02.3595
CO2-Reduktion im Gebäudebereich. Problematik der Umsetzung
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Dettling ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt und beantragt eine kurze Diskussion. - So beschlossen.
Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion
In der Antwort des Bundesrates wird ein umfangreicher Katalog von Massnahmen dargelegt, welche zurzeit im Rahmen des Programmes "Energie Schweiz" durchgeführt oder zumindest in Vorbereitung sind. So weit, so gut! Was mich und die Immobilienwirtschaft jedoch in erster Linie interessiert, ist die Antwort auf die zweite Frage, welche konkreten Massnahmen vonseiten des Bundes man vorsieht, damit die Einführung der CO2-Abgabe im Gebäudebereich vermieden werden kann.
Die Substanz der Antwort auf diese Frage ist jedoch - mit Verlaub gesagt - etwas gar summarisch ausgefallen. Zwar nehmen wir mit Freude zur Kenntnis, dass die CO2-Emissionen trotz stetiger Zunahme des Gesamtwohnungsbestandes im Gebäudebereich im Zeitabschnitt 1990 bis 2001 leicht zurückgegangen sind. Damit ist zwar eine richtige und auch gesetzeskonforme Tendenz im Gang; allerdings genügt diese tendenzielle Reduktion offensichtlich nicht, um das Ziel - nämlich die Vermeidung der CO2-Abgabe - zu erreichen. Drei Probleme stehen der Zielerreichung im Gebäudebereich besonders im Wege:
1. der naturgemäss ständig wachsende Gesamtbestand an Wohnungen;
2. die relativ kleinen Verbrauchereinheiten;
3. die fehlenden Anreize, namentlich die fehlende Überwälzungsmöglichkeit der entsprechenden Sanierungskosten auf die Miete - das scheint mir hier entscheidend zu sein.
Herr Bundesrat, wir vonseiten der Vermieter sind bereit, mit allen uns zur Verfügung stehenden und gesetzlich abgestützten Mittel die erforderlichen Vorkehren zur Vermeidung der CO2-Abgabe in Gang zu setzen. Wir offerieren Ihnen auch unsere volle Mitwirkung bei Ihren Bemühungen zur Vermeidung der CO2-Abgabe. Allerdings müssen wir hier leider feststellen, dass die Zeit drängt, denn die Einführung ist ja auf das Jahr 2004 vorgesehen. Nur mit blossen Worten ist wenig zu erreichen; insbesondere werden infolge des in diesem Zusammenhang völlig unzureichenden Mietrechtes die dringend erforderlichen Anreize nicht geschaffen - ein Problem, das auch in der Antwort festgestellt wird. Wir wären Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie aus der Fachperspektive des Departementes, also quasi aus neutraler Sicht der Verwaltung, baldmöglichst zwei Massnahmen einleiten könnten:
1. die Erarbeitung eines Vorschlages für die Revision des Mietrechtes zwecks Schaffung von Anreizen für die Gebäudesanierung im Hinblick auf die Einführung einer CO2-Abgabe;
2. das Ausarbeiten von Mustervorlagen für Zielvereinbarungen im Gebäudebereich.
Wir wollen später keinesfalls dem Vorwurf ausgesetzt sein, wir hätten nichts zur Vermeidung der CO2-Abgabe im Gebäudebereich gemacht. In diesem Sinn erkläre ich mich von der bundesrätlichen Antwort teilweise befriedigt und bitte den Departementsvorsteher, die Verwaltung anzuweisen, im obgenannten Sinne tätig zu werden.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Weitgehend kann ich mit der Analyse des Interpellanten einverstanden sein, auch was das Mietrecht angeht. Wir haben tatsächlich festgestellt, dass das Mietrecht ein Hindernis für CO2-Zielvereinbarungen und auch für die sparsame und rationelle Energieverwendung ist, auch für die Förderung erneuerbarer Energien. Anläufe für eine entsprechende Änderung des Mietrechtes wurden zwar genommen, sind aber immer wieder gescheitert. Immerhin wäre schon einiges gewonnen, wenn die bestehenden Flexibilitäten, die das Mietrecht bietet, ausgenutzt würden. Da stellen wir auch fest, dass hier noch einiges möglich wäre; das Mietrecht erlaubt nämlich fallweise eine Überwälzung von wertvermehrenden Investitionen bis zu 100 Prozent. Diese Möglichkeit könnte in diesem Fall durchaus auch ausgereizt werden.
Mit dem Programm "Energie Schweiz" möchten wir zusammen mit den Kantonen, den Partnern aus der Wirtschaft und den Gemeinden eine grösstmögliche Wirkung erzielen, damit eine CO2-Abgabe vermieden werden kann. Die Kantone haben zu diesem Zweck eine eigene Strategie im Rahmen von "Energie Schweiz" definiert: Sie möchten insbesondere ihre Gesetze nach dem neuesten Stand der Technik harmonisieren, den Minergie-Standard breit umsetzen und ihre Förderungsprogramme, die zum Teil sehr verschieden sind, harmonisieren.
Aber in Bezug auf die Warnung, die ich damals im Namen des Bundesrates ausgesprochen habe, haben wir leider Recht bekommen: Es ist eingetreten, was wir voraussagten, nachdem das Parlament die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung für bestehende Gebäude aus dem Energiegesetz des Bundes herausgestrichen hatte. Viele Kantone sind dann in der Folge diesem negativen Beispiel des Bundes gefolgt, womit einer der wirksamsten Anreize für eine sparsame und rationelle Energieverwendung in Gebäuden weggefallen ist.
Den Agenturen Minergieverein und Energho wurde im Rahmen von "Energie Schweiz" aufgrund von Leistungsaufträgen gemäss Energiegesetz die Umsetzung von Sparmassnahmen im Gebäudebereich übertragen; diese Agenturen sind jetzt dafür zuständig. Von den beiden Agenturen sind neue Modelle für Zieldeklarationen, speziell im Gebäudebereich, erarbeitet worden. Diese sollen nun mit Hilfe der Wirtschaft möglichst breit umgesetzt werden. In der Gebäudekonferenz von "Energie Schweiz", wo die wesentlichen Vertreter aller Kreise - inklusive des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes und der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) - vereinigt sind, wird eine Strategie zur Verminderung der CO2-Emissionen weiterentwickelt und verstärkt.
Wenn Sie also zusätzliche Wirkungen erzielen und eine CO2-Abgabe im Gebäudebereich vermeiden wollen, dann empfehle ich, dass die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung in bestehenden Gebäuden wieder ins Energiegesetz aufgenommen wird. Dann sollen auch die Kantone ermuntert werden, ihre Gesetze möglichst rasch der Muster-Energiegesetzgebung der Kantone anzupassen - eine solche gibt es ja; die Kantone könnten sie umsetzen. Das Budget des Programms "Energie Schweiz" könnte auch verstärkt werden, und die von "Energie Schweiz" erarbeiteten Deklarationsmodelle für den Gebäudebereich sollten auf freiwilliger Basis möglichst breit umgesetzt werden.
So habe ich Ihnen jetzt meinerseits eine Empfehlung abgegeben. Wenn wir beide je die Empfehlungen anwenden, die wir da höflich ausgetauscht haben, können wir vielleicht tatsächlich eine CO2-Abgabe im Gebäudebereich vermeiden.