02.059
Kyoto-Protokoll. Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bei der Gewinnung und Nutzung fossiler Energien im Verkehr, in der Industrie, in den Haushalten, in der Landwirtschaft sowie in der Abfallwirtschaft werden Treibhausgase freigesetzt. Es gibt selbstverständlich deutliche Hinweise darauf, dass solche Aktivitäten einen Einfluss auf die globale Klimaentwicklung haben. Die Schweiz mit ihrem komplexen und empfindlichen Gebirgs-Ökosystem ist von den Folgen der Klimaveränderung ebenfalls unmittelbar betroffen. Als Antwort auf die mit der Klimaveränderung verbundene weltweite Bedrohung hat die internationale Staatengemeinschaft 1992 in Rio de Janeiro das Rahmenabkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und 1997 das Kyoto-Protokoll verabschiedet. Das Kyoto-Protokoll wurde von der Schweiz 1998 unterzeichnet. In der Zwischenzeit haben über fünfzig Staaten dieses Protokoll ratifiziert. Der Bundesrat beantragt nun, dass die Schweiz das Protokoll ebenfalls ratifiziert. Ihre Kommission hat die Frage behandelt und beantragt Ihnen einstimmig, das Kyoto-Protokoll zu ratifizieren.
Das Kyoto-Protokoll verpflichtet die Industriestaaten, ihre Emissionen von sechs Treibhausgasen - Kohlendioxid, Methan, Lachgas, teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid - zu reduzieren. So soll die Schweiz ihre Emissionen im Verpflichtungszeitraum 2008 bis 2012 gegenüber 1990 um 8 Prozent senken. Für die EU liegt das Reduktionsziel ebenfalls bei 8 Prozent.
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Massnahmen für die Umsetzung des Kyoto-Protokolls in der Schweiz sind bereits vorhanden oder in Vorbereitung. Es sind dies insbesondere das CO2-Gesetz, das Energiegesetz und das dazugehörige Programm "Energie Schweiz" sowie weitere Massnahmen in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und im Umweltschutzgesetz. Die Wirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des CO2-Gesetzes. Unter dem Dach der Energieagentur der Wirtschaft engagieren sich über dreissig Unternehmensgruppen freiwillig für die Reduktion des fossilen Energieverbrauchs. Diese Anstrengungen sind vorbildlich. Der damit ausgelöste Innovationsschub wird sich auch für die Unternehmen auszahlen und dem Wirtschaftsstandort Schweiz nützen.
Ein grosses Potenzial gibt es noch im Gebäudebereich. Hier gilt es, mit den Kantonen eine gemeinsame Strategie zu entwickeln. Mit der Gründung der Minergie Agentur wurde ein erster Schritt getan. Ziel ist die Erhöhung des Marktanteils von Minergie-Gebäuden auf 15 Prozent bei Neubauten und auf 4 Prozent bei Vollsanierungen.
Erhebliche Anstrengungen sind auch im Verkehrssektor noch nötig. Das ist auch der kritische Bereich, nicht wegen den technischen Verbesserungen bei den Fahrzeugen, aber wegen dem ständigen Wachstum des Verkehrs generell. Die geplanten oder bereits beschlossenen Massnahmen - so die Vereinbarung des Bundes mit Auto-Schweiz über die Absenkung des spezifischen Verbrauchs neuer Personenwagen und flankierend dazu die Einführung einer Energieetikette für Personenwagen sowie die Förderung von schwefelfreien Treibstoffen und die Umsetzung der Motion der UREK "Haushaltneutrale Verbilligung von Gastreibstoffen zwecks Minderung des CO2-Ausstosses" - werden nicht ausreichen, um das Reduktionsziel gemäss CO2-Gesetz zu erreichen. Hier braucht es noch besondere Massnahmen zur Zielerreichung.
Mit der Ratifizierung geht die Schweiz verschiedene Verpflichtungen bezüglich nationaler Inventare, Erfassung von Kohlenwasserstoffsenken und der Nutzung der im Kyoto-Protokoll vorgesehenen flexiblen Mechanismen ein.
Für die Bewältigung ist folgende Personalaufstockung beantragt worden: Buwal 4,5 Stellen, Bundesamt für Energie 4 Stellen, Meteo Schweiz 1,5 Stellen. Insgesamt ist ab 2004 mit einem Mehraufwand von rund 1,275 Millionen Franken zu rechnen. Wie bereits bei der Behandlung der einzelnen Gesetzesvorlagen zur Umsetzung der Ziele hier diskutiert worden ist, hat die Schweiz ein grosses Interesse daran, dass die Ziele des Kyoto-Protokolls - bei allen Schwierigkeiten, die es gibt - angestrebt und erreicht werden. Die von der Schweiz in die Wege geleiteten Massnahmen entsprechen dieser Zielsetzung.
Ihre Kommission beantragt, diese Arbeiten fortzuführen, und empfiehlt Ihnen, wie gesagt, einstimmig, das Kyoto-Protokoll zu ratifizieren.
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich bin selbstverständlich auch für die Ratifikation des Kyoto-Protokolls. Der Kommissionssprecher hat es ausgeführt. Für die Schweizer Wirtschaft ergibt sich mit den grenzüberschreitenden Möglichkeiten und Aktivitäten, insbesondere den Klimaschutzprojekten in Industriestaaten, und mit den Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern eine interessante Perspektive. Vor allem dürfte der grenzüberschreitende Handel mit den Emissionszertifikaten für die Schweizer Wirtschaft interessant sein.
Herr Brändli hat über die Personalaufstockungen in diesen Bereichen gesprochen. Den Tatbeweis hat der Bund diesbezüglich erbracht. Herr Bundesrat Leuenberger, nun stellen sich folgende Fragen für die Wirtschaft: Wie sehen die konkreten Massnahmen in Bezug auf die flexiblen Mechanismen auf der Zeitachse aus? Wie sieht das auf der Zeitachse in Bezug auf die Konkretisierung aus? Sind bereits Vorstellungen vorhanden? In der Botschaft werden sie nur vage angetönt. Für die Schweizer Wirtschaft ist es zentral, verbindlich Auskunft darüber zu erhalten, wie die konkreten Massnahmen in Bezug auf die Zeitachse aussehen. Die flexiblen Mechanismen sind sehr gut ausgestaltet und gegenüber der Schweizer Umweltschutzgesetzgebung - das scheint mir wesentlich und zentral zu sein - besser, auch in Bezug auf die Versöhnung zwischen Ökologie und Ökonomie.
Ich wäre Herrn Bundesrat Leuenberger dankbar, wenn er kurz ein paar Angaben zur Umsetzung und Konkretisierung dieser flexiblen Massnahmen machen könnte.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich bin froh, dass Ihre Kommission einstimmig beantragt, dieses Protokoll zu genehmigen. Ich danke Herrn Brändli, der den wesentlichen Inhalt zusammengefasst hat. Ich möchte den Inhalt nicht wiederholen. Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls ist bei uns in einer guten Phase. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind vorhanden - sie befinden sich in Vorbereitung und werden umgesetzt -, und die wichtigsten Massnahmen sind ergriffen. Die zentralen Pfeiler für die Umsetzung sind das CO2-Gesetz und das Programm "Energie Schweiz", das den Rahmen für die freiwilligen Massnahmen zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs bildet.
Nun hat Herr Büttiker gefragt, was hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft im Besonderen laufe. Hier kann ich zunächst einmal auf den Bereich Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen verweisen. Da gibt es eine Richtlinie des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft und des Bundesamtes für Energie aus dem letzten Jahr, eine Richtlinie über freiwillige Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen. Es gibt die Energieagentur der Wirtschaft, die in Verhandlungen mit über dreissig interessierten Branchen und Unternehmensgruppen steht. Jede dieser Gruppen wird von einem Moderator betreut. Wir haben mit der Economiesuisse den Rahmenvertrag dazu abgeschlossen. Sechs Gruppen wurden im Rahmen eines Pilotprojektes - einer Plausibilisierung - auditiert, weitere Angebote werden im nächsten Jahr geprüft. Der Verband der Schweizerischen Zementindustrie (cemsuisse) schliesst - direkt mit dem Bund - ebenfalls eine Vereinbarung ab. Die Einigung ist im Juni dieses Jahres erzielt worden. Die formelle Unterzeichnung nehmen wir im Januar des nächsten Jahres vor.
Was den Emissionshandel in der Schweiz angeht - die Verknüpfung mit dem internationalen Emissionshandel -, so besteht er für Unternehmen, die sich im Rahmen des CO2-Gesetzes zur Reduktion ihrer betriebseigenen Emissionen verpflichten. Die Spielregeln werden dann in einer Verordnung festgesetzt. Wir schätzen, dass diese Verordnung in etwas mehr als einem Jahr, also im Frühling 2004, in Kraft treten kann.
Der Schweizer Emissionshandel wird eine Schnittstelle zum internationalen Emissionshandel unter Kyoto aufweisen. Die entsprechenden Arbeiten sind diesbezüglich im Gang.
Ein anderer Bereich, der ebenfalls wichtig ist, ist derjenige des Gebäude- und des Wohnungsmarktes. Darüber haben wir vor einigen Tagen bei einer Interpellation von Herrn Dettling (02.3595) ausführlich gesprochen. Es geht vor allem um Minergie und um die Schwierigkeiten des Mietrechtes. Mein Appell: Die bestehenden Möglichkeiten des Mietrechtes voll ausreizen. Ob wir es tatsächlich ändern wollen? Ich prüfe das jetzt einmal. Ich habe Ihnen nach den öffentlichen Verhandlungen gesagt, dass man - da das Mietrecht in einem anderen Departement angesiedelt ist - manchmal gar nicht auf die Idee kommt, selbst einen Vorstoss zu machen. Da jetzt sowieso eine Riesenrochade stattgefunden hat, erleichtert das vielleicht die gegenseitige Durchdringung über Departementsgrenzen hinweg.
Der dritte grosse Bereich ist der Verkehr. Hier hat das CO2-Gesetz tatsächlich indirekt bereits eine Wirkung erzielt. Wir haben mit der Automobilimportbranche eine Vereinbarung getroffen. Der einzige Nachteil ist, dass die Leute immer schwerere Automobile kaufen, vierradangetriebene Geländewagen, um mit diesen dann über die Pflastersteine einer Altstadt zu fahren. Wenn in irgendeinem Bereich im Moment abzusehen ist, dass es doch zu einer Abgabe kommen muss, ist es der Verkehrsbereich. Dies trotz der erfreulichen Fortschritte, die wir diesbezüglich mit der Automobilbranche erreichen konnten.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Ratifikation dieses Übereinkommens zustimmen. Ich feiere das dann - es ist ja mittlerweile geradezu selten geworden, dass Sie willens sind, ein internationales Abkommen zu ratifizieren. Deswegen befinde ich mich jetzt zwischen den beiden Dossiers Staatsvertrag mit Deutschland und Alpenkonvention in einem Zwischenhoch.
Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss betreffend das Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
Arrêté fédéral concernant le Protocole de Kyoto du 11 décembre 1997 à la Convention-cadre des Nations Unies sur les changements climatiques
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... offensichtliche Mehrheit
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté