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Auswirkungen von Long Covid

53478 · Amtliches Bulletin

Vom 16. Juni 2021

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/53478/de/auswirkungen-von-long-covid

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Quelle

Geschäft: Auswirkungen von Long Covid (21.3454)

21.3454

Auswirkungen von Long Covid

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Antrag der Mehrheit

Annahme des Postulates

Antrag der Minderheit

(Rösti, Aeschi Thomas, de Courten, Glarner, Schläpfer)

Ablehnung des Postulates

Proposition de la majorité

Adopter le postulat

Proposition de la minorité

(Rösti, Aeschi Thomas, de Courten, Glarner, Schläpfer)

Rejeter le postulat

Mettler Melanie · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ihre Kommission und der Bundesrat empfehlen Ihnen, einen Bericht zu den Auswirkungen, die eine grosse Anzahl von langwierigen Genesungsprozessen nach Covid-19-Infekten zur Folge hat, in Auftrag zu geben. Es ist bekannt, dass unser Gesundheits- und Sozialversicherungssystem langwierige Genesungsprozesse, die nicht chronische Erkrankungen sind, schlecht organisieren und betreuen kann. Aktuell zeigt sich das beim Umgang mit Personen, die langsam von Covid-19-Infekten genesen.

Langwierige Genesungsprozesse sind nicht nur für Betroffene ein Risiko, sondern auch für unsere Volkswirtschaft. In der medizinischen Versorgung und in den verschiedenen Versicherungssystemen wird zwischen Krankheit und chronischer Krankheit unterschieden. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die medizinische Behandlung und Betreuung, sondern auch auf die Zuständigkeit von Versicherungen, deren Kassen in unterschiedlichen Finanzierungslogiken funktionieren.

Die Situation einer längeren Genesungsphase von mehreren Monaten oder gar mehreren Jahren ist in der Versicherungslogik nicht vorgesehen. Insbesondere bei Erwerbstätigen kann es zu Schnittstellenproblemen kommen. Selbstständige und kleine Unternehmen mit wenigen Angestellten decken die ersten paar Wochen Krankheit häufig selbst, da diese Risikoabdeckung durch einen Krankentaggeldversicherer kaum finanzierbar ist. Im Anschluss daran oder in manchen Versicherungsangeboten auch bei einer reduzierten Arbeitsfähigkeit fällt die Deckung durch den Taggeldversicherer weg. Im System vorgesehen ist, dass dann die Invalidenversicherung zum Zug kommt, da diese für chronische Beeinträchtigungen zuständig ist.

Diese Schnittstellen sind aber aktuell schlecht entwickelt und nicht standardisiert, sondern in jedem Kanton und bei jeder Versicherung ein bisschen anders. Sie müssen im Einzelfall von den Betroffenen oder, wenn sie Glück haben, ihren Arbeitgebenden selbst verhandelt werden. Dies ist in den allermeisten Fällen eine Überforderung. Dazu kommt, dass die IV für Fälle mit Genesungsprognosen oft nicht zuständig ist und somit Betroffene zwischen Kassen hin und her geschoben werden. Bei einer Teilarbeitsfähigkeit verkompliziert sich die Situation zusätzlich. Dies führt zum Dilemma, dass medizinischen Betreuungspersonen ein Anreiz geboten wird, zugunsten der ökonomischen Situation ihrer Patienten und Patientinnen 100 Prozent Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Für die Genesung ist dies aber erwiesenermassen kontraproduktiv, weil es negative Auswirkungen auf die Wiedereinstiegschancen von Betroffenen hat.

Zusätzlich ist im Fall von langwierigen Genesungsprozessen auch die medizinische Betreuung oft nicht bedarfsgerecht. Leistungen für die Betreuung während langwieriger Genesungsprozesse sind teilweise schlecht verrechenbar. Erschwerend kommt dazu, dass gerade bei Genesungsprozessen nach Erkrankungen, für deren Behandlung hochspezialisierte medizinische Leistung nötig war, die Schnittstellen, Prozesse und der Informationsaustausch zwischen den Hochspezialisierten und den Hausärzten und Hausärztinnen, die im Anschluss die Betreuung begleiten, oft nicht gut genug sind. Betroffene fühlen sich von ihren medizinischen Betreuungspersonen im Stich gelassen und befinden sich rasch in ökonomischen Risikosituationen, einerseits durch die mangelhafte Sicherheit beim Erwerbseinkommen und andererseits durch den hohen Anteil von selbst getragenen Kosten in Genesungsphasen.

Die Aktualität des langwierigen Prozesses bei der Genesung von einer Covid-19-Erkrankung - man kennt den Zustand unter dem Namen Long Covid - stellt für uns eine Chance dar. Sie haben vielleicht auch die eindrücklichen Dokumentationsfilme zu Einzelfällen gesehen, bei denen die Genesung nicht so rasch vorangeht, wie man es sich wünscht. Die Aktualität gibt uns die Chance, die Thematik der langwierigen Genesungsprozesse zu evaluieren.

Im Bericht, den Sie in Auftrag geben, sollen deshalb die verschiedenen Aspekte von langwierigen Genesungsprozessen und von Long Covid untersucht werden, dies im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Sozialversicherungen, insbesondere auf die Invalidenversicherung. Untersucht werden sollen die Schnittstellen zwischen Versicherern und anderen Akteuren. In den verschiedenen Phasen des Genesungsprozesses sollen Lücken identifiziert und Anpassungen vorgeschlagen werden. Armutsrisiken von Betroffenen sind zu evaluieren. Weiter sollen Massnahmen für Szenarien, in denen eine verhältnismässig hohe Anzahl von Personen von langwierigen Genesungsprozessen betroffen ist, vorgeschlagen werden. Allfällige weitere Risiken sollen identifiziert werden.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieses Kommissionspostulates.

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bitte Sie namens der Minderheit, dieses Kommissionspostulat abzulehnen, und zwar nicht, weil ich die Ernsthaftigkeit von Long Covid nicht sehe, sondern weil es bei diesem Postulat einfach um einen weiteren Bericht geht, von denen wir hier im Parlament so viele verlangen, der überhaupt nicht spezifisch ist, der einen Riesenaufwand bedeutet und mit dem wir den Betroffenen auch nicht unmittelbar helfen.

Ich glaube, viele Aspekte, die jetzt hier genannt wurden, wie beispielsweise die Auswirkungen auf die Sozialversicherungen, sind natürlich auch auf anderer Stufe umzusetzen, vor Ort, in den Gemeinden, um den Leuten dort unmittelbar zu helfen. Aber es geht jetzt nicht in erster Linie darum, Berichte zu schreiben. Frau Kollegin Mettler hat viele wichtige Bereiche angetönt, aber das Postulat ist so umfassend, dass es mir fast vorkommt, als ob wir hier mit einem Bericht eine neue Sozialpolitik zimmern wollen. Denn all diese Aspekte, die Frau Mettler aufgezeigt hat, sind natürlich auch für andere Krankheiten zu evaluieren, also die Armutsrisiken ganz allgemein oder die Auswirkungen auf die Sozialversicherungen ganz allgemein.

Ich muss, in Anerkennung der schwierigen medizinischen Fälle, sagen: Die hundertprozentige Vollkaskoversicherung gibt es einfach nicht. Ich glaube, wir müssen uns auf die Medizin stützen und den Bundesrat jetzt hier nicht mit einem Bericht mehr belasten.

Deshalb bitte ich Sie, das Postulat abzulehnen.

Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Les conséquences à long terme d'une infection par le nouveau coronavirus, qu'on appelle le "Covid long", sont aujourd'hui, je l'ai dit dans le débat sur la motion, une préoccupation majeure du corps médical et des chercheurs. C'est un sujet sur lequel il existe encore énormément d'incertitudes, beaucoup de choses sont encore inconnues, notamment pour ce qui concerne les définitions du phénomène et les possibilités de traitement.

Par son postulat, la CSSS-N nous demande donc de rédiger un rapport sur les conséquences du "Covid long". Plus encore que les conséquences sur le plan de la santé et sur les projets de recherche en cours, en Suisse et à l'étranger, nous devons nous pencher déjà sur les éventuelles retombées à plus long terme, évaluer les répercussions du "Covid long" sur les assurances sociales et prendre le cas échéant les mesures qui s'imposent. Pour ce faire, il faut analyser la situation dès aujourd'hui, avec les nouveaux enseignements scientifiques, dans la perspective du système de sécurité sociale.

Il faut le faire. Cela dépasse les pures questions de santé. Cela ne nous paraît pas très simple à réaliser. En même temps, ce sont des conséquences que l'on doit pouvoir commencer à intégrer dans les réflexions que nous menons. Les premiers pas dans cette direction ont déjà été réalisés. C'est ainsi que l'Office fédéral des assurances sociales est en contact avec les offices d'assurance-invalidité de manière à mettre sur pied un monitorage des cas de Covid-19 qui devrait nous permettre d'estimer les répercussions directes de la pandémie à long terme sur l'assurance-invalidité.

Nous avons également, dans le domaine de la collaboration interinstitutionnelle, des responsables de ces collaborations et de ces domaines qui ont commencé à analyser l'évolution de la situation non seulement pour l'assurance-invalidité, mais aussi en matière de chômage, d'aide sociale et de pauvreté, domaines dans lesquels nous entretenons des relations étroites et avons des échanges réguliers avec les cantons.

J'aimerais encore ajouter dans ce débat que le présent postulat est tout à fait complémentaire au postulat Kuprecht 20.3556 adopté le 18 mars dernier par le Conseil des Etats. Il charge le Conseil fédéral d'examiner les conséquences de la pandémie de Covid-19 sur le budget des assurances sociales. Avec le présent postulat, vous n'aurez pas un rapport supplémentaire, mais très vraisemblablement un rapport conjoint avec celui qui sera rédigé en réponse au postulat Kuprecht, de manière à ce que toutes les facettes du problème soient éclairées, de manière à voir quelles seraient les conséquences attendues à plus long terme.

C'est avec cette argumentation que je vous invite, au nom du Conseil fédéral, à soutenir ce postulat.

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme des Postulates. Eine Minderheit Rösti beantragt die Ablehnung des Postulates.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 130 Stimmen

Dagegen ... 49 Stimmen

(3 Enthaltungen)