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Der Bundesrat wird ersucht, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit ausländische, rechtskräftig verurteilte Gewalttäter und Kriminelle ihre Strafen zwangsweise in ihrem Heimatland zu verbüssen haben
Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Bundesrat wird mit meiner Motion ersucht, Abkommen mit den Ländern, aus denen die meisten Straftäter stammen, anzustreben und die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit ausländische, rechtskräftig verurteilte Gewalttäter und Kriminelle ihre Strafe zwangsweise in ihrem Heimatland zu verbüssen haben.
Der Strafvollzug in der Schweiz entspricht einem Standard, der über die Normen in den meisten Ländern hinausgeht, namentlich über die Normen in nichteuropäischen Staaten. In der Folge wirkt die Strafe nicht erziehend und schon gar nicht abschreckend, was sich in der Kriminalitätsstatistik deutlich zeigt. Rund 70 Prozent der Straftäter sind ausländischer Herkunft. Besonders verheerend und stossend ist dies bei der wachsenden Zahl an Delikten, bei denen die Täter eine rücksichtslose Brutalität an den Tag legen.
Da die Straftaten stetig zunehmen, müssen vielerorts Gefängnisse ausgebaut oder neue gebaut werden. Diese Bauten werden in der nächsten Zeit mehrere hundert Millionen Franken verschlingen. Dazu kommen die Kosten für Kost und Logis und für teure Therapien in den Gefängnissen selber. Ein Gefängnisinsasse kostet pro Tag zwischen 240 und über 1000 Franken. Damit diese Kostenspirale gestoppt werden kann, braucht es Übereinkommen, sodass verurteilte Straftäter ihre Strafen in den jeweiligen Herkunftsländern verbüssen müssen.
Der Strafvollzug setzt in der Folge für ausländische Straftäter auch wegen der Verdienstmöglichkeiten während der Haft falsche Anreize und steht somit im Gegensatz zum eigentlichen Ziel der Sicherheitspolitik, Täter davon abzuhalten, in unserem Land wieder zuzuschlagen. Angesichts der Zunahme der Mobilität ist es dringend notwendig, die Rechtsgrundlagen den neuen Herausforderungen anzupassen und insbesondere mit den Ländern, aus denen die meisten Straftäter stammen, unverzüglich Abkommen anzustreben, damit Kriminelle ihre Strafen in ihrer Heimat verbüssen müssen. Auch wäre dann die Ausschaffungs-Initiative umgesetzt, weil nämlich die Kriminellen nach der Verbüssung ihrer Haftstrafe schon gerade in ihrem Heimatland wären.
Mit dieser Motion könnten wir immense Kosten sparen - und das Geld könnten wir wirklich sinnvoller einsetzen. Vor allem würden wir für mehr Sicherheit in unserem Land sorgen. Wir müssen hier endlich vorwärtsmachen.
Daher bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Es wurde ja schon in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen die Schaffung zusätzlicher rechtlicher Grundlagen verlangt, um verurteilte Personen zur Verbüssung ihrer Freiheitsstrafe in ihren Heimatstaat überstellen zu können. Der Bundesrat hat sich dabei regelmässig bereit erklärt, seine bisherigen Bemühungen, die Zusammenarbeit in diesem Bereich zu verstärken, aufrechtzuerhalten und auch zu intensivieren. Die Bereitschaft gilt grundsätzlich auch für den Fall, in dem - wie vorliegend - explizit die zwangsweise Überstellung angesprochen ist.
Nun, entsprechend ist die Schweiz bestrebt, ihr Netz an zwischenstaatlichen Abkommen auf dem Gebiet der Überstellung verurteilter Personen weiter auszubauen. Auch wenn die anderen Staaten Hand dazu bieten sollten: Es gilt dabei zu berücksichtigen, dass zwangsweise Überstellungen - und damit auch der Abschluss entsprechender Abkommen - nur bei Staaten möglich sind, welche die Menschenrechtsstandards gemäss EMRK beachten.
Das Problem liegt in den allermeisten Fällen allerdings nicht in einer fehlenden Rechtsgrundlage, sondern in der Umsetzung durch die betroffenen Staaten in der Praxis. Denn selbst wenn eine Rechtsgrundlage besteht, sind die Staaten eben nicht verpflichtet, in eine Überstellung einzuwilligen. Das Problem kann daher nicht durch die Schaffung weiterer Rechtsgrundlagen gelöst werden. Oft ist es auch so, dass sich eine Überstellung nur bei längeren Haftstrafen eignet, weil eben die entsprechenden Gesuche gestellt und alle Unterlagen, alle Gerichtsurteile usw. übersetzt werden müssen.
Ich möchte Sie bitten, diesen Vorstoss abzulehnen.
Abstimmung
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 56 Stimmen
Dagegen ... 124 Stimmen
(0 Enthaltungen)