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Swisscom: Indirekte Besteuerung der Bevölkerung durch überrissene Abo-Kosten

53274 · Amtliches Bulletin

Vom 14. Juni 2021

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/53274/de/swisscom-indirekte-besteuerung-der-bevolkerung-durch-uberrissene-abo-kosten

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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  2. Bund
  3. Amtliches Bulletin
Quelle

Geschäft: Swisscom: Indirekte Besteuerung der Bevölkerung durch überrissene Abo-Kosten (21.7519)

21.7519

Swisscom: Indirekte Besteuerung der Bevölkerung durch überrissene Abo-Kosten

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Der Bund ist mit einem Aktienanteil von 51 Prozent Hauptaktionär der Swisscom. Die verbleibenden 49 Prozent der Aktien werden an der Börse gehandelt. Gestützt auf das Telekommunikationsunternehmungsgesetz legt der Bundesrat jeweils für vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Hauptaktionär erreichen will. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat bereits das Ziel definiert, dass die Swisscom für Private sowie für KMU ein kundengerechtes Angebot zur Verfügung stellen soll. Die Swisscom ist zudem die Grundversorgungskonzessionärin. Ziel der Grundversorgungskonzession ist es gemäss Fernmeldegesetz, allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen ein Basisangebot an grundlegenden Fernmeldediensten zu erschwinglichen Preisen zu ermöglichen. Die Grundversorgung umfasst den öffentlichen Telefondienst, einen Breitband-Internetanschluss und besondere Dienste für behinderte Menschen.

Für den Schutz des Wettbewerbs sorgt die Wettbewerbskommission (Weko). Sie übt Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen aus und interveniert bei fehlendem Wettbewerb. Der Kauf von Sunrise durch UPC wurde von der Wettbewerbskommission bewilligt. Da Swisscom und UPC/Sunrise über eine eigene Mobilfunk- und Festnetzinfrastruktur verfügen, erwartete die Weko nicht, dass der Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt beseitigt wird.