02.020
BG über die Tabakbesteuerung. Änderung
Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Gemäss dem Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung wird die Kompetenz, die Steuersätze für die Besteuerung von Tabakfabrikaten, Ersatzprodukten und Zigarettenpapier zu erhöhen, dem Bundesrat übertragen. Dabei gibt der Gesetzgeber dem Bundesrat in Artikel 11 jeweils einen maximalen Rahmen vor, den der Bundesrat im Laufe der Jahre nach seinem Gutdünken ausschöpft. Gemäss heute geltendem Recht beträgt dieser Rahmen 50 Prozent der bei Inkrafttreten geltenden Steuersätze. Seit 1996 hat der Bundesrat die Steuersätze verschiedentlich erhöht. Mittlerweile ist der vom Gesetzgeber eingeräumte Rahmen weitgehend ausgeschöpft; es verbleiben nur noch einige wenige Prozentpunkte.
Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat, dass ihm ein neuer Rahmen im Ausmass von wiederum 50 Prozent der beim Inkrafttreten geltenden Steuersätze eingeräumt wird. Der Bundesrat möchte seine bisherige Politik fortsetzen und die Steuer auf Tabakprodukten unter Berücksichtigung der verschiedenen Parameter so stark als möglich erhöhen. Zu diesen Parametern gehören gesundheitspolitische, fiskalische und volkswirtschaftliche Aspekte:
1. Zu den gesundheitspolitischen Überlegungen gehören insbesondere die Präventions- und die Aufklärungsmassnahmen über die Schädlichkeit und das Gefahrenpotenzial des Tabakkonsums. Unter diesem Aspekt sollte der Tabakkonsum möglichst gering sein.
2. Zu den fiskalischen Aspekten: Beiträge des Bundes an die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung werden gemäss Artikel 112 Absatz 5 der Bundesverfassung in erster Linie aus dem Reinertrag der Tabaksteuer gedeckt. Dass diese Steuer zur Deckung des Bundesbeitrages an die AHV seit den frühen Siebzigerjahren bei weitem nicht mehr ausreicht, brauche ich hier nicht darzutun. Aus fiskalischer Sicht sind hohe Tabaksteuererträge willkommen. Gesundheitspolitische und fiskalische Erwägungen laufen sich also zuwider.
3. Zu den volkswirtschaftlichen Aspekten: In unserem Land sind rund 11 000 Personen im Tabakbereich beschäftigt. Gut 300 Bauernbetriebe bauen Tabak im Inland an und nützen damit eine Nische in der Landwirtschaftspolitik aus, was mindestens aus dem Gesichtswinkel der Landwirtschaft und der dort bestehenden Überproduktion in anderen Bereichen nicht ganz unerwünscht ist.
Diese verschiedenen Zwecke laufen sich - ich habe es bereits ausgeführt - zuwider. Nun kann man einen einzelnen Aspekt, jenen der Gesundheitspolitik, der Suchtprävention, herausnehmen und höher bewerten als die anderen. Dann wäre der Preis für Tabakerzeugnisse möglichst hoch anzusetzen - wenn man davon überzeugt ist, dass ein hoher Preis den Tabakkonsum zumindest bei jungen Leuten eindämmt. Ob dies der Fall ist, ist umstritten. Hohe Preise für Tabakerzeugnisse im Inland führen aber zweifellos dazu, dass in grenznahen Bereichen im billigeren Ausland eingekauft wird, ja dass sogar Zigarettenschmuggel in die Schweiz wieder attraktiv werden könnte.
Die bisherige bundesrätliche Politik hat unter sinnvoller Berücksichtigung der Verhältnisse in unseren Nachbarländern versucht, durch Anhebung der Tabaksteuer bis zum jeweils noch tragbaren Niveau eine optimale Preispolitik zu betreiben. Die Grafik auf Seite 2734 der Botschaft belegt, dass der Bundesrat die Sache so schlecht nicht gemacht hat.
Die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützt die bisherige bundesrätliche Politik und möchte dem Bundesrat einen neuen Rahmen von 50 Prozent einräumen, wie es der Bundesrat selber vorsieht. Eine Minderheit möchte weiter gehen und diesen Rahmen auf 80 Prozent erweitern. Darauf werden wir in der Detailberatung zurückkommen.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen Eintreten; es war in der Kommission unbestritten. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.
Villiger Kaspar · BPR-M · Bundesrat · Luzern
Nachdem die Zeit schon fortgeschritten ist und der Kommissionspräsident eigentlich alles gesagt hat, muss ich - es sei denn, es wäre Ihr spezieller Wunsch - nichts Besonderes beifügen.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Vielen Dank, Herr Bundespräsident. Unser Wunsch hält sich hier durchaus in Grenzen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung
Loi fédérale sur l'imposition du tabac
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I introduction, préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 11 Abs. 2 Bst. b
Antrag der Kommission
Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit
(Leuenberger, Beerli)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 11 al. 2 let. b
Proposition de la commission
Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité
(Leuenberger, Beerli)
Adhérer à la décision du Conseil national
Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wie Sie der Fahne entnehmen können, folgt die Mehrheit dem Bundesrat und möchte wiederum einen neuen Rahmen von 50 Prozent für die Erhöhung der Steuersätze eröffnen. Es gibt eine Minderheit, die dem Nationalrat folgen möchte. Ich nehme an, Herr Leuenberger wird dann für die Minderheit sprechen.
Warum beantragt Ihnen die Mehrheit, dem Bundesrat zu folgen?
1. Ich habe es bereits ausgeführt: Der bisherige Rahmen betrug 50 Prozent. Die Mehrheit Ihrer Kommission hat keine Gründe dafür gefunden, warum dieser Rahmen nun plötzlich erhöht werden sollte.
2. Es handelt sich um die Besteuerung eines Konsumproduktes, von Tabak. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass diese Besteuerung auf formellem Gesetzesrecht beruhen soll. Die Delegation an den Bundesrat sollte unter demokratischer Kontrolle erfolgen. Wir gehen davon aus, dass mit einer Erhöhung des Rahmens um 50 Prozent ein vernünftiges Intervall geschaffen wird, indem jeweils im Parlament über eine weitere Erhöhung diskutiert werden kann. Wir fanden, dass zwischen den Kompetenzen des Bundesrates einerseits und der demokratischen Kontrolle durch den Gesetzgeber andererseits ein vernünftiges Verhältnis bestehen soll.
3. Es ist der Bundesrat selber, der innerhalb des von ihm eröffneten Rahmens darüber entscheidet, wann und in welchen Schritten eine Erhöhung erfolgt, unabhängig davon, ob dieser Rahmen 50, 60, 70 oder 80 Prozent beträgt. Wir beschliessen also nicht über konkrete Schritte der Erhöhung; das ist Sache des Bundesrates. Damit ist aber wiederum das Argument ausgesprochen, das ich soeben ausgeführt habe: Dem Bundesrat soll ein Rahmen vorgegeben werden, den er von Zeit zu Zeit wiederum mit der demokratischen Kontrollinstanz zu diskutieren hat. Solche Debatten ermöglichen dann auch eine politische Diskussion zwischen Parlament und Bundesrat in periodischen Abständen. Der Bundesrat ist dem Parlament gegenüber auch rechenschaftspflichtig, und zwar darüber, was er mit seinem Rahmen gemacht, wie er ihn ausgeschöpft und aus welchen Gründen er ihn ausgeschöpft hat.
Das sind die wesentlichen Gründe, weshalb Ihnen die Mehrheit beantragt, dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen. Im Übrigen: Wenn der Bundesrat bezüglich dieses Rahmens schon nicht weiter gehen will, sollte es das Parlament von sich aus nicht tun. Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Ich habe Interessen zu deklarieren: Ich bekenne, dass ich Raucher bin.
Im Nationalrat ist bei der Beratung dieser Vorlage geltend gemacht worden, es solle dem Bundesrat ein Spielraum von 80 Prozent statt nur 50 Prozent gewährt werden, wie es der Entwurf vorsieht. Das ist vom Nationalrat mit 77 zu 70 Stimmen beschlossen worden, und zwar im Wesentlichen mit der Begründung, Preisanpassungen bei Raucherwaren müssten jeweils in erheblichen Schritten erfolgen, um eine präventive Wirkung zu erzielen; Preiserhöhungen müssten also in erheblichen Schritten erfolgen, damit sie für die Konsumentinnen und Konsumenten auch spürbar seien. Sonst sei eine Präventionswirkung nicht möglich.
Zur Begründung dieses grösseren Spielraumes, den man dem Bundesrat geben will, ist im Nationalrat auch argumentiert worden, es sei ganz klar, dass hohe Preise für Tabakwaren eine gewisse Lenkungswirkung hätten. Es ist dabei auf verschiedene Berichte hingewiesen worden, insbesondere auch - was in diesem Zusammenhang mich ein wenig amüsiert hat - auf einen Bericht der Weltbank.
Wenn wir dem Bundesrat eine grössere Kompetenz einräumen wollen, als er sie selbst anbegehrt hat und als sie die Kommissionsmehrheit beantragt, so wollen wir dies eigentlich auch aus einem zweiten Grund: Es scheint uns wenig hilfreich, wenn man dieses Gesetz alle fünf, sechs Jahre ändern muss. Mir ist aufgefallen, dass man letztmals 1996 eine ähnliche Bestimmung mit einem Spielraum für den Bundesrat erlassen hat. Wenn die gesetzgebenden Behörden schon derart überlastet sind, dass sie sich nicht immer mit diesen Fragen befassen sollten, dann können wir dem Bundesrat bei solchen Gesetzgebungsprozessen - bei denen wir ohnehin sagen, es sei seine Kompetenz, das ist auf allen Bänken unbestritten - einen genügend grossen Spielraum einräumen, damit er diese Kompetenz auch für mehr als eine einzige Preiserhöhung ausüben kann.
Es ist im Nationalrat auch auf Folgendes hingewiesen worden: Wenn man mit den Tabakwarenpreisen in der Schweiz auf EU-Niveau gehen möchte, müsse man die Preise um 57 und nicht um 50 Prozent erhöhen, wie es der Bundesrat vorsieht. Für jene, bei denen Eurokompatibilität allenfalls ein Argument ist, wäre es also sinnvoll, über die ursprünglich vorgesehene Kompetenz von 50 Prozent gemäss der Mehrheit hinauszugehen.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Minderheit in aller Kürze, den 80 Prozent gemäss Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Ich erlaube mir auch den Hinweis, dass dies Auswirkungen auf den Anhang IV hat. Ich nehme an, dass beide Fragen in einem einzigen Entscheid geregelt werden.
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich lege meine Interessenbindung offen: Ich bin seit Sommer 1999 Präsident der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels. Der Kommissionssprecher hat die wirtschaftliche Bedeutung der Branche bereits aufgezeigt, ich kann hier auf Wiederholungen verzichten.
Ich beantrage Ihnen, der Fassung des Bundesrates und damit dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen. Die vom Bundesrat und der Mehrheit der WAK vorgeschlagene Gesetzesänderung setzt die bewährte Tabaksteuerpolitik des Bundesrates fort, indem sie die volkswirtschaftlichen Überlegungen sowie die Ergiebigkeit der Steuer angemessen berücksichtigt. Dies bedingt eine massvolle Erhöhung in kleinen Schritten und über eine längere Zeit. Ich bin der Überzeugung, dass das Mass der Steuerbelastung für ein legales Produkt mit über 50 Prozent bereits sehr hoch ist und sich am Rande dessen bewegt, was noch akzeptiert werden kann. Das ist auch mein Hauptargument, weshalb sich das Parlament zu diesem Thema in absehbarer Zeit wieder äussern sollte und äussern muss.
Ich weise noch darauf hin, dass dem Preisgefüge zwischen der Schweiz und dem benachbarten Ausland eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist, da sonst bei den Grenz- und Touristenverkäufen massive Verkaufseinbrüche und Einnahmenausfälle drohen. Dies erscheint mir auch wichtiger als das untaugliche Argument der EU-Kompatibilität der Steuerbelastung, das nur die Steuerkomponente - notabene ohne Mehrwertsteuer - berücksichtigt und andere wichtige Faktoren wie die Detailverkaufspreise und die Struktur des Handels ausser Acht lässt. Die Situation in Europa ist absolut uneinheitlich und nicht geeignet, als Leitplanke für unsere Steuerpolitik zu dienen. Vergleichbar sind aber die Preise pro Paket. Hier muss das umliegende Ausland gut beobachtet werden. Ein Land, in dem 40 Prozent der Bevölkerung im Einzugsgebiet der Grenze wohnen, muss zwingend eine Tabaksteuerpolitik wählen, die auch durchsetzbar und vernünftig ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie nochmals: Unterstützen Sie die Mehrheit und den Bundesrat.
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Angesichts der enormen gesundheitlichen und damit auch volkswirtschaftlichen Schäden, die der Tabakkonsum mit sich bringt, halte ich es hier mit Adam Smith, der schon 1776 gesagt haben soll, Zucker, Rum und Tabak seien Handelswaren, die nicht lebensnotwendig seien, die jedoch fast überall konsumiert würden und sich damit zur Besteuerung sehr gut eignen würden. Wenn man die Preise in der Schweiz und im Ausland vergleicht, sieht man, dass wir in der Schweiz nicht etwa die höchsten Preise haben, sondern durchaus im Mittel liegen, dass wir im Vergleich mit gewissen Ländern sogar weniger hohe Preise haben. Es fällt aber auf, dass wir die niedrigsten Steuern haben. Dies ist damit zu erklären, dass die Margen die höchsten sind. Dieser Tatsache muss durchaus Rechnung getragen werden. Diese einsam hohen Margen, die in der Schweiz von der Tabakindustrie erzielt werden können, würden durchaus eine noch etwas höhere Besteuerung rechtfertigen.
Wenn man sich Länder wie Grossbritannien ansieht, die mit der Tabakbesteuerung um 10 Prozent hinaufgegangen sind und in denen sich ganz klar erwiesen hat, dass damit der Konsum um etwa 4 bis 5 Prozent zurückgegangen ist, glaube ich, dass es angezeigt ist, diese präventive und gesundheitspolitische Wirkung auch für die Schweiz ins Auge zu fassen. Es ist namentlich klar, dass die Nachfrage am flexibelsten bei den jungen Leuten reagiert, weil sie auch am klarsten ein geringes Budget haben. Wenn die Preise steigen, verzichten sie eher auf das Rauchen. Diesem Umstand muss Rechnung getragen werden.
Namentlich ist auch zu bemerken, dass sämtliche Sportverbände und die Dachverbände des Sportes sowie auch sämtliche gesundheitspolitisch aktiven Verbände hier mit dem Nationalrat der Meinung sind, dass man dem Bundesrat einen Rahmen von 80 Prozent geben sollte. Das sagt noch nicht, dass die Steuern um diesen Betrag oder um diesen Prozentsatz steigen. Aber man gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, sich im Rahmen einer 80-Prozent-Regel zu bewegen.
Last, but not least würde eine höhere Besteuerung massgebliche Mehreinnahmen für AHV und IV mit sich bringen. Man spricht hier von bis zu 400 Millionen Franken. Sie wissen, wie stark wir auf Gelder für die AHV und die IV angewiesen sind. Die Diskussionen der letzten Woche haben das klar gezeigt.
Berger Michèle · Ständerat · Neuenburg · Freisinnig-demokratische Fraktion
J'aimerais soutenir la proposition de minorité d'adhérer à la décision du Conseil national.
Premièrement, durant la dernière décennie, la vente de cigarettes a constamment diminué. En même temps, le produit de l'impôt sur le tabac affecté à l'AVS a passé de 1 milliard de francs en 1992 à 1,8 milliard de francs aujourd'hui. Cela s'explique par le fait que le prix du paquet de cigarettes a passé de 3.10 francs à 4.80 francs. Ceci pour dire que les craintes du Conseil fédéral de voir les rentrées fiscales diminuer en cas d'augmentation trop importante du prix sont infondées. De plus, ses craintes concernant le marché noir sont à considérer en relation avec l'état de fait que nous connaissons aujourd'hui: le marché noir existe déjà. Pour l'éviter, il faudrait avoir la garantie que les cigarettiers signent avec les autorités douanières une déclaration commune afin de garantir que la vente de cigarettes passe uniquement par les canaux légaux. C'est ce qui a été fait en Angleterre.
Deuxièmement, il est clair que lorsque le prix d'un produit augmente, la demande baisse. Ceci s'applique aussi au tabac et, par voie de conséquence, des prix plus élevés induiront une baisse de la consommation de tabac. Nous savons les jeunes sensibles aux augmentations de prix. Des études ont été faites et prouvent qu'un renchérissement de 10 pour cent conduit à terme à une diminution de la consommation de 4,8 pour cent, réduction qui pourrait même atteindre 7 pour cent chez les jeunes. Dès lors, une augmentation plus importante du prix a un impact plus fort sur la décision de diminuer sa consommation de tabac voire d'arrêter de fumer. De plus, si l'on sait qu'en Suisse, 33 pour cent des hommes et des femmes de plus de 15 ans fument et que, dans la tranche d'âge des 15 à 33 ans, ils sont même 43 pour cent à fumer, on peut facilement comprendre combien la tendance à diminuer la consommation de tabac aura aussi un impact positif sur les coûts de la santé en Suisse.
Je vous invite donc à soutenir la proposition de la minorité.
Villiger Kaspar · BPR-M · Bundesrat · Luzern
Ich darf zuerst meine Interessenbindung offen legen: Ich habe bis vor 14 Jahren jene Produkte produziert, die Ernst Leuenberger raucht. Aber seither bin ich völlig unabhängig, und ich hoffe, sie schmecken ihm immer noch.
Zur eigentlichen Sache: Ich darf vielleicht kurz wiederholen, was der Kommissionspräsident, Herr Schiesser, gesagt hat: Eigentlich war unsere Tabaksteuerpolitik bis jetzt recht erfolgreich; Sie sehen das in der Grafik in der Botschaft. Erstens ist es gelungen, jedes Jahr mehr Geld zu generieren, was für die Finanzierung des AHV-Beitrages des Bundes wichtig ist, und zweitens ist der Tabakkonsum langsam zurückgegangen.
Wir haben natürlich lange Diskussionen darüber geführt - vor allem in der nationalrätlichen Kommission -, ob nun eigentlich das gesundheitliche Moment in dem Sinne dominieren soll, dass man in der Tabakbesteuerung möglichst grosse Schritte vornehmen soll, damit die Leute weniger rauchen; wir haben uns gefragt, wie sich das auf die Erträge auswirken könnte. Leider muss ich Folgendes sagen: Verschiedene Gesichtspunkte lassen vermuten, dass zu grosse Sprünge erstens nicht zu einer signifikanten Senkung des Konsums und zweitens auch nicht zu Mehreinnahmen führen würden. Dabei ist natürlich Folgendes klar: Wenn ein junger Mensch pro Zigarette mehr zahlen muss, führt das gemäss dem Gesetz von Angebot und Nachfrage dazu, dass er tendenziell wahrscheinlich eher weniger konsumiert. Es ist allerdings interessant zu sehen, dass gemäss WHO-Statistik in Grossbritannien der Anteil der jugendlichen Raucherinnen und Raucher bis 15 Jahre trotz einem Preis von 10 Franken pro Zigarettenpäckchen bei 22 Prozent liegt, in der Schweiz aber - bei viel tieferen Zigarettenpreisen - bei 17 Prozent. Der Kostenfaktor muss also nicht das einzige Element sein. Aber es ist ganz klar: Mit hohen Preisen kann man den Konsum etwas eindämmen.
Wir haben beim Alkohol das Umgekehrte erlebt: Wir haben wegen dem Einheitssatz die Preise stark reduziert, wodurch sich der Alkoholkonsum der Jugendlichen zum Teil stark erhöht hat.
Die Frage ist nur, ob man diesen Preis überwälzen kann. Hier gibt es zwei Elemente, es gibt zwei Möglichkeiten, dem Preis auszuweichen: Die erste besteht darin, dass man auf billigere Marken ausweicht - es gibt Ersatzprodukte -, die zweite besteht darin, dass man sich im Ausland eindeckt. Beim Alkohol haben wir ja auch gesehen, dass die Preissenkung dazu geführt hat, dass weniger im Ausland eingekauft wird. Früher wurde sehr viel in Duty-free-Shops eingekauft, jeder nahm einen Schnaps mit, obschon man den eigentlich gar nie trank. Das ging im Inland in den Umlauf - einfach weil es billiger war - und wurde dann irgendwo konsumiert.
Weiter ist es so - es wurde von Herrn Hess erwähnt -, dass 40 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer in Grenznähe wohnen. Es ist davon auszugehen, dass hohe Zigarettenpreise umgangen werden könnten. Wir wissen das aus Skandinavien, wo die Preise für Zigaretten sehr hoch sind und sich ein gewisser Schmuggel entwickelt hat. Wir sind deshalb der Meinung, dass wir uns langsam an das Preisniveau der EU herantasten sollten, aber so, dass wir nicht Umsätze ans Ausland verlieren.
Ich glaube, Herr Leuenberger hat hier zwei Zahlen verwechselt: Die 57 Prozent betreffen nicht die Anhebung, die wir wollen, sondern das ist der Anteil der Steuer in der EU, und die 50 Prozent betreffen die Kompetenz zur Erhöhung der heutigen Steuer. Ich komme noch kurz darauf zurück.
Wir möchten uns also in der Besteuerung dem EU-Niveau annähern, aber in solchen Schritten, dass wir nicht Umsätze an der Grenze verlieren. Wir möchten uns hier ungefähr an die Preise halten, die im Ausland üblich sind. Wir sind im Moment - wenn ich das kurz sagen darf - ungefähr im Mittelfeld. Wenn bei uns die wichtigste Marke Fr. 4.80 kostet, liegt der Preis in Deutschland mit 4.65 darunter, in Italien liegt er mit 4.56 auch darunter und in Österreich mit 4.86 nur wenig darüber; nur in Frankreich beträgt er mit Fr. 5.30 ungefähr 50 Rappen mehr. Deshalb möchten wir auch Jahr dieses keinen Aufschlag machen, obschon wir noch eine Kompetenz zur Erhöhung um 10 Rappen hätten. Wir möchten voraussichtlich lieber nächstes Jahr - sofern sich das in unserem Umfeld etwas ändert - einen grösseren Sprung machen. Deshalb legen wir Wert darauf, dass wir die Kompetenz sehr bald bekommen und dann den Preis vielleicht um 20 oder gar um 30 Rappen erhöhen könnten. Wir nehmen an, dass nächstes Jahr Deutschland, Frankreich und möglicherweise sogar auch Italien die Preise erhöhen; Österreich scheint mit den Preisen konstant zu bleiben. Das ergäbe dann die Möglichkeit, hier ohne Umsatzverlust wieder einen Schritt zu machen. Das hat der Bundesrat eigentlich vor. Wir brauchen deshalb, wie gesagt, diese Kompetenz.
Nun bin ich froh, dass weder Ihre Kommission noch eine Minderheit beantragt, diesen Sprung von 57 Prozent in Richtung einer Besteuerung nach EU-Niveau sehr rasch zu machen; dagegen hätte ich mich wehren müssen. Das hat aber nicht direkt mit der Grösse der Kompetenz hier zu tun. Im Nationalrat war das hingegen ein Ganzes: Die Antragstellerin, die eine Kompetenz für eine Erhöhung um 80 Prozent vorsah, wollte gleichzeitig grössere Schritte in Richtung der EU-Kompetenz machen. Frau Beerli hat natürlich Recht, dass die Margen hier wahrscheinlich etwas höher sind. Aber wir können nicht vom Staat aus in den Bereich der Margen eingreifen. Wir fürchten, dass die Margen unter Umständen nicht gesenkt würden, sondern dass man sich sogar eine Verlagerung der Produktion überlegen könnte. Weil es moderne Arbeitsplätze sind, wäre es sicher nicht die Absicht des Bundesrates, diese Arbeitsplätze zu verdrängen. Man kann dafür sein, man kann dagegen sein, aber irgendwo befinden sich diese Arbeitsplätze. Ich ziehe es vor, wenn sie sich in der Schweiz befinden, vor allem in der momentanen Wirtschaftslage.
Zur Kompetenz: Der Bundesrat schlug Ihnen 50 Prozent vor, weil er der Meinung ist, es sei richtig, dass wir das hin und wieder periodisch diskutieren, und weil die 50 Prozent für eine gewisse Zeit ausreichen. Aber es ist natürlich nicht so, dass wir uns gewaltig wehren, wenn Sie uns eine Kompetenz zur Erhöhung um 80 Prozent geben wollen. Das wird unsere Politik an sich nicht ändern, sondern wir werden trotzdem versuchen, immer bei den Leuten zu sein, möglichst viel für die AHV zu gewinnen und doch einen möglichst grossen Effekt auf die Gesundheit zu haben, ohne Umsätze an das Ausland zu verlieren. Wenn Sie uns die Kompetenz zur Erhöhung um 80 Prozent geben, dann müssen wir einfach während längerer Zeit nicht wieder vor das Parlament kommen.
Deshalb der langen Rede kurzer Sinn: Ich überlasse den Entscheid Ihnen.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 24 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 16 Stimmen
Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Ich unterbreche hier die Sitzung aus Anlass des Weihnachtskonzertes in der Eingangshalle des Parlamentsgebäudes.
Die Sitzung wird von 19.05 bis 19.35 Uhr unterbrochen
La séance est interrompue de 19 h 05 à 19 h 35
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 28 Abs. 2 Bst. c
Antrag der Kommission
Streichen
Antrag Bieri
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 28 al. 2 let. c
Proposition de la commission
Biffer
Proposition Bieri
Adhérer à la décision du Conseil national
Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Bei Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe c beantragen wir Ihnen Streichen des Fonds, der im Nationalrat beschlossen worden ist. Warum? Der Nationalrat hat mit 95 zu 68 Stimmen entschieden, hier einen separaten Tabakpräventionsfonds einzuführen. Wir beantragen Ihnen diese Streichung in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und möchten betonen, dass wir die Notwendigkeit und den Nutzen der Prävention gegen den Tabakkonsum nicht infrage stellen. Es geht also nicht um eine grundsätzliche Frage über Sinn, Nutzen und Notwendigkeit von Präventions- und Aufklärungsmassnahmen.
Warum beantragen wir Ihnen, dem Nationalrat nicht zu folgen?
1. Die Prävention wird heute über die allgemeinen Bundesausgaben und damit über das Budget finanziert. Es ist ein Betrag von 7 Millionen Franken vorgesehen. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Prävention aus allgemeinen Bundesmitteln finanziert und damit die entsprechende Summe im Budgetprozess bewilligt werden soll. Damit kann auch vonseiten des Parlamentes darüber entschieden werden, wie hoch die einzusetzenden Mittel sein sollen.
2. Dieses Argument hängt mit dem ersten zusammen: Wir wollen keine Sonderkasse über eine Fondslösung, die dem politischen Entscheidungsprozess nachher praktisch entzogen ist. Sie wäre ihm vor allem dann entzogen, wenn der Fonds einmal eingeführt ist. Die entsprechenden Mittel würden automatisch in diesen Fonds einfliessen. Solche "Sonderkässeli" führen zu Sonderverwaltungen; wir sehen das auch im Beschluss des Nationalrates. Der Fonds soll einer Präventionsorganisation zur Führung übertragen werden, wohl unter Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit und in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sport. Mit Verlaub: Wenn zwei Bundesämter die Aufsicht ausüben müssen, dann besteht die Gefahr, dass keines die entsprechende Aufsicht ausübt. Diese Organisationsform halten wir nicht für tauglich. Wir meinen, die heutige Form der Prävention mit Mitteln aus dem allgemeinen Bundeshaushalt unter der Kontrolle des Bundesamtes für Gesundheit sei der richtige Weg.
3. Das dritte Argument - das hat die Kommission dann letztlich dazu gebracht, endgültig Nein zu sagen - ist die fehlende verfassungsrechtliche Grundlage für diesen Präventionsfonds. Wie überall gibt es ein Gutachten dafür und ein Gutachten dagegen. Es gibt ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz, das klar zum Ergebnis gelangt, dass die Bundesverfassung keine Grundlage enthält, um einen derartigen Tabakpräventionsfonds zu schaffen. Es gibt auf der Gegenseite ein Privatgutachten, das eingeholt worden ist, welches zum Ergebnis gelangt, der Bund könne einen solchen Tabakpräventionsfonds auf dem Gesetzesweg einrichten.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass Artikel 112 Absatz 5 der Bundesverfassung an sich ganz klar sagt, dass der Reinertrag aus der Tabaksteuer für die Deckung des Bundesbeitrages an die AHV zu verwenden sei. In diesem Zusammenhang wird immer wieder geltend gemacht, es gebe beim Tabak auch einen Fonds, nämlich den Sota-Fonds, der auf der Fahne aufgeführt ist. Dieser Fonds unterstützt Fördermassnahmen im Rahmen des Landwirtschaftsrechtes. Das ist ein alter, bestehender Fonds. Dieser Fonds stützt sich auf die entsprechende Grundlage über die Landwirtschaft in der Bundesverfassung ab. Hier bestehen also zwei grundlegend unterschiedliche Ausgangslagen: zum einen dieser Sota-Fonds, der für Massnahmen zur Förderung im Rahmen des Landwirtschaftsrechtes geschaffen worden und verfassungsrechtlich abgestützt ist - das wird eigentlich nicht bestritten -, und zum anderen dieser neue Tabakpräventionsfonds, wobei die Kommission überzeugt davon ist, dass für ihn eine Verfassungsgrundlage fehlt. Wenn ein solcher Fonds eingeführt werden sollte, dann müsste eine entsprechende verfassungsrechtliche Grundlage, beispielsweise in Artikel 118 der Bundesverfassung, eingefügt werden.
Das sind die Gründe, die die einstimmige Kommission in Übereinstimmung mit dem Bundesrat dazu geführt haben, die vom Nationalrat eingefügte Litera c zu streichen bzw. Ihnen zu beantragen, diese Streichung vorzunehmen und die Präventionsmassnahmen auf dem herkömmlichen Weg zu finanzieren.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen.
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Ich beantrage Ihnen, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und im besagten Artikel einen Tabakpräventionsfonds zu schaffen. Der entsprechende Antrag Bezzola wurde im Nationalrat mit 95 zu 68 Stimmen gutgeheissen. Ich habe, bevor ich mich entschlossen habe, diesen Antrag einzureichen, auch die Unterlagen und das Protokoll des Nationalrates sorgfältig studiert. Ich bin mir bewusst - was jetzt auch der Kommissionspräsident gesagt hat -, dass das Ja oder das Nein zu diesem Begehren in erster Linie eine verfassungsrechtliche Frage ist und auch die Zweckmässigkeit einer Spezialfinanzierung in einem Fonds nicht ohne Wenn und Aber ist.
Der Hauptgrund für die Schaffung dieses neuen Präventionsinstrumentes ist die Sorge um die Gesundheit der Jugend. Die Raucherquote ist in den letzten Jahren massiv gestiegen, insbesondere auch bei den Frauen. So ist der Anteil derjenigen 15-Jährigen, die mindestens einmal pro Woche rauchen, zwischen 1986 und 1998 von unter 15 Prozent auf über 25 Prozent angestiegen. Dramatisch ist der Anstieg bei den jungen Erwachsenen: Bei den 15- bis 19-Jährigen ist der Anteil an Raucherinnen und Rauchern innert fünf Jahren um 70 Prozent auf heute 40 Prozent gestiegen; bei den 20- bis 24-Jährigen ist ein Anstieg um 23 Prozent auszumachen - heute raucht bereits knapp die Hälfte. Wir sehen also, dass sich das Problem vor allem bei den Jugendlichen stellt.
Wenn die Entwicklung in diesem Tempo weitergeht, kann ohne Übertreibung von einer echten Problematik für die Zukunft gesprochen werden. Die Kosten der Folgen des Tabakkonsums werden schon heute auf 10 Milliarden Franken geschätzt. Auf dasselbe Konto gehen jährlich gemäss Schätzung 8000 Tabaktote und 16 000 so genannte "Tabakinvalide", also Personen, die aufgrund des Tabakkonsums in ihrer Gesundheit eingeschränkt sind. Wenn in diesem Bereich heute nicht gehandelt wird, werden die gesundheitlichen Folgen dramatisch und die volkswirtschaftlichen Kosten, die dann im Gesundheitsbereich anfallen, enorm sein.
Ich schlage eine minimale Abgabe von gerade mal 2,6 Rappen pro Paket Zigaretten vor. Das sind 0,13 Rappen je Zigarette. Genau so viel wird heute für die inländische Tabakproduktion bei den Herstellern und Importeuren eingezogen. In unseren Augen verdient die Tabakprävention zumindest dieselbe Unterstützung wie die Tabakproduktion, bei der das Geld den rund 350 Tabakpflanzern zugute kommt. In der Tabakprävention soll über die Präventionsorganisationen und die Sportverbände vor allem bei den Jugendlichen im kritischen Alter eine breite Prävention betrieben werden.
Schon heute laufen in diesem Bereich Projekte, wie etwa Klassenwettbewerbe zum Nichtrauchen oder die Aktion "Sport. Rauchfrei". Solche erfolgreichen Ansätze sollen gezielt gefördert und ausgeweitet werden. Dass diejenigen, die Zigaretten produzieren und sie auch bewerben, sich in minimaler Form an der Prävention beteiligen, dünkt mich nur recht und billig. Dies scheint mir gerade auch in der aktuellen Finanzsituation des Bundes die bessere Variante zu sein als unsichere Budgets für das Jahr 2005 zu versprechen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Nationalrat bei seiner Budgetdebatte geradezu den Beweis erbracht hat, dass zum Teil leere Versprechen gemacht werden. Wir werden morgen darüber zu befinden haben, ob die Prävention im Bereich des Gesundheitswesens um 5 Millionen Franken, gemäss Beschluss des Nationalrates, gekürzt werden soll.
Ein Fonds belastet den Bund insofern nicht, als er nicht bestehende Einnahmen abzweigt, sondern den Konsum bei einem Luxusprodukt geringfügig belastet. Er delegiert die Präventionsarbeit an die dafür kompetenten Fachorganisationen, überlässt die Aufsicht dem Bundesamt für Gesundheit - so, wie ich das gelesen habe - in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sport.
Zum Haupteinwand der Verfassungsmässigkeit des Fonds: Wir gehen davon aus, dass der bestehende Fonds für Tabakpflanzer, der Sota-Fonds, und ein Tabakpräventionsfonds, die beide im Gesetz gleich formuliert, gleich hoch angesetzt werden und nach demselben Prinzip funktionieren, gleich behandelt werden können. Der Schutz der Landwirtschaft und der Schutz der öffentlichen Gesundheit sind beides Verfassungsgüter, die gleichwertig sind. Der bestehende Fonds für die einheimischen Tabakpflanzer stützt sich auf den Landwirtschaftsartikel der Bundesverfassung ab, respektive bei seiner Entstehung auf die Verfassungsgrundlage, es sei ein gesunder Bauernstand und eine lebensfähige Landwirtschaft zu erhalten.
So gut oder so wenig dieser Fonds für die einheimischen Tabakpflanzer eine gesicherte Verfassungsgrundlage hat oder sie zumindest hinterfragt werden kann, so gut kann auch Artikel 118 der Bundesverfassung herbeigezogen werden, welcher dem Bund die Möglichkeit gibt, im Rahmen seiner Zuständigkeiten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit zu treffen. Es ist dort in Absatz 2 auch explizit erwähnt, dass er Vorschriften über den Umgang mit Gegenständen erlassen kann, die die Gesundheit gefährden können. Das im Nationalrat zitierte Gutachten, das auch hier erwähnt wurde, kommt daher zum Schluss, dass solche Beiträge in einem Fonds ebenso verfassungskonform sind wie der Sota-Fonds und dies keine neue Steuer darstelle, sondern als besondere Verbrauchssteuer mit Kostenanlastungscharakter unter die Tabaksteuer nach Artikel 131 Absatz 1 Litera a der Bundesverfassung fallen würde.
Nun, ich bin kein Verfassungsrechtler und weiss auch, dass das Bundesamt für Justiz diese Auffassung nicht teilt. Als Laie in dieser Sache scheint mir aber immerhin einzuleuchten, dass die Grundlagen für den Sota-Fonds und für einen Präventionsfonds so unterschiedlich nicht sein können.
Aufgrund der Notwendigkeit, in diesem Bereich dringende Massnahmen zu treffen, und auch aufgrund meiner Beurteilung des Vergleiches der Verfassungsmässigkeit zwischen diesem Sota-Fonds und dem Tabakpräventionsfonds, scheint es mir angebracht, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und damit einen Beitrag für die Gesundheit zu leisten, der hier insbesondere der Jugend zugute kommt.
Berger Michèle · Ständerat · Neuenburg · Freisinnig-demokratische Fraktion
J'aimerais faire, par mon intervention, une remarque qui touche notamment au problème de la santé publique. J'aimerais vous rappeler que le tabagisme entraîne, à charge de la collectivité, des coûts annuels de 10 milliards de francs. Aujourd'hui, plus de 8000 personnes décèdent en Suisse de maladies liées au tabac. Ceci représente 22 décès par jour. Sur les cas d'invalidité annoncés chaque année, environ 16 000 sont directement imputables à la consommation de tabac. C'est pourquoi il est juste à mon avis de créer un fonds de prévention du tabagisme doté de moyens importants. Un avis de droit nous enseigne qu'il est tout à fait possible de le créer sans modification de la constitution.
C'est pourquoi je soutiendrai la proposition Bieri et je vous invite à en faire de même.
Car il est temps de faire une véritable politique de prévention dans ce domaine. Il est important de dire à nos jeunes de ne pas fumer, ou en tout cas de diminuer leur consommation de tabac. Et pour ceci, il faut des moyens. Je vous invite également à le faire par souci de cohérence. En effet, vous avez transmis la semaine dernière une motion concernant des mesures à prendre pour diminuer la proportion de personnes déclarées invalides lors de l'examen de la 4e révision de l'AI. Alors soyez conséquents avec vous-mêmes, car vous avez entre vos mains une mesure tangible pour diminuer le nombre de nouveaux cas d'invalidité par année.
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Man spricht ja in der Gesundheitspolitik sehr oft von Prävention und erhofft sich von ihr bessere Gesundheit und natürlich auch sinkende Gesundheitskosten. Sehr oft ist es so, dass zwischen den Präventionsgedanken, die man hat, und den effektiven Gesundheitsschäden ein Kausalzusammenhang nicht so leicht hergestellt werden kann. Aber es gibt einen Bereich, in dem der Kausalzusammenhang zwischen Prävention, der Vermeidung einer gesundheitsschädlichen Tätigkeit und dem Nutzen, der für die Gesundheit daraus entsteht, wie nirgendwo nachgewiesen ist, nämlich beim Rauchen.
Es ist durch Tausende und Abertausende von Untersuchungen nachgewiesen, dass das Rauchen tatsächlich eine Tätigkeit ist, mit der unmittelbar Gesundheitsschäden verursacht werden, und zwar - leider - gravierende Gesundheitsschäden. Man kann sagen, es sei jedem überlassen, selbst zu entscheiden, wie er sich hier verhalten möchte; das ist ganz klar. Aber: Der Einstieg ist das Entscheidende, und daher ist die Prävention bei den Jungen so wichtig. Viele Leute möchten mit dem Rauchen wieder aufhören, weil sie selber spüren, dass es ihnen nicht gut tut, aber vielleicht sind sie diesen Weg schon zu weit gegangen, sodass das Aufhören sehr schwierig ist. Wenn man hingegen in der Jugend nicht an die Zigarette und an das Rauchen gewöhnt wird, sondern nur gelegentlich einmal raucht, ohne es zu einer Gewohnheit werden zu lassen, kann man leichter aufhören. Wenn man die Jugend nicht ans Rauchen gewöhnt, tut man effektiv und unmittelbar etwas für die Prävention dieser zukünftigen Erwachsenen. Daher hat die Prävention eine so grosse Bedeutung. Wenn man auf der einen Seite die massive Tabakwerbung - die ich hier gar nicht infrage stellen möchte - gerade auch gegenüber der jungen Generation sieht, muss man doch auf der anderen Seite auch bereit sein, die Kehrseite dieser Medaille zu zeigen und das Schadenpotenzial darzulegen.
Der Kommissionssprecher hat erklärt, heute würden 10 Millionen Franken für die Prävention eingesetzt. Das ist richtig, und Gott sei Dank wird das auch gemacht. Mit diesem Fonds würden 20 Millionen Franken eingesetzt, und das ist meiner Meinung nach absolut notwendig und gerechtfertigt. Mir geht es aber nicht so sehr um den Betrag. Ich könnte allenfalls auch mal mit 15 Millionen Franken leben. Entscheidend ist aber, dass wir überhaupt keine verursachergerechte Finanzierung haben. Hier muss der allgemeine Steuerzahler, das heisst derjenige, der ganz normal Steuern - Mehrwertsteuer oder direkte Bundessteuer - zahlt, für die Präventionskosten aufkommen, die ganz klar einer bestimmten Verursacherkategorie zuzuordnen sind. Daher ist es meiner Meinung nach gesundheits- und finanzpolitisch verfehlt, damit die allgemeine Bundeskasse zu belasten. Vielmehr ist es richtig, dass die Präventionskosten aus jenen Abgabeerträgen gedeckt werden, die dieser Aktivität direkt zugeordnet werden können.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, dem Antrag Bieri, d. h. dem Beschluss des Nationalrates, zuzustimmen. Der Antrag wurde im Nationalrat übrigens von Kollege Bezzola gestellt. Er kommt also nicht von irgendwoher, sondern von jemandem, der sich das sicher wohl überlegt hat.
Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nach dieser Diskussion muss ich noch ein paar Dinge sagen: Vor allem das letzte Votum von Herrn David erstaunt mich.
Ich schicke noch einmal voraus, dass die Kommission in keiner Art und Weise Sinn und Wert der Prävention oder die Notwendigkeit von Präventionsmassnahmen infrage gestellt hat. Es sind verschiedene Voten gefallen, die durchscheinen lassen, die Kommission sei mit diesem Präventionsfonds relativ leichtfertig umgegangen und habe den Wert dieser Massnahme nicht richtig eingeschätzt. Selbst wenn dem so wäre, geht es schlicht und einfach nicht darum!
Es geht vielmehr um die Frage, ob aufgrund des Verfassungsrechtes eine Grundlage für einen solchen Fonds vorhanden ist. Ich erinnere daran, dass wir hier in der Chambre de réflexion sind und dass wir uns immer darum gekümmert haben, ob eine verfassungsrechtliche Grundlage für eine Massnahme, die wir ergreifen wollen, vorhanden ist oder nicht. Es geht um diese grundlegende Frage. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die verfassungsrechtliche Grundlage nicht gegeben sei. Demzufolge ist die ganze Diskussion darüber, ob ein solcher Fonds eingeführt werden soll oder nicht, eigentlich hinfällig, wenn wir uns an das Verfassungsrecht halten. Das Gutachten, das dafür spricht, dass die Verfassung eine genügende Grundlage enthalte, ist ein Privatgutachten. Ich sage nicht, dieses Gutachten sei irgendwie bestellt worden, aber es ist ein Privatgutachten.
Es gibt eine ganz einfache Überlegung: Wir haben in der Bundesverfassung eine Bestimmung beim Alkoholzehntel. Und da heisst es ganz klar: "Diese Mittel sind zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen zu verwenden." Hier gibt es keine Frage darüber, ob eine genügende Grundlage vorhanden sei. Im Gegensatz zur Alkoholsteuer heisst es bei der Tabaksteuer in der Bundesverfassung, die Leistungen des Bundes würden in erster Linie aus dem Reinertrag der Tabaksteuer gedeckt. Es wird also ganz klar gesagt, wohin diese Tabaksteuer zu fliessen hat. Die Mittel gehören in den allgemeinen Bundeshaushalt, mit der Verpflichtung, daraus einen Teil der Leistungen des Bundes für die AHV zu decken. Ich kann nicht ganz verstehen, wie Herr David sagen kann, wir bräuchten eine verursachergerechte Finanzierung, weil jetzt diese Präventionsmassnahmen aus allgemeinen Mitteln des Bundes finanziert werden müssten. Denn die Tabaksteuer, die vom Bund erhoben wird, wurde vom Verfassungsgeber ganz bewusst für die Leistungen des Bundes an die AHV zweckgebunden. Man kann nicht Mittel abzweigen und an dieser Zweckbindung vorbeischleusen, um daraus die entsprechenden Präventionsmassnahmen zu bezahlen. Das lässt von mir aus gesehen Artikel 112 Absatz 5 der Bundesverfassung schlicht nicht zu. Wenn man der Auffassung ist, man möchte eine solche Abgabe einführen und sie zur Bestreitung von Präventionsmassnahmen verwenden, dann soll man eine entsprechende Vorlage bringen. Man kann Artikel 118 oder welchen Artikel auch immer in der Bundesverfassung ergänzen. Dann hat man eine saubere Grundlage und kann diese Abgabe erheben. Heute ginge das zulasten jenes Teils, der in die Bundeskasse fliesst, zur Bestreitung des Bundesanteils an der AHV.
Wir müssen uns an die Bundesverfassung halten. Wenn wir das nicht mehr tun, dann können wir auf dem Gesetzesweg jede Art von Abgabe einführen, nur weil sie uns politisch sinnvoll und zweckmässig erscheint. Das darf nicht der Massstab für unsere Beurteilung sein. Wenn das Problem gravierend ist, dann müssen wir entweder mehr allgemeine Mittel einsetzen oder eine zusätzliche Abgabe, aber dann auch zweckgebunden, erheben. Dazu braucht es eine entsprechende verfassungsrechtliche Grundlage.
Ich bitte Sie, diesen Aspekt nicht ausser Acht zu lassen. Wir haben uns auch dann an die Bundesverfassung zu halten, wenn wir ein anderes Ergebnis lieber hätten.
Villiger Kaspar · BPR-M · Bundesrat · Luzern
Zuerst zwei Bemerkungen zum Sota-Fonds:
1. Wenn ich mich recht erinnere, ist dieser Fonds die Folge einer Motion Auer. Früher wurde der Inlandtabak durch normale Landwirtschaftssubventionen aus der allgemeinen Bundeskasse subventioniert. Die Überlegung von Herrn Auer lautete, dass es nicht sein dürfe, dass etwas Ungesundes vom allgemeinen Steuerzahler noch gefördert werde. Er hat deshalb angeregt, eine Lösung zu suchen, damit dieser Inlandtabak nicht mehr von den allgemeinen Steuerzahlern zu subventionieren sei. Nun ist es so, dass dieser Tabak für die Branche nicht erforderlich ist; etwa 5 Prozent der Zigarettentabake sind Inlandtabak. Es ist ein recht guter, milder Tabak, aber kein Aromaträger. Er könnte natürlich erheblich billiger - und problemlos - im Ausland beschafft werden, erheblich billiger, als seine Gestehungskosten in der Schweiz sind. Im Klartext: Die Branche hat an diesem Tabak eigentlich kein Interesse, weil sie ihn problemlos substituieren kann. Sie ist aber nicht dagegen, ihn zu kaufen, wenn sie dies zu Marktpreisen tun kann. Deshalb hat man damals eine Lösung gesucht, damit diese Subvention nicht vom allgemeinen Steuerzahler finanziert werden muss.
Die Branche war damit einverstanden, einen Zuschlag auf dem Zigarettenpreis zu erheben - das sind die erwähnten 0,13 Rappen -, das Geld mit einer Zweckbindung zu versehen und damit die Tabake für die Landwirtschaft zu finanzieren. Wenn Sie das morgen streichen, wird die Branche wahrscheinlich eher erleichtert sein. Die Bauern werden aber nicht erleichtert sein; denn gerade im Umfeld, in dem wir heute leben, haben wir ein Interesse daran, dass die Bauern Produkte kultivieren können, die auch hier Absatz finden. Mit diesem Umweg sicherte man die Finanzierung dieser Subvention. Damals wurde von den Verfassungsrechtlern gesagt, dass sich der Landwirtschaftsartikel dafür eigne, weil es eine rein landwirtschaftliche Massnahme sei; es ist keine tabakindustrielle Massnahme.
2. Nun ist aber in der Tat die Idee eines Fonds entstanden; zuerst ist es ein Präventionsfonds gewesen. Ich glaube, ich darf das hier sagen: Herr Bezzola hat nur den Sport hinzugefügt. In der Kommission ist der Vorschlag nur zur Prävention gedacht gewesen. Das hat schon zu reden gegeben. Man hat die Verfassungsmässigkeit untersucht. Ich muss dem, was Herr Schiesser gesagt hat, nicht viel beifügen. Es hat dann nachträglich noch - habe ich mir sagen lassen - mit dem Bundesamt für Justiz eine Diskussion über die Verfassungsmässigkeit stattgefunden. Daran haben verschiedene Juristen aus der Bundesverwaltung teilgenommen; die einen wünschten eher einen Fonds, andere weniger.
Man ist klar zum Schluss gekommen, dass eine Verwendung von Tabaksteuereinnahmen klar verfassungswidrig wäre, denn die Tabaksteuer ist eindeutig einem anderen Zweck zugeschrieben. So gesehen haben wir hier keinen Spielraum. Deshalb ist das - wenn Sie diese Abgabe einfach auf den Tabak schlagen - schon eine Tabaksteuer, die so keine Grundlage hat. Man kam zum Schluss, dass gestützt auf Artikel 118 Absatz 2 der Bundesverfassung - Herr Schiesser hat ihn auch erwähnt - möglicherweise eine Lenkungsabgabe denkbar wäre. Aber dann wären drei Bedingungen zu erfüllen, die so wieder nicht erfüllbar sind, weil sie letztlich der Quadratur des Zirkels gleichkommen:
1. Die Abgabe müsste genügend hoch sein, um tatsächlich Lenkungscharakter zu haben. Das sind aber die 0,13 Rappen sicher nicht. Die Abgabe müsste also so hoch sein, dass sie den Preis in einem solchen Ausmass erhöhen würde, dass sich der Konsum verändern würde. Dann hätten wir wieder das Problem mit der Grenze oder könnten gleich die Tabaksteuer stärker anheben.
2. Die Abgabe müsste aber gleichzeitig bescheiden genug sein, um nicht in Widerspruch zur Fiskalität der Tabaksteuer zu geraten, die wir von der Verfassung her brauchen. Das lässt sich irgendwo nicht mehr zusammenfügen.
3. Das Geld müsste nicht in einen Fonds, sondern in die allgemeine Bundeskasse fliessen.
Das führt mich zur Einsicht, dass das auch verfassungsmässig so nicht vertretbar ist. Ich sage gar nichts über den Zweck, weil ich nicht bestreite, dass die Prävention im Bereich des Tabaks durchaus etwas Notwendiges ist. Ich komme aber nicht um den Eindruck herum, dass wir hier mit einer gewissen Beliebigkeit legiferieren, aus dem Bauch heraus, und finden, das sei eigentlich ein guter Zweck, deshalb könne man das doch einfach machen. Ich muss Herrn Schiesser zustimmen: Wir können beim Tabak noch x Bereiche finden, von denen wir sagen können, dass das eigentlich auch noch gut wäre.
Wenn jetzt hier das Bundesamt für Sport noch dazukommt, geht das immer noch weiter weg vom ursprünglichen Präventionsgedanken. Natürlich ist Sport die beste Prävention, aber vielleicht finden Sie noch andere Dinge, von denen man auch sagen könnte: Wenn jemand das macht, raucht er nicht.
Ich habe hier echt Bedenken. Wenn ich daran denke, wie wir in der Verfassung alle Höchstsätze der Steuern festlegen, damit der Fiskus ja nicht übermarchen kann - und hier sagt man: Das ist eigentlich noch gut, machen wir es doch so. Das stört mich als Staatsbürger - als Finanzminister stört es mich nicht, denn es ist bezahlt -, weil das in der Staatsrechnung in Konkurrenz zu anderen Dingen steht. Ich habe das Gefühl, dass man so doch einfach nicht legiferieren kann.
Ich möchte Ihnen hier empfehlen, den Antrag Bieri abzulehnen.
3. Zur Prävention: Die Prävention ist in der Tat etwas Wichtiges. Hier ist im Nationalrat wieder handstreichartig etwas passiert, bei dem ich Mühe habe, es zu verstehen. Es kam ein Antrag - er wurde nicht einmal mündlich begründet, sondern nur schriftlich eingereicht, weil das Geschäft in der so genannten Kategorie IV behandelt wurde. Der Antrag besagte, man könnte doch bei der Prävention etwas wegnehmen und es dem Sport geben. Beim Sport hat man immer zu wenig Mittel, Sport ist auch Prävention, und wahrscheinlich hat es im Bundesamt für Gesundheit genügend Mittel. Diesen Antrag habe ich nicht so ernst genommen. Ich habe heute dazu eine Notiz gesehen. Ich komme dann morgen, Herr Hess, noch einmal darauf zurück. Ich habe mein Votum vorbereitet, bevor ich wusste, dass morgen noch ein Antrag kommen wird; aber ich sage es auch morgen nochmals: Ich glaube, so geht es natürlich auch nicht.
Das Gute am Antrag war, dass er budgetneutral ist. Damit macht man dem Finanzminister keine Sorgen. Aber einfach zu sagen, bei der Prävention werde man wohl genug haben und der Sport brauche doch immer etwas - das finde ich keine gute Politik.
Der Bereich beim Bundesamt für Sport wurde nach den Bedürfnissen so festgelegt. Natürlich nimmt das Bundesamt immer mehr, es gibt kein Bundesamt, das eine Offerte ablehnt. Aber das Budget wurde eigentlich solide erarbeitet. Deshalb werde ich Ihnen morgen auch diese Verlagerung zur Ablehnung empfehlen. Ich hoffe, das passiert in einer Deutlichkeit, dass der Nationalrat dann darauf verzichtet.
Herr Direktor Zeltner vom Bundesamt für Gesundheit hat mir soeben noch die konkrete Zahl gesagt. Im Moment sind es nicht 10, sondern 7 Millionen Franken für die Prävention. Wir wollen diesen Betrag aber - das ist in den Finanzplänen vorgesehen - schrittweise auf 10 Millionen Franken anheben, weil wir meinen, trotz Finanzknappheit sei das ein prioritärer Bereich. Wenn Sie beim Bundesamt für Gesundheit 5 Millionen Franken wegnehmen möchten, müssen Sie bedenken, dass dort immerhin die Aidsprävention, die Tabakprävention angesiedelt sind; eben sehr viele Dinge, von denen ich eigentlich glaube, dass sie sehr wichtig sind. Auch der Sport ist wichtig, aber ich persönlich mache ohne Subventionen sehr viel Sport. Ich glaube, das ist auch ein Bereich, in dem der Bund eine Impulsfunktion hat; es ist aber sicher nicht eine Kernaufgabe des Staates. Hingegen ist die Prävention für das Bundesamt für Gesundheit sicherlich eine sehr wichtige Kernaufgabe, und deshalb sollte man hier keine Verlagerungen vornehmen.
Zusammenfassend: Ich meine, wir sollten diesen Fonds nicht schaffen. Aber wir sollten morgen dann nicht bei der Beratung des Voranschlages die Prävention mit einer Kürzung der Mittel, die sie hat, noch schwächen.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 17 Stimmen
Für den Antrag Bieri .... 11 Stimmen
Ziff. II
Antrag der Kommission
Text
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Anhang IV
Mehrheit
....
1. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
....
Minderheit
(Leuenberger, Beerli)
....
1. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
....
Ch. II
Proposition de la commission
Texte
Adhérer à la décision du Conseil national
Annexe IV
Majorité
....
1. Adhérer au projet du Conseil fédéral
....
Minorité
(Leuenberger, Beerli)
....
1. Adhérer au projet du Conseil fédéral
....
Text - Texte
Angenommen - Adopté
Anhang IV - Annexe IV
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. III
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 29 Stimmen
(Einstimmigkeit)