20.080
Beschaffung von Druck-Erzeugnissen nur in der Schweiz. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion 17.3571
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Die Motion 17.3571 abschreiben
Antrag der Minderheit
(Burgherr, Aeschi Thomas, Amaudruz, Dettling, Friedli Esther, Matter Thomas)
Die Motion 17.3571 nicht abschreiben
Proposition de la majorité
Classer la motion 17.3571
Proposition de la minorité
(Burgherr, Aeschi Thomas, Amaudruz, Dettling, Friedli Esther, Matter Thomas)
Ne pas classer la motion 17.3571
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Bundesrat beantragt, die Motion 17.3571 abzuschreiben.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 12. Januar 2021 den Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion Müri 17.3571, "Beschaffung von Druck-Erzeugnissen nur in der Schweiz", beraten und empfiehlt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen, die Motion abzuschreiben. Die Minderheit Burgherr beantragt, die Motion nicht abzuschreiben. Die Motion wurde am 16. Juni 2017 eingereicht und fordert den Bundesrat auf, dafür zu sorgen, dass bei der öffentlichen Vergabe von Druckaufträgen durch das Bundesamt für Bauten und Logistik und die Bundesbetriebe nur Schweizer Unternehmen berücksichtigt werden. Der Nationalrat nahm die Motion am 6. März 2018 mit 96 zu 85 Stimmen an, der Ständerat stimmte dem am 10. Dezember 2018 mit 23 zu 8 Stimmen zu.
Parallel zur Behandlung der Motion hat das Parlament die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen sowie das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen beraten. Am 21. Juni 2019 haben National- und Ständerat das Bundesgesetz und die damit verbundenen internationalen Bestimmungen einstimmig verabschiedet.
Mit der Annahme der Motion und der später verabschiedeten Gesetzgebung zum öffentlichen Beschaffungswesen liegen nicht miteinander vereinbare Entscheide des Parlamentes vor. Die Mehrheit Ihrer WAK teilt die Haltung des Bundesrates, dass die jüngeren Entscheide des Parlamentes massgebend sind und damit das Anliegen der Motion hinfällig geworden ist, da es klar gegen bestehende internationale Verpflichtungen verstösst, denen das Parlament zugestimmt hat.
In der Kommission wurde auch angeführt, dass mit den Zuschlagskriterien im revidierten Beschaffungsgesetz ein eigentlicher Paradigmenwechsel zu Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien vollzogen und damit dem Anliegen sehr wohl Nachachtung verschafft wurde. Deshalb brauche es die Motion nicht mehr. Schliesslich wurde seitens der Verwaltung und des Bundesrates auch ausgeführt, dass es sich bei den Drucksachen um ein jährliches Beschaffungsvolumen von durchschnittlich 30,5 Millionen Franken handle; die Beschaffung vonseiten des Bundes mache in diesem Bereich lediglich etwas mehr als 1 Prozent aus. Davon vergibt die Bundesverwaltung nur 3 Prozent oder rund 1 Million Franken im Ausland. Dabei handelt es sich vor allem um Monopoldrucksachen wie beispielsweise Druckerzeugnisse des Europarates.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Motion abzuschreiben.
Lüscher Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
C'est le 12 janvier dernier que la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national a traité l'objet 20.080, "Marchés publics. Confier les mandats d'impression exclusivement à des entreprises suisses. Rapport du Conseil fédéral sur le classement de la motion 17.3571".
La motion chargeait le Conseil fédéral de veiller à ce que l'Office fédéral des constructions et de la logistique ne prenne en considération que des sociétés suisses dans l'adjudication de marchés publics portant sur des imprimés.
Le 28 octobre 2020, le Conseil fédéral a adopté un rapport par lequel il propose le classement de la motion 17.3571 principalement au motif que sa mise en oeuvre est contraire aux engagements internationaux de la Suisse. De plus, la mise en oeuvre est également incompatible avec la décision ultérieure du Parlement, qui a explicitement inscrit dans la nouvelle loi sur les marchés publics que l'adjudicateur tient compte des engagements internationaux de la Suisse.
Par 18 voix contre 7, la commission vous propose de vous rallier à la décision du Conseil fédéral et de classer cette motion.
Pour rappel, le 21 juin 2019, le Parlement a adopté la révision totale de la loi sur les marchés publics à l'unanimité moins quelques abstentions. Le même jour, les deux chambres, toujours à l'unanimité moins quelques abstentions, ont adopté l'arrêté fédéral publié dans la Feuille fédérale de 2019, à la page 4413, s'agissant de l'amendement de l'accord sur les marchés publics de l'Organisation mondiale du commerce. Le 12 février 2020, le Conseil fédéral a adopté l'ordonnance sur les marchés publics totalement révisée et adaptée à la nouvelle loi votée au mois de décembre par le Parlement. Ce faisant, l'adoption de la législation sur les marchés publics a rendu caduc le mandat donné par la motion 17.3571. En effet, la mise en oeuvre de cette motion serait contraire à des actes législatifs ultérieurs, notamment l'article 29 alinéa 1 de la loi sur les marchés publics s'agissant du respect des engagements internationaux de la Suisse et de l'amendement de l'accord sur les marchés publics de l'Organisation mondiale du commerce.
Cet amendement de 2012, auquel la Suisse est partie, est incompatible avec la mise en oeuvre de la motion 17.3571, sauf à notifier aux autres parties à cet accord le retrait des prestations d'impression et d'édition de la liste des services, ce qui serait contraire à nos engagements. Enfin, le Conseil fédéral relève à raison que les marchés publics fédéraux représentent 1 pour cent du chiffre d'affaires annuel de l'industrie graphique, de sorte que l'influence de l'administration fédérale peut être qualifiée de négligeable.
Pour toutes ces raisons, la commission, par 18 voix contre 7, vous recommande le classement de cette motion, comme le suggère le Conseil fédéral.
Burgherr Thomas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die WAK beantragt Ihnen, dass die Motion abgeschrieben wird, obwohl sie nicht erfüllt ist. Gestützt auf die Annahme, dass mit dem totalrevidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen die Motion hinfällig geworden ist, will sich die WAK einem klaren Parlamentsauftrag entziehen.
Die Motion Müri 17.3571 wurde 2018 von National- und Ständerat gutgeheissen, was einem verbindlichen Auftrag gleichkommt. Diesen Auftrag kann der Nationalrat nicht gestützt auf eine Vermutung ausser Kraft setzen. Meine Recherchen haben ergeben, dass weder die Motion Müri noch das Thema Druckerzeugnisse in der Beratung des Bundesgesetzes explizit behandelt wurden und daher auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Parlament die Motion hier zurückgezogen hätte. Stattdessen sollten wir daran festhalten, dass Druckerzeugnisse für die Bundesverwaltung und für bundesnahe Betriebe nur in der Schweiz beschafft werden dürfen. Denn die ausländischen Mitbewerber profitieren gerade in diesem Bereich auch von tieferen Sozial- und Umweltstandards. Umgekehrt haben wir eine leistungsfähige und preislich wettbewerbsfähige Schweizer Druckindustrie, die bei der Beschaffung von Druckerzeugnissen durch die öffentliche Hand und die subventionierten Bundesunternehmen aufgrund der systembedingten Wettbewerbsnachteile nicht benachteiligt werden darf. Die Beschaffung von Druckerzeugnissen muss angesichts der ungleich langen Spiesse zwischen den in- und ausländischen Wettbewerbern ausschliesslich bei Schweizer Unternehmen, die die Wertschöpfung in der Schweiz erbringen, vollzogen werden.
Die Motion soll umgesetzt werden. Deshalb bitte ich Sie, unserem Minderheitsantrag zuzustimmen und die Motion nicht abzuschreiben.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Sie haben diese Motion im Jahr 2018 angenommen. Die Motion verlangt, dass alle Druckerzeugnisse in der Schweiz bezogen werden müssen. 2019 haben Sie dann den internationalen Verpflichtungen der WTO im Rahmen des neuen Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen explizit ebenfalls zugestimmt. Das ergibt logischerweise einen gewissen Widerspruch. Wenn wir aber der Sache auf den Grund gehen, dann zeigt sich, dass dieser Widerspruch eigentlich kaum mehr vorhanden ist. Der Anteil des Bundes an den Aufträgen für Druckerzeugnisse insgesamt beträgt 1 Prozent. Von diesem einen Prozent vergibt der Bund etwa 3 Prozent ins Ausland. Wir sind hier also für die ganze Branche im Promillebereich. Diese 3 Prozent, die der Bund ins Ausland vergibt, sind Spezialaufträge für Druckerzeugnisse, die in der Schweiz nicht hergestellt werden können.
In Anbetracht der reinen Fakten können Sie nicht davon sprechen, dass der Bund die Motion nicht erfülle. Wir erfüllen sie, abgesehen von dieser kleinen Ausnahme, bei der es gar keine Schweizer Anbieter gibt. Gemessen an der ganzen Druckindustrie ist schon das eine Prozent, das der Bund am Gesamtvolumen hat, relativ unbedeutend. Wenn Sie verhindern wollen, dass von diesem einen Prozent 3 Prozent ins Ausland fliessen, dann sind Sie wirklich päpstlicher als der Papst.
Wir werden weiterhin aufmerksam sein, dass wir diese Aufträge in der Schweiz vergeben. Mit dem neuen Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen haben wir diese Möglichkeit auch. Wir sind daran, das Gesetz mit den Kantonen entsprechend umzusetzen; wir werden das erfüllen. Wir haben hier wesentliche Fortschritte erzielt. Die Motion in diesem Druckbereich aber noch aufrechtzuerhalten, macht keinen Sinn: Dann müssten Sie uns auch sagen, ob wir internationale Verpflichtungen nicht einhalten oder ob wir einfach auf Dinge verzichten sollen, weil es sie in der Schweiz gar nicht gibt. Dann müssten Sie einen Schweizer Unternehmer zwingen, für ein sehr kleines Volumen noch zu investieren.
Ich glaube, das macht einfach keinen Sinn. Sie sollten diese Motion abschreiben.
Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat, als passionierter Briefmarkensammler möchte ich Sie fragen: Ist es wirklich möglich, dass es in der Schweiz, im Inland, keine Druckerei mehr gibt, die Briefmarken drucken könnte?
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Das weiss ich nicht, da müssen Sie die Post fragen. Damit hat der Bund nichts zu tun.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 46 Stimmen
(4 Enthaltungen)