen geholfen wird. Es geht aber nicht nur darum, ausschliesslich das Lauberhornrennen zu unterstützen, sondern eben genauso um die kleinen Festivals oder Messen oder Stadtfeste mit regionaler Ausstrahlung. Sie können ohne kalkulierbares Risiko nicht mit der Planung beginnen. Es braucht daher eine Formulierung, die umsetzbar ist und die Realität der Branche abbildet. Beispielsweise muss berücksichtigt werden, dass ein Anlass pandemiebedingt nur eingeschränkt, z. B. nur mit halb so vielen Zuschauerinnen und Zuschauern, durchgeführt werden kann. Auch ein solcher Fall muss durch den Schutzschirm gedeckt werden. Zudem sollen auch diejenigen Veranstaltungen gedeckt werden, die in diesem Jahr geplant und erst im nächsten Frühjahr durchgeführt werden. Auch sie brauchen Planungssicherheit. Die grüne Fraktion bittet Sie daher, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen, sodass wir in der Einigungskonferenz den Ständerat von einer praxistauglichen Lösung überzeugen können.
Bei Artikel 12 Absatz 1bis geht es um die Definition der Härtefälle. Wir haben uns hier im Rat mehrfach dafür ausgesprochen, die Umsatzgrenze für diejenigen Unternehmen anzupassen, die nicht wegen einer 40-tägigen behördlichen Schliessung automatisch als Härtefälle gelten. Sie müssen sowieso einzeln geprüft werden. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen eine Kompromisslösung, die grundsätzlich Kontinuität bei der aktuellen Umsetzung gewährleistet, den Kantonen in Ausnahmefällen aber mehr Spielraum einräumt, um die Härtefälle zu beurteilen. Wir bitten Sie hier ebenfalls, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Bei der Revision neu hinzugekommen ist die Härtefallregel für Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Franken Umsatz. Im Gesetz soll festgeschrieben werden, dass Eignerinnen und Eigner eine Eigenleistung zu erbringen haben. In der Frage der Eigenleistung ist die Umsetzung aber entscheidend. In der Kommission wurden uns Ausführungen zu den entsprechenden Eckwerten gemacht. Ich bitte aber Herrn Bundesrat Maurer, noch einmal darauf einzugehen, um sicherzustellen, dass wir dies auch richtig verstanden haben.
Ist es richtig, dass mit der Härtefalllösung Unternehmen mit einem Umsatz von 25 Millionen Franken oder mehr einen A-Fonds-perdu-Beitrag von 5 Millionen Franken erhalten, ohne eine Zugabe von Eigenmitteln leisten zu müssen, und dass sie für weitere Unterstützungsleistungen bis maximal 10 Millionen Franken eine Eigenleistung im Umfang von 40 Prozent des Staatsbeitrags erbringen müssen, wobei Einlagen, die seit dem 1. März 2020 geleistet wurden, angerechnet werden? Und stimmt es, dass Unternehmen, deren Umsatzverlust grösser als 70 Prozent ist, keine Eigenleistung erbringen müssen, dass aber bei allen Gesuchen die Vermögens- und Kapitalsituation geprüft wird? Und ist es richtig, dass bei Unternehmen, deren Reserven aufgebraucht sind und die keine Möglichkeit zur Beschaffung neuer Eigenmittel mehr haben, ebenfalls auf die Zuführung von Eigenmitteln verzichtet wird? Ich danke dem Finanzminister, wenn er darauf noch einmal eingeht, es kommentiert und bestätigt.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Vor rund einem Jahr mussten wir die Frühjahrssession aufgrund des Ausbruchs dieser Pandemie abbrechen. Eine Krise, haben wir gelernt, wirft ihr Scheinwerferlicht auf die wichtigen Dinge im Leben: die Gesundheit, die Familie, die Freunde und die unbedingten Grundbedürfnisse. Zusammenhalten in der Krise, sollte man meinen, wäre das Kernstück für die Bewältigung der Krise. Das funktionierte anfangs auch recht gut. Mit der Aufhebung des Notrechts änderte sich das - aus meiner Perspektive - ziemlich schnell, mit Höhepunkten der Verwirrung in dieser Session.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich gerne bei meinen Kolleginnen und Kollegen der Grünen, der Grünliberalen und der Mitte-Partei bedanken, die jederzeit offen waren und mit denen man jederzeit gemeinsam echte Lösungen für echte Probleme suchen und auch finden konnte.
Heute biegen wir ein bisschen in die Schlussphase eines langen Ringens ein, namentlich um die wirtschaftliche Hilfe. Es war ein langer Kampf: zuerst für die Selbstständigen, dann für die Inhaberinnen, dann für die indirekt Betroffenen, dann für die Deckung von Fixkosten im Sinne von Mieten. Wir haben bis hierhin einiges erreicht, und nun sind wir bei den Härtefällen gelandet. Das ist eine etwas zwittrige Konzeption, weil wir eigentlich vor einem Flächenphänomen stehen, dieses aber als ein Phänomen von Einzelfällen benennen und es auch so behandeln - aber gut, so sind wir.
Wir haben aber doch einiges korrigieren und verbessern können. Zum Beispiel gab es Verbesserungen für Personen mit tiefen Löhnen, die in der Krise besonders leiden. Auch für Selbstständige konnten wir in der EO noch gewisse Verbesserungen erreichen. Wir sprechen nun von einem Schutzschirm für die Kultur, der wirklich Perspektiven für Tausende und Abertausende schafft, die von dieser Krise am längsten und am härtesten betroffen waren und sind. Ich bitte Sie dringend, dieses Anliegen zu unterstützen. Es ist eine Politik, die Perspektiven schafft, aber uns fast nichts kostet.
Die ganzen A-Fonds-perdu-Zahlungen haben wir endlich einigermassen stringent gelöst. Ich bitte Sie deshalb, unbedingt bei der Version zu bleiben, die die Kommission für den Umgang mit den Eigenleistungen beantragt. Wir müssen hier keine Missbrauchsgesetzgebung vornehmen, sondern eine allfällige Missbrauchsbekämpfung. Das gilt generell, aber insbesondere auch in dieser Covid-19-Krise. Wir werden sehen, und die Zeit wird es zeigen, wie die Wirksamkeit dieser Hilfen ist.
Ich bitte Sie, sich unserem gemeinsamen Ziel verpflichtet zu sehen, Konkurse zu verhindern und Existenzen zu sichern, und vielleicht etwas von dieser zynischen Haltung abzulassen, man könne die Strukturen hier jetzt nicht erhalten und man müsse sich da ein bisschen distanzieren und von "Zombie-Unternehmen" reden. Vergegenwärtigen wir uns, dass 99 Prozent der betroffenen Betriebe komplett unschuldig in diese Situation geraten sind! Es ist unser Job, quasi als Versicherung dafür zu sorgen, dass diese Strukturen erhalten bleiben, nicht nur im Sinne der Gerechtigkeit, sondern insbesondere im Sinne der Volkswirtschaft, die wir wieder hochfahren müssen. Damit wir das tun können, müssen die Strukturen da sein.
Walti Beat · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Wir befinden uns auf der Schlussgeraden der Differenzbereinigung in einer komplexen und dringlichen Materie, wie Sie alle merken. Es gibt auf der Schlussgeraden ein neues Thema, nämlich in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e, und zwar die Frage, ob eine zusätzliche Rechtsgrundlage für die Impfstoffbeschaffung durch den Bund geschaffen werden soll.
Die FDP-Liberale Fraktion wird sich hier dem Ständerat und der Mehrheit der Kommission anschliessen. Es geht hier - daran möchte ich erinnern - um eine Kann-Bestimmung, die es dem Bund ermöglicht, in einer Krisenlage, wie eben jetzt in dieser, wichtige medizinische Güter zu beschaffen oder herstellen zu lassen. Das ist ganz wichtig. Und damit hier der Legendenbildung etwas vorgebeugt werden kann: Es geht wirklich nicht darum, dass der Bund eine Impfstofffabrik aufstellt oder dass im Westflügel des Bundeshauses eine Produktionsstrasse für Impfstoffe eingerichtet wird; das ist nicht das Thema, das hat insbesondere die FDP-Fraktion auch nie verlangt. Wir haben verlangt, dass die Beschaffung der Impfstoffe mit allen möglichen Mitteln optimiert wird. Diese Gesetzesbestimmung zeigt eben gerade, dass die Grenze zwischen eigentlicher Beschaffung - gleich Einkauf - und der Unterstützung einer Produktion in der Frühphase einer Produktentwicklung sehr fliessend sein kann.
Wir sind hier der Meinung, dass wir es uns nicht leisten können, Möglichkeiten vorbeiziehen zu lassen, weil es dann vielleicht die entsprechende Rechtsgrundlage nicht gibt. Wenn Sie sich vergegenwärtigen, dass uns jeder Monat etwa 2 bis 3 Milliarden Franken kostet, dann merken Sie schnell, dass es gut ist, vielleicht ein paar Millionen Franken in eine gute Beschaffungsstruktur zu investieren.
Wir sind uns auch bewusst, dass die Produktionsketten gerade bei diesen Produkten sehr international sind. Wir sind nicht der Meinung, dass wir hier Autarkie spielen müssten. Es ist auch nicht das gleiche Thema, wie es in den erwähnten Vorstössen bereits abgehandelt wird, sondern es geht wirklich um die Optimierung der Verhandlungsposition der Schweiz in dieser schwierigen Frage. Da macht es einen Unterschied, ob der entscheidende mRNA-Wirkstoff in unserem Land produziert wird oder ob einfach die Kartonschachtel der Verpackung hier produziert wird. Wenn der Bund diesen Vorteil sinnvoll einsetzt, gibt ihm das zusammen mit dem Wirkstoffhersteller gegenüber dem Produkthersteller eine bessere Verhandlungsposition.
Die Frage der Notwendigkeit können wir beiseitelassen. Vielleicht würde Artikel 51 des Epidemiengesetzes reichen. Die zeitliche Komponente wurde falsch geschildert. Das Thema Impfstoffbeschaffung wird uns noch Monate beschäftigen. Es wird nicht nur eine, sondern bei mutierten Viren weitere Impfkampagnen brauchen, und der Impfstoff wird noch lange knapp bleiben. Also bitte machen Sie hier diesen Schritt!
Wir wollen auch den Impfausweis im Gesetz verankern. Das ist wichtig. Ich kann nicht nachvollziehen, warum die SVP-Fraktion gegen diesen Passus ist, wenn sie doch gleichzeitig erklärt, dass die Impfung die wichtigste Säule beim Ausstiegsszenario sei. Die Impfung ist sozusagen volkswirtschaftlich nutzlos, wenn die Geimpften nicht nachweisen können, dass sie geimpft sind. Deshalb unterstützen wir auch bei Artikel 6a die modifizierte und verbesserte Fassung des Ständerates.
Dann gestatte ich mir, dem absoluten Wahrheitsanspruch von Frau Badran bei den Miet- und Pachtbestimmungen entgegenzutreten. Wir haben ein sehr vielschichtiges Unterstützungskonzept. Die vorgeschlagenen Mietklauseln sind hier systemfremd und im Grundsatz ein Problem. Das haben wir schon umfangreich besprochen. Wir werden bei Artikel 9 Buchstaben d und e die Minderheit Aeschi Thomas unterstützen und bei Buchstabe f die Mehrheit.
Ein Wort noch zur Umsatzschwelle: Hier bitte ich Sie, auf Experimente zu verzichten und den Minderheitsantrag Aeschi Thomas, das heisst die Version des Ständerates, zu unterstützen. Eine Ausnahmeklausel zu schaffen, ist eine romantische Idealvorstellung. Es wird zu Rechtshändeln führen, weil jede Anspruchsberechtigte und jeder Anspruchsberechtigte geltend machen kann, dass sie oder er sich in einer Ausnahmesituation befindet. Das ist für die Kantone im Vollzug eine Katastrophe. Für die Anwälte wäre es das Schlaraffenland.
Schliesslich noch zur Eigenleistung: Hier ist ein sehr guter Kompromiss gefunden worden, und ich denke, dass Bundesrat Maurer mit seinen Ausführungen viele von Ihnen noch wird überzeugen können.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Wir sind auf der Zielgeraden. Es bleiben aber immer noch zahlreiche Differenzen. Ich nehme es vorweg: Die grünliberale Fraktion folgt überall der Mehrheit.
In Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e geht es um die eigene Impfstoffproduktion. Wir haben eben die Ausführungen von Herrn Walti dazu gehört. Es ist aus unserer Sicht eher eine Trockenübung zur Profilierung einzelner Parteien, die sich mit Ankündigungspolitik etwas weit aus dem Fenster gelehnt haben. Artikel 51 des Epidemiengesetzes würde das eigentlich ermöglichen und wäre ausreichend. Für die Grünliberalen ist es wichtig zu sagen, dass wir grundsätzlich dagegen sind, zusätzliche staatseigene oder staatsnahe Firmen zu etablieren - zumindest in Zeiten, in denen alles normal ist. Jetzt haben wir zwar keine normale Zeit, aber der Grundsatz gilt trotzdem.
Die Abhängigkeit von Grundstoffen bleibt natürlich, und für uns ist auch klar, dass die Resilienz unseres Landes besprochen und verbessert werden muss. Das A und O dafür sind aber stabile Handelsbeziehungen, weil wir einfach auf das Ausland angewiesen sind, nicht alles selber herstellen können und in der Schweiz schon gar nicht die Grundstoffe dafür haben. Dennoch stimmen wir dieser Ergänzung zu, weil der Bundesrat und die Verwaltung das nicht als schädlich und problematisch, sondern als hilfreich anschauen. Deswegen können wir uns nicht dagegenstemmen.
Zu Artikel 6a, Impf- und Testnachweis: Es macht aus unserer Sicht Sinn, eine Art Impfpass zu etablieren, der nicht nur die Informationen fürs Impfen enthält, sondern auch die Testergebnisse entsprechend berücksichtigt. Dieser Artikel wurde vom Ständerat in der letzten Runde so eingefügt. Er ist zwar sinnvoll, allerdings ging mir alles etwas schnell, weshalb ich mir nach vertieftem Studium erlaubt habe, dazu noch einen Einzelantrag einzureichen. Wie formuliert, beantrage ich, dass der Nachweis auch die Möglichkeit einer Genesung beinhalten soll, d. h. einer Immunität aufgrund der durchgemachten Covid-19-Erkrankung. Das sollte auch in diesen Pass integriert werden können. Ich bitte Sie an dieser Stelle, diesen Einzelantrag zu unterstützen.
In Artikel 9 geht es um die Mieten. Bei den Buchstaben d und e unterstützt die grünliberale Fraktion die Ausdehnung der Zahlungsfristen, hingegen wollen wir die Ungültigkeitserklärung von Kündigungen in Buchstabe f zusammen mit der Mehrheit streichen.
In Artikel 11a geht es um den Schutzschirm für die Kulturbranche. Der Ständerat hat sich da bewegt und beantragt eine andere Formulierung. Unsere Kommission hat nur nachgebessert. Der Artikel soll für Anlässe von regionaler statt für Anlässe von nationaler Bedeutung gelten, und die Gültigkeitsperiode soll etwas realistischer definiert werden, nämlich für Anlässe, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 durchgeführt werden. Zudem soll der Bund auch Unterstützung leisten können, wenn Anlässe nur eingeschränkt durchgeführt werden können.
Bei Artikel 12 Absatz 1bis geht es um den Umsatzausfall, um diese 40-Prozent-Klausel. Die Ausnahmelösung mit der Grenze von 25 Prozent - diese wird nur in Ausnahmefällen greifen - erachten wir als sehr sinnvoll. Gerade für margenschwache Unternehmen kann diese Möglichkeit lebensrettend sein. Diese Lösung ist ein sinnvoller Kompromiss. Nachdem sich der Ständerat bis jetzt nicht bewegt hat, hoffen wir, dass er in der Einigungskonferenz einlenken wird.
Bei Artikel 12 Absätze 1quinquies und 1septies geht es um die Unterstützung von Firmen mit mehr als 5 Millionen Franken Umsatz. Bei diesen übernimmt der Bund ja 100 Prozent der Unterstützungsleistung. Die Differenz liegt bei den Kriterien für die von den Eignerinnen und Eignern der Unternehmen zu erbringenden Eigenleistungen. Wir folgen der Mehrheit und damit den im Mehrheitsantrag enthaltenen Kriterien. Sie lauten: ein massgeblicher Jahresumsatz von 150 Millionen Franken und mehr, die Berücksichtigung von Artikel 12 Absatz 1bis und die Anrechnung bisher erbrachter Eigenleistungen. In Absatz 1septies ist auch noch geregelt, dass das erhaltene Geld im Falle einer Geschäftsaufgabe zurückzuzahlen ist. Die Mehrheit hat hier also ein gutes Konzept vorgelegt.
Bei Artikel 12 Absatz 3bis beantragen wir Ihnen, der Mehrheit zu folgen und die Bestimmung zu streichen, so wie der Ständerat. Die Formulierung "in keinem Fall" und der ausschliessliche Bezug auf die "ungedeckten Fixkosten" sind in diesem Artikel zu absolut.
Bei Artikel 12b gibt es ein neues Konzept, eine angepasste Formulierung für die Sportclubs, welche wir unterstützen.
Bei Artikel 15 Absatz 1 hat sich der Ständerat bewegt. Unsere Kommission hat eingelenkt und ist bereit, neu ab 30 Prozent anstatt ab 20 Prozent Umsatzeinbusse den Zugang zu Erwerbsausfallentschädigungen für selbstständige Personen und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung zu ermöglichen. Die Differenz wird damit bereinigt.
Ich komme noch zu den Fristen und zur Gültigkeitsdauer: Die grünliberale Fraktion spricht sich bei Ziffer II grundsätzlich für längere Fristen und Gültigkeitsdauern aus und folgt damit der Mehrheit.
Das bringt mich zur Schlussbeurteilung dieser Gesetzesrevision. Sie ist nicht schlecht, aber auch nicht gut gelungen. Zu stark dominiert die Haltung, dass wir mit diesem Gesetz diese ausserordentliche Situation, diese grösste Pandemie seit Jahrzehnten, diese globale Krise in unserem Land mit kurzfristigen Massnahmen, die wir im Parlament noch so schnell eingefügt haben, erledigen können. Ich sage bewusst "erledigen", denn dies war die Idee dieses Gesetzes, seit Beginn. Noch immer dominiert dieses kurzfristige oder kurzsichtige Denken. Wir würden alles sehr gerne sehr schnell erledigen, das ist klar. Aber das geht leider nicht, das sollten wir doch nun gelernt haben. Es ist wohl eher auf pures Glück und nicht auf Weitsicht zurückzuführen, wenn wir dieses Gesetz nicht schon im Juni wieder revidieren und allerlei Gesetzesartikel anpassen müssen. Die Grünliberalen vermissen die Weitsicht und die Nachhaltigkeit im politischen Umgang mit dieser Covid-19-Pandemie.
Zu wenig Weitsicht ist in diese Gesetzesrevision eingeflossen. Zu viele Probleme werden nicht nachhaltig gelöst. Die Lösung wird vielmehr vertagt und aufgeschoben. Den von den teilweise sehr einschneidenden Massnahmen betroffenen Menschen, Unternehmen und Organisationen wird zu vieles versprochen. Es wird viel versprochen, was dann in der Realität nicht zufriedenstellend eingehalten werden kann. Das bringt viele Leute verständlicherweise gegen die Politik auf und spaltet die Gesellschaft. Es reduziert auch die Akzeptanz der Massnahmen, und es bremst und erschwert die Bewältigung dieser Pandemie. Die grünliberale Fraktion bedauert das und wird sich weiter für angemessene Massnahmen und für existenzsichernde Unterstützungen für die Betroffenen einsetzen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Gestatten Sie mir, bevor wir uns mit den Details der Vorlage befassen, noch einmal das grosse Bild darzulegen. Wir haben Ihnen eine Gesetzesvorlage und gleichzeitig einen Nachtragskredit unterbreitet. Dem Nachtragskredit haben Sie zugestimmt, das ist das 10-Milliarden-Paket zur Abfederung der Härtefälle. Das Gesetz schafft die entsprechenden Grundlagen dafür.
Inzwischen haben Sie diesen Bereich durch zusätzliche Massnahmen um rund 2 Milliarden Franken aufgestockt. Wir werden Ihnen voraussichtlich mit dem Nachtragskredit I im Juni einen Nachtrag beantragen müssen, um dies zu finanzieren; es hängt davon ab, inwieweit diese Leistungen auch beansprucht werden. Heute beschliessen Sie noch einmal über mögliche Mehrausgaben im Umfang von maximal 2,7 Milliarden Franken. Sie werden dieses Paket also um 20 bis 40 Prozent aufstocken. Damit dürften die ausserordentlichen Schulden - gemäss heutiger Berechnung - per Ende Jahr 30 Milliarden Franken erreichen, diesen Betrag möglicherweise aber auch überschreiten. Was wir in fünfzehn Jahren gespart haben, haben wir damit ausgegeben. Das bedeutet auch im Hinblick auf eine Schuldentilgung, dass man nicht einfach Querbuchungen vornehmen kann. Mit diesen Beschlüssen ist heute eigentlich klar, dass uns in den nächsten Jahren wahrscheinlich relativ massive Sparpakete bevorstehen.
Es frustriert mich, ehrlich gesagt, immer ein bisschen, dass man sich gar nicht um die Finanzen kümmert, sondern jetzt einfach in den Tag hinein lebt - wenn ich mir diese Bemerkung erlauben darf. Was wir in den letzten Monaten beschlossen haben und noch beschliessen werden, wird uns in den nächsten Jahren massiv beschäftigen. Das ist das Erste, was mich ein wenig beunruhigt.
Das Zweite, was ich hier erwähnen möchte: Wir haben Ihnen eine relativ einfache Vorlage erarbeitet. Was daraus entstanden ist, ist eine massive Ausweitung und in vielen Bereichen auch eine Verkomplizierung. Wir konnten die Kantone dazu nie konsultieren. Wir haben zwar wöchentliche Konferenzen, aber Sie beschliessen hier relativ grosszügig, und die Kantone werden das umsetzen müssen. Die Kantone werden damit an ihre Grenzen kommen. Verschiedene Formulierungen - wir kommen auch heute noch darauf zu sprechen - lassen den Kantonen einen sehr grossen Interpretationsspielraum. Damit ist die Gefahr eines uneinheitlichen Vollzugs und von Rechtshändeln gegeben. Darauf möchte ich einfach aufmerksam machen, auch im Hinblick auf die Bereinigungen, die noch vorzunehmen sind. Die Kantone haben das weitgehend umzusetzen. Sie wurden praktisch nicht konsultiert - und wir werfen ihnen dann diesen Bettel hin.
Die Kantone haben mit dem, was Sie bereits beschlossen haben, auch Mehrbelastungen von etwa 500 Millionen Franken. Je nachdem, was Sie bis zur Bereinigung der Vorlage noch beschliessen, kann es eine Mehrbelastung von bis zu 1,5 Milliarden für die Kantone ausmachen. Wir haben den Kantonen immer gesagt: "Ihr bekommt mehr Geld von der Nationalbank!", doch das ist schon mit der jetzigen Vorlage aufgebraucht. Die Kantone werden also die Erträge der Nationalbank vollumfänglich für die Umsetzung dieser Vorlage einsetzen müssen, wahrscheinlich auch Mittel darüber hinaus. Dessen müssen wir uns einfach bewusst sein! Die Kantone sind hier weitgehend vergessen gegangen.
Damit komme ich zu den Differenzen in der Vorlage. Sie haben es jetzt schon mehrmals gehört: Der Einschub in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e - Der Bundesrat kann wichtige medizinische Güter selber beschaffen "oder herstellen lassen" - ist in letzter Minute in diese Vorlage geraten. Aus unserer Sicht braucht es diese Ergänzung nicht, weil wir im Epidemiengesetz Artikel 51 haben. Auf diesen haben wir uns in der Vergangenheit bezogen, was entsprechend genügte. Der beantragte Passus ist gültig bis Ende 2022. Diesen Zeitraum können wir überblicken, weshalb es eigentlich für diesen Zeitraum nicht notwendig ist, eine solche Ergänzung zu machen. Man könnte mit dem Volksmund sagen: "Nützt es nichts, so schadet es wenigstens auch nichts." Notwendig ist es aus unserer Sicht nicht, aber es würde auch kaum Schaden anrichten. Wir haben eigentlich eine entsprechende Grundlage im Epidemiengesetz, weshalb Sie dem Einschub aus meiner Sicht nicht zustimmen müssen. Es ist aber Ihr Entscheid im Rahmen der Differenzbereinigung.
Ich komme damit zu Artikel 6a. Hier geht es ebenfalls um ein Rückkommen, das der Ständerat beschlossen hat. Es geht um den Nachweis einer Impfung bzw. um eine rechtliche Grundlage für ein Impfpapier. Wir gehen davon aus, dass es notwendig sein wird, eine Grundlage zu haben. Faktisch, da müssen wir uns nichts vormachen, wird jetzt eine Impfpflicht geschaffen. Wir werden uns im Laufe dieses und der nächsten Jahre in gewissen Bereichen nur bewegen können, wenn wir belegen, dass wir geimpft sind - sei das, wenn Sie Auslandreisen planen, sei das, wenn Sie Festivals oder Anlässe besuchen wollen. Das wird jetzt schon signalisiert.
Mit Artikel 6a hätten wir die Rechtsgrundlage dafür. Ich glaube, es ist sinnvoll, wenn Sie das jetzt ins Gesetz einfügen. Dann sind wir so weit, wenn Mitte Jahr breit geimpft werden kann. Wenn das nicht hier passiert, müssten wir es dann wohl auf dem Verordnungsweg machen. Auch dieser Artikel erfordert aber noch eine Präzisierung in der Verordnung.
Es besteht keine Impfpflicht, das ist klar festzuhalten. Faktisch aber werden sich sehr viele Mitbürgerinnen und Mitbürger an gewissen Orten eben nur bewegen können, wenn sie über eine entsprechende Impfung verfügen; das gilt nicht im öffentlichen Raum, aber private Veranstalter werden sich wohl darauf beziehen. Das stellen wir heute schon fest.
Hier würde ich Ihnen empfehlen, dem einmal so zuzustimmen. Dann haben wir eine entsprechende Rechtsgrundlage.
Damit komme ich zu Artikel 9 Buchstaben d, e und f. Da geht es um die Frage des Mietrechtes und der Erstreckung der Fristen. Wir sind der Meinung, dass dieser Artikel heute überholt ist. Denn mit der Härtefallverordnung schaffen wir die Möglichkeit für Unternehmen, nicht rückzahlbare Kredite abzuholen. Damit müssten die Mieten eigentlich bezahlt werden können. Vorab stellen wir einmal fest, dass in sehr vielen Mietverhältnissen eine Lösung gefunden wurde, um einen Mietaufschub zu erreichen. Es gibt aber den Fall, dass nicht nur der Mieter Zahlungsschwierigkeiten hat, sondern vielleicht eben auch der Vermieter. Hier einseitig zugunsten des Mieters zu entscheiden, ist vielleicht etwas, was wenig angebracht ist.
Man würde hier natürlich auch dem Mieter die Aufgabe zuschieben, zu beweisen, dass er wegen Corona-Massnahmen in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. Der Mieter hätte das zu belegen. Der Vermieter dürfte dann, wenn das zum Spielen kommt, in vielen Fällen sagen: "Hättest du Covid-Kredite geholt, dann könntest du jetzt bezahlen." Wie auch immer: Wir glauben nicht, dass diese Massnahme zu einer Erleichterung führt. Sie ist auch ein Stück weit Bürokratie ohne klares Ziel. Wir bitten Sie also, bei Artikel 9 im Mietbereich überall dem Ständerat zu folgen.
Wir kommen damit zu Artikel 11a. Auch hier hat das Parlament einen Passus eingefügt; es geht um den Schutzschirm für Veranstaltungen. Ich bitte Sie, hier dem Ständerat zu folgen. Vor allem Frau Ryser hat angeführt, dass es einfacher wäre, wenn auch regionale Anlässe einbezogen würden. Der Ständerat hat beschlossen, dass der Bund für Anlässe von gesamtschweizerischer Bedeutung zuständig ist und dass regionale Anlässe in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Ich glaube, diese Abstufung ist grundsätzlich richtig. Es ist auch keine Erleichterung, wenn wir Mikromanagement betreiben und uns um kleinere Anlässe kümmern. Diese können wir nicht beurteilen. Hier sind die Kantone zuständig und können das rascher abwickeln. Was Sie mit diesem Artikel aber erreichen - das wurde eigentlich nicht erwähnt -, ist, dass Sie den Bundesrat zwingen, eine langfristige Planung vorzunehmen. Denn entsprechende Veranstalter ersuchen um eine Bewilligung, die mit Auflagen erteilt werden kann. Wenn jetzt jemand kommt und im September einen Anlass durchführen will, muss der Bundesrat also ein gewisses Konzept entwickeln, wie und ob das dann bewilligt werden kann.
Das ist für mich eigentlich etwas der Kern dieses Artikels: Sie zwingen damit den Bundesrat - an anderen Orten haben Sie das ja nicht geschafft! -, etwas langfristig zu planen, damit Veranstalter eine gewisse Planungssicherheit erhalten. Es kann dann mit Bewilligungen und Auflagen begleitet werden. Das scheint mir der Kern dieses Artikels zu sein.
Die Abstufung, dass Grossanlässe beim Bund angesiedelt sind und regionale Anlässe bei den Kantonen bleiben, scheint mir wichtig zu sein, auch in Bezug auf die Beurteilung der Durchführung. Ich bitte Sie also, hier dem Ständerat zu folgen. Seine Fassung scheint mir die praktikablere und weniger bürokratische Übung zu sein als das, was die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt. Das würde also heissen, dass Sie bei Artikel 11a dem Ständerat und der Minderheit Aeschi Thomas folgen sollten.
Ich komme damit zu Artikel 12 betreffend die Härtefallmassnahmen für Unternehmen. Gestatten Sie mir, noch einmal das Konzept zu erläutern: Wir gehen davon aus, dass Betriebe A-Fonds-perdu-Beiträge von bis zu 5 Millionen Franken erhalten, ohne dass sie eine Gegenleistung erbringen müssen. Das Prinzip muss sein, dass der Betrieb ein Härtefall ist. Der Härtefall ist definiert durch die Voraussetzung, dass ein Betrieb während 40 Tagen geschlossen wurde. Das betrifft sämtliche Detailhandelsbetriebe, Restaurants und Fitnessbetriebe. Diese waren alle von einer behördlichen Schliessung betroffen. Das gilt automatisch als Härtefall. Dazu kommen Betriebe, die nicht in diesen Härtefall eingeschlossen sind, die aber eine Umsatzeinbusse von 40 Prozent haben. Je länger der Lockdown dauert, desto eher werden 40 Prozent erreicht. Wer also 40 Prozent erreicht, gilt ebenfalls als Härtefall. Diese Betriebe erhalten einen A-Fonds-perdu-Beitrag von bis zu 5 Millionen Franken.
Für die Betriebe nicht wesentlich ist, wie das finanziert wird. An Beiträge von bis zu 1 Million pro Betrieb bezahlen die Kantone 30 Prozent, der Bund 70 Prozent. Beiträge über 1 Million Franken bezahlt ausschliesslich - zu 100 Prozent - der Bund. Das ist die Regelung.
Betriebe haben die Möglichkeit, die 5 Millionen Franken bis maximal 10 Millionen zu erhöhen. Dazu müssen sie entsprechende Papiere einreichen, und da erwarten wir eine Eigenleistung. Wie ist das zu verstehen? Ein Betrieb kann sagen: "Ich habe keine Möglichkeit, Eigenleistungen zu erbringen. Ich hätte zwar vielleicht aufgrund des Umsatzes und des Einbruches Anspruch auf einen höheren Beitrag, ich begnüge mich aber mit den 5 Millionen Franken, die ich erhalte, ohne dass ich eine Eigenleistung erbringen muss." Wenn man diese 5 Millionen Franken überschreitet, dann kann man grundsätzlich einen A-Fonds-perdu-Beitrag bis 10 Millionen Franken erreichen. Man braucht natürlich einen entsprechenden Umsatzausfall. Wir erwarten dabei, dass der Betrieb 40 Prozent des Betrages als Eigenleistung erbringt. Wenn der Betrag von 5 Millionen Franken überschritten wird, erwarten wir also, dass der Betrieb 40 Prozent als Eigenleistung erbringt. Wer das Maximum von 10 Millionen Franken erhalten will, hat zu belegen, dass er noch 2 Millionen Franken Eigenkapital einbringt. Er erhält also 10 Millionen Franken und muss zusätzlich 2 Millionen selber einbringen.
Wir rechnen an, was allenfalls seit dem 1. März schon eingeschossen wurde. Damit liegt es an der Firma zu entscheiden, ob sie sich mit 5 Millionen Franken begnügt, weil sie keine andere Möglichkeiten hat, ihr Eigenkapital aufzustocken, oder ob sie den Schritt auf 10 Millionen macht und, auf welche Art auch immer, noch eine Kapitalaufstockung um 2 Millionen vornimmt. Wir gehen davon aus, dass das hier gerechtfertigt ist, auch im Zusammenhang mit der Öffentlichkeit; einfach 10 Millionen zu erhalten, ohne irgendwelche Verpflichtung, wäre wahrscheinlich politisch relativ schwierig zu vertreten.
Wir sprechen hier von Unternehmungen, die mindestens 25 Millionen Umsatz machen, also von doch relativ grossen Unternehmungen. In Zahlen gegossen, gehen wir aufgrund unserer Schätzungen davon aus, dass etwa 500 Betriebe in der Schweiz in den Bereich über 5 Millionen kommen. Diese Sonderlösung mit der Eigenleistung gilt für etwa 500 Betriebe. Die Regelung scheint uns fair zu sein: Wer mehr will, hat auch zu beweisen, dass er an der Unternehmung interessiert ist. Die Eigentümer - meistens ist es nicht ein einzelner Eigentümer, sondern vielleicht eine Aktiengesellschaft - sollen auf irgendeine Art das Aktienkapital aufstocken, und wir rechnen an, was bereits erfolgt ist. Das ist die Lösung des Härtefalls im Grundkonzept.
Kehren wir zur Fahne zurück, die heute zu beraten ist: Die Mehrheit beantragt, dass man zwar bei 60 Prozent bleibt, dass man aber in Ausnahmefällen auf höchstens 75 Prozent gehen kann. Das ist wirklich gut gemeint - das glaube ich schon auch -, aber was sind "Ausnahmefälle", und in welchem Ausnahmefall geht man dann auf 75 Prozent? Da öffnen wir Tür und Tor für Diskussionen und Rechtshändel. Wir sind klar der Meinung, dass das keine gute Regelung ist, weil dann 26 Kantone, einige hundert Beamte, entscheiden müssen, was ein Ausnahmefall ist. Wir können zwar versuchen, das in der Verordnung noch etwas einzugrenzen, aber da öffnen wir Tür und Tor für Diskussionen, für Streitereien, für Rechtshändel. Hier muss man wirklich einmal sagen: Obwohl gut gemeint ist, was die Mehrheit Ihrer Kommission vorschlägt, es ist einfach nicht praktikabel. Ich bitte Sie, hier der Fassung des Ständerates zu folgen; gemäss Fahne würde das heissen, die Minderheit Aeschi Thomas zu unterstützen. So viel zu Artikel 12 Absatz 1bis.
Wir kommen zu Artikel 12 Absatz 1quinquies Buchstabe d, zur Frage der Eigenleistung, die ich Ihnen erklärt habe. Bezüglich der vorgeschlagenen Fassungen zur Eigenleistung empfehlen wir Ihnen, dem Ständerat zu folgen. Das gibt uns die Möglichkeit, es in der Verordnung festzulegen, so, wie ich das erläutert habe. Alles, was die Praxis ja erwartet, ist, dass wir Klarheit schaffen, dass rechtlich klar wird, welches die Voraussetzungen sind, eben auch für die Kantone. Überall, wo wir Unklarheiten belassen, wo wir Spielraum schaffen, führt das zu Unsicherheiten, und das dient am Schluss der Vorlage nicht.
Wir haben dann noch Artikel 12 Absatz 1septies, bei dem es um die Frage der Rückzahlung geht. Hier würde ich Sie bitten, der Minderheit bzw. dem Ständerat zu folgen. Die Mehrheit beantragt Ihnen eine Rückzahlungspflicht beim Verkauf des Geschäfts. Bei einer Aufgabe der Geschäftstätigkeit ginge dies ja noch, sie soll aber auch bei Konkurs gelten. Wenn jemand in Konkurs geht, hat er ja keine Möglichkeit mehr, die Gelder zurückzuzahlen. Damit ist auch diese Formulierung etwas problematisch. Eine Einreihung in die entsprechenden Konkursverfahrensklassen wäre für uns dann nicht möglich. Wer also Konkurs macht, kann auch diese Gelder nicht zurückzahlen. Ich bitte Sie deshalb, dem Ständerat zu folgen.
Eine weitere Differenz haben wir bei Artikel 12 Absätze 3bis und 3ter: Hier beantragt Ihnen die Minderheit Festhalten. Wahrscheinlich ist es wieder gut gemeint, aber es kompliziert die Vorlage und schafft Unsicherheiten. Zudem können im Vollzug die 26 Kantone und einige hundert Beamte mit solchen Bereichen nicht umgehen; das führt zu Rechtshändeln. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.
Schliesslich besteht eine letzte Differenz bei der Übergangsbestimmung in Ziffer II, d. h. in der Frage der Kurzarbeitsentschädigung für Kurzarbeiter. Die Mehrheit möchte diese Entschädigung bis Dezember verlängern. Wir empfehlen Ihnen, dem Ständerat zu folgen und eine Verlängerung nur bis Mitte des Jahres vorzusehen.
Damit bin ich am Schluss meiner Ausführungen.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Bundesrat, ich habe eine Frage zum Bereich der Eigenleistungspflicht. Wir sprechen ja hier von einer Eigenkapitalerhöhung, also von hartem Kapital für die Aktiengesellschaft. Ich sehe einfach für die Umsetzung, bei der Praktikabilität, grosse Probleme. Wie sehen Sie die Umsetzung in einer breit aufgestellten Publikumsaktiengesellschaft? Wir müssten ja dann alle Aktionäre mit ins Boot holen. Oder könnte man sich vorstellen, dass man auch mit Aktionärsdarlehen, mit Rangrücktritten arbeitet, damit das einfacher umgesetzt werden könnte?
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Es wäre aus unserer Sicht grundsätzlich möglich, das in der Verordnung noch entsprechend zu präzisieren. Man darf dieses Problem allerdings auch nicht überschätzen. Es wird jetzt etwas zur Pièce de Résistance. Wir sprechen von etwa 500 Unternehmungen, die theoretisch allenfalls in diesen Bereich fallen könnten. Ob das dann alle beanspruchen, ist eine andere Frage.
Die Frage ist auch, wie viele sich mit 5 Millionen Franken zufriedengeben und wie viele den Betrag erhöhen wollen. Ich glaube, die Zahl jener, die den Betrag erhöhen möchten, dürfte eher klein sein. Das muss dann gelöst werden, aber in der Verordnung hätten wir noch etwas Spielraum. Es müsste einfach aus dem Bereich der Eigner kommen.
Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Monsieur le conseiller fédéral, vous avez dit, concernant l'article 11a et les grandes manifestations, que vous souhaitiez que les cantons puissent délivrer leurs autorisations avec moins de bureaucratie. Qu'allez-vous entreprendre pour qu'il n'y ait pas de retard dans l'octroi de ces autorisations cantonales, dans la mesure où les concepts de protection sont du ressort de la Confédération? Ne pensez-vous pas qu'il faut entreprendre quelque chose pour que l'octroi de ces autorisations ne prenne pas des mois?
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Nein, ich glaube, dass die Lösung, die wir vorschlagen, praktikabel ist. Denn "Anlässe von gesamtschweizerischer Bedeutung" kann man einigermassen definieren. Wir definieren sie auch in anderen Bereichen; beispielsweise unterstützen wir gesamtschweizerische Anlässe mit Zivilschutz oder Militär. Das braucht es in diesem Bereich. Aber wenn der Bund auch noch entscheiden muss, welche regionalen Anlässe in den Kantonen er unterstützen muss, dann wird die Bürokratie etwas grösser. Dann haben wir kein einheitliches Bild. Wir können das auch nicht tun. Aber die Kantone können entscheiden, was regionale Anlässe von Bedeutung sind, und diese unterstützen. Ich glaube, wir bewegen uns hier im föderalistischen Rahmen. Die Kantone können aufgrund der Vorgaben, die der Bund macht, indem er Eröffnungsschritte präzisieren muss, sehr rasch entscheiden.
Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Besten Dank, Herr Bundesrat, dass Sie vorhin noch einmal das System der Eigenleistungen erklärt haben. Es bleibt mir aber trotzdem noch eine Frage dazu: Die Beiträge und Details werden ja in der Verordnung geregelt. Wenn Sie bei der Umsetzung sehen, dass es in der Verordnung und in der von Ihnen gezeichneten Skizze mit den Eckwerten Probleme gibt, dass es z. B. Unternehmungen gibt, bei denen, vielleicht aufgrund vieler Arbeitsplätze, A-Fonds-perdu-Beiträge in der Höhe von mehr als 10 Millionen Franken gerechtfertigt wären, ist es dann möglich, dass der Bundesrat die Verordnung je nachdem noch anpassen könnte? Oder haben Sie das Gefühl, dass das, was Sie jetzt skizziert haben, bis zum Ende der Pandemie Bestand haben wird?
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Sie haben ja im Gesetzesartikel, der bereits bereinigt ist, festgelegt, dass der Bundesrat diese Limite von 10 Millionen in Ausnahmefällen auch überschreiten kann. Das ist im Gesetz festgeschrieben. Wir müssen es dann noch definieren, auch in der Verordnung. Ich glaube, wir haben durchaus das gleiche Ziel. Wir möchten ja versuchen, Arbeitsplätze zu erhalten, und wir möchten Mittel zuführen, damit das passiert; aber wir möchten von der Gegenseite auch eine gewisse Sicherheit, dass dann die Mittel - die Steuergelder, die eingesetzt werden - eben auch einer langfristigen Konzeption dienen und die Arbeitsplätze grundsätzlich erhalten. Das ist eigentlich der Kern dieses Gesetzes und wird auch der Kern der Verordnung sein.
Wenn es wirklich von der Gesetzesgrundlage abhängt, solche Ausnahmen machen zu können, dann haben wir eine solche Grundlage, um die Limite von 10 Millionen Franken zu überschreiten, und bezüglich der Verwendung dieses Eigenkapitals gibt es ja auch noch gewisse Möglichkeiten. Aber der Kern muss schon bleiben: Wer mehr als 5 Millionen Franken einfach so vom Staat erhält, der hat zu belegen, dass er Arbeitsplätze beibehält und die Unternehmung weiterführt. Ich glaube, mit diesen Regelungen haben wir diese Möglichkeit durchaus. Und immer ist zu bedenken: Wir sprechen von etwa 500 Unternehmungen in der Schweiz.
Friedli Esther · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir sind bereits in der zweiten Differenzbereinigungsrunde der dringlichen Änderung des Covid-19-Gesetzes. Letzte Woche haben wir den Entwurf am Montag und am Donnerstag beraten. Am Montag hat sich der Ständerat erneut über das Gesetz gebeugt. Jetzt sind wieder wir dran.
Es gibt nach wie vor einige wichtige materielle Differenzen. Wir haben gestern Morgen früh in der Kommissionssitzung nochmals versucht herauszuschälen, wo unsere wichtigsten Punkte sind, denn wir wollen oder müssen die Revision am Freitag verabschieden. Daher werden wir wohl heute um 13 Uhr auch in die Einigungskonferenz gehen, um die strittigen Punkte mit dem Ständerat zu beraten und zu bereinigen. Ich komme nun zu den noch offenen Artikeln.
Artikel 3 hatten wir letzte Woche eigentlich schon bereinigt, aber es gab in der ständerätlichen und auch in unserer Kommission einen Rückkommensantrag, dem stattgegeben wurde. Es geht hier bei Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e darum, dass der Bund wichtige medizinische Güter nicht nur selber beschaffen, sondern auch selber herstellen lassen kann. Vor einer Woche ist das Thema der Impfstoffherstellung in der Schweiz aufgekommen. Es geht bei diesen wichtigen medizinischen Gütern also um Impfungen, aber auch um Medikamente. Mit dieser neuen Gesetzesbestimmung, einer Kann-Bestimmung, möchten wir dem Bund quasi alle Optionen offenlassen. Der Ständerat hat diesen Artikel so ergänzt, und Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Ständerat zu folgen. Eine Minderheit Martullo beantragt hier "gemäss geltendem Recht".
Zu Artikel 6a gab es in beiden Kommissionen ebenfalls ein Rückkommen. Es geht hier um die Anforderungen für den Nachweis einer Covid-19-Impfung oder eines Covid-19-Testergebnisses. Ende letzte Woche wurde festgestellt, dass der bereits bereinigte Artikel noch etwas unklar ist und nochmals verbessert und präzisiert werden muss. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 19 zu 6 Stimmen, hier der neuen Version des Ständerates zu folgen. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt Streichen. Den Einzelantrag Grossen Jürg haben wir in der Kommission so nicht beraten.
Dann kommen wir nochmals zu den mietrechtlichen Bestimmungen in Artikel 9 Buchstaben d, e und f. Wir haben letzten Donnerstag an diesen drei Bestimmungen festgehalten. Der Ständerat will sie weiterhin streichen.
Unsere Kommission empfiehlt Ihnen nun mit 14 zu 11 Stimmen, an den Buchstaben d und e festzuhalten. Hier geht es um eine Fristerstreckung für Miet- und Pachtzinsen und Nebenkosten. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt Streichen gemäss Ständerat.
Bei Buchstabe f beantragt Ihnen die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und die Bestimmung zu streichen. Hier geht es um verschärfte Kündigungsbedingungen. Diese Bestimmung ist ein massiver Eingriff in das privatrechtliche Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter und würde bedeuten, dass ein Vermieter einem Mieter bis zu einem Jahr oder mehr - je nachdem, wie lange der Lockdown dauert - nicht kündigen könnte. Eine Minderheit Badran Jacqueline beantragt Festhalten.
Ich komme jetzt zur wohl wichtigsten materiellen Änderung; sie betrifft den Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche. Wir haben unser Konzept letzte Woche präzisiert, nachdem der Ständerat in einer ersten Runde nicht darauf einsteigen wollte. Nun hat der Ständerat den Ball aufgenommen, aber ein Konzept mit sehr restriktiven Bedingungen erarbeitet. Wir beantragen Ihnen im Sinne eines neuen, geänderten Gesamtkonzeptes in vier wichtigen Bereichen Änderungen, und zwar mit 18 zu 7 Stimmen.
Zur ersten Änderung: Der Ständerat will, dass nur Publikumsanlässe von besonderer gesamtschweizerischer Bedeutung unterstützt werden können. Wir beantragen Ihnen, diese Formulierung durch "regional" zu ersetzen. Das heisst, dass Veranstaltungen von regionaler Bedeutung unter diesen Schutzschirm fallen würden.
Zur zweiten Änderung: Der Ständerat befristet die Geltungsdauer dieser Bestimmung zu den Veranstaltungen vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2021. Wir beantragen Ihnen aufgrund der sehr unklaren Zukunft, die Frist bis zum 30. April 2022 zu verlängern.
Eine weitere Differenz besteht darin, dass der Ständerat auf Veranstaltungen zielt, die abgesagt oder verschoben werden. Wir beantragen Ihnen noch eine Ergänzung, nämlich dass auch für Veranstaltungen, die aufgrund der behördlichen Anordnungen in einem eingeschränkten Mass durchgeführt werden, ein Gesuch eingereicht werden kann. Sie sehen, die Mehrheit möchte die Bestimmungen betreffend Voraussetzungen für die Gesuche breiter fassen, damit mehr Veranstalter ein Gesuch stellen können. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt, dem Ständerat zu folgen.
Zu den Bestimmungen betreffend die Voraussetzungen für die Härtefallmassnahmen bei Unternehmen: Bei Artikel 12 Absatz 1bis schwenken wir im Grundsatz auf den Kurs des Ständerates ein und bleiben beim geltenden Recht. Das bedeutet, dass ein Härtefall vorliegt, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen jedoch eine Ausnahmeregelung, die besagt, dass die Grenze in Ausnahmefällen auf höchstens 75 Prozent festgelegt werden kann. Das Stimmenverhältnis betrug 14 zu 11 Stimmen. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt, auf diese Ausnahmebestimmung zu verzichten und dem Ständerat zu folgen.
Noch etwas ein Knackpunkt sind die Bestimmungen für Unternehmen mit einem Betrag über 5 Millionen Franken, speziell die Differenz bei Artikel 12 Absatz 1quinquies Buchstabe d, wo es um die Eigenleistungen geht. Der Ständerat hält an seiner Forderung nach Eigenleistungen fest, hat dies aber noch etwas präzisiert und möchte, dass Eigenleistungen, die seit dem 1. März 2020 eingebracht wurden, berücksichtigt werden. Im Sinne eines Kompromisses beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 150 Millionen Franken von dieser Erbringung einer Eigenleistung ausgenommen werden. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt, dem Ständerat zu folgen.
Bei den restlichen Bestimmungen schwenken wir grundsätzlich auf den Kurs des Ständerates ein. Das Konzept der Mehrheit sieht jedoch in Artikel 12 Absatz 1septies-a noch eine neue Bestimmung vor, die definiert, wann Beiträge aus Härtefallmassnahmen zurückbezahlt werden müssen.
Dann komme ich noch kurz zum Sport: Der Ständerat hält bei Artikel 12b, bei den Bestimmungen zum professionellen Mannschaftssport, an seinem Konzept fest. Er möchte nach wie vor keine Kürzung der Löhne. In unserem Rat wurde jedoch immer die Meinung vertreten, dass die Löhne berücksichtigt und in einem gewissen Umfang gekürzt werden müssen. Letzte Woche haben wir Ihnen hier einen ersten Kompromiss beantragt. Im Sinne einer Präzisierung unseres Konzeptes beantragen wir Ihnen mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine neue Formulierung für Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe b. Diese besagt, dass ein Club, wenn er die Löhne nicht oder nicht im erforderlichen Umfang senkt, nur einen Betrag von höchstens 50 Prozent der entgangenen Ticketeinnahmen erhält. Das heisst konkret: Wer die Löhne nicht senkt, erhält weniger, wer sie senkt, kann mehr beantragen.
Kurz noch zu Artikel 15, "Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls": Hier ist der Ständerat auf uns zugekommen und hat eine massgebende Umsatzeinbusse von "mindestens 30 Prozent" beschlossen. Im Sinne eines Kompromisses lenken wir hier ein, der Artikel ist somit nicht mehr bestritten.
Dann komme ich noch zu Ziffer II Absatz 7: Hier geht es um die Geltungsdauer von Artikel 17a, also der höheren Kurzarbeitsentschädigung bei den tiefen Einkommen. Wir haben letzte Woche an unserem Beschluss, die ursprünglich bis Ende März 2021 befristete Massnahme auf den 31. Dezember dieses Jahres zu verlängern, festgehalten. Auch der Ständerat hat hier an seiner Befristung auf den 30. Juni festgehalten. Wir beantragen Ihnen mit 14 zu 11 Stimmen, hier festzuhalten und die Geltungsdauer bis Ende Jahr zu verlängern. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt Einlenken auf den Ständerat.
Ich beantrage Ihnen, überall der Kommissionsmehrheit zu folgen und sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.
Bendahan Samuel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Nous sommes là pour la dernière phase de l'élimination des divergences avant la Conférence de conciliation. Les minorités sur lesquelles nous allons discuter ici sont les suivantes.
A l'article 3 alinéa 2, un rajout a été fait par les deux commissions qui ont demandé de revenir en arrière sur cette question, pour permettre de faire produire des biens aussi par la Confédération: il s'agit de donner au Conseil fédéral la compétence de "faire produire des biens médicaux importants". Cela n'aura pas forcément d'importance immédiatement, mais cela montre, par précédent, qu'il y a une intention légale, et cela peut aussi avoir un impact si la situation change et que de nouveaux types de vaccins doivent être produits.
Par 17 voix contre 6 et 1 abstention, la commission vous recommande donc de soutenir cette proposition qui vise à permettre à la Confédération de faire produire ces biens.
A l'article 6a, la nouvelle proposition qui est faite, là aussi dans le cadre d'une procédure de réexamen, est une manière de mieux détailler ce que doit être le passeport vaccinal et son fonctionnement. Il s'agit d'un document qui doit donner la possibilité d'informer de façon sécurisée, décentralisée et sans risque, particulièrement pour les voyages. Il n'est pas question ici - cela n'a pas été discuté en commission - de mettre en place une obligation de se faire vacciner, mais il a uniquement été question de créer un document qui pourrait être utile en particulier pour les voyages. La minorité Aeschi Thomas propose de biffer cet article. La commission a décidé, par 19 voix contre 6, d'accepter la modification apportée par le Conseil des Etats.
A l'article 9, les lettres d à f concernent les loyers. Aux lettres d et e, par 14 voix contre 11, la commission propose de maintenir la position de notre conseil en ce qui concerne les délais de paiement. Pour la lettre f, à l'inverse, la commission a rejeté, par 17 voix contre 8, la proposition défendue par la minorité Badran Jacqueline qui vise à maintenir la décision de notre conseil. La majorité propose de se rallier au Conseil des Etats et de biffer cette mesure qui visait à donner un sursis aux locataires afin de les protéger d'une résiliation du contrat de bail.
L'article 11a est probablement l'un des plus complexes à être encore relativement ouvert. Le Conseil des Etats est cette fois-ci entré en matière sur notre demande de bouclier de protection pour l'événementiel, mais il demande que cela ne concerne que les manifestations d'importance nationale particulière. Ce critère a semblé extrêmement restrictif à la commission. Il donne l'impression que seules quelques manifestations seront concernées. C'est pourquoi votre commission propose de prendre en compte les manifestations d'importance régionale, d'étendre le délai au 30 avril 2022, et de couvrir aussi les dégâts qui sont causés si la manifestation a lieu mais de façon restreinte à cause du Covid-19.
La commission suggère donc d'étendre un peu le champ des prestations. Par 19 voix contre 6, elle propose de mettre en place ce bouclier de protection, en l'étendant aux manifestations régionales. En effet, selon la commission, si les cantons doivent créer 26 assurances différentes et boucliers de protection différents, cela sera certainement une solution qui prendra beaucoup plus de temps et qui sera méga-bureaucratique en comparaison avec la proposition de notre commission qui couvrirait les événements d'importance régionale.
A l'article 12 alinéa 1bis, il reste encore une divergence sur le seuil qu'il faut atteindre. Le seuil est fixé à 60 pour cent actuellement, le Conseil des Etats propose d'en rester là. Notre commission propose un compromis: le seuil est fixé à 75 pour cent - donc avec 75 pour cent du chiffre d'affaires, on peut être considéré comme un cas de rigueur - mais seulement "dans des cas exceptionnels". La commission espère que cela permettra d'aboutir à un compromis.
A l'article 12 alinéa 1ter, notre commission s'est ralliée au Conseil des Etats, suite aux informations de l'administration, qui nous a promis qu'il n'y avait aucun cas, qu'aucune personne n'était concernée par cette disposition que nous voulions ajouter.
A l'article 12 alinéa 1quinquies et suivants, il s'agit d'une question de chiffre d'affaires. Un compromis est proposé à l'alinéa 1quinquies. Il s'agit de rajouter une condition qui est que le chiffre d'affaires doit être d'au moins 150 millions de francs pour exiger des prestations propres. C'est donc une proposition de compromis que votre commission vous propose de soutenir, par 15 voix contre 8 et 2 abstentions.
A l'article 12 alinéas 1septies et 3bis, les deux minorités ont été retirées. Il s'agissait du remboursement des aides et des conditions de remboursement des aides.
Concernant le sport, à l'article 12b, il s'agirait de réduire la restriction imposée au soutien des clubs sportifs: ceux qui ne respecteraient pas les règles concernant les baisses de salaire pourraient quand même obtenir la moitié des contributions, selon le compromis voté par 15 voix contre 4 et 3 abstentions. La commission du Conseil national s'est ralliée à la solution de compromis du Conseil des Etats de 30 pour cent de baisse du chiffre d'affaires pour les clubs qui voudraient obtenir les allocations pour perte de gain. Il n'y aurait plus divergence. En tout cas, il n'y a pas de minorité à ce sujet.
Il reste encore une minorité concernant question de la prolongation de la réduction de l'horaire de travail pour les bas revenus. La majorité de la commission propose le 31 décembre 2021, alors que le Conseil des Etats veut en rester au 30 juin. La prolongation n'aurait évidemment pas d'effet s'il n'y a pas de problème avec la crise. Toutefois, en décidant déjà maintenant, cela nous éviterait de devoir nous pencher une nouvelle fois sur cette question en juin prochain s'il reste des problèmes liés à la crise. Donc la commission vous propose, par 14 voix contre 11, de prolonger la réduction de l'horaire de travail pour les bas revenus.
Enfin, les autres prolongations ne font pas l'objet de propositions de minorité. Je vous invite à approuver les décisions de la commission sur ces points.
Nantermod Philippe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
Monsieur Bendahan, j'ai une question sur l'article 11a concernant les manifestations d'importance nationale. Il est question d'une autorisation cantonale.
De quelle autorisation s'agit-il? Est-ce qu'il s'agit d'une autorisation sur le plan de protection Covid-19, qui peut être donnée quelques jours avant la manifestation, auquel cas il sera très compliqué de mettre en oeuvre cette assurance? Ou est-ce que c'est une autorisation plus large?
Bendahan Samuel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
S'il s'agissait d'une autorisation qui ne peut être délivrée que quelques jours avant, cela viderait cette mesure de sa substance. Ce n'est certainement pas la volonté de la commission. La volonté de la commission est d'inscrire dans la loi qu'il faut une autorisation afin d'éviter que des manifestations "sauvages", sans la moindre forme d'autorisation, puissent avoir lieu.
Il s'agit donc de n'importe quelle autorisation, par exemple une autorisation d'organiser une manifestation ou une autorisation préalable. Evidemment, cela implique que les cantons qui savent que ce dispositif existe créent un mécanisme permettant à des manifestations d'obtenir rapidement cette forme d'autorisation afin de pouvoir obtenir ce "parapluie" d'assurance, car beaucoup de manifestations en ont effectivement besoin très rapidement.
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Erläuterungen, Herr Bendahan. In der Diskussion fiel unter anderem der Begriff "Impfpflicht". Wir haben ja mit Artikel 6a einen neuen Nachweis einer Covid-19-Impfung beschlossen. Für eine Impfpflicht wäre ja die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit und nicht die Kommission für Wirtschaft und Abgaben zuständig. Könnten Sie uns sagen, inwiefern eine solche Impfpflicht in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben ein Thema war?
Bendahan Samuel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur Aeschi, j'ai justement dit que cela n'avait pas été un sujet de discussion. C'est exactement ce que je viens de dire.
Abstimmung
Ziff. I Art. 3 Abs. 2 Bst. e, Ziff. II Abs. 14
Ch. I art. 3 al. 2 let. e, ch. II al. 14
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 141 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 48 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Ziff. I Art. 3 Abs. 2 Bst. e - Ch. I art. 3 al. 2 let. e
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 147 Stimmen
Dagegen ... 45 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Abstimmung
Ziff. I Art. 6a, Ziff. II Abs. 15 - Ch. I art. 6a, ch. II al. 15
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 149 Stimmen
Für den Antrag Grossen Jürg ... 45 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Das Wort für einen Rückkommensantrag hat Herr Grossen.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ich bitte Sie um Entschuldigung, aber wir hatten bei dieser Abstimmung eine Verwirrung. Ich ersuche Sie darum, auf diese Abstimmung zurückzukommen und sie nochmals durchzuführen.
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir stimmen über den Ordnungsantrag Grossen Jürg auf Wiederholung der Abstimmung ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Grossen Jürg ... 192 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(1 Enthaltung)
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir wiederholen somit die erste Abstimmung über Ziffer I Artikel 6a und Ziffer II Absatz 15.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Grossen Jürg ... 136 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 54 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag Grossen Jürg ... 156 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 35 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Abstimmung
Ziff. I Art. 6a Abs. 4 - Ch. I art. 6 al. 4
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 166 Stimmen
Dagegen ... 29 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Abstimmung
Ziff. I Art. 9 Bst. d, e - Ch. I art. 9 let. d, e
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 105 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 88 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Ziff. I Art. 9 Bst. f - Ch. I art. 9 let. f
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 71 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Ziff. I Art. 11a, Ziff. II Abs. 17 - Ch. I art. 11a, ch. II al. 17
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 139 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Abstimmung
Ziff. I Art. 11a - Ch. I art. 11a
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 145 Stimmen
Dagegen ... 49 Stimmen
(1 Enthaltung)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Abstimmung
Ziff. I Art. 12 Abs. 1bis - Ch. I art. 12 al. 1bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 113 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 79 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Ziff. I Art. 12 Abs. 1quinquies Bst. d
Ch. I art. 12 al. 1quinquies let. d
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 117 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 71 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ziff. I Art. 12 Abs. 1septies, 1septies-a, 3bis; 12b Abs. 5, 6 Bst. b
Ch. I art. 12 al. 1septies, 1septies-a, 3bis; 12b al. 5, 6 let. b
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Antrag der Minderheit Aeschi Thomas ist zurückgezogen worden.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abstimmung
Ziff. II Abs. 7 - Ch. II al. 7
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 82 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Das Geschäft geht nun an die Einigungskonferenz.